Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 54 (7.7.1933)
- Date
- 1933-07-07
- Page
- Seite 312 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 310 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 54, 7. VII. 1933 Gegen Boykott deutscher Waren Die ״Frankfurter Zeitung‘‘ vom 4. Juli veröffentlicht folgende Meldung der T elegraphen-Union aus London: ״Die englischen Jaden gegen Boykottierung Deutschlands London, 1. Juli. (T. U.) In einer Zuschrift an den ״Manchester Guardian“ rücken die beiden jüdischen Führer L a s k i und Montefiore im Namen des Jüdischen Deputiertenausschusses (d. h. der offiziellen Vertretung aller Juden Englands) von der für den 17. Juli nach London einberufenen ״Alljüdischen Internationalen Konferenz“ ab, die den Boy k 0 11 deutscher Waren einheitlich organisieren will. Sic erklären, daß ihre Organisation in dieser Angelegenheit nicht zu Rate gezogen wurde, und sagen auch, <Jaß eine Organisation aller Juden für eine gemeinsame politische Aktion weder bestehe noch auch erwogen worden sei, womit sie also dem ״englisch-jüdischen Handelsausschuß“ das Recht bestreiten, sich als allumfassende jüdische Organisation zu bezeichnen. Die beiden Führer erheben jedoch keinen Protest gegen die Boykottalction, obwohl sie mit dem Geist der Einigungsformel, die seinerzeit zwischen der deutschen Botschaft in London und Sir Herbert Samuel zustande gekommen war, nicht vereinbar ist.“ Aus dieser Meldung erfährt man, daß zwischen der deutsehen Botschaft in London und Sir Herbert Samuel eine ״Ein igungsformel“ zustande gekommen sein soll. Was der Gegenstand und der Inhalt dieser Einigungsformel ist, wann und w i e sie zustande kam, wird nicht mitgeteilt. Gegen eine Organisierung des Boykotts deutscher Waren und gegen den hier erwähnten Plan einer Londoner Konferenz spricht sich im übrigen auch ein beträchtlicher Teil der jüdischen Presse aus. So finden wir im ״Jewish Exponent“, Philadelphia, vom 23. Juni einen charakteristischpn Leitartikel, worin gesagt wird, die gefühlsmäßige Reaktion sei verständlich, daß Menschen, denen man erklärt, man wolle mit ihnen nichts zu tun haben, nun auch ihrerseits keinen Verkehr mit den Betreffenden haben wollen. Es sei aber sehr zweifelhaft, ob cs richtig ist, Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Ein organisierter Boykott sei eine Angelegenheit von großer moralischer um! praktischer Tragweite, und man müsse daher sehr sorgfaltig prüfen, ob ein solcher Schritt getan werden dürfe. Sogar wenn man sich von einem solchen Mittel Erfolg verspricht, dürfe man die moralische Seite der Sache nicht übersehen. * Ucber die oben in der T. U. Meldung erwähnte Zuschrift an den ״Manchester Guardian“ berichtet die Jüd. Tel. Ag.: Der ״Manchester Guardian“ hatte in Zusammenhang mit der Ankündigung der vom englisch-jüdischen Rat für Handel und Industrie emberufenen Wirtschaftskonfereuz auf angebliehe Bestrebungen hingewiesen, die von der ,,international organisierten Judenheit“ ausgingen. Demgegenüber stellen die beiden Vorsitzenden des Joint Foreign Committee Neviile Laski und Leonard Montefiore in einem Briet an den ״Manchester Guardian“ fest, daß es ein solches ״international organisiertes Judentum“ nicht gibt. Was die bevorstehende Konferenz anlange, so sei das Joint Foreign Committee des Board of Deputies q! British Jews und der Anglo-Jewish Association bezüglich ihrer Einberufung nicht befragt worden. Da aus der Bezeichnung der Konferenz durch den ״Manchester Ciuardian“ als ״Tagung der internationalen Judenheit“ der Schluß gezogen werden könnte, es bestehe irgendeine für eine geschlossene politische Aktion verantwortliche Organisation aller Judenheiten der Welt, wünschten die Unterzeichner des Briefes klarzustellen, daß eine solche Organisation weder bestehe, noch daß ihre Bildung, soweit das Joint Foreign Committee in Betracht komme, beabsichtigt sei. Ariergrundsaiz