Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 47 (13.6.1933)
- Date
- 1933-06-13
- Page
- Seite 251 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Eine schwedische Stimme zur Judenfrage Einzelnummer RM 0,23 JÜDISCHE RUNDSCHAU Erscheint jeden Dienstag u. Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 2,— Reichsmark, vierteljährlich 5,75Reichsmark. AusUndsaboiinements werden in der Währung der einzelnen Länder berechnet. Anzeigenpreis: 8 gespaltene Nonparedlezeile 050 RM. Stellengesuche 0,2$ RM Redaktion, Verlag und Anzeigen -Verwaltung: Jüdische Rundschau G. m. b. H., Berlin W15, Meinekestr. 10. Telefon: J1 Bismarck 716570־. Postscheck Konten: Berlin 17392, Btsel V 9355• Belgrad 68032, Brüssel 394 33, Budapest 596 93. Dsnxig 1973, Haag 140 470, Prag 594 IQ. Riga 4155, Strsühurg 164 30, Warschau!90708, Wien 156030. Bank Konten: Dresdener Bank, Depositen ־ Kasse Berlin. Kurfürstendamra 52; Rumänische Kreditbank, Cernauti (Rumänien); A&glo Pslestine Co. in Haifa. Jerusalem, Tel-Aviv. Nummer | Berlin, 13. VI. 1933 Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. י״ט סיוד תרצ״ג | xxxvm. Jahrg. J Der Zionismus erstreM für das Jüdische Volk die Schaffung einer tSttentlich - rechtlich gesicherte! וז Heimstätte in Palästina. ״Baseler Programm.** Nach der Genfer Debatte In den letzten Wochen ist die deutsche Judenfrage auf verschiedenen internationalen Tagungen und Konferenzen angeschnitten worden. Das wichtigste Ereignis dieser Art aber war die Debatte, die im Anschluß an die Petition eines gewissen Bernheim aus Oberschlesien im Vö I kerbu n d ra t stattfand. Diese Debatte knüpfte zwar an das Oberschlesien-Statut an und beschäftigte sich juristisch nur mit dem Fall Bernheim, aber sie gab Gelegenheit zu einer Darlegung allgemeiner Gedanken, die zur Beleuchtung des Gesamtkomplexes der Judenfrage beitragen. Der Völkerbundrat ist ein politisches Gremium und keine‘ staatsphilosophische Akadeinie; es ist daher naheliegend, daß die einzelnen Redner sich bei ihren Auslassungen nicht nur von reinen Ideen, sondern auch von politischen Interessen und Tendenzen leiten lassen. So ist es zu erklären, daß angesichts einer Beschwerde, die Vorwürfe gegen die Politik eines Staates erhebt, die Vertreter anderer Länder bestrebt sind, sich selbst herauszustreichen. Bei dieser Ratsitzung fand sich reichlich hierzu Gelegenheit. Die Vertreter Irlands, Englands, Frankreichs, Polens, der Tschechoslowakei, Spaniens, Norwegens und Guatemalas sprachen sich gegen die deutsche Judenpolitik aus. Wenn aber eine deutsche Zeitung so weit geht, den Bericht hierüber mit der Ueberschrift zu versehen, ״Paul-Boncour spricht jiidisch“, so liegt darin eine völlige Verkennung der Sachlage; viel richtiger ist das Urteil des National- Sozialisten Ulrich Kersten, der in der ״Deutschen Akademischen Rundschau“ (vgl. ״Jüd. Rundschau“ Nr. 45/46) feststellt, daß die Opposition des Auslandes gegen die deutsche Judenpolitik keineswegs nur aus jüdischen Quellen stammt oder von Juden beeinflußt ist. Was war das Ergebnis der Debatte im Völkerbundrat? Die Reichsregierung erklärte, die internationalen Verträge, also auch das Oberschlesien-Statut, wiirden streng beachtet werden, und demgemäß wurde die Anwendung gewisser Teile der Reichsgesetze in Ober- Schlesien ausgesetzt. Im übrigen hat der deutsche Vertreter hervorgehoben, daß die neue Auslegung des Petitionsrechtes auch für das deutsche Volk von großer positiver Bedeutung ist. Aber die Debatte wäre vergehlieh gewesen, wenn sich nicht von ihr aus Anhaltspunkte zu einer grundsätzlichen