Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVII (1932)
- Issue
- Heft 16 (26.2.1932)
- Date
- 1932-02-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Per Zionismus erstrebt für da« IBUIkI» Volle die Schaltung einer öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. ״Baseler Programm.“ Judenge§efz-Entwurf beim Sfaafsral Das ״Gesetz über die Synagogengemeinden“ Von Dr. MaxKolIe 11 scher. Der Profest, den an der Spitze vieler interessierter jüdischer Kreise insbesondere der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden gegen den Entwurf des neuen Judengesetzes erhoben hatte, ist wirkungslos verhallt. Das Preu- Bische Staatsministerium hat unter dem 16, Februar den im Kultusministerium entstandenen Entwurf dem Staatsrat zur gutachtlichen Aeußerung übermittelt und wird ihn alsdann dem Landtag zur verfassungsgemäßen Beschlußfassung zuleiten. In diesem Stadium ist es noch einmal unsere Pflicht, dem Entwurf unsere Beachtung zuzuwenden — um so mehr, als auch der Preußischen Regierung bereits mitgeteilt ist, daß die Judenschaft es sich vorbehält, den Entwurf auch dem Landtag gegen iiberaufdasSchärfstezubekämpfen. Damit ist allerdings nicht gesagt, daß jetzt alles wiederholt werden soll, was bisher zur Kritik auch an dieser Steile angeführt worden ist. Die bisherige Kritik hat ihre Berechtigung nicht verloren; sic hat aber auch ihre Bedeutung nicht eingebüßt, weil die Regierung in keinem Punkte sich hat belehren lassen und den Entwurf fast in unveränderter Form an den Staatsrat gebracht hat. Es sei daran erinnert, daß unser Angrift sich insbesondere — von vielen Einzelheiten abgesehen — nach drei Richtungen hin bewegt hat: Verletzung der Autonomie, Beseitigung der Gleichheit aller Juden im Wahlrecht, völliges Versagen gegenüber dem Austritt. In keiner Be- Ziehung ist ein Wandel eingetreten. Auf die staatsrechtlichen Streitfragen über das Wesen der Autonomie braucht nicht eingegangen zu werden. Wem! aber der Staat das gesamte Recht der jüdischen Religionsgesellschaft einseitig kodifizieren will, wenn er dies mit Grundsätzen tut, die von der offiziellen Vertretung der Judenheit ausdrücklich abgclehnt sind, so ist dieses Verfahren in jedem Falle weit von der Autonomie entfernt, von der Artikel 137 der Reichsverfassung ausgeht. In der Frage des Wahlrechts weist der Text des § 8 allerdings eine gewisse Veränderung auf. Es sieht so aus, als ob das ^allgemeine Stimmrecht“ zur Gemeindevertretung fftthdsätzhch gegeben•־ ־׳wäre. Aber leider ist ‘das,. Was ,'hm iesen beiden Worten gegeben werden Söll, praktisch völlig durch die Einschränkung aufgehoben, ״sofern nicht die Verfassung (d. h. die Satzung der einzelnen Synagogengemeinde} aus besonderen Gründen ein anderes bestimmt.“ Wozu erst dieser Umweg? Man hätte schon den Mut haben sollen, offen zu gestehen, daß man das allgemeine Wahlrecht nicht haben will. Praktisch können die Gemeinden durch ihre Satzungen überall uiditstaatsangehörige Mitglieder entrechten. Die ״besonderen Gründe", die man dazu nötig hat, wird eine übelwollende Gemeindeverwaltung immer finden (״Ueberfremdung“), zumal es ein Rechtsmittel gegen den Be- Schluß nicht gibt. Diese Einfügung der Worte ״allgemeines Stimmrecht“ bedeutet in Wahrheit keine Verbesserung, sondern weit eher eine Verschlechterung des Wahlrechts, Jetzt erst werden die Gemeinden darauf hingewiesen, daß sie nur besondere Gründe vorzuschüfzen brauchen, die einer ernsthaften Kontrolle gar nicht unterzogen werden können, um das jüdische Gesetz der Gleichheit, das in Preußen anderen Religionsgeselischaften restlos zugebilligt ist, zu verletzen. Das Schlimmste leistet der Entwurf sich auf dem Gebiete des Austritts. Hier ist es ihm wirklich gelungen, mit einem Federstrich die Existenz eines einheitlichen preußischen Judentums zu vernichten. In der Begründung ist zwar gesagt, daß ״nicht in die Bestimmungen über den Austritt aus den Reügionsgesellschaften öffentlichen Rechts eingegriffen werden soll". Wenn diese Zusicherung gehalten wäre, wäre es schlimm ghnug um ein Gesetz mit dieser Verzichtstendenz bestellt. Die Austrittsfrage, die