in der Filmproduktion Reirhsminister für Propaganda und Volksaufklärung, 11r. Goebbels, hat eine Verordnung erlassen, derzufolge der Begrift des Deutschen im Text der Kontingentverordn u!1 g für Filme nicht mehr nur im Sinne von Staatsange• horigkeit, sondern künftig auch in dem der Stammes/ugchörigkeit aufzufassen ist. Deutsche Filme sollen daher künftig nur von Deutschen gemacht und Ausländer zur Mitarheit nur herangezogen werden, wenn dieses aus kulturellen oder künstlerischen Erwägungen gerechtfertigt ist. Die Beschäftigung nichtariscner Filmschaffender bedarf künftig ebenso wie diejenige von Ausländern der Genehmigung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda, um die Anerkennung eines Bildstreifens als ״deutschen“ zu gewährleisten. Deutschstämmige Ausländer werden den Deutsehen gleichgestellt, wenn sie durch zehnjährigen Aufenthalt in Deutschland ihre Verbundenheit mit dem Mutterland dargetan haben. Bei der Novellierung der Kontingentverordnung ging der Minister von der Auffassung aus, daß der deutsche Lkhtspieltheaterbesiicher beanspruchen könne, die ihn berührenden Lebensfragen von Künstlern seines eigenen Kulturkreises dargestellt zu sehen und sein Bildungs- und Unterhaltungsbedürfnis durch ihm geistig und kulturell nahestehende Menschen befriedigt zu wissen. * New Vork, 3. Juli. (J.T. A.) Der bekannte Filmunternehmer der Metro Goldwvn Mayer Corporation, Samuel Goldwvn, hat sich an die Spitze einer Bewegung gestellt, die sofortige B e s c h ä f t i g u n g s m ö g 1 i c h k c i t e 11 in Hol• lywood für jüdische. FiimkünsHer, Direktoren und Filmaütoren schaffen will, die Deutschland infolge der antijüdischen Maßnahmen verlassen mußten. Hakler-Auslese an der Berliner Börse Der amtliche Preußische Pressedienst verbreitet eine Mittfilung, in der es u. a. heißt: ״Die Regierung kann es nicht länger dulden, daß sich unter den Berliner Börsenmaklern Elemente befinden, die nach Herkunft, Gesinnung und Betätigung nicht an die Börse gehören. Es wird daher ein radikaler Schnitt vorgenommen. Äm 30. September 1933 erlöschen sämtliche Börsenzulassungen der Berliner Makler. Wieder zugelassen werden nur diejenigen Personen, welche die erforderlichen moralischen und sachlichen Vorbedingungen erfüllen. Es wer* den somit in Zukunft an der größten deutschen Börse nur solche Makler tätig sein, die von einem Zulassungsausschuß als ehrenhafte und vertrauenswürdige Kaufleute anerkannt worden sind. Diejenigen, die den Zulassungsbedingungen nicht entsprechen und aus der Börse aussclieiden, erhalten selbstverständlich keinerlei Entschädigung.“ Artikel IV, Punkt 3 der betreffenden Verordnung laufet: ״Staatenlose Personen dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie deutschstimmig sind.“ Staatssekretär Feder zur Judentrage Dipl.-Ing. Gottfried Feder, der jetzt zum Staats- Sekretär im Wirtschaftsministerium ernannt wurde, ist einer der ältesten Nationalsozialisten. Von ihm stammt die bekannte Ausgabe des nationalsozialistischen Programms mit Kommentar. Feder hat sich wiederholt speziell zur Judenfrage geäußert. Vor kurzem erschien in der Nationalsozialistischen Bibliothek eine Broschüre ״Die Jude n“ von Gottfried Feder (München 1933), worin die Juden auf Grund der Rassentheorie scharf abgelehnt werden. Von Interesse ist das letzte Kapitel, das überschrieben ist ״Die L ö - sung der J tid e n f r a g e“. In diesem Kapitel wird das Programm folgendermaßen zusammengefafit: ״Wir sehen nach dem klaren Wortlaut unseres Programms die Lösung der Judenfrage darin, daß die Juden im deutschen Volke als Fremde betrachtet werden, die sie sind und als was sie sich selbst gelten, und demnach unter Fremden recht gestellt werden. Das bedeutet keinen Pogrom gegen sie. Die Juden haben nur dieselbe Stellung im Staate wie die hier wohnenden Eng- Länder, Italiener, Japaner, Neger irgendeiner Negerrepublik. Welchem Staate sie