Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIV (1929)
- Issue
- Heft 24-25 (28.3.1929)
- Date
- 1929-03-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Doppchtummcr 0,40 Goldmark JÜDISCHE RUNDSCHAU Redaktion und Verlag Berlin W 15, Meinekestra&e 10. Erscheint jeden Dienstag und Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 2,— Goldmark, vierteljährlich 5,75 Goldmark. Auslandsahonnement• werden in der Wihnin* der •inzelnen Linder berechnet Anzeigen -Verwaltung jüdische Rundschau G.m.b.H., BerlinWl5,Metaekestr.lO Telephon! Amt Bismarck 7165-70. Telephon: Biam rrck7!65 —70. Postscheckkonto :Berlin Nr. 17392 Für Oeeieneicb: Post»park*Men*m1 Wien, Konto Nr. 156030. Für Tschechoslowakei: Foetaparkasseaamt Prag, Konto Nr. 59410. Für Polen: Postsparkaseenamt Warschau, Konto Nr. 190708. Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag- Nummer 24/25 | Berlin, 28. III. 1929 Aa*e? v r *preist 3 geep. No&pareÜJaaed• 0,50 G.-M-Staflangeenche 0,250,-M. AnxelgenschtuSt Dienstes and Preltag nachmittag• 4 Uhr ט״ז אדר שני- תרפ״ם | xxxiv. jabrg. Per Zionismus erstrebt Wr das indische Volk «Ile Schaffung einer öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. ״Baseler Programm.“ alästina-Fragen im Obernaus Die Tote - Meer - Konzession London, 21. März. (J. T. A.) Die gestrige Sitzung des britischen Oberhauses war ausgefüllt von einer Debatte über die Vergebung der Konzession der Ausbeutung der Salze des Toten Meeres. Viscount Tem plet 0 w n brachte eine Resolution ein, in der eine ständige britische Kontrolle über das Tote Meer und die mit dessen Ausbeutung im Zusammenhang stehenden Industrien gefordert wird. Ferner wird die Forderung aufgestellt, daß jede Gruppe, der eine Konzession gewährt wird, unter der Kontrolle der britischen Finanz stehen und keine direkte oder indirekte Verbindung mit dem deutschen Kali-Monop o 1 unterhalten soll. Der Sprecher der Regierung, Plymouth, erklärte, die Regierung könne eine solche Resolution nicht akzeptieren. Die Resolution wurde daraufhin fallen gelassen, ohne daß es zu einer Abstimmung gekQtnmen war. * Ueber den Verlauf der Sitzung ist zu melden: Lord Templetown sagte in der Begründung seiner Resolution, in dieser Angelegenheit stehe die nationale Ehre auf dem Spiel. Lord Danesfort führte aus, alle seien sich über den großen Wert der Salze und Chemikalien des Toten Meeres einig, ebenso über die Gefahr, die darin liegt, daß auch dieses Kalivorkommen in die Macht eines Monopols fällt. Dadurch, daß die Kalikontrolle in den Händen der Deutschen ist, stieg im Kriege Kali in Großbritannien von 8 Pfund auf 80—90 Pfund, in den Vereinigten Staaten von 7 Pfund auf 123 Pfund pro Tonne. Auch heute ist noch die deutsche Kalikontrolle unerschüttert. Die Deutschen kontrollieren 79 ׳״b der Kali- Produktion der Welt Die Regierung hat die Konzession an Major Tuiloch und Novomejski im Prinzip vergeben. Tuiloch gibt wohl nur seinen Namen her, der eigentliche Konzessionär ist Novomejski. Es sei nun wichtig zu erfahren, wer Novomejski ist und welche Gruppe hinter ihm steht Aber die vtHkerrechUldie Stellung Palästinas Lord Melchett ergreift nun das Wort und führt aus, man übertreibe, wenn man von einem Kalimonopol spricht Es gibt genu״ Kali in der Welt, und es wird schwierig sein, die Salze des Toten Meeres auf den Markt zu bringen. Ich kenne Novomejski seit vielen Jahren. Ich war mehrere Male in Palästina, auch erörterte ich die Angelegenheit der Konzession mit deutschen Experten. Die Arbeit müsse langsam und nur allmählich durchgeführt werden. Auch Ruthenberg wurde, bevor ihm die Eiektrizitätskonzession gewährt worden war, starke Opposition gemacht Ich bin einer der Direktoren der Palestine Electric Corporation und kann mitteilen, daß die Gesellschaft, die mit einem kleinen Kapital begonnen hat, befried!