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Jüdische Rundschau · 1937-07-02 · Heft 52 (2.7.1937) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
42 (1937)
Issue
Heft 52 (2.7.1937)
Date
1937-07-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
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.5,7.1931?reis 25 Rpf, JÜDISCHE RUNDSCHAU Sdhriftlaitnng, Verlag a. An*e!genverv׳eltnng1 Berlin W1S, Meinekeitr.10 Fernraf 1 919031, Telegremm-Adresie 1 Orghlp. — Beiugsprei» ein»*li«Blid1 BeitellgeW i• Monet RM 2,—, je Vierteljahr RM 5,75, bei Abholung RM 1,88 biw. RM 5^9. _Poetachedc - Konten der Vertrieb» •Abteilung! Berlin 71573 (für GroB Berlin). Berlin 173 92 (für da» übrige Reich), ln Fällen höherer Gewalt beateht k»in Aiwpruch auf Nachlieferung oder Erstattung etwa »chon gerahlter Beaugagebühren. — Ericbalnt jeden Dlenltag and Freitag. BERLIN כ״ג ח מוז תרצ״ז FREITAG, 2. JULI 1937 Gttltigt Aa1«!g«11p»Illl1U Nr. 5. Die 12 gespaltene mm. Zeile 20 RpL, fäi Familien - Nachrichten 15 Rpf. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Platzen wird keine Gewahr geleistet Gelegenheit«■• «ureigen nur gegen Vorauszahlung auf Postscheck - Konto Berlin 71618 oder bar Montag bis Freitag 9—18 Uhr. Annahmeschluß für dio Dienstag - Ausgabe Montag 10 Uhr, für die Freitag. Ausgabe Mittwoch 13 Uhr. (Für Familien •Anzeigen am Tag vor Erscheinen 13 Uhr) Der Zionismus erstrebt fOr das Jüdische Volk die Schaffung einer Öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. (Baseler Programm) Peels Empfehlungen akzeptiert Veröffentlichung nächsten Donnerstag Die Londoner ״Times“ vom 1• d. Mts. teilt mit, daß die Empfehlungen der Peel-Kommission von der Regierung im großen ganzen angenommen worden sind. Die Veröffentlichung ist für den 8. Juli angekündigt. Erklärung im Unterhaus In Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Mander Im englischen Unterhaus erklärte Mittwoch nachmittag der Kolonialminister, daß die Absicht besteht, den Bericht der Königlichen Kommission in Form eines Regierungsdokumentes, das auch eine kurze Erklärung der Regierung über ihre Palästina-Politik enthalten wird, am Morgen des 8. Juli zu veröffentlichen. Ahg. Mander fragte den Kolonialminister weiter, ob beabsichtigt wird, die Regierung der Vereinigten Staaten Amerikas bei der Festsetzung der zukünftigen Palästina-Politik zu Rate zu ziehen, angesichts des am 3. Dezember 1924 zwischen den Regierungen Großbritanniens und Nordamerikas geschlossenen Vertrages, kraft dessen Letztere an der Vereinbarung betreffend Verwandlung Palästinas in das Jüdische Nationalheim beteiligt ist, und der zur Bedingung macht, daß Aenderungen des Mandats nur mit vorheriger Zustimmung der Vereinigten Staaten vorgenommen werden dürfen. Der Kolonialminister antwortete, daß die Regierung selbstverständlich ständig der Rechte eingedenk sein wird, die der Regierung der Vereinigten Staaten zustehen. Die Frage des Abgeordneten Manders, ob die Regierung der Vereinigten Staaten irgendwelche diesbezügliche Vorstei- 1 ungeit gemacht habe, wurde vom Kolonialminister ver- ת e i ת t. Fit der Mitteilung der ״Times“ vom 1. Juli heißt es: Der Bericht der Königlichen Kommission über Palästina war bereits Ende der vorigen Woche in den Händen der Minister, und auf diese Weise hatten sie Gelegenheit, das Dokument zu studieren, bevor es der gestrigen Voll- Sitzung des Kabinetts unterbreitet wurde. Nach der Kabinettssitzung war der Kolonienminister Ormsby-Gore gestern in der Lage, im Unterhaus mitzuteilen, daß der