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Jüdische Rundschau · 1938-07-01 · Heft 52 (1.7.1938) · page 9

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
43 (1938)
Issue
Heft 52 (1.7.1938)
Date
1938-07-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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JÜDISCHE RUNDSCHAU PALÄSTINA-BLATT Nr. 52,1. JULI 1938 Das Todesurteil vollstreckt Schlomo Ben Josef hingerichtet — Demonstrationen in Tel Awiw Das vom Oberkommandierenden der militärischen Streitkräfte in Palästina bestätigte Todesurteil gegen Schlomo Ben-Josef wurde am 29. Juni morgens in Akko im Gerichtsgefängnis vollstreckt. RW. Durch diesen Akt hat das starre formale Recht seinen unerbittlichen Lauf genommen und die Hoffnung, daß noch im letzten Moment Gnade walten wird, ist endgültig geschwunden, ln den 48 Stunden, die der Vollstreckung vorausgingen, wrnrden von jüdischer Seite alle erdenkliehen Versuche unternommen, um die obersten Spitzen der Regierung zu veranlassen, von der Vollstreckung des bereits bestätigten Urteils abzusehen. Es wäre müßig, jetzt alle die Deputationen, Telegramme lind Bittschriften aufzuzählen, die sich beim High Commissioner und bei der Londoner Regierung dafür einsetzten, daß Ben Josef begnadigt wird, angefangen von dem palästinensischen Rabbinat und einer Delegation jüdischer Frauen bis zu den Interventionen Dr. Weizmanns im Londoner Kolonialamt. Diese Schritte von jüdischer Seite waren geschehen, obwohl es sehr unwahrsch ein lieh war, daß sie Erfolg haben würden; denn zwischen der Fällung des Todesurteils am 3. Juni und dessen Bestätigung am 23. Juni waren fast drei Wochen vergangen, und man darf annehmen, daß die maßgebenden Stellen alle Argumente für und wider genau erwogen haben. Nachdem aber das Urteil bestätigt und die Anwendung des Begnadigungsrechtes abgelehnt worden war, war kaum damit zu rechnen, daß England sich zu dem ungewöhnlichen Schritt entschließen würde, auf noch so eindringliche Interventionen hin die schon erfolgte Bestätigung wenige Tage nachher wieder aufzuheben. Auch ist in England ein Eingriff politischer Instanzen in ein Gerichts- und Vollstreckungsverfahren unzulässig. Nachdem dieses traurige Kapitel jetzt auf so grauenhafte Weise abgeschlossen ist, kann man nur hoffen, daß keine weiteren Nachwirkungen entstehen, die über den fürchterlichen Einzelfall hinaus die jüdische Sache in Palästina schädigen. Darum ist trotz all der Gefühle, die bei dem Gedanken an den!ungerichteten Juden sich des jüdischen Volkes bemächtigen müssen, eine nüchterne Betrachtung der Dinge am Platze. Wir haben in der letzten Nummer der ״Jüdischen Rundschau“, als die Bestätigung des Todes- Urteils gemeldet wurde, darauf hingewiesen, welches furchtbare Paradox darin besteht, wenn ein Jude zum Tode verurteilt wird, dessen Tat nicht den geringsten wirklichen Schaden a n*g e r i c h t e t hat, während zugleich die sich immer wiederholenden hinterhältigen Morde an zahlreichen unschuldigen Juden völlig ungesühnt bleiben. Wir haben auch darauf hingewiesen, daß man zwar nicht billigen, aber doch verstehen könne, wie die immer wiederkehrenden Nachrichten von ungesühnten Ueherfällen auf Juden unreife jüdische Jungen auf den Gedanken bringen können, sie wollten nun ״selbst die Vergeltung in die Hand nehmen“. Trotzdem muß man versuchen, die Dinge auch von der anderen Seite zu sehen. Der Fall hat eine menschliche, eine juristische und eine politische Seite. Die menschliche Seite: die Vollziehung dieses Todes- Urteils widerspricht jedem menschlichen Empfinden, weil ein junger Mensch, der gewiß kein Verbrechen begehen wollte, in die Maschen des justizapparates geriet. Viele Juden sind in Erez Jisrael bei der Verteidigung jüdischen Bodens gefallen, viele sind aus dem Hinterhalt ermordet worden. Wir betrauern tief jedes einzelne dieser Opfer, aber noch mehr bedauern wir, wenn die jüdische Siedlungsarbeit in Palästina, die der Schaffung neuen Lebens und neuer Kultur dienen soll, zu Verhältnissen führt, in denen