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Jüdische Rundschau · 1934-06-12 · Heft 47 (12.6.1934) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
39 (1934)
Issue
Heft 47 (12.6.1934)
Date
1934-06-12
Page
– (sequence 1)
Language
German
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U. IVU 1 VNji034 1 י- ־ ־ pjf, 47 / Jahrgang 39 A/f, V׳ v Preis RM —,25 f ׳י f■ °9 nur 1—ן 11—ןgr1־ r II 'P— fe*1* \ L.J r—1 r1 ־ r־ i 1 '. |! L.J t.J I״ —•^ r 1 , 1r •, \ t , \ i u3 ך-״•- ״£ ך—"־•™-ן ך I L. i /- J L..J ך ן* י! •chr|ftM<Bnff.V*rlatr a. An*«5t*enverw1>H«1 ןן 1״ Berlin WIS, Melnekealr. It J1 lli»m«rck 3181/82,7165/70,7240/42. - I3«r11Kftpr*i* pro Mnn.l * RM 11־־ proO•!1״*! HM 5,7S. — Po.t.chrrk - Komm dm At>onn«m״n1i-Abteilung: I p,,|(n 71 573 (für Groß - Berlin), Btrlin 17 392 (liir du (ihrig• Reith). A11«!»ml»- k«11)1״" |«w*tli«« L*nd»*w*hn1nR, — Kridielnt Jaden ßienetag and Fraltaf. OEHU N כ״ט סיוד תרצ״ד DIENSTAG, 12. JUNI 1934 AnaalsaataeMi Dl. I2cmp.ltm. Milllm.,׳r-Zeil״ RM -,20. für S.ellme״״ch. RM -40, iflr F.mllimn.clukhtm RM -45. Kmrel.nrelgen nur «egen Vor*«•• t.hli'Oi *nl Po.ttrh.rk■ Konto Berlin 71618 oder in d.r Amelgen-Annebm. Mmh hl. Fr.lt.« 9—18 Uhr Ann.limrechluß liir dl• Dirn1M»«.Au«c»t>• Mont.« 10 Uhr Wr dl. Frelt.g-A11.Etab. Mittwoch 13 Uhr (l .milien.nr.lc.ti bl. Donnern.« 10 Uhr) p$r Zlonltmu* erstrebt für das JQdlsche Volk dlo Schaffung einer Öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstatt* ln Pellst Ina. ,,Baseler Programm** ר״י ר/ fr ^־׳׳. C“"* ^rmal"*l »«*<&%״ י" J (Pי—״*, )! I (~)! '' / v "ן t. ,.1» x,,.^ .״i? Ct״V fr! ■*-■*3! Im ArlosorofI- Mordprozcfl In Jerusalem wurde am 8. Juni das Urteil gefällt. Abraham Stavslsy wurde des vorbedachten Mordes schuldig befunden und zam Tode verurteilt. Der Angeklagte ZwI Rosenblatt wurde freigesprockcn. rvru־u; 1י f s. i («! די־ (-.433 י)1ז:<!7>1 ipiora sh der lf0׳ W 15 k 3123 iber Bf ina JÜt!V — JO —,45 —,90 iici -.25 eh J.50 —,50 ra «1• —,75 3,00 -,75 -.ו 50,— 33 _,R0 —,50 * —,50 1h יי - ״* -,75 ״ -,25 in * -,10 -,1(1 -,33 -.25 -,10 -,10 -,20 -,10 1,21 -,25 -,30 -,10 25 •״ -‘£9 -jo Der Wortlaut des Urteils Das Urteil hat folgenden Wortlaut: ״Die Mehrheit des Gerichts erkennt 7.11 Recht, daß Slavsky in Tcl-Awhv in der Nacht vom 16. 7um 17. Juni mit vorgefaßter Tötunjjsahsicht an der vorbedachten F.rmor- 1)11(3(1 Dr. Arlosoroffs teilnalmi, indem er ihm naclifolgtc, auf ihn wartete, ihn anhiclt, ihn mit einer elektrischen Taschenlampe anlcuchteie und der Verübung des Vcrhrcchens beiwohnte, wodurch er Artikel 170 des Strafgesetzbudis, Abschnitt 3 §§ B und C der Criminal Law Amendmen! Ordinancc No. 22 ex. 1927 verletzt hat. Bezüglich des Angeklagten Rosenblatt findet das Gerieht nicht den wesentlichen Zeugenbeweis zur Erhärtung «einer Identifizierung durch Frau Arlosoroff, wie er in Ahschnitt V der Criminal Law Amendments Ordinancc vom Jahre 1924 gefordert wird. Roscnblatt wird deshalb von den; Verbrechen, dessen er beschuldigt wurde, freigesprochen. Was die Ersatzansprüche betrifft, so hält es das Gerieht nicht fiir angebracht, von dem Huri in Abschnitt VI der Gerichtsordnung von 1925 eingeräumten Recht Gebrauch zu machen. Der Angeklagte Stavsky wird nach dem Gesetz den Tod erleiden.