Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 97 (3.12.1935)
- Date
- 1935-12-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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^3= 4 Nr. 97 Jahrgang 40 Preis 25 Rpf. JÜDISCHE RUNDSCHAU nnnw* 11«;1 Schrlftlci tnii;{,Verlag a. Anxeigenverwaitnng ו Berlin W1S, Meinekealr .10 Femnili Sammel-Nr. J1 Bismarck 3181/82,7165/70,7240/42. - B«uR«prel• einnchl Baneltgeld je Monat RM 2,-. je Vierteljahr RM 5,75, bei Abholung RM 1,88 brw. RM 5,39. — Postscheck ־ Konten der Vertriebs - Abteilung: Berlin 71578 (Ihr GroS - Berlin), Berlin 17392 flür das übrige Reich). In Fällen höherer Gewalt besteht kein Anspruch anl Nrclilielerunü oder Erstattung etwa schon gerahlter Betugsgcbhhren- — Krache int jeden Dtsnilag and Frsiiag• BERLIN ז׳ כסלו תרצ״ו DIENSTAG, 3. DEZEMBER 1935 Gttltfgs Anuiftnpreiiliitc Nr. 4. üio 12 gespalten© mm-Zeile 20 Rpf, für F*milien3nachrichten!5 Kpl. Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen oder Steilen and in bestimmte Ausgaben kann nicht gewährleistet werden. Gelegenheit»- Anzeigen nur bei Vorauszahlung aul Postscheck - Konto Berlin 71618 oder bar Montag bis Donnerstag 9—18 Uhr, Freitag 9—16׳ Uhr. Annahnoeschiuß für di# Di enstag - Ausgabe Montag!0 Uhr, für die Freitag - Aus« gäbe Mittwoch 13 Uhr (Für Familienanzeigen am Tag vor Erscheinen 12 Uhr) Der Zionismus erstrebt für das indische Volk die Schaffung einer Öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. (Baseler Programm) Um die Lebensmöglichkeit Drei Aeußerungen Minister Fricks Lebensmöglichkeit für die Juden in Deutschland Minister Franks Vorläufiger Abschluß der Entwicklung — Ministerialrat Löseners Dissimilation bringt Rassenhaß zum Schwinden Ein Artikel Dr. Fricks Reichsinnenministcr Dr. Fr ick äußert sich im neuesten Heft der ״D cutschcn Jurist e n zeit 11 n g“ zur N ürnberger Gesetzgebung. Uelier den Inhalt seiner Darlegungen teilt das ״Deutsche Nachrichten-Büro“ u. a. mit: ״Das Reichsbürgergesetz und das Blutschutzgesetz sowie die dazu ergangenen Ausführungsverordnungen verfolgen nicht den Zweck, die Angehörigen der jüdischen Rasse nur um ihrer RassezugelHirigkeit willen schlechter zu stellen. Die Lebensmöglichkcit soll den Juden in Deutschland nicht abgeschnitten werden. Das deutsche Schicksal aber gestaltet in Zukunft lediglich das deutsche Volk. Das Reichsbiirgergesetz unterscheidet zwischen dem ״Staats a 11 g e 11 ö r i g e n“ und dem ״R e i c h s b ü rgc r“. Heute ist die äußere Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvcrband für den Besitz der staatsbürgerlichen Rechte und für die Heranziehung zu den staatsbürgerlichen!,(lichten nicht mehr ausschlaggebend. Der Begriff der Staatsangehörigkeit dient vielmehr in erster Linie der Abgrenzung des Deutschen vom Auslancier und vom Staatenlosen. Da die I)eutschbliitigkcit eine Voraussetzung des Reidisbürgerrechtes bildet, kann kein J 11 d c R e i c h s b i! rg e r werden. Dasselbe aber gilt auch für die Angehörigen anderer Rassen, deren Blut dem dcutscheu Blut nicht artverwandt ist, z. B. für Zigeuner und N eg« r. Bei der Beurteilung, ob jemand Jude oder Mischling ist, ist grundsätzlich seine Blutszusammen- Setzung maßgebend. Dabei wird auf die Rasse der Großeltern abgestellt. Sind diese nicht voiljüdisch, befinden sich aber unter ihren Vorfahren einzelne Personen jüdischer Rasse, so kommen diese bei der Beurteilung der Rassenzugehörigkeit