Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIV (1929)
- Issue
- Heft 96 (6.12.1929)
- Date
- 1929-12-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 046 JUEDISCHE &ÜNDSCHAU Nr. 86, 6. XIL 182» XXIII. Delegierlentag der Zionist. Vereinigung für Deutschland in Jena, Volkshaus (Carl-Zeifj-Platz) am 29. und 30. Dezember 1929 Vorläufige Tagesordnung. Sonntag-, den 29. Dezember, 10 Uhr vorm. 1. Eröffnung des Delegiertentages durch den Vorsitzenden der Zionistischen Vereinigung für Deutschland. 2. Wahl des Büros. 3. Die politische Situation im Zionismus und in Pa* lastina, (Referent wird noch bekanntgegeben.) 4. Debatte. 6 U hr nachmittags: 5. Die zionistische Arbeit in Deutschland. Referent: Kurt Blumenfeld. Abendsitzung: 6. Debatte über das Referat: Die Zionistische Arbeit in Deutschland. Montag, den 30. Dezember, 10 Uhr vorm, 7. Fortsetzung der Debatte. S. Anträge und Wahlen. Wahlvorschriften. 1. Die Wahlen zum XXIII. Delegiertentag der Z. V. f. D. müssen stattfinden in der Zeit vom 14, bis 19. Dezember einschließlich. Wahlen, die vor oder nach diesem Termin statt finden, sind ungültig. 2. In sämtlichen Wahlorten sind Ortswahlkommissionen aus den Vertretern aller an diesem Orte an der Wahl beteiligten Richtungen zu bilden. Die Ortswahlkommission soll Wahl- Bestimmungen im Rahmen dieser Bekanntmachung erlassen. 3. In Orten, in denen Verhältniswahlen stattfinden, sind die Wahlvorschläge bis spätestens eine Woche vor den Wahlen einzureichen. Sie müssen eine von der Ortswahlkommission festzusetzende Anzahl von Unterschriften tragen. 4. Die Wählleitung jedes Ortes hat die Wahllokale und die genauen Wahltermine (Tag und Stunden) spätestens drei Tage vor Beginn der Wahlen in der Jüdischen Rundschau oder In ortsüblicher Weise bekanntzugeben. 5. in den Orten, in denen laut Statut Verhältniswahlen stattfinden, sind die WahlvorscWäge spätestens drei Tage vor der Wahl in der Jüdischen Rundschau oder in ortsüblicher Weise bekanntzugeben. In Ortsgruppen mit über 300 Mitgliedern müssen V.erhlitniswahlen stattfinden. In kleineren Ortsgruppen können Verhältniswahlen auf Orund eines Beschlusses der General- ■t "/ 6. ' ‘ .' ׳ : Aktives Wahlrecht haben nur Mitglieder der Z. V. f. D., die das 18. Lebensjahr vollendet haben, den Schekel für das Jahr 5689 oder 5690 entrichtet und den Landesbeitrag für das Jahr 1929 bezahlt haben. In der Zahlung der Zionistensteuer ist der Landesbeitrag einbegriffen. Der Landesbeitrag bcträgt 1,— RM- Die Mitgliedschaft zw Z.V. f.ü. setzt nach § 2 des Statuts der Z. V. f. D. die Zugehörigkeit zu einer Ortsgruppe oder einem Gruppenverband der Z. V. f. D. voraus. 7. In jeder Ortsgruppe muß eine Wahlkartothek angclegt werden, auch in den Ortsgruppen, in denen Verhältniswählen nicht stattfinden. In die Wahlkartothek werden nur die jen i - gen Mitglieder der Z. V. f. D. aufgenommen, die die Zionistensteuer, bzw. den Landesbeitrag für 1929 bis zum 9. Dezember 1929 bezahlt haben. 