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Jüdische Rundschau · 1931-08-18 · Heft 64 (18.8.1931) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVI (1931)
Issue
Heft 64 (18.8.1931)
Date
1931-08-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 64, 18, VIII. 1931 JÜDISCHE RUND5CHAU Mmderheitenliteratur*) Vor Dr. Rudolf Levy. Es spricht für die zunehmende Erkenntnis von der Bcdeutung des Minderheitenproblems für Europa, daß die jüngste der internationalen Institutionen, die Academie Diplqmat i <! u e Internationale, sich bereits in ihrer ersten Sitzung von dem früheren Direktor im russischen Ministerium des Aeußeren, And r6 Ma ndelstam, ein Referat ״La protection des m i n 0 r i t e s e t h n i q u e s“ **) hat er• statten lassen. Mandelstam, bereits bekannt durch frühere Arbeiten über das Minderheitenrecht, gibt einen Grundriß des internationalen Minderheitenschutzes. Er behandelt die Entstehung des Minderheitenrechts aus der Intervention der Mächte aus Humanitätsgründen, gefördert durch Sozialisten, Pazifisten und vor allem die an der Lösung des Problems besonders interessierten Juden. — Im zweiten Teil ibt Mandelstam einen Ueberblick über das geltende chutzrecht für die Minderheiten, ihre Rechte und Pfliehten und die internationalen Garantien des Verfahrens. — Im dritten Teil schildert der Verfasser die Bestrebungen zur Reform des Minderheitenrechts. Die Minderheiten wünschen eine Ausdehnung des Grundsatzes der Gleichheit auf die Agrar-, Wahl- und Sprachengesetzgebung, ferner fordern sie die personale Autonomie und paritätische Kommissionen. Von den Schwierigkeiten, die sich aus einer Verleihung der Rechtspersönlichkeit an die Minderheiten ergeben würden, mag man sich überzeugen lassen, nicht aber von den Bedenken gegen die Schaffung einer besonderen Minderheitenkammission una gegen die Anrufung des Ständigen Internationalen Gerichtsnofes durch die Minderheiten selbst. Die von Mandelstam vorgeschlagene Ausdehnung des Rechts, den Völkerbundsrat mit Minderheitsfragen zu befassen, auf alle Mitglieder des Völkerbundes ist zwar sehr wünschenswert, reicht aber keineswegs aus, um die Mängel des Verfahrens zu beseitigen. Andererseits haben sich die durch die Minderheitenverträge verpflichteten Staaten von vornherein als Staaten minderen Rechts gefühlt und sich für eine Verallgemeinerung der Minder+ieitenSchutzverpflichtungen eingesetzt. Mandelstam weist mit Recht auf die vorläufig noch unüberwindlich scheinenden Schwierigkeiten einer Lösung dieses Problems hin. Die vor* liegende Arbeit ist eine wertvolle Bereicherung der Minderheitenliteratur, dg sie in konzentrierter Form unter Angabe der Quellen die Grundlinien des internationalen Minderheitenrechts, seiner Oeschichte und Reform, darstellt. Der durch seine Arbeiten über das Minoritätenrecht bekannte Sekretär der deutschen Völkerbundsliga in der Tschechoslowakischen Republik Dr. Leo Epstein hatte im Jahre 1923 im Aufträge der Interparlamentarischen Union Grundfzüge für ein Weltmmderheitenrecht entworfen. Die Entwicklung der folgenden Jahre hat den Verfasser veranlaßt, diesen Entwurf völlig umzuarbeiten und auszugestalten und ihn jn dieser neuen Form unter dem Titel ״Grundsätze eines Weltminderheitenrecht s“ (Veröffentlichungen der Deutsehen Völkerbundsliga in der Tschechoslowakischen Republik Nr. 8. Vertag Husveth ft Hoffer, Lugol 1928, 55 S.) herauszugeben. Die materiellrechtiichen Vorschläge