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Jüdische Rundschau · 1932-08-09 · Heft 63 (9.8.1932) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVII (1932)
Issue
Heft 63 (9.8.1932)
Date
1932-08-09
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Einzelnummer 0£5 Goldmark Zur Zage in Deutschland JÜDISCHE RUNDSCHAU Erscheint jedenDienstag u.Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 2,— Goldmark, vierteljährlich 5,75 Goldmark.. Auslanrliaboimernents werdest in der Wahrung der einseeinen Linder berechnet AnreiRenpreii: 8 gesp. Nonpareille*«(!• 0*50 G-M. Stellengesuche 0,25 G.-M- ^NBmner6^^^IBerii1^9■ VIII. 1932 Redaktion, Verlag und Anzeigen -Verwaltung] Jüdische Rundschau G. m. b. H, Berlin W15, Meinekestr.10. Telefon: J 1 Bismarck 716570־. Anzeigenschluß; Dienstag and Freitag niehai t« ege 4Uhr RedaktionsschlaS Sonntag und Mittwoch nachmittag. Postscheck - Konten: Berlin 17392, Bssel V 9355, Belgrad 68032, Brüssel 39433, Budapest 59693, Danzig 1973, Haag 140470, Prag 5941Q, Riga 4155, Strss^hurg 16430, Warschau 190708, Wien 156030. Bank-Konten: Darmstädter- und Natirmtlbank, Depositen * Kasse Berlin» Ktsrfürstendamtn 52; Rumänische Kreditbank, Cemauti (Rumanien)i Anglo Palestine Co, in Haifa, lenisaiem, Tel -Aviv. Dar Zionismus erstrebt für das Jüdische Volk die Schaltung elnor dffontllch rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. ״Baseler Programm.‘» Gedanken Der 9. Aw ist nicht nur der Beginn der jüdischen Wandertragödie, er ist gleichzeitig der Geburtstag des Zionismus, Denn weder durch den Antisemitismus, noch durch die soziale Not läßt sich der Zionismus begründen, sondern einzig und allein durch die Tatsache des Galuth, welches mit dem Zerstörungsjahre begann, ln seinen Hoffnungen und Gebeten hat das jüdische Volk niemals den Anspruch auf Palästina als dem Lande der Väter aufgegeben. Auch ohne Antisemitismus und auch ohne soziale Not muß es einen Zionismus geben, weil dieser lediglich durch den Umstand bedingt ist, daß wir im Galuth leben und unsere Kräfte demzufolge nicht frei auswirken lassen können, sondern durch die starken — und gewiß wertvollen, aber unsere Eigenart nicht widerspiegelnden — Kulturen der Umwelt im höchsten Grade beeindruckt und beeinflußt werden. Nicht nur darin besteht die Tragödie des jüdischen Volkes, daß der einzelne Jude — und war es auch in überaus großer Zahl — von Land zu Land gedrängt wurde und, kaum seßhaft geworden, wieder zum Wanderstabe greifen mußte, sondern die Tragödie der jüdischen Nation geht über das Einzelschicksal hinaus und liegt darin beschlossen, daß die Nation als solche heimatlos war. Nicht nur der einzelne Jude war ein mühsalbcladener Wanderer von Land zu Land, auch die Kulturzentren der jüdischen Nation waren nicht seßhaft, sondern abhängig von der Gunst oder Ungunst der politischen Konstellation. So sind wir denn seit dem 9. Aw ein Wandervolk geworden und als Gemeinschaft ״h e i in a 11 o s“. Wenn wir uns überhaupt nach dem Verluste unseres Landes als Gemeinschaft erhalten haben, so nicht nur deshalb, weil in unserer Sehnsucht das Land weiter fortlebte, sondern vor allen Dingen aus dem Grunde, weil wir stets ein Zentrum batten, wo jüdische Kultur ihr Eigenleben führen konnte und so die Peripherie mit Anregung und echtem Leben speiste. Mag es Babylonien, mag es Spanien, mag es Deutschland, mag es bis vor kurzer Zeit Polen und Litauen gewesen sein, stets ging von einem ״zentralen Ort“ (Achad Haam) neue Anregung für das jüdische Leben aus. Aber es 1. Die Gruppen: Ällenstein, Bochum, Bonn, Bremen, Chemnitz, Düsseldorf, Emden, Gleiwitz, Görlitz, Halle, Hamborn, Konstanz, Liegnitz, Magdeburg, Mannheim, Osnabrück, Pforzheim, Plauen, Stuttgart, Tilsit, Wiesbaden werden dazu aufgefordert, ihre Mitgliederlisten unverzüglich einzuschicken. 