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Jüdische Rundschau · 1931-05-20 · Heft 38-39 (20.5.1931) · page 9

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Nr. 38/39, 20. V. 1931 Seite 243 Die Wahlen zum XVII. Zionistenkongrefj Bekanntmachung Nr. 10. Die Kongreßwahlen in Deutschland finden am Sonntag, dem 7. Juni, statt. Wahlen, die vor oder nach dem 7. Juni abgehalten werden, sind ungültig. Auf Deutschland entfallen 9 Kongreß-Mandate. Wahlvorsdtläge Folgende Wahlvorscliläge sind bei der HWK. rechtzeitig eingegangen und von ihr bestätigt worden: Liste I: Allgemeine Zionisten. Angeschlossen der Weltwahlliste der ״Allgemeinen Zionisten1‘. 1. Kurt Blumenfeld-Berlin. 2. Saltnan Schocken-Berlin. 3. Alfred Klee-Berlin. 4. Elias Auerbach-Berlin. 5. Salli Hirsch-Berlin. 6. Alfred Landsberg-Wiesbaden. 7. Meinhold Nußbaum-Nörnberg. 8. Hugo Schachtel-Breslau. 9. Frau Rahel Straus-München, 10. Fritz Löbenstein-Leipzig. 11. Jensei Altschul-Berlin. 12. Egon Rosenberg-Berlin. 13. Erich Buchholz-Hamburg. 14. BemhardHirsch-Hamborn. 15. Moritz Bileski-Berlin. 16. Frau Bertha Epstein-Dulsbürg. 17. Moses Waldmann-Berlin. 18. Sigmar Oinsburg-Königsberg. Liste II: Zionisten-Revisionisten. Angeschlossen der Weltwahlliste der ״Zionisten-Revisionisten“. 1. Richard Lichtheim-Berlin. 2. Dr. Paul Arnsberg-Frankfurt. 3. Dr. Hans Bloch-Berlin. 4. R.-A. Berthold Lachmann- Breslau. 5. Dir. Ch. Beliiowsky-Berlin. 6. Dr. Ludwig Ooldwasser- Leipzig. 7. Dr. Justus Schloß-Berlin. 8. Dr. Robert Gldion-Köln. 9. Harry Voremberg-Braunschweig. 10. Dr. Elias Fischer-Berlin. 11. Alexander Reiter-Berlin. 12. Dr. Boris Silbert-Berlin. 13. Mendel Brauner-Beuthen. 14. Dr. Leopold Berger-München. 15. Max Baer-Berlin. 16. LeopoldOold-Hindenburg. 17. Hans Paul-Stettin. 18. Leonid Kahan-Berlin. 19. Dr. Ernst Ettisch-Berlin. 20. Dr. Julius Brutzkus-Berlin Liste III: Vereinigte Zionistisch-Sozialistische Liste (Poale Zion - Hapoöl Haza'ir). Angeschlossen der Weltwahlliste ״Arbeitendes Palästina“. 1. Fritz Naphtali-Berlin. 2. Salomon Adler-Rudel-Berlin. 3. Georg Landauer-Berlin. 4. Georg Lubinski-Berlin. 5. Meilech Neust adt-Tel- Awiw. 6. Fritz Noack-Gotha. 7. Herzl Berger-Berlin. 8. Walter Deutschmann- Oppeln. 9. Elieser Schächter-Leipzig. 10. Bruno Nathan-Köln. 11. Josef Neuberger-Düsseldorf. 12 Albert Baer-Berlin. 13. John Toeptitz-Hamburg. 14. Kolef Daugilajcky-Königs• berg. 15. Else Ester Eisenmann- Frankfurt a. M. 16. Theo Harburger-München. Liste IV: Misrachl und Zeire-Misrachi. 1. Dr. Oskar Wolfsberg- . .Berlin-. ,־ ״ , 2. Rabb, Dr. Jakob tlpffmann- Frankfurt a. M. 3. Lazarus Barth-Berlin. 4. Dr. Werner Silberstein- Berlin. 5. Dr. Jesaja Leibowitz-Köln. 6. Benno Kohn-Frankfurt/M. 7. Dr. Georg Lewy-Breslau. 8. Dr. Rudolf Möller-Hamburg. 9. R.-A. Erich Michaelis-Hambürg. 10. Dr. J. Batnberger-Nürn- 14. ft§achs-Leipzig.,י‘, ״ *" 12. Otto Simon-Mannhelm. 13. Justizrat Frankel-München. 14. Dr.B.Friedmann-Chemnitz. 15. Dr.H.Schornstein-Dresden. 16. Martin Hirsch-Beuthen, 17. Orete Winter-Köln. 18. M. Wurmann-Dortmund. 19. S. Braner-Essen. 20. Mln.-Rat Hans Goslar- Berlin. Ein weiterer als ״Vereinigte Liste der Radikalen und Unabhängigen Zionisten“ ^gereichter Wahlvorschlag konnte von der HWK. wegen gewisser Mängel vorläufig nicht bestätigt werden. Den Einreichern wurde zur Beseitigung der Mängel eine Nachfrist bis zum 27. Mai (nachm. 