Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIV (1929)
- Issue
- Heft 67 (27.8.1929)
- Date
- 1929-08-27
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 67, 27. VIII. 1929 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 433 woriet die Kommission die Bemühungen der Mandata (־macht den jetzigen, tatsächlichen Zustand vor irgendwelchen Verändcrungen zu bewahren. 2. Die Kommission ist, nach Kenntnisnahme der Erkiärungen der Mandatarmacht Uber die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, was Enteignung für Zwecke allgemeinöffentlichen Wohlseins betrifft, der Ansicht, daß die diesbezüglichen Befürchtungen der Petenten unberechtigt sind. Diese etwas sybillinisch klingenden Schlußfolgerungen kön• nen nur verstanden werden, wenn man auf den Inhalt der ara• bischen Petitionen, auf die von Sir John Chancellor vor der Kommission abgegebenen Erklärungen und auf die darauffolgende angeregte, sehr lebhafte Debatte unter •den Kommissionsmifgliedern selbst, etwas näher eingeht. Der Kommission lagen diesmal in der Klagemaueraffäre vier arabische Petitionen vor: ein Telegramm und ein Brief der ,,Allgemeinen mohammedanischen Konferenz zur Verteidigung des Buraks“, die anfangs November 1928 in Jerusalcm getagt hat, ein Telegramm gleichen Datums des Obersteil Mohammedanischen Rates in Jerusalem und ein Brief vom 11. Dezember 1928 des Emir Schekib Arslan und Genossen, gerichtet an den Rat des Völkerbundes, ebenfalls im Namen der oberwähnten Jerusalemer mohammedanischen Konferenz. Die Schreiben der ״Mohammedanischen Konferenz" enthalten unglaubliche, jeder Wahrheit spottende ״Feststellungen“, sind in einem sehr heftigen und leidenschaftlichen Ton verfaßt und drohen offen mit Gewaltanwendung seitens der Mohammedaner gegen die Juden. Die Klagemauer bzw. der Platz, wo die Klageniaucr sich befindet, wäre danach eines der größten, ausschließlich mohammedanischen Heiligtümer, bekannt unter dem Namen ״Al-Burak al Scharif“*), abgesehen davon, daß er ein unbezweifeltes Eigentum des ״Wakuf“ (der 1110haminedanischen frommen Stiftungen) darstcllt. Die Juden hätten niemals irgendein Anrecht auf diesen Platz gehabt und es war ihnen bloß erlaubt, wie den Angehörigen aller anderen Religionen, sich der Mauer zu nähern, dort stehen zublei- 11 c 11, ohne jedoch ein Recht zu haben, an diesem Orte nicht nur irgendwelche Andacht auszuüben, sondern überhaupt auch nur z. ES. laut zu sprechen (!). Die Forderung der Juden hier beten zu dürfen, wäre ganz neu und würde, sollte ihr stattgegeben werden, eine schwere Gefährdungdcrmohammedanischen Eigentumsrechte bedeuten. Die Pctition protestiert überdies gegen die Bestimmungen der ״Expropriation of Land Ordinance. 1924“, die auch die Enteignung von ״Wakuf“-Land für allgemein-nützliche, öffentliche Zwecke zulassen. Darauf sich stützend, hätten die Juden schon — wird da behauptet — die Enteignung des Platzes vor der Klagemauer verlangt, es wäre also notwendig, diese Bestimmungen abzuschaffen bzw. entsprechend zu ändern. Schließlich ergehen sich die Petenten in Anklagen gegen den Oeneralanwait der Palästinaregierung Norman Ben tw ich und verlangen seine Absetzung, da es nicht angelie, daß ein so• hoher Posten der Regierung von einem zionistischen Juden besetzt bleibe. Das Telegramm des Obersten Mohammedanischen Rates spricht von einem ״Angriff der Juden gegen die Propheten“ und enthält ebenfalls die unerhörte Behauptung, daß der ״mohammedanische Burak“ niemals ein Andachtsort der Juden gewesen sei. Die Petition des Emir Arslan und Genossen Ist der Form nach gemäßigter, hebt weniger die religiösen als -die privaten Rechte der Mohammedaner hervor, wiederholt jedoch im großen und ganzen alle falschen Behauptungen und Beschuldigungen der ״Mohammedanischen Konferenz“. Die britische Regierung beruft sich in ihren schriftlichen Bemerkungen zu diesen Petitionen auf den Brief des Foreign Office, welcher voriges Jahr der Klagemauerpetition der Zionistischen Organisation beigelegt