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Jüdische Rundschau · 1934-07-24 · Heft 59 (24.7.1934) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 59 (24.7.1934)
Date
1934-07-24
Page
– (sequence 1)
Language
German
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JULI 1934 2a־/.— Preis EM 25.״ r—י ז ן P8r jüdlscho Volk die Schaffung elnor öffentlich - rochtllch gesicherten Helmstitte In Palästina. ״ r__. .יי ..— —*--—— -• -- -— — ■ ■-- — Anitlfentarlf• EM• E2(*af eilen• MilUmeter-£«lle HM—,20, Hlr Stellenseeuch• HM —40* für Pamlllennechrkhten HM — 45• FJn*01«nrf>lRot1 nur t«K«n Voreu*- rahluRf «ul roetechndk-Kmif® Berlin 71615 ewf#r ln der An/Wgeri• Art nehme Moouf bl» Freitag 9-W Uhr AnnehraeechhiÄ für di• Dienstag-AuigsH• Montag 10 Uhr lÜf dl» Freitag- Ausgabe Mittwoch 13 Uhr (Familienanieicen bi» Donnerttag 10 Uhr) Baseler Programm•1 | I 1 \ i «O ) V H Jr{^. ^יי■ *j clL^ va1 ״ Li Lj Jerusalem, 20. Juli (Tel. d. ״Jüd. Rundscliau“). Das Berufungsgericht hat den des Mordes an Arlosoroff angeklagten St.avsky freigesprochen. Das Urteil betont, daß die Aussage der Zeugin Sima Arlosoroff sowohl bezüglich Stavskys als auch bezüglich Rosenblatts vollkommen glaubwürdig sei. In England und allen englischen Protektoratsgebieten würde das zur Verurteilung ausreichen; das palästinensische Gesetz. erfordere jedoch einen zweiten Zeugenbeweis. Die Aussage Weiscrs, das Gutachten der Spurensucher und die Narbe an Stavskys Hand seien in diesem Sinn nicht zureichend. Bezüglich Abdul Medschids bestehe der Verdacht eines zugunsten der Verteidigung geschaffenen Komplotts zwecks falscher Aussage. Die Version des Minderheitsvotums de Valeros bezeichnet das Gericht als ״phantastisch“. Im ״Völkischen Beohacldcr“ veröffentlichte der Leiter des Tjsscnpolitischcn Amtes der NSDAP, Dr. Walter Groß, ,1111 y>, Juli einen Leitartikel ״R a s s e n s t o 1z. und Politik“, der sich f!c״cn die Mißdeutung wendet, die die Rassenpolitik der nationalMi/ialistisclien Regierung; in großen Teilen der Ueit gefunden habe. Nach einem Hinweis auf England und Amerika, die trotz ihrer eigenen auf Rassenreinheit bedachten Grundsätze die deutschen rassischen Anschauungen miübilligen, fahrt der Verfasser fort: ,.I lUiiili! 11 i-1 dii M׳ Kiii-i(׳Illing nur dann, wenn man annimint, tia& jjr.'ilinkie iluimH'iivcrgiltung in der Welt lal-at lilicli ein jjfhli'h 1,11.111(', Hild von den r.c-dM I1(׳n ('•rinnlsäUen des Nalioml n/(,1ii.mu, vi ilueiicl hat. Deshalb sei hier noch einmal mit Sthlrlt Icslgcilcllt, daB der Nalionalaotlalismua gar nicht daran denkt, andere Rassen herabiuscticn oder als minderwertig zu bezeichnen. Wir Ix1<m<11׳ mir die Notwendigkeit tiir alle Kassen und Volker der Knie, ihre besondere bititmäßige' Kigcnart so zu erhaben, wie sic dcr Schöpfer g! daltet hat, und wir betonen die t'nm״gli׳ Mail, die n.iturgegebeneii Ungleichheiten der Ka 111 und Volker noch länger als bblier aiilier acht: zu lassen. Her Nsiional od.ili-iiuis spriilit abo nicht von der Minderwertigkeil irgendweb her ireinder Meiiseliengnifipen, sondern lediglich von ilmr. A 11 d 0 r י a r t 1 g k e i I, und lehnt die ׳Vermischung ats Sfh.1dllcl1 liir tieiile Teile 11b.