Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVI (1931)
- Issue
- Heft 75 (29.9.1931)
- Date
- 1931-09-29
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Fall Bentwich Einzelnummer 0,25 Goldmark JÜDISCHE RUNDSCHAU Erscheint jeden Dienstag u-Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 2,— Goldmark, vierteljährlich 5.75 Goldmark. A11slandsatK5nn«*ro«nt5 werden in der Währung der feinzebsent Lander berechnet Anzeigenpreis: 8 gesp. jSJonpareillezeile 0,50 G.-M. Stellengesuche 0,25 G.-M. Nummer 75 | Berlin, 29. IX. 1931 Der Zionismus erstrebt für das Jüdische Volk die Redaktion, Verlag und Anzeigen - Verwaltung: Jüdische Rundschau G.tn.b.H.,Berlin W15, Meinekestr.10. Telephon: J 1 Bismarck 7165-70. Anzeigenschluß: Diemti ן und Freitag nachmittag• 4Uhr Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. Postscheck. -Konten: Berlin 17392, Basel V 9355, Belgrad 68032, Brüssel 39433, Budapest 5969:3, Denzig 1973, Haag 140470, Pr« 59410, Riga 4155, Strandburg 164 30, Warschau 190708, Wien 156030. Rank - Konten: Darmstadter- und Nationalbank, Depositen- Kasse Berlin, Kurliirstendamm 52: Rumänische Kreditbank, Ccrnauti (Rumänien) ־, Anglo Palestine Co. in Haifa, Jerusalem, Tel-Aviv. Schaffung einer önentlich. rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. ״Baseler Programm.** (P. B. K.) Dr. Schmarja Levin ipridti am Donnerstag, dem 1. Oktober, abends 81/» Uhr im Herrenhaus, Leipziger Straße 3, über: ״Schicksalsfragen der Juden“ nmiiininiiiiniiHinniiiiiininiiiiiiiiinimniiiniuinnmniumliimniiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiimiitiiiiiiiiiiiiiniiniiiiiiniiiimiiH (Näheres siehe Berliner Kalender) Die Berliner Begegnung Die Blicke der ganzen Welt sind in diesen Tagen auf Berlin gerichtet, wo die bedeutsame Begegnung der führenden Staatsmänner des französisch« und des deutschen Volkes stattfindet. Was in den Ministerzimmern besprochen und verhandelt wird, wird der großen (■)Öffentlichkeit nicht mitgeteilt; aber über die Einzelheiten politischer und wirtschaftlicher Probleme hinaus ist für •die unter furchtbarer Not seufzende Welt die Berliner Begegnung ein symbolisches Ereignis: eine Durchbrechung der Hoffnungslosigkeit, eine Aufwallung menschlichen Gefühls, eine Hoffnung auf ein Erstarken der Solidarität der Kultürmen schheit über alle trennenden Hindernisse der Völkerinteressen hinweg. Es wird ein historisches Verdienst des Reichskanzlers Brüning bleiben, daß er diese Epoche persönlicher Begegnungen von Staatsmännern inauguriert hat, daß er versuchte, an stelle der schleppenden diplomatischen Förmlichkeiten einen neuen konstruktiven Geist der Unmittelbarkeit zu setzen, im Bewußtsein der einzigartigen Situation der europäischen Menschheit, die eine Loslösung von althergebrachten Methoden und Vorstellungen erfordert. An dieser Stelle haben wir nicht die Probleme der deutsch-französischen Kooperation zu erörtern; wir haben hier nur als ein Organ der jüdischen öffentlichen Meinung auszusprechen, daß auch das jüdische Volk, durch sein Schicksal auf das engste verwoben mit fast allen großen Völkern der Welt, eine Wiederherstellung des Friedens und .des geordneten Zusammenlebens der Völker ersehnt, eines. Friedens, bei dem die Würde jeder Nation 3׳oll gewahrt bleibt und ihr die Möglichkeit gegeben wird, gerade durch Entfaltung ihrer Individualität und ihrer geistigen Gaben das beste zur Kultur der Menschheit beizutragen. Das nationale Judentum denkt nicht mehr in Vorstellungen, die für das Judentum