Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 39 (1934)
- Issue
- Heft 64 (10.8.1934)
- Date
- 1934-08-10
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 JÜDISCHE RUNDSCHAU b) wenn ein palästinensisches Gericht ihn wegen einer stratbaren Handlung verurteilt und seine Ausweisung empfohlen hat, b) wenn innerhalb eines Jahres seit seiner Einwanderung ein Gericht feststellt, daß er ohne sichtbare Untcrhaltsmittcl timhcrwnmfert, c) wenn der High Conunissioncr aus irgend einem Grunde glaubt, daß die Auswanderung im öffentlichen Interesse hegt. Lin ausländischer Staatsangehöriger, der in Palästina sei* neu ständigen Wohnsitz hat und das Land vorübergehend verlaßt, kann nur mit einem Kiickrviscvisum wieder Pa- Jästina betreten. Dieses soll vor der Ausreise in Palästina beantragt werden, doch kam! der Antrag auch vorn Ausland entweder beim Direktor des Immigration Department unmit•“(• bar oder durch den Britischen Konsul gestellt werden. Die Bewilligung wird in letzter /eit nur sehr schwer erteilt. In den Ländern, in welchen die Bevölkerung an der Staatliehen (ieset/pehiing und Verwaltung teilniinmt, pflegt das Recht dazu eigenen Staatsangehörigen Vorbehalten zu sein. Die palästinensische Verfassung von 1922 sah als einzige Institution mit einer Vertretung der (icsaintbcvölkcriing einen teils aus Beamten, teils aus gewählten Milgliedern bestehenden Legislative Council mit sehr beschränkten Befugnissen vor, zu dem nur palästinensische Staatsbürger aktives und passives Wahlrecht haben sollten. Infolge der Obstruktion der Araber wurden die Bestimmungen über den Legislative Council außer Kraft gesetzt, so daß heute eine Vertretung der Gesamtbevölkerung Überhaupt nicht existiert. Dagegen i;t von der Mandatarmacht die lokale Sclbstver- Waltung ausgebaut worden, und zwar zuletzt durch die Städte- Ordnung von _1<J31 (siehe ״jüd. Rundschau1934 •׳ Nr. 22). Nach dieser kann in Tel-Awiw auch ein Nielitpalästinciiscr in den Stadlrnt wählen und gewählt werden, während in den anderen Städten dagegen —_ wie Jerusalem, Haifa, ־Liberias, Jaffa — das aktive und passive Wahlrecht r.־?r palästinensischen Staatsbürgern ztistclif, einschließlich der Personen, für die ein vor dem 1. 9. 1933 gestellter Naturalisationsantrag Säuft. Die Selbst- Verwaltung der Gemeinden ohne Stadtrechte, darunter auch der jüdischen Kolonien Rccliobotb, Rischon Ic Zion, Petach Tikwah ist'durch die Local Councils Ordinancc 1921 geregelt. Zur!Teilnahme an der Selbstverwaltung dieser Gemeinden sind auch Ausländer berechtigt. Innerhalb der öffentlich-rechtlichen Organisation des patästincnsischcn Judentums, der Jcwish Community oder Kn esset 11 Israel, sowie in den einzelnen Kchilloth ist die Rechtsstellung unabhängig von der Staatsangehörigkeit. III. Während auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts der palästincnsische Staatsangehörige immerhin, wie gezeigt, in ein-?einen Punkten vor dem Palästinenser Vorrechte besitzt, ist der Ausländer zivilrechtlich in keiner Weise schlechter gestellt. Das bedeutet aber keine formale Gleichheit in allen Punkten, vielmehr werden Pcrsonciistaiidsangclcgcnhcitcn von ,,foreigners“, ausgenommen Mohammedaner, nach dem Recht des Hoimatstnalcs beurteilt, was sich mit den in Deutschland gegenüber Ausländern angewandten Grundsätzen des intcrnationalen Privatrechtes deckt. Als Pcrsonenstandsangclegenheiten bezeichnet die palästinensische