Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 43 (1938)
- Issue
- Heft 2 (7.1.1938)
- Date
- 1938-01-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 2 / Jahrgang 43 Preis 25 Rpf; JÜDISCHE RUNDSCHAU *•<Uktl9!>,Varlag nud Anxeigenvarwnltnngi Barlln W1S, Malaalcaitr. 10 Farnrafi 919031, Telegramm-Adr•»•«■ Orghlp. — B.!Ug1pr«i» eliuchlieSlich BeMallgeld je Monat RM 2,—, jo Vierteljahr RM 5.75, bei Abholung RM 1,88 b*w. RM 5,39. - PÄUchedr - Konten der Vertrieb. - Abteilung■ Beriin 71573 (für Grofl-Berlin). Berlin 17392 (für da. übrige Reich). In Fällen hüherer Gewalt b4«W1t kein Anspruch auf Nachlieferung’ oder Erstattung: etwa schon gezahlter BexngagebUhren. — Erscheint Jeden Dien.tag and Vreltag. BERLIN ה׳ שבט תרצ״ח FREITAG, 7. JANUAR 1938 Gflltlg! AoselgenprsUIiits Nr• 5. Die 12 gespaltene mm - Zeile 20 Rpf., für Familien Nachrichten 15 Rpf. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmtes Ausgaben oder an bestimmten PUtxen wird keine Gewähr geleistet Gelegenheit»• ameigen nur gegen Vorauszahlung auf Postscheck - Konto Berlin 71618 oder bar Montag bis Freitag 9—18 Uhr. Annahmeschluß für die Dienstag Ausgabe Montag 10 Uhr, für die Freitag - Ausgabe Mittwoch 13 Uhr. (Für Familien - Anzeigen am Tag vor Erscheinen 13 Uhr) Der Zionismus erstrebt fOr das indische Volk die Schaffung einer öffentlich ■ rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. (Baseler Programm) Neues Palästina-Weißbuch Ausgehend vom Peel-Plan, aber keine Festlegung auf dessen Einzelheiten Das erwartete neue Weifibuch über Paläslina ist Dienstag abend in London veröffentlicht worden. Es hat die Form einer (bereits 10 Tage zurückliegenden) Depesche des Staatssekretärs für die Kolonien an den Hochkommissar von Palästina und die Amtsziffer Cmd. 5634. Das WeiBbuch betont, dafi die Regierung auf Einzelheiten des Peel-Plans nicht festgelegt sei, und lehnt dabei vor allem die zwangsweise Umsiedlung von Arabern ab. Eine neue ״technische Kommission“ werde alle Fragen nochmals prüfen und die Entscheidung der Regierung werde dann dem Völkerbund zuf eleifet werden. Besonders hervorgehoben wird die Tatsache, dafi diese Prozedur noch ״viele Monate“ in Anspruch nehmen wird. Nachstehend geben wir den vollen Text des Hauptteils des Weifibnches mit einem vorläufigen Kommentar. Aii den Hochkommissar in Palästina Downing Street, 23, Dez. 1037 Ich habe die Ehre Ihnen mitznteilen, daß die Regierung Seiner Majestät die Regierungserklärung (Cmd 5513) vom vergangenen Juli sowie auch die Schlußfolgerungen, die aus den über den Gegenstand zuerst im Unterhaus und sodann in der Permanenten Mandatskommission und in der Ratstagung des Völkerbundes gefaßten Beschlüsse zu ziehen sind, geprüft hat. Ein Memorandum mit den wichtigsten Auszügen aus der Regierungserklärung und den in Frage kommenden Beschlüssen sowie Auszügen aus ministeriellen Verlautbarungen ist beigefügt. 2. Ich glaube, daß es notwendig ist, gewisse Folgerungen aus der prinzipiellen Annahme der im Teil III des Berichts der Königlichen Kommission enthaltenen Empfehlungen hervorzuheben und wenn möglich die Ungewißheit zu zerstreuen, die in gewissen Kreisen mit Bezug auf die beabsichtigte Handlungsweise der Regierung besteht, 3. In der Regierungserklärung brachte die Regierung ihre allgemeine Zustimmung zu den Argumenten und Schlußfolgerungen der Kgl. Kommission sowie ihre Meinung zum Ausdruck, daß der Plan einer Dreiteilung die beste und hoffnungsvollste Lösung des Problems ist. Angesichts der öffentlichen Beachtung, die die Kritik gewisser Einzelheiten des versuchsweise