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Jüdische Rundschau · 1929-08-23 · Heft 66 (23.8.1929) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXIV (1929)
Issue
Heft 66 (23.8.1929)
Date
1929-08-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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beite 424 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 80, 23. VIII. 1929 Wahrung der Souveränität des Kongresses sind früher und diesmal solche Vorschläge bekämpft worden, ein Schulbeispiel mißverstandener Demokratie, ln unserem parlamentarischen System nämlich besteht das Pariament nicht nur aus dem Kongreß, sondern auch aus dem Aktions-Comitd und neuerdings während der Tagung des Council aus unseren ״Fifty“ darin. Das Aktions-Comitö wurde geschaffen, weil wir kein ständiges Parlament haben können, es ist zusammengesetzt nach dem durch die Wahlen ermittelten Willen des Volkes — genau wie der Kongreß. In ihm, als der kleineren Körperschaft, die nicht — wie der Kongreß — auch Volkstribüne sein muß, können sich die Gruppen eher näherkommen, und wenn eine Tagung zu keinem Ergehnis führt, so kann zur Not eine provisorische Lösung gefunden werden, um dann in einigen Monaten einer endgültigen und als legitim empfundenen Platz izu machen. Auf diesem Kongreß mußte man zudem damit rechnen, daß auch die andern Partner Kandidaten für eine gemeinsame Exekutive in Bereitschaft hatten, und sich infolgedessen die Zahl der zionistischen Sitze verringern würde. Strebte man außerdem aus zwingenden Gründen eine Identität der Zionistischen Exekutive mit dem zionistischen Teil der Agency-Exekutive an, so blieb nur eine Lösung, die der Vernunft gemäß war und keiner Demokratie widersprach; nämlich die Uebertragung der Exekutivbildung an den zionistischen Teil des Council, d. h. an das Aktions-Comite, erweitert durch die stellvertretenden Mitglieder. Der Kongreßbeschluß dagegen rechnet damit, daß Zionistische Exekutive und zionistischer Teil der Agency-Exekutive nicht identisch zu sein brauchen und täuscht über die Unmöglichkeit einer Nebeneinanderarbeit, besonders in Palästina, dadurch hinweg, daß er eine Gesamtverantwortung der ganzen Zionistischen Exekutive vorsieht. Wir halten dies nicht nur für undurchführbar, sondern auch für undetnokratisch. Unser Teil der Agency-Exekutive kann keiner anderen Instanz Verantwortung schuldig sein als dem zionistischen Aktions-Comite und dem Kongreß, und eine zionistische Rumplexekutive, die nicht in die Agency-Exekutive eintritt, kann unmöglich die Verantwortung mit den Mitgliedern der Agency-Exekutive teilen, die allein in steter Zusammenarbeit mit den Partnern fähig sind, die der jeweiligen Situation entsprechenden Entschlüsse zu fassen und sie vor Kongreß und Aktions-Comite zu rechtfertigen. Wir haben nach dem harmonischen Verlauf der ersten Tagung des Council und angesichts der Loyalität, die von beiden Partnern bei dieser Tagung geübt wurde, die feste Zuversicht, daß sich die Schwierigkeiten, die aus der Exekutivbildung auf dem Kongreß erwachsen sind, beheben lassen. Wir sehen aber in diesem Vorgang ein überzeugendes Beispiel dafür, daß eine fiktive und wirklichkeitsfrem# Demokratie vernunftgemäße Lösungen hindert und letzten Endes in eine Zwangslage führt, die eine legale Lösung erschweren, ja unmöglich machen kann. 111. Redefreiheit ist die unentbehrliche Voraussetzung jeglicher Meinungsbildung. In Parlamenten fortgeschrittener Demokratien, die uns als Vorbild dienen sollten, versucht man sie jedoch in solch geregelte Bahnen zu leiten, daß nicht durch einen ungezügelten Ablauf jedes Redebedürfnisses die Freiheit zur Fessel des Parlamentes wird. Auch wir haben uns zu einigen Beschränkungen entschlossen und die Einrichtung der Generalredner in der Generaldebatte angenommen. Aber jeder, dem es tun eine Wirkung unserer Kongresse nach innen und außen, dem es um eine Förderung ihrer Arbeitsfähigkeit zu tun ist, sieht mit wachsender Besorgnis die Gefahren eines trotzdem ungezügelten Ablaufs unserer Debatten. Hält in den ersten Tagen die Debatte noch Niveau, so versickert allmählig die Wirkung in dem ermüdenden Ablauf der weiteren