Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 28 (5.4.1935)
- Date
- 1935-04-05
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 28, 5. IV. 1935 JODISCHE RUNDSCHAU Seife tl Zum Themas „Angebundene Jurisprudenz" Von Rechtsanwalt Dr. Oscar Netter, Berlin In der juristischen Publizistik unserer Tage finden wir häufig die Forderung nach „angebundenem Recht" vertreten. Per jüdische Jurist, so heißt es, müsse als „artfremd" aus Jetn juristischen Leben ausscheiden. In der letzten Woche sind, anknüpfend an einen Fall, mit dem sich auch die „Jüdische Rundschau" beschäftigt hat, in zahlreichen deutschen Zeitungen Artikel zu diesem Thema erschienen. Es erscheint daher von großem Interesse, das Problem des Einflusses der Hasse auf die grundsätzliche Haltung zu Rechtsfragen an Jland von Tatsachen nachzuprüfen. Nachfolgender Artikel, der dies auf einem, dem Autor besonders naheliegenden Spezialgebiet unternimmt, verdient daher auch außerhalb des engeren Fachgebietes Aufmerksamkeit. Red. in der Jurisprudenz der letzten etwa zehn bis zwanzig Jahre hatte sich eine einschneidende grundsätzliche Veränderung angebahnt. Gegenüber der bislang herrschenden, historisch entstandenen, mit Recht oder Unrecht als romanistisch angesprochenen positiven Jurisprudenz war die Wendung zur freien Rechtsgestaltung unverkennbar. Dies gilt für die Rechtsprechung nicht minder wie für ihre wissenschaftliche Vorbereitung in der juristischen Lehre und Forschung. Lebendes Recht gegen formalistische Buchstabenjurisprudenz war weithin die Losung. Erstmals mit Einseitigkeit und Leidenschaft umfassend vertreten wurde der Standpunkt des lebenden Rechts von dem jüdischen Rechtsanwalt Dr. h. c. Ernst Fuchs (1859—1929). In gleicher Richtung wirkte vor allem die sog. Tübinger Schule (Heck u. a.). Besonders im weiten Gebiete des Handels- und Wirtschaftsrechts, dessen Abhängigkeit vom Wandel und Wechsel der wirtschaftlichen Entwicklung und Anschauung ia am stärksten ist, wurde die Abkehr von formalistischer Rechtsbehandlung, die Hinwendung zum lebendigen, in der Volksüberzeugung wirklich gewordenen Recht wissenschaftlich mit Nachdruck betont. Vertreter dieser Auffassung sind auf nichtarischer Seite Hachenburg, Breit, Callmann, Flechthcim, Horrwitz, Haußmann, Homburger, Isay, Lifschütz. Lehmann, Nußbaum, Pinner, Staub, Schachiah, Wassermann, Wolff, um nur einige der bekanntesten Rechtsanwälte zu nennen. Für das engere Gebiet des Aktienrechts haben Schriften des Verfassers dieses Aufsatzes u. a. „Probleme des lebenden Aktienrechts" 1929, „Zur aktienrechtlichcn Theorie des Unternehmens an sich" in der Festschrift für Pinner 1932 in eingehender rechtsphilosophischer und rechtsdogmatischer Untersuchung eine Auffassung entwickelt, die lange Jahre in Rechtsprechung und Schrift' tum vergeblich Anerkennung zu erlangen versuchte. Ihre j Grundgedanken lassen sich etwa so kurz zusammenfassen historische, dogmatische und Belege aus der Judikatur finden I fielt in den genannten Abhandlungen): Das Recht erschöpft Isich keineswegs im Gesetz. Das Gesetz ist nicht einmal die I wichtigste Rechtsquelle. Das Recht wird und wirkt in der I lebendigen Wirklichkeit der wirtschaftlichen und geistigen Entwicklung. Aus dieser Quelle ist es zu erschließen, ihren Wandlungen