“ Wie 11ns mitgcteilt wird, war das Stimmenverhältnis innerhalb des Gerichtshofes 3: 1 für Stavskys Schuld. Der Verteidiger, R.-A. Horacc Samuel, hat gegen die Vcrurtcilunir Abraham Stavskys zum Tode Berufung c i 11 g e I e g t. Wie die weiteren Berichte besagen, hat die Verkündung des Urteils in Palästina eine starke Bewegung hervorgenifen. Unmittelbar nach «lein Urteil kam.es im Gericht!«,aal zu aufregenden Szenen, <la Stavsky nochmals seine Unschuld beteuerte und auch Stavskys Mutter sich an diesen I:rtlirungcn beteiligte. Der Berichterstatter der Lombncr ״Times“ teilt mit, «lall Stavsky in seiner Erklärung sich heftig gegen die Anklagcbehörden, gegen die Brtastungs-?engen und gegen die Richter gewandt habe und gesagt habe: ״Das Gericht hat nicht mich verurteilt, sondern die Ehre des englischen Volkes“. Unmittelbar vor dein Urteil wurde das Plädoyer des Verteidigers, Horacc Samuel, über dessen Anfang wir in Nr. 1(1 bereits berichteten, zu linde geführt. Der Verteidiger fällte nochmals sämtliche Argumeiite, die im Laufe des Prozesses gegen die Anklage vorgebracht worden waren, zusammen. Er analysierte die Ans-, sagen der Zeugen, bestritt die Glaubwürdigkeit der Belastimgszcugen, insbesondere «1er Witwe Arlosoroff, und vorsuchte, Widersprüche in den Aussagen einzelner Zeugen atif/11decken. Er führte alle Umstände an, «lie zum Beweis dienen sollten, «lall die beiden Angeklagten nich'c die Täter, gewesen sein können. Ain Sehlull seines Plädoyers, «las fast zwei Vor- 1 Lindhingst,ige in Anspruch nahm und erst am Freitag, dein; Tage der Urteils(;illuiig, um 11 Uhr mittags beendet wurde, i forderte der Verteidiger den Freispruch der beiden Anj geklagten. Er machte geltend, «lall keim׳ Motive liir diesen i Mord vorliegen, denn es sei kein politischer Mord gewesen, j vielmehr handle es sieh um einen Versuch eines Sittlichkeits- | attentats unbekannter Täter. Die Forderung des Verteidigers I stützt sich ferner darauf, «lall die Personalbeschreibung «ler j Tater nicht auf die Angeklagten passe mul dail es unmöglich ■: gewesen sei, in der Dunkelheit die Identifizierung vorzuneh- 4 wen. Auch «lie Arbeit der Spurensue.lier sei lin/nläuglidi, i. Ferner sei der Alibinachweis Stavskys und Rosenhlatts wahrhütsgcmäB durchgeführt worden. Schließlich stützte der Vir- » leidiger seine Forderung auf Freispruch auf den Umstand, daß Abdul Mcdschid fünfmal ein Geständnis abgelegt habe. . 1,50 t 50 _,70 ‘ —,50 : - 50 —,50 1 -30! -4» Vorei״• urcH <U* iliianfl ו־ Der Berichterstatter der ״Times“ meldet weiter: ״Unter v ^cn Juden herrscht grolle Erregung, und die Polizei ist וין e höchster Wachsamkeit. Denn es besteht die Möglichkeit J! y°n Unruhen, da Stavsky ein lokaler Held geworden iS ist, mit Ausnahme «ler Arbeiterpartei. Während «ler Prozeß- | Verhandlungen wurden die Angeklagten beim Betreten und I Verlassen des Gerichtshofes von einer jüdischen Menge akkla- Ir nuert.