die Anwendung von Todesurteilen an der Tagesordnung ist. Die Diskrepanz zwischen diesen hohen Vorstellungen, für die jeder einzelne junge jüdische Mensch in Palästina sich einsetzt, und einem solchen Tode, wie er sich jetzt ereignet hat, empfinden wir menschlich besonders drückend. Juristisch gesehen ist die Tat, um derentwillen Ben Josef verurteilt wurde, unter normalen Verhältnissen kein todeswürdiges Verbrechen. Seine Schüsse haben niemanden getötet, ja nicht einmal verwundet. Aber die Unmöglichkeit, des Terrors im Lande Herr zu werden, hat dazu geführt, daß ein Ausnahmezustand geschaffen wurde: Militärgerichte wurden eingesetzt, und auf den bloßen Besitz von Waffen ist die Todesstrafe gesetzt. Diese Ausnahmegesetze sind auch von jüdischer Seite gefordert worden, da man von ihnen eine wirksame Abschreckung der Araber erwartete. Leider hat der Ausnahmezustand diese Wirkung bisher nicht gehabt. Obwohl eine ganze Reihe von Arabern, die mit Waffen oder Bomben angetroffen wurden, gehängt wurde, geht der Terror unvermindert weiter. Man kann annehmen, daß im allgemeinen auch die englischen Behörden ein gewisses Verständnis dafür haben, daß ein Unterschied gemacht werden muß zwischen Waffen, die ausschließlich der Verteidigung dienen, und Waffen, die zu Ueberfällen verwendet werden. Es kann kein Zweifel bestehen, daß die Juden lediglich auf Verteidigung bedacht sind und an Unruhestiftung kein Interesse haben. Im Falle von Rosch Pina aber ist der Sachverhalt ein anderer. Hier haben die drei jungen Leute tatsächlich von sich aus aus dem Hinterhalt einen arabischen Autobus überfallen, sie waren in juristischem Sinne nicht in Selbstverteidigung, sondern der juristische Tatbestand ist genau der, auf den das Gesetz Anwendung findet. Hier ist es eine überaus schwierige Frage, ob bei der Anwendung formalen Rechts, das natürlich für alle ihm unterworfenen Bürger in gleicher Weise gilt, Unterschiede auf Grund von Erwägungen gemacht werden, die nicht aus der juristisehen Sphäre stammen. Die eng! i st : olche Fälle st e e strenge, Recht, das geht von der Anschauung unerbittlich in völlig gl angewandt wird, kein Recht wäre. Daß die Justiz trotzdem dort, wo es möglich war, der vollen Schwere des Gesetzes auswich, zeigt sich darin, daß einer der Angeklagten für unzurechnungsfähig erklärt lind der andere wegen seiner Jugend begnadigt wurde. Die Erkenntnis dieses juristischen Sachverhalts mindert natürlich in keiner Weise das Bedauern über seine Konsequenzen. Am verwickeltsten ist die Beurteilung des politischen Sachverhalts. Unmittelbar nach der Tat von Rosch Pina waren alle besonnenen Elemente im Jischuw auf das äußerste bestürzt, denn man wußte sofort, daß diese Tat schwere Folgen haben müsse. Die verantwortlichen Instanzen der Agency und des Jischuw haben jahrelang vor solchen tollen und sinnlosen Streichen, wie es der Ueherfall von Rosch Pina war, gewarnt, und es ist tatsächlich gelungen, trotz den naheliegenden gefühlsmäßigen und nervlichen Reaktionen, die fast völlige Selbstbeherrschung des Jischuw und Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen zwei Jahre lang durchzuführen. Nur eine kleine Gruppe, insbesondere Angehörige der revisionistischen Bünde, glaubten klüger zu sein und der jüdischen Sache mehr zu niitzen, wenn sie Vergeltungsmaßnahmen propagierten. Besonders ganz junge und unreife Menschen taten sich dabei hervor. Sie haben die naive Auffassung (die man auch sonst hier und da in Palästina hören kann), daß durch Vergeltungsmaßnahmen der arabische Terror schneller zum Schweigen gebracht werden kann als durch polizeiliche und militärische Maßnahmen der Regierung. Wie unsinnig diese Meinung ist, geht schon daraus hervor, daß die Terroristen selbst ihre arabisehen Mitbürger gar nicht schonen und durch die Tatsache, daß etwa in einem arabischen Omnibus harmlose arabische Fahrgäste beschossen werden, sich nicht im geringsten getroffen fühlen würden. Im Gegenteil, es ist nur Wasser auf die Mühle der Terroristen, weil sie ja jede Erzeugung