muß sich die Auslegung des Gesetzes anpassen. Das geltende Aktienrecht, kodifiziert im Handelsgesetzbuch von 1897, ist, aus seiner Entstchungszeit heraus, individualistisch. Daher betrachtet es den Aktionär als isolierten Rechtsträger. In meiner Abhandlung wird dargelegt, dal! diese Auffassung nicht mehr der gewandelten Kcchtsauffassung und der vertieften Rechtserkenntnis entspricht. Diese betrachten den Aktionär nicht als individuellen Rechtsträger, sie erfassen ihn vielmehr als Glied einer Gemeinschaft. Dis Interesse dieser Gemeinschaft, des „Unternehmens aa .sich", ist oberster Rechtsgrundsatz. Von ihm leitet sich das I Einzelrecht des Aktionärs ab, ihm ordnet sich seine Rechtssphäre ein. Diese Wandlung der Rechtsauffassung gründet sich letzten Endes auf geistesgeschichtliche Entwicklungen, auf die Wendung vom Individualismus alter liberalistischer Prägung zur sozialen, vom Wohl der Gemein- [ schaft ausgehenden Auffassung (vgl. z. B. Festschrift für Pinner a. a. O. S. 531). Daraus folgt die Treuepflicht des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft. Die Gegenwart hat den Grundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" auch auf dem geselischaftsruchtlidien Gebiet zur Auswirkung gebracht. Verwiesen sei immerhin auf den Bericht des Aktienrechtsausschusses der Akademie für deutsches Recht (veröffentlicht Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht Nr. 1 Mai 1934), der von diesem Grundsatz ausgeht. Er schließt sich damit an das Gutachten des Deutschen Anwaltsvereins zur Aktienreform an (veröffentlicht Leipzig 1932, Verlag W. Moser, Leipzig), dessen 18 Mitglieder (dar- Wandel eines Geschichtsbildes Zum 100. Todestag Wilhelm von Humboldts Wenn in diesen Tagen die jüdische Presse zum 100. Todestag Wilhelm von Humboldts seiner Mitwirkung an der Emanzipation der Juden, seiner Freundschaften mit den besten jüdischen Köpfen der Zeit, seines hohen Humanitätsideals, seines unbeirrbaren Eintretens für die jüdische Gleichberechtigung gedenkt, so wird dies heute nicht gut mit den hergebrachten Farben der Glorifizierung und der wehmütigen Vergleiche geschehen können. Das verbietet schon der hohe Stand der Forschung, die sich dieser Gestalt mit einer seltenen Auslese der besten historischen Darstellungen angenommen hat. Nach der zwölfbändigen Berliner Akademie-Ausgabe des literarischen Schaffens, nach den glänzenden Arbeiten Hayms, Sprangers, Gebhardts, Meineckes und Kaehlers, die in alle Phasen des Lebens und Denkens Humboldts das hellste Licht mit den denkbar feinsten Schattierungen gebracht haben, sollte es nicht mehr erlaubt sein, den aristokratischen Individualisten, den Virtuosen persönlicher geistiger Kultur und höchster Bildung als charakteristischen Kronzeugen für die einzig richtige Lösung der Judenfrage aufzurufen. Längst hat eine wohltuende Entgötterung dieses Idealismus und Humanismus eingesetzt. Hinter dem „Klassiker" Humboldt, dem oft idealisierten Geisteshelden der philosophischen Weltbetrachtung, dem Verkünder der „Humanitätsidee", dem Verfasser geistvoller politischer Denkschriften und hinter dem der „Wirklichkeit" scheinbar überlegenen Künstler der Lcbensgestaltung, hat die jüngere Generation mit einer gesunden Nüchternheit und in bewußter Strenge des politischen