Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1937-05-11 · Heft 37 (11.5.1937) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
42 (1937)
Issue
Heft 37 (11.5.1937)
Date
1937-05-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2651273-2653625-2653661--30696-2685261
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Hf. 37 /׳ Jahrgang 42 prefB 2S ftpfc JÜDISCHE RUNDSCHAU Schrlftl«ltnng,V#rlag n. AnitlfeDvtrwtltiugi B«rllnW 15, Melnek«Btr.lO fimral! 919031, Telegramm-Adr««»• t Orghlp. - Be*ug*pre!» «iosdiliefitich Bestellgeld je Monat RM 2,—, je Vierteljahr RM 5,75, bei Abholung RM 1,88 biw. RM 5,39. -־׳ Postscheck - Konten der Vertriebs - Abteilung• Berlin 71573 (für Groß - Berlin). Berlin 17392 (für das übrige Reich). ln Fällen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Erstattung etwa schon gezahlter Bezugsgebühren. - Erscheint Jeden Dienstag and Freitag. BERLIN א, סידן תרצ״ז DIENSTAG, 11. MAI 1937 Gttltigt Anxelgenprelallate Nr. 5. Die 12 gespaltene mm •Zeile 20 Rpf., für Familien Nachrichten 15 Rpf. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder aa bestimmten Platzen wird keine Gewähr geleistet Gelegenheit*• anzeigen nur gegen Vorauszahlung auf Postscheck Konto Berlin 71618 oder bar Montag bis Freitag 9—18 Uhr Annahmeschluß für die Dienstag Ausgabe Montag 10 Uhr, für die F reitag Ausgabe Mittwoch 13 Uhr. (Für Familien *Anzeigen am Tag vor Erscheinen 13 Uhr) Der Zionismus erstrebt für das indische Volk die Schäftung einer Öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte In Pal&stina. (Baseler Programm) Aufhebung des Przylyk-Urteils Der Pogromprozeß vor dem polnischen Obergericht Der Prozeß zur Revision des Urteils gegen die in den beiden bisherigen Prozessen wegen der judenfeindlichen Ausschreitungen in Przytyk Verurteilten fand vor dem Obersten Gerichtshof in Warschau statt. Den Vorsitz führte Sonatsprüsident K 0 r s a k, Beisitzer waren die Riehter B z o w s k i und K I i s / y n s k i. Ais Verteidiger der vorurteilten Juden traten wieder der aus dem Leinberger Steiger- Prozeß bekannte Rechtsanwalt Leib Landau und die Rechts- Anwälte Leon Bcrenson, Alexander Margolis und Waelaw Szumanski, als Vertreter der Privätkläger die Advokaten Hartglass und F e 11 i g s t e i 11 auf. Die Vorteidigimg der nichtjüdischen Verurteilten, bei der die Advokatin Gajewicz eine besondere Rolle spielt, ist durch zwei neue Anwälte verstärkt worden, und zwar den Advokaten Rabski, der in der nationalradikalen Bewegung sehr aktiv ist, und seine Frau Jadwiga. Rabski ist ein Enkel der getauften Jüdin Susanne Rabska, seine Frau eine Enkelin des später getauften Synagogenvorstehers Sch'.omo Leib Löwen'.hal. Nach Eröffnung der Verhandlung legte Adv. Margolis ein Telegramm der Verurteilten Jizchak Bande und Leib Ler. ga vor, in dem sie entgegen ihrem früheren Wunsche bitten, das Verfahren auch auf das gegen sie gefällte Urteil zu erstrecken. Der Gerichtshof beschließt in diesem Sinne. Sodann gab Richter Bzowski eine Rekapitulation der Ereignisse auf Grund der Akten. Seine Darlegungen nahmen drei Stunden in Anspruch. 1111 Anschluß daran gab der Riehter bekannt, daß die Berufungen der jüdischen und der nichtjüdischen Verurteilten zugclassen wurden, mit Ausnahme der-!eiligen der beiden Rädelsführer der Ausschreitungen, Fitlewski und Zarista. Diese könnten, so erklärte der Richter, mit der über sie verhängten Strafe durchaus zutrieden sein Die Reihe der Plädoyers wurde von R.