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Jüdische Rundschau · 1935-09-17 · Heft 75 (17.9.1935) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 75 (17.9.1935)
Date
1935-09-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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20. 9.1935 Nr. 75 / Jahrgang 40 Preis 25 Rpf. JÜDISCHE RONDSCHAD *chriftleltanir ,v orlag a. Abu tgan Verwaltung! Berlin W1S, ■Uadnab.ll Frrnrul: Sammel-Nr. JlB(»m*rck 3181/82,7165/70.7240/42, - Beragsprei« »in.diL Bratellgeld ja Monat EM 2,-, je Vierteljahr RM 5.75, bei Abholung RM 1,88 brw. RM 539• — Foatacheck - Konten der Vertrieb! . Abteilung: Berlin 715 73 (für Chol - Berlin), Berlin 17392 (iür dae (ihrige Reich), ln Fällen höherer Gewalt baateht kein Anapruch auf Nachlieferung oder Erstattung etwa schon gezahlter Bezugsgebühren. •־ Erscheint Jeden Olenitag and Freitag• BERLIN י״ט אמל תרצ״ה DIENSTAG, 17. SEPTEMBER 1935 AnzeigeaproUlIst• Nr. S gültige Die 12 gespaltene mm * Zeile 20 Kpl, für Familiennachridhten 15 Rpf• Aufnahme von, Anzeigen an bestimmien lagen oder Stellen und in besrimmte Aufgaben kann nicht gewährleistet werden. Einzel- Anzeigen nur bei Vorauszahlung •uf Postscheck - Konto Berlin 716 38 oder bar Montag Wa Donnerstag 9 — 18 Uhr, Freitag 9 — 16 Uhr. Annahmeschluß für die Dienstag.Ausgabe Montag IO Uhr, für di« Freitag -Ausgab• Miftvoch 13 Uhr (Für Familiensnzeigen am Tag vor Erscheinen 12 Uhr) Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer Öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. (Baseler Programm) Die Nürnberger Gesetze Gesetz über das Reichsbürgerrecht Ei״ Kommentar des DNB Der Reichst;(}’ hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: 8 1• (1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angchört und ihm dafür besonders verpflichtet ist. (2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs• und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben. 8 2. (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen. Gesetz zum Schutze Blutes und Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird. 8 1• (1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Auslände geschlossen sind. (2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben. 8 2• Außerehelicher Verkehr zwischen -luden und Staatsungehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten. § 3• Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt beschäftigen. 8* (1) Juden ist c^as Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten. (2) Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet Befehl gegen Einzelaktionen DNB meldet aus Nürnberg: ״Am Sonntagabend nach der Reichstagssitzung hatte der Führer eine Reihe leitender Persönlichkeiten der Partei aus allen Gebieten Deutschlands zu einer Abschiedsfeier in den Deutschen Hof geladen. Bei diesem Zusammensein sprach der Führer den verantwortlichcn Leitern der Reichsparteitagorganisation seinen Dank aus für die geleistete Arbeit und nahm die Gelegenheit wahr, die Bedeutung der neu erlassenen Gesetze zu unterstreichen und darauf hinzuweisen, daß diese nationalsozialistische Gesetzgebung die einzige Mögllchkeit eröffne, mit den in Deutschland lebenden Juden in ein erträgliches Verhältnis zu kommen. Der Führer betonte insbesondere, daß den Juden in Deutschland nach diesen Gesetzen Möglichkeiten ihres völkischen Eigenlebens auf allen Gebieten eröffnet würden, wie sie bisher in keinem anderen Lande zu verzeichnen Wären. Im Hinblick darauf erneuerte der Führer den Befehl für die Partei, jede Einzelaktion gegen Juden wie bisher zu unterlassen■“ __ Wer ist Jude im Sinne der neuen Gesetze? Wie das DNB von maßgebender Seite zu den vom Reichstag neu verabschiedeten Gesetzen erfährt, beziehen sich diese Gesetze nur auf Volljuden. (2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Rciehsbürgcrbriefes