Urteils den wirklichen Menschen gesehen mit seiner tiefen Unruhe, den das Gefühl der Bedrohung und Ausgesetztheit nicht verläßt. Kaehler hat (gegen Spranger) nachgewiesen, daß die charakteristische Lebenstheorie Humboldts, das Ideal universaler Selbsfhildung, der Toleranz und Freiheit, letzten Endes nichts anderes gewesen sei als der Ausdruck eines Unvermögens im Schöpferischen, einer Art Schwäche des in Wahrheit nicht „klassischen", sondern „romantischen" Persönlichkeitstypus. „Dein Kopf ist gerade wie der meinige", schreibt der junge Humboldt an Henriette Herz. „Neue Ideen werden wir beide nie schaffen, aber laß uns das nicht kümmern. Wir fassen dafür die leicht auf, die man uns gibt, und sondern bald das Wahre von dem Falschen". Mit Henriette Herz und Moses Mendelssohns ältester Tochter Brendel, der späteren Dorothea Schlegel, war Humboldt nahe befreundet; sie gehörten wie er selbst „zu den Gebildeten unter den Verächtern der Religion", zu denen Schleiermacher zu reden sich bewogen fühlte. Die bewundernde Verehrung, welche der märkische Junker der jungen Frau des jüdischen Arztes Marcus Herz entgegenbrachte, sehen wir heute sehr kühl und unbefangen. Und nicht minder distanziert lesen wir in der Denkschrift des späteren preußischen Kultusministers Wilhelm von Humboldt die Gründe, die 1809 für eine künftige „Gleichstellung von Juden und Christen" sprachen: „Meiner Uclxirzeugung nach wird daher keine Gesetzgebung über die Juden ihren Kndzweck erreichen als nur diejenige, welche das Wort Jude in keiner anderen Beziehung mehr auszusprechen nötigt als in der religiösen, und ich würde daher allein dafür stimmen, Juden und Chi Uten vollkommen gleichzustellen." Humboldts Schwächen als Politiker sind schon von Hayrfl deutlich gesehen worden. Der „Harmonie von Geist und Herz"r der beschaulichen Ethik, der ausgleichenden Huniboldtschert Dialektik, wie wir sie aus ungezählten Briefen kennen, trauen wir nicht mehr in dem Maße wie unsere Vorfahren, die sich von einer solchen Haltung in unbegrenztem Optimismus die erdenklich beste Wirkung für eine gerechte und wohlwollende Beurteilung und Behandlung der Juden versprachen. Am aufmerksamsten bleibt unser Blick bei Durchmusterung dieses reichen Lebens, das bei aller „klassischen Marmor-Ruhe" nicht ohne Abgründe ist, an den Vorgängen der Gründung der Berliner Universität haften, insbesondere an den Grundsätzen, die der Huniboldtschen Auffassung des höheren Bildungswesens zugrunde lagen und die noch heute theoretischerweise unsere eigenen unveräußerlichen Prinzipien von freier Wissenschaft und Forschung geblieben sind. Sein grundlegender Gedanke, daß Lehren und Lernen an der Universität auf dem Prinzip der freien Forschung aufgebaut sind, und daß „Einsamkeit und Freiheit" zur Verwirklichung der reinen unbeeinflußten Idee der Wissenschaft die tragenden Pfeiler der Universitäten zu sein haben, dieser Gedanke ist namentlich, den deutschen Juden, die als Lehrer und Lernende ein Jahrhundert den Aufstieg der deutschen Universitäten begleiteten, in Fleisch und Blut übergegangen. Das Bild des großen Sprachforschers und Sprachphilo» sophen, der vor allem in den Geist der hebräischen Sprache wie kein anderer eingedrungen ist und das Eipenwcscn det Sprache dieser „wahren Welt zwischen