Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 26 (29.3.1935)
- Date
- 1935-03-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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I ,1 ' JODISCHE RUNDSCHAU Palästinensische Umschau NR. 26, 29.MAERZ 1935 Einbürgerung? Dl« Rechtsstellung des Ausländer» Von Dr. Fritz Loewenstein, Jerusalem Nachdem rund zwei Jahre seit dem Beginn der großen Jüdischen Einwanderung aus Deutschland verflossen sind, tvird die Frage der Einbürgerung aktuell, da nach palästinensischem Recht derjenige sich einbürgern kann, der 24 von den letzten 36 Monaten im Lande anwesend war. Selbstverständlich gilt diese Bestimmung nur für Einwanderer und nicht etwa für Touristen, bei denen die Frist erst an demjenigen Tage zu laufen beginnt, an dem sie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt erhalten. Die Frage der Einbürgerung wird unter den deutschen Olim viel diskutiert, und die Argumentation pro und contra berücksichtigt die allerverschiedensten Gesichtspunkte. Nachstehend soll zu diesen verschiedenen Auffassungen Stellung genommen werden. 1. Für uns als Zionisten steht der nationale Gesichtspunkt im Vordergrund. Für uns ist Palästina nicht ein Zufluchtsort für Juden, die in ihren Heimatländern nicht mehr leben können, die emigrieren mußten und sich aus irgendwelchen Gründen statt für Paris für Tel-Awiw entschieden haben. Palästina ist für uns das Land derjenigen Juden, die daran glauben, daß die Zukunft unseres Volkes mit diesem Lande untrennbar verknüpft ist und die an dem Aufbau der jüdischen Volksgemeinschaft in diesem Lande teilnehmen wollen. 2. Auch wichtige politische Erwägungen führen zum selben Ergebnis, wenn die Juden in Jerusalem etwa 70 °/o der Bevölkerung ausmachen, sie aber in der Irijah nur die Hälfte aller Sitze erhalten haben und deshalb den ersten Bürgermeisternosten nicht erhalten konnten, so ist das die unmittelbare Folge davon, daß das Wahlrecht nur den palästinensischen Staatsangehörigen gegeben wird (nur Tel- Awiw macht eine Ausnahme von dieser Bestimmung) und deshalb die zahlreichen Jerusalemer Juden fremder Staatsangehörigkeit kein Wahlrecht hatten. Es ist wahrscheinlich, daß in der einen oder anderen Form das Land in absehbarer Zeit eine politische Vertretung etwa in Form des Legislative Council erhalten wird. Unser Einfluß in dieser Körperschaft wird lediglich durch die Juden palästinensischer Staatsangehörigkeit bestimmt. 3. Es gibt eine psychologische Scheu vor der Einbürgerung. Man hat das Gefühl, daß man, solange man den alten Paß behält, noch zurück kann, daß die Brücken noch nicht ganz abgebrochen sind, daß man die letzte Konsequenz der Uebersiedlung noch aufschieben möchte. Das ist vielfach verknüpft mit wirtschaftlichen Erwägungen: man weiß noch nicht, ob man in Palästina auf die Dauer eine wirtschaftliche Existenz finden kann. Diejenigen, denen in den ersten zwei Jahren das Einleben nicht gelungen ist, die insbesondere wirtschaftlich noch keinen festen Boden unter den Füßen fühlen, sollen ruhig die Einbürgerung noch etwas aufschieben. Hierbei wäre auch darauf hinzuweisen, daß z. B. nach den deutschen Devisengesetzen durch die Einbürgerung kein Nachteil in bezug auf Vermögensinteressen in Deutschland entsteht. Wer in Palästina lebt, ist stets „Devisenausländer" im Sinne des deutschen Gesetzes, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. 4. Etwas seltsam ist das Argument, das man gar nicht selten hört: Das Reisen mit einem anderen Paß sei so viel angenehmer als mit dein palästinensischen, weil man mit dem palästinensischen in allen Ländern Visen brauche. Das Argument ist komisch für den normalen Sterblichen, der bestenfalls alle drei oder vier Jahre einmal nach Europa fährt. 