“ Die Rassenpolitik des deutschen Nationalsozialismus ist!war in den offiziellen Dokumenten stets ganz allgemein for• mulicrt, cs wird jedoch zugegeben, daß sic praktische Bedeutung in erster Linie in bezug auf die Juden hat. Dran die Falle, wo Angehörige anderer ״ scher Rassen tat Ausnahme der Juden) in Deutschland jene Steilungen be• kleidet haben, die nun Niclitaricrn verschlossen sein sollen, durften überaus selten sein. Aus diesem Grunde dürfte matt €€ nicht fchlgelieit, wenn man die Ausführungen des Leiters des Rassenamtes, obwohl sie in ihren weiteren Teilen die Frage des Besuches atisliiiidisclicr (Liste in Deutschland behandeln, auch auf jenes Problem bezieht, das praktisch den Austoß zur Rassengeset/gcbung gegeben hat. In diesem Sinne könnten wir die im ״Völkischen Beobachter“ veröffentlichten Ausführungen mit Genugtuung begrüßen, denn aus ihnen spricht der Grundsatz, daß ״irgendwelche fremden Menschengruppen“ nicht als minderwertig, sondern nur als anders artig gekennzeichnet werden, ein Grundsatz, dessen Anwendung auf die deutschen Juden für uns sicherlich eine fühlbare seelische Erleichterung brachte. Wir haben stets diejciiigcn Juden, die eine ״Andersartigkeit“ der Juden nicht erkennen oder nicht eingostchen wollten, als wirklichkeitsbliud und in einer falschen Politik befangen angesehen. Andersartigkeit, zu der man sich offen bekennt und deren große ethischen und kulturellen Güter man bewußt pflegt, kann gewiß nicht zu einer Degradierung führen Da itian wohl annehmen kann, daß die Ausführungen von Dr. Walter Groß, an leitender Stelle im ״Völkischen Beobachter“ «!»gedruckt, für den Nationalsozialismus maßgebend sind, so dürfen wir daraus wollt die Erwartung schöpfen, daß den in manchen Presseerzettgnissen noch vorhandenen schmähenden Darstellungen des Judentums ein Ende gemacht. werden soll, Denn der Artikel von Groß schließt mit folgender Feststellung: ״So führt der Kaisens!andpunkt des Nationnlsozialismus nicht zu Feindschaft und gegenseitigem Kampf, solidem ZU gegenscitigcr Achtung, die allein die Grundlage für friedliche Beziehungen unter Maischen und Völkern sein kann. Unser aller l’tlicht aber ist es, im In- und Ausland dieser richtigen Auffassung in unserer Haltung zum Siege zu verhelfen.“ t'V '״! Besinnung 1m R.J.F.? Wie uns aus Düsseldorf mifgeteilt wird, hat die dortige Ortsgruppe des R c i c 11 s b u n d c s Jüdischer Frontsoldaten einstimmig folgende Entschließung gelaßt: Entschließung. , «Die Ortsgruppe Düsseldorf des R. J. F. beobachtet mit »‘cigcndcr Sorge die inncrjüdischc Entwicklung itn deul- »dien Judentum seit dem Schicksalsjahrc 1933. Atit tiefster Enttäuschung mußte sie fcststellcn. daß die Einheit eines Morisdien Erlebens von elementarster Wucht nicht eine tmhclt des Empfindens und des Handelns zu erzeugen 'ennochle; daß vielmehr alte, in der Wirklichkeit des Lehens Md mehr vorhandene Gegensätze hcrausgestcllt. kiitisllieh vergröbert und zum Rüstzeug einer neuen Ideologie gemacht wurden. « . Es geht nicht an, daß innerhalb des deutschen Juden- »mts neue Gräben aufgeworfen, neue Klüfte aufgerissen *erden. Ein einiges Band muß alle Menschen In Deutschland Mischlingen, die den stolzen Namen Jude tragen. Einer der Vorkämpfer für diese Einheit muß der R. J. r. werden. ~r muß daher das gesamt jüdisch-denkende Sammelbecken a'w jüdischen Frontsoldaten werden. ,״ Seine Arbeit hat allen jüdischen Interessen in gleicher 7c|sc zu dienen und sich auf drei große Gebiete zu er- «»ecken. hat einmal auf der Grundlage eines durch keine ndwic gestalteten Ereignisse zu