Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 83 (15.10.1935)
- Date
- 1935-10-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Ir. 83 / Jahrgang 4® ti.n f,0 r a / ../ /! 25 Rpf. JÜDISCHE RUNDSCHAU 111 1 Mwlftlaltimg, Vmlag ■> AndiufwmUuf! Bari!■ W1S, Mein«lca«t7.M Famrai: Sammet-Nr. J1 Bismarck 3181/83,7165/70,7240/«!. - Bazugrpnit ®mrchL BeatcH^eM j« Monst HM 2,-., j« Vienaljahr HM 5,75, Hei Abholung RN 1.H8 brw. RM 5,39 — PosJschsck. Konten der Vertriebe - Abteilung: Berlin 715 73 (Iftr Grat-Berlin), Berlin 17392 (lür da• übrige Relcb). ln Fällen höherer Gewalt beeteht kein Anspruch •ul NichlielernnJ oder Erstattung etwa schon gezahlter Bezugsgebiihrea. — Eroehalat Jod•■ Dienstag and Faaltag. BERLIN י״ח תשרי תרצ״ו DIENSTAG, 15. OKTOBER 1935 GOStif« AaxetZenpreU111U Nr. 4. Di« 12gespalten© mm-Zeile 20Rpt, Mfe Familiennachricluea 15 Rpf. Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Ta*©» ©<W Stellen und in bestimmte Ausgaben kann nicht gewährleistet werden. Gelegenheit»• anzeigen nur bei Vorauszahlung auf Poemcheck ■ Konto Berlin 71618 ©der bm Montag bis Donnerstag 9 —18 Uhr, Freitag 9 —16 Uhr. Annahmeachltfeft Kur di« EM ansta* •Ausgabe Montag 10 LHw, für die Freitag . Au©• gäbe Mittwoch tS Uhr (Für Femilienameeigeo am Tag aor Erscheinen 12Uhf) Der Zionismus erstrebt für das indische Volk die Schaffung einer Öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. (Baseler Programm) Jüdische Winterhilfe Wie die ״Jüdische Rundschau“ bereits in der vorigen Nummer gemeldet hat, werden die Juden in Deutschland von dem Winterhilfswerk des Deutschen Volkes 1935/36 nicht mehr erfaßt. Die jüdische Gemeinschaft muß daher für ihre Angehörigen ein eigenes Winterhilfswerk einrichten. Inzwischen sind die Richtlinien dieses jüdischen Winterhilfswerks genehmigt worden und werden von uns in der heutigen Nummer der ״Jüdisehen Rundschau“ veröffentlicht. Die großen jüdischen Organisationen wenden sich in Aufrufen an die jüdische Öffentlichkeit. Wir haben schon in der vorigen Nummer unserer Ueberzeugung Ausdruck gegeben, dal! die Juden in Deutschland auf diesen Appell in würdiger Weise reagieren werden. Infolge einer am 11. Oktober vom Deutschen Nachrichten-Büro und auch durch Rundfunk verbreiteten Nachrieht in bezug auf das Verhältnis der Juden zum Winterhilfswerk sind eine große Anzahl von Anfragen an uns gerichtet worden. Als Aufklärung wird von zuständiger Stelle mitgeteilt, daß der Salz ״daß in der Organisation des Winterhilfswerks auch eine Betreuung der Juden vorgesehen ist“ sich auf die zwischen dem Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes und der Zentralwohlfahrtsstclle der deutschen Juden getroffene Regelung über die Betreuung der jüdischen Hilfsbedürftigen beziehe. Die Wirtschafts-Betätigung der Juden Weitere Einschränkungen angekündigt In einer Kundgebung in Saarbrücken am Sonnabend, dem 12. Oktober, hielt Reichsinnentninister Dr. Frick eine große Rede, in deren Verlauf er auch auf die Nürnberger Judengesetze und deren Auswirkungen zu sprechen kam. Darüber wird in der Presse wie folgt berichtet: ״Dr. Frick beschäftigte sich dann eingehender mit den in Nürnberg erlassenen Gesetzen und kündigte dabei an, daß in kürzerer Zeit die Ausführungsbestimmungen erlassen würden. Man werde auch weiter daran denken, durch eine gesetzliche Regelung eine Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Juden durchzuführen, um damit allen Einzelaktioiten vorzubeugen.