Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 3 (8.1.1935)
- Date
- 1935-01-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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flr. 3 / Jahrgang 40 Preis RM -.25 JÜDISCHE RUNDSCHAU 1 jchrlftlettnng,Varia? a. Amelg*nv»rw»ltnng i Berlin WlS,M*lnak*itr.tt fcrnrul: SammelNr.J 1 Bismarck 3181/82,7165/70,7240/42. - Bezugnprei» je MonM f flM i« Vierteljahr RM 5,75- - Postscheck-Konten Her Vertriebs. Abteilung: Perlin 71573 (•"' GroS - Berlin), Berlin 17392 (für da« übrige Reich). Auslands. - berat jeweiliger Landeswährung. - Erscheint Jeden Dienstag nnd Freitag. * BERLIN iTsnn tD2^ n DIENSTAG, 8. JANUAR 1935 Anxelg«nprAlBU«t* Nr. 2 ffflltig. Die I2gesp. mm-Zeile 20 Rpf. für Steilen*;«. 10 HpU Wir Famiii ennachri cht en 15 Rpf. Einzel anzeigen nur gegen Vorauszahlung am Schalter oder auf Postscheck-Konto Berlin 71618 Montag bis Donnerstag 9-18 Uhr, Freitag 9-15 Uhr. Annahroeschluß für die DieiMtag-Aun&abe Montag 10 tJhr, für die Freitag-AuRgabe Mittwoch 13 Uhr (Familicnanzeigen bis Donnerstag 10 Uhr) per Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. «.Baseler Programm' Wo stehen die Juden? Ergebnis der deutschen Judenpolitik Stapel allerdings in diesem Zusammenhange betont, „daS innerhalb des jüdischen Volksgefüges der wert des Volksjuden gegenüber dem des Zivilisationsjuden, der Wert des Charakterjuden gegenüber dem des Zersetzungsjuden" steigt, so nehmen wir dies nur als ein Symptom, wie ein Außenstehender die innerjüdischen Dinge sieht. Stapel sagt dann abschließend: «e I Im Januarheft der Zeitschrift „Deutsches Volkstum" versucht der Herausgeber Wilhelm Stapel eine zusammenfassende Darstellung der Umwälzung in der deutschen ludentrage zu geben. Der Aufsatz verdient wegen seiner klaren Gliederung und mancher prägnanter Formulierung die Aufmerksamkeit auch des jüdischen Lesers, obwohl gesagt werden muß, daß das Schema Stapels keineswegs in allen Punkten der gegenwärtigen Wirklichkeit entspricht. Stapel bemüht sich, aus der Betrachtung den Gesichtspunkt des persönlichen Mitleids mit dem Schicksal Einzelner auszuschalten. Was die Juden erleiden, so sagt er, ist ein Volksschi c k s a 1, und darum könne bei dem Hin/einen nicht die Frage seiner Schuld oder Unschuld aufgeworfen werden, genau so wenig, wie etwa im Kriege oder sonst bei nationalen Kämpfen, wofür er Fieispiele aus der deutschen Geschichte der jüngsten Vergangenheit anführt. Wir waren stets der Meinung, daß das Judescin und die Judenfrage für das Schicksal des Juden bestimmend sind, auch wenn dies in stabilen Perioden oft nicht deutlich wird. Aber Stapel sollte nicht vergessen, daß mau die Situation der deutschen Juden nicht einfach z. B. mit der Lage der Deutschen in Straßburg nach der französischen Besetzung vergleichen kann. Die deutschen Juden als deutsche Staatsbürger mußten sich in Deutschland legitim zu Hause fühlen und sowohl nach den herrschenden Anschauungen in Deutschland, als auch nach der Meinung der Welt gehörten sie zu Deutschland. Daher war für die deutschen Juden die Ausgliederung besonders schmerzlich. Wir treten gewiß dafür ein, daß der Jude sein jüdisches Volksschicksal mit Würde zu tragen hat; damit ist aber nicht gesagt, daß wir nicht wünschen dürften, dies Schicksal auch unter den gegebenen Verhältnissen anders gestaltet zu sehen. Einen schweren Irrtum begeht Stapel, wenn er schreibt, „daß die Juden nicht in Massen zu entweichen brauchten, sofern sie ein gutes Gewissen hatten". Die meisten Juden, die aus Deutschland in den letzten zwei Jahren ausgewandert sind, haben nicht aus „schlechtem Gewissen" das Land verlassen. Es mag unter den jüdischen Emigranten eine Anzahl geben, die ebenso wie nichtjüdische Emigranten Deutschland verließen, weil sie sich im politischen Kampf vor dem Umschwung exponiert hatten. Die gewaltige Mehrzahl aber gerade der ausgewanderten Juden hat Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen verlassen, weil ihnen durch die