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Jüdische Rundschau · 1932-07-22 · Heft 58 (22.7.1932) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVII (1932)
Issue
Heft 58 (22.7.1932)
Date
1932-07-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Theodor Herzh Todestag Einzelnummer 0,35 Goldmar* JÜDISCHE RUNDSCHAU I Erscheint jedonDienstagu■Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 2,— Goldmark, vierteljährlich 5,75 Goldmark. Atislancieahonnernenn! werden in der Währung der einrclnea Länder berechnet Anzeigenpreis8 ־ gesp. Natipareillereil• 0,50 G,־M* Stellengeeuche 0,25 G.-M. Nummer 58 | Berlin, 22« Vli« 1932 Redaktion, Verlag und Anzeigen ■Verwaltung: Jüdische Rundschau G. tn. b. H., Berlin W15, Meinekestr.10. Teleion: J 1 Bismarck 7165-70. An**tg«»cWoR: Dienstag and Frshs! naehmittaga 4 Uhr Redaktion•«chluS Sonntag und Mittwoch nachmittag. Poiiichfck - Konten : Berlin 17392, Basel V 9355, Belgrad 68032, Brüssel 39433, Budapest 59693, Danxig 1973, Haas 140 470־, Frag 59410, Ri*a 4155, Serssfeburg 16430, Warschau 190708, Wien 156030. Bank . Konten: Darmatadter- und Nationalbank, Depositen ־ Kasse Berlin• Kurlünrtendatnm 52; Rumänische Kreditbank, Cemauti (Rumänien); Anglo Falestine Co. in Haila, leruSalem, Tel -Aviv. י״ח תמוז תרצ״בI xxxvn. Jahrff. Oer Zionismus •rstrobt für das jüdische Volk die Schaffung einer Affentllch - rechtlich gesicherten HelmslStle In Palästina. ״Baseler Programm.“ Zar Idee einer jüdischen Weltkonierenz Tage der Enisdieidung Die Aktion der Reichsregimmg gegen Preußen wurde in der ersten amtlichen Auslassung zu diesem Schritt u. a. mit den Worten begründet, daß die Reichsregierung sich vor die schwere Aufgabe gestellt sah, ״von sich aus für Ruhe und Sicherheit im größten Teile Deutschlands zu sorgen“. Durch die Bestellung eines Reichskommissars in Preußen und durch die Verhängung des Ausnahmezustandes über Groß-Berlin und die Mark Brandenburg sind nunmehr eine Reihe von Rechten, die in der Staats- Verfassung verankert sind, teils beschränkt, teils aufgehoben. Unter anderem ist das Recht der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, beschränkt. Anordnungen auf Beschlagnahmungen sind auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig. Die ausführende Gewalt ist auf den militärischen Befehlshaber in Berlin übertragen, der seine Weisung vom Reichswehrminister Schleieher, neben Reichskanzler P a p e n dem entscheidenden Manne in der Reichsregierung, erhält. Der Reichskanzler als Reichskommissar, sein Beauftragter Bracht und Generalleutnant von Rundste dt sind auf Grund der erlassenen Verordnungen mit einer Machtfülle ausgestattet, wie sie ein von einer parlamentarischen Körperschaft gewähltes Ministeriurn nie besessen hat, weil ein derartiges Ministerium an die in normalen Zeiten vollgeltenden Bestimmungen der Reichsverfassung gebunden ist. Auf Grund der neuen Ver- Ordnungen sind darum die Männer, welche gegenwärtig in Preußen regieren, mit Machtmitteln ausgestattet, die ihnen die Erfüllung der von der Reichsregierung gekennzeichneten schweren Aufgabe in einem weit höheren Grade ermöglichen als den bisherigen Trägern der Exekutivgewalt in Preußen. Die erhöhte Macht, die in den Händen der neuen Männer konzentriert ist, legt ihnen aber auch eine Verantwortung höchsten Grades auf. Nach den amtliehen Aeußerungen sind die neuen Herren sich dieser Vera ntwortung voll bewußt und die letzten von der Reichsregierung unternommenen Schritte und getroffenen Maßnahmen beweisen, daß sie den festen Willen hat, ihre Absichten durchzusefzen. Wir haben zu den bisherigen Aeußerungen der