in ihrer gegenwärtigen gesetzlichen Regelung dauernd den Bestand der Gemeinden bedroht, erheischt dringend einer gesetzlichen Aenderung. Der Landesverband hat der Gesetzgebung die Wege gewiesen, indem er durch Einführung einer Fortdauer der Steuer den leichtfertigen Austritt aus den Gemeinden zum Zwecke der Steuerflucht unmöglich macht. Wenn ein neues Gesetz, das, wie es in der Begründung heißt, Regelungen beseitigen will, die ״den Zeitverhältnissen nicht In aller Kürze Der Board of Depaties der englischen Juden hat sich in seiner letzten Sitzung auf Grund von vorliegenden Berichten ausführlich mit der Lage der Juden in Deutschland befaßt. Auch über die Erschießung der sechs Juden In Soroca entspann sich eine längere Debatte. Die Palästina-Regierung hat vorige Woche einen neuen Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Er- Ziehungswesens veröffentlicht. Der Entwurf verstärkt die Aufsichtsrechfe der Regierung über die Schulen und verpflichtet die Munizipalitäten und Gemeindeverwaltungen, dem Erziehungswesen größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Bereits vor drei Jahren hat die Regierung einen ähnlichen Entwurf veröffentlicht, der aber infolge des Widerspruches von jüdischer und arabischer Seite nicht Gesetz wurde. Reuter verbreitet ein Telegramm seines Jerusalemer Korrespondenten, der erfahren haben will, daß in Kürze ein panarabischer Kongreß nach Mekka einberufen werden wird mit dem Ziel, einen pan-arabischen Völkerbund zur Bekämpfung des westlichen Imperialismus und zur Befreiung der arabischen Länder aus der Kontrolle der Mandatsmächte zu bilden. H. Farbstein ist am 17. Februar von Triest «ach Pa* lästina abgereist, um seine Tätigkeit in der Exekutive aufzugehmen. Prof. Brodetsky wird im Monat März zu einem :en Aufenthalt nach Palästina reisen. CIAB.1 mehr Rechnung tragen", an der Austrittsfrage vorübergeht, so hat es schon durch diesen Verzicht auf gesetzgeberisches Eingreifen völlig versagt. Der Entwurf aber versagt nicht nur, sondern er bringt eine ungeheure Verschlechterung, die die gesamte Judenheit zu einem energischen Protest vereinigen muß. Im § 2 des Entwurfes ist bestimmt, daß der § 4 des jetzt geltenden Austrittsgesetzes vom 30. November 1920 unberührt bleibt. Dieser § 4 enthält die Bestimmung des Austritts aus den Synagogengemeinden. Indem der § 4 aufrecht erhalten wird, verbleibt es bei dem bisherigen Zustand des Austritts aus der Synagogengemeinde. Die Gemeinden sind durch die neu beabsichtigte Rechtslage in nichts gebessert. Alle Vorschlage, die von berufener jüdischer Seite gemacht sind, sind vollkommen unbeaclftet und unberücksichtigt geblieben. Der Entwurf aber erzielt eine Nebenwirkung, die für das gesamte Judentum als katastrophal empfunden werden muß. Die Funktionen, die das preußische Judentum hatte, waren auch bisher gering genug. Ich habe an dieser Stelle in einem früheren Aufsatz darauf hingewiesen, daß das preußische Judentum gesetzlieh nur insoweit anerkannt ist, als der Austritt aus ihm zugelassen ist. Indem der neue Entwurf vom Gesetz vom 30. November 1920 den § 4 und nicht auch die anderen Teile aufrecht erhalt, beseitigt er auch das Austrittsrecht aus dem Judentum. Es würde also, wenn der Entwurf Gesetz werden sollte, nach ihm nurnoch einenAustrittaus den Synagogengemeinden und keinen Austritt aus dem Judentum mehr geben. Der bisherige preußische Zustand, der insbesondere durch die Austrittsgesetzgebutig der Jahre 1873 und 1876 begründet war, und von dem das Gesetz von 1920 auch ausgeht, der auch in dem Judentum eine mit Korporationsrechten bestehende Religionsgesellschaft anerkennt, wird dadurch beseitigt. Es soll in Zukunft in Preußen kein ״Judentum“ mehr geben, sondern nur noch einzelne Svnagogengetneinden. Der Prozeß der Auflösung des Judentums und der Atomisierung in lokale Gemeinden, der die älteste preußische Judengesetzgebung beherrscht hatte, wird fortgesetzt. Er wird auf eine besondere Höhe dadurch gebracht, daß nicht einmal die örtlichen Synagogengemeinden in ihrem Bestände geschützt werden, sondern daß auch noch innerhalb des Bezirks einer