Bericht am 8. Juli veröffentlicht werden wird, zugleich mit einem kurzen Statement der Regierung, in dem die Politik der Regierung in Palästina dargelegt werden wird. Wie verlautet, sind die Empfehlungen der Königlichen Kommission von der Regierung ״im großen ganzen“ angenommen worden (״it is understood, that the recommandations of the Commission were g e n e r a 11 y accepted by His Majesty’s Government“). Die Entscheidungen der Regierung werden bekanntgegeben werden, wenn der Bericht veröffentlicht wird. Großbritannien als Mandatarmacht wird sodann seine Vorschläge dem Völker- Lund unterbreiten. Die Gesetzgebung, die notwendig sein wird, um die Entscheidungen der Regierung durchzuführen, wird aber erst in der nächsten Session (d. h. also im Herbst — A. d. ״J.R.“) im Parlament eingebracht werden. Wie weiter aus London berichtet wird, wurden W e i z - mann und Ben G urion letzten Montag (also noch vor der Kabinetts-Sitzung) von Ormsby-Gore empfangen. Erwartung in Palästina ״Palcor״ erfahrt, daß der Text des Berichtes der Peel-Kommission letzten Sonntag in tlie Hände der Palästina-Regierung gelangte und daß mit der Anfertigung des hebräischen und des arabischen Textes bereits begonnen wurde. Anläßlich der bevorstehenden Veröffentlichung wurde erhöhte Bereitschaft für die Poll- /. e i angeordnet, In Jerusalem verlautet, daß der Bericht nebst genauen Landkarten, die zur Erläuterung der Vor- Schläge der Kommission dienen, bereits den britischen Gesandtschaften in Aegypten, dem Irak und Saudia zugestellt worden ist. Wie die JTA. erfährt, hat die Palästinaregierung vom Colonial Office ein vertrauliches Schreiben erhalten, in dem die künftige Palästinapolitik in ihren Hauptzügen bekanntgegeben wird und Maßnahmen zur Aufrechterhalt u ng von Ruhe und Ordnung bei und nach der Veröffentlichung angeordnet werden. Eine neue terroristische Vereinigung der ״Schwarzen Hand" hat heben Regierungsbeamten, unter ihnen dem Distriktskommissar für den Süddistrikt und dem Inspektor der Polizei in diesem Distrikt, Schreiben zugesandt, in denen sie mit Ermordung für den Fall bedroht werden, daß die Teilung■ Palästinas angenommen wird. Auch Emir Abdullah von Transjordanien hat ein solches Schreiben erhalten, in dem er davor gewarnt wird, einen Königsthron für Transjordanien und einen Teil Palästinas anzunehmen. Die Prozedur in Genf Mandatskommission und Völkerbundsrat Von unserem Berichterstatter —y, Genf, den 29. Juni Die Mandatskommission des Völkerbundes tritt — wohl schon unwiderruflich — am 30. J u 11. zu ihrer außerordentliehen Palästina-Tagung zusammen. Sie wird den Jahresbericht der Mandatarniacht für 1936, den Bericht der Königlichen Kommission und die auf dessen Grundlage verfaßten politischen Schlußfolgerungen (״Statement of policy“) sowie eine Anzahl von jüdischen und arabischen Petitionen zu prüfen haben. Auch der anläßlich der Junitagung 1936 von der Kommission unerörterte, weil politische Teil des Jahresberichtes für 1935 gehört noch formell zu den Punkten der Tages- Ordnung dieser kommenden Session. Gemäß der Ende März 1937 an die Mandatskommission ergangenen Verständigung der britischen Regierung wird Kolonialminister Ormsby- Gore die Mandatarmacht vor der Kommission vertreten. Von den vorgenannten Dokumenten ist vorläufig nur der Jahresbericht der palästinensischen Ver- Wallung für 1936 bekannt. Sein Erscheinen — er ist seit zehn Tagen der Öffentlichkeit zugänglich — hat allerdings so gut wie gar keine Beachtung gefunden, da alle Erwartungen sich auf den