Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 5 (17.1.1933)
- Date
- 1933-01-17
- Page
- Seite 23 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2651273-2653725-2653734--23515-2686383- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Haifa 1× ep/1047930
OCR text
Nr. 5, 17.1.1933 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 23 Bodenprobleme Bodenspekulation, Bodenreserve und nationale Kolonisation Von Dr. Albert Baer, Berlin. Mil der Landung jedes Schiffes, das neue Emigranten nach Palästina bringt, steigt der palästinensische Boden im Wert, so könnte man theoretisch zugespitzt die Bedeutung des Bodens für unsere Arbeit klar machen. Die gesteigerte Nachträge nach dem imvermehrbaren Out hat eine Steigerung der Preise zur Folge und die besonders stürmische Nachtrage eine Steigerung im besonderen Ausmaß wie jetzt, für Händler und Makler eine gute Zeit. Die Spekulation hat, wie im Jahre 1925, kräftig eingesetzt. Warnungen werden laut und man sucht nach Mitteln zur Abhilfe in der richtigen Erkenntnis, daß die Bodenspekulation sich auf die Dauer als ein Hindernis ersten Ranges für unser gesamtes Aufbauwerk erweisen wird. Ein Allheilmittel gegen die Spekulation ist aber in absehbarer Zeit nicht zu erhoffen. Dieses Erkennen bedeutet, sich auch mit geringeren Mitteln gegen die Spekulation zufriedenzugeben. Unter den Vorschlägen, die zur Abhilfe der Spekulation gemacht w'orden sind, ist die Schaffung einer neuen großen Boden-Kauf- und - Verkaufs-Gesellschaft angeregt worden. (Vorschlag Dr. Landauer bei einem Vortrag in Berlin, ebenso Smilanskv in Boustn’ai Nr. 29.) Zweifellos wäre ein solches Institut zu begrüßen, wie es übrigens ja auch schon in London 1920 gefordert worden ist und es würde, wenn vorhanden, im Sinne der Landauerschen Vorschläge für jede Palästina-Exekutive die Möglichkeit des Eingreifens geben. Aber man muß leider sehr in Zweifel ziehen, ob wir in absciibarer Zeit zu einen! solchen Institut kommen werden, da es anscheinend nicht einmal gelingt, die jetzt vorhandenen verschiedenen, mit dem Bodenkauf befaßten Gesellschaften unter einer schlagkräftigen Zentraiicitung zu vereinen, was Margulies in diesem Blatt ausführlich dargestellt hat. Es ist auch trotz aller Kongrcßbeschliisse nicht gelungen, die P. L, D. C, das offizielle Instrument der Jewish Agency für den Kauf von Böden, mit ausreichendem Kapital auszustatten, und so führt diese offizielle Institution trotz aller anz.uerkennenden Leistungen im Bodenkauf ein für die Not- Wendigkeiten des Aufbaus oder im Sinne großer Perspektiven zukünftiger Aufgaben zu bescheidenes Dasein. Aber nehmen wir selbst einmal an, es käme ein Kongreßbcsehluß nach dem Vorschlag Landauers zustande, dann würde cs sich doch wohl um ein geschäftliches (also nicht, wie beim KKL, um ein auf Spenden aufgebautes) Institut handeln. Wäre es aber ein solches Institut, so würden die Aktionäre lind Geldgeber über die gesamte Geschäftsgebarung mitzusprechen haben und sie hätten mit festzusetzen, zu welchen Bedingungen Boden gekauft und verkauft werden soll. Die Erfahrung dürfte aber gelehrt haben, daß solche für den Erwerb großer Posten Aktien oder Hergabe der Gründerbeträge in Frage kommenden Kreise innerhalb und außerhalb unserer Bewegung nicht dazu neigen, ein Institut zu begründen, das auf streng bodenreformerischer oder sozialistischer Grundlage aufgebaut worden ist, aber ohne solche strengen Bestimmungen ist auch ein noch so großes Boden-Institut mit noch so großen Finanzmöglichkciten kein wirksames Mittel gegen die Spekulation. Die P. L. D. C. hat sich bemüht, bei ihren Verkäufen städtischer Böden dem Erwerber