5. Nicht sehr viel mehr Bedeutung hat meines Erachtens der Hinweis auf die priviligierte Rechtsstellung der „F o r e i g n e r" (Ausländer) im Gegensatz zu den palästinensischen Staatsangehörigen. Vielen ist nicht bekannt, daß die Kapitulationen längst abgeschafft sind und daß die noch gültigen Ausländer-Privilegien nicht gerade überwältigend genannt werden können. Es ist zweifelhaft genug, ob das Hecht eines Diebes oder Betrügers, vor einer Mehrheit von britischen Richtern oder einem einzelnen britischen Richter sich verantworten zu dürfen, statt vor einem jüdischen oder arabischen Richter, wirklich ein großes Privileg bedeutet. Das aber ist alles, und ich darf doch unterstellen, daß die Mehrzahl unserer Olim ein Leben zu führen gedenken, das sie nicht mit dem Strafgesetz in Konflikt bringt. 6. Viel interessanter und wesentlicher sind dagegen die Fragen, die sich auf die Rechtsstellung des Ausländers einerseits und des Palästinensers andererseits in Fragen des Familien- und Erbrechts beziehen (Eheschließung, Ehescheidung, Unterhaltspflicht für Frau und Kinder, Vormundschaft, Testament. Erbfolge). Hier sind die Unterschiede noch immer ziemlich erheblich. Der Ausländer kommt in allen diesen Angelegenheiten grundsätzlich vor die staatlichen.Gerichte, die das nationale Recht des Ausländers, also für deutsche Juden deutsches Recht zur Anwendung bringen. Ausländer sind allerdings berechtigt, mit Einverständnis aller Beteiligten ihre Angelegenheiten vor das religiöse Gericht (Juden also das Rabbinatsgericht) zu bringen. Demgegenüber dreht sich das Verhältnis für den palästinensischen Juden um: Eheschließung und Ehescheidung, Unterhalt der Frau und Bestätigung eines Testamentes kommen stets vor das rabbinische Gericht, während andere Angelegenheiten sowohl vor das staatliche wie vor das rabbinische Gericht kommen können. Hier gilt jedoch die wichtige Bestimmung, daß der Widerspruch eines Beteiligten genügt, um eine Sache vom rabbinischen Gericht vor das staatliche Gericht zu bringen. Es besteht nun in Kreisen der deutschen Alijah wenig Sympathie für die rabbinischen Gerichte. Ich will nicht untersuchen, ob dieses Vorurteil berechtigt ist, mir scheint es nicht ganz unberechtigt zu sein. Welche Gefahren läuft man nun durch die Einbürgerung? In manchen Fällen ist die Rechtsstellung des Palästinensers besser als die des Ausländers. Das gilt z. B. für die Frage der Ehescheidung: Ausländer könnte in Palästina überhaupt nicht legal geschieden werden, sondern müssen die Scheidung in ihrem Heimatlande einleiten, obwohl die rabbinischen Gerichte auch Ausländer-Ehen scheiden, was aber keineswegs unbedenklich ist. Dagegen ist die Rechtsstellung von Frau und Tochter beim Tode des Ehemannes zunächst eine bessere, wenn er noch Ausländer war. Stirbt z. B. ein Mann ohne Testament und mit Hinterlassung von Frau und zwei Kindern, so würde als Ausländer die Erbschaft durch das staatliche Gericht erteilt werden und das Londoner „Streik-Abkommen" abgelehnt Das Referendum der Histadruth Jerusalem, 26. 3. 35. (Palcor.) Das Ergebnis der riistadruth-Abstlmmung, das bis auf wenige kleinere Zahlen nunmehr vollständig vorliegt, bedeutet die klare Ablehnung der Vereinbarung Uber Beziehungen zwischen der Arbeiterschaft und den Revisionisten, die von Ben Gurion und Jabotinsky In London geschlossen wurde. An der Abstimmung beteiligten sich insgesamt 25 414 Mitglieder der Histadruth, von denen 10187 für und 15 227 gegen die Bestätigung der Vereinbarung stimmten. Die Gesamtanzahl der Stimmabgebenden stellt bloß 40 Prozent der Histadruth- Mltgileder dar. Es wird allgemein geglaubt, daß die Klausel, durch welche das Recht auf Proklamierung