Synagogengemeindc neben dfeser ,Gemeitid־e ״Personal» gemeinden“ errichtet werden können (§ 2 Abs, 2 »ad § 4 des Entwurfes), für deren Bildung der Entwurf keinerlei Erschwerungen vorsieht. Hier ist die Möglichkeitm ungeheuren Zer* Splitterungen gegeben. Man muß annehmen, daß sie in der Tendenz des beabsichtigten neuen Gesetzes liegen. Entsprechend dieser Tendenz ist auch die Anerkennung des Landesverbandes auf das bescheidenste Maß zurüekgeführt. Der Entwurf besagt lediglich (§ 16), daß Synagogengemeinden sich zwecks Erfüllung gemeinsamer rechtlicher Aufgaben zu einem Gemeindeverband zusammenschließen dürfen. Wiewohl hier nur wiederholt wird, was besser und wirkungsvoller in Artikel 137 der Reichsverfassung gesagt ist, sind die Verfasser des Entwurfes schon hierbei ängstlich geworden und halten es für nötig, in der Begründung hervorzuhebea, daß die ״in der Rechtslehre umstrittene Frage, unter welchen Voraus- Setzungen derartige Gemeindeverbände Körperschaften des öffentlichen, Rechts werden" vom Entwurf nicht entschieden werden soll. Auch auf diesem Gebiete also bedeutet der Entwurf nicht den geringsteil Fortschritt, sondern hier wie überall einen Rückschritt. Der Entwurf ist unannehmbar. Eine von der J. T. A, am 24. d. M. verbreitete Notiz erweckt den Eindruck, als ob der Preußische Landesverband sich mit dem Entwurf abfinden wollte. Wer diese Notiz veranlaßt hat, ist nicht bekannt; von den amtlichen Stellen des Landesverbandes rührt sie bestimmt nicht her. Im Gegensatz zu dieser Meldung ist nach unserer Ueberzeugung die Haltung der preußischen Judenschaft folgendermaßen zu präzisieren: Die preußischen Juden werden nach dem Vorbilde, das der Rat des Landesverbandes in seinem Beschluß vom 10. Januar gegeben hat, in geschlossener Einmütigkeit gegen die Verkleinerung der jüdischen Werte und gegen die Zertrümmerung ihrer Einheit protestieren müssen. Sie werden mit allen Mitteln vom Landtage verlangen müssen, daß er seine Hand zu dieser Entrechtung des Judentums nicht bietet. Wie ״Dawar“ aus sicherer Quelle erfährt, ist die Nachricht über eine beabsichtigte Uebertragung eines Lehrstuhls iiir bio logische Chemie an Dr. W e i z m a n n insofern unrichtig, als es sich in Wahrheit um ein Laboratorium handelt, das an die landwirtschaftliche Versuchsstation in Rechoboth angeschlossen werden soll. Der ganze Plan sei aber im ersten Anfangs- Stadium. Atn Technikum in Haifa begannen die Prüfungen der Absolventen des vierten Jahrgangs. Im ganzen unterziehen sich 24 Ingenieur-Kandidaten der Prüfung, bei der die Regierung durch Inspektoren vertreten ist. Der Plan, den jetzigen Chef des Einwanderungsamtes der Palästina-Regierung Hyarnson zum Sekretär des englischjüdischen Board of Deputies zu ernennen, ist fallen gelassen worden. Gegen die Ernennung Hyamsons erhoben bekanntlich mehrere zionistische Mitglieder des Board Einspruch. Zum Sekretär des Board und damit auch des Joint Foreign Committee wurde B. A. Zaiman, der bisherige Hilfssekretär des Board, ernannt. Marschall Pilsudski tritt am 5. März eine Reise nach Rumänien und Palästina an. Er wird von Konstanza an Bord des polnischen Schiffs ״Njetnen“ nach Jaffa fahren. Wie aus Essen telegraphiert wird, wurde in der verangenen Nacht an der schönen Essener Synagoge in riesigen ettem über dem Portal die Inschrift ״Juda verrecke!“ angebracht. Man ist den Tätern, die in nationalsozialistischen Kreisen zu suchen sind, auf der Spur, Der Friedens-Lehrstuhl Die Anstifter der Demonstration anläßlich der Antrittsvorlesung von Norman Bentwich an der Universität Jerusalem werden sich dieser Tage teilweise wegen eines Vergehens, das man in Deutschland Hausfriedensbruch nennen würde, vor dem palästinensischen Polizeigericht bzw. ordentlichen Gericht zu verantworten haben, teilweise, und zwar soweit sie Studenten sind, haben sie bereits im Disziplinarverfahren von der Universität«- leitung ihre schweren Strafen zugemessen erhalten. Es ist gewiß nicht erfreulich, wenn die Hebräische Universität Jerusalem bereits wenige Jahre nachdem sie überhaupt Studenten aufnimmt, Relegierungen vorzunehmen