Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 43 (1938)
- Issue
- Heft 41 (24.5.1938)
- Date
- 1938-05-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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71 5. W38 Nr. 41/> Jahrgang 43 Preis 25 Rpf. JÜDISCHE RUNDSCHAU Redaktion, Verlag and A nzeigenverwaltvngi BerllnW 15, Melneketttr. IC Fen&mft 919031, Telegramm »Adr•!■« 1 Orghlp. — ln Fällen höherer Gewalt besteht kein Anspruch «ui Nachlieferung oder Erstattung etwa schon gezahlter Bezugsgebuhren. Bezugspreis einschließlich Bestellgeld je Monat RM 2,—, je Viertel, jahr RM 5,75: bei Abholung RM 1,88 bzw. RM 5,39 (einschließlich Postzeitung«• gebühr von 10,% Rpf je Monat). —־ Postscheck - Konten der Vertriebs *Abteilung für Groß- Berlin? Berlin 71573, fiir das übrige Reich: Berlin 17392 BERLIN כ״ג אייר תרצ״ח DIENSTAG, 24. MAI 1938 Erscheint jeden Dienstag und Freitag. Gültig ist die AnrcigenprcUIiate Nr. 5 vom 1. April 1936. Die zwölfgespaltene mm-Zeile 20 Rpf, für Familien- Nachrichten 15 Rpf. Keine Gewähr fiir Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen. Einzelanzeigcn nur Regen Vorauszahlung auf Postscheck ״ Konto Berlin 71618 oder bar Montag bis Freitag 9—18 Uhr. Annahmeschluß für die Dienstag ־ Ausgabe: Montag 10 Uhr, für die Freiing - Ausgabe: Mittwoch 15 Uhr. Familien - Anzeigen am Tag vor Erscheinen 16 Uhr Der Zionismus erstrebt fOr das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. (Baseler Programm) Militär-Aktion im Norden Ifci? Scharfe Maßnahmen gegen den Araberterror Jerusalem, 19. Mai. (Palcor.) Palcor erfährt, daß die Regierung infolge des fortgesetzten Terrors beschloß, umfangreiche militärische Maßnahmen durchzufiihrcn. Diese Maßnahmen zur Stärkung der britischen Kontrolle in gewissen Bezirken in Mittel- und Nord-Palästina sollen innerhalb der nächsten Tage begonnen werden. I י wird erwartet, daß Truppen und Polizei weite Gebiete im Lande besetzen und eine gemeinsame Aktion durchführen werden, um dem Terror ein Lude zu bereiteil und Ruhe und Ordnung im Lande wiederher/ustcllnl. Die allgemeinen militärischen Anweisungen sollen aus Jerusalem gegeben werden, jedoch werden die örtlichen Offiziere volle Verantwortung und Handlungsfreiheit für Operationell in ihren eigenen Gebieten haben. Die militärischen Operationen werden siel! hauptsächlieh auf die Gebiete von Haifa, Samaria und Galiläa erstrecken. Meldungen zufolge werden fiir den neuen Feldzug gegen den Terror ungefähr 3000 Mann in Mittel- und Kord-Palästina konzentriert. Die Regierung erließ eine Erklärung, in der sie die militärischen Maßnahmen in Galiläa und Samaria ankündigt. Eine Anz.ahl von Ortschaften wurde durch militärische Streitkrälte am 19. und 20. Mai besetzt. Die Erklärung wendet sich gegen Gerüchte, daß diese Aktion eine Form des K f ie g s'r e c h t es darstelle. Auch die betroffenen Gebiete werden weiterhin von den •zivilen Behörden verwaltet. Die neuen militärischen Maßnahmen tragen keinen offensiven Charakter, sondern den der Abwehr. Die besetzten ()rtschaften erhalten dauernde militärische Posten, die in Verbindung mit beweglichen Patrouillen stehen. Die Absicht ist, die Lage in den in den Bergen gelegenen Ortschäften zu stabilisieren, die den Terroristen zur Basis dienten. Fenier