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Jüdische Rundschau · 1935-07-05 · Heft 54 (5.7.1935) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 54 (5.7.1935)
Date
1935-07-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 54 x Jahrgang 40 Preis 25 RpE. JÜDISCHE RUNDSCHAU Sdirtftleltang, Verlag n. Anielgenverwaltnug 1 Bartl■ VII, Melnekcatr.lO F.rnru!: Sammel-Nr. 11 Bismarck 3181/82,7165/7°. 7240/42- - Bexugsprcis emschL BestcllKcW i® Mona! RM 2,-, je Vierteljahr RM 5,75, bei Abholung RM 1,88 biw. RM 5,39- “ Postscheck-Konten der Vertriebs-Abteilung: Berlin 71573! iur Gr. Berlin), Berlin 17392 (lur das übrige Reich). - Erscheint Jeden Dienstag ■ad Freitag. BERLIN ד׳ תמוז תי־צ״ה FREITAG, 5. JULI 1935 Anselgenprolatlat• Nr. 2 gültig•. Die l2j;osp. mm5״Cpi!e 20 Rpf, Iür Familien nachrichtcrt 15 Rpl- Einrelaiizeigcn nur bei Vorauszahlung auf Postscheck-Konto Berlin 71618 oder bar Montag Fis Donnerstag 9-18 Uhr, Freitag 9-16 Uhr Annahmeschlufi iür die Dienstag-Ausgabe Montag 10 Uhr, für di• Freitag►- Ausgabe Mittwoch 13 Uhr (Für Familien Anzeigen am Tag vor Erscheinen 12 Uhr.) Der Zionismus erstrebt für das indische Volk die Schaffung einer öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. (Baseler Programm im Ablehnung einer Mischehe Urteil eines Amtsgerichts aal Grund der völkischen Rechts-Anschauung Wie das ״Frankfurter V o I k s b 1 a t1“ berichtet, hatte das Wetzlar er Amtsgericht über die Klage eines Ariers zu entscheiden, dem der zuständige Standesbeamte das Aufgebot mit einer Jüdin verweigert hatte. Das Gericht hat die Klage abgevvicsen. In der Begründung der Entscheidung heißt es dem Bericht <ks ״Frankfurter Volkshlaltes“ zufolge: ,,Der An1ra״adU־r, »kr nach sntun ci^uu’ii Angalססי deutsi'bcn Bluteist, unterhält sei! dem (ahte 1930 ein LidH'-veihäl!nk mit der Jüdin .... au-, O. und hat ihr die läse versprochen. Am 26. Mai 1935 hratif r.t1,׳te er bei dem iür seinen Wohnsitz ztistä ndigen Standesamt in II. unter Yo!!;e׳e der ertmderiirlirii S!;!ridc-urkimdcn das Au Igel k •t zur!׳die aiili׳. tSung zw i.-,rlu.:n ihm und der .... Der Standesln amte lehnte den Lrlal־׳ des beantragten Aufgebotes ab mit der Begründung, zur F.hr-ehhei.umg zw isehen ei nein detit sehbliit igen Manne und einer Jüdin könne er als Nationalsozialist keine Amtshi i ie 1c i st e n. Der Ant!ag-!e!!er heruü sieh darauf, dati die Weigerung des Stande d na! nt eit in den I >׳׳st rhenden gesetzliehen lk>t immtingen keine Grundlage linde, und hat beantragt, den Standesbeamten anzuweken, das begeh! te Auigehot zu erlassen. Lk ist richtig, da iS die he stehenden gesetzlichen IDt i m ui 11 :! g e n die K1k׳m hliel'iung zwi-eben einem detit schblütigen Manne und einer Jüdin ni In verl>ieten. Dieser iormalgcsetzlirhe Zus-tanti vermag aber du! Antrag des Antragstellers niehl zai stützen. Mit der Maehtiiberuahme dtirrb den N ati-otiaUozialismus in Deutsch!and sind die Grundlagen der na!!011.1! sozia li.stisehen Welt* arisch am! ng zügle ich die < i rund lagen für den völkisch- Staat liehen Neuauihau des Deut sehen Reiehes gtovorden. I)io>or wird (lurehgeführt und im TieDten getragen aus der Erkenntnis (k־r uiiltklirhrn naturgesetzlichen Einheit, von Rasse. Seele und Recht. Die \Yiederlxrlreiung des (knitseiu-n Menschen von allen schädigenden Finllü-oen artfremder Kassen, die Wiedererstarkung der deutschen Seele und ihre Krim ihaltung iür alle Zukunft ist hierbei das unverrückbare höchste 2 k‘], In dieser völkisch gerichteten Grundhaltung wurzelt das Rechts, denken und die Rechtslindung im neuen Deut,sch 11111(1 cIhmso wie das bereits vorliegende ('«eselzgehungswerk des Dritten Reiches. Hierfür sind unter anderen imJ>esondere das Gesetz zur Bereinigung des Berufs* Beamtentums nebst .. ' sowie das Reichserbhofge.sct'/, das Gehn!m 1v \ 31 1 ׳ a.'