“ 1' f׳A-fraausgabcn der Zeitungen verkündeten in Jan- ן Salem und in ganz Palästina das Urteil. Noeli am selben Tage I "Urde eine Reihe von Aufrufen erlassen. Oberrabbii fcr Kuk veröffentlichte ein Manifest, in dein es laut J.T. A, I ■■ heißt: I 1׳An alle Parteien In Palästina und im Ausland! Ich halte ן os tür n1ei״c heilige Pflicht, von Euch allen zu verlangen, 1 «aß lhr Luch — besonders nach diesem Urteil — mit dem! Rechten Geist des Friedens und der Geduld wappnet und in f Hoffnung, daß unser Recht triumphieren wird, den morde- * 5״chen Bruderkrieg einstelit.“ .D«r palästinensische A r b ei t er v e r b a n d ״lii- «aaruth Haowdim“ warnt in einer Preklamation vor Pro• vokationen, die, wie in Tel-Awiw am Tage des Generalsireiks, zu Zusammenstößen mittler Polizei führen könnten; diesmal aber würden ilicsc Zusammenstöße viel ernster sein. Deshalb fordere die llistadruth «lie Bevölkerung auf, in diesen Tagen verantwortliches Ocmcinsehaftsbewußtscin zu bckim* «len, Ansammlungen zu vermeiden, sich von Provokateuren nicht verleiten zu lassen, den Verkehr nicht zu stören und «lie Polizei an der Aufrcclitcrhaltung der Ordnung nicht zu hindern. Auch «las revisionistische Zentralkomitee hat eine Proklamation erlassen, worin darauf hingewiesen wird, daß «ias Urteil noch von einem Appeilationsgcricht überprüft werden wird. Die Erklärung wendet sich mit großer Schärfe gegen die Verurteilung, die auf Verhetzung zuriickzufiihren sei 11ml den Zweck habe, die Juden in ihrem Kampf um ihre Existenz zu behindern. Zum Schluß fordert die Proklalii.iiiou zur Wahrung von Ordnung und Disziplin auf. Auch die revisionistische Zeitung ״Cliasit I laain“ hat, wie J. T. A, mitteilt, in einer Extraausgabe zur Ruhe aufgefordert. Herr J a b o t i 11 s k y, der Führer der Revisionisten, läßt durch die J.T. A, die Telegramme verbreiten, die er an Stavsky, Roscnblatt und den Verteidiger geschickt hat. In diesen Telegrammen wird der ״Heldengeist“ der beiden An• geklagten gefeiert. Ruhe in Palästina Vom 10, Juni wird aus Palästina berichtet, daß cs trotz lies erregten Gemütszustandes nirgends, von einigen kleineren Zwischen(,dien abgesehen, zu Ruhestörungen gekommen ist. Wie an׳, revisionistischen Kreisen mitgcteilt wird, ist der freigesprochene Roscnblatt in der Nacht vom 8, zum 9. Juni ans Jerusalem in einem Poli/cinuto nach seinem frühe• ren Aufenthaltsort Kfar Saba gebracht worden. Die nacht• liehe Ileimbefürdoruug Roscnldatis wurde zur Vermeidung etwaiger Kundgebungen angeorduct. Fs wird mitgcteilt, «laß die revisionistische Tageszeitung ״I Injardcn“ von den Bc• borden aufgefordert wurde, sich jeder aufreizenden Kritik des Urteils zu enthalten, da das Blatt sonst vcr« boten werden würde. In Rechowidh ist es zu einem leichten Zusammenstoß zwischen Revisionisten und Arbeiterpartcilern gekommen. Verletzt wurde niemand. * Berlin, 11. Juni. Das; Urteil im Jerusalemer Mordprozcfl, das in allen Teilen der Welt von der Judcnheit mit größter Spannung gewartet wurde, wirkte überraschend. Fast allgemein war nach den Berichten der letzten Zeit mit einem Frei• spruch der beiden Angeklagten gerechnet w'orden. Die Anschauung, daß ein Freispruch wahrscheinlich sei, stützte sich vor allem