des IQ. Jahrhunderts charakteristisch waren, es sieht nicht mehr in einem verwaschenen Kosmopolitismus das Menschheitsideal; die Fiktionen des Rationalismus, der einen abstrakten Menschen, losgelöst von seinen biologischen und geistigen Ursprüngen, konstruieren wollte, sind heute nicht mehr für die jüdische Anschauung charakteristisch. Das nationale Judentum weiß, daß nur Menschen und Gruppen, die sich ihres Volkstums, ihrer tieferen Seelenschichten, ganz bewußt sind, auch jenen Anschluß an ein Lebens-Zentrum, jenen Glauben an die Zukunft finden, ohne die ein fruchtbares Leben der Gemeinschaft unmöglieh ist. Aber dieses Sichfinden im eigenen Volkstum, die Bejahung des eigenen nationalen Ich, muß nicht verbunden sein mit Feindschaft und Haß gegen andere. Erst der wahre Nationalismus macht die Menschen und die Völker frei zu einem aufrichtigen Internationalismus, einer Völkergemeinschaft, bei der die produktiven Kräfte jedes Volkes zugleich der Gesamtheit dienen. Und zugleich befreit jeder Schritt zu solchem Internationalismus auch den Nationalismus von all den Verkrampfungen, die die Energien des Volkes in falsche, gefährliche, unmenschliche Bahnen drängen. Unsere Generation ist erfüllt von dem bangen Gefühl, daß nur noch ein kurzer Zeitraum für den Versuch, das Ideal eines Bundes der freien Nationen zu verwirkliehen, übrig bleibt, und daß auf der anderen Seite die furchtbare Vernichtung droht. Das jüdische Volk hat trotz seiner vielfachen Leiden, trotz ewiger schwerer Enttäuschungen, seelischer und physischer Zerstörungen, den Glauben an ein besseres Morgen nie verloren. Wenn sich heute auch nur kleine An- Zeichen einer einkehrenden Besinnung und eines Willens zu aufhauender Tat in der Welt zeigen, so soll auch von unserer Seite ein Wort der aufrichtigen Begrüßung nicht fehlen. dib xx. Sitzung der Von Dr. Mor Das offizielle Protokoll der letzten Sommcrfagung der Permanenten Mandatskommission des Völkerbundes liegt nunmehr gedruckt vor (in englischer und französischer Ausfertigung zu beziehen von der Publikationsabteilung des Völkerbundes, Genf, Preis Frcs. 10,—). Diese Tagung, in der der Bericht über Palästina für 1930 geprüft wurde, hat nicht die besondere Bedeutung gehabt, die man von ihr erwarten konnte. Ein Jahr vorher war cs bei der Aussprache über die Unruhen des Jahres 1929 zu dem großen Zusammenstoß zwischen Mandatskommission und_Mandatarmacht gekommen, der einerseits eine deutliche Kritik der Mandatarmacht im Bericht der Kommission an den Rat, andererseits eine ungewöhnlich scharfe Erwiderung der Mandatarmacht auf diesen Bericht zur Folge gehabt hatte, und dessen verstimmende Wirkung auch noch in der Novembertagung der Kommission festzustellen war. Erst nach dieser großen Diskussion der 17. Tagung waren die neuen Entscheidüngen der englischen Regierung über die Palästina-Politik veröffentlicht worden. Man hätte annehmen können, daß die zuständige Instanz des Völkerbundes diesmal im Anschluß an den Simpson-Bericht und das Oktober-Weißbuch, die ja die Grundfragen des Palästina-Problems aufs neue zur Diskussion stellten, eine grundsätzliche Untersuchung vornehmen würde, wie sie inzwischen in weitem Umfange in der Oeffentiichkeit, aber zum Beispiel auch im englischen Parlament geführt worden war. Dazu ist es indessen nicht gekommen. Die Diskussion beschäftigte sich mit einer Reihe an sich nicht unwichtiger Einzelheiten, wie sie gewöhnlich im Laufe der üblichen Prüfung der Jahresberichte erörtert werden. Daß im Laufe