sollen die militärischen Verbindungen sichergestellt werden, wozu die erforderlichen Straßen hergerichtet werden müssen. In Süd-Palästina, das sehr lange von Militär besetzt war, sind derartige Möglichkeiten seiner Zeit geschaffen worden, während der Norden des Landes, durch das im Jahre 1018 die britischen Streitkräfte sehr rasch vorstießen, weniger gut mit Straßen bedacht wurde. Von der Teilungs-Kommission Pinchas R u 111 e 11 b e r g von der Palestine Electric Corporation sagte vor der Teilungskommission in einer Sitzung hinter geschlossenen Türen aus. Ruthenberg trug die Fordertitig■ auf Einschluß der Elektrizitätsstation bei Zemach in den vorgesehenen Judenstaat vor. Die Mitglieder der Teilungskoinmissioii besuchten die Versuchsstation und das Sicff-Institut in Rechowoth. Im An- Schluß daran nahmen sie im Hause von Dr. Wcizmann Tee ein. In Palästina und Transjordanien werden von Terroristen Manifeste verbreitet, in denen Araber, die vor der Teilungskonimission als Zeugen erscheinen, mit dem Tode bedroht werden. Palcor erfährt, daß trotz der gegen die Teilungskoinmissioii betriebenen Boykottpropaganda mehrere Araber der Kommission Memoranden zugestellt haben. Das neue brasilianische Einwanderungsgesetz Von unserem Berichterstatter Säo Paulo, 15. Mai 1938 Das neue Einwandcrungsgesetr. vom ■I. Mai (über das wir in Nr. 37 kurz berichteten — Red.) bringt gegenüber dem bisher geltenden Rechts/ustand grundlegende Aenderun• gen. Die wichtigste Aentlerung ist wohl die Ab schaffung der ״C a r t a de Cham ad a“. Nach dem alten Rcchlszustand war die Einwandeningsgenehmigung das Ergebnis eines Verwaltungsprozesses vor der brasilianischen Polizeibehörde, der mit der Ausstellung des Rufbriefes, der ״Carta de Chamada“, endete. Diese ״Chamada״ war die Eimvandertingserlanhnis, ihre Visierung durch den Konsul eine rein formelle Bestätigung. Nach dem neuen Gesetz gibt es diese ״Cartas de Chamada“ nicht mehr. Nunmehr ist die Entscheidung der Frage, ob der Eimvamlerungskandidat den an ihn zu .stellenden Anforderungen entspricht, den Polizeibehörden genommen und in das freie Ermcss e 11 d e 1׳ K o n s 11!als 11 e!1 ö r d e 11 gestellt worden. Welches sind nun die Kriterien, die dem brasiliatiisehen Konsul als Grundlage dienen sollen? Das alte Einwanderuiigsgeset/ hat die Verwandten- und B.erufskategorien, denen die Einwanderung offenstand, abschließend aufgeführt. Das neue Gesetz sagt nichts darüber. Es enthält den Begriff des Blutsverwandten nicht und schweigt auch über die Wirkung eines Anstellimgsvertragcs, der — unter bestimmten Voraussetzungen — nach dem bisher geltenden Gesetz zur Einreise berechtigte. Es bleibt aber abzuwarten, ob die für die nächsten Wochen angekündigten A u s f ü h r 1111 g s b e st i 111111 u n g e 11 darüber etwas sagen werden; es ist nicht ausgeschlossen, daß sie das Gesetz nach dieser Richtung hin ergänzen werden. Das neue Eimvanderungsgesetz beschränkt sich darauf, die Personenkategorien aufzuführen, denen die Einwanderung verwehrt ist: Kranke, Arbeitsunfähige, ohne Begleitung reisende Personen unter 18 und über 60 Jahren, soweit die Ausführungsbcstimmungcn keine Ausnahmen vorsehen, Vorbestrafte und bereits früher aus Brasilien Ausgewiesene. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; auch andere Gründe, die — nach dem freien Ermessen des Konsuls — die Einreise des Betreffenden als nicht wünschenswert erscheinen lassen, schließen die Erteilung der Eiinvanderungsgenchmigtmg aus. Von besonderer Wichtigkeit ist möglicherweise der Artikcl '2 des neuen Gesetzes, der die Bundesregierung er- «nächtigt, die Einwanderung von Personengruppen ״bestimmter Rasse oder Flerkimft“ aus wirtschaftlichen oder sozialen Erwägungen einztischränkeii oder zu sperren. Die Zahl der Ein w a nderer a u s jede m L :1 n d e darf jährlich nicht höher als 2״״ der Gesamtzahl der Staatsangehörigen der gleichen Nation sein, die in den letzten 50 Jahren in Brasilien cingewandert sind. Innerhalb dieser Quote — und das durfte praktisch von erheblicher Bedeutung werden — müssen 80 ״ ״ der zugelassenen Ein- Wanderer 1 a n d w i r t s c 11 a f 11 i c 11 e Arbeiter oder Landwirtschaffliehe Techniker sein. Der eiiigewanderte landwi-tschaffliehe Arbeiter oder Techniker darf in den ersten vier Jahren seines Aufenthalts in keinem anderen Berufe tätig sein. Auf Zuwiderhandlungen stellt die binnen einer Frist von 15 Tagen durchzuführende Ausweisung. Innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft hat sich jeder Einwanderer bei der Polizei registrieren zu lassen. In den ersten vier Jahren seines Aufenthalts hat er jeden Wechsel seines Arbeitsplatzes und seiner Wohnung der Polizei anzuzeigcn. Auf Niehtbefolgung dieser Vorschrift stellt Aus- Weisung. Jeder Ausländer, der länger als sechs Monate im Lande bleibt, muß im Besitz einer polizeilichen Idcntitätskarte sein. Dieser amtliche Ausweis — eine Art Inlandspafl — muß den Vermerk enthalten, daß sein Inhaber sich legal im Lande aufhäli Auch nach dem neuen Gesetz besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit der Einreise zu einem zeitlieh begrenzten Aufenthalt. Hierunter fallen: Touristen, Transitreisende, Handelsvertreter, Geschäftsreisende, Künstler, Sportler, Lehrer und ähnliche Personengruppen. Diese Reisenden naben das Recht, sechs Monate iin Land« zu bleiben, können aber ihren Aufenthalt legalisieren lassen, sofern sie den diesbezüglichen Vorschriften der Ausführungsbestimmungen Genüge tun. Welches diese Vorschriften sein werden, bleibt bis zum Erlaß der Atisführungsbestimmungen abzuwarten. Um zu verhindern, daß eine Einreise als Touristenei11rei.se verschleiert wird, sieht das Gesetz Ko 11 trollan a ß 11 a 11 m e 11 vor, von denen als wichtigste hervorzüheben sind: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinen Arbeiter- und Angestelltenlisten zu vermerken, in welcher Eigenschaft die von ihm angestellten Ausländer ins Land gekommen sind. Dem als Handelsvertreter oder Touristen eingereisten Aus- Finder ist es verboten, eine bezahlte Stellung a n z u 11 c 11 m e!1. Auf Zuwiderhandlungen steht Gefängnis von sechs Monaten bis zu einem Jahr und nach Verbüßung Ausweisung. Auf die Anstellung eines nicht legal eingewande! ten Ausländers stehen hohe Geldstrafen. Alle bundesstaatliehen, staatlichen und Komiminalhehörden haben vor der Entscheidung jeder Angelegenheit, an der ein Ausländer beteiligt ist, nachzuprüfcn, oh sein Aufenthalt im Lande legal ist. Ein vor einigen Wochen ergangenes Gesetz, bestimmt außerdem, daß alle wichtigen