nicht in Betraeht. Im Interesse einer Beweiserleichterung ist bestimmt, daß ein Grofielternteil ohne weiteres als voll jüdisch gilt, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat; ein Gegenbeweis ist dabei ausgeschlossen. DieMischlingccrfahrengrundsätzlicheine b e s o 11 dere B e h a u d 11!!1 g. f )a sie nicht Juden sind, könneu sie nicht den Juden, da sie nicht Deutsche sind, können sie nicht den Deutschen gleichgestellt werden. Sie haben daher zwar grundsätzlich die Möglichkeit, das Reiclisbiirgcrrecht zu erwerben, wie schon die Ausdehnung des vorläufigen Reichsbürgerrechts auf die Mischlinge dartut. Dagegen bl eiben sic den B e s c f 1 r ä 11 k u 11 g e u u 11 t e r w o r f e 11, <1 i e in der 11 i s 1! e r i g e n (i e s e t z g e b u 11 g und d c n Ano r d 11 u 11 g e!1 d e r N S I) A P und i 11 r e r G 1 i e d e r u 11 g e n ausgesprochen sind. Ihnen ist daher auch in Zukunft weder der Zugang zum Beamtentum und verschiedenen anderen Berufen eröffnet, noch können sie Mitglied der NSDAP oder ihrer Gliederungen sein. 111 w i r t s c 11 a f 11 i c 11 e r Hinsicht s i 11 d s i c d a g e gen d e n d e 111 s c 11 b 1 ii t i g e n P e r s o - 11 e n v o! I s t a 11 d i g gl e i c 11 g e s t e 111. Soweit ferner durch Anordnungen von Organisationen der verschiedensten Art einschließlich der der NSDAP angeschlossenen Verbände Mischlinge von der Zugehörigkeit zu diesen Organisationen ausgeschlossen sind, f a 11 c 11 d i e s e Anordnungen am 1. Ja- 11 u a r!936 weg, wenn sie nicht von dein Reichsminister des Innern im Linvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers zugclasscn werden. Im übrigen mußte dafür Sorge getragen werden, die Mischlinge als eine zwischen den Rassen stehende Mischrasse möglichst bald zum Verschwinden zu bringen. Dies ist einmal dadurch erreicht, daß man die überwiegend zum Judentum tendierenden Mischlinge dem Judentum zugeschlagen hat. Es ist auf der anderen Seite dadurch erreicht, daß man den Mischlingen mit zwei volljüdischen Großeltern die Eheschliefiung mit dcutschblütigen Personen nur mit Genehmigung gestattet. Untereinander bleibt ihnen die Eheschließung zwar erlaubt; nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ist jedoch bei einer Verbindung von Mischlingen untereinander nur mit einer geringen Nachkommenschaft zu rechnen, wenn beide Teile je zur Hälfte dieselbe Blutsziisammensctzung aufweisen. Den Mischlingen mit nur einem jüdischen Großelteruteil wird dagegen durch die ohne weiteres zulässige Eheschließung mit dcutschblütigen Personen das A u f g e 11 e n i ni Deutschtum erleichtert. Um dies nicht zu verzögern, ist ihnen die Eheschließung untereinander verboten.“ Eine Rede von Minister Dr. Frank Im Berliner Rathaus trat die Akademie für Deut* schcs Recht zu ihrer 9. Vollsitzung zusammen. Reichsminister Dr. Frank führte nach dem Bericht der ״Frankf. Zeitung“ vom 1. Dezember u. a. folgendes aus: ״Wir nationalsozialistische Rechtswahrer wurden und werden in der weiten Welt immer wieder angegriffen wegen der sogenannten J u d t n g e s c t z g e h 11!1 g. Ich muß daher ganz kurz und präzis zum Ausdruck bringen, daß das, was uns deutschen Juristen auf gegeben ist, nur von deutschem Geist aus geregelt und gelöst werden kann. Wir maßen uns nicht an, den Begriff etwa des Angehörigen eines anderen Volkes zu definieren. Aber was deutsch ist, das definieren wir allein. Daher müssen wir bitten, daß