war, und fügt bloß hinzu — und diese Bemerkung ist von hoher Wichtigkeit — daß sie keineswegs die Erklärung annehmen kann, als ob den Juden, gemäß dem status quo, bloß das Recht des einfachen Zutrittes zur Klagemauer zustünde. Gegenüber den von den Petenten ausgedrückten Befürchtungen betreffend die Bestimmungen der ״Expropriation of Land Ordinance, 1924“ erklärt die Regierung, daß eine solche Auslegung dieser Bestimmungen völlig falsch und unbegründet sei, daß von der zwangsweisen Enteignung irgendeiner heiligen Stätte niemals, schon mit Rücksicht auf Artikel 13 des Mandates, die Rede sein kann, und erinnert die Mandatskommission an die zu wiederholten Malen und zuletzt am 6. November 1928 von der Zionistischen Exekutive in Palästina abgegebeneErklärung, wonach von ihr die Unantastbarkeit der mohammedanischen heiligen Stätten vorbehaltlos anerkannt wurde. Schließlich lehnt die Regierung auf das entschiedenste alle gegen den Generalanwalt Bcntwich gerichteten Anschuldigungen ab und hebt hervor, daß dieser Beamte bloß der rechtliche Berater der Regierung ist und keine richterliche Gewalt hat. Sir John Chancellor berichtete der Kommission sehr ausführlich über den Stand der Kfagemauerangelegenheit und über seine bisherigen Bemühungen, sie zu regeln. Die Mohammedaner hätten die im ״Weißbuch“ der britischen Regierung enthaltenen Ausführungen über die Wahrung des status quo mit Genugtuung entgegengenommen und interpretieren sie dahin, daß den Juden kein Recht zusteht, Bänke und andere Gegenstände vor der Klagemauer aufzustellen. Sie haben daher von der Regierung die Herausgabe dementsprechender Verfügungen verlangt. Der Hohe Kommissär habe ihnen geantwortet, daß er deswegen in Verhandlungen mit dem Kolonialamt stehe und ohne dessen Zustimmung keine diesbezüglichen Verordmingcn herausgeben kann. Die Juden ihrerseits begnügen sich nicht mit dem Recht, auf dem Platz vor der Klagemauer Andacht zu verrichten, sondern protestieren auch gegen irgendwelche baulichen Veränderungen der Gebäude, die Aussicht auf den Klagemauerplatz haben oder sich in dessen Nachbarschaft befinden. Das Kolonialamt hat diesbezüglich eine Entscheidung getroffen, daß es den Mohammedanern nicht erlaubt sein könne, an dieser Stelle solche bauliehen Veränderungen vorzunehmen, die die Juden in ihrer gewöhnlichen Andachtsaus- Übung stören könnten. Die Bauten, die die Mohammedaner vor zwei Monaten ausgeführt haben, Sowie die Bauten die vor Abreise des Oberkommissärs begonnen wurden, seien nicht dieser Art und ihre Ausführung wurde deshalb genehmigt. Der Oberkommissär habe, gemäß den vorjährigen Empfehlungen der Mandatskommission, sich darum bemüht, durch Verhandlungen mit den Vertretern beider Religionsgemeinden ein freiwilliges Abkommen zwischen ihnen zu er¬ •) An dieser Stelle soll sich der Prophet, als er von Mekka nach Jerusalem auf dem ״Burak“, einem phantastischen Tier, ritt, aufgehalten haben. wirken. Sir Chancellor ist der Ansicht, daß die Schwierigkeiten an der Klagemauer am besten aus der Welt geschaffen wären, wenn die Mohammedaner darauf eingehen würden, den Platz vor der Klagemauer den Juden zu verkaufen, was den letzteren ermöglichen würde, dort in voller Würde und in Frieden ihre Andacht auszuüben. Dr. Welz mann und die Zionistische Exekutive in Palästina gaben zu diesem Vorschlag des Oberkommissärs ihre Zustimmung. Nun befragte der Ober• kommissär den Grand Mufti, ob er auf diese Regelung ein• gehen wolle; er stieß jedoch bei ihm auf unüberbrück• baren Widerstand. Der Mufti machte geltend, daß der Platz ״Wakf“-Land sei und infolgedessen nicht verkauft werden könne. Der Oberkommissär schlug ihm darauf vor, die an der Klagemauer wohnenden Mohammedaner in andere, auf Kosten der Juden zu errichtende bessere Häuser übersiedeln zu lassen und den Platz vor der Mauer der Regierung abzutreten, die ihn dann ihrerseits den Juden übergeben könnte. Der Mufti antwortete jedoch, daß bei den Mohammedanern vorläufig wegen der