Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIII (1928)
- Issue
- Heft 70 (4.9.1928)
- Date
- 1928-09-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Mit Unicrhaltungs-Beilage Einzelnummer 0,25 Goldmark JÜDISCHE RUNDSCHAU Redaktion und Verlag Berlin W 15, MeinekestraQe 10. Erscheint jeden Dienstag und Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 2,— Goldmark, vierteljährlich 5.75 Goldmark. An1!<!>d1<bon1»!!1*nt• werdrn in der Wibrnn( der eimelaea Linder berechnet. Anzeigen -Verwaltung Jüdische Rundschau G.m.b.H., Berlin W15, Meinekestr. 10 Telephon: Amt Bismarck 7165—70. Telephon: Bismarck 7165-70־. Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392 Für Ocattrreieh! Postipark&siauanit Wien, Konto Nr. 156030. Für Tichecboilowakei: roiitparkatstnamt Prag, Konto Kr. 59410. Für Polen: PosUparkaiveaaiat Warteb■«, Konto Nr. 190708. Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. Nummer 70 | Berlin, 4. IX. 1928 Aas«itf«npr*U:3g91pftH.N0apftretUezei)eO,SGG-‘M. St*U«Bftt«ek90,35 G-M. AnselgenschlaB: Dienatng und Freitag nachmittag! 4 Uhr, י״ם אלול׳ תרס״ח | xxxill. Jahrg Oer Zionismus erstrebt für des Jüdische Volk die Schaffung olnor öffentlich - rechtlich gesicherten HelmstIHe in Pallstina. ״Baseler Programm.** Die Minderheiten in Genf Das Vertrauen zum Völkerbund erschüttert Genf, 29. August. (J. T. A.) Am 29. August wurde in Genf der Vierte europäische Minderheitenkongreß in Anwesenheit von etwa 70 Delegierten, die 35 Minderheitengruppen aus 14 Ländern vertreten, mit einer Ansprache des slowenischen Abgeordneten im italienischen Parlament, Dr. Wilfan, eröffnet. Von jüdischer Seite wohnen den Verhandlungen bei: das Mitglied des Präsidiums des Kongresses und der Exekutive Leo Motzkin vom Komitee für die Rechte der jüdischen Minderheiten, die Abgeordneten des polnischen Sejm J. G r ü n b a u m und Dr. Leon Reich, das Mitglied des lettländischen Sejm Rabbiner Nurok, Dr. Emil Margulies (Leitmeritz, Tscliechoslowakei), das Mitglied des litauischen Sejm Dr. J. R o b 1 n - son und Dr. Markus Kraemer (Czernowitz). Dr. Wilfan bezcichnetc in seiner Eröffnungsansprache als den Hauptgegenstand der Tagung die Erörterung des Themas ״Minderheiten und Völkerbund“. Der Völkerbund müsse angesichts der nationalen Unduldsamkeit ernsthaft an die Behändlung des Minderheitenproblems herantreten, ein ständiger Ausschuß für Minderheitenfragen beim Völkerbund müsse geschaffen werden. Nach Ansprachen des Deutschen Schiemann aus Letfland und des Vertreters Kataloniens ergriff Leo Motzkin das Wort und führte aus: Der Völkerbund muß es verstehen, daß, wenn er den Minderheiten gegenüber seine Pflicht nicht tut, er die Minderheiten zwingt, bei jenen Staaten Schutz zu suchen, in denen ihre Volksgenossen die Staatsnation sind. Wenn sich ein Zustand herausbildet, wo die deutschen Minderheiten in den verschiedenen Ländern nicht in Genf, sondern in Berlin Schutz SHCfiea, die polnischen Minderheiten das gleiche in Warschau, die tBifariscnot Minderheiten dies in Budapest tun, so werde ein# ttnefqÄÄIl:|e politische Situation entstehen, die dem Fr|f|€|:jbträflp.;se|n.