8. Die Wählleitungen haben sämtlichen Wahlberechtigten eine auf seinen Namen lautende Wahllegitimation zuzustellen. Die wahlberechtigten Mitglieder von Sonderverbänden, die in dem betreffenden Wahlbezirk einen eigenen Wahlkörper bilden, erhalten keine Wahllegitimation. ־Diejenigen Mitglieder der׳ Z. V. f. (>., -die trotz rechtzeitiger Erfüllung ihrer Beitragsverpflkhtungen (Senkel, Zionistensteuer, bzw. Landesbeitrag) eine Wahllegitimation nicht erhalten, können bis zum Tage der Wahl eine solche Wahllegitimation unter Vorzeigung der entsprechenden Belege reklamieren.!0• 11!ו■ Wald ist in sämtlichen Ortsgruppen direkt und geheim. Jeder Wähler muß persönlich seine Stimme abgeben. (Wahl durch Zuruf oder Handaufheben ist unzulässig.) 11. N In Ortsgruppen, in denen nur ein Wahlvotschlag existiert, entfällt der Wahlgang. Die auf dein betreffenden Wahlvorschlag vcrzeichneten Kandidaten gelten als gewählt. 12. Jeder Wähler kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Die Ortswahlleitungen haben darauf zu achten, daß jeder Wähler ihrer Ortsgruppe nur in einer Wahlliste geführt wird und haben die entsprechenden Listen vor der Aosendung an die Z. V. f. D. miteinander zu vergleichen. Wähler, die in mehr als einer Wahlliste aufgeführt sind, werden aus samtliehen Wahllisten gestrichen. 1. Jedes Mitglied der Z. V. f. D., das für das laufende Jahr den Schekel sowie Zionistensteuer oder Landesbeitrag entrichtet hat, hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres das aktive, mit Vollendung des 20. Lebensjahres das passive Wahlrecht zum Delegiertentag. Um die Reinheit der Wahlen zu gewährleisten, darf das Wahlrecht nur ausgeübt werden auf Grund einer Wahllegitimation. Ausführungsbestimmungen zu diesem Punkt ergehen noch. 2. Das passive Wahlrecht zum Delegiertenfag steht nur solchen Angehörigen der Z. V. f. D. zu, die ihre Maasserpflicht gegenüber dem Keren Hajessod erfüllt haben. Dem Wahl- Prüfungsausschuß ist von 1edem Delegierten eine schriftliche BERLINER KALENDER ביודעם עברי״ רחוב גרולמן 36 (טלפון: ביסטרק 3284) במוצאי שבת ה׳ כסלו,:7 דצמבר, בשעה שמונה וחצי הרצאת יהושע גוטמן עז הנושא: ,׳תפוצות ישראל הראשונות" (פתיחה פומבית לסדרה של הרצאות בחוג טסויים על "תפוצות ישראל בימי הבית השני"). אורחים רצויים. ®onnabenb, beit 7. ®ejember, abenb« 8*4 Uhr. 33«t| tftn 3»ri, ffirolmanftt. 36. 3 c b 0 f cf! u a Sutmonn: ״Gntftebung bet jübtfdjiert ®ia» fpara" (öffentliche erfte SBetlefiinq über einen StjüuS über Me iübifd)( ®iafpora jur 3eit be«!»eiten Tempels). <®öfie «jiDfomrnen. במוצאי ישבת .7 בדצמבר. בשמונה בערב בדיוק, תהיה ישיבה פומבית של המועצה הכללית לעבודה עברית בין הנ(ןר. סדר חיום: א. דרכנו להבא. (הפותח: ראש המועצה הח׳ נחום ל וי ף. ג. כוון הסטודיה הדרמטית. (הפותח: מנהל הסטודיה הח׳ צבי רמק. ג. יסוד חומם חדשים. (הפותח: חבר מרבו "החלוש" לי ב נ¬ ש טיף. לאחר הישיבה שירה עברית. ©onnabenb, bert 7. ®ejember, obenbS 8 Uhr. 3U!t jür tttrfiffte JtMtntafftett, öffentliche Snfammlung im »elfi am 3rort, ®rofmanftr. 36. ®ageöorbnung: 1. Unfere lommenbe Slrbtti. ®trtletlenbe SSorte: ®er Setter 6e6 31at8 ®harnet Slocfjunt Senjtrf. 2. ßntmtdlung beS @tubio. ütnleitenbe SSorte: ®er Setter beS ®tubtoSfjaroer 3JtafaeI. 