- gende Fortschritte macht Es ist falsch, auf die frühere russische Staatsbürgerschaft Novomejskis hinzuweisen. Jetzt ist er ebenso wie Ruthenberg Palästinenser, Und an wen, wenn nicht an einen Palästinenser, sollte eine Konzession in Palästina vergeben werden. Was die Jewish Agency betrifft, so ist es nur recht und billig, daß diese Körperschaft in palästinensischen Angelegenheiten zu Rate gezogen werde, wie dies den Bestimmungen des Mandates entspricht Eine britische Kontrolle sei vollkommen undurchführbar. Palästina Ist kein Dominion, sondern Mandatsterritorium, das heißt, daß das Land faktisch unter der Kontrolle des Völkerbundes stehe, und daß Großbritannien durch das Mandat verpflichtet sei, bei Vergebung von Konzessionen britischen Staatsbürgern nicht vor auswärtigen den Vorzug zu geben. Er, Lord Melchett. habe keinerlei Interesse an der Konzession, was er wünsche, sei, daß der Konzessionär finanziell kräftig genug ist, die Konzession zu verwirklichen. Die Antwort der Regierung Plymouth erwiderte im Namen der Regierung, daß diese aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sei, die Resolution anzunehmen. Vor allem komme in Betracht, daß die Rechte auf die Gewässer des Toten Meeres in gleicher Weise zwischen Palästina und Trans Jordanien geteilt sind. Diese Länder stehen bekanntlich unter britischem Mandat, welches vorsieht, daß in Sachen von Industrie und Handel dieser Territorien ein Unterschied zwischen Angehörigen der Mandatarmacht und solchen anderer Mächte nicht gemacht werden soll. Es sei nur recht und billig, und es bestehe auch eine solche Absicht, daß Bürger Palästinas und Transjordaniens vorgezogen werden sollen; eine ähn'iche Vorzugsbehandlung britischer Untertanen gegenüber würde den Bestimmungen des Mandates widersprechen. In zweiter Reihe kommt in Betracht, daß die palästinensische und die transjordanische Regierung den Herren Major Tuiloch und Novomejski aui Grund eines Ende 1926 gemachten Angebotes — das Angebot wurde auf eine öffentliche Ausschreibung hin eingereicht — im Prinzip die Konzession gegeben haben. Die Verhandlungen über die Bedingungen im einzelnen nähern sich jetzt dem Abschluß. Sofern diese Verhandlungen nicht resultatlos verlaufen sind, könne kein anderes Angebot bezüglich der Gewährung einer Konzession in Erwägung gezogen werden. Unmöglich sei es für die Regierung, auf einer britischen Kontrolle zu bestehen. Die Regierung sei informiert, daß die Herren Tuiloch und Novomejski die Be- Stimmung treffen wollen, daß der Vorsitzende der Gesellschaft britischer Staatsbürger sein solle, und daß britische und palästinensische Bürger in dem Kuratorium der GesdV'aft die Mehrheit haben sollen, In der vorgeschlagenen Resolution wird gefordert, daß die Konzessionäre keinerlei direkte oder indirekte Verbindung mit dem deutschen Kalimonopol unterhalten dürfen. Es brauche kaum gesagt zu werden, daß diese Seite der Angelegenheit seitens der Regierung in eine zustimmende Erwägung gezogen worden sei; die Regierung sei aber dahin aufgeklärt worden, daß es eine Unmöglichkeit sein würde, geg'nüber deutschen Unternehmungen eine Ausnähme zu machen. Dem stehe erstens die praktische Undurchführbarkeit und zweitens die Tatsache gegenüber, daß