Behandlung des ganzen deutschen Judenproblems ergeben. Man kann die Gedanken, die im Zusammenhang mit dieser Debatte ausgesprochen wurden, für eine Klärung des Problems fruchtbar machen. Die deutschen Juden haben wahrlich kein Interesse daran, daß ihr Schicksal zum Gegenstand antideutscher Propaganda gemacht wird. Zu vermeiden sind aber solche Folgeerscheinungen nur dadurch, daß die Judenfrage in Deutschland selbst eine einerseits dem Wesen des geuen Staates angepaßte, andererseits für die Juden und das Judentum tragbare Regelung erhält. Es gibt nun in dieser Frage zwei verschiedene Auffassungen: eine grundsätzliche und eine opportunis tische. Beide finden sich sowohl auf jüdischer wie auch auf nichtjüdischer Seite. Die opportunistische Haltung sucht aus momentanen Schwierigkeiten einen bequemen Ausweg, ohne sich darum zu kümmern, daß sie mit den ausgesprochenen Prinzipien in Widerspruch gerät. Man tut dabei etwas, was wir kürzlich die ״Quadratur des Zirkels“ genannt haben: zwar werden gemäß dem Arier-Paragraphen die Juden aus dem Deutschtum ausgegliedert, gleichzeitig aber wünscht man, daß diese Ausgliederung nicht in Erscheinung treten soll, bzw. daß die Juden auch keine eigene Gruppe sind. Dem entspricht auf jüdischer Seite die Haltung jener Juden, die betonen, ganz auf dem Boden des neuen Staates zu stehen, aber dessen wuchtigste Grundlage, die völkische Doctrin, nicht respektieren, sondern durchaus Jiberal-individuaüstisch im alten Sinne denken. Dabei verwickelt man sich naturgemäß nur allzu bald in Widersprüche, und im übrigen dient man auch nicht einer endgültigen Lösung, weil die Konflikte, die eben erst so kraß ausgebrochen sind, sich auf die Dauer nicht verschleiern lassen. Ein Beispiel rein opportunistischer Haltung bietet der ״Völkische Beobachter“, der am 10. Juni in einem Artikel nach längerer Pause wieder zur Judenfrage Stellung nimmt. In dem Artikel heißt es: ״Durch die Tatsache, daß die Regierung Hitler in Deutschland gegen die Kommunisten vorging, die Welt-Juden»§ehaft aber darüber in eine furchtbare Hetze gegen das neue Deutschland ausbrach, sind erneut Zusammenhänge offenbar geworden, die allen Nationen zu denken geben sollten.“ Da der Artikel mit den Initialen A. R. gezeichnet ist, könnte man vermuten, daß er von dem Chefredakteur der Zeitung und Leiter des Außenpolitischen Amtes, Alfred Rosenberg, stammt. Aber Rosenberg, der inseinem Buche ״Der Mythus des 20. Jahrhunderts“ die®tür den Nationalsozialismus klassisch gewordene Rassenlehre, den ״Mythus des Blutes“, verkündet hat, würde wohl nicht in Abrede stellen, daß der Nationalsozialismus den Juden wegen seines jüdischen Blutes ausscheidet; diese Sache hat mit Kommunismus wenig zu tun, da der überwältigende Teil der deutschen Juden entschiedene Gegner des Kommunismus waren. Wenn man aber durch die Einsehiebung des Kommunismus die Sache für andere Völker plausibel machen will, ist das opportunistisch gedacht und kann die grundsätzliche Erörterung nicht fördern. Aber nicht dies ist es, was uns hier beschäftigt. Der ״Völkische Beobachter“ zitiert im Anschluß an den Fall Bernheim, durch den, wie er sagt, ״die ganze Frage der jüdischen Minderheit in Deutschland und die Judenfrage an sich wieder aufgerollt worden“ ist, einen Artikel der ״C.-V.