-A. Rabski eröffnet. Er behauptet, daß gegen seine Klienten keine konkreten Beweise Vorlagen. Als Verteidigerin der Verurteilten Fronczkiewicz und 1 w a n s k i, die den Uebcrfall auf die Wohnung des ermordeten Ehepaares Minkowski verübt haben, sprach dann die Advokatin Gajewicz. Sehr wirkungsvoll war die Rede des Advokaten L a ה d a 11, der die Widersprüche in den Zeugenaussagen aufdeckte und den Freispruch des zu 51 ׳:• Jahren Gefängnis verurteilten Friedmann forderte, da dieser in reiner Notwehr gehandelt habe. Adv. Margolis wies hauptsächlich darauf hin, daß das Kreisgericht in Radom und das Appeilationsgericht in Lublin eine Reihe wichtiger Entlastungszeugen nicht zugclassen haben. Advokat Waelaw Szumanski, der die Nichtigkcits- Beschwerde für Scholem L e s k o vertrat, wies darauf hin, daß kein Beweis dafür erbracht werden konnte, daß Lesko den tödlichen Schuß auf Wiszniak abgegeben habe. Adv. Leib Landau legte die Haltlosigkeit der Zeugenaussagen dar, die zu der Verurteilung Isak Fried jjanns geführt haben. Die einzelnen Zeugen hätten verschiedene Personen angegeben, aut die Friedmann angeblich geschossen habe. In Wirklkhkeit habe Friedmann auf niemanden gezielt, denn er habe die Schüsse laufend in Notwehr abgegeben, da er von den Bauern durch Steinwiirfe und mit Eisenstangen bedroht wurde. Für Elicser K i r s c 11 e n z w e i g sprach Adv. Bcrenson. Gegen die Ausführungen der Verteidiger wandte sich Staatsanwalt Bionski, der die Bestätigung des Urteils gegen alle jüdischen und zehn nichtjüdischen Verurteilten verlangte. Dagegen forderte er die Aufhebung des Urteils gegen vier Nicht juden, die wegen Teilnahme an der Ermordung des Ehepaares Minkowski verurteilt worden waren, sowie des Urteils gegen weitere vier Nichtjuden, die wegen anderer Vergehen im Zusammenhang mit den Unruhen verurteilt worden sind. Er behauptete, cs lägen gegen die acht Verurteilten keine Beweise vor. Andererseits erklärte er, er könne der Auffassung der Verteidiger der jüdischen Verurteilten nicht zustimmen, daß die Juden in Przytyk nur in Notwehr gehandelt hätten. Der Angriff auf das Haus der Famiiie Minkowski und die übrigen jüdischen Häuser sei vielmehr eine Folge der Schüsse gewesen, die von Juden abgegeben worden waren, ohne daß sie hierzu provoziert wurden. Das Gericht kam zu folgendem Ergebnis: Die Verurteilung von Scholem Lesko, der eine Gefängnisstrafe von acht Jahren erhalten hatte, weil das Gericht annahm, daß er durch den aus dem Fenster seines Hauses abgegebenen Schuß den Bauer Wiszniak getötet habe, sowie die Verurteilung von Elieser Kirschenzweig zu sechs Jahren und von Isak Friedmann zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis wurde au f ge - hoben, und ein neues Verfahren gegen diese drei Beschuldigten vor dem Gericht in Lublin angeordnet. Dagegen hat der Oberste Gerichtshof die Revision des Urteils gegen die übrigen von dem Kreisgericht und dem Appeliationsgerlcht verurteilten Juden abgelehnt. Der Oberste Gerichtshof hat entgegen dem Antrag des Staatsanwalts das Urteil des Lubliner Appellationsgenchtshofes gegen die Brüder Fronczkiewicz, die sich unter der Menge befanden, welche in das Haus des in Przytyk ermordeten Ehepaares Minkowski eingedrungen ist, b e ־ »tätigt. Nur das Urteil gegen eine der vier Personen, denen die Beteiligung an dem Ueberfall, nicht aber der Mord selbst nachgewiesen werden konnte, ist aufgehoben worden. Ferner wurden die Urteile gegen drei Nichtjuden a 11 f g e ־ hoben, die zu kleineren Strafen wegen Beteiligung an den Ausschreitungen verurteilt worden sind. Bei der Revision des Urteils gegen die jüdischen Anneklagten ist bei Leske und Kirschenzweig bloß