weitaus wichtigeren und ausschlaggebenden Bericht der Königlichen Kommission richten. Dieser Jahresbericht enthält in seinem sogenannten politischen Teil eine Darstellung des Ausbruches, des Verlaufes und der Beendigung der arabischen Unruhen, der von der Verwaltung stufenweise getroffenen Maßnahmen, der politischen Verhandlungen des Oberkommissars mit den arabischen Führern, der Reaktionen auf jüdischer und arabischer Seite, der Maßnahmen und der verschiedenen Erklärungen der Londoner Regierung vor und nach Ernennung der Kgl. Kommission. Trotzdem der Bericht sich den Anschein einer objektiven und leidenschaftslosen Darstellung gibt, enthält er sowohl Behauptungen wie besonders Lücken, die der Gesamtdarstellung eine ziemlich klare Tendenz verleihen: die Haltung der Verwaltung — wie das von einem von ihr selbst geschriebenen Bericht kaum anders zu erwarten war — in ein günstiges Licht zu rücken und die Verantwortung für das Geschehene Umständen oder Vorgängen zuzuschreiben, die außerhalb des Machtbereiches der Verwaltung liege«. Doch dieser rein formelle, keine politischen Fragen anschließende Jahresbericht der palästinensischen Verwaltung wird natürlich bei den Prüfungen der Mandatskommission ganz in den Hintergrund treten vor dem Bericht der Kgl. Kornmission und den endgültigen Vorschlägen der britischen Regierung. Nun sind diese Dokumente noch unbekannt, so daß es augenblicklich recht schwer ist, etwas über die Stellungnähme der Mandatskommission vorauszusagen. Die Rolle und die Kompetenzen der Mandatskommission werden in der breiteren Oeffentlichkeit meistens sehr falsch beurteilt, was natürlich zu vielen Mißverständnissen, übertriebenen Hoffnungen oder unbegründeten Enttäuschungen führt. Es mag daran erinnert werden, daß die Mandatskommission als ein aus ״Sachverständigen" — und nicht aus Regierungsvertretern — zusammengesetztes beratendes Organ des Völkerbundrates weder Beschlüsse faßt noch irgendwelche Entscheidungen trifft, sondern nur Ansichten und Empfehlungen zum Ausdruck bringt. Diese Ansichten und Empfehlungen der Mandatskommission können sich satzungsgernäß nur auf Fragen beziehen, die die Ausführung der den Mandatarmächten anvertrauten Mandate betreffen, Fragen einer Aenderung der Bestimmungen oder gar der Aufhebung eines Mandates sind außerhalb der Kompetenz der Mandatskommission und können von ihr gar picht diskutiert werden, solange sie hierzu nicht eine besondere und ausdrückliche Vollmacht des Völkerbundrates erhalten hat. Ueber die Aenderung oder Aufhebung eines Mandates kann nur der Völkerbnndrat, und zwar einstimmig, beschließen. Im Falle Iraks hat sich der Völkerbundrat an die Mandatskommission zunächst mit der Bitte gewandt, ihre Meinung über eine ganz allgemeine, alle Mandate betreffende Frage zu äußern: welche Vorbedingungen sind notwendig, um ein Mandatsgebiet als zur Selbständigkeit reif betrachten z־u können? Nachdem die Kommission einen Bericht über diese Frage ausgearbeitet und dem Rat unterbreitet hatte, nahm dieser den Vorschlag Großbritanniens über die Erna n - zipation Iraks zur Kenntnis und betraute die Mandatskomrnission mit der Prüfung und Begutachtung des angloirakischen Vertrages und mit der Ausarbeitung der verschiedenen Garantiebestimmungen (Schutz der Minderheiten, wirtschaftliche Gleichberechtigung usw.). Ueber die Absichten der Selbständjgmachung Syriens und des Libanons verständigte der Vertreter der französischen Mandatarmacht die Mandatskommission nur ganz allgemein und summarisch in der Frühjahrstagung 