Eintragungen im Handelsregister, die einen Ausländer betreffen, erst vorgenommen werden dürfen, nachdem dieser seinen legalen Aufenthalt nachgewiesen hat. Touristen oder Handelsvertreter, die sich länger als sechs Monate im Lande aufgehalten haben, sind von der Polizei zum Verlassen des Bundesterntonums aufztifordern. Dazu ist dem Ausländer eine Frist zu setzen, die 15 Tage nicht übersteigen darf. Wer dieser Aufforderung innerhalb dieser Frist nicht nachkommt, wird ausgewiesen. Ausländer, die sich im gegenwärtigen Zeitpunkt illegal im Lande aufhalten, können ihren Aufenthalt binnen einer Frist von 120 Tagen, die mit dem Inkrafttreten der Ausführungshesiimintingen zum neuen Einwanderungsgesetz beginnt, legalisieren, sofern sie in der Lage sind, diesen Bestimmungen zu genügen. Einen wichtigen Teil des neuen Gesetzes bilden die Bestimmungen, die die K o 11 e k t i v -1 m!11 i g r a t i o n und -Kolonisation regeln. Danach ist die geschlossene An- Siedlung von Angehörigen nur einer Nationalität verboten. In keiner Kolonisationszolle darf der Prozentsatz von Brasilianern niedriger als 30 und der von Ausländern einer Nationalität höher als 25 sein. An den Schulen dieser Kolonisationszonen dürfen nur geborene Brasilianer unterrichten. Die Unterrichtssprache ist portugiesisch; Kindern unter 14 Jahreu darf keine Fremdsprache gelehrt werden. Fremdsprachige 'Schul- und Unterriclitsbiichcr dürfen an diesen Schulen nicht benutzt werden. In allen landwirtschaftlichen Zonen des Landes dürfen Bücher, Zeitschriften und Zeitungen nur in der Landessprache erscheinen, fm gesamten ^Bundesgebiet diisfen, Druckwerke irgendwelcher Art in einer fremden Sprache nt# mit Genehmigung des Instizministers publiziert werden, Das Gesetz sieht die Schaffung eines ״Rates für Immigration und Kolonisation“ vor, der als oberste Ein- W ander 11 ngsbeh ö r d c fungieren wird. Aus dieser Darstellung ergibt sich, daß das neue Einwaiulcrungsgcsetz sich aut' die Aufstellung allgemeiner Richtlinien beschränkt und die Regelung der Einzelfragen den Ausführungsbcstimintingen vorbehält. Solange diese Ausfiihrungsbestimnmngen nicht vorliegcn, wird es kaum möglich sein, im einzelnen Einwanderungsfall klar zu sehen. Es heißt im Gesetz, daß die Ausfimriuigsbestimmungen hinnen 60 Tagen* also bis zum 3. Juli, ergehen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt herrscht also rechtlich ein Schwebezustand, da das alte bimvaiiderungsgesetz nicht mehr und das neue — mangels der notwendigen Ausfiilmingsbestimmungen — noch nicht in Kraft ist. —e— Wirtschaftliche Grundfragen Von Ernst Kahn, Jerusalem Ist Palästina I e b e n s f ä h i g? Diese Frage wirft nicht nur der voreingenommene Assimilnnt auf; auch zahlreiche Zionisten sind unsicher. Solche, die aus Augst vor wirtschaftlichen Enttäuschungen die Deheioiedlimg fürchten und solche, die schon hier sind und /iwet/en. Für die zuletzt Genannten ist es ein schwacher Frost, wenn sie v״n Brüdern in anderen 1;indem ähnliches hören. Vor allein nehmen sie an, daß eine Krise etwa in den Vereinigten Staaten auch eines Tages \ orbeigelion wird und dann ein so reiches Land wie Ameiika auch wieder gesteigerte Vcrdienstinöglichkeiten bringen wird (sofern man so lange warten kann). Wird aber Palästina jemals