keine Gruppe eine Konzession nehmen würde, sollte sie durch eine solche Bedingung gebunden werden. Es sei vollkommen klar, daß, wenn die Konzessionsgesellschaft ein Arrangement betreffend Einschränkung der Ausbeute oder Hebung und Haltung der Preise in einer Weise eingeht, die der Entwicklung des Landes abträglich ist, sie ein Unrecht an den Mandatsterritorien begeht Es sei deshalb beabsichtigt, in die Konzession eine Klausel aufzunehmen, daß die Kon- Zessionsgesellschaft Arrangements solchen Charakters nicht ohne vorhergegangene schriftliche Einwilligung der Regierungen Palästinas und Transjordaniens treffen könne. Schon dies allein biete ein genügendes Maß der Kontrolle durch die Regierung, das genügt, zu verhüten, daß die Konzessionsgesellschaff ein Arrangement trifft, das die Wirkung haben könne, die volle Entwicklung der natürlichen Hi'.fs־]uellen des Toten Meeres zu verzögern. Aus diesen Gründen sei die Regierung nicht in der Lage, die vorgeschlagene Resolution anzunehmen. Jerusalem, 22. März. (J.T.A.) Die arabische Exekutive Palästinas und der Oberste Moslemische Rat haben nach der Erklärung des Unterstaatssekretärs Ormsby-Gore im britischen Parlament, daß die an Novome'ski und Tuiloch im Prinzip verliehene Konzession zur Ausnutzung der Salze des Toten Meeres noch vor Mai unterzeichnet werden wird, Telegramme an das Kolonialamt. in London gesandt. In denen gegen die Verleihung der Konzession an Novomejski pro» Jewish Agency und Central-Verein Am 24. März trat der Hauptvorstand des Central-Vereins zu einer Sitzung zusammen. Fast 93 Hauptvorstandsmitglieder von insgesamt 115 nahmen an der Sitzung teil. Der Haupt* gegenständ der Verhandlungen war die Frage der Stellungnähme des C.-V. zur Jewish Agency. Kein Zweifel, die Palästina-Frage interessiert heute auch die nichtzionistische Welt in Deutschland mehr als jede andere jüdische Angelegenheit. Obwohl bisher keine jüdische Organisation in Deutschland zum Eintritt in die Jewish Agency aufgefordert worden ist, halten es gerade diejenigen Organisationen, die bisher im Kampfe gegen den Zionismus am stärksten hervorgetreten sind, für notwendig, die Palästina-Frage immer wieder zu diskutieren und gegenüber den neuen Möglichkeiten der Mitarbeit am Palästina-Aufbau die Initiative zu ergreifen, um sich selbst darüber klar zu werden, wie die Mehrheit ihrer Vertreter zur Frage der verantwortlichen Beteiligung an der Errichfung der jüdischen nationalen Heimstätte in Palästina steht. Wir beobachten besonders im C.-V. diese Entwicklung seit Jahren. Geheimrat Eugen Fuchs fand im Jahre 1918, als er als Vorsitzender des C.-V. seinen bekannten Brief an den zionistischen Delegiertentag schrieb, nur eine ganz kleine Gefolgschaft in den eigenen Reihen. Die antizionistischen Gegner der Balfour-Deklaration arbeiteten eifrig daran, das Palistinawcrk zu boykottieren und zu bagatellisieren. Aber wie wir immer behauptet haben, Erez-Israel scheidet heute die Geister im Judentum. Ohne jede Einwirkung von außen wurde auf jeder Hauptvorstandssitzung die Stellung zu Palästina diskutiert. Die Beschlüsse w׳aren schroff ablehnend; aber die Opposition gab sich niemals endgültig geschlagen. Führende Persönlichkeiten des Hauptvorstandes traten in das Präsidium des Keren Hajessod ein, arbeiteten aktiv am Keren Hajessod mit, wurden Mitg'ieder des Pro Palästina-Komitees. Das Präsidium und der Hauptvorstand ergriffen keine disziplinarischen Maßnahmen gegen solche Mitglieder, die nach eigenem Ermessen zur Palästina-Frage Stellung