Ariergesetzgebung und die wirtschaftliche Entwicklung die Basis ihrer ökonomischen Existenz entzogen Worden ist. Stapel grenzt die Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden in Deutschland in vier Gebieten ab. Bis 1933 habe es zwischen Deutschen und Juden gegeben: ein Condominium (gemeinsame Herrschaft), eine Coedueatio (gemeinsame Erziehung), ein Connubiuin (Ehegemeinschaft) und ein Commercium (Wirtschaftsgemeinschaft). Schon beim ersten Punkt stocken wir. Co n dominium bedeutet die gemeinsame Herrschaft zweier Gruppen oder Mächte über ein Gebiet. In diesem Sinne haben die Juden niemal s ein Cotidoininium ausgeübt. Denn die Personen, die in der deutschen Politik tätig waren (Stapel nennt Rathenau und andere), taten dies nicht als Juden, sondern als Deutsche. Man kann auf dem Standpunkt stehen, daß ihre Meinung, Deutsche zu sein, ein Irrtum war. Dies gehört in das Kapitel der Problematik der Assimilation. Aber von „Condominium" könnte nur die Rede sein, wenn sie bewußt als Juden oder gar in jüdischem Auftrag gehandelt hätten. Ebensowenig wie man etwa von einem Condominium zwischen Deutschen und Russen über Rußland sprechen kann, weil in Rußland russisch assimilierte Staatsmänner deutscher Abstammung gewirkt haben, ebensowenig paßt diese Vorstellung auf die Rolle der Juden in irgendeiner Phase Deutschlands. Vom jüdischen Standpunkt sind die meisten der aus jüdischer Abstammung hervorgegangenen deutschen Politiker gewiß nicht vollwertig; sie sind, jüdisch gesehen, m vielen Fällen Renegaten, keinesfalls aber „jüdische", das heißt mit einer spezifisch jüdischen Verantwortung betraute Politiker. Zum zweiten Punkt, der Coedueatio, d. h. des Rechtes zur Miterziehung im aktiven wie auch im passiven Sinne, sagt Stapel, die Aufhebung dieses Rechtes bedeute nicht, daß Juden nicht mehr privat am deutschen Geistes- ' |.en _ teilnehmen können; außerdem mögen sie sich ein selbständiges national-jüdisches E r z i e h u n g s - w.esen. aufbauen. Wieder aber scheint uns der Vergleich verlernt, «in einzelner Jude könne am deutsehen Geistesleben so teilnehmen wie etwa ein Deutscher am englischen Geistesleben. Der Jude ist doch in Deutschland kein in diesem i>mn aus einer anderen Kulturheimat stammender Ausländer, sondern er besitzt notwendiger- und natürlicherweise eine direkte, innere Beziehung zur deutschen Kultur, die ein nicht fortzudenkendes Element seiner eigenen Persönlichkeit darstellt. Gerade aus dieser Tatsache entspringt die Schwierigkeit sowohl für den. Aufbau eines eigenständigen national-jüdischen Erziehungsvvesens in Deutschland wie auch für das, was Stapel die „private" Teilnahme der Juden am deutschen Geistesleben nennt. Es wird daher gerade auf diesem Gebiete unter den jetzt bestehenden Voraussetzungen nur Teillösungen geben können. Zum dritten und vierten Punkt: Das Connubium sei, soweit es öffentliche Bedeutung hat, aufgehoben. Verbindungen zwischen Juden und Niciitjuden seien zwar nicht verboten, aber der beteiligte deutsche Teil schalte sich damit vom öffentlichen Leben aus. Das Commercium jedoch bleibe bestehen, freilieh nur in der Privatwirtschaft, nicht für die öffentliche Wirtschaft. Wichtig erscheinen uns die S c h I u ß b e m c r k u n g e n des Stapeischen Artikels, in denen er das Ergebnis der Trennung auf der jüdischen Seite überblickt. Er sagt, das Jahr 1033 sei ein Jahr der Rettung des jüdischen Volkes gewesen: „Indem die Assimilation unterlag, wurde das Volkstum (mitsamt dem Glaubenstum) mächtig." Wenn „Pn sie von (leli ung, verioljM, ticonam- Am tum i neu hien, juden t l ahw ,m<h i luhtle. / dem \o die Tilden ev/wun^e n o lullen -.riu Ii). wurden, ein V n 1 k kommen natürlich Wer die f üiH-< eh' de I\tla um Svmiioi!k -tiitu f«" •r V, mHn ■ Mo, J.i.lo. ()r< IkMitiic ker celi: ll .Vitriol i dir Sie -. der di un Volk m werden (was rl i e Kräfte zur he Rundsermr1 e, im' eiriern en hatwn. Der bekommen. Wilde, Allerlei:;- Welt aut- und h Aegvplerland p.e reinere und veit'cn \ olkern Es sei anerkannt, daß Stapel eine begriffliche Klärung anstrebt, die als Voraussetzung für eine leidenschaftslose Behandlung der Judenfrage unerläßlich ist. Bei dem Neuaufbau der jüdisch-deutschen Beziehungen, der erfolgen muH, kann nur völlige Klaiheit nützlich sein. Gewiß ist die Atmosphäre von Affekten und Ressentiments erfüllt und es bleibt noch viel zu tun übrig. Jeder Versuch einer Ordnung der Judenfrage wird aber, was Stapel außer acht läßt, die Einzigartigkeit dieser Frage im Auge behalten müssen und darf sieh nicht durch falsche Analogien ablenken lassen. Palästina-Fragen in Genf Bericht der Mandatskommission an den Rat — Die revisionistische Petition abgewiesen Genf, 6. Januar. (JTA.) Auf der Tagessordnung der am 11. Januar beginnenden Session des Völkerbundsrates figurieren u. a. die Berichte der beiden vorjährigen Tagungen der Ständigen Mandatskommission, nämlich der 25. Tagung, die vom 30. Mai bis zum 12. Juni 1934 stattfand und bei der auch der Jahresbericht über das Palästina-Mandat geprüft wurde, und der 26. Tagung, die in der Zeit vom 29. Oktober bis zum 12. November 1934 abgehalten wurde und auch eine Reihe Palästina betreffende Petitionen zu behandeln hatte. Als Berichterstatter fungiert der Vertreter der Tschechoslowakei. In der gleichen Tagung wird der Völkerbundsrat an Stelle des im Oktober v. J. verschiedenen Vizepräsidenten der Mandatskommission, I). F. W. van Rees, ein neues Mitglied der Kommission ernennen. Es verlautet, daß hierzu ein Kolonialfachmann holländischer Nationalität mit Rücksicht darauf, daß Herr van Rees ebenfalls Holländer war, in Aussicht genommen ist. Während der 2b. Tagung der Mandatskommission wurden, wie in dein soeben veröffentlichten Tagungsbericht dargelegt wird, fünf das Palästina -Mandat betreffende Petitionen geprüft, von denen vier von jüdischer und eine von arabischer Seite eingereicht worden waren. Diese Petitionen wurden wie folgt erledigt: 1. Petition des palästinensischen Verbandes der Zion i s t e n - R e v i s i o n i s t e n. Es handelt sich um die bekannte Aktion der Revisionisten. Die Mandatarmacht bemerkt begleitend, daß diese Petition auf einer Auffassung der sich aus dem Mandat ergebenden Verpflichtungen fußt, die von der vom Völkerbund approbierten Auffassung der Mandatarmacht vollkommen abweicht. Diese allgemeine Feststellung enthebe daher die Mandatarmacht von dem Eingehen auf detaillierte Kommentare der in der Petition enthaltenen Vorsehläge und Kritiken. Nach Anhören des Berichtes des Berichterstatters Orts (Belgien) hat die Kommission auf seinen Vorschlag eine Entschließung angenommen, in der festgestellt wird, daß die revisionistische Petition „den Bedingungen der ,Zulassung' (admissibility) nicht entspricht, weil sie Forderungen aufstellt, die mit dem Palästina-Mandat unvereinbar sind". 2. Petition des „Rates der palästinensischen Arbeiterinnen". Diese Petition enthielt einen Protest gegen die „Municipal Corporation Ordinance" vorn 12. Januar 1934 (Gcmeindcwahlordnung), die — außer in Tel-Awiw — den Frauen kein Wahlrecht gewährt. Die Mandatarmacht bestätigt in ihren Bemerkungen zu der Petition, daß die fragliche Verordnung tatsächlich die von den Petenten beanstandeten Bestimmungen enthält, weist jedoch darauf hin, daß der High Cominissioner diese Bestimmungen ändern kann,- wenn (f. m Österreichs Außenminister garantiert Mmderheitengleichberechtisiutg WZBr WSm asH» u V''eJam'ar- (JTA.) In einer am 4. Januar abgehaltenen Pressekonferenz befaßte sich der Österreich i- 8Ct Außenminister, Baron Berger-Walden- *ck, mit den im Ausland verbreiteten Nachrichten über ungunstigere Behandlung der nichtkatholischen Staatsbürger unter dem gegenwärtigen Regime. Der Außenminister trat diesen Behauptungen entgegen und wiederholte in diesem Zusammenhang die vom Bundeskanzler Dr. Kur* s.chu sehnig g anläßlich der Eröffnung des österreichischen Bundestages am 30. November abgegebene Erklärung, daß die Regierung es als ihre Ehrenpflicht