“ Diese Ausführungen sind für uns Juden besonders bedeutungsvoll. Denn hier ist zum ersten Male in dieser Form von ״Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung der Juden“ die Rede. Es ist bekannt, daß infolge der Ausschaltung von Juden bei allen öffentlichen Lieferungen, bei allem Geschäftsverkehr mit staatlichen oder kommunalen Bcliärden sowie anderen Körperschaften öffentlicher oder halböffentlicher Art, das wirtschaftliche Tätigkeitsfeld der Juden in den letzten Jahren stark eingeschränkt worden ist. Hierzu kommt noch, daß zahlreiche Juden in verschiedenen Betrieben wegen der Durchführung des Arier-Paragraphen ihre Stellungen verloren haben. Gegenüber diesen Nachteilen, die als notwendige Härten bezeichnet worden sind, war von! Reichsinnen minister am 1. Januar 1934 der Grundsatz festgelegt Schutz der Rasse Ein Vortrag von Dr. Freisier Geber den ״Schutz von Blut und Boden im geg e n v ä r t i g e n und künftigen Strafrecht“ sprach Staatssekretär Dr. Freisier in der Fachwissenschaftlichen Woche der Vcrwaltungsakadeinie. Nach dem Bericht der ״Frankf. Ztg.“ vom 11. 10. führte er u. a. aus: ״Schulz, Sicherung und Förderung der Rasse und des völkischen Bodens gehören untrennbar zusammen. Als Beispiele nannte der Redner das Erbhofrecht und ,Maßnahmen, die man sich denken könnte‘, des Inhalts, daß der Erwerb von Grund und Boden von einer Genchmigung abhängig gemacht würde und daß dabei dem Schutz von Rasse und Boden eine entscheidende Bedeutung zukärne. Schutz der Rasse und des Bor leas bedeute vor allem Schutz gegen jiidisehen Einfluß. Aber selbstverständlich sei damit keine Bewertung der Rasse, gemein t. An der natürlichen Tatsache der Volkwerdung könne der Nationalsozialisimis nicht voriibergehen. Er mu ■sc die Verschlechterung der Rasse verhindern. Es sei daher notwendig gewesen, das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes zu errichten. Die Sankt ionen dieses Gesetzes seien in den Paragraphen 3 und 5 (dem Hausgchillinnenparagraphen mul den StiadresliiunuinRen) mtlialtcn. Es gebe nicht nur strafrechtliche Sanktionen. Der I lausgoltilfinncnparagraph sei ein Beispiel einer nicht -straf rechtlichen Sanktion. Das Volk sei nicht so schwach und tmliclehrhar, daß alles, was man auch durch Str.iflx'stimimmgen machen könnte, nun nnhedirtgt auf dem Wege des Strafrechts gemacht werden müsse. Der Wert dieses Gesetzes solle vor allem ein volkscrziehlicher sein. Es sei daher gut, 'laß alle Einzelheiten den Ausführungsbestimmungen Vorbehalten seien, liier tauchen eine Menge von Fragen auf: Zum Beispiel, was eine Hausangestellte sei, oh es etwa aut die Hausgemeinschaft ankomme, die auch bei weiblichen Lehrlingen gegeben sein könne, usw. ״Lauter Einzelheiten“, so beendete I)r. Freisier diese Ausführungen, ״die hier nicht interessieren, von denen Sie aber überzeugt sein kontier!, daß sie eine dem Sinn des Gesetzes entsprechende Regelung erhalten werden“. Zu dem Mi sc he 11c 11 verbot verwies Dr. Freisier auf aus-!:indische Parallelen. Alle rcligionsrcrhiichen Ehebitulemisse seien itti Grunde Kasseschutzbestimmuiigen, wer« die Religion lassegebunden worden, daß der Arier-Paragraph für die freie Wirtschaft keine Geltung haben könne. In diesem Sinne war es wohl auch zu verstehen, wenn der Staatskommissar von Berlin, Dr. Lippert, im Februar d. J. vor den Mitgliedern und Freunden der amerikanischen Handelskammer in Berlin erklärte, auf wirtschaftlichem Gebiet hätten die Juden in Deutschland volle Gleichberechtigung. Dieser Haitung lag offenbar neben anderen Erwägungen auch die Erkenntnis zugrunde, daß den Juden, die noch in Deutschland verblieben sind und die nunmehr von jedem öffentliehen und kulturellen Einfluß gänzlich ausgesc haltet sind, die Möglichkeit gegeben werden soll, durch ehrliche Arbeit auf wirtschaftlichem Gebiet ihren Lebensunterhaft zu finden. Nach den Nürnberger Gesetzen, die den bürg erliehen Status der Juden grundlegend änderten und das connubiunt zwischen Juden und Nichtjuden aufhoben, wurde von mancher Seite die Meinung geäußert, daß auf wirtschaftlichem Gebiete die alten Richtlinien auch weiter gelten werden; das ״commercium“ würde bestehen bleiben. Diese 1 )eutung stützte sich auch auf die Aeußerung des Reichskanzlers, der nach den Nürnberger Gesetzen gesagt hat, daß durch diese Gesetze ״eine Ebene geschaffen werden