des Berichtsjahres die Palästinafrage in weitestem Ausmaße überall in der politisch interessierten Welt aufs neue diskutiert worden ist, kann man den Verhandlungen der Kommission kaum anmerken. Nur gelegentlich finden sich Ansätze zu einer grundsätzlichen Betrachtung, besonders in den Ausführungen des Holländers van Rees. Aber die Vertreter der Mandatarmacht hatten offensichtlich keine große Neigung, diese Gelegenheiten zu einer grundsätzlichen Debatte wahrzunehmen, sie wurden diesmal von den meisten Mitgliedern der Kommission auth nicht allzu sehr bedrängt. Die Erinnerung an den Konflikt des Vorjahres mag diese staatsmännische Vorsicht zum Teil erklären. Trotz dieses Verzichts auf eine grundsätzliche Palästina- Debatte enthalten die Verhandlungen wiederum politisch wertvolles und aufschlußreiches Material Sie beleuchten noch einmal die Richtlinien für die nächste Politik der Regierung. Vor allem kommt dabei der MacDonatd-Brief an Dr. Weizmann noch einmal zu besonderer Geltung. Sowohl die Erklärungen der Regierungsvertreter wie die Aeußerungen der Kommission zeigen, daß durch den Brief in der Tat ganz wesentliche Nachteile des Weißbuches in verbindlicher Weise korrigiert worden sind (womit, nebenbei, noch einmal die auf dem Kongreß so ausführlich von revisionistischer Seite vorgetragene Behauptung widerlegt wird, daß dem Brief so gut wie jeder Wert abzusprechen sei; mit welchem zionistischen Interesse ist dieser Versuch zu rechtfertigen, möglichst viel, wenn auch schlechte, Argumente gegen eine rechtliche Position des Zionismus 711sammenzutragen?). Der Vertreter des englischen Kolonialamtes, Shiels, zitiert in seiner Einleitung zur Diskussion, nachdem er auf den Wunsch der Regierung hingewiesen hat, die ״Atmo- Sphäre des Mißtrauens und Mißverständnisses“‘ zu beseitigen, welche in jüdischen Kreisen gegenüber dem Weißbuch entstanden sei, MacDonalds Erklärung, daß der Brief an Dr. Wcizmann in den von ihm behandelten Gegenständen als authentische Interpretation des Weißbuchs anzusehen sei (S. 73 des Protokolls). Vielleicht noch eindrucksvoller geht diese maßgebende Bedeutung des Briefes aus der Tatsache hervor, daß die Regierung auch in der Antwort auf das Memorandum der Arabischen Exekutive wiederholt auf den MacDonald-Brief als ihre Richtlinie verweist (S. 223). Der Inhalt des Briefes wird in der Kommission keineswegs nur als eine reine Auslegung, sondern als Einschränkung und Abänderung gewisser Teile des Weißbuchs verstanden (van Rees. S. 78). Um so wichtiger ist, daß die Kommission an der Spitze ihres Berichtes an den Rat den Brief und seinen Charakter als authentische Interpretation des Weißbuchs hervorhebt (S. 230). Die einzelnen wichtigen Zugeständnisse, die in den Verhandlungen über das Weißbuch der Jcwish Agency von der Regierung gemacht worden sind, werden durchweg be- Statist. Vor allem zeigt sich, daß die Einwäride gegen die tatsächlichen Feststellungen des Simpson-Berichtes nicht ohne Wirkung geblieben sind. Shiels erklärt ausdrücklich, und zwar gerade mit Bezug auf die Angriffe gegen den Simpson-Bericht, daß der Landentwicklungsplan nicht auf irgendwelche schon vorhandene Daten aufgebaut werden, daß vielmehr die tatsä chliehen Unterlagen neu untersucht werden sollen (S. 74 f.). Diese Absicht findet den Beifall der Koinmissionsmitglieder, von denen van Rees die Unzulänglichkeit der vorliegenden Untersuchungen recht deutlich kritisiert (S. 90). Lieber die Ziele des Land-Entwicklungsplanes erklärt die Regierung, daß