ansehe, den Minderheiten auf österreichischem Boden einen vorbildlichen Rechts- und Kulturschutz zu gewähren. Die im Ausland aufgestellte Behauptung, den Nichtkatholiken in Oesterreich werde die Gleichberechtigung vorenthalten, verurteilte der Minister als Ausfluß einer antiösterreichischen Propaganda. Fr bezeichnete jene Nachrichten, in denen von einer Unterdrückung protestantischer oder jüdischer Staatsbürger die Rede ist, als böswillige Erfindung und kündigte scharfe Maßnahmen gegen die Verbreitung von Nachrichten an, die nach Ansicht der, Regierung einer lügenhaften Propaganda diene. icr hierzu von einer Zweidrittelmehrheit der Gememderäte aufgefordert wird. Der Berichterstatter der Kommission, Prof. Palacios (Spanien), beruft sich in seinem Bericht auf diese Bemerkung der Mandatarmacht. Demzufolge nahm die Kommission eine Entschließung an, wonach dieser Petition „keinerlei Folge zu leisten sei". 3. Petition des „Brith Kibbuz Galuioth in Palestine". Diese Petition wendet sich gegen die „Immigration Ordinance" (Einwanderungsverordnung} vom Jahre 1931, die nach Ansicht der Petenten im Widerspruch zu Artikel 6 des Palästina-Mandates steht. Die Mandatarmacht führte in ihren Bemerkungen hierzu aus, daß die fragliche Verordnung keinerlei Xcnderung in der bisherigen vom Völkerbund gutgeheißenen Einwanderungspolitik bedeutet. Der Berichterstatter, Herr Orts, gab der Hoffnung Ausdruck, daß die illegale Einwanderung sowohl von Arabern als auch von Juden durch die verschärfte Kontrolle unmöglich gemacht und so den beiderseitigen Klagen der Grund entzogen werden wird. Er war der Ansicht, daß der Gegenstand der Petition, wenn man nicht von weiteren Klagen höre, vorläufig nicht aktuell sei und daß andererseits die These der Petenten über die Unvereinbarkeit der „Immigration Ordinance" mit dem Artikel 6 des Mandates zweckmäßig noch im Beisein eines Vertreters der Mandatarmacht (d. h. während der Junilanung der Kommission i. J. 1933) diskutiert werden könnte. Die Kommission war daher der Ansicht, daß „unter den jetzigen Umständen über diese Petition keine besondere Empfehlung dem Rate vorzulegen sei". 4. Petition des „Zentralkonsistoriums der Israeliten fn Bulgarien". Die,e Petition enthält Klagen über die Mandatarmacht. Die Mandatarmacht bemerkte hierzu, daß die Einwanderung auch weiterhin der wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit des Landes angepaßt bleibt. Die Kommission begnügte sich mit dieser Erklärung der Mandatarmacht. 5. Petition syrischer Araber aus Paris. Diese Petition protestiert gegen die jüdische Einwanderung nach Palästina und verlangt für Palästina die Unabhängigkeit. Während der Debatte über diese Petition hat der Berichterstatter u. a. folgendes erklärt: „Der beglaubigte Vertreter der Mandatarmacht hat uns anläßlich der Prüfung des Jahresberichtes 1933 über Palästina wohl gesagt, daß die Mandatarmacht unter allen Umständen für die Aufrechterhaltung der Ordnung bürgen kann, aber man kann sich nicht verhehlen, daß man angesichts der von den arabischen Petenten ausgehenden Drohungen und der Pogrombefürchtungen seitens der Juden mit der Eventualität ernster Vorkommnisse im Lande rechnen muß". Auch andere Mitglieder der Kommission gaben ähnlichen Befürchtungen Ausdruck, obgleich einer von ihnen, der Portugiese Graf Pcnha Garcia, darauf hinwies, daß die Petition von in Paris ansässigen Arabern stammt und vielleicht keineswegs die Geistesverfassung der Araber in Palästina widerspiegelt. Die anderen Mitglieder der Kommission waren jedoch der Ansicht, daß derartige arabische Drohungen in der Vergangenheit wiederholt schon verwirklicht wurden und daß die Kommission daher die Pflicht habe, die Aufmerksamkeit des Rates auf derartige Symptome zu lenken. In ihren Empfehlungen an den Rat hat die Kommission seine Aufmerksamkeit auf die „Geistesverfassung, die in dieser Petition zutage tritt" gelenkt, im übrigen aber beschlossen, dieser Petition „sonst keine andere Folge zu geben".