dem Geist und den Gegenständen" wie bis heute kein Zweiter erfaßte, wäre einer besonderen Zeichnung wert, vor allem vom Standpunkt der semitischen und hebräischen Sprachwissenschaft aus. Wenn man mit Sachkunde und Sorge — Phrasen und klischierte Redensarten hinter sich lassend — die Epoche Wilhelm von Humboldts, die gleichzeitig die Epoche der ersten deutschen Juden-Emanzipation ist, durchschreitet, so versinkt bald das zerredete Prinzip von Humanität und Freiheit der geistigen Entscheidung im wesenlosen Scheine. Es bleibt die Erkenntnis, daß die Theorie der Schleier war, unter welchem sich die blutleere Schwäche einer rationalen Forderung ohne „existenziellen" Rückhalt verbarg. Goethe hat das in „Wilhelm Meisters Lehrjahren" einmal höchst realistisch angedeutet: „Ich habe immer gesehen, daß unsere Grundsätze nur ein Supplement zu unseren Existenzen sind. Wir hängen unseren Fehlern gar zu gern das Gewand eines gültigen Gesetzes um." Dr. Ludwig Feuchtwanger unter 15 nichtarische und jüdische) in fast allen grundlegenden Fragen der Aktienreform die gleiche Auffassung' wie der Akademiebericht vertreten haben (vgl. Netter, Hanseatische Rechts- und Gerichtszeitung, 17. Jahrgang Heft 8/9 193*1). So wird, um nur eine einzige Stelle aus dem Gutachten des Anwaltsvereins hervorzuheben, Bd. I S. 151 betont, es sei „ein Stück der Ethik des Rechts, daß jeder Gesellschafter sich der Zugehörigkeit zur Gesellschaft bewußt sein soll und seine Sonderinteressen dem Interesse dieser nachstelle". Der Vorsitzende der Aktienrechtskommission des Deutschen Anwaltsvereins. Rechtsanwalt Hachenburg, ist bereits 1907, als erster, für die Anerkennung der Treupflicht des Gesellschafter* eingetreten (Leipziger Zeitschrift 1907 S. 460 ff. und Komm. z. HOB. 3. Aufl. Bd. III S. 105 Anm. 79) und hat damit den wichtigsten Grundsatz anerkannt, der die soziale Theorie des Ocscllschaftsrcchts bestimmt. Das Reichsgericht hat lange Zeit die Anerkennung dieser Auffassung Hachenburgs abgelehnt (vgl. z. B. RGE. 81, S. 37). Vom Standpunkt der skizzierten sozialen Auffassung des Gescllschaftsrechts muß jede mißbräuchliche, eigennützige, dem Gesamtinteresse entgegenstehende Ausübung der Aktionärrechte abgelehnt werden, so z. B. auch die Ausübung des praktisch wichtigen Anfechtungsrechts, selbst wenn es formal begründet ist. Auch diese Auffassung wurde bereits 1925 von dem Verfasser dieses Aufsatzes vertreten (Zeitschrift für Gesellschaftswesen 1925 S. 149). In der Praxis hat auch diese Ansicht bis in die jüngste Zeit keine Anerkennung gefunden. Das hat sich nunmehr geändert. In der Juristischen Wochenschrift 1934 S. 3025 ff. wird eine Abhandlung von Ritter veröffentlicht, die sich mit dem Rechtsgrundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Aktionäre befaßt. Sie tritt mit Entschiedenheit für die Anerkennung der Treupflicht des Aktionärs ein. Ebenso vertritt Zahn, Deutsche Justiz 1935 S. 27 ff. die Auffassung, es müsse anerkannt werden, dal! die Aktionäre in innerer Verbindung stehen und aus dieser Gemeinschaft ihre Pflichten und Rechte entstehen und ihre Grenzen finden. Ritter zitiert hei der Erörterung des bisherigen Schrifttums die Autoren, die im Sinne seiner Auffassung sich Auf. .' Dingen steht die Welt Erzählung von GERSON STERN ForUefEung