Verfassung: Ehe, Sclicidüng, Untertialtsaiispriidic zwischen Ehegatten und Verwandten, Vormundschaft (einschließlich elterlicher Gewalt) Legitimierung und Adoptierung Minderjähriger, Verhinderung geschäftsunfäliigcr Personen an der Verfügung über ihr Vermögen, Erbfolge, Testamente und Vermächtnisse und die Verwaltung des Eigentums abwesender Personen. Die Familienmul Erbrcchtsvcrhältnissc der in Palästina lebenden deutschen Staatsangehörigen regeln sich also nach dem Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, während für palästincnsische Staatsbürger in derartigen Angelegenheiten 1m wesentlichen das religiöse Recht maßgebend ist. Weder Aus- Linder noch Palästinenser aber können über Miri-Bodcn testa* mcutarisch verfügen, vielmehr vererbt sich dieser nach den Be- Stimmungen des Ottomanisclicn Rechtes, die denen des Deutsehen B. G. B. über gesetzliche Erbfolge sehr ähnlich sind. Der in jüdischen Händen in Palästina befindliche Boden dürfte zum weitaus überwiegenden Teil Miri sein. Man versteht darunter Land, das sich im formellen Eigentum des Staates befindet, aber Privaten derart überlassen ist, daß sic — von lctztwilligen Verfügungen abgesehen — praktisch wie freie Eigentümer darüber verfügen können. Testamente, die von deutschen Staatsangehörigen in Palästina errichtet sind, werden von den deutschen wie auch den nalästinensischen Gerichten als formell gültig anerkannt, sowohl wenn sie in der Form des B. G. B. ,als auch wenn sic in der Form der palästinensischen Succcssion Ordinance errichtet sind. Läßt sich ein Ausländer in Palästina naturalisieren, so regeln sich seine Pcrsonenst.uidsaiigclcgciihcitcn von da ab nach den für Palästinenser geltenden Grundsätzen, im Falle eines Juden also nach jüdischem Recht. Es ergeben sich jedoch schwierige Uehergnngsfragcn, so z. B. in bezug aut die Wirksamkeit von testamentarischen Verfügungen, die vor dem Wechsel der Staatsangehörigkeit getroffen sind. Dagegen sind für nkhtmohammcdanische foreigners, also auch für deutsche Staatsangehörige, in allen Personenstandsnrozessen die Zivilgerichte zuständig und nur auf Grund einer Vereinbarung der Parteien die religiösen Gerichte. Kein p a I ästincnsisches Gericht aber, weder ein ziviles noch ein religiöses, kann die Ehe eines 11 ic 111inoham m cda nisc hc 1t foreigners scheiden. Wenn der Ehemann deutscher Staatsangehöriger ist, so kann jeder von beiden in Palästina lebenden Ehegatten die Scheidungsklage nach § 606 II der Deutschen Zivilprozeß- Ordnung bei dem Landgericht erheben, in dessen Bezirk er den letzten Wohnsitz in Deutschland hatte, und wenn kein solcher Wohnsitz bestand, beim Landgericht der zuständigen Landeshauptstadt, evtl, beim Landgericht Berlin. Eine Scheidüng in Palästina aber ist nicht zulässig. Die Rabbifiatsgcriclitc setzen sich aber über die ihnen unterlegte Bcschränkutig hinweg und scheiden auch Ehen von ausländischen Juden. Ein derartiges, nach dem staatlichen Gesetz unzu* lässiges Scheidungsurtcil kann naturgemäß zu erheblichen Komplikationen fuhren. In 11 i c 1! t s t r c i t i g e n Pcrsoncnslamlsnngclegcnhcitcn sind in eien Bahnen der vom High Commlssiouer erlassenen Verordnung .auch die Konsuln für die Angehörigen Ihres Staates zuständig. Infolgedessen können sich die deutschen Staatsangehörigen in Palästina vor dem deutschen Konsul trauen lassen. Jedoch kann eine Ehe zwischen deutschen Juden vor dem palästinensischen Rabbinatsgcriciit geschlossen werden. Eine solche Ehe wird auch von den deutschen Gerichten anerkannt. IV. Fiir diejenigen Einwanderer, die noch Einkommen oder Vermögen in Deutschland besitzen, ist cs wichtig, daß eine Doppelbesteuerung dieser Steuerobjekte nicht in Frage kommt, ״denn Palästina kennt eine Besteuerung de» Einkommens oder des Ocsamtvcrmögcns überhaupt nicht.