angehören wollen, ob dem zionistischen in Palästina, ob dem so judenfreundlichen Frankreich oder dem Herkunftslande der meisten von ihnen, Polen, das berührt uns nicht weiter, das ist ganz tlie Sache jedes einzelnen von ihnen. Als Angehörige eines fremden Staates haben sic keine Rechte im deutschen Staat, und auch das Wohnrecht nur so lange, als sie sich den Gesetzen des Staates fügen, nicht Verbrecher an ilim oder seinen stammsässigen Staatsbürgern werden, und so lange, als der deutsche Staat durch ihren Aufenthalt nicht die eigenen Staatsbürger in ihren Erwerbs- und Ernährungsverhältnissen beeinträchtigt sieht. Der Franzose, Engländer, Italiener usw., der sich bestimmter Verbrechen schuldig macht, kann als ״lästiger Ausländer“ ausgewiesen werden. Dasselbe Recht muß dem deutschen Staate über die Juden zustehen. Das Wohnrecht der einzelnen Juden wird als solches nachzuprüfen sein. Verbrechen, die vor dem Inkrafttreten des Judengesetzes begangen wurden, sind durch die etwaige Verbüßung einer Strafe nicht erloschen.“ Der Verfasser bezeichnet die Stellung der Juden unter Fremdenrecht als wesentlichen Teil des als ,,unabänderlich“ erklärten Programms und führt dann weiter aus, daß die Juden sich selbst für unentbehrlich halten, in Wahrheit aber entbehrlich seien, wie aus dem Beispiel Spaniens hervorgehe, das seinen eigentlichen Aufschwung erst nach der Vertreibung der Juden erlangt hat. Es ist natürlich für uns Juden schwierig, in eine Erörterung der Thesen einer solchen Publikation einzutreten, weil ja unsere Darlegung nicht als berücksichtigenswertes Material empfunden wird. Trotzdem möchten wir darauf Hinweisen, daß die Stellung der Juden notwendig eine andere ist als die der Angehörigen anderer Völker, weil die Juden nicht Angehörige eines fremden Staates sind und infolge einer jahrhundertelangen Entwicklung eng mit dem deutschen Leben verbunden sind. Die Lösung der Judenfrage kann daher keineswegs durch einen bloß formalen Akt geschehen, vielmehr muß im Zusammenwirken der Völker eine Grundlage gefunden werden, die eine neue jüdischc Entwicklung möglich macht und dadurch auch die Nichtjuden von einem ihnen unerwünschten Zustand befreit. Es scheint uns, daß wir Juden noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten haben, die nicht in Worten bestehen kann, sondern nur in Taten; und zwar in Taten, die beweisen, daß im jüdischen Volk ein Wille wachgeworden ist zu einem neuen, wenn auch äußerlich schweren Leben, das die Unklarheiten beseitigt, unter denen wir und andere bisher so schwer zu leiden hatten. Das neue Beamtengeselz Die Reichsregierung hat im Reichsgesetzblatt vom 1. Juli ein Gesetz publiziert, durch das die bisherigen Bestimmungen des Reichsbeamtenrechts dahin abgeändert werden, daß in Zukunft Personen nichtarischer Abstammung nicht zu Beamten des Reichs, der Länder, der Gemeinden, Gemeindeverbände, sonstigen Körperschaften, Anstalten lind Stiftungen des öffentlichen Rechts berufen werden. Entsprechendes wird für die Reichsbahn, die Reichsbank und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften noch bestimmt werden. Außerdem dürfen Personen, die mit Frauen oder Männern nichtarischer Abstammung ver heiratet sind, nicht zu Beamten berufen werden. Beamte arischer Abstammung, die mit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen. Gegen jüdischen Religionsunterricht Die ״A!1 en s t e i n e r Zeitung“ berichtet über eine Stadtverordnetensitzung, in der der Etat der Stadt beschlossen wurde. Nach dem Bericht des erwähnten Blattes beanstandete Stadtvcrordnetenvorsteher Manger, ״dab in den Haushaltsplan noch einmal die Kosten für jüdischen Reiigionsuntcrric 111 in drei Schulen eingesetzt sind und daß der Magistrat diese Maßnahme auf veraltete Gesetze aus den Jahren 1847, 1848 und 1872 stütze, die man nicht so auslegen dürfe, wie es geschehen sei. Die jüdische Religion sei keine Staatsreligion wie die beiden christlichen Bekenntnisse, sondern nur eine unerfreuliche Sekte.