hat. Man muß jedoch anerkennen, daß die Universitätsleitung keine Wahl hatte, denn es ist unerfind* lieh, wie ein Studienbetrieb überhaupt möglich sein sollte* wenn die Studenten sich anmaßen, über die Vorlesungs- Themen oder gar über die Gesinnung der Professoren zu Gericht zu sitzen und mißliebige Veranstaltungen durch Terror, Geschrei und Stinkbomben zu verhindern. Auch muß, bei aller Wahrung der Freiheit des politischen Be* kenntnisses und der politischen Betätigung der Studenten, auf dem Boden der Universität der Respekt vor den Universitätsbehörden unbedingt aufrecht erhalten werden. In Europa sind es oft genug die Juden, die unter akademischen Terrorakten zu leiden haben, und sogar Studenten-Demon Stationen gegen arische Professoren entwickeln sich häufig zu antisemitischen Krawallen. Auch hier ist ein schüelles Einschreiten der Universitätsbehörden gegen nationalistische Vergewaltigung des Lehrbetriebs stets gefordert worden, und es wirft ein eigentümliches Licht auf die Maxime ״Zweierlei Maß“, wenn linksstehende palästinensische Organe plötzlich eine bei ihnen sonst gar nicht übliche Sentimentalität für die in Jerusalem gemaßregelten Studenten an den Tag legen. Gewiß ist׳ das Los dieser jungen Leut«, die teilweise ein ganzes Studienjahr vertieren missen, recht hart, aber in Anbetracht der Umstande muß man gerechterweise anerkennen, daß die Universitätsleitung nicht anders handeln konnte, wenn sie nicht eine Anarchie heraufbeschwören und jede künftige Ordnung gefährden wollte. Mit diesen Feststellungen könnte man über die Sache zur Tagesordnung übergehen, wenn es sich nicht um eine Episode handelte, die für die geistige Situation eines Teiles unserer Jugend symptomatisch ist. Es wäre falsch, wenn Menschen, die anderer Meinung sind als die demonstrierenden Studenten, sich nur voll Widerwillen von den Exzessen abwendeten, ohne den Versuch zu machen, diese jungen Leute zu verstehen und den tieferen Gründen derartiger Verirrungen riachzugehen. Die zionistische Bewegung kann sich nicht einfach von diesen Leuten distanzieren, denn sie sind zum großen Teil das Produkt einer jahrelangen nationalen Erziehung, für die der Zionismus verantwortlich ist. Auch innerhalb des Zionismus vollzieht sich wie bei anderen Völkern ein Ringen um den wahren Sinn des Nationalismus. Die einseitige, scheuklappenartige nationalistische Betrachtungsweise, sowie die Verdächtigung der nationalen Zuverlässigkeit freidenkender Personen ist von weiten Kreisen und geachteten Führern der zionistischen Bewegung und des palästinensischen Ji״ schuw gefördert worden. Die jetzt bestraften Studenten, sind Opfer dieser Verhetzung, und es ist leicht möglich* daß sie — nach berühmten Mustern anderer Völker — bald als ״Märtyrer“ der nationalen Sache gelten werden. Es liegen uns nun drei der Flugblätter vor, mit denen der Protest gegen Bentwichs Vorlesung eingeleitet wurde. (Ob es noch mehr solcher Flugblätter gibt, i$t uns nicht bekannt.) Das eine trägt die Unterschrift der revisionistischen Studenten und der verschiedenen revisionistischen Korporationen, das zweite die Unterschrift ״,Die nationale Jugend“ (dieselbe Firma, die am 15. August 1929 den Marsch zur Klagemauer veranstaltete), das dritte Flugblatt schließlich ist unterschrieben ״Die den Schmerz und die Schande des Volkes leidenden Studenten“. Man sieht schon aus dieser letzten Formulierung, wie sich hier Menschen in eine pathetische Exaltation hineinsteigern, die den klaren Sinn für das wirkliche Geschehen umnebelt. Dem entspricht es auch, wenn eines der Flugblätter das — hier gewiß deplacierte — Motto trägt ״,Gut ist es, für unser Land zu sterben“ (bekanntlich die letzten Worte Trumpeidors). Die Gründung des Katheders für Frieden, so heißt es in den Proklamationen, sei eine Beleidigung der Nation, eine nationale Gefahr, denn von diesem Katheder sollen nur die verräterischen Ideen des ״Brith Schalom“ verkündet werden. ,״Die dem Frieden nach״ jagen“, so verkündet die ״nationale Jugend“, ״verkörperten in der jüdischen Geschichte stets den nationalen Verrat... Der Prophet spricht vom Ende der Zeiten,