6 Ohr) gewährt. — Die endgültige Liste der Wahlvorschläge wird in der ״jüdischen Rundschau“ vom 29. Mai veröffentlicht. Wahlorte Wahlorte sind alle Orte in Deutschland, in denen mindestens fünf wahlberechtigte Schekelzahler (d. h. Schekelzahler, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und deren Schekel für das Jahr 5691 mit der Landesschekelkommission in Berlin bis zum 14. Mai abgerechnet wurde) ihren st andigen Wohnsitz haben. Die Hauptwahl-Kommission hat zunächst folgende Orte zu Wahlorten erklärt: Aachen, Allenstein, Aschaffenburg, Aschersleben, Augsbürg, Bamberg, Bärenklau, Bensheitn, Berlin, Bernburg, Beuthen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Brandenburg, Braunschweig, BremeB, Bremerhaven - Wesermünde - Geestemünde, Breslau, Buchau, Bunzlau, Chemnitz, Cöthen, Cottbus, Darmstadt, Dessau, Dt. Eylau, Dinslaken, Dortmund, Dresden, Düren, Duisburg, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Emden, Eschwege, Erfurt, Essen, Eydtkuhnen, Frankfurt/M., Frankfurt/O., Freiburg/Br., Fulda, Gelsenkirchen, Georgsthal (mit Ludwigshorst), Gießen, Gleiwitz, Görlitz, Gotha (mit Walthershausen), Gr. Strehlitz, Guben, Haigerloch, Halberstadt, Halle, Hamborn, Hamburg, Hameln, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Hennigsdorf, Herford, Herne, Uersfeld, Hildesheim, Hindenburg, Idar, Ilmenäu, Insterburg, Jena, Jülich, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Koblenz, Kolberg, Köln, Königsberg/Pr., Konstanz, Krefeld, Landau, Landsberg, Leipzig, Liegnitz, Limburg, Lübeck, Ludwigsburg, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Marburg, Mayen, Merzig, Militsch, Mülheim, München, M.-Gladbach, Neuenahr, Nordhausen, Nürnberg, Oberhausen, Oeynhausen, Oppeln, Osnabrück, Pforzheim, Plauen, Quedlinburg, Ratibor, Regensburg, Rodges, Rostock, Saarbrücken, Seehausen, Spandau, Schneidemüht Schönlanke, Schwedt, Schweinfurt, Stettin, Stolp, Stuttgart, Tilsit, Trier, Waldenburg, Wiesbaden, Wolzig, Worms, Würzburg, Zwickau. In allen vorgenannten Orten sind — soweit es bisher ntefit geschehen ist — unverzüglich Ortswahlkommission e n zu bilden, die aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen müssen. Die Zusammensetzung der Ortswahlkommlssion und die genaue Adresse des Vorsitzenden sind der Hauptwahlkommisaion schleunigst ndtzutefkn. Ankündigung der Wahlen Die Ortswahlkonimissionen sind verpflichtet, die Wahllokale und genauen Wahltermine (Tageszeiten), in denen das Stimmrecht auszuüben ist, den Wählern in ortsüblicher: JUEDISCHE RUNDSCHAU Weise oder durch Veröffentlichung in der ,Jüdischen Rundschau" spätestens 3 Tage vor Beginn der Wah- I e n bekanntzugeben. Ein Beleg über diese Ankündigung ist an die HWK. zu senden. Richtet eine Ortswahlkommission ln einem Wahlort mehrere Wahllokale ein, so hat sie jedem Wahllokal einen bestimmten Wohnbezirk zuzuteilen. In jedem Wahlort soll auf Grund der an die Landesschekel- Kommission bis zum 14. Mai abgeführten Schekel eine Wählerliste angelegt und zur öffentlichen Einsichtnahme zwecks Richtigstellung von etwa unterlaufenen Irrtümem ausgelegt werden. * Die Wahl Ist direkt und geheim. Jeder Wähler muß persönlich im Wahllokal erscheinen. Als Wahlkgittaiatlon gilt die auf den Namen lautende Schekelquittung für das Jahr 5691 (sofern der betreffende Schekel bis zum 14. Mal mit der Landesschekel-Kommission verrechnet wurde), jedoch hat die Wahlleltung das Recht, daneben eine Personal-Legitimation zu verlangen. Wahlberechtigt sind nur solche Mitglieder der ZforisÜschen Organisation, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Schriftliche Wahl (BriefwaM) ist nicht zulässig. Sonderabzüge der Wahlordnung können vom Büro der Hauptwahlkommission, Berlin W15, Meinekestr. 