Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 105 (31.12.1935)
- Date
- 1935-12-31
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr• 105 / Jahrgang 40 JÜDISCHE NutfttdtBBitVtrhig n* ABKaigtnvarwaltnng * Berlin W15, Sammal-Nr. Jl Bismarck 3181/82,7165/70► 7240/42. - Bezugspreis em»chi. Bm1U|tld!• ■Monat RM 2,-, \c Vierteljahr RM 5,לל, bei Abholung RM 1*88 b*w. RM 5139■ — Postscheck - Kontra der Vertrieb• - Abteilung: Berlin 71573 (lör GroA - Berlin), Berlin 17392 (für da« Übrige Reich), ln Fällen höherer Gewalt bssteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Erstattung etwa schon gezahlter Besngsgebühren. —* Erscheint jeden I>lsnst*g and Freitag• Preis 23 RpL RUNDSCHAD Gflitlgt Afixsigaiprshlht« Mr, 4« Die 12 gespaltene mm-Zeile 20 Hpf, lür FamilietmacKrichten!5 Rpi. Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen odei Stellen und in bestimmte Ausgaben kann nicht gewährleistet werden. Gelegenheit« anzeiget) nur bei Vorauszahlung aul Postscheck - Konto Berlin 71618 oder bat Montag bla Donnerstag 9—18־־ Uhr, Freitag 9 — 16 Uhr. Attaahmcschluß Jü» die Diemtag. Ausgabe Montag 10 Uhr, für die Freitag - Aus• gäbe Mittwoch 13Uhr (Für Fitnilienatizeigen am Tag vor Erscheinen 12 Uhr! BERLIN ד»׳ טבת תרצ״ו DIENSTAG, 31. DEZEMBER 1935 Der Zionismus erstrebt für das jddlsclte Volk die Schaffung einer öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. (Baseler Programm) Staatssekretär Dr. Stuckart «Uber die Nürnberger Gesetze Für Sonderlösungen kein Raum Die Zeitschrift ״Deutsches Recht“ vom 15. Dezember veröffentlicht einen Artikel des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Stuckart, Berlin: ״Die völkische Grundordnung des deutsehen Volkes“, der sich mit den Nürnberger Gesetzen beschäftigt. Zum Reich, bürgergesetz erwähnt der Verfasser, daß die art- und blutsfremden Staatsangehörigen die blutmäßigc Voraussetzung für das Reichsbürgerrecht nicht erfüllen. In diesem Zusammenhänge heißt es in dem Artikel u. a.: ״Rasscfrcmdl.eit und Wurzellosigkeit kennzeichnen das moderne Judentum, das einen Fremdkörper und Spaltpilz in allen ctiroptischen Völkern bildet. Bei ihnen kann deshalb die Eignung zum Dienst am Volk und Reich nicht anerkannt werden. Oie Jahre ihrer Herrschaft in Deutschland haben den schlagenden iiewei-, geliefert. Den Juden muß daher die Reiohsbürgcr.schaft vertagt bleiben.“ An späterer Stelle heißt es u. a.: ״Die im Reichsbürgergesetz und der ersten Verordnung dazu durchgeführte Scheidung zwischen Staatsangehörigen deutschen und artverwandten Blutes (Deut sehtdüiigen). zwischen Artfremden, insbesondere Juden, und zwischen Staatsangehörigen jüdischen Mischlingen ist für alle Lebensgcbicte von Bedeutung. Die Fähigkeit, Träger eines öffentlichen Amtes, Arzt, Kcchuamvalt, Patentanwalt, Verwaltungsrechtsrat. Steuerberater usw. zu worden, den deut ,eben Grund und Hoden als Frbhofbaucr zu besitzen und zu behauen, zum Ehrendienst am deutschen Volke, wie Wehrdienst und Arbeitsdienst, zugelassen zu werden, am kulturellen Lehen Deutschlands mitzugestalten, d, h. Kultuikatnnicrmitglicd, Schriftleiter, Künstler, Theaterlciter usw. werden zu können, Mitglied der hcruis.tän 1 igen 1 )rgn.iisatIonen sein zu können, oder auC deutschen Schulen und Hochschulen Erziehung, Bildung und Formung zu erhalten, hängt von der Zugehörigkeit des einzelnen zu den hiiittrttilng verschiedenen Grnppv'n ab. Am bedeutungsvollsten ist die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen für die Etage der Hlutsmischung.