von Streiks formal begrenzt wird, die Vereinbarung zum Scheitern gebracht hat, die sonst bestätigt worden wäre, wie daraus ersichtlich ist, daß die Mapaj sich grundsätzlich einstimmig für das Prinzip der Vereinbarung ausgesprochen hatte. Die Abstimmung ging im Zeichen eines lebhaften Parteikampfes vor sich. Freunde und Gegner des Abkommens hatten in den Straßen Werbeplakate anschlagen lassen und beide Gruppen hielten öffentliche Wählerversammlungen ab. Ben Gurion hielt sich in Tel-Awiw auf, um die Entwicklung der Abstimmungsbewegung> zu verfolgen. Das Mitglied der Exekutive der Jewish Agency, Berl Locker, und der Hauptschriftleiter der Tageszeitung „Dawar", Berl Katznelson, standen an der Spitze der Propagandisten für die Ratifizierung des Abkommens. Die Leitung der Gruppe, die die Ablehnung des Abkommens verlangt, hatte Ing. Kaplansky inne. Schon am Sonntag abend herrschte der Eindruck vor, daß die Gegner der Ratifizierung die Oberhand gewonnen hatten. Die Tageszeitung „Haare z" veröffentlicht einen Artikel, in dem der Erfolg der Rafifizierungsgcgner vorausgesagt und die Nietlerlage der gemäßigten Führer der Arbeiterpartei als schweres Unglück für die gesamte zionistische Bewegung bezeichnet wird. Auch die Gegner der Arbeiterpartei hätten keinen Grund, sich darüber zu freuen, daß die Tatsache der fortschreitenden Radikalisierung der Arbeiterbewegung nunmehr offenkundig werde. Die Abstimmung bezog sich nur auf jene Vereinbarung, die die Regelung der Arbeltsbeziehungen betrat. Die anderen Vereinbarungen, insbesondere die über Verhinderung von Gewalttaten, standen nicht zur Abstimmung. Ein neuer Vorschlag Die Leitung der Histadruth hat an die Revisionistische Arbeiterorganisation die folgende Mitteilung gerichtet: „Die Histadruth hat durch Abstimmung den zwischen Ben Gurion und Jabotinsky in London im Entwurf vereinbarten Vertrag abgelehnt. Infolge des Beschlusses der Konferenz der Histadruth sind wir bereit, mit Euch einen Vertrag über Arbeitsbeziehungen zu schließen, der auf folgenden Voraussetzungen begründet sein soll: 1. Gerechte Verteilung der vorhandenen ArbeitsplStze, Gleichberechtigung aller Arbeiter in bezug auf Zuteilung von Arbeitsplätzen nach einem zu vereinbarenden Schlüssel und unter Ausschaltung von Konkurrenz durch Lohndrückern 2. Durchführung einer gemeinsamen Aktion zwecks Sicherung jüdischer Arbeit in allen Zweigen jüdischer Wirtschaft in den Städten und auf dem Lande und einem gebührenden Anteil an Regierungsarbeiten. 3. Gegenseitige Verpflichtung, faire Arbeitsbedingungen aufrecht zu erhalten und gemeinsame Maßnahmen zu deren Besserung durchzuführen. 4. Gemeinsame Bemühungen um die Schaffung normaler Beziehungen und vereinbarter Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern auf der Grundlage kollektiver Vereinbarungen zwischen der organisierten Arbeiterschaft und den Arbeitgeber-Verbänden. Diese Vereinbarungen sollen den Grundsatz der Anrufung von Schiedsgerichten während ihrer Gültigkeitsdauer enthalten, wobei der Schiedsspruch für beide Seiten verbindlich sein soll. Die Vereinbarungen basieren auf der Anerkennung der Rechte der Arbeiterschaft, der Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und der Rücksicht auf die Interessen von Unternehmen, die im Entwicklungsstadium stehen." Die Histadruth regt an, daß revisionistische Vertreter abgeordnet werden, um an Verhandlungen teilzunehmen. * ¥* k ei «> »> anzuwendende Gesetz, das dem BGB. sehr ähnlich ist, würde den Kindern (gleichgültig ob Jungen oder Mädchen) drei Viertel, der Ehefrau ein Viertel geben. Wären es dagegen Palästinenser, so würde das rabbinische Gericht den gesamten Nachlaß den Söhnen übergeben, während Töchter leer