der Teil des Urteils aufgehoben worden, der sich auf das S t r a f a u s ־ maß bezieht. Adv. Szumanski, der Verteidiger Leskos, erklärt deshalb, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes steile ihn nicht zufrieden, da er von Leskos Unschuld überzeugt sei. Die Judenheit der ganzen Weit wird mit Genugtuung die Nachricht von der Revision des Przytyk-Prozesscs b e - grüßen. Die Angelegenheit hat im vergangenen Jahre nicht nur die Judenheit Polens, sondern alle Juden aufs heftigste erregt. Der Pogrom von Przvtvk am 10. März 1936 war eine der furchtbarsten Ausschreitungen gegen Juden, die in den letzten Jahren vorgekommen sind. Drei jüdische Tote lind gegen 60 Verwundete sowie ein toter christlicher Einwohner blieben auf dem Platz. Das gesamte Eigentum der jüdischen Einwohner des Städtchens, in dem zirka 300 Juden, zumeist Krämer und kleine Handwerker, lebten, wurde vernichtct. Das Ziel der diesen Ereignissen vorangehenden Boykott - Aktion war, die juden zum Verlassen der Ortschuft zu zwingen. Der Prozeß fand vor dem Gericht in Radom statt. Er wurde gegen eine Reihe von Juden sowie gegen eine Anzahl von Nichtjuden geführt, wobei den Juden vorgeworfen wurde, daß sie die ersten Schüsse abgefeuert hätten. Die weitere Aufeinanderfolge der Vorfälle sei sodann nicht mehr klarzustellen gewesen. Im Gegensatz 7,u den Juden, die zum Teil sehr schwere Strafen erhielten, bekamen die nicht jüdischen Angeklagten nur geringe Gefängnisstrafen. ln diesem Urteil sah man eine Verurteilung der jüdischen Einwohner von Przytyk, die quasi als Angreifer hingestellt wurden, während sie selbst seit Wochen terrorisiert waren und bei dem Angriff auf ihr Leben und Eigentum nichts weiter getan hatten als sicli zu wehren, was ihnen gewiß nicht vorgehaltcn werden konnte. Es kam wegen dieses Urteils zu einem Proteststreik der Juden in ganz Polen, der einen sehr starken Eindruck machte. Die Tatsache, daß das Oberste Gericht jetzt das Urteil gegen einige der jüdischen FJauptangcklagten aufgehoben hat und dadurch die Möglichkeit schafft, die Angelegenheit auch sachlich nochmals.nachzu prüfen, muß daher begrübt werden. Es ist zu hoffen, daß der erneute Prozeß die Wahrheit ans l.icht bringen und den Juden von Przytyk Gerechtigkeit widerfahren lassen wird. Weitere Urteile Der Oberste polnische Gerichtshof hat die Verurteilung von vier Juden zu acht Monaten Gefängnis wegen Organisicrcns eines Proteststreiks in K 0 w e 1 am 17. März 1936 gegen das Urteil im Przytyker Pogromprozeß bestätigt. Das Kreisgericht in Lornza hat in dem Prozeß gegen 31 Nationaldcmokraten, die am 5. Januar an den judenfeindlichen Ausschreitungen in Czyze w teilgenommen haben, nach mehrtägigen Verhandlungen das Urteil gefällt. Es erhielten ein Angeklagter 10 Monate, fünf je 8 Monate und zwölf je 6 Monate Gefängnis, die übrigen wurden freigesprochen. Einzelne Verurteilte haben Strafaufschub erhalten. Den betroffenen Juden wurde eine Entschädigung von 500 Zloty zuerkannt. Bei den Ausschreitungen waren ein Jude getötet und dreizehn verwundet worden. Polen und Palästina Diplomatischer Schritt in London London, 6. Mai. Im Hinblick auf die bevorstehende Fertigstellung des Berichtes der Kgl. Kommission über die Lage in Palästina hat der polnische Botschafter in London, Graf Raczynski, den! Unterstaatssekretär im Außenministerium, Sir Robert V a n s i 11 a r t, einen Besuch abgestattet und ihm gegenüber nochmals das Interesse der polnischen Regierung an dem Problem des Palästinamandats und der Möglichkeit jüdischer Auswanderung nach Palästina betont. Diese