-ti 11 xvt /, u 11u (las Wehrgesety die cimleutigsten Bekundungen. 1 )iese gr1nnUegenden Gesetze sind durchdruugen von der Fiii-irh! in die seelisch und körperlich schädigenden Wirkungen der Blut -misehung deutseh.-äämmiger Aleiochen mit Angehörigen ai! Iremder Ra ׳ sen oder Blut vgcmeiiweh;Uten, iii'-lxo-indere mit luden: >io er-tichen t'olgerichtig da-Ziel, die durch R jS'emkchung fingetrelcne KmaMung des deul>chet\ Volkes nach allen Richtungen hin zu Aehern (soll!leihen: zu Inseitigen. Aal...J. RA)• Die-em 'auf allen Gebieten der Ge-etzg<‘l>ung wie auch in dem gesamten amtlichen und halbamtlichen Schriittum des Staates und der NSDAP, zutage tretenden Streben wäre es ein Schlag ins G e > i c h t, w o 1 1 t c der n a t i <> 11 a 1 s o 7. i a I i s t i s c!! e Staat gleichzeitig weit e r 11 in Ehen zwischen 1) c u t schblutige n tu! d J u d e!1 z u 1 a s s e n. Der Limvand, dal'! trotz alledem .solche Mischehen bidier gesetzlich noch nicht verboten seien, schlägt nicht durch. Dieser Einwand entspringt tvpi.vh jtidkrh-iilxtali-tisehcm *Moral- und Recht-denken: letzteres hatte mit dein Gnu».Lau: ,,,Was nicht verboten i>t, i >1 et׳lauhf\ 11ct1t>e!no Recht und (kuitsehe Sitte bereit:' la>t völlig in־-,t i!skt Io-, und wur/elGcker gemacht. Nationalsozialbtkch(‘ - d. j. arteigene ־ - RechNan-chauung hat dmngegenüber wieder da-! artgematjc GeR'tz des Sollen•, autgerichtet ak Anlorderung an jeden Einzelnen: .seine innere Haltung und äuljeie Lebendiihning allein aut das Wold seine-- \’olke-> aii'/urichten und dessen Belangen sieh iinierzuordncn. Dieser Sa'/, kt bindendes, ge]- tendes Recht des Dutten Reiches und, wie 01x11 daigek’gt. bereit' in grundlegenden Gesetzen eindeutig zum Ausdruck gekommen. Mit diesem Reehtssatz steht, die Ehoehlirljimg eineden! sehblöt igen M annt,' mi! cinrr Jiidm in unlo'bürvm W KEr-prurh. I: int- -o| h r 1׳> 11 ״׳ > t-11 1 i1.1 uit״ kann daher nicht mehr z u 5;!■ I a s 0 י n werden, mal der S1 yrKU‘-l>1',!mk‘ hat mi! Kerl,! den Kriatl devom At1ira^>teller begehrten Aufqcßo!!', ahcrU'iuü.־‘ Dieses Urteil geht noch beträchtlich über die Ent- Scheidung des P f o r 7 h e i nt e r Standesamtes hinaus (s. ״J. R-“ Nr. 45 vom 4. Juni), das die Eheschließung eines Ariers mit einer Jüdin abgelehnt hatte, weil sie gegen das Wehrmachtgesetz verstoße. Im W e t / I a r e r U r - teil wird eine solche Heirat aus allgemeine״ rechtspolitisehen Erwägungen abgelehnt, ohne daß die formale rechtliehe Cmmdlage dafür gesucht wird. Zu derselben Materie veröffentlicht die ״Z e i ts c h r i f t für Standesamts w e s e 71“ vom 24. b. einen Beschluß des Kammergerichts vom 15.2.1935. In dem entschiedenen Falle hatte der Standesbeamte eines Ortes (). die Vornahme eines Aufgebots aus einem hier nicht interessierenden formalen Grunde sowie weiter auch deshalb abgelehnt, weil die beabsichtigte Eheschließung zwischen einem Arier und einer Jüdin den Zielen der Reichsregierung über die Reinhaltung der deutschen Rasse widerspreche. Ein daraufhin gestellter Antrag, den Standesbeamten zur Vornahme von Aufgebot und Eheschließung anzuvveiseri, wurde vom Amts- Bericht abgelehnt. Auf die Beschwerde des Antragstellers hob das Landgericht jedoch diesen Beschluß auf und wies den. Standesbeamten an, die Vornahme des Aufgebots und der Eheschließung nicht deshalb abzulehnen, weil die betreffende Verlobtejüdinsci. Das Kammergericht hat die gegen diesen