-Zeitung", der sich gegen die Bezeichnung der Juden als ״nationale Minderheit“ ausspricht und fährt fort: ״Da der Zenfralverein über 500 000 Juden umfaßt, so hat sich die überwiegende Zahl der Juden in Deutschland erneut — genau so wie früher — gegen die Anerkennung als eine Minderheit ausgesprochen. Ganz gleich, wie nun der Nationalsozialismus, bzw. die Reichsregierung diese Erklärungen auch bewerten mag, fest steht jedenfalls, daß nur geringe Teile der deutschen Staatsbürger jüdischer Rasse sich als nationale Minderheit fühlen, somit war es eine unzulässige Einmischung, einen ,,Fall Bernheim“ im Völkerbund zu behandeln.“ Der ״Fall Bernheim“ kann für unsere Betrachtung aus dem Spiel bleiben. Es handelt sich um einen Mann, der nach unseren Informationen gar nicht mehr Jude, sondern nur Judenstämmling ist, durch den Arier-Paragraphen Nachteile hatte, und dem der Völkerbund das im oberschlesischen Abkommen vorgesehene Petitionsrecht zuerkannte. Aber wie steht es um die viel weitergehende Frage, ob die deutschen Juden eine Minderheit sind oder nicht? Nicht nur der Central-Verein (der hier auf 500000 Mitglieder aufgewertet wird), auch alle anderen jüdischen Gruppen in Deutschland, einschließlich der Z i o - nisten, haben stets die Anschauung vertreten, daß die Juden in Deutschland nicht als nationale Minderheit im Sinne der Friedensverträge betrachtet werden können, da ihnen die üblichen Merkmale nationaler Minderheiten im demokratischen Staat fehlen. Die Zionisten unterschieden sich von den Assimilanten in der Bewertung ihrer jüdischen Eigenart und in der Erkenntnis der Judenfrage, sie betrachteten die Stärkung des Judentums als unerläßliches Erfordernis eines Vollmenschentums und setzten sich für die Regeneration des jüdischen Volkes ein, aber diese ganze jüdische Sphäre war dem Staat gegenüber nicht von politischer Relevanz; in der Stellung dem Staate gegenüber standen Zionisten genau so wie die Assimilanten auf dem Boden der geltenden Verfassung, die prinzipiell keine Unterschiede zwischen Staatsbürgern nach Rasse oder Religion machte. Angesichts des Fehlens eines — vom liberalen Staat her gesehen — relevanten Spezifikums war die Voraus setzung für ein spezielles Minderheitenrecht nicht gegeben. Wie steht es nun heute? Hat sich denn dies nicht grundlegend verändert? Es wundert uns, im ״Völkischen Beobachter“ Gedankengänge zu lesen, als lebten wir noch im liberalen Staat. Wieso zitiert der ״Völkische Beobachter“ eine Aeußerung der von ihm als Assimilanten bezeichneten Juden, die ganz aus der Welt des liberalen Staates heraus geschrieben ist? Wir können doch nicht ignorieren, was inzwischen geschehen ist. Der Staat hat die Juden, ob sie wollten oder nicht, zu einer auch für das Staatsrecht besonderen und kenntliehen Gruppe gemacht. Sie stehen heute nicht mehr — wie Im liberalen Staat — als gleichberechtigte Individuen vor dem Gesetz, sondern sie sind rechtlich und politisch durch ihre Gruppenzugehörigkeit charakterisiert. Das bedeutet aber nichts anderes, als daß die Juden heute, ob sie wollen oder nicht, in Deutschland tatsächlich eine *Min der heit“ sind. Man kann doch nicht durch eine Gesetzgebung eine Gruppe schaffen, die, da sie einer Mehrheit gegenübersteht, nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine Minderheit genannt werden muß, und dann von ״unzulässiger Einmischung“ sprechen, wenn auch andere sich dieser üblichen Terminologie bedienen. Die Existenz einer so geschaffenen ״Minderheit“ ist auch durch Erklärungen der Beteiligten, die keine so gekennzeichnete Gruppe zu sein wünschten, nicht aus der Welt zu schaffen. Die Einmischung von außen gehört aber keineswegs zum Begriff Minderheit, Aus dem natürlichen Unterschied der Machtfülle, der immer und überall zwischen Mehrheit und Minderheit besteht, ergibt sich die naheliegende Befürchtung, daß die Minderheit in dieser oder jener