1936. Die Mandatskommission hat sich schon auf Grund dieser ersten Informationen, die nur einen Vor- Fühler darstellten, ziemlich ablehnend zu den Absichten der französischen Regierung geäußert und hat in ihrem Berieht an den Rat ganz unmißverständliche, schwere Besorgnisse hören lassen» Aber der Volkerbundiat hat diesen, für die französische Regierung recht unbequemen Bemerkungen der Mandatskommission nicht viel Beachtung geschenkt und die Absichten der französischen Regierung ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen. Der einzige Widerspruch kam von seiten der Türkei wegen des Sandschak von Alexandrette, also aus Gründen, die mit den Bedenken der Mandatskommission nichts Gemeinsames hatten. Obwohl es sich um ein Mandatsgebiet handelte, wurde der französisch-türkische Konflikt vom Rat nicht der Mandatskommission, sondern einem ad hoc geschaffenen, rein politischen Dreierausschuß überwiesen und nun Berichterstatter im Rat in dieser Frage wurde nicht der Berichterstatter für Mandatsfragen (jetzt der Vertreter Rumäniens), sondern der schwedische Außenminister Sandler bestellt. Dieses Beispiel zeigt, daß politische Lösungen, die aus dem Rahmen der Ausführung der bestehenden Mandate treten, vom Völkerbundrat und insbesondere von den in ihm vertretenen Mandatarmächten nicht gerne der objektiveti, unabhängigen und nur dem Geiste und dem Buchstaben der Mandatssatzungen gehorchenden Mandatskommission zur Begutachtung überwiesen werden. Allerdings besteht nun in politischer Hinsicht zwischen den Präzedenzfällen Iraks und Syriens und dem Fall P a 1 ä - s t i 11 a s keinerlei Analogie. Fine |>o!itische Lösung bezüglich Palästinas kann gegebenenfalls im Völkerbundrat zu weit schwereren und für die Mandatarmacht gefährlicheren Auscinandcrsetzungcn führen, als das in den Fällen Irak und Syrien sein konnte. An der Zukunft Palästinas sind viel mehr dem Völkerbnndrat angehörende Staaten direkt interessiert, als an der des Irak oder Syriens. Sei es wegen der Juden, sei es wegen der Heiligen Stätten, sei es wegen ihrer Interessen im Mittelmeer oder im Nahen Osten. Ein Eingreifen der unabhängigen und unpolitischen Mandatskommission kann daher der britischen Regierung in diesem Fall als wütischenswerter erscheinen. Die Anregungen der Kgl. Kommission und um so mehr die bisher nicht endgültig ausgearbeiteten Anregungen der britischen Regierung sind noch geheim. Es scheint aber schon festzustehen, daß die Kgl. Kommission eine Teilung Palästinas empfiehlt und somit ein in absehbarer Zeit zu erfolgendes Aufgeben des Mandates beantragt. In welcher Form gedenkt die britische Regierung mit einem derartigen Antrag schon am 30. Juli vor die Mandatskommission zu treten? Das bleibt eines der vielen Rätsel. Jedenfalls muß schon jetzt bemerkt werden, daß die Mandatskomrnission keine Kompetenz hätte, derartige Vorschläge zu diskutieren, ohne hierzu vom Völkerbnndrat -— der erst in der ersten Hälfte September Zusammentritt — ermächtigt worden zu sein. Sie könnte übrigens kaum fcststellen, daß eine Teilung des Landes mit den Bestimmungen des Palästinamandates in Uebcrcinstimmung steht. Die Mandatskommission wird es sich hingegen sicher nicht nehmen lassen, sehr eindringlich jene Fragen zu prüfen, die in ihrer Kompetenz liegen, nämlich die Ausführung des rechtsgültigen Mandates im Lichte der Geschehnisse des Jahres 1936, der Untersuchungen der Kgl, Kommission, der Aufklärungen der Mandatarmacht, der Juden und der Araber.

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