gehen weit Über den Inhalt der geltenden Minderheitenschutzverträge hinaus und umfassen das gesamte Gebiet des staatlichen Lebens. Beachtlich ist die Einführung eines erhöhten Minderheifenschutzes für jene Minderheiten, die durch ihre Zahl, ihre kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung oder durch die Geschlossenheit ihrer Siedlungsgebiete ein größeres Ausmaß von Rechten beanspruchen können. Es entspricht den minderheitspolitischen Erfahrungen der letzten Zeit, daß auch Epstein jetzt die Sicherung der Minderheitenreehte in den einzelnen Staaten, insbesondere durch die nationale Autonomie, gegenüber dem internationalen Rechtsschutz in den Vordergrund rückt. Im Anhang bringt der Verfasser den Entwurf eines Verfahrens des Völkerbundsrates in Minderheitenangelegenheiten, der auf der Salzburger Tagung der Union der Völkerbundsligen im Herbst 1926 angenommen wurde, und einen von ihm selbst ausgearbeiteten Vorschlag zur Aenderung des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofes, durch den die Parteifähigkeit der Minderheiten ermöglicht werden soll. Der Entwurf Epsteins wird bei den zukünftigen Erörterungen über Reformen des Minderheitenrechts Berücksichfigung finden müssen. Ferner erschien der Sitzungsbericht des (3.) Kongresses der organisierten nationalen Gruppen in den Staaten Europas. (Verlag W. Braumüller, Wien-Leipzig. 1928. 149 S. 3,50 RMß (Vgl. meinen Bericht in der ״Jüdischen Rundschau“ vom 4. Oktober 1927). Die Teilnehmerliste enthält von jüdischer Seite Motzkin als Vizepräsidenten, die Delegierten Nuroc k und Prof. Laserson aus Lettland, Grünbaum, Dr. Reich, Dr. Heller und Rosmarin aus Polen, Robinson aus Litauen, Dr. Ma rgu 1 i e8 aus der Tschechoslowakei, Qu rewitsch aus Estland, Dr. Nobel aus Rumänien, Oberst T a d g e r, Dr. Romano aus Bulgarien, Der Sitzungsbericht bringt die Referate und Diskussionsreden über ״S t a a t s s o u - veränität und Minderheitenrechte“ (Referenten: Prof. Laserson, Proj. v. Balogh), ״Gefährdung des europäischen Friedens durch nationale UnduIdsamkeit“ (Dr. Ammende), ״Innen- und zwischenstaatliche Zusammenarbeit der nationalen Gruppen“ (Dr. Schmidt-Wodder), ״Das Sprachenp rob 1 e tn“ (Grünbaum) und ״Fragen der Nationalitätenkund e“ (Dir. Paern). Der Bericht enthält auch die Verbandlungen über den Austritt der Minderheiten in Deutschland und schließlich den Text der auf dem Kongreß angenommenen Re- Solutionen. Die Lektüre des Berichts gibt ein anschauliches Bild der praktischen und theoretischen Fragen, die die nationalen Minderheiten Europas beschäftigen. Ein erheblicher Teil der Schrift von Geza Lukäcs ״Die Revision der Friedensverträge“ (mit einem Vorwort von Dr, V. Radoslavoff; Verlag Georg Stilke, Berlin 1928, 119 S., geh. 3,50, geb. 5,—RM.) ist dem Minoritätenproblem gewidmet. Neben einer lebhaften kritischen Dar- Stellung der bekannten internationalen Regelung des Minderheitenschutzes bringt Lukäcs anschauliches Material, insbesondere über die ungarischen und bulgarischen Minderheiten. in seiner Schrift ״Groß-Deutschland — Groß- Südslawien“ (Verlag W. Braumüller, Wien-Leipzig 1928; VII -f- 103 S., 3,— RM.) behandelt der bekannte Minderheiteniührer Camillo Morocutti in der ihm eigenen temperamentvollen und lebendigen Art die Nationalitätenfrage in Mitteleuropa-Südosteuropa. Morocutti bringt zahlreiches anschauliches Material zum Beweise der bedrängten Lage der deutschen Minderheit