10, bezogen werden. Berlin, den 19. Mai 193t. Die Hauptwahlkommiiiion für die Wahlen zum Xm Zionisienkongrefj In Deutschland Rosenblüth. Kongre$wahlen in Berlin Bekanntmachung der Ortswahlkommlssion Es wird auf die Wahlordnung der Hauptwahlkommission hingewiesen. Für die Wahlen in Groß-Berlin werden darüber hinaus folgende Bestimmungen erlassen. Groß-Berlin bildet einen Stimmbezirk. Der Stimmbezirk ist eingeteilt in sechs Wahlbezirke: 1. Norden, 2. Nord-Westen, 3. Westen, 4. Charlottenburg, 5. Süden, 6. Osten. 8 1. Die Wahl findet am 7. Juni in der Zeit von9blsl8Uhrin folgenden sechs Wahllokalen statt: 1. Jüdische Gemeinde, Rosenstr. 2-4, für Norden; 2. Beth Hamidrasch, Klopstockstr. 25, für Nord-Westen; 3. Logenhaus, Kleiststr. 10, für Westen; 4. K. J.V., Bleibtreustr. 50, für Charlottenburg; 5. Kottbusser Klause, Kottbusser Damm 90, für Süden; 6. Lehrervereinshaus, Alexanderplatz, für Osten. 8 2. Jede Wahlhandlung wird von einem von der Ortswahlkommission ernannten waMvoratand geleitet. § 3. Die Wahl ist geheim. Jeder Wähler muß persönlich im Wahllokal erscheinen. Er nennt der Wahlkommission seinen Namen und seine Adresse und empfängt einen Stimmzettel, den er persönlich in die Wahlurne legt. Als Wahllegitimation gilt die auf den Namen lautende Schekelquittung für das Jahr 5691 und die Wahlaufforderung (s. § 6). Der Wahlvorstand hat das Recht, darüber hinaus eine Legitimation zu verlangen. § 4. Wahlrecht zum Kongreß hat nur der Schekelinhaber für 5691, dessen Schekel mit dem Büro der B. Z. V. bis spätestens 14. Mai abgerechnet worden ist. 8 5. Allen Schekelzahlern wird die Möglichkeit gegeben, die Wählerliste einzusehen, um festzustellen, ob sie ordnungsgemäß eingetragen sind, und zwar im Büro der B. Z. V. in der Zeit vom 14. Mai bis 31. Mai von 9 bis 1/26 Uhr. § 6. Alle Schekelzahler, die ordnungsgemäß In die Wählerliste eingetragen sind, erhalten von der Ortswahlkommlssion eine Wahlaufforderung, die zugleich als Wahllegitimation gilt und auf der das zuständige Wahllokal vermerkt ist. Jeder Schekelzahler soll in dem Wahllokal seines Wohnbezirks, das aut der Wahlaufforderung genau vermerkt ist, seine Stimme abgeben. § 7. Schekelzahler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben kein Wahlrecht. Der Wahlvorstand ist berechtigt, in Zweifelsfällen von den Wählern einen Ausweis über ihr Alter zu verlangen. § 8. Die schriftliche Wahl ist nicht zulässig. Oriswahlkommission Berlin gez. Werner Bloch. Weltwahlblock ״Für das Arbeitende Palästina“. Am 12. Mai ist zwischen dem Weltverband Poale Zion, dem Weltverband Hitachduth, der Hauptleitung des Haschomer Hazair und dem Weltverband Hechaluz ein Abkommen über die Auf- Stellung einer einheitlichen Liste für die Wahlen zum XVII. Zionistenkongreß getroffen worden. Das Abkommen sieht einheitliche Listen in sämtlichen Schekelverbänden mit Ausnahme von Kongreßpolen vor und die Aufstellung einer gemeinsamen Weitwahlliste. Dieses Abkommen ist für sämtliche Ländergruppen der beteiligten Organisationen verpflichtend. Es bestehen gute Aussichten, daß auch in Kongreßpolen eine Einheitsliste zustande kommt. Wahlvorschlag det Radikalen und Unabhängigen Zionisten. Vom Wahlkomitee der vereinigten Listen der Radikalen und Unabhängigen Zionisten erhalten wir folgende Mitteilung• Der von uns eingereichte Wahlvorschlag wird wegen Form* fehler von der Hauptwahlkommission zunächst nicht veröffentlicht. Die HWK hat uns anheimgestellt, diese Formfehler zu beheben, wozu uns eine Nachfrist bis zum 27. Mai gewährt wurde. Die amtliche Veröffentlichung unserer Liste wird nach Vorlegung des korrekten Wahlvorschlages rechtzeitig erfolgen; zur Information unserer Wähler teilen wir aber schon jetzt unseren Wahlvorschag mit. Er lautet: 1. Dr. M. Soloweitschik-Berlin. 