vorgeschlagenen Tei- Jüdische Aerzte aus der Ersatzkassenpraxis ausgeschlossen Nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigurig Deutschlands hat der Verband der Angesteliten-Krankenkassen, der die Dachorganisation von 14 Ersatzkassen bildet, mit Wirkung vom 1. Januar 1938 alle im Sinne der Nürnberger Gesetze jüdischen Aerzte aus der Ersatzkassenpraxis ausgeschlossen. Hierdurch werden insgesamt etwa 3000 jüdische Aerzte — davon rund 800 in Berlin — betroffen. Die Kassen, die unter diese Vereinbarung fallen, sind die Berufskrankenkassen der Kaufmaiinsgchilfcn und der weiblichen Angestellten, die Barmer und die Lichterfelder Ersatzkasse, die Kassen der Techniker, der Werkmeister, der Behördenangestellten und andere. Diese Kassen standen bisher mit ihren Aerzten in einem freien Vertragsverhältnis. Von etzt ab.übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung Deutschands die Betreuung der Mitglieder und bestimmt, weiche Aerzte zu beteiligen sind. Die Neuordnung gilt auch für den Verband freier Krankenkassen e. V. Berlin. Der Verband freier Krankenkassen ist die Organisation, in der neben einer Anfestellten-Krankenkasse die acht vorhandenen Arbeiterr satzkassen vereinigt sind. Sie umfassen 500 000 Mitglieder und Angehörige. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung sind in den Pflichtkrankenkassen — also in den O r t s L a n d-, Betriebs- und Innungskrankenkassen — jüdische Aerzte nach wie vor zug©lassen. Das heißt, daß unter bestimmten Bedingungen in diesen Kassen jüdische Aerzte (Frontkämpfer; Juden, deren Söhne im Weltkriege gefallen sind; Juden, die bereits am 1. August 1914 in diesem Beruf tätig waren) auch weiterhin arbeiten dürfen. Nicht betroffen von dieser staatlichen Ordnung sind die privaten Ersatzkassen, die mit ihren Aerzten im freien Vertragsverhältnis stehen. * Durch diese neuen Verfügungen wird die materielle Lage einer großen Zahl von jüdischen Aerzten sehr verschlechtert. Berücksichtigt man, daß die Aerzte ohnedies schon emen schweren Existenzkampf zu führen haben, so eribt sich, daß eine ganze Reihe von denjenigen Aerzten, ie bisher als.Frontkämpfer in Deutschland verblieben waren, nun gezwungen sein wird, einen anderen Wirkungskreis zu. suchen. Gleichzeitig kommt die Nachricht, daß in Rumänien beabsichtigt wird, den an ausländisehen Universitäten promovierten jüdischen Aerzten — und das ist sicherlich keine geringe Zahl — die Praxis zu entziehen. Der jüdische Aerztestand, der schon im Mittelalter hoch angesehen war und nicht nur durch seine Heiltätigkeit, sondern auch durch seine Forschertätigkeit bedeutende Leistungen aufzuweisen hat, ist heute vielfach aut der Suche nach neuen Arbeitsplätzen in der Welt. Es ist dies, abgesehen von dem privaten Schicksal der Betroffenen, ein kleiner, aber bedeutsamer Ausschnitt aus der Judenfrage unserer Tage. lungsplanes, wie er im Teil III des Kommissionsberichts ausfieführt ist, gefunden hat, möchte ich kiarstellen, daß S. M. Regierung in keiner Weise auf die Billigung dieses Planes festgelegt ist, und insbesondere daß sie nicht den Vorschlag der Kommission bezüglich der zwangsweisen Umsiedlung von Arabern aus dem jüdischen ins arabische Gebiet angenommen hat. 4. Nach Ansicht der Regierung rechtfertigen die Erörterungen in Genf die Aufnahme weiterer Untersuchungen, die für die Aufstellung eines genaueren Planes mit mehr Einzelheiten notwendig sind. Die endgültige Entscheidung kann nicht in bloß allgemeinen Ausdrücken gehalten sein, und die weitere Untersuchung wird zweifellos das notwendige Material zutage