in Slowenien. Eine Besserung ist nur durch die Einführung der kulturellen Autonomie zu erwarten. Darüber hinaus aber ist eine Zusammenarbeit des künftigen Großdeutschland mit Südslawien und Bulgarien erforderlich, um eine Lösung von Dauer zu gewährleisten. Die Sammelschrift ״Oberschlesien und der Genfer Schiedsspruch“ (herausgegeben vom Osteuropa- Institut in Breslau; Verlag H. Sack, Berlin 1925, 158S. mit einer Karte) enthält eine eingehende Schilderung der Ab- Stimmung der deutsch-polnischen Genfer Konvention vom *) Demnächst findet in Genf der diesjährige Kongreß der organisierten nationalen Minderheiten statt. **) Academie Diplomatique Internationale. Seances e+ ,Travaux. Tome I, p. 17—38. Paris )927. 15. Mai 1922. Die Lektüre des Buches, das infolge der zeitliehen Nähe der Ereignisse nicht immer die wünschenswerte Objektivität wahrt, zeigt am Beispiele Oberschlesiens die praktischen Auswirkungen der minderhcitenrcchtlichen Institute des Plebiszits und des zweiseitigen Minderheitenschutzvertrages. Die Frage der Staatsangehörigkeit ist für die Angehörigen vieler Minderheiten infolge der Gebietsveränderungen von Wichtigkeit. Das geltende deutsche Staatsangehörigkeitsrecht, das au? dem Gesetz vom 22. Juli 1913 beruht, genügt den An- Sprüchen der Gegenwart nicht mehr. Dr. Walter S c h ä t z e 1 erläutert ״Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht“ (Stilkes Rechtsbibliothek Nr. 77; Verlag Georg Stilke, Berlin 1928. 191 S., geh. 5,— RM.) unter dem besonderen Gesichtspunkte der Reform und fügt reichhaltiges Material zur Reform bei, insbesondere auch Verzeichnisse der Staatsangehörigkeitsgesetze des Auslandes und der Staatsangehörigkeitsnormen der Friedensverträge und der zu ihrer Ausführung dienenden Verträge und Gesetze. Anläßlich des zehnjährigen Bestehens der Tschechoslowakei wurde ein Jahrbuch ״DieTschechoslowakische Republik“ (unter der Redaktion des Universitätsprofessors Dr. floh. Horak; Verlag ״Orbis“, Prag 1928, XII f343־S. mit Abbildungen und einer Karte) herausgegeben. Das Buch bringt Darstellungen der Politik und Oeschichte, der Wirtschaff und Sozialpolitik, der Kultur und des Schulwesens der DIE HERZL-NACHT AH 30. AUGUST DIE FEIERSTUNDE IN ERNSTER ZEIT SoniKSü. Mn 80, Auoust, atronds 87־ onr. Sportplatz wastano Tschechoslowakei. Die nationalen Minderheiten finden in einem besonderen Kapitel Berücksichtigung. Die Angaben in diesem wie in den anderen Kapiteln entsprechen bei aller Sachlichkeit den amtlichen Auffassungen. Wenn darauf hingewiesen wird, daß die bürgerliche und politische Gleichberechtigung nicht nur eine theoretische ist, so ist zwar so viel richtig, daß die Lage der Minderheiten in der Tschechoslowakei im allgemeinen besser ist als in manchen anderen Staaten, daß aber gerade in der venvaltungstcchnischen Praxis noch viel zum Nachteil 11er Minderheiten geschieht. Zur Kritik der Aus- Wertung der Volkszählung von 1921, auf der die statistischen Angaben beruhen, sei insbesondere auch über die Zahlen der Juden auf die in der ״Jüd. Rundschau“ vom 21. Dezember 1927 angezeigte Arbeit von A Obersehall ״Die Nationalitätenfrage in der Tschechoslowakei“ verwiesen. Der Verlag verspricht, in dep nächsten Jahren ergänzende Abhandlungen über das kulturelle und wirtschaftliche Leben der Minderheiten zu bringen. Mit den erwähnten Einschränkungen gibt das vorliegende Jahrbuch ein anschauliches Bild vom Werden des jungen Staates. ״Jewish