soll, auf der es dem deutschen Volke möglich wird, ein erträgliches Verhältnis zum jüdischen Volke finden zu können“. Im An- Schluß daran wurde bekanntlich erklärt, daß die Juden eine kulturelle Autonomie in Deutschland erhalten sollen. Die Ankündigung von Einschränkungen der Wirtschaftliehen Betätigung i*1 der Rede von Minister Frick erfüllt die Juden in Deutschland daher mit begreiflicher Besorgnis. sei. Dies gölte vor allem von der mo^aist-licn Religion, deren Rassegebunden heil durch die paar geringfügigen Ausnahmen nicht berührt werde.., Ueber die Pläne des künftigen Strafrechts aut diesem Gebiet machte Dr. Freisier folgende Mitteilungen: ״Er erinnerte an die preu lÜM'hc Strafrechtsdenk- Schrift von Minister Kerrä, die ״Ra—everrat“, ״Verletzung der Rassenehre“ und ,,Ra-.sen״cfahn|11r1jC' unterschieden 11:11*0; Dr. Freisier ■unterstrich die Folgerichtigkeit und Geradlinigkeit der Entwieklung, die von dieser Denk.sehriit bis zu den Nürnberger Gesetzen geführt habe. Es sei fiir den Nationalsozialismus selh-lverstänillich, daß nirhl mir kör|«'rlichc Verstöße gegen bestimmte Verliahensvor- Schriften zu bestrafen seien, sondern!laß auch die seelivlif Haltung und Festigkeit des Volkes wie auf anderen, so auch auf diesen Gebieten zu sichern sei. In der amtlichen Strafrecluskoininisdon habe Dr. Freisier als Berichterstatter die folgenden Anträge gestellt, die im wesentliehen Hie Billigung der Kommission gefunden hätten: den Antrag, besonders schwere Fälle des Risi.tvcrra ts (inshe-emtlere bei Verheimlichung der Rassezugehörigkeit) unter besonders schwere Strafe zu stellen, den Antrag, Strafbestimmungen gegen den gewöhnlichen Rasseverrat aufzutwhinen, die Zersetzung des natürlichen Fort |> flau zungswillens, den ideellen Ras e v c rrat und die Rassegefährdung unter Strafe zu stelle». 1 )ie.se. Antrüge entsprächen namentlich zum l’tmkle der Rassegeiah!«lung der Herrischen Denkschrift. Die Angriffe auf die R assechre seien nach Dr. Ereislers Antrag unter einem anderen G1-sicl1Npu״kt und an einer anderen Stelle des Strafgesetzbuches unter Strafe zu stellen. Im übrigen aber sei es erforderlich und auch walir.-eheinlieh, daß die Rasseschutzbestimmungen bekenntni-haft m eimuri Abschnitt ״Kissesclitit!“ zusammengefalk würden. Diese Vorschläge habe die amt liehe Kommission seinerzeit zut ückgestellt, weil man in einem Strafgesclzentwurf diese Dinge nicht Italic behandeln können, solange die .Mischehe zivilrechtlich zulässig gewesen sei. Man habe aber die Behandlung dieses Gebietes seinerzeit Vorbehalten, Und nunmehr nach den Nürnberger Gesetzen sei es selbstverständlich, daß auch diese Bestimmungen zum Inhalt des künftigen Strafgesetzbuches gehören würden,“ Zum neuen zionistischen Arbeitsjahr Ein Interview mit Dr. Siegfried Moses, Vorsitzendem der ZVfD. Das vor kurzem uon der Rcichsvcrtrclung der Juden fc* Deutschland der jüdischen Oejlentlichkcit übergebene, von allen maßgebenden Organisationen und Institutionen gebiU ligle Programm der Neugestaltung jüdischen Lehens in Deutschland enthält neben der Fest Stellung der moralischen Bedeutung des jüdischen Palästinas für das in Deutschland lebende jüdische Volk als wesentlichsten Punkt eine großzügige Planung der Auswanderung nach Palästina. Vertreter der jüdischen Presse haben Gelegenheit genommen, den Vorsitzenden der Zionistischen Fcn’/rügnriß für Deutschland, Herrn Rechtsanwalt Dr. Siegfried Moses, der die 34 Slilglieder starke zionistische Delegation aus Deutschland beim XIX. Zionistenhongreß geführt hat, und andererseits auch innerhalb der He.ichseerlrclung hei der Ausarbeitung des neuen Programms maßgeblich mitgeunrkt hat, über die Zusammenhänge zu befragen, die sich zwischen den Resultaten des Kongresses und der jetzt in Deutschland vor uns stehenden Arbeit ergehen. Wir geben nachstehend einige der gestellten trugen und die Antworten Dr. Moses' wieder, f Red.) Frage: Der