“ Das lllutschut/gesetz bezwecke, wie sodann ausgeführt wird, in erster Linie die Verhinderung weiterer BUitsmisehung mit Juden, da für das deutsche Volk in dieser Hinsicht nur von seiten des Judentums eine akute Gefahr gedroht habe, ln diesem Zusammenhänge bemerkt Dr. Stuckart 11. a.: ״Das Judenproblem Ist jedoch nicht nur ein rasscbiologisches. Es bedurfte auch in politischer, wirtschaftlicher und soziologischer Hinsicht einer Lösung für die Jahrhunderte. Die Juden frage berührt, |_Lord Readingj Nach Schluß des Blattes erreicht uns die Trauernachficht, daß Lord Reading (Rufus Isaacs), über dessen Krankheit bereits beunruhigende Mitteilungen Vorlagen, am 30. Dezember in London gestorben ist. Erst vor kurzem hat er seinen 75. Geburtstag gefeiert; aus diesem Anlaß hat auch die ״Jüd. Rundschau“ dieses einzigartige Leben eines Juden, der vom armen Schiffsjungen zum ersten Juristen Englands, zum Vizekönig von Indien und zum englischen Außenminister aufgestiegen war, gewürdigt. Mit Lord Reading ist einer der bedeutendsten Juden der Gegenwart dahingegangen. Die englische Judenheit betrauert eine ihrer führenden Gestalten, einen stolzen Juden, der auch für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinschaft stets mit aller Energie eintrat■ Lord Reading, der Schwiegervater von Lady Erleigh, war auch an dem jüdischen Palästinawerk stark interessiert und hat sich oft in kritischen Momenten dafür eingesetzt. Er war Vorsitzender der Palestine Electric Corporation (Rutenberg-Gesellschaft). Die neue Zertifikats-Quote Jerusalem, 23. Dezember. (JTA.) Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der 4350 Zertifikate umfassenden Arbeiter-Ein Wanderungsquote für das laufende Halbjahr wird mitgeteilt, daß von der Jevvish Agency 11 000 Zertifikate angefordert worden sind. Nach den Schätzungen der Regierung beträgt die Gesamtzahl der jüdischen Arbeitslosen in Palästina zur Zelt rund 3500. Wie mitgeteilt wird, hat die Jewish Agency bisher noch nicht ein ge will i gt, die Arbeiter-Einwanderungsschedule von 4350 Zertifikaten für das laufende Halbjahr a n z u - nehmen. Seitens der Jewish Agency wird insbesondere ein Kampf dagegen geführt, daß 1200 Zertifikate für illegale Einwanderer und Touristen, die die Aufenthaltsfrist überschreiten, reserviert werden sollen. Die Vertreter der Jewish Agency erklären, daß die Zahl der für diesen Zweck reservierten Zertifikate viel zu hoch sei. * Obwohl mit einer geringeren Zuteilung von Zertifikaten in diesem Halbjahr gerechnet werden mußte, hat das jetzt bekannt gewordene Resultat doch E n ttä uschung hervorgerufen. Es wäre jedoch falsch, diese Frage als eine Kontroverse zwischen Regierung und Jewish Agency zu betrachten. Der High Gommissioner Sir Arthur Wauchope hat in den vergangenen Halbjahren bewiesen, daß er den Anforderungen der Juden entwie oben schon hervorgehoben, fast alle Lebens- und Rechtsgebiete. Die Gesamtheit aller dieser Gesichtspunkte auf den verschiedenen Lcbensgcbictcn ergibt erst das gesamte Juvicnproblem. Nur von dieser tiesamlscliau aus konnte auf der Grundlage der rassebioloßischen Tatsachen daher auch die Begriffsbestimmung des Juden und des jüdischen Mischlings erfolgen. ... Ausgehend von der Icikcrmtnis, daß es sich beim Judentum