2. Als Schlußtermin für die Ablieferung der Schekel und Landesbeiträge für die Mitglieder der Gruppen, die die Wahlberechtigung zum Delegiertentag erwerben wollen, wird der 18. August d. J. festgesetzt. Die nach diesem Termin ein gehenden Beträge werden bei Feststellung der auf die Gruppen entfallenden Mandate nicht mehr berücksichtigt. 3. Auf Grund der bisher überwiesenen Schckalim und Zionistensteuer resp. Landesbeitragszahlungen stehen folgenden Gruppen Mandate z.u: Berlin (10), Beuthen (1), Breslau (3), Chemnitz (1), Dessau (1), Dresden (1), Düsseldorf (1), Erfurt (1), Essen (1), Frankfurt a. M. (3), Hamburg (3), Hannover (1), Hindenburg (1), Karlsruhe (1), Kassel (1), Köln (2), Königsberg (2), Leipzig (2), Lübeck (1), Magdeburg (1), Mannheim (1), München (1), Nürnberg (2), Ratibor (1), Saarbrücken (1), Stettin (1), Wiesbaden (1), Würzburg (1). Die endgültige Feststellung der auf diese Gruppen entfallenden Mandate wird am 18. August d. J. nach Maßfabe der bis zu diesem Zeitpunkt noch überwiesenen Sehealim und Zionistensteuer resp. Landesbeiträge erfolgen. 4. Die Gruppen: Aachen, Allenstein, Bamberg, Bielefeld, Bochum, Bonn, Braunschweig, Bremen, Cottbus, Dortmund, Duisburg, Elberf e I d, Emden, Frankfurt a. d. O., G e 1 s e n k i r c h e n, G1 e i w i t z, Görlitz, Gotha, Halle, Hamborn, Insterburg, Kiel, Konstanz, Liegnitz, Nordhausen, Oberhausen, Oppeln, Osnabrück, Pforzheim, Plauen, Stuttgart, Tilsit, Zwickau können die Berechtigung zur Wahl eines Delegierten erst erhalten, wenn sie dafür gesorgt haben, daß, entsprechend den Wahlbestimmungen, für die an mindestens 25 Mitgliedern noch fehlende Anzahl Landesbeiträge für 1931 und 1932 (2 M. für Erwachsene und 1 M. für Jugendliche pro Jahr) bis spätestens zum 18. August abgeführt wird, ebenso Schekel für mindestens die gleiche Anzahl von Ortsgruppenmitgliedern. 5. Die Wahlen zum Delegiertentag dürfen frühestens am Donnerstag, dem 25. August, spätestens am Donnerstag, dem 1. September, erfolgen. Wahlen, die vor oder nach diesem Termin vorgenommen werden, sind ungültig. 6. Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 18. August einzureichen und von der Ortswahlkommission spätestens drei Tage vor dem Beginn der Wahlen in der ״Jüdischen Rundschau“ oder in ortsüblicher Weise bekanntzugeben. Die Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von mindestens 10 wahlberechtigten Mitgliedern der ZVfD. tragen. Der örtliche Vorstand kann längere Fristen für Einreichung und Veröffentlichung bestimmen. In Wahlorten, in denen nur ein Delegierter zu wählen ist, ist die Einreichung von Listen nicht erforderlich. Falls die Wahlen in einer Wahlversammlung vorgenommen werden, können die Wahlvorschläge in der Wahlversammlung gemacht werden. 