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Jüdische Rundschau · 1928-12-18 · Heft 100 (18.12.1928) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXIII (1928)
Issue
Heft 100 (18.12.1928)
Date
1928-12-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
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f MH UnterhaHmtgs•BcfUtQe . Einzelnummer 0,2S Goldmark jüdische Rundschau Redaktion und Verlag Berlin W 15. Meinekestraße 10. Erscheint jeden Dienstag und Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 2,-— Goldmark, vierteljährlich 5,75 Goldmark■ AujuedsebonnemenU werden in der Wehren« der einzelnen Linder berechnet Anzeigen - Verwaltung Jüdische Rnndachaa G.tn.b.HL. Berlin W15, Meinekestr. 10 Telephon: Amt Bismarck 7165—70. Telephon: Bismarck 7165— 70. Postscheckkonto-. Berlin Nr. 17392 Für Oe«t«rr*icb: Potttparkatseaamt Wie«, Konto Nr. 156030, Für Tschechoslowakei: rottaparkasaenatst Prag, Konto Nr. 59410. Fftr Polen: PosUparkaneaami Waricbact, Konto Nr. 190708. Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. Nummer 100 | Berlin, 18. XII. 1928 Aas9ig«B1ur«i818 gaepalLNooparctOeieüe 0,50 G.-M. 5tgUguge*uche 0,25 G .״M» Anifigeatchlafi: Dienstag and Freitag nachmittags 4 U b r ה׳ טבח חיפ״ט׳ ר״ס | xxx111.j*hrg. Par Zionismus erstrebt *Br Jas IQdluhe Voll! dl• Schaffung einer Bffentllth ■ rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. ״Basalar Programm.” Das wesen des Mandates In aller Kürze Donnerstag, den 20. d. M., beginnt in Berlin die Sitzung des Zionistischen Aktions-Comitgs., die in der Hauptsache der Frage der Erweiterung der Jewish Agency gewidmet ist. * Aus Amerika sind zur A.-C.-Sitzung in Berlin eingetroffen die Herren Lipsky, Jakob Fishman und Dr. Koralnik. Ami 2t. d. M. trifft ferner Dr. Stephan Wise in Begleitung von Dr. Rosenson ein. (Die beiden letzteren gehören bekanntlich der Opposition an, Rosenson ist jedoch nicht Mitglied des A.-C., sondern nur des Kongreßgerichts.) * Sokolow besuchte in Kowno in Begleitung von Dr. J. Robinson den litauischen Ministerpräsidenten Woldemaras. . * Sir John Chancellor besuchte den Emir Abdullah in T ransjordanien, wobei ihm der Präsident der Nationalpartei ein Memorandum überreichte, das gegen das englischtransjordanische Abkommen protestiert und die Einrichtung eines demokratischen Parlaments fordert. * Bei den Wahlen in Rumänien wurden auf der Regierungsliste fünf Zionisten gewählt. Die antisemitische Partei des Professors Cuza ging ohne Mandat aus. $ Zu Ehren des Dichters Tschernichowsky, der in Amerika weilt, fand in New York ein von der hebräischen Organisation veranstaltetes großes Festbankett statt, an dem etwa I®0O Personen teilnahmen. * Im Kinderdorf Ben Schemen fand eine Versammlung von Lehrern der palästinensischen Schulen statt, die vor allem dem Oedanken gewidmet war, im Schulunterricht die Idee des Keren Kajemeth als Element der nationalen und sozialen Erziehung zu verwerten. Ussischkin und Bialik hielten Ansprachen. * "Vom 18. bis 27. Dezember findet in Berlin in der Sezession eine Ausstoßung von Schülerarbeiten und landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Schulen und Farmen der Gesellschaft ״O R T“ in CMewropa statt. ־—׳•-- ■׳ ״ .... Die Sitzung des zieC Wie das Zionistische ZentralbQro in London meldet, wird die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des A.-C. aus folgenden Punkten bestehen: 1. Jewish Agency. 2. Politische Lage. 3. Festsetzung des Ortes und der Zeit des 16. Kongresses. Im Laufe der Tagung werden auch einige von Mitgliedern des A.-C. angemeldete Interpellationen behandelt werden. Die Sitzung, die am 20. Dezember beginnt, ist für 4 Tage angesetzt und wird gemäß der Geschäftsordnung vertraulich sein. Zur Agency •Frage Die bevorstehende A.