um *ine blutmäßige Gemeinschaft handelt, gewährleisten die Gesetze dieser Gemeinschaft ihr Eigenleben in gesetzlichen Grenzen, wie sich insbesondere ans der Bestimmung ergibt, daß den Juden das Zeigen der jüdischen Karben unter staatlichem Schutz gestaltet ist. In gleicher Weise garantiert der nationalsozialistische Staat dem Judentum freie Religionsausübung, kulturelles Leben und Erziehung. Auch die wirtschaftliche Betätigung ist den Juden im Kähmen der Gesetze gewährleistet, Umgekehrt ist dem Judentum für alle Zukunft die Vermischung mit dem deutschen Volkstum und die Flinmisdiung in die r!n' p׳u: 1 ׳׳ 1׳, wirtschaftspolitische und kulmrpoliii-che Gestaltung D! Ulsrhlands ״״■ möglich gemarht. Das deutsche Volk wünscht sein Blut und seine Kultur rein und eigen zu erhalten, wie es die Juden .seit dem Propheten Flsra für ihr Volk als F'orderung jederzeit aufgestcllt haben. Die Juden rnüs.en sich damit abfinden, daß ihr Kirn laß auf die Gestaltung des deutschen Lehens ein für allemal vorbei ist. Dagegen können Juden nach wie vor deutsche Staatsangehörige mit den daraus folgenden Kerbten und I’flirhlen sein. Juden, die die deutsehe Staatsangehörigkeit besitzen, gehören auch weiterhin dem Schutzverband des Reiches an und genießen da mit den Schutz des Reiches, dem sie dafür, wie alle Staatsangehörige«!, verpflichtet sind.“ Nach eingehender Erörterung der einzelnen Bestimmungen der Nürnberger Gesetze bemerkt der Artikel abschließend: ,,So ist das Rasseproblem im Deutschen Reich einer großzügigen und klaren Lösung entgegengeführt worden. F>ic Nürnberger Gesetze sind Rahmen und Richtschnur, an denen alle die Judenfrage bclreflcndcn Maßnahmen und Bestimmungen au-zurirhlrn sind. Pamit ist für bonderlüsangcn auf diesem Gebiet kein Raum mehr. Alles, was nicht, aut dem Gesetze oder auf ausdrückliche«! Anordnungen der obersten Reichs- und Parteiführung beruht, ist als Versuch einer solchen •Sondcrlösung zu werten und daher verboten. Aufgabe der verantwortlichen Stellen der Partei und des Staates ist es, darüber zu wachen, daß nicht Unvcrantwortliehe sich zu Ordnern dieser die ganze Nation bewegenden F'rage aufwerfen und durch F.inzclmaßnahmen die allen Belangen des gesamten deutscher! Volkes gerecht werdende Gesamt Übung gefährden,“ gegenkommt, wenn dazu die Möglichkeit besteht. Er hat auch, um nicht einen ungünstigen Moment einer anscheinend vorübergehenden Wirtschaftskrise ausschlaggebend sein zu lassen, im Oktober zunächst einen Vorschuß auf die Zertifikate gewährt und die definitive Festsetzung des Schedule verschoben. Nun ist nach Verlauf von drei Monaten, nachdem also die Hälfte des Zeitraums, für den die Zertifikate ausgegeben werden, bereits um ist, eine weitere Vertagung nicht möglich. Die Wirtschaftskrise ist aber, trotzdem manche im Sornmer befürchteten Folgen nicht cingetreten sind, noch nicht vollständig zurückgegangen, und auf einzelnen Ciebieten ist die Stockung noch nicht ausgeglichen. Es gibt Arbeitslose in Palästina, ja es gibt sogar unter den Arbeitern große Not, und es gibt leine Stelle, die den Arbeitslosen Unterstützungen auszahlt. Unter diesen Umständen hält es die Regierung offenbar für untunlich, weitere Arbeiter ins Land kommen zu lassen. Wenn also der Weg für die Zuteilung neuer Zertifikate geebnet werden soll, kann dies nur dadurch geschehen, daß man in Palästina Arbeit schafft. Es