ausgingen und die Ehefrau nur den Betrag erhält, den der Ehemann ihr in der sogenannten Ketubah ausgesetzt hat. Aber die Ehefrau hat ein einfaches Mittel in der Hand. Ihre bloße Erklärung, nicht vor das rabbinische Gericht gehen zu wollen, reicht aus, um die Sache vor das staatliche Gericht zu bringen. Dort aber hat sie genau dieselbe Stellung als wäre sie Ausländerin. Es ergibt sich also, daß die Bedenken gegen die Einbürgerung von diesem Gesichtspunkt aus jedenfalls dann gegenstandlos werden, wenn man über die Rechtslage im Lande genügend informiert ist und die praktisch richtigen Konsequenzen zu ziehen weiß. 7. Ein vielverbreiteter Irrtum besagt, daß Palästinenser über ihre Grundstücke und Häuser testamentarisch nicht verfügen dürfen, Ausländer dagegen ja. Daran ist kein Wort richtig. Weder Ausländer noch Palästinenser können über ,,Miri"-Land verfügen, sowohl Ausländer wie Palästinenser über „Mulk"-Land. 8. Noch ein letzter Gesichtspunkt. Nach palästinensischem Recht kann die erfolgte Naturalisation durch den High Commissioner rückgängig gemacht werden. Dies scheint ein Unsicherheitsfaktor zu sein, der berücksichtigt werden muß. Aber es ist nicht so schlimm. Der High Commissioner kann die Naturalisation nur in drei Fällen rückgängig machen: wenn sie betrügerischerweise erschlichen ist, wenn der Naturalisierte sich drei Jahre ohne Kontakt mit dem Lande im Ausland aufhält und schließlich, wenn er sich als illoyal gegenüber der Palästina-Regierung erweist. Die ersten beiden Gesichtspunkte sind nicht wichtig. Der letztere bezieht sich lediglich auf bestimmte Arten von politischer Betätigung und ist in der Praxis nur gegen Kommunisten und neuerdings gegen Revisionisten der extremsten Richtung (Achinieir-Oriippe) angewendet worden. Für die große Menge der deutschen Olim besteht also keine Gefahr. Die Einbürgerung der deutschen Alijah ist ein wichtiges Teilproblem aus dem gesamten Problem-Komplex, mit dem wir zu tun haben: Aus Emigranten Olim und aus Olim voll verantwortliche Mitglieder des Jischuw zu machen. Die WIZO-Weltkonferenz Jerusalem, 27. 3. 35 Die Konferenz der WiZO, zu der 44 Länder 300 Delegierte entsandten, wurde am Sonntag abend im Gebäude der Levante-Messe in Anwesenheit von 5000 Gästen eröffnet. Chaim W e i z m a n n, Frau Hadassah Samuel und Frau Rehecca S i e f f sprachen über die Konsolidierung des Zionismus unter den jüdischen Frauen. Außerdem ergriffen Henriette Szold und Ben Gurion das Wort. Bürgermeister Dizengoff sandte ein Begrüßungsschreiben. Die Verhandlungen bei der Eröffnungssitzung wurden in hebräischer Sprache geführt. Die Konferenz stellt die erste internationale jüdische Tagung auf palästinensischem Boden dar. Im weiteren Verlauf der Tagung sprach u. a. U s s i s c h - k i n und forderte große Beiträge zwecks Erwerbung von Land, auf dem landwirtschaftlieh ausgebildete Mädchen angesiedelt werden sollen. Frau Sieff erklärte, daß die Wizo den Keren Kajenieth auf großzügige Weise unterstützt. Sodann wurde die Generaldebatte eingeleitet. Großes Aufsehen erregte die hebräische Rede von Rebekka Sieff, worin sie die Ueberführung des WIZO-Hauptbüros nach Palästina ankündigte. _ Geschäftliches. Das Cafe- „Gil" in Haifa, Hadar-Hakarmcl, ist von Herrn Heinrich Kosten (früher Magdeburg) übernommen worden. Das Cafe ist durch seine großen Terrassen und durch seine Lage am „Gan Benjamins" ein besonders schöner und luftiger Aufenthaltsort. Das Aktions-Comite in Jerusalem Die Tagung des Zionistischen Aktions-Comittfs wurde am Donnerstag morgen vom Vorsitzenden F a r b s t e i n eröffnet. S o k o I o w hielt eine lange Rede, worin er auf die neue Tradition hinwies, die A.-C.