7. In Wahlorten, in denen mindestens zwei Delegierte zu wählen sind, kann auf Antrag von lö wahlberechtigten Mitzum 9. fehlte die Seßhaftigkeit dieses zentralen Ortes, die allein eine kontinuierliche Entwicklung der Kultur garantiert. So ist es denn das Bestreben des Zionismus, dieser Heimatlosigkeit der Nation als solcher durch eine ״Heimstätte“ zu begegnen. Das bedeutet, daß fortan Palästina ein von Zufällen und Augenblickspolitik unabhängiges Zentrum des jüdischen Geistes und der jüdischen Seele darstcllen soll, woselbst sich ein neuer jüdischer Lebensstil entwickelt. Weil wir aber reich sind an Erfahrungen traurigster Natur, weil wir durch die harte Schule des Schicksals gegangen sind, weil wir wissen, was es bedeutet, beherrscht zu werden, darum kommen wir im Zeichen des Friedens. Unser Nationalismus ist nicht das Streben nach politischer Vcrgewaltigung anderer Nationen, sondern er ist lediglich der Wille zu eigener Kultur und zu freiem Eigenleben. Darum erscheint uns auch eine Verständigung mit dem arabischen Nachbarn als ein Ziel, das allen jüdischen Führern — fern von Prestigefragen und Zufallskompromissen — vorschweben muß. ״Wir wollen niemanden vertreiben“, ist eine Versicherung, von deren Ehrlichkeit der arabische Partner nur überzeugt sein kann, wenn hinter dieser Erklärung die Nation geschlossen steht. Andersdenkende in dieser Frage sind gefährliche Außenseiter, die allen Fortschritt in Palästina illusorisch machen können. Weil wir seit dem 9. Aw wissen, was es bedeutet, vertrieben zu werden, weil wir die ganze Bitterkeit des Lebens in der Fremde ausgekostet haben, darum ist unser Wort: ״Niemand soll von uns vertrieben werden!“ keine Phrase, sondern ehrlich und aus tiefster Ueberzeugung gemeint. Der 9. Aw hat uns die Bedeutung und den Wert der eigenen Scholle gezeigt. Darum ist es heute auch unser zionistischer Wunsch: ״Zurück zur heimatlichen Scholle!“, damit wir körperlich und seelisch gesunden. So werden wir das Galuth überwinden und mit ihm, was so schwer auf der jüdischen Nation lastet, die Heimatlosigkeit des jüdischen Volkes. Dr. Erwin Hamburger, Gleiwitz. Federn Verhältniswahl stattfinden, in Orten, In denen ■ sind, ־•f 8. ln Wahlorten, in denen hur ein WahlvorscWag existiert, entfällt der Wahlgang. Die durch den betreffenden Wahl- Vorschlag nominierten Kandidaten gelten als gewählt. Die Hauptwahlkommission. Adler. In aller Kürze Die sich anläßlich der Aktions-Comitee-Tagung in London aufhaltenden Mitglieder des Waad Leumi, Elijahu Berligne und Dr. A. Kazenelson, haben in Begleitung Professor Brodetskys im Kolonialamt vorgesprochen und mit dem Sekretär Parkinson Forderungen des Waad Leumi an die Regierung, betreffend die Subventionierung religiöser Einrichtungen der Knesseth Israel, sowie Probleme des Erziehungs- und Gesundheitswesens erörtert. In der Nähe der Hebräischen Universität Jerusa- 1 e m fanden Araber beim Pflügen eine Reihe alter G r ä ־ ber. Sie machten sofort der Universität Mitteilung, und der Archäologe der Universität, Dr. S u k e n i k , erhielt die Erlaubns, Ausgrabungen am Platze vorzunehmen. Es wurden verschiedene Urnen, Gefäße sowie menschliche Gebeine gefunden. Die Inschriften auf den Särgen sollen aut die Zeit des zweiten Tempels hindeuten. Im Alter von 78 Jahren verstarb in Haifa am 4. August Elijahu Swerdlow, das älteste Mitglied der ersten, unter dem Namen ״Bilu“ bekannten Pioniergruppe in Palästina. Nach dem Tode Swerdlows sind nur noch neun Mitglieder der ״Bilu“ am Leben. Der bisherige Vizegouverneur des Staates New York, der Jude Herbert H. Lehman, kündigt offiziell seine Kandidatur für den Posten des Gouverneurs von New York als Nachfolger von Franklin D. Roosevelt an, der demokratischer Präsidentschaftskandidat ist. Am 25. Juli kam es in Tunis 1m Anschluß an einen Streit zwischen einem Araber und einem jüdischen Kaufmann zu schweren antisemitischen Ausschreitungen, bei denen elf Juden, unter ihnen der Rabbiner Simon Cohen, verwundet wurden. (Ausführlicher Bericht folgt.) Am 4. August sind in New York 20 000 jüdisch eArbeiter der Herrenkleiderindustrie in den Streik getreten, da sie in die Herabsetzung der Löhne in den nach dem Swcatshop- System arbeitenden Betrieben nicht einwilligen wollten. Central-Verein beim Reichsinnenminister. Der C.