-C.-Sitzung wird für die Durchführung der Kongreßbeschlüsse über die Erweiterung der Jewish Agency eine entscheidende Phase bedeuten, weil das A.-C. zu den klaren Beschlüssen der Marshall-Gruppe Stellung zu nehmen haben wird. Es besteht kaum ein Zweifel darüber, daß das A.-C. die Voraussetzungen zur endgültigen Bildung der neuen Agency für gegeben eraenten wird. Auch außerhalb der zionistischen Bewegung und in Kreisen, die bisher 'die Palästina-Arbeit ablehnten und an einen Erfolg der Erweiterungsbemühungen offenbar nicht glaubten, wird die Entwicklung mit Aufmerksamkeit verfolgt. Es ist nicht verwunderlich, daß in solchen Kreisen, die sich mit der Materie noch nicht beschäftigt haben, eine ganze Reihe grundlegender Mißverständnisse über das Wesen der neuen Körperschaft unterlaufen. Wir wußten stets, daß viele unserer Gegner die tatsächlichen Voraussetzungen der Verhandlungen gar nicht kennen. Ein neues Beispiel dafür ist der Artikel, den die ״Jüdisch-liberale Zeitung“ an der Spitze ihrer letzten Nummer bringt. Der Verfasser, Dr. Arthur Lilienthal, spricht zum Teil Selbstverständliches in der Form von Bedingungen der deutschen Nichtzionisten aus, zum Teil verkennt er den Grundgedanken der Agency. Die Agency ist die in Art. 4 des Palästina-Mandates vorgesehene Körperschaft, die mit der Mandatarmacht bei der Durchführung des Mandates Zusammenarbeiten soll. Dies setzt natürlich eine Anerkennung dieses völkerrechtlichen Dokumentes und seiner Ziele voraus. Noch keiner nichtzionistischen Gruppe, die bisher ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt hat, ist es eingefallen, bezüglich des Palästina-Mandates Reservationen zu machen. Alle waren sich klar, daß es sich hier um einen gegebenen völkerrechtlichen Sachverhalt handelt, und daß die Aufgabe der Agencv nur die sein kann, daran mitzuwirken, daß das jüdische nationale Heim auf möglichst gesunden Grundlagen aufgebaut wird. Dies allein war auch Absicht der Survey-Commission. Es handelt sich eben um eine praktische Aufgabe, nicht־ um Fragen der Gesinnung. Die politischen Anschauungsunterschiede bleiben natürlich unberührt, da es ja sonst sinnlos wäre, weiter von ״Zionisten“ und ״Nichtzionisten“ zu sprechen. Ebenso ist es seltsam, wenn der Verfasser die Forderung nach nichtzionistischer Teilnahme an der Verwaltung erhebt, denn der ganze inhalt der Agency-Erweiterung besteht ja in nichts anderem, als daß Nichtzionisten, die das Palästina-Mandat anerkennen, in voller Verantwortung am Aufbauwerk mitwirken sollen. Als ״Bedingung“ stellt Dr. Lilienthal weiter die Forderung, daß die Einwanderung im Einklang mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten steht und daß die Siedlung im Geist friedlichen Zusammenlebens mit den Arabern geschieht. Beides ist offizielles Programm des Zionismus, freilich nicht, weil irgend jemand es als Bedingung stellt, solidem weil uns mindestens ebenso viel wie den völlig neu an die Sache Herankommenden an dem Neue Bücher Dr. J. Stoyanovsky hat soeben im Verlag von Langmans, Green & Co. in London ein Buch unter dem Titel: ״The Mandate for Palestine A Contribution to the Theory and Practice of International Mandates“ erscheinen lassen. Dieses Buch kommt nur wenige Monate später als eine ahnliehe Studie über das gleiche Problem von Dr. Manka Spieg e 1 unter dam Titel: ״Das Völkerrechtliche Mandat und seine Anwendung auf Palästina“, die in Graz erschienen ist. Beide Bücher geben eine völkerrechtliche Darstellung des alästinensischen Mandates, das in seiner Art eine besondere tellung unter den übrigen Mandaten einnimmt. Es soll, wie alle anderen Mandate, die Bevölkerung