3. ©rünbung neuer Äurfe. dtnleltenbe SSorte,: Chawer Stebeuftet« (SÖlerlaS ©edsatoj). Sind) ber Sifeung ®Ingen fieBr&tfdEjer Sieber. OTittrood), beit ll. ®ejember, abenb« 8‘/4 Uhr. Sfrieite«m«infi($*ft für 3ieaifKf$e Tlealpotitif, in ber Stola ber 830if&f<f)Ule 3öad)tm8tateT @tt. 32. ©effenHtdje Sferfammlung. ״itnfere ©teäungnahme artf bem ®elegiertentag“. 9?c» )ereilten: Sllfteb Berger, $r. ®I. SJileSft, ®r. 6. ©cherefdhemMr. ®onnerüiag, bei! 12. ®ejember, abenb« 8% Uhr. «mw>e *Beft ber 3.3• 2L, ®ruppe ®harfeMenburg ber 3. 3• מ., in ber Stula ber 580H8fd)Ule 30* adhtmStafer ffiir. 32 flurt ®lumettfelb: ״Unfere jiontftifdje $01tti!-. ®onnerStag, beit 12. ®ejember, abenb« 8 Uhr י im fflemeinbtljau« Diofeitflr. 2/4. *Serfa»11mlung ber Utitglieber ber Bereinigung :Rabilafer Sionifitn. SageSorbnuita: 1. ®te Sage int beittfdjen gio* niSmuS. 2. ®allen ber ®elegierten jutn ®eie» gierten tag. 3ioniftif#er 3ugent»buni> Äorbau, r®1efchäfh||Ä6»nÄs|׳ Äpühff, Si«1tIltÄ M H @4)ön|aüfet ®tfieitö.' - ׳־ - 3eben ®onniag ®älblauf für ®hawitim unb @|aweroth. ®«ffpunfi pünttlkf) * * 3 4 5 * * 8/*IO Ü|r früh 5B«h«h״f ©runemalb. 3eben ®tenMag piinllHdj 8 Uhr $etmabenb, ®fektr ©trage -1. — Sehen ®lontag unb ®on* nerätag §ebrätf4j in ber <Spradjfcf)uIe ber 3üb. ®emeinbe, ®reffe g>am6urget Strafte 27. J/s9 bt« 10 Uhr. ®onntag nachmittag« pünltli* 3 Uhr. Sfr&eits• gemdnmafl, im Safe Serner, Sotfjringer ®tr. 9. ©onnabenb, ben 21. ®ejember, bei ®erecht, 9lm flöntgSgraben 1/2, ®efeufdhaft«abenb mit Sanj. I 8UIe ©hamertm roerben gebeten, fidj itn biefem I Stbenb fretjuhalten. בית המדרש לעברית של קהלת היהודים בברלין יערוך במוצאי שבת, י״ב כסלו, משמונה ומחצה ועד עשר, בבית הההלה, רוונשטראסע בי, הרצאה על ארץ ישראל עפ״י תמונות אור.. המרצה: מר אשבל. את הנושא עוד נודיע. S onnabenb, ben 14 ® ejember, aBenb38V2~10Ufjt 4b«brdtf<be £<branßa(t ber 3übifd?cn Oemeinbe p 2Jcrlin, im ®erraaltung§gebäube ber 3übifd)en ®emeinbe, Slojenftr, 2 (®tabtbahnhof Btjrfe), .fpebräifcher SJortrag mit Sidftbifbern. Thema wirb noef) Befanntgegeben. Bestätigung des Keren Hajessod Vorzulegen; die Anerkennung des Mandats ist zu versagen, falls die Oberste Vertrauenskommission Einspruch erhebt. 3. Das Wahlrecht zum Delegiertentag steht nur Ortsgruppen zu, die mindestens drei Monate vor Einberufung des Delegiertentages bestanden haben und vom Landesvorstand bestätigt sind. Die Ortsgruppen sind für die Abführung des Landesb e i t r a g e s für alle diejenigen Mitglieder, die nicht Zionisten- Steuer zahlen, an die Z.V.LD. verantwortlich. 4. Bei der Berechnung der Mandate zum Delegiertentag werden einer Gruppe als Mitglieder nur diejenigen angerechnet, die im Jahre 1929 Zionistensteuer öder Landesbeitrag gezahlt haben. 5. Jede Ortsgruppe von mindestens 25 Mitgliedern wählt einen Delegierten. Ortsgruppen von mehr als 75 Mitgliedern wählen zwei Delegierte und für jedes weitere Hundert Mitglieder einen weiteren Delegierten, wobei überschieBende 50 Mitglieder einem vollen Hundert gleichgerechnet werden. Es wählen demnach: Ortsgruppen von 25 bis 75 Mitgliedern 1 Delegierten » , 76 2״ 125 ״ 3 ״ 225 ״ 126 « ״ ״ 4 ״ 325 ״ 226 ״ ״ usw. Als Mitglieder der Ortsgruppe werden hierbei nur diejenigen Zionisten gerechnet, für die der Schekel für das Jahr 5689 und der Zionistensteuerbeitrag oder der Landesbeitrag für 1929 in bar an die Z. V. f. D. spätestens bis zum 9. Dezember überwiesen ist. f>. Mitglieder von Ortsgruppen,,die.