Reichsregierung und des Reichsinnenministers Freiherrn von Gayl, »w*ifc.4l«se Aeußerungen sich auf die jüdische Gemeinschaft in Deutschland bezogen, bereits Stellung genommen. Am 5. Juni veröffentlichte die J. T. A. eine Erklärung einer ״informierten Persönlichkeit“, daß die neue Reichsregierung entschlossen ist, ״im Sinne der vom Reichspräsidenten von Hindenburg ihr übertragenen Aufgabe die Verfassung strengstens zu handhaben und es nicht zuzulassen, daß die Gleichberechtigung des einen oder des anderen Teiles der Bürger angetastet und daß sonst von Staats wegen einer Klasse oder Religion mit Voreingenommenheit begegnet wird“. Ir« einem Schreiben des Staatssekretärs von der Reichskanzlei, Dr. Planck, an Legationsrat Prof. Dr. Sobernheim ist diese Stellungnahme der Reichsregierung noch einmal bestätigt worden. Auf ein Schreiben des Vorsitzenden des Verbandes jüdischer Presse hat Reichsinnenminister von Gayl dem Sinne nach zum Ausdruck gebracht, daß er auf dem Standpunkt der uneingeschränkten Beobachtung der Verfassung steht und daß gemäß der politischen Notverordnung vom 14. Juni 1932 jeder Angrift aut religiöse Institutionen von Amts wegen verfolgt werden wird. ״In Fällen, wo sich Die rumänischen Parlamentswahlen Bukarest, 19. Juli. (J. T. A.) Bei den in Rumänien durchgeführten ■ Parlamentswahlen sind auf die Listen der Jüdischen Reichspartei 65 322 gültige Stimmen, d. s. 2,38 0,״ der Gesamtstimmen, abgegeben worden. Nach diesem Stimmen- Verhältnis hat die Jüdische Reichspartei ein Recht auf fünf Sitze in der Kammer. Gewählt wurden auf den Listen der Jüdischen Rcichspartei der frühere Senator Adv. Dr. Mayer Ebner in Czernovvitz, Adv. S. Singer im Bezirk ßclce (Bessarabien), Adv. Dr. Michael Landau im Bezirk Chotin (Bessarabien), Dr. Josef F i s c 11 e r im Bezirk Mararnarosch (Transsylvanien) und wahrscheinlich Dr. Ernst Marton, Chefredakteur der in Cluj (Klausenburg) erscheinenden ungarisch-jüdischen Tageszeitung ״Uj kelet“, im Bezirk Storojinetz in der Bukowina. (Bei den Wahlen im Vorjahre wurden auf die Listen der Jüdischen Reichspartei 64 175 Stimmen (2,29 °,0 aller Stimmen) abgegeben. Dem früheren Parlament gehörten von dieser Partei Dr. Josef Fischer, Dr. Samuel Singer, Dr. Max Diamant, Dr. Theodor Fischer und Dr. Manfred Reifer an. Diese Abgeordneten bildeten den Jüdischen Parlamentsklub.) Es ist wahrscheinlich, daß einige Juden auf den Listen der Regierungspartei (Nationalzaranisten) gewählt wurden. — In der neuen Kammer werden 16 Angehörige der antisemitischen Parteien, und zwar 11 Cuzisten und 5 Abgeordnete der Eisernen Garde, sitzen. Der Führer der nationalchristlichen Liga, Prof. C u z a, und der Chef der Eisernen Garde, Zelea Codreanu, gehören auch dem neuen Parlament an. Nach den Wahlen im Vorjahre verfügten die Cuzisten über acht Mandate, die Eiserne Garde über zwei Mandate. Beide antisemitische Parteien haben also ihren Besitzstand in der Kammer erhöhen können. Entscheidung Ober die Infiatböden Jerusalem, 18. Juli. (J. T. A.) Das Gericht in Haifa hat die erneuerten arabischen Ansprüche auf die in jüdischen Händen befindlichen Böden des Infiat für unbegründet erklärt und die arabische Klage zurückgewiesen. Das Gericht sprach den Arabern auch das Recht ab, auf den Infiat- Böden ihr Vieh zu weiden und dort Holz zu fällen. einzelne jüdische Staatsbürger durch Angriffe verletzt emjifinden, mögen sie,“ riet Freiherr von Gayl in seinem Schreiben, ״durch Stellung auf Strafantrag oder Strafanzeige sich zur Wehr setzen.