Palästinas zur Aus- Übung einer vollen Unabhängigkeit erziehen. Es soll aber daneben und vielleicht vor allem der Errichtung eines Nationalen Heimes für das jüdische Volk dienen, dessen historische Verknüpfung mit Palästina in dem Mandate anerkannt wurde und das zum größten Teil noch außerhalb Palästinas lebt. So erscheint die Mandatarmacht in Palästina nicht nur als eine Mandatarmacht im Interesse der Bevölkerung, die im Lande lebt, wie bei allen anderen Mandaten, sondern auch als die Vertreterin eines Volkes, das noch außerhalb des Landes sich befindet. Auf diese Weise kann man sagen, daß das Mandat über Palästina ein doppeltes Antlitz trägt. Die Frage ist oft diskutiert worden, ob diese Grundläge des Palästina-Mandates nicht im Widerspruch mit Art. 22 des Völkerbund-Paktes steht, Dr. J. Stoyanovsky beantwortet diese Frage negativ: ״Der Hauptzweck des Mandatsystems ist ja, Rassen, Völker oder Gemeinschaften, die aus verschiedenen Gründen noch nicht imstande sind, selbständig zu sein, zur Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu führen. Dies ist aber auch gerade der Zweck der Politik des Nationalen Heimes, die darauf abzäelt, dem jüdischen Volke die notwendige Beihilfe zu verleihen, um in Palästina eine unabhängige und sich selbst verwaltende Gemeinschaft zu bilden. So werden die grundlegenden Prinzipien nicht nur des Maudatsystems, sondern auch des Völkerbundes in der Politik des Nationalen Heimes verwirklicht! Es scheint kein rechtskräftiger Grund für einen Zweifel zu bestehen, daß diese ״״PoTOS ׳afrticL itls den' Prüi&piäi Her Nitianaiiili:jiad,def Selbstbestimmung folgt, auf welchen der Völkerbund-Pakt beruht. Die Besonderheit der Politik des Nationalen Heimes scheint dje. ^jjjdehpung dieses Prinzip? in‘der Weise zu sein, daß auph das, jüdische Volk in die Kategorie dieser Völker eingereiht wird.“ Der Verfasser behandelt dann in einem ersten Teile die Prinzipien des Jüdischen Nationalen Heimes und die auf sie bezüglichen Bestimmungen, in einem zweiten Teil die Ver- Pachtungen der Mandatarmacht gegenüber den Bewohnern des Landes und gegenüber dem Völkerbund und seinen Mitgliedern. Bei dieser Gelegenheit flicht der Verfasser in die «Darstellung auch eine wertvolle Erörterung der gesamten bisherigen palästinensischen Gesetzgebung ein, soweit sie öffentlich-rechtliche Interessen berührt. Der Begriff ״Nationales Heim“ ist völkerrechtlich ein neuer Begriff und wurde zum ersten Male in der Balfour- Deklaration im Jahre 1917 gebraucht, die die Grundlage des Palästina-Mandates bildet, soweit es sich auf die Errichtung eines Jüdischen Nationalen Heimes bezieht Die Balfour- Deklaration hat, wie der Verfasser richtig hervorhebt, keine nähere Bestimmung des Nationalen Heimes gegeben. Eine offizielle Interpretation dieses Begriffs wurde erst kurze Zeit vor der Mandaterteilung in dem britischen Weißbuch vom 3. Juni 1922 gegeben. In diesem Weißbuch, das als Churchill- Weißbuch bekannt ist, wird der Begriff des Nationalen Heimes und damit der Sinn des Palästina-Mandats näher umschrieben. Die Zionistische Organisation hat als Vertreterin des jüdischen Volkes diese authentische Interpretation der Politik des Nationalen Heimes sich zu eigen gemacht, und das Churchilische Weißbuch bestimmt seither die Mandat- Politik in Palästina. Diese Inteipretation beruht auf folgenden drei Grundsitzen: Das Jüdische Nationale Helm wird in Palästina errichtet, Palästina wird aber nicht in ein Jüdisches Nationales Heim umgestaltet. Das besagen die Worte des Churchill- Weißbuches, daß keine Rede von einer Unterordnung der arabischen Bevölkerung, Sprache und Kultur in Palästina, oder von einer Auferlegung einer jüdischen Nationalität