״ach parteimäßigen, beruflichen oder irgendwelchen anderen Gesichtspunkten zusamntengeschiossen sind, üben ihr Wahlrecht als Einzeltnitglieder innerhalb der Ortsgruppe aus. Auf Antrag der Landeszentrale eines Sonderverbandes ist den Angehörigen dieses Sonderverbandes zu gestatten, innerhalb eines Wahlbezirks einen eigenen Wahlkorper zu bilden. Niemand darf sein Mandat doppelt (ln der Ortsgruppe und in einer Sonderorganisation) ausüben. 7. Der Landesvorstand kann auf Antrag die Bildung von besonderen Wahlbezirken anordnen. Auf Grund dieser Be- Stimmung des Statuts kann ein Gruppenverband die Zusammenlegung solcher Orte innerhalb seines Bezirkes zu einem Wahlbezirk beantragen, in denen nur einzeln« Zionisten wohnen bzw. Gruppen bestehen, die die vorgeschriebene Mindestzahl von 25 Mitgliedern nicht erreichen. Selbstverständlich gelten für derartige vom Landesvorstand auf Antrag zu genehmigende Wahlbezirk alle vorher aufgeführten Bestimmungen. 8. Die Mitglieder des Landesvorstandes, der Vorsitzende des Finanzausschusses, der Vorsitzende des Ehrengerichts und der Ehrengerichtsanwalt haben als solche auf dem Delegiertentag Sitz, aber kein Stimmrecht. Sie sind jedoch in das Präsidium und in die Kommissionen des Delegiertentages wählbar und haben innerhalb dieser Körperschaften Stimmrecht (Selbstverständlich können sie auch zu Delegierten gewählt werden.) 9. Jeder Delegierte verfügt auf dem Delegiertentag nur über eine Stimme. Die Delegierten-Mandate sind nicht übertragbar. Die Delegierten sindT an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden. 10. Schriftliche Wahlen sind nicht gestattet. Unterbringung Alle Gesinnungsgenossen, die die Absicht haben, am Delegiertentag teilzunehmen, werden dringend gebeten, dies frühzeitig Herrn cand. jur. Wulf Murlln, Jena, Lutherstr. 143, mitzuteilen. Es stehen Zimmer in Hotels mit Zentral!!• und fließ. Wasser von 4,— bis 8,50 M. inkl. Steuer und Bedtenungszuschlag, in Hotels mit Zentralh. ohne fließ. Wasser Inkl. Steuer, Bedienungszuschlag zum Preise von 3,50 M. ab, gute Privatquartiere zum Preise von 2,50 M. zur Verfügung, Bei allen Bestellungen ist die genaue Ankunft und die Aufenthaltsdauer anzugeben und auch mitzuteilen, ob Zimmer mit einem oder zwei Betten gewünscht werden. Die Be- Stellung von Einzelzimmern muß besonders frühzeitig erfolgen. Eintrittskarten Es werden Eintrittskarten zum Preise von 3,— M. ausgegeben. Jugendliche erhalten Eintrittskarten zum Preise von 1,— M. nur durch Vermittlung der Jugendverbände. Zionistische Vereinigung für Deutschland. Ortsgiuppe■ Die Zionisten-Revisionisten veranstalten in Beuthen am Sonntag, dem 8. Dezember, abends 8 Uhr, im Gemeindesaai, Friedricn-Wilhelm-Ring, eine öffentliche Versammlung. Referent; cand. phil.. Nußbaum, Breslau; Thema: ״Die letzten Ireignisse in Palästina“. Frankfurt.*»;M, (Zionisten-Revislonisten-Ortsgruppe.) Am!