“ Selbst wenn man vom Judentum nichts hält und die Juden bekämpft, müßte man doch anerkennen, daß Juden, solange sic Steuern zahlen, auch gewisse Ansprüche auf Befriedigung ihrer kulturellen Bedürfnisse haben. Im iibrigeti ist es besonders seltsam, daß jene Kreise, welche die Juden als moralisch minderwertig halten, ihnen gerade den Religionsunterricht entziehen wollen. Arierparagraph für Blinde. Ein Leser schreibt uns: Der seit siebzehn Jahren bestehende ״Verein der blinden Akademiker Deutschlands e. V.“, Sitz Marburg (Lahn), hat Anfang Juli d. J. an seine ordentlichen und außerordentl. blinden Mitglieder ein Rundschreiben mit der Einladung zur 10. ordentl. Mitgliederversammlung gerichtet, auf deren Tagesordnung als Punkt 3 a die Einfügung des A r i e r- G ru n d s a t z e s“ in die Vereinsstatuten gesetzt ist. Die Ausdehnung der Arier-Vorschriften selbst auf die Organisationen der Blinden und das Hineintragen der Rassengegensatze in die Reihen einer durch ein gemeinsames, schweres Schicksal verbundenen Gemeinschaft kann nur tiefes Bedauern bei allen wahren Menschenfreunden hervorrufen. Wie uns aus Breslau berichtet wird, wurde Eh. phil. Ludwig Cohn, der, seit seiner Jugend selbst erblindet, mehr als ein Vierteljahrbundert als Blindenfürsorger in Nieder- Schlesien tätig war, auf Grund des Arierparagraphen seines Amtes enthoben. Auch in der Verbandssitzung, die diesen Beschluß faßte, wurde zum Ausdruck gebracht, daß Dr. Cohn sich überaus hohe Verdienste um die Blindenfürsorge erworben hat. Verhöhnung jüdischer Frontkämpfer fm Berliner ״Reichswart“ veröffentlicht R.-A. Dr. Deutschmann einen Artikel, worin er mitteilt, daß der Vorstand der Berliner Anwaltskammer folgenden Beschluß gcfaßt hat: ״Standeswfdrig Ist die Begründung einer Sozietät oder Bürogemeinschaft zwischen Anwälten arischer und nichtarischer Abstammung, sowie die Aufrechterhaltung einer Bürogemeinschaft oder einer nach dem 14. September 1930 begründeten Sozietät zwischen Anwälten arischer und nichtarischer Abstammung,“ Dieser Beschluß richtet sich gegen die noch zu geiassenen jüdischen Anwälte, die hierdurch also offen als zweitklassig bezeichnet werden. Es sei, meint Dr. Deutschmann, die Meinung ״jedes anständigen deutschen Anwalts“, daß er mit jüdischen Anwälten nicht zusammenarbeiten kann. Da die noch zugelassenen Anwälte zum größten Teil Frontkämpfer sina, benutzt der Verfasser des Artikels den Anlaß, um das jüdische Frontkämpfertum in schärfster Weise herabzusetzen. Die jüdischen Frontkämpfer werden in dem Artikel lächerlich gemacht. Es wird von ihnen gesagt, daß sie ״nur deshalb nicht desertiert sind, weil sie selbst zu feige zum Desertieren“ waren. Wer an der Front war, der weiß, daß es unter allen Frontkämpfern tapfere und feige gegeben hat. In allen Armeen sämtlicher Völker gab es viele Soldaten, die nur darum kämpften, weil sie auf Grund der Wehrpflicht dazu gezwungen waren. Aus dieser Tatsache lassen sich keine Schlüsse ziehen. Wir würden es als Würdelosigkeit empfinden, wenn gegenüber solchen Anschuldigungen Juden darauf hinwcisen wollten, wieviele Juden mit äußerster Hingabe ihre toternste Pflicht im Kriege erfüllt haben. Es muß für diese Juden ungemein schmerzlich sein, sich jetzt öffentlich verhöhnen lassen zu müssen. Es scheint, daß es den maßgebenden nichtjiidischen Kreisen unbekannt war, wie zahlreich in Wahrheit die jüdisehen Frontkämpfer sind. Da auf Grund des Ausnahmeparagraphen jetzt eine große Zahl jüdischer Anwälte ihre Zulassung erhalten haben, scheint auf manchen Seiten die Tendenz vorhanden zu sein, diese gesetzliche Begünstigung der noch verbliebenen jüdischen Anwälte in der Praxis einzuschränken. Der Wunsch, auch die noch verbliebenen jüdisehen Anwälte auszuschalten, geht aus dem Artikel Dr. Deutschmanns ziemlich deutlich hervor. Arzt und Handelsgeisi