Hinsicht benachteiligt werden könnte. Diese Ueberlegung war es, die bei der Neuordnung der europäischen Verhältnisse nach dem Weltkrieg den Gedanken eines besonderen Schutzes für die Minderheiten entstehen ließ. Die Minderheit ist schwach und daher schutzbediirftig. Es bleibt zunächst dahingestellt, von wem dieser Schutz ausgeübt werden soll. Es kann eine eigens hierfür eingesetzte Instanz sein, auf deren Zuständigkeit man sich einigt, es kann die Regierung des eigenen Landes oder eine Kommission sein, das sind Fragen praktischer Natur, wesentlich aber ist der Gedanke des dem Schwächeren zu gewährenden zusätzlichen Schutzes. Der Angehörige einer Minderheit, so ist der Gedankengang, kann sich nicht mit dem jedem anderen Staatsbürger zukommenden Schutz begnügen, er braucht infolge seiner besonders gefährdeten Stellung noch ein Plus an Schutz, In diesem Sinne wurde vor vierzehn Jahren versucht, das Minderheitenproblem zu regeln. Ueber nichts sind so viele Mißverständnisse und Irrtümer im Umlauf, wie über das Problem der Minderheiten. In weiten Kreisen meint man z. B., wer sich, zu einer Minderheit bekennt, verzichte damit auf die hiirgerliche Gleichberechtigung oder ״unterstelle sich“ dem Völkerbund statt seiner eigenen Regierung. Es kann aber davon keine Rede sein. Vielmehr dient die Gesetzgebung über Minderheiten einzig und allein dazu, die volle Gleichberechtigung der Angehörigen einer Minderheit sicherzustellen. Und darüber hinaus verlangt das moderne Empfinden, daß die Angehörigen einer Minderheit auch in bezug auf die spezifischen Dinge, die sie zu einer Gruppe machen und gegenüber der Mehrheit, charakterisieren, Bekenntnisfreiheit und Betätigungsmöglichkeit erhalten. Die Minderheit ist — durch niemandes Schuld, sondern einfach durch die geschichtliche Entwicklung, die diese Menschengruppe in eine bestimmte Umgebung geführt hat —, schlechter daran als das Mehrheitsvolk. Das Mehrheitsvolk hat die Möglichkeit zur vollen Entfaltung seines Gruppenlebens auf allen Gebieten, es kann sich einen ihm gemäßen Staat schaffen und seine Kulturgiiter mit Hilfe des Staates verwalten. Die Minderheit muß von vornherein auf solche Möglichkeiten d s vollen Auslebens verzichten. Sie kann sich staatsbürgerlich in dem von der Mehrheit geprägten Staat betätigen, aber es fehlt ihr die direkte Bindung ihrer Gruppenmerkmale an den Staat. Um ihr für diese schicksalsmäßige Benachteiligung einen Ersatz zu bieten, soll ihr eine gewisse freie Sphäre des Kollektivlehens innerhalb des Mehrheitsvolkes eingeräumt werden; dies liegt im unmittelbaren Interesse des Staates, der das Staatsbewußtsein seiner Bürger in höchstem Maße stärkt, wenn er auch Verständnis für ihre spezifischen Bedürfnisse zeigt. Der deutsche Vertreter im Völkerbundrat hat in seiner Erklärung gesagt, es sei zweifelhaft, ob die Juden in Deutschland als ״nationale Minderheit“ zu betrachten sind. Ohne in Einzelheiten einzugehen, wäre hierzu zu bemerken, daß eine Minderheit nicht unbedingt eine ״nationale“ Minderheit sein muß. Die diesbezüglichen völkerrechtlichen Verträge sprechen von ״rassischen, sprachlichen und religiösen Minderheiten“. Die Juden sind sicherlich eine Gruppe eigener Art, und durch die Maßnahmen der Regierung sind sie innerhalb Deutschlands eine Gruppe geworden, die unter einem Sonderrecht steht, sonach als Minderheit bezeichnet werden muß. Diese Ueberlegung führt uns aber mitten hinein in eine noch viel umfassendere Problematik des heutigen eurorää'.chen Lebens. Gerade in Deutschland beschäftigt man sich jetzt sehr intensiv mit diesen Gedanken und