Meldung beweist erneut das große Interesse Polens an einer Lösung der Palästinafrage, die eine starke jüdische Einwanderung sichert. So sehr wir uns gegen gewisse, durchaus irreale ״Evakuierutigspläne“ wenden müssen, die in Polen zur Behebung der dortigen Judenfrage aufgestellt wurden, so wichtig ist dennoch dieser Hinweis auf die Judennot in dem wichtigsten europäischen Zentrum jüdischen Lebens. Wir sind gewiß, daß diese Tatsache auf die öffentliehe Meinung Englands und die verantwortlichen politischen Kreise ihre Wirkung nicht verfehlen wird. Es ist ja immer wieder notwendig, auf die besondere Funktion Palastinas im Prozeß der Erleichterung der europäischen Judentrage hinzuweisen, mit Rücksicht auf die alle Entscheidungen über dieses Land von besonderer Schwerkraft werden und daher auch eine außerordentliche Vorsicht beanspruchen können. Lord Lytton, Lord Lloyd und Lloyd George vor der Kommission AbschluB der Vernehmungen Das britische Kolonienministerium gibt in einem Communiquö bekannt, daß die Kgl. Kommission für Palästina in der letzten Zeit in geschlossenen Sitzungen Bekundungen des Earl of Lytton, Lord Lloyd und Lloyd Georges entgegengenommen hat. Die Zeugenvernehmungen der Kgl. Kommission sind nunmehr abgeschlossen. (Lord Lytton ist der Präsident der ״Palestine Potash Ltd.“, die die Mineralschätze des Toten Meeres ausbeutet: Lord Lloyd, ehemaliger Hochkommissar für Aegypten, besuchte kürzlich Palästina; Lloyd George war Ministerpräsident des Kriegskabinetts, das am 2. November 1917 die ״Baifour* Deklaration“ erließ. — A. d, R.) Keine Doktor-Promotion von Juden Der Reichserziehungsminister hat im Einvernehmen^ mit dem Stellvertreter des Führers, dem Reichs- und preußischen Minister des Innern und dem Auswärtigen Amt in einem Erlaß vom 15. April mit sofortiger Wirkung angeordnet, daß Juden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zur Doktorprüfung nicht mehr zu« zulassen sind. Auch die Erneuerung von Doktordiplomen hat bei ihnen zu unterbleiben. Zulässig bleibt die Promotion von jüdischen Mischlingen im Sinne des § 2 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des Ministers einzuhnlcn. Gegen die A u s h ä n d i g u n g d es i) o k! 0 r d i p 1 o m S an diejenigen Juden, weiche die Promotionsbcdingiuigen bei Eingang dieses Erlasses bercils vollständig erfüllt, d. h. auch die vorgeschriebenen Pflichtexemplare da Dissertation an die Fakultät abgeliefert haben, bestehen keine Bedenken. Das gleiche gilt für die [kille, in denen der Minister die Zulassung bereits vor diesem Erlaß ausnahmsweise genehmigt hatte, falls die Meldung zur Prutting spätestens innerhalb von drei Monaten seit Eingang dieses Erlasses erfolgt. Die in Betrat 11t kommenden Kandidaten sind ausdrücklich auf diesen Endtermin hin/uweisen. Da bei Staatsangehörigen Studierenden der Medizin und der Z a h n h e i I k u n d e eine Promotion erst nach erfolgter Be- Stallung als Arzt oder Zahnarzt erfolgen kann, will der Minister denjenigen Staatsangehörigen Studierenden der Modizin und der Zahnheilkunde, die jüdische Mischlinge sind, und als solche auf eine Bestallung als Arzt oder Zahnarzt nicht rechnen können, Gelegenheit geben, den Doktorgrad zu erwerben, soweit sie nach Ablegung des Staatsexamens das Deutsche Reich verlassen und im Auslande eine feste Stellung angenommen haben. Der Minister behält sich die Genehmigung in jedem falle vor. Staatenlose jüd i s c 1! e Mischlinge sind Ausländern gleiclmiachten. Diesen kann das medizinische oder zahnmedizinische Doktordiplom also ohne weiteres ausgehändigt