nahmen. Auf eifter früheren Sitswg des Hauptvorstandes würfe ein Antrag Die Frage der RegiermiflsfcöiJen . I o n d o n, 22. Mir?. (J. T. A.) Cojpne! Wedgwood riehtrfe im Unterhaus an den Kolonienminister die Frage: Ist es dem Minister bekannt, daß die Regierung Tran5jordanien3 gewissen arabischen Flüchtlingen 120 000 Dunam Boden in der Gegend zwischen Amman und Dema unentgeltlich und für die ersten fünf Jahre auch steuerf ei zur Verfügung gestellt und außerdem eine ausreichende Wasserversorgung und Schutz vor Beduinen-Ucberfällen versprochen hat? Warum beschafft die Regierung Palästinas oder Trans'ordaniens nicht in gleicher Weise Siedlungsland für jüdisehe Flüchtlinge aus Osteuropa? Ormsby-Gore erwiderte• Die Antwort auf den enten Teil der Frage ist verneinend. Bezüglich des zweiten Teils ist der Kolonienminister dahin informiert worden, daß das Bodengebiet in Palästina, auf welches die Regierung einen unanfechtbaren Anspruch hat, sehr begrenzt ist Die Be- Stimmung des Palästina-Mandats, die sich auf die jüdisene Einwanderung bezieht, hat auf Transjordanlen keine Anwendüng. Wedgwood: Soll ich die Antwort so verstehen, daß eine Ansied'ung flüchtiger Araber in Transiordanien nicht stattgefunden hat? Zweitens: Wann wird die Regierung wissen, welche Kronländereien in Palästina zu ihrer Verfügung stehen? Ormsby-Gore: Was den ersten Teil der Frage betrifft, so erfahren wir aus derselben zum erstenmal von irgendeiner Ansiedlung arabischer Flüchtlinge durch die frans jordanische Regierung; ich werde hierüber Erkundigungen anstellen. Bezüglich des zweiten Teils der Frage ist zu sagen, daß die Vermessungen vorwärts gehen; von Zeit zu Zeit werden hierüber Meldungen erstattet, so daß diejenigen, die An- Sprüche erheben wo’len, solche Ansprüche Vorbringen können. Angesichts der Verwicklung des alten türkischen Bodengesetzes ist es sehr mühsam herauszufinden, wer Anspruch auf Boden hat und wer nicht. Wedgwood: Aber 10 Jahre sind eine lange Zeit! Darauf folgte keine Antwort. Die Regierung in Transjordanien hat die Vorbereitungen über die Bereitstellung von größeren Bodenflächen zu Siedlungszwecken abgeschlossen. Die Siedler rekrutieren srh aus den sog. Mugrabis, ehemaligen Bewohnern von Tripolis, die nach der Eroberung von Tripolis durch die Italiener nach Syrien und Palästina ausgewandert sind. Die Verhandlungen über die Bereitstellung von Siedlungsland für die Mugrabis gehen bereits bis in die türkische Regierungszeit zurück, in der den Einwanderern von der türkischen Regierung freie An- Siedlung versprochen wurde. — Zunächst hat die transjordanische Regierung ein Areal von etwa 100 000 Dunam zwischen Amman und Diera zu sehr günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt. Die Siedler erhalten kostenlos Kuschane und werden für die ersten drei Jahre von allen Steuerzahlungen befreit. Der Boden braucht zunächst niht bezahlt zu werden. Die Regierung wird außerdem den Schutz gegen Beduinen-Ueberfälle übernehmen und versuchen, die alten Brunnen und Quellen des Siedlungsgebietes wieder nutzbar zu machen. (Ziko.) Jerusalem, 22. März. (J. T. A.) Fünfzehn Kilometer nördlich von T el- Awiw wurde eine neue jüdische Plantage im Umfange von 1610 Dunam angelegt. Das Land gehört kanadischen jüdischen Einwanderern, unter ihnen den Herren S h i p e r und H a 1 p e r i n. Die neue Kolonie trägt den Namen ״H a d a r“. 15üllfiei־ änupamsäueBslsclien und der prepallstinetiilsett»' Gruppe; schien es doch bis vor■ kurzem In der jüdische« Oeffeptlfchkeit, daß die verantwortlichen Führer des C.