Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 64 (11.8.1933)
- Date
- 1933-08-11
- Page
- Seite 414 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 412 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 64, 11. m 1933 Wen bedroht die ״jQdlsdit Wdflitrrsdiifl“? Die Wurzeln des Antisemitismus liegen tief im Unbewußten, im Dunkel de* Trieblebens. Mehr oder minder deutlich empfinden viele Menschen die äußere Erscheinung des Juden. — Gesichtszüge und Mienenspiel, Gang und Tonfall — nicht nur als fremdartig, sondern irgendwie auch als ״häßlich“ — ein Wort, das schon eine Andeutung des Hassenswerten enthält. Der Anblick des Ungewohnten ruft Empfindungen des Miß• trauens, der Abneigung und Furcht hervor. Aber es ist ein weiter Weg von diesen unbewußten Regungen, die sehr wohl, wie tausend andere, vom bewußten Willen verdrängt und unterdruckt werden können, zur ungehemmten oder gar bewußt genährten Leidenschaft, zu der zeitweilig der Judenhaß nnschwillf. Damit dies geschehe, muß das Vorurteil des Instinktes vom Urteil des Verstandes bestätigt werden und den bewußten Willen in seinen Dienst stellen können. Wer diese Urgründe des Rassenhasses erfaßt hat, wird nicht in den Irrtum verfallen, der die Wirksamkeit unserer ״Abwehrvereine“ so unfruchtbar gemacht hat —■ den Irrtum nämlich, als sei mit der Widerlegung dieser oder jener antisemitischen Theorie etwas Wcscniliebes gegen den Antisemitismus selbst getan■ Auf dem Boden des instinktiven Vorurteils wachsen diese Theorien immer wieder nach, man mag sie mit der Schärfe des Verstandes abschneiden, so oft man will. All das hört nur auf, soweit es gelingt, den instinktiven Antisemitismus dadurch zum Ahsferben zu bringen, daß sich die Juden im Sinne der national-jüdischen Idee gegenüber den anderen Völkern abgrenzen und ein eigenes Leben aufbauen. Aber trotz alledem ist es zuweilen nötig, wenn bestimmte antisemitische Theorien, eine besondere Macht über die Geister erlangt haben, dagegen anzukämpfen und die Menschen guten Willens, die für Argumente noch zugänglich sind, zum gemeinsamen Kampf gegen die schlimmsten Verzerrungen aufzurufen. Ir! diesem Sinne ist hier schon vor längerer Zeit auf die bezeichnende Tatsache liingc-wiescn worden, da II in den westliehen Landern den Juden zun! Teil genau die entgegeng es et z t e n Vor w ü r f e g c m acht werden wie bei uns'). So wurde hier von den wütenden Angriffen berichtet, die «!11 vorigen Jahr von nationnlistischer englischer Seite (J. L. ,Maxse in der ,,National Review“) gegen die sog. ״Internationale jüdische Hochfinanz“, verkörpert durch d׳e ״London German Jews“, w e g er! ihrer D e ti t s e h f r e t! n dlichkeit gerichtet wurden. Diese einst aus Deutschland eingewanderten jüdischen Bankiers, so schalt Maxse, seien noch immer keine wahren patriotischen Engländer, sondern ki'immerten sich im Grunde nur um ihr ״altes Vaterland“, dem sie ungeheuere Summen geliehen hätten, die nun ״fcstgefroren“ seien, und die sie ״auf Kosten der unbedingt berechtigten französischen Reparationsanspriiche“ zu retten trachteten. Und unter dem verhängnisvollen Einfluß dieser ,,deutschen Garnison der Londoner Citv“ — so heißt es weiter — machten sich überall, in der Presse, in der ״Society“, und nicht zuletzt in der Regierung, deutschfreundliche