Guardian“ stellt sein Erscheinen ein. ״The Jewish Guardian“, eines der drei in englischer Sprache in London erscheinenden jüdischen Wochenblätter, hat am 14. August nach fast 12jährigem Bestand sein Erscheinen eingestellt( Zu den Gründern des Blattes, das als Organ jenes Teiles der englischen Judenheit gedacht war, der sich gegen die z i o n i s t i - sch en Anschauungen wandte, die von den beiden anderen englisch-jüdischen Wochenschriften, ״Jewish Chronicle“ und ״Jewislt World“, vertreten werden, gehörte Sir Charles Henry, Lord Swaythling, Dr. Israel Abrahams, Sir Philip Magnus, Dr. Claude O. Montefiore und andere der League of British Jews nahestehende Persönlichkeiten. Dr. Claude G. Montefiore war seit ihrer Gründung Direktor der Zeitschrift, seit 1925 auch Vorsitzender des Verwaltungsausschusses. Chefredakteur war Laurie Magnus, ein Sohn von Sir Philip Magnus. Iti der letzten Nummer des ״Jewish Guardian“ veröffentlicht Claude G. Montefiore einen Artikel, in dem er darlegt, aus welchen Erwägungen heraus seinerzeit die Wochenschrift gegründet wurde. Es sollte die Anschauung, daß die Juden eine Nation wie alle übrigen, etwa wie die Dänen oder Schweden, nicht aber ein Volk von besonderer religiöser Eigenart seien, bekämpft werden. Heute habe ״Jewish Guardian“ seine Aufgabe erfüllt. Die Mehrheit der Zionisten, zumindesten in England, sei in ihren Anschauungen gemäßigter als damals. Sie haben den Gedanken der Gründung eines Judenstaates aufgegeben und ihn den Revisionisten überlassen. Die Hoffnung, daß die Zionisten auf dem Wege seien, zu erkennen, daß der einzig wertvolle Zionismus ein geistiger sei, daß die Juden durch den Glauben geeint werden oder geeint werden sollten, nicht aber durch den blutsmäßigen Zusammenhang, sei wohl nicht zu weitgehend. Der nationalistische Zionismus sei im Niedergang, der kulturelle oder geistige Zionismus im Aufstieg. Unter diesen Umständen habe der ״Jewish Guardian“ sein Ziel weitgehend verwirklicht. (Außerdem befand sich, wie wir erfahren, die Zeitung wegen mangelnden Absatzes in finanziellen Schwierigkeiten. Red.)_ Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden gab eine Broschüre unter dem Titel ״Das jüdische Darlehuskassenwesen in Deutschland“ heraus, in der Broschüre wird auf diesen wichtigen Zweig jüdischer Selbsthilfe verwiesen. Aus den veröffentlichten Daten geht hervor, daß gegenwärtig bereits 33 jüdische Darlehnskassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland bestehen, in der Broschüre wird auf die Notwendigkeit verwiesen, daß die Gemeinden bei der Gründung der Darlehns- Lassen führend sein müßten. Außer den Gemeindedarlehnskassen sollten auch Bezirksdarlehnskassen ins Leben gerufen werden- Ke vor kurzem begründete Zentralstelle für jüdisch eDarlehnskassen erblickt ihre vornehmste Aufgabe darin, allen Gemeinden mit Rat und Tat bei der Schaffung von Darlehnskassen zur Seite zu stehen. Der Preis der Broschüre beträgt 50 Pf. und kann von der Zentralwohifahrtsstelle bezogen werden. In Biafystok, der Geburtsstadt des Schöpfers der Esperanto-Weltsprache Dr. Ludwig Zamenhof, fand die Grundsteinlegung für ein Zamenhof-Denkmal statt. A11 der Feier beteiligten sich 200 Delegierte des vor kurzem in Krakau abgehaltenen Esperantistenkongresses. Das Schicksal einer jüdischen ״Königin“ Von E1 e a s a r L u b r a n y .Natürlich handelt es sich diesmal nicht um eine Mode- Königin, noch um eine Schönheitskönigin. Es handelt sich vielmehr um ein Königreich, das man (wörtlich) im Schweiße seines Antlitzes und mit Einsatz aller Kräfte sich errungen hat. Audi erstreckte sich dieses Königreich nicht auf ein bestimmtes Territorium allein. Nein, die Grenzen dieses Königsreiches reichten von Petersburg bis Buenos Aires und noch darüber hinaus. Und anerkannt war dieses Königtum von allen Herrschern der Welt, v1:!