zunächst die durch den Uebergang ihres Landes in jüdischen Besitz landlos gewordenen Araber wieder angesiedelt werden sollen — also nur diese Kategorie! nicht etwa alle ״landlosen“ Araber überhaupt ~ und daß dann eine Steigerung der Aufnahmefähigkeit des Landes erstrebt werden solle (S. 76 f.), wobei ausdrücklich auch die An sied-!ung von Juden als eine der Aufgaben des Entwicldungsplanes hervorgehoben wird (S. 91). Mit diesem Hinweis verteidigt sich Shiels gegen die Vorwürfe von Kommissions-Mitgliedern (van Rees und Rappard), daß der jüdischen Ansied- Iung nicht, wie im Mandat vorgesehen, Staatsländereien zur Verfügung gestellt worden seien. Die Durchführung des im MacDonald-Brief gegebenen Versprechens, jüdische Arbeiter in stärkerem Maße zu den öffentlichen Arbeiten heranzuziehen, wird in Aussicht gestellt (S. HK>>, ebenso ein׳' grundsätzlich wohhvollcnde Haltung zu den Vorschlägen der Ancncv über die Zuteilung, von Einwanderungs-Zertifikaten (S. 87; dabei mag allerdings die Regierung damit gerechnet haben, daß die schwiemandaisKomrnission i t z B i I e s k i rige Finanzlage der Agency ohnedies allzu große Anforderuugen verbiete). Die Kommission unterstreicht im Bericht die Er- Idärung der Regierung, daß die jüdische Einwanderung durch Steigerung der wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit des Landes — ohne Schädigung der arabischen Majorität — erleichtert werden solle (S. 230). Dieser Ausdruck der Sympathie für die jüdische Einwanderung ist um so wertvoller, als gerade von der Mandatskommission früher die ersten offiziellen Bedenken gegen die Einwanderung formuliert wurdet!. Der neue Bericht der Kommission zeigt, daß dieser grundlegend wichtige Bestandteil der Politik der Balfour-Deklaration nunmehr bei diesem Organ des Völkerbundes Verständnis und Schutz findet. Von der wirtschaftlichen Arbeit, die mit dem Entwicklungplan begonnen werden soll, wird nach der Absicht der Regierung auch eine allgemein-politische Wirkung erwartet. Die wirtschaftliche Entwicklung soll allmählich zu einer Verbesserung der Beziehungen der beiden Völker des Landes führen. Um dieser Wirkung willen sollen die wirtschaftlichen Fragen im Vordergrund des Interesses der Regierung stehen (S. 74f.). Die Kommission billigt die Ansicht, daß den wirtschaftlichen Fragen der Vorrang gebühre, fügt aber, nicht ohne deutliche Mahnung, hinzu, daß nach den vielen, so lehrreichen Untersuchungen nun auch konkrete Maßregeln erwartet werden dürften (S. 230׳ f.). Die einzige Frage von staatspolifischer Bedeutung, die eine größere Rolle spielt, bezieht sich auf den Legislative Council Die Kommission nimmt die Absicht der Regierung, dieses Organ nunmehr endgültig in das Staatsrecht Palästinas einzuführen, zustimmend zur Kenntnis, macht aber auf einige noch ungelöste Fragen — die Verteilung der Mandate auf die verschiedenen Teile der,Bevölkerung, den Umfang des Rechts der Inltiative — aufmerksam, über welche nach der Erklärung der Regierung noch entschieden werden soll (S. 82). Die Kommission hält hierbei Aenderungen des Gesetzes von 1922 für notwendig (S. 231). Die grundsätzliche Zustimmung der Kommission zum Projekt des Legislative Council ist bemerkenswert, da sie sich bisher gegenüber den auf parlamentarische Einrichtungen «- richteten Forderungen teils ablehnend, teils reserviert verhalten hat. Sie-••wiederholt außerdem den schon öfters von ihr mäußerten Wunsch nach möglichst umfangreicher Entwicklung der lokalen Selbstverwaltung. Die von der Kommission