Strömungen geltend! —• Zur gleichen Zeit wurden ähnliche Vorwürfe wegen allzu großer Deutschfreundlichkeit auch gegen die New Yorker ״international Bankers“ erhoben, und zwar sowohl von französischcn Nationalisten wie aus amerikanischen Farmerkreisen. Es ist eine grausame Ironie des Schicksals, daß diese Kampagne gegen die sträflich deutschfreundliche ״internationale jü- «fische Hochfinanz“ augenblicklich in Fra 11 k reich, und /:war vor allem von Herrn Francois Cotv, dein Parfumfabrikanten und Zeitungsmagnaten, mit äußerster Heftigkeit fortgesetzt wird zu einer Zeit, in der nicht nur die deutschen Blätter, die ja nun fast ausnahmslos antisemitisch sind, sondern auch andere einflußreiche Instanzen von den ״Vcrnichtungspläncn des Welt- Judentums gegen Deutschland“ usw. sprechen! Herr Cotv dagegen ist überzeugt, daß die ,,internationale j ti d i - sehe H o c h f i 11 an?“ gerade für Frankreich di c größte Gefahr ist! Im ״Figaro“ vom 13. Juli regt siel! Cotv über das Verhalten der Amerikaner auf der Weltwirtsrhaffskonferenz auf. Daran wäre nichts Verwunderliches, da zwischen Frankreich und Amerika scharfe Gegensätze auf dem Gebiet der Wähnings- Politik und der Schtihlenfragc, vor! der Abrüstung ganz zu schweigen, bestehen. Aber solche Probleme sachlich z!1 erörtern gehört nicht zu Cotvs Gepflogenheiten. Ihn beschäftigen die Intrigen, finsteren Pläne und Verschwörungen geheimer Mächte, die er mit dem Scharfsinn eines Edgar Waliace restlos enthüllt. Da der Präsident Roosevelf, dessen Reden und Maßnahmen Frankreich während der Wirtschaftskonferenz schwer brüskierten, Christ ist und sich außerdem durch sein scharfes Vorgehen gegen große New Yorker Bankhäuser ursprünglich Cotvs Sympathien erworben hatte, muß irgendein böser Geist Roosevelt zu seinen antifranzösischen Maßnahmen verleitet haben. Wer ist das? Natürlich ein Jude, nämlich Bernard Baroch! Aber wie kommt Präsident Roosevelt unter diesen bösen Einfluß? Ganz einfach: man hafte ihm Antisemitismus vorgevvorfen, und um diesen ״vernichtenden“ Vorwurf zu entkräften, berief Roosevelt eben den Juden Bariicl! als ״Finanzdiktator“! Endlich aber: warum konnte man überhaupt Roosevelt Antisemitismus vorwerfen? Weil er jene peinliche Bank-Enquete veranstaltet hatte, über die sich die ״jüdisch-germanisch-,־imerikanischcn“ Bankiers (״judöo-germano-amdrlcalns“), nämlich das Bankhaus Kuhn Loch fk Co., nebst Felix Warburg, Morgenthau und dem ״ganzen Zionismus“ (!) erbost hatten! Natürlich sind das alles Hirngespinste des Herrn Coty. Die Bank-Enquete war dem arisch-antisemitisch-profranzösischen Bankhaus Morgan (das Coty stets in Schutz nimmt!) sicherlich mindestens ebenso peinlich wie den jüdischen Bankiers; dem Präsidenten Roosevelt, der sofort nach Amtsantritt eine ganze Reihe von Juden in hohe Staatsämter brachte, Antisemitismus vorzuwerfen, ־wäre absurd, und endlich könnte dem mächtigsten Mann des mächtigsten Landes dieser Vorwurf gewiß keinen Schrecken einjagen! Aber Herr Coty ist über die. wirkliche Macht der Juden genau informiert- Im ״Figaro“‘ vom 24. Juli steht ein Artikel mit der doppelsinnigen Ueberschrift ״Les Fils de!