erworben. (3) Der Reiclisbürgcr ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze. 8 3. Der Reichsminister des Innern erläßt Im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltun gs Vorschriften. Nürnberg, 15. September 1935 Der Führer und Reichskanzler Der Reichsminister des Innern des deutschen der deutschen Ehre Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz. 8 5. (1) Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandclt, wird mit Zuchthaus bestraft. (2) Der Mann, der dem Verbot des g 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft. (3) Wer den Bestimmungen der 3 oder 4 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. § 6. Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Justiz die zur Durchführung und Er :iiii/ung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Vcrwallungsvorschriften. ■ל 8 Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung, § 3 jedoch erst am 1. Januar 193(i in Kraft. Nürnberg, 15. September 1935 Der Führer und Reichskanzler Der Reichsminister des Innern Der Reichsminister der Justiz Der Stellvertreter des Führers Aus der Relchstagrsrede des Reichskanzlers ,. Diese internationale Unruhe der \Ve.t scheint leider auch im Judentum in Deulschland die Auffassung erweckt zu haben, daß nunmehr die Zeit gekommen sei, den deutschen Nationalintcressen im Reiche die jüdischen bemerkbar entgegenzustellen. Aus zahllosen Orten wird auf das heftigste geklagt über das provozierende Vorgehen einzelner Angehöriger dieses Volkes, das in der auffälligen Häufung und der Ueberein- Stimmung des Inhaltes der Anzeigen auf eine gewisse Planmäßigkeit der Handlungen schließen läßt. Dieses Verhalten steigerte sieh bis zu Demonstrationen, die in einem Berliner Kino gegen einen an sich harmlosen ausländischen Film stattfanden, durch den sich aber die jüdischen Kreise gestört glaubten. Soll dieses Vorgehen nicht zu sehr entschlossenen, im einzelnen nicht übersehbaren Abwehraktionen der empörten Bcvölkerirpg führen, bleibt nur der Weg einer gesetzlichen Regelung des Problems übrig. Die deutsche Reiehsregierung ist dabei beherrscht von dem Oedanken, durch eine einmalige säkulare Lösung vielleicht doch eine!:heu11: . ״;heil zu können, aut der es dem deutschen Volke möglich wird, ein ertraglieh cs V erhältnis zum jüdischen Volk finden zu können. Sollte sich diese Hoffnung nicht erfüllen, die innerdeutsehe und internationale jüdische Hetze ihren Fortgang nebmen, wird eine neue Ueberprüfung der Lage stattfinden. Ich schlage nun dein Reichstag die Annahme der Gesetze vor, die Ihnen Parteigenosse Göring verlesen wird. Das erste und zweite Gesetz tragen eine Dankesschuld an die Bewegung ab, unter deren Symbol Deutschland die Freiheit zurückgewonnen hat, indem es das Programm der Nationalsozialistischen Partei in einem wichtigen Punkt erfüllt. Da» zweite ist der Versuch der gesetzlichen Regelung eines Problems, das im Falle des abermaligen Schcitcrns dann durch Gesetz zur endgültigen Lösung der Nationalsozialistischen Partei übertragen werden müßte. Hinter allen drei Gesetzen steht die Nationalsozialistische Partei und mit ihr und hinter ihr die deutsche Nathnu" Im Deutschen Dienst schreibt der IIju!;t >'111 iftleiter des Deutschen Nachrichtenbüros, Alfred-Ingeniar Bernd t, zu den neuen Rciehstagsgesctzen u. a.: ״Die vom Reichstag auf dem Parteitag der Freiheit verabschiedeten neuen Gesetze, und /war sowohl das Reichsbürgergfsetz als auch das Gesetz zum Schul/, des deutschen Blutes und der deutschen F.hre, schaffen nach Jahren des Kampfes zwischen Deutschtum und Judentum ganz klare Verhältnisse. Fs .ist dadurch unmißverstündlich zum Ausdruck gebracht, daß das deutsche Volk gegen den Juden, solange er ein Angehöriger des jüdischen Volkes sein will und danach handelt, nichts cinzuwemleii 11:1t, daß es aber andererseits ahlelmt, den Juden als