auf die formalrcchtlichc Ab- Schätzung des der ()Öffentlichkeit durch die Prozeßberichte in der Presse bckannlgcwordcnen Beweismate• rials. Es schien fraglich, ob dieses Bcweismatcrial, unah• hängig davon, wie man es sonst bewerten möchte, zu einer strafrechtlichen Verurteilung ansreiche. Die lange Dauer des Verfahrens und die Tatsache, daß die jüdische ()Öffentlichkeit in diesen acht Monaten einer atißerordent• liehen Propaganda der Freunde der Angeklagten aus• gesetzt war, trug dazu bei, daß dem Außenstehenden schwer möglich war, ein klares Bild der Prozeßlage zu gewinnen. Im allgemeinen steht ja das Publikum, so leidenschaftlichen Anteil es auch an dem Gegenstand eines Prozesses nehmen mag, in solchen Fällen vor einer Kette von Geheimnissen, und niemand kann sich die Unfehlbarkeit zubilligcn, mit völliger Sicherheit die Wahrheit zu sehen. Das Problem der auf die erkennbaren Zusammenhänge angewiesenen irdischen Gerechtigkeit ist von Dichtern oft behandelt worden. Man denke etwa an das klassische Werk dieser Art, die Brüder Karamasol'f, oder an Jakob Wassermanns Fall Maurizius. Wer sieh dieser Problematik der Rechtsaiisiibung bewußt ist, wird eine natürliche Scheu davor haben, in einer so schwierigen, Menschenleben berührenden Frage eine endgültige Meinung zu fassen. 111 der jüdischen ()Öffentlichkeit spielte bei der Beurteihmg dieser Sache «ler begreifliche Wunsch mit, cs möge sich hcrnusstellcn, daß die Täter nicht, oder nicht mit Sicherheit, Juden waren. Die kurzen Berichte, die von der sechs Wochen dauernden Verhandlung vcroff entlieht werden ivonnten, vermochten den wirklichen Findriick der Verhandlung nicht zu übertragen. Die lange Folge von Zeugenaussagen, bei deren Würdigung ja das Miterlebcn, die Persönlichkeit des Zeugen und die Impeudcrabilicn der Aussage eine große Rolle spielen, wirkt beim Lesen des gedruckten Berichtes verwirrend. Das Gericht ist offenbar zu der Uebcrzcugung gekommen, daß der gesamte F n t! a s t u!1 g s b e w e i s, der von der Verteidigung geführt wurde, mißglückt ist Denn auch der zweite Angeklagte Roscnblatt ist keineswegs darum froigesprocheu worden, weil die Vorhandhing seine Unrcluild erwiesen hätte, sondern nur darum, weil nach «lern palästinensischen Sirafprozeßrecht zur Verurteilung zwei volle Beweise notwendig sind, aber neben der als voller Beweis anerkannten Zeugenschaft der Witwe kein zweiter Vollbeweis dem Gericht genügend erschien. Wegen dieses Beweis,mangels mußte Roscnblatt freigesprochen werden, wie ja früher schon Achi-Meir frcigesprochcn worden war, dessen aufreizende Schriften man kennt, ohne daß aber nachzuweisen war, daß er direkt beim Arlosoroff-Mord mitgewirkt hat. Im Falle von Stavsky ist das Gericht offenbar zu dem Ergebnis gelangt, daß auch noch andere Beweise, z, B. der Spurenbeweis, vollwertig sind. Schwer zu verstehen sind aus den Berichten auch die Argumente der Verteidigung. Die Verteidigung erklärte cs für wahrscheinlich, daß es sich bei dem Morde um ein Sittlichkeitsattentat gehandelt habe und betonte, daß cs politische Motive zur Ermordung Arlosoroffs nicht gab. Sicher ist richtig, daß