־ alleu Staaten, jahrzehntelang, noch bis vor einigen Jahren, war dieses Königtum in )Ihren gehalten worden und kein Neider oder Widersacher konnte gegen es aufkommen oder cs streitbar machen. Es lag in festen, in eisernen Händen. Es war ein jüdisches Königtum, von jüdischem Schicksal beschattet. Denn nicht in offener Schlacht, nicht nach fairem Kampf ging das Königtum in Trümmer. Nein, heimtückisch und lauernd kam der Feind. Und sein sinnloses, blindes Zupacken schlug das Königtum ins Mark und machte es zu Asche. Heute ist von dieser ganzen Pracht nichts weiter geblieben als eine kleine Kuisdierkneipc im hohen Norden Berlins. Eine Kneipe mit einem Strafmandat. Sic transit gloria. Vor einigen Tagen stand vor dem Einzeirichter in Berlin eine ältere, verwitwete jüdische Frau. Sie hatte sich wegen unerlaubten Ausschanks zu verantworten. Schon beim ausrufen des Namens der Frau hatte man auf gehorcht. Er lautete: Breitbart! Aber man glaubte nicht recht. Hatte man doch die ganze Pracht dieses Namens in Erinnerung. Und hier dieser klägliche Fall und diese bemitleidenswerte Frau. Nein, es Tonnte nicht sein. Es sind zwar »och andere Könige und Kaiser gestürzt in unserem Jahrhundert, aber bis zu einer Kneipe im hollen Norden sind sie nicht herabgesunkeii. Sic hatten Vorkehrungen getroffen für ihren Fall. Doch ein Mann, der solches leistete, ein Mann, der sich seine Königskronc ganz allein und (buchstäblich!) mit eigenen Fäusten erworben hatte, sollte dieses Ende genommen lata? Nein, es war schwer, daran zu glauben. Doch bald ergab die Verhandlung, daß es stimmt. Die arme Frau war das Eheweib des einst in der ganzen Welt gefeierten, unvergeßlichen S i e g m u n d Breitbart. Nein, nur hier in Westeuropa nannte man ihn Sieginund. Für die breiten jüdischen Massen in aller Welt hieß er anders, herzhafter, heimischer. Diese Massen, für die sein Namen «och durch viele Generationen als Mythos lebendig bleibe« wird, nannten ihn Sijsche. Oder '.,unser Sijsche“. Das hatte Klang, das munterte auf, das machte stolz. Der kleine Junge in allen Talmudschulen der Welt fühlte sich nicht mehr s» schutzlos, 60 ausgeliefert. Und wenn man von den Bauernjungen ganz überwältigt wurde, wenn einem schon Kaftan und Nase beschädigt waren und man sich nicht mehr wehren konnte, hatte man immer noch den letzten Trumpf: ״Ich werde es ״unserem Sijsche“ erzählen.....“ Das war ein Zauberwort und barg Rache. Später einmal. Oder wenn Sijsche Breitbart von einem berühmten Athleten herausgefordert ־würfe, und das geschah sehr oft in den Jahrzehnten seines Königsruhmes, wie bebte da das Herz der jüdischen Straße! Denn man spürte, sei« Sieg ist unser Sieg, seine Niederlage ist unsere Niederlage. Aber Sijsche war unbesiegbar. Dieses Gefühl vertiefte sich mit den Jahren immer »ehr. Noch war keiner geboren, der ihm gleich käme. Er war ein Sondcrfall, ein Phänomen. Er war der Eisenkönig. Als gesuchtester Artist, als stärkste Zugnummer aller Varietees, als glänzendste Attraktion vieler Theater, konnte er sein