Diskussion. Der Kongreß hat, wie alle zugeben, bei der bestehenden Geschäftsordmmg die beste und unparteischste Leitung und auch die geduldigste, die es geben kann. Dabei aber ist der Präsident meist Diener, nicht Herr des Kongresses. Der Kongreß sollte sich an Stelle eines nur die Debatten leitenden Präsidiums ein die Aussprache mitgestaltendes schaffen. Das Präsidium sollte mit weitgehenden Machtbefugnissen ausgestattet werden. Dem vom Vertrauen aller getragenen Präsidenten müßte der Auftrag erteilt werden, für rechtzeitigen Schluß einer ermüdenden Debatte und mit eiserner Konsequenz^ für eine Zeiteinteilung zu sorgen, die es dann dem Kongreß ermöglicht, innerhalb weit kürzerer Zeit als bisher, seine Arbeiten wirklich zu beendigen. Das gleiche muß für die Kommissionen und ihre Leitung gelten. Solche Selbstbeschränkung ist Redefreiheit in einem höheren Sinne als der mechanische und hemmungslose Ablauf jetzt. IV. Ein anderes Beispiel für unser Thema ist die Behandiung der Schekelreform, die auf dem vorigen und auf diesem Kongreß angestrebt wurde, und die man bisher im Namen der Demokratie verhindert hat. Niemand dachte dabei ernstlich an die Abschaffung des Schekels, weil zu viel Gefühlsmomente mit ihm verbunden sind, als daß das Argument durchschlagen könnte, er sei in einer anderen Zeit geschaffen, in der es nur einen ständigen finanziellen Beitrag zur zionistischen Arbeit gab, nämlich den Schekel; in der Zeit der Keren Hajessod-Pflicht müsse es dagegen ungerecht erscheinen, daß das höchste Recht des Zionisten, das einzige durch das er, wer er auch sei, gestaltend in die zionistische Arbeit eingreifen kann, gleichmäßig jedem zttsftaha, der ebnen Dollar oder 1,50 RM_ einmal zahlen wie auch dem, der in ernster Erfüllung zionistischer Pflicht jahrelang arbeitet und höchste Opfer für unsere Fonds bringt. Vielleicht führt die Erkenntnis dieser U11gerechtigkeiten einmal zu einer Reform von Grund auf. Aber darum handelt es sich nicht. Es gab vielmehr einen sehr bescheidenden Vorschlag, der gewiß keine einschneidende und radikale Reform enthält: die Einführung des Zweijahre-Schekels. Als man den Schekel schuf, fanden bekanntlich alle Jahre Kongresse statt, und er war damals der finanzielle Beitrag des Zionisten zur Weltorganisation für die Kongreßperiode von einem Jahr. Als dann die zweijährigen Kongreßperioden kamen, behielt man den Schekel in der alten Einjahresform bei, und es ergaben sich alle die bekannten Mißstände einer unproduktiven und ideenlosen Propaganda, die sich jedes Jahr wiederholen muß und unter der nur diejenigen nicht stöhnen, deren zionistische Arbeit sich auf diese Tätigkeit beschränkt. Man sollte glauben, daß bei dieser Sachlage der Schekel wieder zu dem gemacht wird, was er früher war, nämlich zum Organisationsbeitrag für eine Kongreßperiode, d. h. also für zwei Jahre: mit andern Worten, die Schekel-Quittung lautet auf zwei Jahre, kostet das Doppelte des jetzt festgesetzten Jahresbetrages und wird infolgedessen während dieser zwei Jahre nur einmal verkauft. Bestimmt man dazu dann noch einen möglichst frühen Stichtag vor dem Kongreß, bis zu dem der Schekel erworben sein muß, wenn er das Wahlrecht gewähren soll — ich denke an eine Frist von mindestens drei Monaten vor Kongreßbeginn —, dann sind wenigstens die ärgsten Mißstände beseitigt. Die Gruppen werden laufend eine intensive Schekelpropaganda ausüben können, die nunmehr lohnender ist als bis dahin, weil jeder, der erfaßt wird, den doppelten Ertrag bringt und dieselbe Arbeit, die beim Einjahresschekel für die Gewinnung eines Schekelzahlers zu leisten war, jetzt ausreicht, um die doppelte Zahl zu erreichen. Damit auch für den Fall Vorsorge getroffen ist, daß der Zweijahresbetrag nicht auf einmal bezahlt werden könne, ist für solche Ausnahmefalle die Möglichkeit der Zahlung in zwei Raten zu schaffen. Die oben erörterten Vorteile bleiben bestehen, mag auch durch solche Ratenzahlung die Arbeit wiederum etwas erschwert werden. Sowohl bei der Erörterung des Zweijahresschekels, als auch bei dem Verlangen eines Stichtags für die Berechtigung zur Wahl, der möglichst lange vor dem Beginn des Kongresses