-V., die eigentlichen Schöpfer der C.-V.-ldeologle, in erster Linie bemüht sind, Palästina dem Interessenkreise des C.-V. megliehst weit zu entrücken. Es gab offizielle oder offiziöse Publikationen, die beim besten Willen nur als Schriften gegen Palästina gedeutet werden konnten, und der Apparat des C.-V. schien in erster Linie dafür zu sorgen, daß die Mitglieder über Entwicklungshemmungen oder unangenehme Ereignisse informiert werden. Die letzte Haupt Vorstandssitzung bot ein völlig anderes Bild. Die Persönlichkeiten, deren Namen die Oeffentlichkeit geradezu mit dem C.-V. identifiziert, haben gegen den Be- Schluß gestimmt, der den Eintritt des C.-V. in die Jewish Agency ablehnt. Sie sind bei dieser Hauptvorstandssitzung unterlegen. Kein Wunder; die heute erforderliche Neuorientierung im jüdischen Leben kann nur allmählich erfolgen, und es ist vielleicht für die innere Entwicklung des C.-V. durchaus förderlich, daß der Palästinagedanke erst in ernstem und schwerem Kampf durchgesetzt wird. Georg Bernhard war Referent Er trat für die Beteiligung an der Jewish Agency ein. Sein Referat enthielt alle im C.-V. üblichen und vertrauten Vorbehalte; es schließt mit folgenden Sätzen: 1. Pie Voraussetzung für die Mitarbeit im C.-V., die grundsStzlich allen deutschen Juden, ohne Unterschied ihrer Stellung zu den repgiösen und politischen Problemen offen steht, ist das Bekenntnis zu Deutschland als Heimat und zu deutscher Kultur als Ileimatkultur. 2. Deshalb können die im C.-V. organisierten deutschen Juden auch nicht der Wiedererrichtung der Heimat eines jödischen Volkes in Palästina zustimmen, von dem alle in den übrigen Ländern der Welt lebenden Juden Teile darstellen. 3. Wenr trotzdem sich der Hauptvorstand bereit erklärt, au dem Aufbauwerk in Palästina im Rahmen der zu erweiternden Jewish Agency gemeinsam mit den anderen riichlzionislijcheu Juden der übrigen Länder mitzuarbeiten, so sind für diesen Ent- Schluß die folgenden Erwägungen maßgebend: a) Die Balfour-Deklaration vom 2. November 1917 und das auf ihrer Grundlage am 16. September 1922 an England durch den Völkerbund erteilte Mandat hat die ״Errichtung eines nationalen Heimes für das jüdische Volk in Palästina“, die bis dahin das Ziel innerjüdischer Parteibestrebungen war, zu einer Tatsache der internationalen Politik gemacht, b) Durch die im Jahre 1922 erfolgte amtliche Interpretation der Balfour- Deklaration durch das britische Kolonialamt ist ausdrücklich und klar festgestellt worden, daß nicht Palästina als Ganzes in eino jüdische nationale Heimstätte umgewandelt, sondern daß in Palästina die ״bereits bestehende jüdische Gemeinschaft mit Hilfe der Juden in allen Weltteilen so weiterentwickelt werden soll, daß sie zu einem Zentrum wird, an welchem das jüdische Volk in seiner Gesamtheit aus religiösen und stammesmäßigen Gründen mit Interesse und Stolz teilnehmen kann.“ c) Die neue Siedlung*- und Aufbauarbeit in Palästina auf der Grundlage der Balfour-Deklaration knüpft schon deshalb an die Traditionen früherer jüdischer Siedlungsbcslrebungen an, die stets von den deutschen nicbtzionistischen Juden unterstützt worden sind, weil es auch heute noch Millionen von Juden im Osten gibt, die entweder völlig schütz- und heimatlos sind, oder die ihre staatsliürgci'ichen Rechte nur dadurch zu wahren vermögen, daß sie sich als jüdische Volksminorität in dem Parteiengefüga ihrer Ibrimstanten eingliedern. Diesen Juden eine Heimstätte oder eia nationales Zentrum zu schaffen, bedeutet eine moralische,