2. Dr. M. Kollenscher-Berlin. 3. Dr. N. Ooldraann-Berlin. 4. Dr. A. Sandler-Berlin. 5. Dr. S. Fränkel-Beuthen. 6. Jacob Dränger-Frankfurt a. M. 7. Salomon Dyk-Berlin. 8. Ch. Schwarzbart-Beuthen. 9. Samuei Haarpuder-Berlin. 10. Dr. L. Lehrtreund-Leipzig. lt. Georg Lewin-Berlin. 12. Dr. K. Hilb-Berlin. 13. Alfred Fleiß-Chemnitz. 14. M. Leschtschinsky-Karlsruhe. 15. Oskar Wulf-Berlin. 16. Benzion Fett-Berlin. 17. Rabb. Dr. Emil Levy-Berlin, Bilanz der PLDC. Die ״Palestine Land Development Co.“ Ltd. veröffentlichte in den letzten Tagen ihre Bilanz per 31. Dezember 1930, nach Prüfung derselben durch die Auditors Jackson, Pixley & Co., London. Der Vermögensstand der Gesellschaft zeigt in großen Zügen folgendes Bild: Aktiva: £P Böden in Jerusalem 121.640 Böden in Haifa 45.737 Böden auf dem Karmel 67.623 Böden in Jaffa und Umgebung 15.106 also in den Städten Böden 250.100 P£ ־ Landwirtschaftliche Böden 61.455 311.561 Debitoren und Wechsel 65.356 Diverse 9.934 386.851 (Dem Aktivum: landwirtschaftliche " Böden, stehen auf der Passivseite £P 27.186 Einzahlungen auf Bodenkaufe gegenüber. Es handelt sich also um Käufe auf Bestellung.) Passiva: Hypotheken und Wechselschulden 160.670 Anzahlungen auf Bodenkäufe 27.186 Diverse Kreditoren und Banken 29.846 Obligationsschuld 10.481 Nicht abgehobene Dividenden und Obligations-Coupons 3.055 231.238 Ueberschuß der Aktiven über Passiven 155.613 Nach Abzug des eingezahlten Aktienkapitals von 81,942 bleiben Reserven: 73.671 Die Gründeraktien der PLDC. sind größtenteils Im Besitz der zionistischen Institute (von 298 Grunderaktien besitzt 102 der KKL, 101 der KH, 22 Herr Johann Kremenetzky, Wien, 10 Herr Professor Warburg, Tel-Awiw). Auch von den £P 64.525 Ordinary-Shares sind £P 22.400 im Besitz des Jewish Colonial Trust und der Anglo Palestine Company, £P 19.184 beim Keren Hajessod, £P 5737 beim Keren Kajemeth Lejisrael. Im Jahre 1924 gab die PLDC. sechsprozentige Obligationen, die 1930 fällig waren, heraus und emitierte Ende 1930 neue siebenprozentige Stücke, die Ende 1935 fällig sind. Etwa die Hälfte der früheren Obligationen-Besitzer erwarben int Umtausch gegen die 6 prozentigen Obligationen die neue Emission, die in Stücke zu 10, 20, 40, 100, 500 und 1000 Dollar eingeteilt ist. Die Coupons sind einmal am Ende jedes Jahres fällig. Unter den in Jerusalem befindlichen Böden ist besonders eine Fläche von zirka % Million Quadratellen zu erwähnen, die die PLDC. im Geschäftsjahr vom Griechischen Patriarchen zur Erweiterung der Sch’chunah ״Rechawiah“ erwarb. Diese neuerdings gekaufte Fläche wurde in 180 Bauplätze parzelliert (der früher erworbene Teil von Rechawiah umfaßte 140 Bauplätze, die sämtlich bereits verkauft sind). 