XIX. Zionisteiikongrcli hat sich mit der Frage der Juden in Deutschland stark beschäftigt. Haben diese Be■ Tatungen konkrete Ergebnisse gehabt und in welcher Richtung liegen diese? Antwort: Selbstverständlich hat den Kongreß ebenso wie das ganze jüdische Volk das Schicksal der in Deutschland lebenden Juden schmerzlichst berührt. Er hat aus dem Zur sammenbruch des Judentums in Deutschland in erster Reihe die zionistische Folgerung gezogen, indem er eine Reihe von Beschlüssen faßte, die eine Vervielfachung unserer Aufbau- Anstrengungen’in Palästina fordern, damit in kürzester Frist der Teil der Juden in Deutschland, der palästinafällig und -willig ist, konstruktiv im Lande eingeordnet werden kann. Frage: Das Programm der Reichsvertretung sieht eine großzügig geplante und vorbereitete Auswanderung vor, die vor allem nach Palästina gehen wird. Hat die Kongreß- Delegation aus Deutschland von den zionistischen Instanzen die Zusicherung verstärkter Einwanderung«- und Aufnahme• möglichkeilen erhalten können? Wie groß wird nach Ihrer Meinung die Alijah der nächsten Jahre aus Deutschland sein können? Antwort: In den letzten Jahren haben schon annähernd 30(XX) Juden, die aus Deutschland gekommen sind, Platz in Palästina gefunden und sich im großen und ganzen überraschem! gut eingliedern können. Hierbei hat die vom vorigen Zionistenkongrcli unter Leitung von Professor Wci/.manti eingesetzte, in Palästina unter der Führung von Dr. Ru pp in, Dr, Landauer und Dr. Senator stehende ״Zentralstelle fiir die Ansiedlung ׳teilt eher Juden■־ außerordentlich wertvolle Arbeit geleistet. Besonders wirksam imterstutzl wurde sie hierbei von 1׳er Hitachduth Oloj Germania, dem Zusammen- Schluß unserer Einwanderer aus [)eiitschlaud. Wenn auch gewiß in vielen Einzelfällen die völlige Einordmmg noch nicht geglückt ist, so muß doch diese Leistung des jüdischen Jischuw in Palästina, der Anfang!933 wenig mehr als 2(Kl 000 Seelen gezählt hat und neben unseren 30 00!) Olim immerhin noch mehr als SO(lfK) Eins׳anderer ans anderen Ländern aufgenommeii hat, als wirklich bewunderungswürdig bezeichnet werden. Man hat in diesen zwei Jahren außerordentlich wertvolle Erfahrungen gerade für die deutsche Alijah gewonnen und wird jetzt damit rechnen können, daß, sofern nicht mivorhersehbare Komplikationen einireteii sollten, auch in den nächsten fünf Jahren je etwa 1: 000 Menschen nach Palästina einwandern und dort noch schneller, als das bisher schon der Fall war, im I a!1de verwurzelt werden können, Frage: Läßt sich voraussehen, wie sich die Einwanderung auf unbemittelte Einwanderer und auf di0 sagenannten ״Kapitalisten“ — die Menschen, die über das sogenannte Vorzeigegeld von 1000 Pfund verfugen — verleiten wird? Antwort: Trotz der furchtbaren jüdischen Not in Polen und Rumänien konnten wir für die nächste Arbeitsperiode — ein Zeichen vorbildlicher zionistischer Solidarität — einen Prozentsatz an Zertifikaten zugesichert erhalten, der wenigstens für den dringlichsten Bedarf in bezug auf die Aus w a n d c r 1111 11 ן n h e m i 11 e 11 e r Menschen im Rahmen der 15 000 Auswanderer ausreichen wird, Was aber die ״K a p i t a I i s t e n“- Aus v anderung anhetrifft, so ist trotz mancher Angriffe das Transfer-Abkommen vom Kongreß gebilligt und insofern von der Zionistischen Organisation legalisiert worden, als die den Transfer ausführende Institution der Aufsicht der Exekutive unterstellt wurde. Somit wird auch die Auswanderung der Kapitalisten voraussichtlich zumindest im Umfang des letzten Jahres weiter möglich sein. Wichtig ist auch, daß auf der Tagung der Jugendalijah, die kurz nach dem Kongreß stattgefunden 111t, das Programm dieser wichtigen Institution wesentlich erweitert werden konnte. Während bisher insgesamt etwa 830 junge Menschen durch die Jugend-Alijah zur Ausbildung ins Land gebracht worden sind, sollen es im nächsten Jahr allein etwa 1000 werden,