wenigstens Bauverpflichtung und Vorkaufsrecht aufzuer,legen, aber beides ist in der Praxis unzureichend, denn sie konnte infolge ihrer relativ beschränkten Mittei die Böden bei Weiterveräußerung (z. B. Hadar ha Karmel) nicht zuriiekkaufen, wenn der Erwerber erster Hand damit spekulierte. Ihre Aufgabe war ja auch in erster Linie eine nationale, d. h. Befreiung des Bodens überhaupt. Darum ist es für die Frage der Spekulation auch unerheblich, daß die P.I.. D. C. ein öffentliches, von der Exekutive abhängiges Institut ist, die ja durch ihren Governor, den sie ins Direktorium der P. L. D. C. delegiert, gegen jeden Beschluß ein Vetorecht hat, und es wird auch die Spekulation mit städtischein Boden nicht dadurch verhindert, daß die P. L. D. wie ihre Bilanz per Ende 1931 ergibt, noch immer für £ 205 lOö städtische Böden in Jerusalem, Haifa und Jaffa zu vergeben hat. So sehr auch ein solches Bodeninstitut größten Stiis von den verschiedensten Standpunkten aus erwünscht sein mag, wird es sich weder überhaupt, noch in der notwendigen Form in absehbarer Zeit verwirklichen lassen, und es bleibt als Mittel gegen die Spekulation zurzeit lediglich die Stärkung des Keren Kajerneth übrig. Gewiß kann auch der KKL die Spekulation, wie die gegenwärtige Situation zeigt, nicht verhindern, aber er kann sie wenigstens cindämmen und bei seinem Boden wirklich für alle Zukunft ganz und gar ausschalten. Dies wird sich später insbesondere bei der Entwicklung des städtischen Bodens der Haifa-Bay in seiner ganzen Bedeutung zeigen. Sein durch Spenden erworbener Boden ist durch die mit den Erbpächtern abgeschlossenen Verträge (über die ich früher an dieser Stelle berichtet habe) so gebunden, daß auch der Erwerb aus zweiter Hand jede Spekulation absolut unmöglich macht. Der KKL hat im vorigen Jahr immerhin 10 000 Dtmam neuen Boden erworben und diese 10 000 Dunam palästinensischen Bodens sind für immer vor jeder Spekulation gesichert. Der KKL hat auch immer erneut schon seit vielen Jahren die Frage der Bodenreserve aufgerollt und besonders auf dem Züricher Kongreß 1929 klargelegt, aus welchen Gründen eine Bodenreserve erforderlich ist, nämlich sowohl zur Vermeidung der Spekulation, wie auch insbesondere zur Durchsetzung der jüdischen Arbeit, sei es der Lohnarbeit, sei es der selbständigen Siedlung. Damals wurde von de» Vertretern des KKL eine Entwicklung vorausgesagt, die heute klar zutage liegt, nämlich die Notwendigkeit, jüdische Arbeiter in der Nähe der großen Pflanzungskolonien anzusiedeln, auch in Ausführung eines von der Histadruth aufgestellten Planes. Von 20 im Jahre 5692 neu gegründeter! Siedlungen sind die Hälfte Arbeitersiedlungen, die zumeist mit eigenen Ersparnissen auf Boden des KKL geschaffen sind. Es mag zutreffend sein, daß hier eine Kolonisation in Gang kommt, die nicht mehr von der Exekutive der Jewish Agency angeordnet und kontrolliert ist, aber man kann aus dieser Tatsache keineswegs den Schluß ziehen, daß darum diese Art der Kolonisation überhaupt heute unterbleiben müsse. Es gibt Arbeitergruppen, die nach der Ansiedlung drängen, die von ihrem geringen Lohn für die Ansiedlung gespart und sich weiter Mittel beschafft haben, man kann sie, wenn überhaupt eine Möglichkeit durch Bereitstellung des Bodens vorhanden ist, nicht deshalb von der Ansiedlung zurückhalten, weil keine zentrale Instanz da ist, die die Leitung hat, auch nicht einmal, wenn man befürchtet, daß möglicherweise eine von diesen Siedlungen später einmal öffentliche Hilfe vom Keren Hajessod bean- Sprüchen wird. Man muß vielmehr — wie auch bei der Verhinüerung der Spekulation — anerkennen, daß der KKL es ist, der durch die