Klagemauer-Angelegenheit so große Erregung herrsche, daß ein derartiger Vorschlag, selbst wenn er vom Oberkommissär stammt, auf großen Unwillen stoßen und vielleicht sogar zu Unruhen im Lande führen würde. Der Hohe Kommissär kam daher zur Einsicht, daß er, bevor die Verhältnisse sich nicht günstiger gestalten, nichts weiter in dieser Sache unternehmen kann. Er habe das Ergebnis seiner Unterredungen mit dem Mufti den Vertretern der Juden mitgeteilt und ihnen geraten, ״vorläufig still zu bleiben und ihre Zeitungen nicht mit Angriffen gegen die Regierung und die Araber auszufüllen“. Wenn nachher die Gemüter etwas ruhiger geworden sind und die Mohammedaner wieder mehr Vertrauen gewonnen haben, könnte der Oberkommissär, in einer günstigeren Atmosphäre einen neuen Schrift versuchen. Bei der jetzigen Lage bleibt der Regierung nichts anderes übrig, als, im Einvernehmen mit dem Kolonialamt und auf Grund einer Weizmann nach London ahgerrist Einem direkten Telephongespräch mit Herrn Prof. Wehmann entnehmen wir, daß sich Prof. Weizmann unverzüglich nach Eintreffen der ersten Nachrichten mH den Mitgliedern der Exekutive nach London begeben hat, um ln diesen entscheidenden Stunden die politische Arbeit selbst ln die Hand zu nehmen. Col. Kisch Ist Inzwischen beschleunigt nach Palästina abgereist und hat voraussichtlich bei Erscheinen dieser Nummer die Leitung der politischen Arbeit ln Palästina wieder In die Hand genommen. genauen Nachprüfung des ganzen, von den beiden Religionsgemeinden zur Verfügung gestellten Materials, den status quo zu definieren und ihn vor beiderseitigen Verletzungen zu wahren. Der Oberkommissäx hat vom Kolonialminister den Auftrag, keinerlei Erklärung über den status quo abzugeben, bevor die erwähnten Untersuchungen nicht zu Ende geführt worden sind. Chancellor unterließ es jedoch nicht, zu bemerken, daS, was die Aufstellung der Bänke vor der Klagemauer anbetrifft, die Mohammedaner durch Dokumente nachweisen konnten, daß das Aufstellen von Bänken verboten war, wogegen die Juden keinerlei schriftlichen Beweis erbringen konnten, daß sie ein Recht hätten, Bänke aufzustellen. Bei Vorlage des Berichtes — Berichterstatter war für die arabischen Klagemauerpetitionen Prof. Rappart — und seiner Besprechung durch die Kommission machten sich unter den Mitgliedern ziemlich bedeutende und interessante M einun gs- Verschiedenheiten geltend. In der von Prof. Rappard vorgeschlagenen ersten Fassung der obangeführten Schlußfolgerungen lautete der letzte Satz unter Punkt 1 folgendermaßen: ״Solange diese Vereinbarung ausbleibt, kann die Kommission die skrupulöse Aufrechterhaltung des status quo nur befür- Worten. Was die vorgesehene Definition des status quo anbetrifft, so betrachtet sich die Kommission als hierfür nicht zuständig.“ Der stellvertretende Vorsitzende der Kommission, Herr van Rees, wies darauf hin, daß Prof. Rappart in der Einleitung zu seinem Bericht gesagt habe, die ״Mandatarmacht könne nichts anderes tun, als die jetzige Lage, d. i. den status quo, respektieren zu lassen“; in diesem Sinne könnten die zwei letzten Sätze der von Prof. Rappard vorgeschlagenen Schlußfolgerung, Punkt 1, den Eindruck erwecken, als ob die Kommission mit der Art, wie die britische Regierung den status quo zu verstehen scheint, einverstanden wäre. Herr van Rees schlug deshalb die Streichung dieser zwei Sätze vor, da er nicht der Ansicht ist, daß die britische Regierung wirklich ״nichts anderes tun könne, als den status quo zu respektieren*׳. Dies mag vielleicht politisch richtig sein, doch rechtlich, besonders mit Hinsicht auf Artikel 13 des Mandates, wäre es der Mandatarmacht keineswegs unmöglich, anders zu handeln. Die Italiener Theodoli (Präsident der Kommission) und Cat a s ti n i (Direktor der Mandatssektion) sowie auch der Spanier Paiacios wiesen darauf hin, daß zu einer Definition des status quo nicht die Mandatarmacht, sondern die durch Art. 14 des Mandates vorgesehene Kommission für Heilige Stätten berufen sei. Auf Vorschlag des Franzosen Merlin einigte man sich schließlich darüber, den letzten Satz von Punkt 1 der Schlußfolgerungen zu streichen und den vorletzten in folgender Fassung bestehen zu lassen: ״Solange diese Vereinbarung ausbleibt, befürwortet die Kommission die Bemühungen der Mandatarmacht, den jetzigen, tatsächlichen Zustand vorirgendwelchen Veränderungen zu wahren.