fördern, auf Grund dessen nach der Fest- Setzung des bestmöglichen Planes über seine Gerechtigkeit und Airsfiihrbarkeit geurteilt werden kann. 5. Wie Ihnen bekannt ist, ist angekündigt worden, daß eine neue Spezialkommission ernannt werden wird, die Palästina besuchen und der Regierung nach Beratung mit den dortigen Bevölkerungsgruppen Vorschläge für einen detaillierten T eilungs p I a n vorlegen solk und daß es die Aufgabe dieser Körperschaft sein wird, Ratschlage bezüglich der voraussichtlichen Grenzen der vorgeschlagenen arabischen und jüdischen Gebiete und des neuen britischen Mandatsgebiets zu erteilen, sowie die finanziellen und ü b r igen Untersuchungen anzustellen, für die die Königliehe Kommission die Ernennung einer Finanzkommission empfohlen hatte. Die Funktionen dieser neuen Körperschaft werden technischer Natur sein, d. h. ihre Funktionen werden darauf beschränkt sein, Tatsachen festzustellen ubd im einzelnen die praktischen Möglichkeiten eines Teilungsplans zu prüfen. 6. Die Aufgaben (״terms of reference“) der technischen Kommission werden die folgenden sein: * Unter Berücksichtigung des Teilungsplans, wie er in Teil III des Kommissionsberichtes ausgeführt ist, aber mit voller Freiheit, Aenderungen dieses Plans vorzuschlagen, einschließlich einer Aenderung der für die Beibehaltung unter britischem Mandat vorgeschlagenen Gebiete; sowie unter Berücksichtigung etwaiger Vorstellungen der Bevölkerungsgruppen in Palästina und Transjordanien — I. Grenzen für die vorgeschlagenen arabischen und jüdischen Gebiete und die ständig oder zeitweilig unter britischem Mandat zurückzubehaltenden Enklaven zu empfehlen, die a) eine vernünftige Aussicht gewähren für die schließliehe Errichtung selbständiger arabischer und jüdischer Staaten mit entsprechender Sicherheit; < b) den Einschluß der geringstmöglichen Zahl von Arabern und arabischen Unternehmungen im jüdischen Gebiet und umgekehrt nötig machen; und c) S. M. Regierung instandsetzen, die Mandatspflichten zu erfüllen, deren Ausführung im Kommissionsbericht empfohlen wird, einschließlich der durch Artikel 28 des Mandates hinsichtlich der Heiligen Stätten auferlegten Verpflichtungen. (Art. 28 enthält Bestimmungen für den Fall der Aufhebung des Mandats. — A. d. Red.) II. Die wirtschaftlichen und finanziellen Fragen zu prüfen und darüber zu berichten, die mit der Teilung Zusammenhängen und die Entscheidungen erfordem, einschließlich a) der Aufteilung der öffentlichen Aktiva, der Staatsschuld Palästinas und anderer finanzieller Verpflichtungen, die nach Artikel 28 des Mandats ״gesetzlich von der Verwaltung Palästinas während der Mandats- Periode eingegangen wurden“, soweit als notwendig zwischen den verschiedenen Gebieten; '־) Mittel zu sichern, daß die oben erwähnten finanziellen Verpflichtungen in Uebereinstimmung mit Artikel 28 des Mandats voll erfüllt werden; c) die Verwaltung der Eisenbahnen, Häfen, Post, Telegraphen- und Telephon dienste; d) Währungsregelungen; c) Zollverwaltung und Tarife; f) Budgetaussichten der verschiedenen zu errichtenden Verwaltungen; g) Wahrung der Rechte der Beamten in Uebereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 28 des Mandats; h) Behandlung industrieller und anderer Konzessionen; i) Möglichtt״!icn des freiwilligen Austausches von Land una Bevöüic ung und Aussichten, durch Landentwicklungsmaßnahmen Raum für weitere Siedlung zu schalfen, um den Bedürfnissen derjenigen zu entsprechen, die von einem Gebiet ins andere überzusiedeln wünsehen; j) Schaffung wirksamer Sicherungen für die Rechte der religiösen oder völkischen Minderheiten in den Gebieten, die den Arabern bzw. den .luden z.ugesnrochen werden, einschließl ch des Schutzes der religiösen Rechte und Besitztümer. 