#wird.. Wir ■ Juden ׳ stünden in einem zendeinen Staat F|6ail%e^iC1Jtfd'ätJdh diejenigen, die an seiner absoluten Unparteilichkeit gezweifflt hatten, sagten sich: ״Mitoch schelo lisenmo bo lischmo“ (Motzkin sprach diese Worte hebräisch). Motzkin schloß mit dem Appell an den Völkerbund, seiner Pflicht gegen die Minderheiten eingedenk zu sein. Dr. Emil Margulies erinnerte daran, daß Clemenceau von der Pariser Friedenskonferenz aus dem damaligen polnischen Ministerpräsidenten Paderewski in einem Brief die Minderheitenrechte als Grundsätze der menschlichen Gesittung bezeichnet hat; die Assimilationstheorie, von Mello-Franco und Politis vertreten, der auch die Minderheitsabteilung des Völker- Bundes offensichtlich anhängt, sei im Jahrhundert der religiösen Freiheiten und der Koalitionsfreiheit eine Unmöglichkeit. Schließlieh bekannte sich Dr. Margulies trotz allem als Anhänger des Völkerbundes, wenn an diesem auch allerlei Kritik berechtigt erscheine. Zu dem Thema Organisation liegt u. a. ein von Leo Motzkin ausgearbeitetes Projekt vor, über das der Kongreß beraten wird. Das Referat über kulturelle Zusammenarbeit zwischen den Minderheiten und ihren Völkern wird Dr. J. Robinson halten und dabei auch Vorschläge über den Ausbau der Bibliographie machen. Am zweiten Verhandlungstag hielt der jüdische Vertreter Dr. ]. Robinson, Kowno, sein Referat über die kulturelle Arbeit der Nationalitäten und ihre kulturellen Beziehungen zu den Stammvölkern. Seine Ausführungen machten starken Eindruck. Es wurde hierauf folgende Resolution gefaßt: ,,Der Kongreß stellt fest, daß ohne wechselseitige kulturelle Beziehungen der gleichnationalen Gruppen unterein־ ander bzw. mit dem Stammvolke eine gedeihliche kulturelle Entwicklung unmöglich ist. Der Konkreß erachtet es somit in der Natur des nationalen Wesens begründet, daß die einzelnen Volksteile untereinander und mit der gesamten Nation bzw. dem Stammvolke kulturelle Beziehungen unterhalten und pflegen. Der Staat darf diese wechselseitigen kulturellen Beziehungen und ihre praktische Betätigung durch keine Maßnahme irgendwelcher Art behindern.“ Ueber das Verhältnis zwischen Völkerbund und Minderheit sprach der jüdische Vertreter Nurok (Riga). Er sagte u. a,: Es ist hier über die Neubesetzung der Leitung der Minderheiten-Abteilung des Völkerbundes gesprochen worden. Wir hatten keinen Anlaß mit Herrn Colban zufrieden zu sein. Ich erinnere mich, als im Jahre 1924 hier in Genf der interparlamentarische Kongreß im Sitzungssaale des Völkerbundes tagte, besuchte eine Delegation der Minderheiten-Abgeordneten, unser heutiger verehrter Präsident Dr. Wilfan und die hier weilenden Abgeordneten Neumann und ich, Colban. Wir informierten ihn eingehend über die Minderheiten-Zustände in Europa. Wir erwarteten später vergebens irgendwelche Maßnahmen. Die Zusammenarbeit der Minderheiten mit den internationalen Verbänden ist geeignet, die berühmte ״Lovalitätsfrage“ aufzuklären. Die Behauptung mancher Mehrheitsvölker, daß wir vorerst mit einem Loyalitätszeugn isse ausgerüstet sein müßten, um Anspruch auf Menschenrechte erheben zu dürfen, erinnert auffallend an eine gewisse Episode im zaristischen Rußland. In der Zeit der schwersten Unterdrückung der,sogenannten ״FremdjSSIkuf.‘, ließ der damalige Ministerpräsident Stolypin in der WKmm■ ■ mvm&m-Wttf ffalle«״ ״ :״Zttnfcftst muß eine' Beruhigung der Fremdvölker eintreten, dann erst wird man von Reformen sprechen können.