auf die Einwohner Palästinas überhaupt als eines Ganzen sein kann. Palästina kann daher nicht so jüdisch werden, wie etwa England englisch ist. Den Unterschied aber zwischen den in Palästina selbst gleichberechtigten arabischen und jüdisehen Bevölkerungsteifen bildet der Umstand, daß das jüdische Volk als Ganzes, und nicht nur die in Palästina bestehende jüdische Gemeinschaft volle Möglichkeit erhalten soll, das Nationale Heim in Palästina zu errichten, daß also Palästina Nationales Heim für das gesamte Judentum ist, nicht nur für die in Palästina lebenden Juden, während es nur für jene Araber eine Heimstätte ist, die tatsächlich in Palästina leben. Es folgt aus dem ganzen Mandat, daß die jüdische Gemeinschaft in Palästina, die durch die Bemühungen des gesamten jüdischen Volkes wächst, in Palästina aus Rechtsanspruch und nicht aus Duldung ist. in dieser Weise sollten beiae Aufgaben des Mandats erfüllt werden. Was das Endziel des Palästinamandates anbelangt, schreibt darüber Dr. Stoyanovsky: ״Es ist unmöglich, die endgültige Form der Unabhängigkeit vorauszusehen, in die das Palä¬ Gelingen des Werkes liegt: daß die Anwendung dieser allgemeinen Grundsätze in der Praxis oft den Verantwortlichen vor schwere Entscheidungen stellt, kann natürlich der nicht ahnen, der bisher an den Schmerzen und Sorgen des nun 50 Jahre alten Werkes unbeteiligt war. Dr. Lilienthal stellt sich übrigens in der Frage der Siedlungsforrtien auf die Seite des Aktions־ Coniites gegen die Survey-Commission. Wir sind überzeugt, daß sich in Zukunft in der gemeinsamen Arbeit noch öfter inter* stina-Mandat ausmünden will, aber soweit man aus der allgemeinen Entwicklungstendenz schließen kann, scheint Palä* stina ein bi-nationaler Staat zu werden mit den arabische» und jüdischen Bevölkerungsgruppen als seinen national bestimmenden Elementen. Man hat einige Zweifel darüber gehegt und liegt sic bis zu einem gewissen Grade noch heute, ob dies die ursprüngliche Absicht der Verfasser des Mandates gewesen ist. Es ist erklärt worden, daß es die Verpflichtung der Mandatarmacht ist, Palästina in einen Staat zu verwandeln mit nur einem national-bestimmenden Element und — als eine Konzession an die Tatsachen der Situation einerseits und an neue internationale Ideen andererseits — einer Minorität, deren Schutz international garantiert werden soll. Die Meinungen darüber, welcher Teil der Bevölkerung Palistinas das national-bestimmende Element und welcher Teil die geschützte Minorität bilden soll, hängen natürlich von der nationalen oder rassenmäßigen Zugehörigkeit und den Sympathien der betreffenden Beurteiler ab. Die Auslegung, die die Mandatarmacht selbst über den Endzweck des Mandates gibt, scheint aber völlig verschieden zu sein und darin hat sie die volle Unterstützung der Permanenten Mandatskommission“. Allen denen, die über das Palästina-Mandat und die palästinensische Gesetzgebung sich informieren wollen, kann das Buch von Dr. Stoyanovsky ebenso warm empfohlen werden wie das von Dr. Spiegel, das in einem gewissen Sinne populärer ist. * Einen wichtigen Beitrag zu der Geschichte Syriens in den letzten drei Jahren hat Elizabeth P. Mac Callutn in ihrem Buche: ״The Nationalist Crusade in Syria“ geliefert. Dieses Buch, das im Herbst 1928 von der Foreign Policy Association in New York herausgegeben wurde, ist die erste zusammenhängende und ausführliche Darstellung des syrisehen Aufstandes vom Jahre 1925, seiner Ursachen, seines Verlaufes und der Versuche, die sich seither daran geschlossen haben, eine neue Ordnung in Syrien einzuführen. Die Verfasserin, die ihrem Buche eine ganz vorzügliche und erschönfende _ Bibliographie Jbeipgfbe« hat,. *»UaHB Jig.