Bereitstellung des Bodens zurzeit allein eine Fortsetzung der nationalen Siedlung ermöglicht, die der Keren Hajessod aus Mangel an Mitteln einstellen mußte. Auch hier wieder kann aus der gegenwärtigen Situation nur der Schluß gezogen werden, den KKL nach jeder Richtung hin zu stärken. Die Bodengesetzgebung in Palästina während des vergangenen Jahres Von Rechtsanwalt S. Ussischkin (Jerusalem). Die Tendenz, der Bodengesetzgebung in Palästina während des vergangenen Jahres neigte zu einer Erweiterung der Rechte der eigentlichen Besitzer und Benutzer landwirtschaftlichen Bodens. Beträchtliche Strecken desselben sind Eigentum von Grundbesitzern, die sie Pächtern zur Bearbeitung überlassen. Diese zahlen gewöhnlich ein Fünftel des Ertrages als Pachtrente. Sie sind zumeist sehr arm und unwissend; ihre priinitiven Arbeitsmethoden ergeben nur ein mageres Einkommen, so daß sie in Not und Elend leben und oft dem Verhungern nahe sind. Wo sich Wasser sammelt, bildet es Teiche und Sümpfe, die Malaria und andere ansteckende Krankheiten verbreiten. Teile dieser Ländereien werden überhaupt nicht kultiviert, sondern dienen wandernden Beduinen als Weideland. Unter tiirkischer Herrschaft hatten die Bauern überhaupt keine Rechte auf ihr Pachtgut. Verträge wurden meistens mündlich, und zwar für die Dauer eines Jahres, abgeschlossen. Nach Ablauf dieses Jahres konnte der Pächter ohne vorherige Ankündigung und ohne jede Entschädigung seines Bodens entsetzt werden. Die Mandatsverwaltung hat in Berücksichtigung der Lage der Pächter angeordnet, daß, falls der Bodeneigentümer den Pachtvertrag lösen will, er dem Pächter eine Kündigungsfrist von einem Jahr und eine gewisse pekuniäre Entschädigung gewähren müsse. Letztere sollte dein Pächter dazu dienen, sicli anderweitig eine Existenz zu gründen. Diese Praxis war durch j ii - dische Gesellschaften und öffentliche Körperschaften noch vor dem Kriege eingeführt worden. Als dank der jüdischen Arbeit die Intensivierung der palästinensischen Wirtschaft einsetzte und größerer Wohlstand und Bildung sich unter derarabisehen Bevölkerung verbreiteten, schien die Entwicklung grüßerer Bauerngüter wünschenswert und die frühere Praxis des gcwohnlichen Besitzes mit seinen unvermeidlichen Verlusten und seiner Dürftigkeit nachteilig. Unter diesen Umständen waren Verordnungen der Verwaltung, die die Entwicklung der Bauernguter begünstigten und den Pächtern eine Entschädigung sicherten, wahrscheinlich die beste Politik. Diese Politik wurde jedoch nach den Pogromen von 1929 radikal geändert. Die Shaw-Kommission brachte die jüdischen Bodenkäufe mit der Entfernung der Pächter in Verbinduug, indem sie den Einfluß dieser Maßnahme auf die allgemeinen Bedingungen des Landes ignorierte. Unter dem Einfluß dieses Befundes der Shaw-Kommission hat die Admimsfration Schritte unternommen, um nicht nur die Pächter, sondern auch das Pachtrecht zu schützen. Laut der Pächterschutz-Verordnung von 1931 darf kein Pächter von seinem Pachtgut entfernt werden außer in Fällen der Nichtzahlung der Pacht oder mangelhafter Kultivierung des Bodens. Der Eigentümer darf den Paehtsatz ohne eine Bewilligung der Regierung nicht erhöhen. Diese Maßnahmen, die bei oberflächlicher Betrachtung gerecht und nützlich erscheinen, liehen jedoch nicht in Betracht, daß der Schutz des üblichen Lehnswesens als solchem, unter den obwaltenden Verhältnissen in der palästinensischen Landwirtschaft, gleichbedeutend ist mit dem Schutz der primitiven Bewirtschaftung und des Elends, und eine Schranke gegen die Intensivierung der Landwirtschaft und die Vergrößerung des allgemeinen Reichtums aufrichtet. Der rückschrittliche