Beschluß vom Landrat als Aufsichtsbehörde eingelegte weitere Beschwerde, die den Standpunkt des Standesbeamten zur fieltung bringen sollte, z u r ü ekg e w i es e n, allerdings nur aus dem formal e!1 Grunde des mangelnden Beschwerderechts des Landrats im vorliegenden Falle, ohne sachlieh zu der Frage der Rechtmäßigkeit der Haltung des Standesbeamten Stellung zu nehmen. Zu «lern Pforzheimer Fall hat der Stellvertreter des Reichsjuristenführers erklärt, er werde eine Stellungnahme der Deutschen Rechtsfront hierzu veranlassen. Sollte die in den hier wiedergegebenen Entscheidungen ausgesprochene Rechtsansicht bestätigt werden, so würde dies eine e i n s c h n e i <i c n d e V c r ä n d e r ti 11 g des bisher geltenden Personenrechtes bedeuten. Das Arierprinzip im Wehrgesetz Die ״Deutsche J 11 r i s־t e n ־ Z e i t un g״ vom 1. Juli Veröffentlicht eine Abhandlung ״Das Wclirgesetz vom 21. Mai 1935“ von Professor D. Dr, J. Heckcl, München. Darin finden sich über die Arierfrage folgende Ausführungen: ״Wehrhaft dürfen gemiijj dem völkische•» Jj c d;1 n k c n nur sein die Wehrtauglichen Männer deut-ehen (arkcht'f)) Blutes, deul-cher Reichsangehörigkeit, und den! scher Ehre. Von die-en Forderungen sind di׳• meisten erfüllt, wenn auch da und dort Lücken!)!eiben. Für die hoonders schwierige Ar!erfrage |§|| sind die midigcbendeti Grundsätze vom Führer aufgeslellt worden. Immerhin fragt sieh, ob die verfassungsrechtliche- Au-wertung dieser Grundsätze schon endgültig genannt werden darf, Per lapidare Satz: ,,Jeder deutsche .Mann ist wehrpflichtig“, findet —׳ wenn der Ausdruck erlaubt ist — keine homogene Fortsetzung in der Best immun״, daß ,,Deutscher itn Sinne dieses Gesetzes jeder Rcieli.-angchürigc“ ist. Hätte man nicht U ׳■r getan, die allgemeine AVclirpdicht auf der "arischen Abstammung aufzuhaticn und für die N’irtitarier eine besonäere rmhtäii-chc ICrsatzdienstptlicht vorzusehen? Die Originalität des völkischen Wehrreehls wäre dann klare! hervoriretreten, als bei der gegenwärtigen Regelung, welche aueli den Nichlarier wehrpflichtig werden läßt und ihn nur vom aktiven Welirilienü. fcrnhält. Achnlichc Fragen wie die eben erwähnte werden ja auch bei der Regelung des sogenannten SUialsbiirgcrrechts auftreten. Fs wäre zu wünschen, daß die Lösung in beiden Fällen übcrcinsü'mmt.“ Professor Dr. Heckei erwähnt sodann die große Tragweite des Mischeheverbots im Wehrgesetz. Hierzu heißt es u. a. in der Abhandlung: ״Die verhol-widrig abgeschlossene Ehe dagegen bleibt gültig. Erst eine Abänderung des Familienrcchts könnte liier Wandel schaffen. Immerhin läßt sich bis dahin praktisch nahezu dasselbe erreichen, indem den Stande-beamfon unter Hinweis auf § 15 Abs. 4 des Wehrgesetzes die Mitwirkung lx׳i Idii-srhließmigen zvvUdien den genannten Personen untersagt wird, feine derartige Anweisung ist sogar notwendig; denn cs geht nicht an, daß öffentliche Amtsträger bei Akten mit wirken, die zum •Schutze der völkischen Wehrsubstanz verpönt sind. Das Verbot aktiver Assistenz der Standesbeamten beim Versuch einer wehrrerht-widrigen Eheschließung wird eine Ucberschreitung des MischehenverbüU nahezu völlig aii-schlicßen.