an der Verwalhingsiäügkeit der Mandatarmachi geübte Kritik bestätigt, daß die Genfer Behörde ein wichtiger Rückhalt für die Politik der Balfour-Deklaration geworden ist Allerdings werden auch diesmal, wie bereits erwähnt, die Grundlagen dieser Politik nicht näher entwickelt oder untersucht, obwohl das Weißbuch von 1930 zum Beispiel eine Beschäftigung mit dem Begriff des Nationalheims nahegelegt hätte. Aber eine solche Untersuchung führt unmittelbar auf das Ges amt problem der Judenfrage, und es ist verständlich, daß die Mandatskommission sich für dieses, über ihre üblichen koloirialpolitiscliou Aufgaben weit hinausgehende Gebiet nicht recht zuständig fühlt. Sie kann sich auch auf ihre ständige Praxis berufen, daß sie den Inhalt der Mandate — also auch die im Palästina-Mandat verkörperte Politik der Balfour-Deklaration . als gegeben hinzunehmen habe, und daß eine Untersuchung dieser vorn Völkerbund festgesetzten Grundlagen nicht ihre Sache sei. Man wird daher diese Selbstbescheidung auch für das Gebiet der Judenfrage zur Kenntnis zu nehmen haben. In diesem eingeschränkten Rahmen zeigen aber die kritischen Aeußerungen der Kommissionsmitglieder fast durchweg eine dem Zionismus g ii n s t i g e Auff a s s u 11 g des Palast i 11 a -Mandat s. Selbst der Vorsitzende Theodoli bekundet diesmal nicht so wie früher mehrfach, seine Abneigung gegen den zionistischen Inhalt des Mandats. Allerdings will er mit seiner Frage, wie sich in Zukunft die Beziehungen zwischen einer unter stärkerem Einfluß der Landesbevölkerung stehenden Palästina-Verwaltung und dem High Commfssioner als Vertreter der Mandatarmacht entwickeln würden, wohl wiederum auf die im Palästina-Mandat enthaltenen Konfliktsmöglichkeiten Hinweisen, und er fragt schließlich auch* noch deutlicher, ob nach der Meinung der Mandatarmacht sich künftig die Schwierigkeiten vermindern würden, auf die inan bisher bei der Ausführung des Palästina-Mandats gestoßen Fei (S. S3 f.). Klare Antworten der Mandatarmacht auf diese Fragen sind im Protokoll nicht enthalten. Aber Theodoli verzichtet diesmal darauf, auf die ״schädlichen Folgen der jüdischen Einwanderung“ aufmerksam m machen, und stellt sogar ausdrücklich fest, daß sowohl die Kommission wie die Mandatarmacht an die Bestimmungen des Mandats gebunden wären (S. 80), Seine kritische Aeußerung über die schwankende Politik der Mandatarmacht (S. 83), die auch ווו den Bericht aufgenomnien ist (S.231), richtet sich mit ihrer Spitze wohl mehr gegen England als gegen das jüdische Ziel des Mandats. Im allgemeinen läßt die Kritik der Kommissions-Mil glieder das Bestreben erkennen, den Inhalt der im Mandat festgelegten Politik der Balfour-Deklaration nicht verkümmern zu lassen. Diese Absicht ist auch bei der kurzen Ergänzung der vorjährigen Diskussion über die Schuld an den Unruhen des Jahres 1929 festzustellen. Der Belgier Orts quittiert die befriedigte Mitteilung der Regierung, daß es gelungen sei, durch die Konzentration von Truppen im Lande, die Ruhe aufrecht zuerhalten, mit der Erinnerung an die Feststellung der Kommission, daß bei einer stärkeren Garnison die Unruhen ganz oder zum größten Teil verhindert worden wären (S. 74). Worauf Shiels allerdings zu der umfassenderen Perspektive des Sicherhcitsproblems ablenkt, indem er erwidert, daß auch dir größte Truoneuzahl allein kein dauerndes Mittel gegen den Ausbrach von Unruhen bilde. Die Diskussion des Jahres 1930 wird auch von dem Schweizer Rappard nochmals mit der Frage nach den 9 Millionen