׳Alliance“ — was doppelsinnig einerseits ״Die Söhne des Bundes“ (also ״Bne Brith“) bedeutet, andererseits aber ״Die Fäden des Bundes“! Und so lesen wir eine lange und schrecklieh spannende Geschichte, wie nur scheinbar der Präsident Roosevelt, ln Wirklichkeit aber der Finanzjude Baruch der Diktator der Vereinigten Staaten sei, — Baruch, der zu seinen Helfern lauter Logenbrüder aus dem Orden Bne Brith gemacht *) Siehe besonders: ״Jüd. Rundschau“ 1932, Nr. 2 und Nr. 11; 193a, tfe 52. habe. Diese Logen übten überhaupt schon lange die wirkliche Herrschaft über Amerika aus und trachteten sie, dank ihrer internationalen Verbreitung, auf die ganze Welt zu erstrecken. Freilich gebe es da gewisse Hindernisse, selbst innerhalb dej Judentums; so habe 1. B. Herzl anfänglich den Logen Schwie* rigkeiten gemacht, aber nach Seinem Tode, als der Zionismus viel Geld brauchte, sei auch er unter die Herrschaft der Logen geraten. Zur Beherrschung der nichtjüdischen Welt bedienten sich die Bne Brith vor allem der Freimaurer-Logen, die überall mit Juden oder Judenstäminlingen (!) durchsetzt seien und von ihnen gelenkt würden. In ihren Händen sei die amerikanische Diplomatie längst ein gefügiges Werkzeug. Der Präsident Hoover habe völlig unter ihren! Einfluß gestanden, und aus dem Zusammenwirken Hoovers mit Felix Warburg, dem Teilhaber des Bankhauses Kuhn Loeb u. Co. und natürlich prominentem Logenmitglied, sei die Weltwirtschaftskrise entstanden!! Was aber Coty mit besonderer Serge erfüllt, Ist die a ntifranzösisehe Haitu ngdieserjfldlschen Weltmacht. Baruch habe schon im Weltkrieg als Ernälirungs- und Munitionsdiktator eine üble Rolle gespielt, indem er auf die Alliierten keine Rücksicht nahm, und sei überhaupt einer der nächsten Berater Wilsons gewesen (der ja nach französischer Ansicht den Versailler Vertrag zugunsten Deutschlands verdorben hat!). Später habe, 1931, das Bankhaus Kuhn Loeb u. Co. das Hoover-Moratorium zugunsten Deutschlands erzwungen, das bekanntlich das Ende der Reparationen einleitete. Kurz, wir könnten nach alledem wirklich nicht mehr daran zweifeln, daß die weltbehcrrschenden jüdischen Bankiers und Logenbrüder die gefährlichsten Feinde Frankreichs sind, — wenn wir nicht von deutscher Seite seit Jahr und Tag das Gegenteil gehört hätten — nämlich daß ״Weltjudentum und Freimaurerei“ mit dem liberalistischen Frankreich im Bunde ständen und Deutschland bekämpften, — eine These, die z. B. in jüngster Zeit wieder ausführlich vom Grafen Reventlow im ״Rcichswart“ v. 23. Heumond (Juli) entwickelt worden ist. Wir lesen dort, daß Frankreich und England weitgehend unter dein Einfluß des Weltjudentums und der Freimaurerei ständen, ,,die ihren Krieg außerhalb aller Pakte und Verträge gegen das neue Deutschland führen.“ Und obwohl im allgemeinen die französischen und englischen Antisemiten g 1 e i c!1 - zeitig die erbittertsten Deutschenhasser sind (wie Coty oder der verstorbene Engländer Maxse), gibt es auch schon gemeinsame Vereinigungen deutscher und ausländischer Antisemiten und Antifreimaurer; so trügt der ״Rci jiswart“ des Grafen Rcventlow den Untertitel ״Organ des Bundes völkischer Europäer“, eines Bundes, in den man nur nach eidesstattlicher Versicherung seiner nichfiudisclien Abkunft aufgenommen wird! Und Reventlow vertritt die Ansicht, die Beziehungen der Nationen untereinander könnten viel ehrlicher und deshalb freundschaftlicher sein, wenn man sie nur von den ״internationalistischer! Bastarden“ befreien könnte, durch deren Treibereien erst der überspannte und aggressive Nationalismus als Abwehrbewegimg entstehe.... Aber wahrscheinlich steht Graf Reventlow mit dieser letzteren Anschauung innerhalb des deutschen Antisemitismus ziemlich vereinzelt da. * Sind sich also selbst hervorragende Antisemiten nicht darüber einig, ob das ״Weitjudentum“, repräsentiert durch die ״internationale jüdische Hochfinanz“ bzw. die mit dieser aufs engste versippten jüdischen und Freimaurer-Logen, wegen seiner Deutschfreundlichkeit oder Deutschfeindlichkeit bekämpft werden müsse, so behaupten sie doch übereinstimmend die Existenz einer solchen geheimnisvollen Weltmacht. Niiehferne christliche Sachkenner sind freilich auch hier anderer Mcinung! So veröffentlicht ein alter englischer Bankier, E. F. Franklin, im Juliheft der angesehenen ״Contemporary Review“ einen hochinteressanten Aufsatz ״Der internationale Finanzjude“, in dem zuerst die abenteuerliche Vorstellung verspottet wird, die eine gewisse englische Presse erweckt: als gebe es eine merkwürdige Menschenart, die in herrlichen Häusern lebte, furchtbar dick und überall mit Perlen und Brillanten vollgesteckt sei, englisch mit deutschem Akzent spräche, und seine ungezählten Millionen auf irgendeine unbegreifliche, aber jedenfalls mit der Börse zusammenhängende Art verdiene, ohne sich auch nur in die City zu bemühen, Franklin gesteht, diesen Fabelwesen in seiner vierzigjährigen Praxis nie begegnet zu sein; sollten sie aber trotzdem existieren, so würden sie jedenfalls von den wirklich ausschlaggebenden internationalen englischen Bankfirmen kaum ins Vorzimmer gelassen werden! Und Franklin schildert dann, mit vielen für den Historiker und Soziologen hochinteressanten Einzelheiten, wie gering heute, im Gegensatz zu früheren Zeiten, überhaupt der jüdische Einfluß innerhalb der englischen Finanzweit sei. Wohl aber sei England den Juden, die einst das internationale Finanzgeschäft ins Land gebracht und dadurch zu seiner heutigen Weltgeltung gewaltig beigetragen hätten, als seinen Lehrmeistern zum allergrößten Dank verpflichtet! * Schon vor mehr als zwei Jahrzehnten haben hervorragende Wirtschaftskenner, wie Werner Sombart, die fortschreitende Verdrängung der Juden aus den beherrschendenSteilungendes kapitalistischen Wirtschaftslebens erkannt; in Deutschland war dieser Prozeß durch die wirtschaftliche Entwicklung selbst schon vor dem 30. Januar dieses Jahres der Vollendung nahe. Aber auch da, wo Juden noch hervorragende Wirtschaftsposiffonen 1‘nnehaben, wie in den Vereinigten Staaten, gibt es zwar, neben sehr viel größeren ״arischen“ Firmen wie Morgan, verschiedene jüdische Banken, die auch ihre Auslandsverbindungen haben, — aber es gibt kein ״internationales jüdisches Finanzkapital“, das irgendwelche einheitlichen politischen Ziele verfolgen oder gar — absurde Vorstellungt — nach der ״Weltherrschaft“ streben könnte! Das jüdische Volk aber, in dem wirklich, trotz aller selbstverständlichen Loyalität gegenüber den Heimatstaaten, ein — für jeden Denkenden gerechtfertigtes — Oefühl der Verbundenheit über aile Landesgrenzen hinweg lebendig ist, hat keinen Haß und keine Verni chtun gsplane gegen irgendein Volk, am wenigsten gegen das deutsehe, dessen Kultur es sich seit Jahrhunderten