Charakter der Ver- Ordnung tritt noch klarer hervor aus Artikel 4 (2), welcher vorschreibt, daß kein Befehl der gerichtlichen Entsetzung erlassen werden kann gegen Personen, die fünf Jahre lang ihr Vieh geweidet oder getränkt, Holz gehauen und Schilfrohr geschnitten oder eine andere Tätigkeit ähnlichen Charakters ausgeübt haben, sei es iin Wege des Rechtes, Brauches, der (jewohnlich und Duldung, so lange nicht der High Comtnissioner überzeugt ist, daß diesen Personen die Möglichkeit verschafft wurde, ihren Lebensunterhalt anderweitig zu finden. Diese Klausel bedeutet, daß von einem an sich reichen, gegenwärtig aber nicht kultivierten Boden, wie B. Sumpfland, Beduinen oder benachbarte Dörfler nicht entfernt werden können, die gewohnt sind, hier ihr Vieh zu weiden oder zu tränken oder Schilfrohr zu schneiden — selbst wenn sie vom Eigentümer hierzu keine Erlaubnis haben. Dieser Boden kann nicht kultiviert oder verbessert werden, solange nicht der Eigentümer auf eigene Kosten für den Lebensunterhalt der Benutzer des Hodens sorgt, die mitunter ganze Stämme mit Hunderten von Personen darsteüen und niemals auch nur das geringste für den Gebrauch des Bodens gezahlt haben. Die Pächterschutz-Verordnung von 1931 war jedodi nur der erste Schritt in dieser Richtung, die durch zwei weitere gesetzliche Verfügungen während des vergangenen Jahres noch verstärkt wurde. Die Päc 11 terschu'tz-(Zusatz)- Verordnung von 1932 bezieht in den Bereich der früheren Verordnung auch die Fälle des Verkaufs von Boden durch Zwangsvollstreckung zur Deckung von Schulden des Bodenbesitzers ein, wirkt damit ungünstig auf die Rechte der Hypothekengläubiger bei bestehenden Hypotheken und erschwert gleichzeitig die Erlangung von Krediten durch den Bodenbesitzer. Die B 0 d e n d i s p u t - (B e s i t z ) - V e r o r d n u ת g von 1932 gibt einem Distriktskommissar (der ein administrativer und kein gerichtlicher Beamter ist) das Recht, in Fällen von Streitigkeiten zu entscheiden, welche der Parteien irn Besitze des berechtigten Anspruches ist, und diesen Anspruch fortbestehen zu lassen, bis das Urteil eines maßgebenden Gerichtshofes vorliegt. Auf diese Weise fällt die ganze Last der Kosten der Inanspruchnahme eines Gerichtes und der Beweiserbringung seines Rechtes dem Eigentümer zu, während der andere Teil, der das Recht für sich in Anspruch nimmt, bis zur Fällung des Urteils die Früchte seines Anspruchs in Ruhe genießen kann. Unter der obigen Gesetzgebung wären die Rechte eines Eigentümers an seinen Boden, auf den! sich Pächter befinden, auf eine kleine Pachtrente beschränkt, die vielleicht unter früheren Verhältnissen angemessen war, heute aber in keiner Weise dem inzwischen gestiegenen Wert des Bodens entspricht. Gleichzeitig ist er auch verhindert, seinen Boden zu verbessern oder einen Teil seines Besitzes zu veräußern, um mit der Kaufsutnme den Rest seines Besitztums zu entwickeln. Obwohl dieses Gesetz beim ersten Blick nicht gerade einen anti-jüdischen Charakter zeigt, wendet cs sich doch in der Praxis in erster Reihe gegen die Arbeit der Juden, die der hauptsächliche fortschrittliehe Faktor dieses Landes sind. Ist doch der Ursprung dieser Gesetzgebung nicht sozialer, sondern politischer Natur. In anderen Zweigen der Bodengesetzgebung hat die Verwaltung die Entwicklung gefördert. Besitztitel in Palästina waren häufig sehr zweifelhaft, da die Registrierung unter türkischem Regime unzuverlässig war. Ein weiteres Uebel des türkischen Bodensystems war das Mescha-Eigentum, bei weiehern die Einwohnerschaft eines Dorfes den Boden gemeinschaftlieh besitzt, ein System, das die Intensivierung der Land- Wirtschaft