es keine politischen Tatsachen gibt, die diesen Mord veranlaßt haben könnten, aber leider ist ja im Verlauf des Prozesses und anderer Verfahren zutage gefördert worden, daß cs eine Gruppe gibt, «lie sich zu dem Glauben bekennt, vermeintliche politische Motive würden auch eine derartige Tat rechtfertigen. Nicht ganz verständlich ist auch, daß der Verteidiger sich in seinem Schlußwort auf das Geständnis des Arabers Abdul Mcdschid berief, denn wer dessen Aussagen verfolgt hat, mußte den Eindruck haben, daß sie eher belastend als entlastend für die Angeklagten wirken. All «lies zeigt, wie schwer es ist, eine wirkliche Vorstellung von dem Prozeßgang aus der Ferne zit gewinnen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Wir haben noch das Urteil der 11 ö 11 c r e n Instanzen ah/nwarten. Sollte das Urteil bestätigt werden, dann wird zweifellos die gesamte jüdische ()Öffentlichkeit sich dafür emsetzen, daß «ler Verurteilte begnadigt wird. Wir nehmen an, daß «lies auch im Sinne unseres unvergeblichen ermordeten Freundes Arlosoroff wäre. Das Urteil des Jerusalemer Gerichtes ist ein tief erschütterndes Ereignis. Fine Vollstreckung des Todesurteils aber würde die Leidenschaften noch furchtbarer aufpeitschen. Aus Gründen der Menschlichkeit sind wir gegen die Vollstreckung. Aber dieser Prozeß hat liehen der menschlichen auch eine politische Seite. Mail könnte sagen, daß diese Seite der Sache 1111 a b 11 ä 11 g i g von dem Ausgang des Prozesses ist. Auch wenn beide Angeklagten freigespro* dien worden wären, hätte noch kein Grund bestanden, sic als besondere I leiden und Mgstergcstaltcn des jüdischcn Volkes zu feiern. Denn daß jemand kein Mörder ist, genügt nach unserer Meinung noch nicht, um ihn zu glorifizieren. Es ist für das normale Gefühl unerträglieh, wenn die Parteifreunde der Angeklagten, voran ihr oberster Führer, diesen Leuten gegenüber bombastisclie Ausdrücke gebrauchen, «lie geeignet sind, eine Gefühls- Verwirrung uufl Gefiihlsverirruug im jüdischen Lehen hervorzurufen. 1111 Anschluß an den Mordprozeß wird in Jerusalem jetzt der Prozeß gegen die revisionistische Terrorgruppc ״Brith 1 labirjonim“ verhandelt werden. Es ist verhältnismäßig unwichtig, ob in diesem Prozeß die Beschuldigten verurteilt werden oder nicht, denn worum es uns geht, ist nicht so sehr die Frage, ob sie gegen das palästinensische Recht verstoßen haben, als die Frage, ob sie sieh gegen das jüdische Volk und den jüdischen Geist versündigt haben. Ein Teil der Dokumente, auf die sieli die Anklage gegen den ״Brith 1 labfrjoniin“ stützt, ist bereits in der Voruntersuchung bekannt geworden. Man steht erschüttert vor diesen Ausgeburten einer hysterischen Phantasie, aber man erkennt auch die furchtbare Gefahr, die von dieser Seite dem jüdischen Volk und der Errichtung des Jüdisehen Nationalheims droht. Leute, die sich im Stil von Indiancrgcschichtcn und Vcrschwörertum den Aufbau des neuen Judentums vorstellen, können in ihrer praktischen Tätigkeit unübersehbaren Schaden stiften, aber ganz abgesehen davon bedeuten sic und ihre Lehre ehr

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