besonders eng verbunden weiß. Es erstrebt nicht mehr als die Möglichkeit, erträglich und ehrenvoll zu leben und seinen ethischen Idealen nachzueifem. A. P. Wm ist du ״deutsches Erzeugnis“? Das Einigungsamt der Industrie- und Handelskammer Berlin hatte bereits am 8. Mai 1933 ein Gutachten Über die Frage erstattet, wann ein Erzeugnis als ״rein deutsches Erzeugnis“ bezeichnet werden kann. Diese gutachtliche Aeußerung konnte infolge der Einschränkung der dem Einigungsamt vorgelegten Frage auf das Herstellungsmaterial (Roh-, Stoffe und Halbfabrikate) nicht auch auf aie Beantwortung der Frage ausgedehnt werden, ob diese Bezeichnung auch dann zulässig erscheine, wenn der Inhaber des die Er- Zeugnisse herstellenden Betriebes Jude ist. Diese Frage ist dem Einigungsamt nunmehr vorgefegt worden. Das Einigungsamt hat das Gutachten vom 8. Mai daher, laut ״Ueherblick“, folgendermaßen ergänzt: ״Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz liegt in solchen Fällen nicht vor, da die Bezeichnung sich nicht als unwahr im Sinne des § 3 UWQ. (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) darstellt, wenn die Erzeugung durch deutsche (arische) Arbeitskräfte erfolgt. Die Bezeichnung ״deutsches Erzeugnis“ oder ״rein deutsches Erzeugnis“ bezieht sich lediglich auf die Ware und auf diejenigen Personen, die an der Herstellung arbeiten, also auf die deutschen Arbeiter und Angestellten. Sie besagt nichts über den Verkäufer der Ware. Ein Erzeugnis, das in Deutschland von deutschen Arbeitskräften herf' ... arier vertrieben wird. Aus den angeführten Gründen ergibt sich gleichzeitig die Beantwortung der Frage, ob die genaue Bezeichnung auch bei Verwendung jüdischen oder ausländischen Kapitals als einem maßgeblichen Faktor zur Herstellung einer Ware zulässig ist. Es ist nach dem vorher Gesagten unerheblich, ob ein Teil des Erlöses in jüdischen oder ausländischen Besitz übergeht. Einer Ware, die von deutschen Arbeitskräften hergestellt worden ist, kann die Bezeichnung ״deutsches Erzeugnis“ oder ״rein deutsches Erzeugnis“ nicht deshalb verweigert werden, weil das Hcrstellungsmaterial und die deutschen Arbeitskräfte mit jüdischem oder ausländischem Kapital bezahlt worden sind, und ein Teil des Erlöses in jüdischen oder ausländischen Besitz übergeht.“ Bisher hat man allgemein die Bezeichnung einer Ware als ״deutsches“, bzw. englisches, französisches usw. Erzeugnis lediglich unter dem Gesichtspunkt des Außenhandels verstanden; das heißt, es kam darauf an, ob die Ware innerhalb des Territoriums des betreffenden Staates erzeugt ist und der Verbrauch der betreffenden Ware daher nicht die Handelsbilanz, belastet (Inlandsware). Erst durch die bekannten Vorgänge der letzten Monate, die auch innerhalb Deutschlands einen Unterschied zwisehen ״deutsch“ und ״nichtdeutsch“ in wirtschaftlichen Angelegenheiten (in kulturellen Angelegenheiten wäre diese Scheidung eher verständlich) gemacht haben, ist die Bezeichnung ״deutsches Erzeugnis“ zu einer mit der Judenfrage zusammenhängenden Angelegenheit geworden. Das Gutachten der Handelskammer dürfte aber wohl nicht dahin ansgelegt werden, daß nun ein Produkt, bei dessen Herstellung außer dem jüdischen Firmeninhaber auch jüdische Arbeiter oder Angestellte mitwirken, der Bezeichnung als ״deutsches Erzeugnis“ im