erschütternden »aurlsgefühls und auf der Grundlage steten E.nsatzwillcns Deutschland die Erhaltung des Lebensraums des Ischen Judentums zu erstreben, hat ferner einzutreten für stärkste Förderung der dergewinnung unserer jüdischen Ktilturwcrlc, una r sowohl für die Generation der Erwachsenen wie mders für die der Jugend. Daher Bejahung und!!mögliche Unterstützung der jüdischen Schule in Mischern Geist. , sieht schließlich In dem Aufbau Palästinas eine igartige Gelegenheit, jene große, hc Heimstätte zu schaffen, die den Typus Juden alten soll, der der ganzen Welt zeigt, was Judescm »lieh bedeutet. der Erkenntnis, daß heute Größtes auf dem‘Spiele nd daß eine nie zu beseitigende Zerklüftung im deul seiten Judentum unter allen Umständen vermieden werden muß, fordert die Ortsgruppe Düsseldorf alle Ortsgruppen im R. J. F. auf, durch eine gemeinsame Willcnsbildung im Sinne dieser Grundsätze den R. J. F. auf seinen alten und einzig richtigen Weg, den Weg der allumfassenden gesamtjüdischen Haltung zurUckzufUhrcn. Von den anderen jüdischen Organisationen aller Rieh- Hingen fordert die Ortsgruppe Düsseldorf Verständnis für die oben gekennzeichneten Bestrebungen und volle Ancrkennung der Arbeit und des Einsatzes für die deutsche Judenhcit.“ Dazu wird uns von unserem Berichterstatter noch mitgeteilt: ״Diese Entschließung wurde am Mittwoch, dem 18. Juli 1031, von einer außerordentlich stark besuchten Mitglieder- Versammlung der Ortsgruppe Düsseldorf im R. J. F. einstim m i g angenommen, vor der Annahme wurden ausgezeichnete Referate über (ieseliichtsentwicklung des dcutsehen Judentums (Obcrlandcsgcricldsrat Frankenthal), über die Notwendigkeit der jüdischen Einheit (Oberleutnant d. R. A. Lippmatii!) ciitgegeiigcnommcn. Herr Rabbiner Dr. Klein begründete in warmen Ausführungen die Notwendigkeit einer solchen Entschließung in dieser Stunde. Die Resolution ist gerichtet an alle Ortsgruppen des R. J. F. und wird so den Anlaß zur Klärung einer der entscheidenden Fragen des Bundes geben.“ Die Leser der ״Jüdischen Rundschau“ werden gewiß diese Bemühungen der Düsseldorfer R. J.!7.■Ortsgruppe um Herstellung der Einigkeit im deutschen Judentum begrünen. Wenn der R. J. F. darauf verzichten würde, eine separatistisehe, gegen eine große Gruppe des deutschen Judentums ge-, richtete Politik zu führen, dann könnte er sicherlich auf seinem Spezialgebiet die Unterstützung aller deutschen Juden finden. Aus der Düsseldorfer Resolution ist zu ersehen, daß auch in weiten Kreisen des R. J. F. selbst die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer Kursänderung für die Politik der R. J. F.-Leitung vorhanden ist. Man darf gespannt sein, wclchen Widerhall in den anderen R.J.F.-Gruppen der dem inneren Frieden dienende Schritt haben wird. Der Leiter des. politischen Departements der Palästina- Exekutive der Jcwish Agency, Mosche Schertok, ist in London eingetrofien und hatte eine einstündige Untcrredüng mit dem Ko 10 n i e n m i n i s t e r, in der insbesandere Fragen der jüdischen Einwanderung nach Palästina erörtert wurden. Ein nslsas Uituil Berlin, 22. Juli 1034. Das Urteil des Berufungsgerichtes, das in der jüdi* sehen Welt einen lebhaften Widerhall finden wird, gründet sich auf juristisch formale Momente. Bei einem ״politischen“ Kriminalfall wie dem vorliegenden, der die öffentliche Meinung so stark erregt, vergißt man nur allzu