-V. teilt mit: Der Reichsminister des Innern, Freiherr von Gayl, empfing am 3. August den Vorsitzenden des Central-Vcreins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Justizrat Dr. Julius B r o d n i 17., und den Syndikus Dr. Alfred Wiener. Die Vertreter des Central-Vereins unterbreiteten umfangreiches Material über Angriffe auf jüdisches Leben und Eigentum in Ostpreufien, Oberschlesien und in anderen Teilen des Reiches. Sie wiesen darauf hin, daß solche Anschläge in den letzten Tagen sich häufen. Möglicherweise seien diese terroristischen Vorgange auf die verstärkte judenfeindliche Agitation der letzten Zeit zurückzuführen; diese Propaganda sei vor der Verleumdung nicht zurückgeschreckt, die Juden ständen in Be- Ziehungen zu den politischen Gewalttaten und unterhielten in Synagogen und Friedhofshallen Waffenlager. Der Minister würdigte die Mitteilungen mit allem Ernst und sicherte alle in seinen Kräften stehenden Maßnahmen *u* Die Vorsdilägc Prof. Tedesdils Von unserem Genfer Mitarbeiter. M. K—y. Genf, den 28. Juli 1932. Seit einigen Monaten erscheinen in der Fresse versehiedener westeuropäischer Länder kurze und recht unklare Nachrichten über den von Professor Guido Tedeschi, Rechtslehrer an der Universität in Rom, formulierten Vorschlag einer ״internationalen Konvention zur Bekämpfung des Antisemitismus“, l'nscr Korrespondent hatte Gelegenheit, mit Professor Tedeschi in direkte Fühlung zu treten und von ihm ausführliche Aufklärungen über »eine bedeutsame Initiative zu erhallen. Mit Erlaubnis des römisch«» Gelehrten geben wir im nachstehenden eine zusammenfaasende Darstellung seines Gedankenganges: Professor Tedeschi geht von der Feststellung aus, daß die Judenfrage ein par excellence internationales Problem darstellt. Es bleibt ein unvergängliches Verdienst Theodor Herzls, dies als erster erkannt und sowohl den Juden wie der Außenwelt zum Bewußtsein geführt zu haben. Angesichts der heutigen Lage der Juden in fast allen!,ändern der Welt, tritt der internationale Charakter der Judenfrage noch deutlicher und unbestreitbarer denn je hervor. Die Mächte, die anläßlich der Friedenskonferenz sich verpflichtet, haben, die Schaffung eines jüdisehen Notionalheims in Palästina zu fördern, haben dadurch die internationale Bedeutung der Judenfrage positivrechtlich anerkannt und ihren Wunsch, zu deren Lösung beizutragen, deutlich zum Ausdruck gebracht. Es entsteht aber die Frage, warum die Staaten nicht auch an eine energische Unterdrückung des Antisemitismus gedacht haben oder, besser gesagt, warum diese Unterdrückung, ebenfalls in verpflichtender internatio n a 1 er Form, nicht von den Juden selbst gefordert wurde. Die Ursache dieser Unterlassung ist vielleicht in dem Vertrauen mancher zu suchen, daß der Zionismus die Judenfrage in kurzer Zeit wird lösen können, in den illusorischen Hoffnungen Anderer, daß der Antisemitismus im Verschwinden sei und mit fortschreitender Volksaufklärung bald gänzlich ausgerottet sein