“ Dasselbe Bild haben wir leider noch heute vor Augen, wo die modernen Stolypine in Ost- und Westeuropa, ungeachtet aller Lehren des Weltkrieges mit seinen Freiheitslosungen und Begleiterscheinungen, das gleiche Wort wiederholen, welches das russische Riesenreich zu Fall gebracht hat: Zuerst Loyalität und dann erst Vollberechtigung. Das jüdische Volk, für dessen Minderheiten ich hier 211 sprechen die Ehre habe, hat bereits vor vielen Jahrtausenden, als die Welt noch im tiefsten Dunkel gehüllt war, die Idee der Verbrüderung der Völker durch den Mund der Propheten verkündet und einen wirklichen Völkerbund vorausgesehen. Wollen wir uns nun der Hoffnung hingeben, daß der heutige Völkerbund endlich von dieser hohen Verbrüderungsidee durchdrungen werden wird. Der Kongreß faßte in der Folge eine Resolution, in der es heißt, daß das Vertrauen der 40 Millionen Seelen umfassenden Minderheiten zum Völkerbund als dem Garanten der Minderheitenrechte schwer erschüttert sei. Leo Motzkin wurde auch diesmal in das Präsidium des Kongresses gewählt. Das britisch ״ tramjordanische Abkommen K-y, Genf, den 1. September. In seiner heutigen Sitzung nahm der Völkerbundrat den Bericht der Ständigen Mandatskommission über ihre achte, im Juni I. J. abgehaltene Tagung entgegen. Der das am 20. Februar 1' J. Unterzeichnete britisch-transjordanische Abkommen betreffende Passus des Berichtes der Kommission an den Rat wurde in der vorigen Nummer der ״Jüdischen Rundschau“ wörtlieh wiedergegeben. Die Kommission brachte darin zum Ausdruck, daß ihrer Ansicht nach das Abkommen vor seinem Inkrafttreten einer formellen Zustimmung seitens des Rates bedürfe und daß überdies gewisse Artikel des Abkommens nicht mit den Bestimmungen des Mandates vereinbar sind. Hierzu gab Lord Cushendun dem Rate im Namen der britischen Regierung eine längere Erklärung ab, worin er die Stellungnahme der britischen Regierung und ihre Ansichten, was das britisch-transjordar.ische Abkommen anbetrifft, darlegte. Zunächst erklärte er, daß das britisch-transjordanische Abkommen keineswegs mit dem Vertrage zwischen Groß- Britannien und dem Irak zu vergleichen sei. Bei letzterem verhielt es sich nämlich so, daß der Rat ursprünglich dieses Land durch Großbritannien direkt administriert sehen wollte, und erst die rasche, unerwartete Entwicklung des Irak hat die britische Regierung zur Ueberzeugung geführt, daß es am besten wäre, mit dem Irak als selbständigem Staat einen Vertrag zu schließen und diesem Vertrag׳ die das Mandat betreffenden Bestimmungen einzuverleiben, so daß der Völkerbund deren Ausführung überwachen kann. Dieses Vorgehen bedurfte natürlich der Genehmigung des Völkerbundrates. In Transjordanien hingegen bleibt das palästinensische Mandat in Anwendung und Großbritannienistweiterhindirektverantwortlich für die Ausführung aller auf dieses Land Anwendung findender Bestimmungen des Palästinamandates. Diese Tatsache genügt schon allein, um zu erklären, warum Großbritannien es nicht für notwendig gefunden habe, die Zu- Stimmung des Rates einzuholen, man kann außerdem noch darauf hinweisen, sagte Lord Cushendun, daß Art. 25 des Palästinamandates und der Ratsbeschhiß vom 16. September 1922 betreffs dieses Artikels dem Mandatar das Recht geben, ״solche Verfügungen über die Verwaltung dieses Gebietes zu treffen, die