“ Schließlich wird als durch das Gesetz! nicht ausdrücklieh geregelt die Rechtslage derjenigen, die in der Vergangenheit eine nach dem jetzigen Wehrgesetz, unzulässige Ehe eingegangen sind, erwähnt und für diese die An- Wendung derselben Grundsätze gefordert, wobei eine militärische Verordnung darüber angeregt wird, wieweit die im Beamtenrecht für ehemalige Kriegsteilnehmer vorgesehenen Ausnahmen auch hier Platz greifen sollen. Stadtrat in Lodz aufgelöst Der polnische Innenminister hat den Stadtrat von Lodz durch Verfügung vom 1. Juii aufgelöst, da der Stadtrat trotz zahlreicher Sitzungen den Haushaltsplan nicht erledigen konnte, so daß die Stadtverwaltung zur Zeit ohne Haushaltsplan geführt werden muß. Darüber hinaus hat es der Stadtrat trotz vieler Ermahnungen nicht vermocht, seine Mitglieder an Ausschreitungen zu verhindern, so daß infolge der unwürdigen Szenen der Opposition das Ansehen des Stadtrates in der Bevölkerung Schaden gelitten habe. Bekanntlich hat der von den Nationaldernokratcn beherrschte Lodzer Stadtrat in mehreren Fällen den Arier- Paragraphen beschlösset!, und die Regierung hat den Beschluß als verfassungswidrig aufgehoben. Es kam infolge antisemitischer Angriffe mehrmals zu Schlägereien zwischen nationaldemokratisehen und jüdischen Stadträteri. IN ALLER KURZE Präsident Roosevclt hat an die in Atlantic City tagende Jahreskonferenz der Zionistischen Organisation Arnerikas ein Botschaft gerichtet, in der er sich außerordentlich lobend über die Leistungen amerikanischer Juden beim Palästina-Auf bau ausspricht. Im Alter von 75 Jahren ist in London Sir Francis Montcfiorc, der Erbe der Baronets-Würde Moses Montefiores, gestorben. Sir Francis war Vorsitzender des Aeltestenrates der Londoner sephardischcu Gemeinde. Der bekannte französische Automobil-Industrielle Andre Citroen ist im Alter vor! 57 Jahren gestorben. Er entstammte einer h o 11 ä n d i sc h - j iid i s cn e n Familie, hat sich aber niemals um jüdische Dinge bekümmert. In der Nacht vom 29. zum 30. Mai 1935 sind auf dem jüdischen Friedhof in Dessau vier Grabsteine, und in der Nacht vom 12. zum 13. Juni weitere fünf Grabsteine umgestürzt worden. Dem Kongreß entgegen GroBe Koalition — Jüdische Landarbeit — Nur alle vier Jahre Kongreß? — Wird der XIX. Kongreß auf der Höhe seiner Aufgabe stehen? Nur noch wenige Wochen trennen uns von dem XIX. Zionistenkongreß. In den meisten Ländern sind die Wahlen der Kongreß-Delegierten bereits im Gange. Wenn man sich fragt, was dieser Kongreß für eine Bedeutung haben konnte, so möchte man sagen, daß er eine Epoche der wechselvoller! NaehkriegsetifWicklung a!)schließen und ein nettes Kapitel zionistischer Geschichte eröffnen könnte. Anlaß genug bestellt, eine Zäsur zu machen. Wir haben in den letzten Jahren einschneidende Ereignisse erlebt, die auf das jüdische Volk in der ganzen Welt einen tiefen und nachhaltigen Eindruck gemacht haben und die innere Haltung der Juden gewandelt haben. Dies ist für eien Zionismus zugleich eine gewaltig« Chance und eine gewaltige Verantwortung. Denn die Idee, das jüdische Volk zu einer selbst ä n d i g c!1, a u t o n o m e 11 Leistung zu organi.üiron, hatte immer mit der Schwierig• kdt zu rechnen,!lall ein seit zweitausend Jahren einer solchen Eigenveta!11worttmg entwöhntes Volk nur schwer dazu zu disziplinieren ist. Nach den ersten stiirmNchen Anfängen hat sich daher im Zionismus die Meinung ausgt■bildet, daß dieses Werk!las Resultat einer 0 r g a 11 i s e 11 e 11 l' in b i Id u n g d e s Volkes sein muß. Mau erinnerte sich an das ״(k-sclllecht der Wüste“. Und der große Lehrer des Zionismus, Acliad Maam, hat unermüdlich ״epredigt, daß man zuerst das Volk aufbauen müsse, ehe man ein Land aufhauen kann. Nun ist für beides der Moment gekommen: das Volk ist erschüttert, die Basis seiner bisherigen Lebenslheorie ist ihm weggezogen worden, und cs horcht offener als früher einem neuen Worte; das Land aber stellt mitten in einem rapiden Aufbau. Neue Methoden tun not Und zugleich mit dieser großen Chance stellen sich die korrespondierenden