7. Wenn als Ergebnis der Untersuchungen der technischen Kommission, die zweifellos viele Monate in Anspruch nehmen werden, ein Teilungspian als gerecht und ausführbar von S. M. Regierung erachtet wird, wird er dem Rate des Völkerbunds zur Begutachtung vorgelegt werden. Wenn der Plan vom Völkerbundsrat gutgehcißcn wird, wird eine weitere Periode für die Errichtung neuer Regierungssysteme unter Mandat in den betroffenen Gebieten notwendig sein und, wenn das notwendige Einverständnis vorhanden ist, für Vcrtragsver- Handlungen mit dem Ziel der schließlichen Errichtung unabhängiger Staaten. Es kann auch für S. M. Regierung notwendig sein, angesichts des Kommissionsberichtes weiter den Vorschlag der Permanenten Mandatskommission zu prüfen, daß die arabischen und jüdischen Gebiete zeitweilig unter einem System der ״Karttonisierung“ oder unter getrennten Mandaten verwaltet werden sollten. Es ist daher klar, daß eine Zeitlang alle Maßnahmen nur prüfender Natur sein werden. 8. Ich werde mich sobald als möglich weiter mit Ihnen über die Frage der personellen Zusammensetzung der Kommission und ihre Arbeitsweise in Verbindung setzen. Ich habe die Ehre usw. gez. Ormsby-Gore In einem Anhang des Weißbuches sind Auszüge aus den Doku ment endesletzten Jahres enthalten, insbesondere aus der Regierungserklärung vom 8. Juli 1937, worin dem Peel-Bericht zugestimmt wird, ferner die Reso* lution des Unterhauses vom 21. Juli 1937, Auszüge aus den Reden Ormsby-Gores vor der Mandatskommission, der Berieht der Mandatskommission an den Völkerbundsrat, sowie Auszüge aus der Rede Edens vor dem Völkcrlnnulsrat am 14. September und der Beschluß des Völkerbundsrates vom 16. September 1937. Neue oder alte Politik? Vor der Frage, wie das neue Weißbuch zu bewerten ist, steht die Frage, wie es zu deuten ist. Mau hat den Eindruck, vor einem Schriftstück zu stehen, das in besonders hohem Maße den Beinamen ״diplomatisch“ verdient. Es trägt den Stempel des Kompromisses auf der Stirn und scheint die Richtigkeit der vor der Veröffentlichung dieses Dokumentes von der englischen Presse ausgestreuten Gerüchte über Konflikte im Kabinett (siehe Leitartikel in der vorigen Nummer der ״Jüdischen Rundschau“) zu bestätigen. Nach dem Wort» laut des Weißbuches hat die Regierung den Peel-Plan nicht aufgegeben, aber ihr Bekenntnis zu diesem Plan, das am 8. Juli 1937 völlig eindeutig und bestimmt ausgesprochen wurde, klingt diesmal viel unverbindlicher. Will sie wirklieh nur ״das Gesicht wahren“ und ist der Peel-Pian ״tot“? Das Rätselraten, was dieses Weißbuch eigentlich bedeutet, wird seine Aufklärung erst durch die Praxis finden. Man wird aber nicht fehlgehen, wenn man zweierlei feststellt. Erstens: die Ungewißheit über die Absichten der Regierung, die seit Jahren eine der Hauptursachen der Unruhe in Palästina ist und die durch die Erklärung vom 8. Juli 1937 fatei Ue&etMUk Eine Verordnung der rumänischen Regierung untersagte die Beschäftigung rumänischer H aus ange s teilter unter 4 0 Jahren in jüdischen Haushaltungen. Der englische und der französische Gesandte in Bukarest haben in Angelegenheit der jüdischen Minoritätenrechte in Rumänien eine Demarche unternommen. Sir Arthur W auchope teilte mit, daß er für die Ge• Währung einer Staatsanleihe von .£ 300000 an die Orangenpflanzer hei der Londoner Regierung einge• Das palästinensische Schiff ״fl a r C arme l“ brannte im Hafen Konstanza aus.