“ Die bestellenden Steuern vom Wert oder Ertrag von Immobilien erstrecken sich nur aut Grundstücke und Gelände Inncrh alb Palästinas. Ob und wann die von der palästinensischen Regierung erwogene Einkommensteuer cingciührt wird, läßt sich nicht Voraussagen. Einstweilen unterliegt das in Deutschland befindliche Vermögen und das dort erzielte Einkommen von Einwohnern Palästinas daher nur der beschränkten Be- Steuerung nach § 3 des deutschen Vermögenssteuer-Gesetzes und §§ 3, 60 des Einkommensteuergesetzes sowie sclbstverstündlich auch allen deutschen Ohjcktstcucrn. Wanderung durch das unbekannte Galil Mit diesem Artikel setzt der Autor seine mit dem Spazier• gang zum Jarmuktal in Nr. 57 v. 17. 7, begonnene Schilderung palästinensischer Landschaften fort. Red. Das Galil ist der Norden Palästinas. Das bekannte Galil ist dessen östlicher Teil (Jordantal mit Tibcriassec). Das unbekannte Galil ist das Gcbirgsland, das sich zwischen dem Jordantai und dem Mittelmcer erstreckt, durchzogen von der bekannten Straße Haifa—Akko—Safed, Vom Hadar Hacarmcl aus gesehen erhebt es sich in 25 km Entfernung wie eine langgestreckte Kulisse jenseits der Bucht, hinter Akko. Aber schon mit dem Fernglas sind seine Vielgestaltigkeit und seine zahlreichen arabischen Dörfer zu erkennen. Hinter Akko folgten wir ein Stück Wegs dem altrömisehen Aquädukt, das auf unzähligen Gewölbebogen heute noch Akko vom Gebirge 11er mit dem besten Wasser des Landes versorgt. Dann zweigten wir von der nach Ras El Nakura (Grenz- Station gegen die Republik Libanon) führenden Straße ab und fuhren die langsam und gleichmäßig ansteigende Ebene hinauf. Wasser scheint es hier reichlich zu geben, denn einen neben der Straße hcrlaufendcn und sich dann in den Gärten verlierenden Wassergraben konnten wir als erstes Interessante dieser Tour begrüßen. Die Bäume und Sträucher zu beiden Seiten unseres Weges waren jedoch vom Staub so weiß, als ob sic mit Puder überschüttet worden wären. Immer tiefer blieb die Akko-Ebcnc hinter uns, und hinter ihr lag groß und frei das in der Nachmittagssonnc glänzende Meer. Einen Araber fragten wir nach dem Weg, wir verließen unser Auto, und er machte unseren Führer bis'zum nächsten Mittag. Er führte 1ms von der Straße ab, zuerst über Felder und dann in ein enges freundliches Tal hinunter voll frischgrüner Büsche und kleiner Bäumchen auf rotbraunem Boden, in denen wir zum ersten Male seit unserem Abschied von Deutschland wieder Amseln singen hörten. Beim Aufstieg auf der anderen Talscitc fanden wir in einer kleinen Höhle, deren Eingang mit Moos bewachsen war, eine sparliehe Quelle, die ihr Wasser in eine in den Felsboden gehaucnc Zisterne tröpfelte. Oben angekommen, trafen wir auf die Reste einer alten unbekannten Stadt, von der zahlreiche Wasserlöcher und steinerne Wassertröge noch gut erhalten waren: der Rest der Stadt lag unter arabischen Tabakfeldcrn begraben. Der Hauptzweck unserer Wanderung war der Besuch der vielen Burgruinen, mit denen diese Gegend geradezu übersät ist. Von einer solchen Burg