Honorar bestimmen lind war auch der bestbczahlte Artist. Er häufte Millionen, sein Reichtum schien unermeßlieh. Und hatte nach seinem tragischen Tode doch kaum etwas hinterlassen. Wo war dieses Vermögen verschwunden? Aus Akten, Zeitungsberichten und offiziellen Belegen, die Frau Breitbart jetzt vor dem Gericht auskramtc, geht die Eigentümlichkeit des Athleten deutlicher denn je hervor. Sie legen Zeugnis davon ab, wie groß dieser Menseh auch außerhalb der Kulissen und der Manege war Sein ganzes Geld hatte Sijsche Breitbart verschwendet. Nein, nicht verschwendet, angelegt hat er es. Angelegt auf typische jüdische Art. Errichtete mit dem Gelde Krankenhäuser, Erziehungsheiine, Altersheime, Erholungsheime. Zeugnisse liegen vor von den Wohlfahrtsdezernenten fast der ganzen Welt. Alle hat er bedacht, allen spendete seine gute Hand. Arme ganzer Gemeinden im Osten wurden auf seine Kosten gespeist, Kinder geheilt und ertüchtigt. Das war der Weg der Millionen des Sijsche Breitbart. Und alles das tat er still und bescheiden, ohne an die große Trommel zu schlagen. Dieses Schenken war ihm Bedürfnis und zweite Natur. Und auch das führte dazu, daß sein Name zum Mythos wurde. Sijsche Breitbart war ein Begriff. Er brachte uns den Glauben wieder an die Auferstehung der jüdischen physischen Kraft. Er war das Vorbild für die Ertüchtigung des jüdischen Körpers. Vielleicht hatte er sich ein Denkmal bei uns verdient. Nicht ein Denkmal allein ob seiner eisernen Fäuste. Ein Denkmal auch ob seines Meuschtums, ob seiner stillen, gestenlosen Güte. Man sah ihn während seiner legendären Laufbahn in der ganzen Welt. Und überall schlug sein Auftreten Wellen in den jüdischen Massen. Denn er stürzte ein Prinzip. Das landläufige Prinzip, daß die Juden physisch untüchtig sind. Diese Binsenwahrheit strafte er Lügen. Als stolzer Herold trat er überall auf, festlich (manchmal allzu festlich..) gekleidet, von unzähligen Medaillen aller Herren Länder geschmückt. Und war unerreichbar, unbesiegbar. Ward zum Mythos. Und nun dieses Ende. Ein rostiger Nagel, auf den er getreten, brachte den Unbesiegbaren zur Strecke. Binnen kurzer Zeit und unter heftigen Krämpfen war der Herold nicht mehr. Und die Frau,' was tat die ״Königin“? Sic raffte die letzten 200 M. zusammen und machte sich die Kutscherkneipe im Norden Berlins auf. Sie hatte um die Konzession eingereicht, hatte sie aucli nach einiger Zeit bekommen. Aber sie konnte die paar Tage nicht warten. Denn was ist eine Kneipe ohne Ausschank? Und so schänkte sie vorläufig ohne Konzession aus. Der Richter war milde, war menschlich. Eine Strafe von zwanzig Mark ist nicht allzu hart. Hart aber und bitter ist der Gedanke an das Wechselreiche Schicksal dieser ״königlichen“ Frau, die nun vor den Schranken des Richters stand. Ist «s nicht ein Stück jüdischer Geschichte? Doch noch eine Seite des Menschen Breitbart rollte die Gerichtsverhandlung auf. Aus Erzählungen der Angeklagten und aus Zeugenaussagen lernen wir den Privatmann Sijsche Breitbart kennen. Er war ein schlichter Mann und herzensguter Gatte und Familienvater. So gar nicht Held. So keine Spur von Star-Allüren. Unzählige, stählerne Ketten hat Sijsche Breitbart in seinem Leben mit einem einzigem Ruck zerrissen. Nur die eine konnte, wollte er nicht 2erreißen. Die Kette, durch die er an das jüdische Volk und das jüdische Schicksal gekettet war.....

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