1930 erwarb die PLDC. eine Fläche von etwa 7000 Dunam landwirtschaftliche Böden im Werte von etwa £P 39,000, Außer einer Fläche von 500 Dunam, die im Emek Jesreel liegt, liegt der ganze Rest der Neukäufe in der Pflanzungszone in Jehuda. EHe Käufe sind nach vorheriger Bestellung durchgeführt worden, hiervon zirka 4700 Dunam für etwa £P 28.000 für den KKL. Im Rechnungsjahre verkaufte die PLDC. von ihren städtisehen Böden: in Jerusalem für zirka £P26.200, Haifa und Karmel £P 4.400, Tel-Awiw und Umgebung £P 1.400, zusammen also für zirka £P 32.000. Orundbuchatntliche Uebertragtmgen sind im Rechnungsjahr durchgeführt worden für: 26 Plätze in Jerusalem im Werte von 15.007 49 Plätze in Haifa im Werte von 7.025 87 Plätze in Tel-Awiw und südlich von Jaffa 6.640 162 Plätze im Werte von 28.672 Außerdem 7000 Dunam landwirtschaftliche Böden zu 39.000 so dal) im Ganzen grundbuchamtlieh übertragen wurden Werte von 67.672 Die lag Beomer-Veranstaltung der W1Z0. In viel stärkerem Maße als in früheren Jahren sind diesmal die Palästina-Verbände der Frauen dem Appell gefolgt, Lag Beomer als den Nationalfonds-Tag der Frauen zu begehen. In Deutschland haben fast alle Gruppen in irgendeiner Form zum Ausdruck gebracht, daß sie KKL als einen wesentlichen Teil Ihres Arbeitsgebietes betrachten. Es gab Vorträge, Uebernähme von Büchsenleerungs- und -Aufstellungsarbefi, gesellige Abende, Kinder-Veranstaitungen und vor allem an sehr vielen Stellen organisatorische Besprechungen für die Verbesserung der weiteren Arbeit. Am wichtigsten war eine Aussprache zwischen der Leitung der Deutschen Wizo-Föderaiion und der Landeskommission des KKL, in der weitreichende Beschlüsse wegen der Intensivierung der Zusammenarbeit gefaßt wurden. In jeder Frauen-Gruppe soll eine N.-F.-Referentin bestimmt werden, die auch Mitglied der örtlichen N.-F.־Kommission ist, ebenso wurden zwei Vertreterinnen in die Landeskommission des KKL delegiert. Der KKL wird Palästina-Informations-Material unter den Frauen-Gruppen verbreiten, die Frauen werden künftig in viel stärkerem Maße sich an allen örtlichen Arbeiten des KKL beteiligen. Eine große zionistische Tat kann und soll die Mitarbeit an dem Berliner Bazar werden, der zu Chanukkah stattfinden wird und neue, außerordentliche Möglichkeiten für die Propaganda und die Finanzen des KKL eröffnet. In eigener Sache Das Organ der amerikanischen Zionisten ״The New Palestine“ bringt in seiner Nummer vom 1. Mai ein Zitat aus einem Artikel der ״Jüdischen Rundschau“ vom 20. März. Wir bedauern, sagen zu müssen, daß dieses Zitat, das obendrein durch Anführungsstriche als eine wörtliche Wiedergabe (im Gegensatz zu einer bloßen Inhaltsangabe) charakterisiert ist, vollständig widersinnig entstellt ist. Niem#ls hat die ״Jüdische Rundschau“ das geschrieben, was hier wiedergegeben wird. Es handelt sich also um eine grobe Fahrlässigkeit oder aber um eine Mystifikation von ״The New Palestine“. Wir können nur annehmen, daß die Redaktion der Zeitschrift, ohne sich erst von der Authentizitat des Zitates zu überzeugen, die Fälschung irgendeines böswilligen Einsenders kritiklos aufgenommen hat. Bei den gegenwärtig im zionistischen Kampf eingerissenen Methoden sollten zionistische Redaktionen vorsichtiger sein. Wir erwarten, daß die Redaktion unseres zionistischen Bruderblattes die bedauerliche Fälschung durch Wiedergabe des wirklichen Inhalts des — freilich inzwischen veralteten — Artikels vom 20. März richtigstellen wird. Weizmanns Nichte Law, gcb. Lubjansky, ist auf der Fahrt zwischen Tiberias und Migdal durch einen Autounfall tödlich verunglückt. Zwei Beamte, die Frau Law auf der Fahrt zum Melcbett-Qut begleiteten, wurden verletzt.

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