Volkswirtschaftliehen Sinne verlustig ginge. Fristlose Entlassung Jüdischer Angestellter unzulässig Ein Urteil des Arbeitsgerichts Berliner Zeitungen veröffentlichen einen prinzipiell wichtigen Pall der Entscheidung des Arbeitsgerichtes in der Frage der fristlosen Entlassung jüdischer Angestellter. Fräulein K., welche jüdischer Abstammung ist, war seit längerer Zeit bei einem chemisch-pharmazeutischen Institut für ein Monatsgehalt von 120 RM. tätig gewesen; es war eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart worden. Frl. K. war aber gleichwohl am 1. April 1933 fristlos entlassen worden, und zwar im Hinblick auf ihre jüdische Abstammung. Sie machte nun für die Monate April und Mai Gehaltsansprüche geltend und erklärte, der Leiter des Instituts sei gleichfalls jüdischer Abstammung und an dem Institut beteiligt. Die Firma stellte dies in Abrede und wies darauf hin, daß sie sowohl durch Boykott als auch durch arische Angestellte zur Entlassung der jüdischen Angestellten veranlaßt worden sei. Das Arbeitsgericht hielt die fristlose Entlassung des Fri. K. nicht für zulässig und machte im wesentlichen geltend, das Gesetz vom 4. April 1933 stehe der von Frl. K. erhobenen Klage nicht entgegen; die Klage erscheine auch begründet, da von einem wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung keine Rede sein könne. Gehe jemand mit jüdischen Personen in Deutschland Verträge ein oder setze er sie fort, so sei er zur Erfüllung seiner vertraglichen Obliegen h eiten verpflichtet. Der Boykott gegen das Judentum könne keine Grundlage für die fristlose Entlassung der jüdischen Angestellten bilden. Die Boykottbewegung sei nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder auf An- Ordnung der Regierung durchgeführt worden. Die Boykottbewegung habe lediglich die Duldung der Regierung gefunden, weiche nur für Ruhe und Ordnung gesorgt habe.. Die Boykottbewegung habe sich nicht gegen alle jüdischen Unternehmungen, wie z. B. Banken, gewandt. Mögen auch in dem Gesetz vom 7. April 1933, betreffend das Berufsbeamtentum, bestimmte Richtlinien gegen das Judentum enthalten sein, so haben indessen die Privatunternehmer keine Befugnis, die fristlose Entlassung von jüdisehen Angestellten a usz u s p r e ch e n. Ansgewiesene Jüdische Kargfiste Wie das VDZ.-Büro mittcilt, habe sich im Nordseebad Juist eine Münchener Schwester eine Sandburg und ein aus Sand geformtes Hoheitszeichen anbringen lassen. Von unbekannten Tätern sei dieses Hoheitszeichen nachts zerkratzt worden. Unter der Bevölkerung sei darüber eine ungeheure Empörung entstanden. Auch die Kurgäste hätten die Entfern ung der jüdischen Kur gaste von der lnsei gefordert. Da die Täter nur in jüdischen Kreisen zu suchen seien, habe der Bürgermeister angeordnei, daß samtliehe der jüdischen Rasse angehörenden Kurgäste die Insel sofort zu verlassen hätten. Daraufhin hätten sieben Juden und Jüdinnen bzw. mit Juden Verheiratete Juist verlassen müssen. Auf die Ergreifung der Täter sei eine Belohnung ausgesetzt worden. Auch die Kurgäste wollten eine Geldsammlung für den Ermittler des Täters einleiten. In Saal des Kurhauses von Norderney hat die Badeverwaltung — wie das VDZ.-Büro mitteiit — ein Schild mit folgender Inschrift anbringen lassen: ״Die deutsche Krau tanzt mit keinem jndeni'*