׳.,»? FerfüpB^ ׳S«:hÄufen Stiefle« ‘Mra«gez0Ä־!'pÄ׳ dieser Quellen eine detaillierte und durch ihre Qbjelritvitit sich auazeichnende Darstellung der Ereignisse zu geben. Die Verfasserin kommt zu dem Schluß, daß am Vorabend des Zusammentritts der Verfassunggebenden Nationalen Ver- Sammlung in Syrien Anfang Juni 4 1928 (bis zu diesem Zeitpunkt reicht die Darstellung der Verfasserin), drei Jahre nach Ausbruch der Revolution, die syrischen Nationalisten recht getan haben, indem sie nach der militärischen Niederwerfung des Aufstandes zu positiver Arbeit bereit waren und nicht etwa den Aufstand als einen Fehler betrachtet oder sich in eine erbitterte Stimmung zurückgezogen haben. Durch den Aufstand haben die Führer der nationalen Bewegung in Syrien zweifellos große Vorteile errungen. Sie hatten wohl nie gehofft, militärisch den Sieg zu behalten, aber sie hatten durch ihren Aufstand die allgemeine Aufmerksamkeit der Mandatskommission auf Syrien gelenkt und Frankreich gezwungen, langsam zu einem neuen Svstem der Mandatverwaltung überzugehen. Das nationale Einheitsbewußtsein der Svrier ist in den Jahren des Kampfes außerordentlieh gewachsen, und ein neues Selbstbewußtsein bat das syrisehe Volk zu erfüllen begonnen. ״Das Volk hat begonnen zu glauben, daß die Mandatarmacht gelernt hat, die Dringlichkeit seiner Wünsche und seine Entschlossenheit, seine politische und persönliche Freiheit zu erlangen, zu respektieren. Das betrachtet es als eines der zufriedenstellendsten Ergebnisse des Aufstandes.“ Zum Schluß untersucht die Verfasserin den Einfluß der Permanenten Mandatskommission des Völkerbunds auf den Gang der Ereignisse in Syrien. Wenn auch der direkte Einfluß nicht groß gewesen ist und wenn auch die französische Regierung nur mit Mühe und mit äußerster Verzögerung dazu zu bringen war, die Wünsche der Mandatskommission zu erfüllen und die gewünschten Reformen vorzunehmen, so hat doch zweifellos die Publizität, die mit den Verhandlungen der Mandatskommission verbunden war, dazu beigetragin, die Mißstände der französischen Mandatsverwaltung zu mildern. Etwas merkwürdig ist der Schluß, zu dem die Verfasserin gelangt, wenn sie schreibt, daß die Nationalisten das Mandatsystem einer direkten Kolonialverwaltung vorziehen. Das ist doch selbstverständlich, denn vor den Nationalisten steht nicht die Frage: Mandatsystem oder Kolonialverwaltung, sondem Mandatsystem oder Freiheit. Daß das Mandatsystem noch immer besser ist, als direkte Koionialverwaltung, leugnet niemand. Aber die Verfasserin ist vollständig im Rechte, wenn sie darauf hinweist, daß der Schlüssel zur Lösung des syrischen Problems weder beim Völkerbund noch bei Frankreich liegt, sondern vor allem bei den Syrern selbst, bei der Frage, ob die Syrer lernen werden, ihren Individuen- und Gruppenegoismus gegenüber den Interessen des Ganzen zurücktreten zu lassen, und ob sie mit Beharrlichkeit, Arbeit und voller Hingabe ihrer Kräfte den verantwortungsvollen Aufgaben der notwendigen Reformen ihres Lebens auch 1m Frieden werden nachkommen können. Das durch Karten gut illustrierte Buch von Elizabeth P. Mac Callum ist jedem zu empfehlen, der sich für die Ent- Wicklung Syriens und der französischen Mandatsverwaltung interessiert. H. K. essante Situationen ergeben werden, wo in Einzelfragen Nicht- Zionisten mit Zionisten zusammen gruppiert sein werden, statt daß die Scheidung zwischen den beiden Lagern verläuft. Voraus- Setzung ist der Wille zur Mitarbeit um des Werkes willen, das seinem Wesen nach ein gesamtjiidisches ist, an dem die einzelnen Partner wohl aus verschiedenen Motiven mitwirken, dessen Charakter und Ziel aber eindeutig feststeht.

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