er für notwendig hält“ und daß das Abkommen mit dem Emir eben eine solcher ״Verfügungen“ ist. Was nun den von der Kommission festgestellten Wider- Spruch zwischen Art. 2 des Abkommens und Art. 1 des Mandates anbetrifft, so berief sich Lord Cushendun aut Art. 22 der Satzung, worin es heißt: ״Gewisse Gemeinwesen, die ehemals zum türkisehen Reiche gehörten, haben eine solche Entwicklungsstufe erreicht, daß sie in ihrem Dasein als unabhängige Nationen vorläufig anerkannt werden können unter der Bedingung, daß die Ratschläge und Unterstützung eines Mandatars ihre Verwaltung bis zu dem Zeitpunkte leiten, wo sie imstande sein werden, sich selbst zu leiten.“ Die Uebertragung der Vollmachten zur Gesetzgebung und Verwaltung durch Großbritannien aut die Regierung Transjordaniens entspräche also dem Geiste des Art. 22 der Satzung und ist um so mehr berechtigt, als der Rat in seinem Beschlüsse vom 16. September 1922 folgendes sagte: ״Bei der Ausführung des Mandates in Transjordanien wird die Verwaltungstätigkeit, die in Palästina der Palästinaverwaltung zufällt, in Transjordanien unter der allgemeinen Kontrolle der Mandatarmacht stehen.“ Der Rat gab darin, nach Ansicht Lord Cushenduns, klar zum Ausdruck, daß Großbritannien, ohne irgendwie das Mandat zu verletzen, dazu berechtigt sei, seine Vollmachten auf den Emir zu übertragen und für sich nur die allgemeine Kontrolle, bei Beibehaltung der vollen Verantwortung gegenüber dem Rat, zu behalten. Der Rat nahm auf Antrag seines Berichterstatters diese Erklärungen des Vertreters Großbritanniens zur Kenntnis und unterstrich in seinem Beschlüsse die Tatsache, daß die britische Regierung weiterhin für die Ausführung aller auf Transjordanien andwendbaren Bestimmungen des Palästinamandates veratitwörtlich sei. Die nächste Tagung der Mandatskommission wird uns zeigen, ob die Kommission die Erklärungen Lord Cushenduns ebenso unanfechtbar finden wird, wie es der Rat getan hat. Die Palästinaregtening Von Dr. Menasche Ben Ephraim, Jerusalem. Vor kurzem ist hier dargelegt worden, daß sich die öffentliche Meinung Palästinas in letzter Zeit intensiv mit den ״Regierungsproblemen“ zu beschäftigen beginnt1). Die arabische Presse ist hierin durchaus führend, während die jüdischen Zeitungen naturgemäß in ihrer Kritik zurückhaltender sind. Die arabische Kritik hat sich zu konkreten Forderungen verdichtet, die in Form von Memoranden durch die neugewählte Exekutive des arabischen Kongresses der Regierung überreicht wurden. Mit Recht wurde darauf hingewiesen, daß manche der arabischen Vorschläge, soweit Sie rein wirtschaftlich sind, auch von jüdischer Seite Unterstützung finden müßten, zumal gemeinsa m vorgebrachte Forderungen selbstverständlich von größerer Wirksamkeit sein würden. Das arabische Interesse konzentriert sich vor allem auf die Zusammensetzung des Regierungsapparates und seine hohen Kosten, und es vergeht beinahe kein Tag, an dem nicht in der Presse eine Herabsetzung der Zahl der englischen Beamten gefordert oder gegen deren ״fette Gehälter“ protestiert wird, während im Gegensatz dazu die Besetzung der höheren Beamtenposten durch Palästinenser und die Aufbesserung der niedrigen Bezüge der durchweg palästinensischen unteren Beamtenschaft verlangt wird. Auch auf jüdischer Seite begegnet man