“ Diese Aeußerungen verfolgten den Zweck, die jüdische Gemeinschaft zu beruhigen. Wir haben zu der von der J. T. A. verbreiteten Erklärung bemerkt, daß wir die neue Regierung in ihrem Verhältnis zu den Juden, gemäß ihrem Wunsche, nach ihren Taten beurteilen werden und daß zu Taten, speziell auf dem Gebiete wirklicher Beruhigung der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland, sehr viele Gelegenheiten vorhanden sind. Nunmehr hat die Reichsregierung direkten Einfluß auf die Exekutive im größten Staate Deutschlands, in Preußen. Sie verfügt über die Polizeigewalt, sie hat die Reichshauptstadt und die Mark Brandenburg unter Ausnahmcrecht gestellt. Sie hat das Recht der freien Meinungsäußerung beschränkt und kann unmittelbar und durch keinen langwierigen Instanzenweg behindert alle Maßnahmen treffen, die eine wirkliche Beruhigung in der Oeffentlichkeit und Sicherheit im ״größten Teile Deutschlands“ zu schaffen vermögen. In seiner Rundfunkrede nach der Bestellung des Reichskommissars für Preußen und der Verhängung des Ausnahmezustandes über Berlin hat der Reichskanzler von Pap en noch einmal feierlich die Absichten der Regierung dahin Umrissen, daß Ausschreitungen aller Art verhindert werden sollen, daß jedoch die Regierung die freie politische Betätigung nur so weit einschränken wolle, als es zur Aufrechterhaltuiig der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unbedingt erforderlich sei, damit dem Volke die Austragung des Wahlkampfes ermöglicht werde. Es bleibt nun abzuwarten, was die neuen Herren in Preußen in den kommenden Tagen als ״freie politische Betätigung“ ansehen und was sie als ״Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ betrachten werden. Wir Juden sind auf die weitere Entwicklung nicht nur afs Bürger dieses Landes, sondern auch als Juden sehr gespannt. Werden die Sicherheitsmaßnahmen der Regierung und ihr Recht, die freie Mdnungsäußerung zu beschränken, sich auch auf die maßlose ungezügelte Hetze der Nationalsozialisten und anderer antisemitischer Parteien gegen die Juden beziehen? Werden Aufsätze, wie sie in den letzt«|fcTagen >n ®ner ganzen Reihe von nationalsooalisti- Scbe'nidtu! , en €rsc^jenen aj8 freie politische Betttl» gütig oder aber als beschlagnahmereife Störungen der Ruhe und Sicherheit behandelt werden? Die neuen Männer in Preußen verfügen über eine unge-!teure Macht. Sie sind auf Grund dieser Tatsache mit der vollen, uneingeschränkten Verantwortung für alle möglichen Vorkommnisse belastet. Die Aufgabe, die ihrer harrt, ist schwer und —■ einerlei, wie man sich zu der Entwicklung der Ereignisse stellt — jeder Bürger empfindet den heißen Wunsch, daß es der Reichsregierung gelingen möge, Beruhigung zu schaffen und einer Gesundung der Verhältnisse die Wege zu bahnen. Als Juden erwarten wir überdies, daß die Regierung zu ihren auf die Juden bezüglichen Erklärungen treu steht und ihnen gemäß handelt, trotzdem sie sonst weitgehend von den Nationalsozialisten beeinflußt wird. Es wäre für uns eine schwere Enttäuschung, wenn in dem allgemeinen Bestreben, für Ruhe und Sicherheit zu sorgen, die Reichsregierung übersehen würde, daß die jüdische Gemeinschaft mit Recht schwer beunruhigt ist. a. h. Die Pipe ltne Mossal- Haifa Jerusalem, 20. Juli. (J. T. A.) Die Palästina-Regierung hat auf Grund des Boden-Expropriationsgesetzes die Enteignttng eines gewissen Teils des Bodens von zehn jüdischen Siedlungen im Osten und im Zentrum des Emck Jesreei zugunsten der Irak Petroleum Company ausgesprochen. Der Boden wird zur Führung der Pipe litte aus dem Irak nach Haifa benötigt. Für den enteigneten Boden wird volle Entschädigung sowohl an die Kolonisten, als auch an den Keren Kajemeth gezahlt. Unter den von der