“ Herr van Rees gab nach Annahme dieser Schlußfolgerungen eine längere Erklärung ab, worin er zunächst darlegte, warum er gegen die erste Fassung war und der zweiten zustimmen konnte: in der ersten Fassung war die Rede von der Aufrechterhaltung des status quo, in der zweiten — von der Wahrung des ״Högen, tatsächlichen Zustandes". Es handelt sich hier zwar 11■ ׳ synonyme Ausdrücke, aber in der Auffassung der britischen Regierung hat die Bezeichnung ״status quo“ einen ganz bestimmten Sinn, nämlich, daß der Art. 13 des Mandates diese Regierung dazu zwingt, die administrative Vorschrift der türkischen Regierung vom Jahre 1912 aufrechtzuerhalten. Dies ist jedoch nicht richtig. Art. 13 des Mandates schreibt der Mandatarmacht vor, die bestehenden Rechte in den heiligen Stätten aufrechtzuerhalten. Die ottomanische Verordnung war jedoch nur eine polizeiliche Maßnahme, ein Verbot für die Juden, aber keine Vervollständigung des übrigens von niemandem bezweifeiten Eigentumsrechtes der Mohammedaner. Eigentumsrecht ist das allerausgedehnteste Recht und bedarf keiner Vervollständigung. Die türkische Regierung konnte — wenn sie es gewollt hätte — ihre Verordnung widerrufen, ohne daß dadurch das Eigentumsrecht der Mohammedaner irgendwie gcschmälert worden wäre. Kann man also annehmen, daß das, was die türkische Regierung hätte tun können, die britische Regierung jetzt, wegen des Art. 13 des Mandates, nicht Jun kann? Sicherlich nicht. Nicht nur, daß Art. 13 die britische Regierung daran nicht hindert, sondern er sagt ausdrücklich, daß ״nichts in diesem Artikel den Mandatar hindert, eine Vereinbarung, die er für angemessen hält, mit der Regierung zu dem Zwecke der Ausführung der Bestimmungen dieses Artikels zu treffen". Diese Bestimmung läßt dem Mandatar volle Freiheit das besagte, rein administrative Verbot — der Aufstellung von Bänken usw. vor der Klagemauer — aufzuheben, da hierdurch die in Art. 13 angeführten ״bestehenden Rechte" in keiner Weise angetastet werden. Hoffentlich wird die britische Regierung diese schwerwiegenden Argumente des ausgezeichneten Juristen und besten Kenners des Mandatssystems entsprechend beherzigen. Tagung des Joint Distribution Committee in Zürich Zürich,!9. August. (]. T. A.) Am 15. und 16. August hielten die Führer des Joint Distribution Committee in Amerika und die Joint-Direktoren in Europa eine gemeinsame Beratung in Zürich ab, die der Aufstellung eines Programms der konstruktiven Arbeit für die nächste Zukunft galt. Den. Beratungen wohnten bei: der Präsident des Joint Distribution Committee, Herr Felix M. Warburg, Herr Louis Marshall, der Vizepräsident des Joint James N. Rosenberg, der Generalsekretär Josef C. Hy man, Dr. Cyrus Adler, Dr. Jacob Bi lli köpf (Schwiegersohn von Louis Marshall), die Herren David N, B r e ß i e r , Dr. Lee K. Frankel? Dr. E. A. Gr 0 wer, Dr. Moiris B. Hexte r, der Leiter des Europa-Werkes des Joint Distribution Committee Dr. Bernhard Kahn, Dr. Solomon Löwenstein, Dr. J. L. Magoes, Dr. Henry Moskowitz (Vorsitzender von ״Ort“ in Arnerika), der Leiter des J oint-Kolonisationswerkes in Rußland Dr. Joseph Rosen, der Vizedirektor und der Generalsekretär von Joint in Europa David J. Schweitzer und Dr. Werner Senator, Rabbi Aaron Teitelbaum, Morris L. T r o p e r. Der Generalsekretär des American Joint Distribution Committee, Herr Joseph C. Hyman, erstattete auf Ersuchen des Präsidenten Herrn Felix M. Warburg Bericht über das Aufbauwerk und erklärte, das Joint Distribution Committee werde sein Programm des Wiederaufbaus zugunsten der Juden in Osteuropa und in Rußland mit ungeschwächter Energie