Nachdruck »erboten An einem Freitag-Abend saßen Bessinger und Bcrlhchcn *rniü(let Jm Zimmer. Die Kinder waren schon ins Bett geschickt worden. Die Eltern hallen, wie so oft, nacharbeiten wiissen. Bessinger hatte die letzten Bilanzzahlen mit llerni ''riintlial, seinem Vertrauensmann, zusammengestellt. Es war em großer Gewinn herausgekommen, lieber fünfzig-, über äditzig-, über hunderttausend. Aber Bessinger hatte doch ge- *»fzt. „Was ist es schon? Wenn morgen die Ware fällt, Mmich mehr verloren. Darum schweigen Sie, Herr Grün- *h»l, zu jedem, auch zu meiner Frau. Sie regt sieh nur auf." \hi sagte Bessinger jedes Jahr, und Herr Grünthal schwieg Ms Jahr. Bessinger hatte sich Notizen gemacht über Dinge, die "Jorgen unbedingt erledigt werden mußten, und war darüber •«»geschlafen. Er wachte von irgendeinem Geräusch auf. Ertlichen saß in einem Sessel und halte ein Taschentuch P;Pn ihre Augen gepreßt. Man konnte hören, wie sie leise "j sieh hineinweinte. Bessinger erschrak. Er rief zärtlich; '•tVrthehcn, Bertliehen! Berlhehen, was fehlt Dir?" Sie ant- **>rtele nicht Ihr leises Weinen floß weiter. Der Quell dieses Linens lag zu tief. . Bessinger trat zu ihr. „Nun rede doch, Berthchen. Was ehlt I>ir? Du kannst doch froh sein. Ich habe heute die >Unz. abgeschlossen. Sie ist gut, Berthchen. Wirklich gut." Tr!'"'licns Weinen wurde davon nicht berührt. „Berthchen", *f Bessinger, „es sind dreißiglausend Mark verdient!" Bcrth- ' 'J.'u Teilnahmslosigkeit ließ die Zahlen emporschnellen: sag,. ich, dreißig? Vielleicht sind es vierzig, vielleicht ""«»g." Bessinger stand ratio». „Berthchen, vielleicht ist es", Bessinger unterbrach sieh und sah sieh erst im ganzen Zimmer um, „vielleicht ist es noch mehr. Aber Du weißt ja", fügte er rasch hinzu und zog dabei den Atem schmerzlich ein, „man weiß niemals, was man wirklich verdient hat." Berthchen ließ das Taschentuch sinken. Bessinger freute sich und lächelte seine Frau an. Die blickte an ihm vorbei. „Arnold", sagte sie. „in meinem Elternhaus brannten an diesem Abend Sehahballichter. Die Eltern saßen mit den Kindern zusammen, und Frieden war im Baum, es war, als ob Frieden wäre von nun an bis in Ewigkeil. Dies waren die letzten Worte, die meine Müller als Segensspriieh über mich aussprach: Frieden von nun an bis in Ewigkeit. Wo ist unser l'riede? Was sind wir? Juden? Nein. Etwas anderes? Nein. Was sind wir, wenn wir nicht Juden sind?" Bessinger kam in Erregung. ,,Du bist wirklich merkwürdig, Berlhehen. Juden. Juden — Du rufst, es, als ob das ganze Haus und die ganze Straße das Wort Juden hören müßten." „Arnold", sagte Berthchen, „ich sprach ruhig, warum schreist Du?" „Warum ich schreie? Du bist wirklich merkwürdig, Berthchen. Warum ich schreie? Du sitzst da und weinst und weinst. Ich flüstere Dir Zahlen zu, die andere Frauen hätten aufschreien lassen vor Freude. Du weinst. Und warum? Wegen Freitagabend und zwei Kerzen. Gut. Du wirst jeden Freitagabend zwei Kerzen auf dem Tisch haben, jeden Freitagabend zwei neue. Die alten kann man für den Keller gebrauchen. Aber warum gleich von Frieden reden und von —" er sprach es leise — „Juden?" „W?eil wir Juden sind", sagte Berthchen. „Ja, ja. Wir sind Juden und wir wollen Juden sein. Ich weiß es, Du weißt es. Genügt das nicht? Ist das