deutschen Volksgenossen an/usehen und ihm die gleichen Rechte und Pflichten wie den Deutschen zu/uerkennen. Soeben tagte in der Schweiz der Internationale /.ionivleukongrcfl, ein Kongreß, auf dem ebenfalls in aller Deutlichkeit mit dein Gerede ein finde gemacht wunde, als handele es sich beim Judentum nur um eine Religion. Di׳• Redner auf dem Zionistcnkongrefi haben festgestellt, daß die Juden ein eigenes Volk sind und die völkischen Ansprüche des Judentums erneut angemeidet. Deutschland hat nur die praktischen Folgerungen daraus f. land lebenden Juden zur nationalen Minderheit macht. Dadurch, daß das ״Judentum zu einer nationalen Minder heit gestempelt wird, ist es überhaupt wieder möglieh, normale Beziehungen zwischen Deutschtum und Judentum herzustellen. Die jüdische Minderheit in Deutschland erhält durch die neuen Gesetze ihr eigenes Kulturleben, ein eigenes völkisches Leben. Sie kann sich eigene Schulen, eigene Theater, eigene Sportverbände schaffen, kurzum, auf allen Gebieten des völkisehen Lebens sich ihre Zukunft seihst gestalten. Zum andern aber ist es selbstverständlich, daß jede Einmischung in Rogiertingsfragcn des deutschen Volkes, jede Einmischung in die völkischen Belange der deutschen Nation von nun an für alle Zukunft unterbleiben muß. Das deutsche Volk ist überzeugt davon, daß cs mit diesen Gesetzen eine auch für das Judentum i!1 Deutschland selbst heilsame und nützliche Tat vollbracht hat. Indem Deutschland der jüdischen Minderheit Gelegenheit gibt, sich selbst zu leben und diesem Eigenleben der jüdischen Minderheit den staatlichen Schutz gewahrt, fordert es die Volkwerdung des Judentums und trägt dazu bei, das Verhältnis zwischen den beiden Nationen wieder erträglicher m gestalten.“ Durch die Gesetze, die am 15. September in Nürnberg verkündet worden sind, ist der Status der Juden in Deutschland auf hestimnrten Gebieten in eine feste Form gebracht worden. Es Dt selbstverständlich, daß eine tiefe Frtchiittenmg unserer Lebensbasis, die jetzt ihre gesetzliche Fixierung gefunden hat, uns Juden im Innersten aufw ühlt. Alles kommt für uns jetzt darauf an, in Besonnenheit die neue Lage zu überdenken. Wir Juden sind in allen Ländern der Diaspora nur Objekte der Gesetzgebung. Wie unsere Stellung im Staate sein soll, bestimmen nicht wir, sondern die, die int Staate regieren. Diese Erkenntnis war vor 40 Jahren eine der wesentlichsten Triebfedern für die modeme nationale Bewegung der Juden, die darauf ausgeht, eine neue jüdische Daseinsform zu schaffen, bei der der Jude wieder Subjekt der Geschichte wird und seiner inneren Bestimmung leben kann; das ist der tiefere Sinn des N a t iona 1 h ei m s in Palästina. Die Juden-Gesetze in Deutschland eröffnen ein neues Kapitel i!1 unserer Golusgeschiehte. Wir haben das, was gescheiten ist, nicht politisch zu betrachten, sondern in seinen realen Auswirkungen und in seiner geschiehtliehen Bedeutung: Als ein Ereignis von großer Tragweite, aus dem wir Lehren ziehen müssen über die Eigentümlichkeit des jüdischen Daseins und über die Stellung unseres Volkes unter den Völkern. /Alle diese Betrachtungen werden nur dann von Wert sein, wenn wir, unsere Gefühle meisternd, die Dinge unter dem Gesichtspunkt des jüdischen Schicksals sehen und daraus die Erkenntnis und die Kraft schöpfen, uns über die Notwendigkeit einer grundlegenden neuen Gcstaltung des jüdischen Lebens, die nur unser eigenes Werk sein kann, klar zu werden. Welche Veränderungen bringen die neuen Gesetze für uns? Ein wichtiger Abschnitt der Geschichte der Juden in Deutschland ist zu Ende. In dem geistigen und politischen Prozeß, den wir die Emanzipation nennen, ist der Jude im Laufe des 19. Jahrhunderts Vollbürger des Staates geworden, in dem er lebte. Nunmehr ist in Deutschland eine grundlegende Aenderung vollzogen < t

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