würde, und schließlieh, in der Ueberzeugung der Meisten, wenn nicht Aller, daß die Bekämpfung des Antisemitismus auf keinem ande- •־*•R1־׳Wege trir ,dem «tar in!dien nlvilMefbtw’iJMgm ־ImmMR' bestehenden Gesetzgebung geführt werden kann. Die Widerlegung aller dieser Voraussetzungen erübrigt sich heute, denn es weiß nun ein jeder, wie trügerisch sie waren. Von den obigen Feststellungen ausgehend, schlägt Prot, Tedeschi Maßnahmen zu einer gesetzlichen Bekämpfung des Antisemitismus vor. Gegen die laten« ten Formen des Antisemitismus werden Gesetz und Strafen selbstverständlich immer machtlos bleiben. Aber die Wirkung einer gesetzlichen Bekämpfung seiner brutalsten und gefährlichsten Kundgebungen darf schon deshalb nicht unterschätzt werden, weil sie der durch solche Kundgebungen ermunterten Propaganda des Hasses und der Gewalttätigkeit ihre stärkste Nahrung entziehen würde. Wie überhaupt, so hätte auch in diesem Falle die Strafe neben ihrer direkten eine große indirekte Wirkung als Erziehungsmittel des sozialen Gewissens, Die bereits bestehenden Gesetze aller zivilisierten Länder sehen allerdings schon Strafen vor gegen die meisten Verbrechen, in denen sich die brutalsten und gefährlichsten Formen des Antisemitismus äußern: Aufhetzung zum Rassenhaß, Religionsbeleidigung, Verletzung der den Verstorbenen schuldigen Pietät usw., ohne von den Strafen für Verbrechen gegen Eigentum, Ehre und Leben zu sprechen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß bei Verbrechen auf antisemitischer Grundlage alle diese Strafen teils unzureichend, teils unwirksam sind. Sie treffen nämlich den Antisemitismus, der wie eine Schlange auch bei kleinen Bissen viel Gift verspritzt, nur indirekt und sind ihm gegenüber, im allgemeinen, viel zu milde. Der unbestrittene Grundsatz, daß ,jede Strafe dem Grade der sozialen Gefahr der verbrecherischen Handlung angemessen soll, bleibt auf diese Weise unberücksichtigt. Ueberdies bleiben heute verbrecherische Kundgebungen des Antisemitismus — besonders in den Ländern, wo seine Bekämpfung am notwendigsten wäre — sehr oft unbestraft, sei es wegen der Sympathiegefiihle der Richter mit den Schuldigen, sei es wegen von außen geübter Einschüchterung. Das könnte unmöglich so leicht der Fall sein, da, wo anti* semitische Kundgebungen einer besonderen und strengen Gesetzgebung unterliegen würden. Eine derartige besondere Gesetzgebung wäre, nebenbei bemerkt, gar kein geschichtliches Novum, da besondere Verbote der Belästigung von Juden und hierfür festgesetzte Strafen sowohl im vormaligen kirchlichen als auch weitliehen Rechte sehr häufig figuriert haben. Ein zeitgenössiches Beispiel bietet die Gesetzgebung des heutigen Rußland, die antisemitische Kundgebungen als schweres Verbrechen gegen das Interesse dos Staates auffaßt und bestraft. Es geht natürlich nicht darum, den Juden irgendwelche ״Vorrechte“ gegenüber den anderen Bürgern zu sichern, sondern bloß darum, gegen eine Gefahr, die im Gegensatz zu den anderen Bürgern nur die Juden — und mittelbar auch den Staat — bedroht, Stellung zu nehmen. Man könnte übrigens dieser vorgeschlagenen besonderen Gesetzgebung einen allgemeineren Oiarakter verleihen, dadurch daß man in ihren Kreis alle ethnischen und r e 1 i - giösen Minderheiten einbezieht. Das könnte erreicht werden durch Bestimmungen, die alle Vergehen, denen der Haß oder die Verachtung von ethnischen und religiösen

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