die Herren aus dem Auslande aus dieser Grundhaltung des nationalsozialistischcn Rechtswollens entnehmen, daß wir genau so gut Deutsche sein wollen, wie das seit fünf Jahrtausenden die Angehörigen des jüdischen Volkes als Judentum für sich beansprucht haben, und daß wir daher die Trennung von deutschem Volk und jüdischem Volk vollzogen haben in der klaren Mission, die uns aufgegeben ist. Mit diesen Niirnberger Gesetzen ist eine Entwicklung revolutionärer Art in Deutschland zum vorläufigen Abschluß gekommen. Ich kann nur wiederholen, daß die Juden in Deutschland völlig ungehindert als jüdischer Kreis leben und wirtschäften können, daß wir aber gegenüber jeglicher Verbindüng mit diesem fremdrassigen Volk für uns Deutsche einen Rechtsschutz einbauen und vorbauen müssen.“ Ausführungen Dr. Löseners Im ״R e i c h s v e r w a I t u 11 g s b 1 a 11“ vom 23. November veröffentlicht Dr. L ö s e 11 c r, Ministerialrat im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern, eine Abhandlung: ״Die Hauptprobleme der Nürnberger Grundgesetze und ihrer ersten Ausführungsverordnungen״־. In dem der Juden frage gewidmeten Abschnitte heißt es u.a.: ״Hätten die Juden b c 1' e i t s eine n eigenen S t a a 1, in dem die Masse ihres Volkes zu Hause wäre, so könnte die Judenfrngo schon heute als v o 1 1 s1ä nd i g gelöst gelten, a 11 c h f ii r die f u den sei b st, Gerade von überzeugten Zionisten ist deshalb am wenigsten Wider- Spruch gegen die Grundgedanken der Nürnberger Gesetze erhoben worden, weil sie einmal wissen, daß diese Gesetze auch für das jüdisehe Volk die einzig neblige Lösung darstellen, und weil sie ferner wissen, daß sielt das wieder zum Bewußtsein seiner selbst erwachte detilerhr Volk damit mir eben die Gesetze gegeben hat, die .sieh das jüdische Volk schon vor Jahrtausenden gegeben 11:1t (siehe Buch Esra), und die es stark geinaelit haben zu «lfm völkischen Wunder, sein Blut unverfälscht und rein zu erhallen, obwohl alle!,eine Glieder unzählige General innen hindurch inmitten fremden Volk.-atuns gelebt haben. Gerade der reinhlütige Jude 11:11 von allen Völkern der Krdc den geringsten Grund, über die-e Iv : סי י■ des neuen Deutschlands empört zu sein; einen Grund hat er nur dann, wenn er gewünscht hat. daß kein anderes Volk sieh seihst den Segen erkämpfen möge, dessen er selbst sieh teilhaftig fühlt, den Segen unverdorbenen Blutes. Die Jndenfrage ist fine \V e 1 t f r :1 g e. In jedem Staate, in dem neben dem Staatsvolk auch Judtm in netanmswertcr Zahl leben, wird cs für das Staalsvolk mir eine I.ö-un״ der Jndenfrage g hat können, sind?.-war dieselbe, die das deutsche Volk jetzt in Angrifi genommen hat: die beiden einander in Blut und Wesen völlig 1:010den Völker müssen!, solange sie innerbalb dcs-elben Staut-raumes wohnen, so klar wie nur irgend möglich durch Re e 11 1 s s ג t sun - gen voneinander untersehiedeti werden. Das jüdische Gastvolk, dessen Angehörige wenig über ein Hundertstel dedeutschen Wirts- Volkes aiistitat'hen. wird fortan politisch, kulturell und vor rdle-rn hiologi.rh vom deutschen Volke g! schieden. Wer hier über .,Ghetto״ zetert, der verkennt — oder wall andere dandter täuschen —, *laß hier zmiitrhs! einmal nicht ein räumliches Ghetto gemeint ist in dem!näheren Sinne, daß die Juden wieder in besondere Stadt gnartiere zusammengepfercht werden sollen. Er verkennt ferner, daß das Ghetto auch früher schon von eien reinen öainiin'.