gilt, die Arbeitslosen unterzubringen, wozu auch die Regierung durch Einstellung hei Regierung «arbeiten miiwirken muß (was freilich eine Senkung des Lohnstandards zur Folge hat). Vom Standpunkt Palästinas ist es gewiß kein Unglück, wenn eine Zeitlang die Einwanderung nicht so groß ist, wie sie in den letztem drei Jahren war. Viel wichtiger ist eine Konsolidierung der Wirtschaftliehen Verhältnisse und Erschließung neuer Möglichkeiten. Die Zeit, wo alles sozusagen von selbst ging, scheint vorüber zu sein, und wir stehen wieder vor einer Periode, die des Einsatzes aller intellektuellen und moralischen Kräfte bedarf. Kundgebung1 des Palästina-Amts Uns wird mitgeteilt: Das Palästina-Amt Berlin der Jewish Agency for Palestine hat sich mit einem Telegramm an die Exekutive der Jewish Agency in Jerusalem gewandt, um den großen Befürchtungen Ausdruck zu verleihen, die durch die Nachrichten über die Zuteilung der Winter-Schedule hervorgerufen werden. In dem Telegramm wird darauf hingewiesen, daß die der Mandats- Regierung bekannte Situation der jüdischen Jugend in Deutschland die Zuteilung einer erheblichen Zertifikats-Quote erforderlich macht, insbesondere da bereits über 1500 landwirtschaftlich voll ausgebildete Chaluzim zur Alijah bereitstehen. Das Palästina-Amt Berlin fordert daher die Exekutive auf, unverzüglich bei der Mandats-Regierung zu intervenieren. Legislative Council Die von der ״Jüdischen Rundschau“ in der vorigen Nummer veröffentlichten ersten Telegramme über die vom High Commission ■er Sir Arthur Wauchope den Vertrcfern der Araber und der Juden mifgeteilte Rcgierimgserklärung, betreffend Einsetzung eines Gesetzgebenden Rates in Palästina, werden durch die später eingelroffenen Nachrichten in vielen Punkten ergänzt. Das in dem ersten Telegramm angegebene Z a h 1 cn v c rh ä 1111 i s von 14 Arabern zu 14 Nicht-Arabern bestätigt sich. Dagegen ist liin/u/ufügcn, daß von sämtlichen Mitgliedern des Rates nur ein Teil gewählt, ein Teil aber ernannt werden soll. Auch über die Kompetenzen des Rates liegen nunmehr schon Informationen vor. Die erst nachträglich im Wortlaut veroffent• lichte Regierungserklärung enthält u. a. nach• stehende Angaben: Die Zusammensetzung des Rates Der Gesetzgebende Rat soll 28 Mitglieder umfassen, wobei der Vorsitzende nicht milgerechnet ist. Der Vorsitzende soll ein ״neutraler Mann“ mit ,,großer juristischer Erfahrung“ sein, der sich an den Debatten nicht bet ei■ ligt und nicht mit abstimmt, also wohl ein hoher englischer Beamter. Von den 11 Moslems sind 8 gewühlt, 3 ernannt. Von den 3 Christen einer gewählt und 2 ernannt. Von den 7 Juden 3 gewählt und 4 ernannt. Dazu kommen 2 Wirtschattier (ein Jude, ein Engländer) und 5 britische Beamte. Die Amtszeit des Councils, läuft auf fünf Jahre, wobei der H.C. das Recht der Auflösung und der Verlängerung besitzt. Die Wahlen gehen im Kurialsystem vor sich. Wahlrecht hat jeder im Lande Ansässige, ohne Einschränkung durch Zensus und «ohne Bildungsbeweis (Schreiben und Lesen) von 25 Jahren an. Frauenwahlrecht untersteht dem Beschluß der einzelnen Kurien. Die Waiden sind direkt, ohne Wahlmännersystem. Das aktive Wahlrecht zun ersten Gesetzgebenden Rat besitzen auch Einwohner Palästinas, die nicht palästinensische Staatsangehörige sind, aber mindestens zwei Jahre im Lande wohnen (eine offensichtliche Konzession an die jüdische Einwanderung). Passives