Schwierigkeiten für die Zionistische Organisation ein: das ״neue Wort", das zünden soll, ist — von der Z. O. aus gesehen — nicht mehr neu, und der Aufbau des Landes hat, seitdem er nicht nur Opfermut und Pioniergeist verlangt, sondern in den Kreislauf der Wirtschaft eingetreten ist, größere Dimensionen angenommen als die Zionistischc Organisation zu beherrschen vermag. Was wir itt der ganzen Nachkriegszeit deutlich fühlten, daß eine Zeit gekommen ist, die n 111 ׳ e M e 11! o d e n verlangt, war noch nie so manifest wie jetzt. Der Vorkriegs-Zioiiistnus war eine reine Propagandabewegiing, und der Naehkriegs-Zionismus hat die vor dem Kriege geschaffenen Formen auf ganz andere Aufgaben atigcwendet, fiir die sie nicht geeignet waren. Sä intliebe Nachkriegs-Kougrcsse bilden eine einzige s eh leichende Krise. Seit dem XII. Kongreß sind in der ..11> dischen Rundschau“ die tlringliehen Fragen einer Kongreßlind Organisatioiisrefonii behandelt worden, und schon vor 12 Jahren wurde klar erkannt, daß eine falsch verstandene Demokratie und ein überspitzter Parlamentarismus dem zionistischen!.eben schaden müssen. Wir sind einer Lösung nicht nähergekommen, und der letzte Prager Kongreß (19)3) war in keiner Weise besser als seine Vorgänger. Jetzt hat der XIX. Kongreß das Wort. Durch viele Enttäuschungen hindurchgegangcti, fragen wir wieder, ob er die Kraft haben wird, eine radikale Umgestaltung entsprechend der heutigen Lage und den heutigen Aufgaben durchzufuhren Erfolgreiche Jahre Die Lxekutive, die in Luzern Rechenschaft abgeben wird, hat zwei sehr erfolgrcidie Jahre hinter sich. Der Aufbau lies Jüdischen Nation,־dfieims ist in dieser Periode so schnell vorwärts geschritten, wie niemals zuvor. Audi die Exekutive wird nicht behaupten, dal! dies lediglich ihr Verdienst sei. Acufiere Umstände haben wesentlich mitgewirkt. Zugleich hieße es aber der Exekutive unrecht tun, wollte man hehaupten, alles sei gänzlich ohne ihr Hinzutun geschehen. Die Exekutive hatte, nachdem sie gewählt war, mit sehr großen Widerständen zti kämpfen, weil sie sich nur auf eine kleine Mehrheit stützte und wichtige Gruppen Palästinas ihr den Kampf ansagten; heute aber, nach zwei Jahren, anerkennen auch die objektiven unter ihren Gegnern, daß sie geschickt und unsichtig gearbeitet hat und zumindest soviel erreicht hat, wie jede andere Exekutive vor ihr. Daß die entscheidenden Probleme des zionistischen Palästinaaufbatis noch ungelöst sind, kann man billigerweise nicht gerade dieser Exekutive zum Vorwurf machen. Aber daß ein so gewaltiger quantitativer Fortschritt erreicht wurde, ohne dal) nachteilige Folgen eingetreten sind, ist schon ein großer Erfolg. Die Leistungen der Exekutive sind häufig aufgezählt worden. Es ist ihr gelungen, den gewaltigen Ein wartder er ström der letzter! zwei Jahre so zu administrieren, daß keine Stockungen eintraten, sie hat durch geschickte K r e d 11 - O p c r a t i o 11 e 11, wobei ihr der gute Ruf der Palästinawirtschaft und die wirtschaftlichen Enttäuschungen in anderen Ländern zugute kamen, die Finanzlage der Exekutive, seit zehn Jahren das Gespenst aller Kongresse, zu konsolidieren vermocht. Die Schulden der Jewish Agency wurden in eine langfristige Anleihe konvertiert', viele eingefrorene Aktiva wurden realisiert, so daß der XIX. Kongreß zum erstenmal wieder über ein gewisses Budget wird verfügen können. Der Finanzreferent Flieset״ Kaplan kann mit Genugtuung auf sein« Leistung ziirückhlicken. Durch den Erwerb der Hule-Kon- Zession ist ferner ■der Beginn einer Neukolonisation ge• ו

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