Enteignung betroffenen Kolonien befinden sich die Siedlungen Kfar Chassidim, Mizrah, Jedda und Sheik Abrek. Es handelt sich keineswegs um die Wegnahme irgendwelcher beträchtlicher Bodengebiete. Zur Ermöglichung der Transaktion mußte aber dennoch das Enteignungsgesetz angewandt werden, da der Keren Kajemeth, der ja den von ihm verwalteten Boden als Eigentum des jüdischen Volkes erworben hat, nicht das Recht hat, Boden im Wege einer normalen Transaktion zu verkaufen. Eine italienische Levante-Messe Rom. 18. Juli. (J. T. A.) Die italienische Regierung und die Handelskreise veranstalten in Bari eine Levante- Messe, deren Zweck es sein soll, die Handelsbeziehungen zwischen Italien und den Ländern des Nahen Ostens und des Mittelmeeres zu stärken. Der Präsident der Messe, Antonio Larocca, erklärte, daß die Leitung der Messe auf eigene Kosten einen Palästina-Pavillon errichtet und die palästinensischen Produzenten und Kaufleute eingeladen hat, die Messe zu beschicken. Italien erhoffe sich davon eine Stärkung seiner Handelsbeziehungen zu Palästina. Ein Vertreter der Levante-Messe in Bari studiert gegenwärtig in Palästina die Möglichkeiten der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Italien und Palästina. In Italien, schloß Antonio Larocca, hat man den Erfolg der Levante-Messe in T e 1 - A wi w als Sy mptom jüdischen Unternehmungsgeistes sehr bewundert. Die Exekutive der Union der Zionisten-Revisionisten hat beschlossen, die Weltkonferenz der Union, die für den 14. Aug. einberufen war, erst am 28, August zu eröffnen. Ort der Konfereaz wird .Wien sein* Von Dr. Arthur Prinz. Die folgenden Ausführungen sollen nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob die Einberufung eines jüdischen Weltkortgresses augenblicklich opportun ist, sondern sie sollen nur bestimmte schwerwiegende Gründe andeuten, die gerade vom national-jüdischen Standpunkt aus eine solche Konferenz früher oder später als unabweisliche Notwendigkeit erscheinen lassen müssen. Wenn dabei ei n Problem, die Wanderungsfrage, stark in den Vordergrund tritt, so wird damit in keiner Weise bestritten, daß der Konferenz auch auf anderen Gebieten wichtige Aufgaben harren mögen. I. Vor zwölf Jahren mochte die Hoffnung berechtigt sein, daß sich die Lage der jüdischen Massen in den neu gegründeten Staaten Mittel- und Osteuropas durch die Einführung der international garantierten Minderheitsrechte erträglich gestalten werde; heute aber ist fcstzustcllen, daß diese Erwartung zum großen Teil getrogen hat und sich auch künftig schwerlich erfüllen wird. Gewiß ist die Lage der Juden in einzelnen Ländern, wie vor allem der Tschechoslowakei, verhältnismäßig gut, und in anderen, wie Rumänien, jedenfalls besser als früher. Aber andererseits hält vor allem Polen seine drei Millionen Juden fast in einer Pariastellung, obwohl das jetzige Pilsudski- Regime sicherlich weniger antisemitisch ist, als cs eine nationaldemokratische Regierung wäre. Hoffnungen auf ein wirksames Eingreifen des Völkerbundes zugunsten der jüdischen Minderheit können nach allen bisherigen Erfahrungen mit der allgemeinen Handhabung des Minderheitenschutzes nicht aufrecht erhalten werden. Dazu kommen die bekannten wirtschaftlichen Entwicklungen (Etatismus, Bildung eines neuen polnischen Mittelstandes, der den jüdischen verdrängt, ttsw.). Auch hiergegen ist eine wirkliche Abhilfe (etwa durch Ueberleitung in andere Berufe) in Polen selbst anscheinend kaum möglich. Infolge all dieser Faktoren ist der jüdische Aus wände* rungsdrang, vor allem in Polen, in geringerem Maße aber auch in anderen Ländern, in denen die Dinge