aus eigener Kraft heraus seine Einwohner ernähren können oder stets ein ..Zuschußbetrieb“ bleiben, dessen Einwohner nur so lange ein leidliches Dasein fristen können, solange Spenden wohltätiger Menschen ins!.and strömen und solange die Sparpfennige der Einwanderer ausreichen und Anleihen von Gläubigern gewährt werden? Spricht nicht vor allem die passive Handelsbilanz eine erschreckende Sprache — bat jemals ein Land jahrelang viermal so viel eingeführt, als es ausführte? Und kann auf die Dauer eine in ו wc-amtlichen europäisch-anspruchsvolle Einwandererschicht mit einem anspruchslos-orientalischen Proletariat konkurrieren, ohne zwischen Ausschaltung oder völligem Hinuntersinken unter das Existenzminimum zu wählen? Ist nicht vor allem die Landwirtschaft — die unentbehrliche Grundlage jeden gesunden Volkes — aussichtslos und gefährdet, da einerseits eine nirgends zu empfehlende Monokultur, die Zitrusgewinnung, herrscht und in geradezu bekleminender Weise weiter wächst, da Wasser rar und Boden teuer, da Gemüsebau nicht konkurrenzfähig und die Milchproduktion äußerst kostspielig ist? Und steht es urn die Industrie besser, da sie unter einem winzigen lnlandsmarkt und hohen Produktionskosten leidet; sind nicht Zusammenbrüche wie Assis oder Kremener bedenkliehe Zeichen? Ist unter diesen Umständen eine Erhöhung der Einwanderung zu rechtfertigen oder wird es nicht umgekehrt eines Tages zu einer starken Auswanderung kommen und im Lande nur eine proletarische Masse und vielleicht eine Handvoll Rentner etwa auf dem Herrliehen Karmel oder in Rechawiah bleiben? Das dürften wohl die wichtigsten o ko 11 o m! sehe 11 Einwendungen gegen die Fundierung des Landes sein von den politischen sollen Berufenere sprechen. Mit strengster Objektivität soll liier eine Antwort vorsucht werden; die Ziffern beruhen auf dein amtlichen Material, für die gegebenen Schüt/ungen trägt der Autor die alleinige Verantwortung, wenn auch in weitgehendem Maße die Arbeiten der Economic Society of Palestine und des Mitarbeiterkreises des Economic Research Institute genutzt wurden. Dabei waren 11a ment lieh die Untersuchungen von B r o m b e r g e r, Rita 11 i n d e n und Ludwig G r u e n h a u m von größtem Werte. Ls ist unnötig zu betonen, daß alle Schätzungen bestenfalls Annäherungswert besitzen. Die passive Handelsbilanz Stellen wir die Tatsachen an die Spitze: Palästinas offizie Ile Ein- und A 11 s f u 11 r (in Millionen £P) 1932 1933 1934 1935 1936 1937 (193S) Einfuhr 7.77 11.12 15,15 17.85 13.98 15.90 (13?) Ausfuhr 2.63 2.91 3.50 4.52 3.63 5.82 9? ל ) Einfuhr- Überschuß 5.14 8.21 11.65 13.33 10.35 10.0s ( 6?) Ausfuhr in «0 der Einfuhr 34 26 23 25 26 37 (54?) Dieser Tabelle ist mancherlei zu entnehmen: 1. Palästina hat wohl die relativ passivste Handelsbilanz der Welt; wenigstens ist uns kein anderes Stete*■ UehvMUk Von den Ausschüssen des ungarischen Oberhauses wurdt die du d engesetz Vorlage unverändert angenom men. Im Emek Chcfer wurde eine n e u e S ie d 111 n g vor Juden aus Deutschland ״S’dot Warburg״ er richtet. In Tel Aviv wurde von den Arbeitern eilt Protest streik wegen des in der Stadtverwaltung ausge brochenen Schulkonfliktes proklamiert. Das ״Kleine A.-C." billigte die Haltung der Exekutiv gegenüber der Teilungskommission.