werden, es sei denn, daß die Staatenlosigkeit darauf beruht, daß der jüdische Mischling die deutsche Staatsangehörigkeit durch Widerruf der Einbürgerung bzw. durch Aberkennung verioren hat. Diese Anordnung beendet eine Entwicklung, die in vieler Hinsicht für die Judenheit Deutschlands charakteristisch war. Eine der wesentlichsten Errungenschaften der Emanzipation war für die Juden der freie Zugang zu den Hochschulen, von dem sie in — uns selbst oft allzu groß erscheinendem — Umfange Gebrauch machten. Der akademisch gebildete Sohn war das Ideal einer Reihe von Generationell, und der Doktor-Titel erschien in gewissen Kreisen beinahe wie ein Teil des Namens — der ״jüdische Vorname“, wie man gelegentlich scherzweise sagte. Mit dem weitgehenden Ausschluß der Juden von den Hochschulen durch die Einführung der Zulassung entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerungszahl, hatte diese Erscheinung ihr Ende erreicht. Die Zahl der jüdischen Studenten au dentsehen Hochschulen war in den letzten Jahren bereits sehr gering. Nun ist durch die Anordnung, daß Juden hinfort keine Doktor-Diplome erhalten, die ja als akademische Wurde immer noch ejne besondere Bedeutung besitzen, diese Eilt- Wicklung zum Abschluß gelangt. Botschaft George Lansburys Religiöse Konferenz der Agudas Jisroel London, 9. Mai. (JTA.) Die von der Agtidas Jisroel in England aus Anlaß des 23jährigen Bestehens der Weif- Organisation cinherufcnc religiöse Konferenz ist unter Teilnähme von Delegierten aus ganz Engiaml am 9. Mai in London eröffnet worden. Den Vorsitz führte der Präsident der Agudas Jisroel in England und ehrenamtliche politische Sekretär der Weltorganisation 11. A. Goodman. Er brachte in seiner Eröffnungsansprache die Gefühle der Treue und Ergebenheit der religiösen Judenheit Englands für das Königspaar anläßlich der bevorstehenden Krönung zum Ausdruck und erklärte, er sei überzeugt, damit nicht nur im Namen der religiösen Gemeinden Großbritanniens, sondern der Juden in der ganzen Welt gesprochen zu haben, im Anschluß daran gab der Vorsitzende bekannt, daß auf eine Glückwunsch-Kundgebung, die an das Königspaar gerichtet wurde, von dem Privatsekretär eine I)ank-Ant■ wort eingetroffen sei. In einem Begrüßungsschreiben des Arbeiterführers George Lansbury heißt es: Was wir Zivilisation nennen, ist ohne Religion nicht nur Tod, sondern auch fluchbeladen. Die Menschheit wartet auf den Ruf zu wahrem, auf Duldung und guten Willen beruhenden religiösen Frieden, auf einen Ruf, der uns verstehen läßt, daß die Grundlage tur Frieden und Sicherheit nur darin gefunden werden kann, daß wir gewißt sind, einander so zu behandeln, wie wir selbst behandelt zu werden wünschen. Ich hoffe, daß ihre Versammlung groß und erfolgreich sein wird. Der Präsident der Weltorganisation, Jacob Roscnhci m, wandte sich gegen ״unverantwortliche Vorschläge•‘ für eine Zwangsauswanderung großen Maßstabs (womit er Jabotinskys ״Evakuierungspläne“ meinte — Red.), erklärte aber, für die ungeheuer schweren wirtschaftlichen Probleme, vor die die Judenheit gestellt ist, müsse eine Lösung gefunden werden. Mit der Politik des Separatismus müsse Schluß gemacht werden. Es sei an der Zeit, daß die großen jüdischen Organisationen der Welt sich zu gemeinsamer Arbeit vereinigen. Der Vorwurf des Separatismus sei gerade der Agudas Jisroel oft gemacht worden. Dieser Separatismus bestelle aber nur da, wo die Thora ihn verlangt. Dagegen sei es kein Vergehen, in allgemeinen Wirtschaftsfragen zusammenzuarbeiten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.