und die freie Benutzung des Bodens verhindert. In den letzten Jahren hat sich die Regierung mit diesen Fragen beschäftigt. Alle auf Boden bezughabenden Rechte werden nachgevviescn und korrekte Register der Bcsit/tiiel vorbereitet. Der gemeinschaftlichen Eigentümern gehörende Boden wird unter diese aufgeteilt und jedem Besitzer eine separat bezeichnete Parzelle zugewiesen. Obgleich diese Arbeit nur sehr langsam vor sich geht, sind ihre Resultate doch bereits fühlbar, ln mehr als 30 Dörfern in der Kiisten701!e sind die korrekten Register bereits fertiggestelit und veröffentlicht worden. 111 vielen anderen Dörfern ist diese Arbeit ihrem Abschluß nahe, und das System des Bodenbesitzes nimmt im ganz.cn Lande eine Wendüng zum Besseren an. Neue Wege der Kapitalbeiäiigung in Palästina Von Dipl.-Ing. Joseph. Loewy, Ffaifa. ,Man braucht nicht einmal Sozialist in Palästina zu sc'n. um ciiizuschen, daß die Form, in der sich privates Kap'tal zurzeit hauptsächlich betätigt, auf die Dauer zu schweren w'lrtschaftlichen Mißständen führen muß. Das gilt sowohl für c'as jüdische, wie für das arabische Kapital. Städtische Mietshäuser und Orangengärten auf der Grundlage reiner Monokular und fremder Lohnarbeit. Es gibt immer mehr städtische Proletarier, der Fellache mul der jüdische Arbeiter werden immer mehr׳ zu landlosen, mehr oder weniger schlecht bezahlten Lohnarbeitem, abhängig von jeder Krise, und die wirtschaftliche Macht kommt immer mehr in die Hände einer Schicht, die ihrerselis ebenfalls weder genügend krisenfest noch bodenständig ist. Diese Gefahren gelten für die jüdische Wirtschaft und dir den jüdischen Arbeiter natürlich in weit höherem Maße als ur das arabische Element, da bei einer so labil aufgebauten Wi tschaft bei den Juden die zusätzliche Gefahr vorhanden i-t, d ־ß hei Krisen der jüdische Arbeiter durch den billigeren arabischen verdrängt wird. Es gibt gegen diese Gef a 11 r c!1 nurein H eilmittel, das man gar nicht oft genug und immer wieder in den Vordergrund aller W i r t s c 11 a f t s - betracht ungen stellen muß, das sind Eigenheimein S tadtundVorsr ad tmitklcinereroder größerer B o d e 11 f I ä e 11 e und Klei n f a r m e n auf der Basis gemischter W i r t s c 11 a f t. Ich spreche selbstverständlich nicht etwa grundsätzlich gegen Mietshäuser oder Großfarmen, aber, wo man den i י .־ des Ligciiliauses und der gemischten Kleinfarm nur immer entwickeln kann, soll man ihm vor der anderen Form mit allen Mitteln zur Entwicklung verhelfen. Eingehende Bew eise’ für die Richtigkeit dieser Auffassung darmif'bescliränken,' ein ig'/'blsh er'stark veniVddiU sh;!ס' Mbglichkeiten auf diesem Gebiete anzudeuten. Die meisten meiner Bekannten wissen, daß mein jüdisches Steckenpferd die Entwicklung von Haifa iö. lut Gegensatz zu Tcl-Awiw, das fast ausschließlich aut!üdlsc e Kraft angewiesen ist, stehen der Entwicklung Haifas bcdeu'e-d: internationale wirtschaftliche und politische Faktoren zur Seite. Unsere Frage lautet hier also nicht: Wie können wir Haifa entwickeln?, sondern: Wie sorgen wir dafür, daß das jiidisehe Element bei der Entwicklung Haifas einen ihm gebohrenden, möglichst hohen Rang einnimmt? Hier sind nach guten Ansätzen in der Vorkriegszeit und nach einem zweiten guten Start in der Nachkriegszeit in c'e:1 letzten fünf Jahren schwere Fehler begangen worden. In d r FI a i f a b a y mit ihren großartigen Bewässcrungsmöglichkeilen rührt sich so gut wie gar nichts, und auf dem Karmel mit seinen zirka 5000 Bauplätzen in jüdischen Fländen wird so gut wie nichts gebaut, — trotzdem beides möglich wäre! Hier sollen meine Vorschläge einsetzen. ln der Haifabay und auf dem Karmel ruhen, von nationalen Investments abgesehen, nahezu fünfhunderttausend Goldpfund, die jüdischePrivatkapitalistcn, vorwiegend aus Mittel- und Osteuropa, dort in Böden inves.i rt haben, und sie liegen seit Jahren brach und unbeweglich. Fie bringen keine Zinsen, nur Aerger, und ihre Besitzer h i> u seit Jahren längst die Hoffnung verloren, daß sie an d'c'-er Investierung einmal Freude erleben werden. Und doch ist d s s Wunder möglich, ganz ohne Zauberei, bei zusätzlicher Inve ß .