-bewußten Juden 011er gestiebt als gemieden wurde. Wenn Deii'scMand heute durch gesetzürhm 'Zwang die Juden auf ein arteigenes beiten in jeder nur erdenklichen Richtung hindriiugt, warm es ahn die D i s s i tu ilat in n zur Wirklichkeit macht, so wird der Rassenhaß s 0 h w i tt d e 11 u n d e s \e l r d a n seine Stelle a 1 1 in ä h li c h n u f bei (1 c n Seit c n!las g e s t!!1 d e. von leiden s eh altliehen .Affekte n f r c i e Gefühl d e s g e g e n s c i t i g e 11 Fremd seins treten. Diese klare und kühl׳' l>eider״eitigr Erkenntnis alledn kann eine Gewähr ]rieten für ein erträgliches Zusammerdelreti der beiden Völker in demselben Staatsraum, Es wird einige Zeit vergehen, Iris der scharfe C)prr;1ti׳>n — (׳hmtt, 11er die Trennung endgültig vollzogen hat, verheilt sein wird. Darm aber wird das Hebe! der Assimilation des jtidi-1 licn Volkes, da* zu einer LeKm-gcfahr für das deutsche V־äk wovorden war, hewitigt sein und die künftigen f;r-s-hlechtcr werde!! e■; nudanken. Für die Jnd״־׳ in Dent-efdand beditiiet ober «liest• j׳osc'tj. liehe Absonderung auf der andiren Seile auch g e s «e t z - lieben Schulz, da sie künftig im deutschen Slaatsraum innerhalb der Grenzen leben werden, die der Staat gezogen hat. Eine ,.n a t i n 11;11 v Minderheit“ im Sinne des Völkerreehts werden sic dadurch freilich nicht. Denn zu einer \ a 1 ion gehört atu-Ii ein Staat ab die äußere Erscheinungsform eine« bestimmten Volk-öu!״.. Es wird d ihcr so lange eilst• jüdische Nation noch nicht gelten, ab cs noch nicht einen jüdischen lloimats-taal gibt. Wenn auch in l’aliblitta aussichtsreiche Anfänge zu einem Staut des jüdischen V״b kes vorhanden sind und tatkräftig atisgcb.'mf werden, so liegt doch — ganz abgesehen von dorn zahlenmäßigen Ifehcrwiegen des arabisehen Volkes — die tatsächliche Staat-gewalt voraussichtlich noch auf lange Zeit in den Händen einer anderen Nation. Die Juden sind also in Deutschland vorläufig eine v ft 1 k i - sehe Mi 11 d e r h r i t 1111(! nicht eine nationale i m v ö 1 - l 0 r r v«• I! I 1 i rl! 0 1t Sinn c.“ In den Vertragsbestimmungen der osteuropäischen Staate׳! sind die Juden nls ״Minderheit“ inbegriffen (7. B. auch in 4 Oberschlesien), wobei völkische, religiöse und sprachliche Minderheiten gleichgesetzt werden. In den letzten Wochen hat sich bei vielen. Juden die Meinung verstärkt, daß das Judcnproblem in Deutschland in erster Linie ein Auswamlerii 11״sp10־blcn1 ist. Der Durchführung einer Auswanderung großen Stils steht inan zwar bisher ratlos gegenüber, aber die technischen und psychologischen Schwierigkeiten hindern nicht die Erkenntnis des Unvermeidlichen, und so berät und berät man, jetzt z, B. wieder in Genf, und die Juden in Deutschland warten und warten, mancher findet auch seinen Weg, vor allem die Palästina-Wanderung (li!r die nicht alle Elemente geeignet sind) geht unaufhörlich weiter, Aber zugleich fragen wir uns: gibt es für die Zurückbleibenden, für die, die vor verschlossenen Foren stehen, eine L e b e 11 s m ö g I i c 11 k e i t V Es ist verständlich, daß die Juden sich ständig mit dieser für sie so brennenden und folgenschweren Frage beschäftigen. Sie verfolgen das auf die Jndenfrage bezügliclie Gesetzeswerk und die mündlichen K< ■minentare und niemand wird es den Juden verargen, wenn sie aus den Gesetzen und Reden Klarheit über ihre Situation schöpfen wollen. Unter diesem Gesichtspunkt wurden auch die Nürnberger Gesetze