vielfach solchen Forderungen, und es scheint deshalb angebracht, einen kurzen Ueberblick über die Zusammen- Setzung der Palästinaregierung zu geben, um so einen tatsächlichen Untergrund für eine Diskussion zu bieten, zumal manches davon auch in zionistischen Kreisen nicht hinreichend bekannt sein dürfte. Die Palästinaregierung ist, wie auch die Regierungen der englischen Protektorate und Kolonien, ganz allgemein gesprochen ein Abbild der englischen Regierung. Dfe Krone wird durch den Oberkommissar vertreten, dem Premierminister entspricht der ״Chief Secretary“, während die Ressortminister in Palästina durch die Abteilungsleiter für Erziehung, öeffentliche Arbeiten, Gesundheit usw. wiedergegeben sind. Natürlich entspricht die Palästinaregierung nicht in allem dem Londoner Vorbild. So ist die Stellung des Oberkommissars nicht nur rein repräsentativ wie die des englischen Königs, und andererseits ist der Chief Secretary ungleich dem Prime Minister kein primus inter pares, sondern den Abteilungsdirektoren durchaus vorgesetzt. Ihm unterstehen sechs Unterstaatssekretäre, ein Preß- und Uebersetzungsbüro mit zahlreichen Unterbeamten, die zusammengefaßt das Sekretariat bilden. Hier ist das eigentliche Zentrum der Regierung, in dem alle Vorschläge der Departements sowie die Eingaben seitens der Bevölkerung zur endgültigen Entscheidung gelangen. Ein fundamentaler Unterschied besteht aber zwischen der englischen und der palästinensischen Regierung: das Fehlen eines Pariamentes, dem die oberste Entscheidung über die Ver- Wendung der Steuergelder Vorbehalten ist. An seine Stelle tritt in Palästina der ״Advisory Council“ des Oberkommissars, der bekanntlich, nachdem die Araber seinerzeit ihre Beteiligung abgelehnt haben, nur aus den Departementschefs besteht, in Wirklichkeit aber das Colonial Office in London, an dessen Zustimmung alle irgendwie wichtigen Beschlüsse der Palästinaregierung, vor allem natürlich die Aufstellung des Budgets, gebunden sind. Hier hat ja auch der letzte arabische Kongreß radikal eingesetzt und kurzerhand die Einführung des pariamentarischen Regimes verlangt. Diese Forderung wird nicht nur damit begründet, daß das Volk ein Recht habe, über die Verwendung der Steuergelder, die jetzt völlig in den Händen der englischen Beamtenschaft ruht, zum mindesten mitzubestimmen, sondern auch damit, daß der Beamtenapparat als solcher viel zu kostspielig ist, was wiederum auf die übertriebene Bevorzugung von Engländern zurückzuführen sei. Ohne auf die prinzipielle Seite dieser Frage eingehen zu wollen, sei hier nur eine Darstellung des tatsächlichen Zustandes gegeben. Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der palästinensischen Beamtenschaft sowohl ihrer Volkszugehörigkeit nach, als auch in ihrer Verteilung auf hohe und niedere Stellen. Oberbeamte io % Unterbeamte in % Zu. sammen in % Jabresgehalt Geaamtsumme in % Engländer 222 52.9 316 18.6 538 25.1 £ 421 510 58.2 Araber 160 38.1 919 54.1 1079 50.4 £ 210 510 29.0 Juden 38 9.0 488 27.3 526 24.5 £ 92620 12.8 Zusammen 420 100.0 1723 100.0 2143 100.0 £ 724 640 100.0 Wir ersehen aus dieser Aufstellung, daß die 2143 Beamten der Palästinaregierung dem Staat jährlich beinahe ב) Siehe den Artikel ״Zum Regierungsbudget“ in Nr. 61 der ״Jüdischen Rundschau“ vom 3. August 1928.