nicht unsere Privatsache? Muß man ein Aushängeschild haben: ich bin ein Jude und will ein Jude sein? Man meint, Du lebtest vor 200 Jahren. Wir lcl>cn in einer großen Zeit. Wir leben in einer großen Gemeinschaft, die beißt Deutschland. Und wir haben eine kleine Gemeinde, das sind Juden. Aber wir leben in der Gemeinschaft, für die Gemeinschaft und von der Gemeinschaft. Und wir zahlen an die Gemeinschaft und an die Gemeinde und genug. Wir tun unsere Pflicht." Bessinger 'fühlte, daß er dies alles zu laut gesagt hatte. Berthchen saß eingesunken da und schwieg. Es war ihm peinlich. Und so fuhr er fort: „Ich versteh Dich wohl, Berthchen. Du sprachst von Frieden und der Schabbatruhe. Berthchen! die Welt ist anders. Jede hat ihr eigenes Gesicht und ihre eigenen Gesetze. Wir werden unseren Schabbat haben, wenn wir ausruhen können." „Wann wird das sein, Arnold?" Bessinger fühlte eine Beklommenheit. Warm würde ei sein? „Mir sind noch jung, Berlhclien. Wir sind im Aufbau. Wie sieht es in den Dirke Awot? .Da* Werk will getan sein.' Ja, ich hal>e auch hebräisch gelesen." „Wir müssen mehr Gnies Inn. Arnold." „Geben wir nicht, jedem, der kommt, Berthchen?" „Wir müssen auch dem geben, der nicht kommt. Und wir müssen unseren Kindern mehr gclwn, mehr von uns." „Berthchen, für wen arbeiten wir? Unsere Kinder brauchen sich nicht so zu quälen, wie wir es tun. Die haben es gut und werden es unt haben. Unberufen." Und dann nahm Bessinger wieder sein Notizbuch heraus und begann, ernsthaft zu rechnen. 5. KAPITEL Bessingers hallen Robert zu sich genommen. Robert war der Sohn von Bcrthchens Schwester Elisabeth, die Tante Lieschen genannt wurde. Der ganze Ort, in dem Simon Meyer schlecht und recht sich ernährte, kannte die kleine, runde, flinke Frau, die für sechs Kinder, ihren Mann und hundert andere Dinge sorgle, el>en Tante Lieschen. Nun war Robert im Hause Bessinger. Er war dreieinhalb Jahre alt. Das ganze Haus wurde sein Besitz. Er kümmerte sich wenig darum, was andere wollten oder mochten oder sagten. Er war er, so sollte es bleiben. Anfangs wurde er bestaunt und belacht, allmählich sank auch Robert ein in das Beengte dieses Hauses. Wo fing es an? Wo hörte es auf? Es war die andere Seite des Erfolge«, der Schatten des Lichtes, der üIht diesem Hause lag. Es war die Ausdünstung der rastlosen Arbeit, die in die Luft dieses Hauses eindrang und den Atem aller bedrückte. Man hatte zu essen, man hatte gut zu essen, die Sorgen, die die •Stunden anderer umspannten, waren hier fremd, aber was fehlte, war das Jauchzen, das Lachen, die Sonne. Zwar, alles dies war da, aber es war temperiert, es war in eine Form gepreßt, und die tötete just das Besondere, just, das Eigentliche, just das Eigene. Robert wußte für sich zu retten, was zu retten war. Dieser Junge, der das Glück gehabt hatte, in dieses Haus zu kommen. <-1 m Ihr, Ki M ">?f. :he? lern pS ks-> erdie ng rhe 5ch Uta a.-s rer ide :he. ist hts» ärfc W ers» aliüht em iegf tet, ton sesi :he unt u - ler» idiillo che ttu Orient tu" her indt; ^Uß.t'"i»#fi trait'tpÄ' des' ''"' je» . " .' , ■* dep >er* aus > it;- der leji len ert- •tiü eiit ien 'OIT eer ter er- 7er md auj laß enen, •eise: ftslen •ut- .eo pirer md cre soll" zulen tau ter ler er, ich ter in lauten uert c-: hr ias ir- %y ttt leag ÜM