betrachte(, die Ja mit der Erklärung verbunden waren, daß es sieh um die Schaffung eines Modus vivendi handle. Die in den Nürnberger Gcsetzen ausgesprochene li 11111 r c!1 n u n g hätte, wie Ministerialrat l)r. L ö s e 11 e r soeben im ״Reichsvcrwaltungsblatt“ ausführt, für die Juden an sich nichts Krünkendes haben müssen, und die in demselben Aufsatz ausgesprochene Meinung, daß die durch diesen ,,Operationssehnitt entstandene Wunde* heilen“ müsse, zeigt uns, daß ein ״Schwinden des Rassenhasses“ von maßgebender deutscher Seite für möglich gehalten wird. Seit den Nürnberger Gesetzen hat sich jedoch, ohne daß die Gesetze selbst oder die ersten Ausführiuigsbestimmungen dafür einen Anhaltspunkt bieten, vielfach die Meinung herausgebildet, daß hier nicht . wie dies auch Reichsminister Dr. Frank diese Woche wieder betont hat — ein vorläufiger Alisclilnii der Judengesetzgebung erfolget ist, sondern daß diese Gesetze* der Anfang eines Auflösungsprozesses sind. ■So ist cs anscheinend auch von vielen Juden verstunden worden, und die täglichen Z c i t n u g s b c r i c 11t c ü b e r Ges c h ii f tsverkaufe lassen erkennen, d:1B Gele Juden anscheinend keine Fortsct/tingsniöglichkeit ihrer wiris •halthchen Existenz, sehen. Und ohne wirtschaftliche Ex i.-lenz, die den Broterwerb sichert, gibt es keim• I chcnsmügiichkeit. Datier ist es für die Juden Deutsch!. 111 ds von größtem Interesse, wenn stochen keichsniinis! er 1' r i e k in eitlem Aufsatz betont, die Lebensinögliclikcit solle den Juden in Deutschland nicht abgesehnitte 11 werden. Die Gesetzgebung, so führt der Minister aus, verfolge ״nicht den Zweck, die Angehörigen der 1 i1< 1 is ־hon Rasse nur um ihrer Rassc/ugehüngkoit willen schlechter zu stellen“. Solche Worte müssen naturgemäß;1111 jüdischer Seite lebhaften Widerhall wecken. Denn da die Juden in ihrem Status und in ihrer Betätigung־ ja durchaus auf den ihnen vom Gesetzgeber /ugewiese 11 eil Raunt beschränkt sind, so muß es für die Juden von Wichtigkeit sein, wenn der Verfassungs-Minister selbst ׳die Gesetze so deute(, wie Herr Dr. Priek es hier getan hat. Dies ist für uns ein Anlaß, die S i t 11 a t i o 11 n e 11 z u überdenken. Wenn wir in Deutschland eine Lebensmöglichkcit haben sollen, und wenn Herr Ministerialrat Dr. Lösener von einem ״allmählichen Schwinden des Rassenhasses“ spricht, so würde sich als natürliche Folge jene Basis ergehen, die nach der nationalsozialistischen Umgestaltung des Staates für die Juden gedacht werden kamt. Die Juden sind v o n der p o 1 i t i s c 11 e 11 n n d k u 11 11 r e 11 e n B e 1 ii t i g 11 n g g r u n d s i; t / 1 i c h )•>>11ständig a u s g c s c h a 11 e t, ihnen ist das Rei hshürgei־- recht (auch das vorläufige Reiehsbürgerrecht) versagt, das gemäß den Erklärungen Dr, Fricks sonst allen Staatsangchürigen mit Ausnahme von Verbrechern zugänglich sein wird. Die Gefahr, daß Juden maßgebenden Einfluß auf die Angelegenheiten des deutschen Volkes erlangen, ist also auch vom deutschen Gesichtspunkt ausgeschlossen. Es verbleibt somit für die Juden ein Zustand, bei dem etwa folgende (von uns schon bei früheren Gelegenheiten formulierten) vier Punkte sich als Ziel ergeben würden:!.Eine Eingliederung als ״andersartiges“ Element, das wegen seiner Rassenziigeliörigk-'i', die ilrn ohnedies alle maßgebenden Rechte im S.aatc ver ■!:ließt, nicht diffamiert zu werden braucht, - also ein Ehrenschutz auch für Juden und Judentum in dem