-Sitzungen in Jerusalem abzuhalten. Er widmete Bialik, Baron Rothschild, Dr. Jacobsohn warme Worte des Gedenkens. Die Arbeitssitzung begann sodann mit den Referaten der Exekutive, und zwar Brodetsky und Schertok über Politik, Ruppin über Ansiedlung deutscher Juden, Kaplan über Finanzen, Grünbaum über Immigration, Locker über die innere Lage der Bewegung. Die Generaldebatte soll bis Sonntag dauern. _ Von der Woche In jüdischen Kreisen wird angenommen, daß die jü' dische Einwanderung nach Palästina im Monat März die Rekord/iffer von über 6000 erreichen wird. Im Februar 1935 sind 5200 Juden nach Palästina eingewandert. Der Leiter des Britischen Reichsgcneralstabs, General Sir Archibald M o n t g o in c r y - M a s s i n g b e r d, der jetzt die Verteidigungsanlagen im Nahen Osten inspiziert, ist in Palästina eingetroffen. Er hat u. a. eine Reihe jüdischer Kolonien besichtigt. Schlomo Aronson, der Olu-rrabbiner von Tel-Awiw, ist im Alter von 73 Jahren gestorben. Am Begräbnis am 25. d. M. in Tel-Awiw nahm eine zahlreiche Menge, darunter Rabbiner aus allen Teilen Palästinas, teil. Urabrcden wurden gehalten von den Rabbinern Kuk, Berlin und Usiei, von Dr. Mo^insoii im Namen der Jewish Agency und Vi/ebiirgermeister Rokach. Der Kommissar für den Bezirk Jerusalem hat der Jerusalem er Stadtverwaltung mitgeteilt, daß er seine Bestätigung ihres Beschlus.->es verweigern inussc, wodurch die W o h n u n g s s t e u e rn v o n d e n S\ i e t e r n gezahlt werden sollten. Er ordnete an, daß diese Steuern wie zuvor von den Hausbesitzern ein gezogen «erden. Die Jerusalem er Kehiliah hatte gegen den Beschluß der Stadtverwaltung, der gegen die Stimmen der Hälfte der jüdischen Stadträte unter der Fuhrung Ben Zvis »t talit worden war, protestiert. Die erste a 11 - h e b r ä i s c Ii e K o n f e i e n z der Einwanderer aus westeuropäischen Ländern, insbesondere aus Deutschland, wurde am 2i. d. M. geschlossen. Bericht folgt. Dieser Tage ist in Jerusalem der neue päpstliche Legat für Palästina, Aegypten, Arabien und Gypcrn, Monsignore Tiesti, eingetroffen. Der frühere päpstliche Legat, Mgre. Bartholini, ist vor einigen Jahren in Jerusalem plötzlich gestorben. Gemeinsam mit dem neuen Legat ist der papstliche Nuntius in Bulgarien, Mgre. Mazolt, zu vorübergehendem Aufenthalt in Palästina eingetroffen. Im Gebiet von Wadi Chawarith (Eniek Chefer) ist aus Mitteln, die von ägyptischen Juden zur Verfügung gestellt wurden, eine neue Siedlung für deutsche Juden, Kfar Jedidja, errichtet worden. Die Siedlung ist gleichzeitig dem Andenken des jüdischen Philosophen Philo von Alexandrien gewidmet. Die Regierung hat die Auflösung der beiden arabischen Arbeiterorganisationen in Tulkereitt verfügt, weil unter den Mitgliedern immer wieder schwere Auseinandersetzungen und Streitigkeiten entstanden. Die eine Arbeiterorganisation war eine Gründung von Anhängern des Grolimufti von Jerusalem, die andere stand unter dem Einfluß der Nashashibi-Partei. Die Siedler der nach den Unruhen des Jahres 1929 wieder aufgebauten Kolonie Ber Tuwiah haben auf die Hälfte ihres Bodens verzichtet, um die Ansiedlung von 43 weiteren Familien zu ermöglichen, wodurch die Einwohnerzahl der Kolonie verdoppelt wird. Die Ansiedlungskästen werden vom Palestine Emergeacy Fund getragen. Ii e-> tie in 'S s-. rie1 e ie :h i-a tr le ieü ts» rti rsj i- 11!» & ** in!3 ie n » i- :e> e r* T* uifV1*»»;' s *> s 'r T P fl tl « n ti r r AF6HAN ca. 75 1ÜÖ SCHIRAS ca. 75 130 BUCHARA ca Z5 130 S-iU- Y0RAGHAR"l34i1i465rMl525t. ttppkh MBSSUL| HERIS llllllllllllllll Verl» So CT «>%!o Q?Os J 130 wr-|i80T«M 170 *J£-fl^ba 525fef**fllFU 29,iai4tl55[17ilo92 HERIS ca 90' 180' KHIKWAN CO 90 170 Verkauf nur Berlin C? Spandauer Straße32 tsth j^m P mm ^^^j^^^^^^^jg MÜ M Jm