liegen soll, fällt das Stichwort ״Karenzzeit“, und man protestiert dagegen wiederum im Namen der Demokratie. Als ob es eine Demokratie in der Welt gäbe, in der das Staatsbürgerzeugnis gegen einen geringfügigen Betrag von jedermann am Automaten gezogen werden könnte. Ueber all gibt es eine Uebergangszeit, die man in einem Lande verbringen muß, bis man das Staatsbürgerrecht erwerben kann. Und dasjenige, was uns Zionisten an dem Worte ״Karenzzeit“ auf regt, ist nicht diese überall übliche und vernünftige Uebergangszeit, die für alle und für jeden gleich! ist, sondern ״Karenz“ erinnert uns an die besonders lange Frist, die vielfach, und sogar in jüdischen Gemeinden, bestimmte Gruppen im Gegensatz zu andern, besser gelittenen überstehen mußten, bis sie ihre Rechte erwerben konnten. Diese einfache Klarstellung ist nötig, damit in Zukunft das Schlagwort ״Karenzzeit“ in diesem Zusammenhang keine Wirkung mehr habe. Jede Gruppe im Zionismus aber, die eine möglichst demokratische, d. h. wahrhaftige Entscheidung im Wahlkampf erstrebt, müßte den dreimonatlichen Stichtag vor Kongreßbeginn verlangen, weil sie es als unwürdig empfinden müßte, den Wahlkampf mit Hilfe solcher zu bestehen, die, ohne auch nur den lockersten Zusammenhang mit der Organisation, unmittelbar vor der Wahl aus den verschiedensten Gründen, nur nicht aus einem wahren Bekenntnis zum Zionismus heraus, den Schekel erwerben. Die Schekelreform wird erschwert, wenn die Exekutive sich bei der Erörterung dieser Frage von fiskalischen Momenten leiten läßt. Eine organische Schekel* reform wird alsbald die Zahl der Schekel erhöhen und die Einnahmen steigern. Aber selbst auf die Gefahr hin, daß sich vorübergehend die Einnahmen verringern mögen, muß mit dem bisherigen Zustand aufgeräumt werden. Uebrigens scheint mir, daß der Einwand, den die Exekutive auf dem Kongreß gegen den Zweijahres־ schekel erhob, auf die oben erörterte Form desselben nicht zutrifft, da danach eine Nachzahlungspflicht nicht in Frage kommt, sondern stets und immer für die Kongreßperiode, also für zwei Jahre gezahlt werden muß. Die Frage ist keineswegs von untergeordneter Bedeutung. Sie ist dem Aktions-Comitö zur Regelung überwiesen unter der Voraussetzung, daß es mit zwei Drittel Mehrheit entscheide. Das Aktions-Comite muß die Frage sofort regeln, damit die neue vereinfachte Form der Propaganda für den Schekel bei Beginn der Winterarbeit einsetzen kann. Dann wäre wenigstens aus der Fülle des Materials zur Organisationsreform, das die Exekutive in anerkennenswerter Voraussicht gesammelt hat, dieses kleine, aber wichtige Stück verwirklicht. Darüber hinaus müßte sich das Aktions-Comitö mit der Frage einer Organisationsreform von Grund auf baldigst beschäftigen, sie so vorbereiten, daß sie auf dem nächsten Kongreß endlich durchgeführt werden kann. V. Auch in der Frage der Diskussionsmethode der verschiedenen Parteien und Gruppen untereinander auf dem Kongreß und außerhalb desselben, 1. B. in der Presse, bedarf es einer Reform unseres demokratischen Denkens. Die Repräsentanten der einzelnen Gruppen sind, wenn sie mit Angehörigen anderer Gruppe« verhandeln, vielfach nicht frei, sondern verpflichtet, die Meinung ihrer Gruppe wiederzugeben, eine Meinung, die oft schon durch Kompromiß innerhalb dieser Gruppen zustande gekommen ist. So verhandeln häufig miteinander nur Kompromiß-Meinungen, so herrscht dann Taktik statt Aufrichtigkeit, und das Ergebnis muß schlecht sein. Im Namen der Demokratie, im Namen einer freien Meinungsbildung, im Namen der Verantwortlichkeit jedes einzelnen Delegierten seinen Wählern gegenüber, fordern wir eine Lockerung des Gruppenzwanges und einen allmählichen völligen Abbau des Abstimmungszwanges, sei es in welchen Fragen auch immer. Wir kommen zu dieser Forderung, gerade weil wir die Gruppenbildung innerhalb des Zionismus als berechtigt und notwendig anerkennen und für die Zukunft auch innerhalb des Allgemeinen Zionismus Gruppierungen bestimmter Art fordern. Die Gruppe hat Sinn, wenn sie sich verpflichtet fühlt, bestimmte programmatische Forderungen durchzusetzen, die aus dem Leben und der Wirklichkeit der hinter ihr stehenden Menschen