׳- rung eines geringfügigen Bruchteils dieser oben gena:׳,n;en Summe in Form von crstsfelligen Bauhypotheke!!. Daß diese zunächst einmal auf dem Karinei möglich ist, dafür habe ich im letzten Jahre den praktischen Beweis ge.k.hrt. Daß es auch in der Haifabav möglich ist, bin ich bereit und hoffentlich in der Lage, in diesem Jahre ebenfalls zu bewei n. Das ganze Kunststück ist folgendes: Heute kann keiner der oben erwähnten Bodenbesitzer seinen Boden r!b׳־toßcn außer zu einem sehr niedrigen, gewöhnüli weit unier Selbst'cos n liegenden Preise. Dabei gibt es schon in dem heutiger, 11 i a eine ganz erhebliche Zahl von Interessenten tnr diese Böd die bereit sind, auf ihnen Eigenheime der oben geschildert n Form zu erbauen, wenn ihnen zu dein Eigenkapital, über das sic verfügen, die üblichen bescheidenen Baukrcdite, gesichert durch erste Hypothek, und der Boden, ebenfalls gegen Aus- Zahlung, gesichert durch zweite Hypothek, zur Verfiieunn gestellt werden würden. Zur Errichtung ei״es solchen städtischen oder ländlichen Eigenheims werden durcnscliniitred r־ n! j:T> 150 bis 200 für ersfstellige Baulivpothcken benötigt. M t einer Summe von insgesamt CP 10(Mh) bis 20 00) könme mm schon Wunder bewirken. Bei den jüdischen Geldinstituten in Palästina war für fi1״־ derartigen Plan bis heute noch keine Unterstützung zu ,'i :de 1. Entweder haben sie keine freien Mittel oder siG’sin 1 du ch Statuten anderweitig festgelegt oder es fehlt ihnen der Mut, an neue Gebiete heranzugehen. Auch das jüdische Pub'.i!;::m geht nur zögernd an diese Form der Betätigung heran, ojw hl war bescheidene Anfänge schon zu verzeichnen haben. Eie Aktivität auf diesem Gebiete müßte das jüdische Publikum i:1 Mittel- und Osteuropa übernehmen, das ja, wie oben gesd.ildert, auf diesen Investments festsitzt und das größte Interesse an dem Auftauen dieser Mittel hat. Aber hier herrscht heil lose Desorganisation und Unkenntnis der primitivsten Dinge. Ich habe bei meinem diesmaligen, etwas längeren Aufenfhalt in Berlin versucht, der Leitung der Zionistischen Veremigung für Deutschland diese Gesichtspunkte näher zu bringen. Man hat auch meine Anregungen in erfreuliche- Form aufgenommen und die Frage ernster! Experten zur Nach ra ing übergeben. Ich hoffe, daß es mir so gelingen wird, d'1 Hein ins Sollen zu bringen und so den Anstoß dazu zu וילוינך, daß die heute noch so gut wie leeren jüdischen Raine'um H i a sich mit Menschen füllen, und daß das heute tot liege 11: ICapital in und um Haifa zu neuer Wirksamkeit erwacht und weiteres Kapital anzieht. Ziegelei-Projekt bei Haifa. Uns liegt ein völlig ausgearbeitetes Projekt einer Ziegelei bei Fiaifa zwecks Herstellung von Dachziegeln, Hohlsteinen und Backsteinen vor. Initiator dieses Unternehmens ist Herr Marcus Huppert aus Broslau, ehemaliger Ziegeleibesitzer, welcher sich mit einem großereu Kapital beteiligt und auch die Leitung übernehmen will. Gemäß der aufgestellten Berechnungen verspricht das Unfernehmen einen beträchtlichen Reingewinn. Herr Huppert ist von Januar bis März in Deutschland. Interessenten aus Mitteleuropa wollen sich mit ihm in Verbindung setzen, Adresse: Breslau ö, Schweizer Str, 23.