Wahlre׳'b| besitzen nur palästinensische Staatsangehörige. Kompetenzen Von vielleicht noch größerem Interesse als die Zusantmensetzung des Rates sind seine Kompetenzen. In dieser Hinsicht sind in erster Linie die Spezialrechte von Wichtigkeit, die dem Oberkommissariat vorbehalten bleiben• Sie umfassen vor allem alle internationalen Verpflichtungen Palästinas, also auch das Mand at; alle Erlasse, die mit der öffentlichen Sicherheit Zusammenhängen. Das Budget wird von der Regierung vorgelegt, der Rat hat das Recht es zu diskutieren, aber der letzte Beschluß in Finanzfragen liegt beim Oberkommissariat. Dasselbe gilt für die Entscheidung über die Einwanderungsz ertifikate, die von def Regierung bestimmt werden, während der Rat sie nur diskutieren kann. Der Vorsitzende hat das Recht, Anträge, die dem Mandat widersprechen, nicht zur Behandlung im Council?.״zulassen. Es ergibt sich also aus dieser Abgrenzung der Kompetenzen, daß der Charakter des Rates in allen Fragen, die die internationalen Verpflichtungen der Mandatarmacht, die öffentliche Sicherheit und die jüdische Einwanderung betreffen, eher beratender als gesetzgebender Natur ist. Es sei noch bemerkt, daß der H. C. das Recht hat, Gesetze ohne den Rat zu erlassen, wenn er es für nötig befindet. Weizmanns Antwort Ucber die Audienz der Juden beim High Commissioner verbreitet Palcor einen Bericht, der auch in der Londoner ״Times“ wiedergegeben wird. Die jüdische Deputation bestand aus Dr. Wci/maim, den Mitgliedern der Exekutive Ben (i u r i o 11 und Mosche S e 11 0 rtok, ferner Ben Zwi und F. I m a I e h als Vertreter des Waad Leumi (letzterer ist Sefarde) und Rabbi Blau als Vertreter der Agudas Jisroel. Die Regierung war außer durch den High Commissioner durch den Chefsekretär Hall und I iilfssekrelar Nurok vertreten. Der High (jo m in i s s i o!1 t r verlas zunächst die Regierungserklärung, die die Einzelheiten des Ui ans enthält. Dr. Weizmann verwies in seiner Antwortrede zumidist auf die vorangegattgcueti langwierigen Diskussionen m׳t der Regierung, in deren Verlauf die Gegnerschaft der Juden gegen den Legislative Council wiederholt ausgesprochen worden ist. Er verlas den Text der Resolution des letzten Luz e r n e r Kong r e s s c s, die lautet: ״Der XIX. ZlonilH'ttkorigrt’h hat mit großer So!ge van der Absicht der Mandat siegicrung rrf.du011, in Enz l.u! 1 eine ׳»״-atzgebende Körperschaft zu schatten. Der Kotigeef.i m h■ in!110.1:111 Schritt einen W i «I c r s p r 11 c h zu in G eist d e s M a n d :11 c s, in dem die Erkenntnis mit in 110gti11 01׳ ist, daß das ö! hi «..!i lirez Israels nicht nur dem beziehenden jüdischen Ji .< buw in i .toz l ot.iel angeht, sondern das ganze jiidi-che Volk. Je,Ir •;!!׳/־;d׳״nde Körperschatt, die mit Grund der gogemv.u 1 ־ u '/■״ ״ ׳!• e o'zutig der Bevölkerung Ertz Israels gc-eliafl'en wird und dadmeh die jüdische Bevölkerung Ercz. Israel•, einer nationalen Minderheit gleichsetzt, verstoßt gegen dieses j>rur«Latzl1rhe Res Lt des jüdk-hrn Volkes. Die Anerkennung von gesetzgebenden Kompetenzen an Kreise, die offen das Mandat verwerfet! und gegen <1,1judialic Nadonalheim sind, ist nichts and«:■!(•, al. die Verneinung d! , M.111riales. Dime atisdrii! klirtic Aneikriimmg de- N an .ce!1:1!1 die Vertreter der rnchtjüidLchen ilcvolketung Ktez La,:eL und -ahne eine witkuche ■Verständigung zwischen Juden und Arabein, j!1uß