erwachsen. Meinungsverschiedenheiten können zunächst durch freie Aussprache innerhalb der Gruppe ausgetragen werden. Soll es jedoch über die Bildung der Gruppenmeinung die Gestaltung einer zionistischen Gesamtanschauung geben, soll eine derartige Meinungsbildung zum Wohle des Ganzen durch unsere demokratischen Instanzen, Kongreß und Aktions-Comite, gefördert werden, dann muß jeder einzelne einer Gruppe, wenn es eine einheitliche Meinung in dieser nicht gibt, auch hier für seine Anschauung kämpfen. Das heißt im wahren Sinne Souveränität des Kongresses, die durch nichts mehr geschmälert wird als durch den Fraktionszwang, der, wie leicht zu errechnen ist, einer Meinung zum Siege verhelfen kann, die in Wahrheit die Meinung der Minderheit ist. VL Im Namen der Demokratie wurde die Agency bekämpft und der Weltkongreß gefordert. Dieser entspricht unbestritten den üblichen Formen demokratischen Denkens. Ebenso sicher aber ist es, daß er heute und noch auf lange hinaus nicht durchführbar ist; und so entstand der Konflikt zwischen demokratischer Konsequenz und der Forderung des gegenwärtigen Lebens, die nach Gestaltung rang. Auch Weizmann wollte Demokratie, d. ft. die Einigung eines möglichst großen Teils des Volkes zu einer möglichst einheitlichen geschlossenen Aktion. Seine geniale Tat bestand gerade darin, daß er nicht aus einer formalen Anschauung heraus die Wirklichkeit verpaßte, daß ihm die Form nebensächlich schien und der Inhalt des neuen Gebildes alles, und es war der höchste Triumph seines Genies, daß ein formal undemokratisebes Gebilde, wie die Agency, zum stärksten Ausdruck lebendigsten Volkswlllens wurde, ersehüttemd tfnd unvergeßlich für «Ue! die die Größe dieser Tage miterlebten. Jüdische Minderheiten - Probleme Die Exekutive des Rates zum Schutze der Rechte der jüdischen Minderheiten (Council for the Rights of Jewish Minoritis) hielt am 16. August in der Tonhalle in Zürich eine Sitzung ab, an der der Präsident der Exekutive Leo M o t z k i n, der Präsident des Rates Nahum S 0 k o 1 o w, die Vizepräsidenten des Rates Abg. J. Grünbaum und Dr. Stephen S. Wise, sowie der Vertreter des Rates beim Völkerbund Zwi Aber son, der Ratssekretär Sinder, das Mitglied des Pariser Büros Efrojkin, das Mitglied des Rates Dr. Emil Margulies für die Tschechoslowakei, Dr. Alfred K1 e e aus Berlin, Florentin und Re canati aus Saloniki, Dr. Silberschein aus Lemberg, Dr. N. M. Gelber aus Wien, Dr. Helmann aus Riga, Dizengoff, Dr. Mossinson und M. M. U s s i s c h k i n aus Palästina und ein Vertreter aus Rußland, teilnahmen. Die Exekutive befaßte sich am Vormittag mit den organisatorischen und Budgetfragen. Nach eingehenden Beratungen bevollmächtigte die Versammlung die Hen־en Motzkin und Efrojkin zur Weiterführung der Geschäfte in Verbindung mit dem Pariser Advisory Committee, das in seiner bisherigen Zusammensetzung bestätigt wurde. Einstimmig wurde beschlossen, daß die Genfer Expositur im Interesse der Vereinheitlichung der Arbeit als Unterabteilung der Pariser Zentralstellen zu gelten habe. Dr. Stephen S. Wise gab die Erklärung ab, daß der American Jewish Congress als ein Zweig des Rates zum Schutze der jüdischen Minderheitenrechte in Zukunft die Organisation moralisch und materiell stärker unterstützen und überhaupt der nationalen Arbeit in den Diacpora-Ländern erhöhte Aufmerksamkeit schenken werde. Präsident Motzkin wurde beauftragt, an dem Ende August ist Genf stattfindenden Minderheitenkongreß teilzunehmen. Im Jahre 1930 wird der Council zu einer Konferenz zusammentreten. Das neue zionistische A.-C. Das vom 16. Zionistenkongreß neugewählte Aktions- Comitd hat in Zürich seine erste konstituierende Sitzung abgehalten. Zum Präsidenten des A.-C. wurde Leo Motzkin wiedergewählt Zu Vizepräsidenten wurden gewählt: Ab Goldberg-New York, (Allgemeine Zionisten>, Abgeordneter Farbstein -Warschau (Misrachi), Eliezer Kaplan- Palästina (Hitachduth), Salman Rubaschow (Poale Zion) und Richard Li c ht h e i m - Berlin (Revisionist). Das A.-C. wählte als Direktoren des Jüdischen Nationalfonds Colonel Kisch, Hermann Struck und Adolf Böhm.

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