von Unruhen begrüßen und weil sie vor allem wünschen, daß auch die bisher ruhige, nicht-aktivistischc arabische Bevölkerung zum Haß gegen die Juden aufgestachelt wird, was gewiß geschieht, wenn Juden auf unschuldige Araber schießen. Nach der Tat von Rosch Pina wußten die palästinensischen Juden, daß hier durch Leichtsinn und Un- Überlegtheit den Judenfeinden der Welt ein Argument gegen die jüdische Sache geliefert worden ist. Sie wußten auch, daß hier ein Tatbestand vorliegt, auf den die Todesstrafe gesetzt ist. Die damals schon klar auftauchende Möglichkeit eines Todesurteils gegen die jüdisehen Jungen, mit all den damit verbundenen stimmungsmäßigen Konsequenzen,!mißte natürlich alle verantwortlichen Elemente der Judcnheit mit s c 11 w e r e r Besorgnis erfüllen. Eine der gefährlichsten Folgen der Hinrichtung von Akko könnte es sein, daß dadurch den Agitatoren Stoff geliefert wird, die auch unter den Juden eine regierungsfeindliche Gesinnung verbreiten wollen und mit antiengli sehen Schlag w orten spielen. Die große Mehrheit des Jischuw darf auch jetzt dieser Einwirkung nicht erliegen. Auch wer der Meinung ist, daß das Todesurteil in Akko nicht hätte vollzogen werden sollen, muß zu verstehen versuchen, aus welchen Gesichtspunkten heraus die Regierung gerade dadurch ihre Auffassung von Recht und Gerechtigkeit über alle Parteinahme und über alle Besonderheiter! des Falles hinaus zu wahren versucht hat. Wir hoffen, als eine unmittelbare Affekthandlung, als R Hinrichtung, zu begreifen sind, vereinzelt hl haben ruhig Auffas leben Angele!, Plat׳ durchg vstoff und überaus empfindlichen Zeit, das grö Ile re lut keinen Augenblick außer acht bleiben. Es ist notw die Kooperation der Judenhcit mit der Mandatar!; gestört wird. Unter so komplizierten politische nissen, wie wir sie in Palästina haben, muß man auch einen schweren Schlag herunterzuw wieder an die positive Arbeit zu gehen. Es wäre sehenswert, daß das traurige Ereignis vom letzten Mittwoch den Anstoß dazu gibt, die ganzen politischen Zusammenhänge, die zu solchen Ereignissen führen, neu zu durchdenken und den Versuch zu machen, sie neu zu gestalten. 1 auf die und daß acht. Wir;cht. Aber;!!gefüllten resse darf mdig, daß acht nicht Verhält, verstehen, rgen und Exekutive gegen Demonstrationen Eine erregte Woche — Mittwoch Abend herrscht Ruhe Den Berichten der ״Palcor“ über die Vorgänge der letzten Woche entnehmen wir folgende Einzelheiten: In Tel Awiw kam es Sonntag zu einer revisionistischen Demonstration gegen die Bestätigung des Todesurteils. Die Demonstranten wurden von der Polizei zerstreut. Ein jüdischer Polizist wurde verletzt, zwei Demonstranten verhaftet. Die Kaffeehäuser in der Stadt wurden um 5 Uhr nachmittags geschlossen. Sonntag abend wurden weitere Demonstrationen vor dem Tel Awiwer Rathaus abgehalten. Bei den Demonstrationen wurden sechzehn Personen verletzt und in Haft genommen. Die Tel Awiwer Stadtverwaltung veröffentlichte ein Manifest, das die Juden auffordert, Ruhe und Ordnung zu bewahren. Montag nachmittag waren in T e 1 Awiw alle Kinos, Oeschäfte und Cafes geschlossen. In den Synagogen wurden Gottesdienste abgehalten. Als die Menschenmengen die Synagogen verließen, bildeten sie einen Demonstrationszug durch die Hauptverkehrsstraße der Stadt. In Jerusalem wurden Montag abend auf Ersuchen des Gemeinderates alle Cafes und Kinos geschlossen. Am Dienstag waren in T e 1 A w i vv sämtliche Schnlen geschlossen. In Jerusalem wurde ein Versuch, Schulkinder zu einer Demonstration vor dem Regierungsverhindert. Am Landes auf Ver- ׳ den Verurteilten Exekutive und Waad Leumi warnen vor Demonstrationen u! sich jegrün- Die erste öffentliche Sitzung der Teilungs-Kommission Vor kurzem fand, wie in Nr 49 gemeldet, die erste öffentliche Sitzung der Palästina-Teilungskommission in Jerusalem statt. A Sir Allison Russell, der Vorsitzende Sir John Woodheai, Mr. Waterfield und Mr. Luke, der Sekretär der Kommission, links nach rechts: Mr. Reid,

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