waren — außer den Wasserlöclicrn — nur noch geringe Mauer- und Gewölbereste vorhanden. Eine andere fanden wir, bestehend aus einem großen rechteckigen Hof, der in die umgebenden dunklen Felsen hineingemeißelt war. An einer Ecke war als Turm ein mächtiger Felsblock mit senkrecht abfallenden Wänden stehen geblieben; eine gut erhaltene Treppe führte außen hinauf; oben fanden wir ein Wasserloch, von Gebüschen umwachsen, deren Wurzcln durch den ganzen Felsen hindurch bis in die Erde reichten. Von hier aus sahen wir gegen die sinkende Sonne schon die dritte Ruine, eine große Kreuzritterburg namens Frankenberg, auch Starkenberg genannt. Sie steht auf einer Bergnasc, von zwei ineinander mündenden Tälern umgeben, und beherrschte einst die Straße von Akko nach Syrien. Wir hatten einen prächtigen Sonnenuntergang. Tief unter uns Nr, 64, 10, VH!'!934 rauschte ein kleiner Fluß nainen» Kurn. E» hätte gerade %0 eine deutsche Mittclgcbirgslandschaft sein können mit einzigen Unterschied, daß es hier an Steile von üäumt große Gebüsche gibt, die aber wie ein Wald die Ber» einem grünen Flor überziehen. Wir stiegen den steilen H״*'* zum Kurn hinunter. Im letzten Licht der kurzen Dämmer * badeten und tranken wir gleichzeitig, denn das Wasstr!)**י Kurn ist klar und kalt. Nachdem die schmale Mondsirh'* hinter den Bergen verschwunden war, zündeten wir ein pe1,*‘ an und beleuchteten damit eine im Tal liegende gotisch Burgruine, die noch zu Erankeiibcrg gehörte. Dann! Hits von wir uns allmählich vom Plätschern des Flüßchens und Zirpen der Grillen cinscltläfcrn, überdeckt von einem Stetr.r liiinincl, den man in solcher Klarheit in Deutschland »Lt kennt. ״ 1111 ersten Morgengrauen badeten wir ziihneklapp{^ nochmals, füllten unsere (־laschen mit dem köstlichen und stiegen dann den Talhang empor. Ein freier Blick bot si-! uns hier bei Sonnenaufgang auf Berge und Täler; das M«• im Hintergrund war in Dunst verschleiert. Wir kamen j! den Resten einer alten Kirche, von der außer tintcriidischn Gewölben mir noch eine einzige Lage von Steinen Vorhandtwar, die aber den Grundriß klar erkennen ließ. Wir wandert« nach kurzer Frülistücksrast weiter, dauernd durch kleine T!. bakfcldcr, die jedes flache Stück Boden bedeckten; doch »!! weit und breit kein Dorf zu sehen, zu dem sie gehörten. Gegen 9 Uhr kamen wir in das arabische Dorf Akrlt, die arabische Form des schon im Altertum gebräuchlich« Namen» Karlot. Ein ״Mann von Knriot“ — ״heb Karicf war der Judas Ischariot des neuen Testaments. Das Dorf hrt auf der Kuppe der höchsten Erhebung in weitem Umkreis Un^ bietet einen schönen Rundblick über das ganze ״unbekannt«* Galil vom Meer mit dem Carmel auf der einen Seite bis ra Hermon jenseits des Jordantalcs auf der anderen. Der Mu*. tar (Bürgermeister) verwahrt schöne Ausgrabungen, verlangte aber unmögliche Preise dafür. Wir kauften Eier, lebbo (sauere Milch) und wohlschmeckende Fladen (Brot) und wirea das Tagesgespräch des ganzen Dorfes. Ein anderer Führer begleitete uns nun und zeigte mg schon weif von Akrit entfernt, eine Reihe mächtiger Sar• kophage, die einsam zwischen Steinen und Büschen in der Landschaft standen. Sarkophage und Deckel bestanden je aus einem einzigen Stein. Grabräuber hatten die schweren Deckt! hcruntcrgewälzt und den Grabinhalt geraubt. Er führte um noch zu zwei weiteren Burgruinen; von einer standen die unterirdischen Pfeiler und Gewölberippen noch, alles übrige