leicht, daß ein Gerichtshof jenseits politischer Agitation zu stehen hat und sich an bestimmte formelle bindende Richtlinien zu halten hat. Nicht einmal die Tatsache, daß jene oder diese Gruppe sich dem Gerieht gegenüber Ungehörigkcitcn zuschulden kommen ließ oder daß irgendeine Gruppe das Urteil zu falscher politischer Interpretation mißbrauchen wird, kann ein wirkliches Gericht abhalten, das auszusprechen, was es zu Recht erkannt hat. Die Angelegenheit Stavsky kann, soweit der I* r o z. c ß in Frage kommt, nur juristisch betrachtet werden (daß sie noch eine andere Seite hat, gehört auch auf ein anderes Blatt). Wir haben schon bei Verkündigung des erstinstanzlichen Urteils, das Stavsky zum Tode verurteilte, darauf hingewiesen, daß allgemein ein Freispruch erwartet worden ist. Diese Erwartung war auch bei solchen Leuten vorhanden gewesen, die privat der Meinung waren, daß in der Tat die Angeklagten die Täter sind: Zwischen Privatmeinung und Gerichtsurteil ist ein gewaltiger Unterschied, was jetzt schlagend durch die Begründung des Berufungs- Urteils erwiesen wird. Die Anschauung, daß zwar die Vertckligung keinen der Beweise erschüttert hat, daß aber das Bcwcismatcrial zur Verurteilung nicht ausreicht, war weit verbreitet. Wenn die Richter aussprechen, daß in England und in allen englischen Protektoratsgebieten das Material gegen beide Angeklagte zur Verurteilung ausreichend wäre, dann ist dies ein deutlicher Hinweis darauf, daß das Gericht lediglich nach formaljuristischen Momenten im Sinne des palästinensischen Kriiniualkoelcx urteilt. Die Frage, um die cs sich handelt, ist die, ob gegen die Angeklagten zwei hundertprozentig zuverlässige Belastungsbcwcisc voriiegen. Das palästinensische Recht verlangt nämlich in Kriminalfallen dieser Art, auf die die Todesstrafe gesetzt ist, ein solches Doppel zeugnis. Als ein solcher vollgültiger Beweis wird die Aussage der einzigen unmittelbaren Tatzeugin, Frau Sima Ariosoroff, gewertet. Was nun den zweiten Beweis betrifft, war itn Falle Roscnblatt schon das Gericht erster Instanz der Ansicht, daß dieser nicht erbracht ist; darum wurde Roscnblatt sofort freigesprochen. Im Falle Stavsky war das Gericht erster Instanz offenbar zu der Meinung gelangt, daß auch der zweite vom Gesetz erforderte Beweis vorlic gt. Eine Beurteilung dieser Frage wird jedoch dadurch erschwert, daß das Gericht erster Instanz keine Begründung seines Urteils veröffentlicht hat, so daß nicht bekannt ist, welche von den Tatsachen, die sich im Verlaufe des Verfahrens ergeben hatten, für das Gericht bei seiner Verurteilung maßgebend war. Die M ö gl i ch k e it e n hat unser juristischer Mitarbeiter in Nr. 49 der ״Jüdisehen Rundschau“ damals angeführt. In der Hauptsache waren es die Aussagen des Zeugen Weiser, der Stavsky identifiziert hatte, ferner die Aussagen der Spurcnlescr und schließlich die Narbe an Stavskys Hand, von der die Polizei annahm, daß sic durch Verletzung an dem Stachcldraht, über den der Mörder Arlosoroffs auf seiner Flucht gestiegen war, entstanden war. Das Appcllationsge rieht hat alle diese Tatsachen nicht als zureichend betrachtet, um darauf ein Todesurteil zu gründen. Uebei die seltsame Affäre des Arabers Abdul Medschid, von der nicht bekannt ist, ob sie beim Erst* gcrieht zur .Verschlechterung der Position Stavskys bei- I

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