teilweise ähnlich liegen, ungeheuer stark. Nimmt man noch die reißend schnelle Verschlechterung der jüdischen Lage in Deutschland durch die antisemitische Hetze hinzu, so ist evident, daß selbst in der wanderungsreichen jüdischen Geschichte wohl nie ein größeres Auswanderungsbedürfnis beständen hat' als ztötilfc II. Die Vereinigten Staaten, die allein in dem letzten halben Menschenalter vor dem Kriege (1899—1914) fast änderthalb Millionen jüdischer Einwanderer aufgenommen hatten, haben durch die Quotengesetze von 1921, 1924, 1929 und die neuesten Verschärfungen des letzten Gesetzes die Einwanderungsmöglichkeiten für Juden — und zwar bewußt — auf ein unbeträchtliches Minimum herabgedrückt. An einen Um- Schwung zum Besseren zu glauben besteht keinerlei Grund. So sehr man hoffen darf und vor allem tatkräftig darauf hinarbeiten muß, daß möglichst viele jüdische Einwanderer in Palästina Fuß fassen können, so wenig darf man sich dar* über täuschen, daß Palästina vorläufig noch kein Einwanderungsland größten Stiles ist und jedenfalls zur Befriedigung des jüdischen Auswanderungsdranges nicht im entfern* testen ausreicht. IV. Für die Möglichkeiten einer jüdischen Auswanderung nach den übrigen Ländern ist die Tatsache entscheidend, daß die Wanderungsfrage seit dem Kriege immer mehr zu einer hochpolitischen Angelegenheit geworden ist, die durch Staatsverträge zwischen den einzelnen Ein- und Auswanderungsländern geregelt wird., Auf jüdischer Seite aber fehlt jede politisch anerkannte und den Einwanderungsländern gegenüber verhandlungsfähige Instanz, die größere Immigrationsmöglichkeiten erschließen und bestimmte Bedingungen durchsetzen könnte, — Bedingungen, unter denen die jüdischen Einwanderer, bei selbstverständlicher Loyalität gegen den Staat, keinem direkten oder indirekten Zwang zur Assimilation oder gar zum Aufgehen in der übrigen Bevölkerung ausgesetzt wären, sondern sich ein jüdisches Milieu schaffen und erhalten könnten. Angesichts der außerordentlich weitgehenden Forderungen, die besonders Italien zugunsten seiner Auswanderer gestellt und bei manchen Auswanderungsländern auch durchgesetzt hat, erscheinen wesentliche Erfolge einer groß angelegten jüdischen Wanderungspolitik als keineswegs ausgeschlossen. Und daß die Schaffung international anerkannter jüdischer Körperschäften an sich möglich ist, obwohl die Juden keinen Staat besitzen, hat das Beispiel der Jewish Agency bewiesen. V. Vielleicht könnte ein jüdischer Weltkongreß durch die Erörterung der jüdischen Auswanderungsnot vor der gesamten Oeffentlichkeit auch eine große internationale Aktion zugunsten der Juden herbeiführen. Man braucht sich nur gewisse Tat- Sachen ins Gedächtnis zu rufen, um zu erkennen, daß eine Hilfeleistung des Völkerbundes oder einer seiner Organisationen keineswegs a priori außer dem Bereich des Möglichen liegt. Ist nicht der riesige Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei unter Iler Aegide und mit weitgehender Hilfe des Völkerbundes erfolgt? Auch für die Armenier ist Hilfe geleistet worden. Vor allem aber sei darauf hingewiesen, daß die Schaffung neuer Absatzgebiete durch Finanzierung von Unternehmungen in un erschlossenen Gebieten zu den statutarisch festgelegten ^allerdings fakulta* tinllltltllltltllltlltllllllllllllltllllltttllllilltllllllniltlllllllllHIIIIIlllltlltlltlllllltMllltlttllllttllllllltUttlltllinilltlllllllllltlllllllllllHIItlllltlltllllllllllltllHIItttllttlitllllllllllllllltllllllltlllliniltlUIIMIIItUIIHIIinitllllllllltllllltllHItlllHHIItltllHItttllimlllltlltlHIItlltlltll

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