fortführen. Dr. Joseph Rosen und Dr. E. Grower, die zu den Beratungen aus Moskau ein getroffen waren, erstatteten Berichte über die Lage der Juden in den Kolonien und in den Städten Rußlands und machten Vorschläge betreffend die Durchführung eines I n d u s t r i a l i s i e r u n gs p r o - gramms, das große Massen der jüdischen städtischen Bevölkerung in Rußland wirtschaftlich selbständig machen soll. Herr Dr. Bernhard Kahn, der europäische Direktor des Joint Distribution Committee, und der europäische Vizedirektor Herr David J. Schweitzer, berichteten ausführlich über die Lage der Juden in den Ländern Osteuropas außerhalb Rußlands und über das Werk des Joint in diesen Ländern. Herr David N. Breßler, stellvertretender Präsident des New York Campaign und Mitglied des Exekutivkomitees des Joint Distribution Committee, und der Generalsekretär Herr Joseph C. Hyman, die in den letzten Monaten eine ausgedehnte Exkursion durch die Länder Osteuropas unternommen und mehr als 30 Städte und Dörfer in Polen. Lettland, Litauen, Rumänien, Transsylvanien, Bukowina, Beßarabien, Tschechoslowakei und Karpathorußland besucht hatten, gaben ausüfhrlich Bericht über die Lage der Juden in den genannten Ländern und unterstrichen die Notwendigkeit eines Ausbaus des Hilfs- und Aufbauwerkes in diesen Landern. Den Berichten schloß sich eine eingehende Ausspräche an, in der die Linien des zukünftigen Aufbauprogramms des Joint Distribution Committee schärfer Umrissen wurden. Einmütig wurde eine Resolution angenommen, die besagt, daß das vom Joipt Distribution Committee in Rußland und in den übrigen Ländern Osteuropas eingeleitete Wiederaufbauwerk unvermindert fortgeführt werden solle. Ein Univ«rsitäts-Abend in Zürich Am 17. August veranstaltete das ^Schweizer Komitee zur Förderung der Universität Jerusalem“ in Zürich zu Ehren der Persönlichkeiten, welche an den Sitzungen des akademischen Rates und Kuratoriums der Hebräischen Universität von Jerusalem teilnehmen, im Hause des Herrn Bankier Walter Bär einet» Empfangsabend. Prof. Arthur Wreschner begrüßte die Versammelten im Namen der Schweizer Freunde der Jerusalemer Universität. Felix M. Warburg erwiderte, indem er aut die Bedeutung des palästinensischen Werkes als Brücke zur arabischen Welt und Zentrum für die Judenheit verwies, Martin Buber erzählte die Entstehungsgeschichte des von Prof. Weizmann, Berthold Feiwel und ihm vor 23 Jahren ausgehenden Planes zur Schaffung einer jüdischen Universität, Ussischk in griff noch weiter zurück, indem er Prof. Hermann Schapira, den Vater des Jüdischen Nationalfonds, als den ersten Anreger des Planes nannte, der schon im Jahre 1887 in Rußland für diese Gedanken tätig war. Nach Schluß der Ansprachen fand ein Konzert des jüdischen Trios Irma Schaichet (Klavier) und Alexander Schaichet (Violine) und Joachim Stutschewsky (Cello) statt. Es wurden Kompositionen von Paul Kirman, Josef Achron und Joachim Stutschewsky, zum Teil aus dem Manuskript, gespielt. Es sprachen dann Rabbiner Dr. Littm ann und Nahum S 0 k o I o w. ״Zuerst Boden“ Din Zionistische Vereinigung für Deutschland hat beschlossen, sofort mit den Vorbereitungen zur traditionellen Rosch-Haschanah- Aktion m beginnen, •welche diesmal anknüpfend an die Ergebnisse des Kongresses unter der Parole ״Zuerst Boden“ geführt werden soll. Das Ziel dar Aktion ist die Aufbringung von 75000 RM. zur Auslösung von 1 000 Dunarn neuen Boden in Palästina. In einem Schreiben hat die Leitung der Zionistischen Vereinigung für Deutschland alte Ortsgruppen-VorsiUende und Funktionär« nachdrücklich auf die Wichtigkeit dieser Aktion aufmerksam gemacht, welche ein Fünftel dos neuen Jahreskontingenles des Keren Kajcmeth in Deutschland aufbringen soll. Wie wir hören, wird eine Reihe führender Persönlichkeiten auch aus dem Kreise der neuen Mitarbeiter am Palästinawerk diese großzügige Aktion, zu welcher auch die Vorbereitungen in den Ortsgruppen bereits beginnen, durch ihre Teilnahme unterstützen. ."■*■»■»"