war cingcstiirzt. Audi hier wie überall gab es viele Wasser• löclicr, die meisten mit Steinen verschüttet, nur wenige noch wasserführend. Oft lagen sic in einsamer Gegend und war« die einzigen Anzeichen dafür, daß hier einmal Mensch« gewohnt hatten. Die Geschichte von Benjamin wurde um lebendig, den seine Brüder in ein solches Loch geworln hatten. Ohne Hilfe von oben hier wieder hcrauszukommts, scheint unmöglich. Bei einer Rast boten wir unserem Araber Brot, Otirh und ein Ei an: Brot und Gurken nahm er an, das Ei 11» lehnte er zunächst ab, und es bedurfte einigen Zuredens, b er cs endlich doch dankbar verzehrte. Wer hat diesen ,p• mitiven“ Menschen solche Bescheidenheit, solches Taktgcl»‘ cingcgcbcn? Ueberhaupt lernen wir auf unseren Wanderung: manche erfreuliche Eigenschaft der Araber kennen, so ra allem ihre unübertreffliche Gastfreundschaft wk Hilfsbereitschaft. Bittet man sie, einem eine Seher,?■ Würdigkeit zu zeigen, so tun sie cs gern und gründlich, such wenn sie einen stundenlang begleiten müssen, und nehmen lei• nen oder nur einen geringen ßakschisch dafür. Die Mann« unterscheiden sich äußerlich von einem deutschen Bauern oft nur durch Tracht und Sprache. Allmählich senkte sich vor uns die breite Ebene »Wer, links und rechts von Bergen eingefaßt. Im hellen Glanz der Nachmittagssonnc lag das unendliche Meer vor uns. Eis trockenes Flußbett, kilomctcrlang mit duftenden fliederähnliehen Büschen bewachsen, geleitete uns nach dem sauber« christlich-arabischen Städtchen Bassa (kurz vor Ras El Nt kura), wo uns unser Autobus erwartete und uns zurückbracht« nach Haifa. Dr. Robert Beer, Haifa. Gegen antisemitische Hetze in Rumänien Bukarest, 5. August. (J.T. A.) Die antisemitisch« P r e S s c 11 et z c, die in letzter Zeit mit besonderer Intensität betrieben wurde, soll nunmehr durch c n c r g i s c 11 e Maß■ nahmen unterbunden werden. Die Zcnsurbchörde gibt «in« Reihe von Themen bekannt, über die Artikel in den Zeitung« nicht erscheinen dürfen. So wird es in Zukunft verboten sein, Artikel zu veröffentlichen, in denen die Tätig* keit und das Programm ״extremer Bewegungen“ in gümti• gern Lichte dargcstcllt wird. Außerdem heißt es ausdrücklich, daß keine Artikel erscheinen dürfen, die zum Klaisei* und Rassenhaß aufreizen. Die Gattin des bekannten Habima-Schäuspielcrs Mcskiä wurde in Tel-Awiw in ihrer Wohnung von einem löjährig« Mädchen nicdcrgcstochcn. Die Täterin wurde verhaftet, '״• schweigt aber das Motiv der Tat. Die Schwerverletzte «wae ins Hadassa-Spltal gebracht. Grundsteinlegung der Sch'chunaüi Olej Germania A\ if /■■;!— א , f'1.‘׳r M 'S J'ß 1 י» . ■ % M, . V; 1. . ( \ ,i •' .■■0| K'j- »* .'Hi 'xLC«'' fl r ■ ־ * «־1.2 ■* «*“SS ׳ 1! יי*'.* S'A ■4*6% -»»•»»v ~i ן 1> “dej niov־0^ ־י ־. ־'- .־ '1 '־ y* <4 4" 1 |L;rf Oi. Georg Landauer spricht. (J; Der arabisch« ilürgiTm«üt«r Der erst« Bauplatz mit der Iribüna für dit Grundsteinlegungsleür von Haifa Hassan Schukri). rhotai I’hoto,tu4i« ßtn-Ztl (EuXauUtcbJ HaiJa KALENDARIUM 1934 — 32. Woche 5694 — 47. WodlC^ Freitag 10. August 39. Aw Samstag 11. M 30. " rin 0»י1יי׳ י׳ יר Sonntag 13. M 1. Ellul nn ב׳ יראס Montag 13. ״ X Dienstag 14, M 5« M Mittwoch 13, M 4* w Donnerstag 16. ״ 5• Sabbat-Ausgang) Berlin 1«. Breslau Frankfurt a. M. S׳״ Mtodiea >* 10. Augnit 17041 Leopold Zone, einer da VSlet da WU»•«״**• de* Judentum», geboren. >"*י«»י «•״ Gründung»«Tagung der ******* Jcwlth - Agcncr I» Zürich.