-S»«stagt״de»*M<!Äze«b«',״,^ridrt׳:Ä;W*«'öbr Im HöMpil Unterlindau 21 Herr Dr. jur. Leo Hary, Wiesbaden, über: ״Krise Im Zionismus“. Duisburg. Die nationaljüdischen Jugendvereine Duisburgs hatten zum 23. November zu einer Jugendkundgebung «Ingeladen, die von etwa 150 Jugendlichen oesucht war. Der Abend wurde durch den Chor des Jung-Jüdischen Wanderbiftdes mit hebräischen Liedern eröffnet, die ln vorzüglicher Disziplin vorgetragen wurden. Herr Dr. Kanowitz, Berlin, sprach über ״Die wahre Judenemanzipation — eine Antwort auf die Ereignisse in Palästina“. Seine Ausführungen waren auf die Psyche der Jugendlichen abgestimmt und wurden von den jungen Menschen dankbar aufgenommen. In recht temperamentvoller Weise sprachen in der Diskussion Ben Ascher (Palästina), Dr. Heymann, David Tanne, Max Mandellaub, Moische Singer und Max Schupler. Mit einem glänzenden Schlußwort des Hauptreferenten endete der Abend. , Gruppenverbandstag Thüringen. Sonntag, den 8. Dezember 1929, Erfurt, ״Erfurter Hof“, 10,30 Uhr: 1. Bericht — Wahl des Vorsitzenden; 2. Referat Dr. Robert Weltsch: ״Grundsätzliches und Aktuelles zur Politik des Zionismus“; 3. Ausspräche. Vermischtes Die Hebräische Lehranstalt veranstaltet Sonnabend, den 14. Dezember, 81/3—10 Uhr abends, im Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde, Rosenstr. 2 (Stadtbahnhot Börse), einen hebräischen Vortrag mit Licht bildern. Hen Asch bei spricht über: ״Der erste und zweite Tempel und die Geschichte der Klagemauer“. Ehe■ malige Schüler und Gäste willkommen. Fihnmatinee des Berliner jüdischen Wohlfahrts- und Jugendfüreorgeamtes, Bezirk Prenzlauer Berg, am Sonntag, dem 8. Dezember 1929, 111/3 Uhr vormittags, im Ufa-Theater Königstadt, Schönhauser Allee ll/ll. — Zur Aufführung gelangen u. a. Gesangsvorträge des Herrn Oberkantor Gollanin, ein Orgelvortrag, die Filme: Das tanzende Wien, der Unglücksrabe; Film des deutschjüdischen Wanderbundes Kameraden. — jugendliche haben Zutritt. — Karten zu 1 M. inkl. Steuer an der Tageskasse oder in» Vorverkauf in unserer Geschäftsstelle, Metzer Str. 1, erhältlich. — Der Reinertrag fließt unserer Bezirks-Chanukkah-Kassc zu zur Wintereinkleidung armer jüdischer Kinder. Die Jüdische Orchestervereinigung veranstaltet am 16. Dezember, um 8,15 Uhr, im Konzertsaal der Hochschule für Musik unter Mitwirkung eines gemischten Chores ein Konzert, Musikalische Leitung Leo Kopf. Das Programm umfaßt Orchesterwerke von Goldmark, Schubert, James Simon. An die Parzen für Bariton und Orchester, Uraufführung sowie syn- S~ einen Ueberblick über fast 100 Jahre synägögaler Musik■ Als Solisten wirken mit: Iso Go 11 and, Mitgßed der Staats• oper, Israel Alter, Oberkantor aus Hannover, und Arthur Zepke, Orgel. Karten sind zu haben in allen Verkaufsstellen und an der Abendkasse, Der Pharus-Plan ״Mit der Vorortbahn in die schöne Umgebung Berlins“, herausgegeben von der Deutschen Reichsbahngeseilschaft, Berlin, ist in der Winterausgabe 1929/30 er־ schienen. Zu erhalten ist die Karte an den Schaltern aller Bahnhöfe, sowie auch im Pharus-Verlag, Berlin W57, Bülowstraße 66. Preis 3Q Pfennig.