Ein Leser unseres Blattes sendet uns ein Flugblatt, das einen Sonderdruck aus der Zeitschrift ״Ziel und Weg 1933 “ darstellt und einen Aufsatz ״Arznei und Arzt“ von Dr. Stähle, Nagold, Staatskommissar für das Gesundheit? wesen in Württemberg, enthält. Dieser Aufsatz, der sich gegen das Ueberwuchern der Arzneimittelindustrie ausspricht und eine persönlichere Auffassung des Arztberufes befürwortet, dürfte in weiten Kreisen Zustimmung finden!. Besonders wichtig ist die Hervorhebung, daß cs bei dem Verhältnis zwischen Arzt und Patienten auf das Vertrauen ankomrnt. Gerade jüdische Aerzte haben in hohem Mäße aut das Vertrauen ihrer Kranken Wert gelegt und es auch zu erwerben gewußt, was zahlreiche Kundgenungen beweisen. Wenn diesen Kranken jetzt von ihren Kranken kassen verboten wird, sich an den Arzt, zu dem sie Ver trauen haben, zu wenden, dann ist das eine Beeinträchtigung des von Dr. Stähle aufgestellten Prinzips. Der Aufsatz schließt mit den Worten: ״Das Ansehen der Heilberufe und dasjenige der ernst haften, forschenden, in schöpferischer Arbeit um Erweitcrung unserer Heilkunst ringenden Heilmittel iridustrie er• fordern in gleicher Weise, daß auch auf diesem wichtigen Gebiet des Volksbedarfs jüdischem Händler- und Wucliergeist das Handwerk gelegt wird!“ Warum in einer rein sachlichen Angelegenheit, in der sicherlich sehr viele Juden und jüdische Aerzte die Mei nung des Verfassers teilen, von ״jüdischem“ Händler und Wucliergeist die Rede sein muß, ist um so unbegreiflieber, als die großen chemischen Industrien, die hier ge meint sein können, nur in den allerwenigsten Fällen in jü dischen Händen sind. Gegen jüdisdie Reisende Ein Leser sendet uns die Nummer des ״Meininger Tageblatt“, worin ein Aufruf ״Förderung arischer Reisender“ enthalten ist. Es heißt dort: ״Der ,Bund reisender Kaufleute im' DHV.׳ glaubt auf die Zustimmung der gesamten deutschen Bevölkerung rech nen zu dürfen, wenn er die deutsche Kaufmannschaft bittet, bei der Vergebung ihrer Warenaufträge in erster Linie die deutschen Firmenvertreter zu berücksichtigen und so dazu beizutragen, daß diese gegenüber der Ko 11kurrenz nichtde 11 tscher (nichtarischer) Eiemente ihre wirtschaftliche Existenz behaupten können. Es würde eine Genugtuung sein, wenn festgestellt werden kann, daß diesem Aufrufe von seiten der deutschen Kauf mannschaft restlos entsprochen würde. Das Wort: ״Deut scher, kaufe nur bei Deutschen“ muß nicht nur für den Verbraucher, sondern auch für den Einkäufer aller dcut scheu Firmen Geltung haben.“ Es ist doch etwas bedenklich, daß jeder einzelne Be rufsstand heute versucht, sich auf Kosten der jüdischen Berufskollegen besser zu stellen. Dies liegt sicher nicht im Interesse der Beruhigung der Wirtschaft, die von den nationalsozialistischen Führern immer wieder gefordert wird. Verbotene Lokale In der ״Nationalsozialistischen Kreiszeitung Allenstein‘■' vom 30. Juni finden wir einen ״K r e i s b ef < h 1“, unter schrieben ״Die Kreisleitung“, worin es heißt: ״Es wird den Nationalsozialisten verboten, solche Lokale zu betreten, in denen Juden verkehren. Da? bezieht sich nur auf Cafes und Restaurants, dagegen nicht aut Hotels.“ Hie! werden also votrf Boykott nicht nur Lokale be troffen, die Juden gehören, sondern auch solche, in denen Juden verkehren. Die Folge davon dürft׳' wohl sein, daß manche Lokale, die des Zuspruchs national sozialistischer Besucher nicht entraten können, Juden den Zu tritt verwehren müssen._ Wie der ״Vogtländer Anzeiger“ mitteilt, hat der Plauener Stadtrat den Beschluß gefaßt, jüdischen Personen den Zutritt zu allen städtischen Badeansta•■ ten zu untersagen. Dieser Beschluß Ist, wie uns aus Plauen berichtet wird, bereits in Kraft getreten, und in den erwähn ten Anstalten hängen Plakate gleichen Inhalts. Jüdische Schulkinder, die bisher Schwimmen als Unterrichtsfach hatten, sind nunmehr von diesem Unterricht ausgeschlossen.