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Jüdische Rundschau · 1927-08-05 · Heft 62 (5.8.1927) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 62 (5.8.1927)
Date
1927-08-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Einzelnummer 0,40 Goldmark JÜDISCHE RUNDSCHAU Redaktion und Verlag Berlin W15, Meinekestrafie 10. Erscheint jeden Dienstag und Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 135 Goldmark, viertel)thrlich 5,25 Goldmark. Auilandsahonnemeat* werden in der Wlhnmf der einitlnen Linder berechnet 5. VIII. 1927 Anzeigen •Verwaltung Jüdische Rundschau G.m.b.H., Berlin W15, Meinekestr.10 Telephon! Amt Bismarck 7165—70. Aaceifenpreisi 8 getpeit-NonpereiUeiei!« 030 G.-M. Stelleogwoehe 0,25 G.-M. AuetgeaseUmti Dienetag und Freitag nachmittag« Uhr. Telephon! Bismarck 7165 - 70■ Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392• Für Oesterreich: Poateparkaaienamt Wien, Konto Nr. 156 030. Für Tschechoslowakei! Postsparkassenamt Prag, Konto Nr. 59 <10. Für Polen: Postsparkaaseaamt Warschao, Konto Nr. 190708. Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. Dar Zionismus erstrebt für das indische Volk die Schaffung einer dWentlich ■ rechtlich gesicherten Heimstütte in Psllstlna. ״Baseler Programm.» Kongrefjwahlen am 7. und 8. August Mittel gegen die Arbeitslosigkeit Von Dr, Arthur Ruppin. An die Ortswahlkonnnissionen und an die Wähler in Deutschland! Wir machen noch einmal darauf aufmerksam, daß die Inhaber von Schekelquittungen für das Jahr 5687 nur dann wahlberechtigt sind, wenn der Betrag für die betreffende Quittung bereits an die Landesschekelkommission (bzw. an die Ortsschekelkommission) in bar abgeliefert worden ist, d. h. also, wenn der betreffende Schekelblock v o r d e r W a h I mit der Landesschekelkommission (bzw. der Ortsschekelkommlssion) abgerechnet wurde. Die Leiter des Abstimmungsgeschäfts haben also — besonders dort, wo die Ortswahl־ komtnission es versäumt hat, eine Wählerliste aufzustellen — die ihnen als Wahllegitimation vorgelegten Schekelquittungen durch ^gleich der Quittungsnummer mit einer von der Ortsschekelkommission rechtzeitig beizubringenden Liste der abgerechneten Schekelblocks zu kontrollieren. Die Zulassung von Wählern, die auf Grund von Schekelquittungen nicht abgerechneter Schekelblocks ihr Wahlrecht ausüben, gefährdet die Gültigkeit der Wahl in dem betreffenden Ort und hat unter Umständen die Annullierung des gesamten Wahlergebnisses dieses Ortes durch die H auptwahlkommission zur Folge. Das gleiche gilt selbstverständlich für die schrlftliehen Wahlen. Schekelquittungen in Wahlbriefen werden ,f^yjler Hauptwahlkommission nur bestätigt, daß der betreffende Schekelblock abgerechnet und der Betrag bei ihr eingegangen ist. SI Die Ortsschekelkommissionen, die Schekelver- Ü| trauensleute und sämtliche Inhaber von Schekel- Hl blocks werden daher dringend aufgefordert, alle Hg noch in ihren Händen befindlichen Schekelblocks Hl so rechtzeitig an die LandesschekeIkommission HÜ (Adresse: Zionistische Vereinigung für Deutsch- S land, Berlin W15, Meinekestr. 10) abzuschicken, ■ daß die Blocks spätestens am Don- _ nerstag, den 11. August vormittags in H| Berlin eintreffen. Die vereinnahmten und Hl noch nicht abgeführten Schekelgelder müssen in B eingeschriebenen Briefen (evtl. Exg| preßbriefen) ebenfalls so rechtzeitig an die Üi Landesschekelkommission (Zionistische Vereini- §§f gung für Deutschland) überwiesen werden, daß sie IH spätestens am 11. August vormittags fH in Berlin eintreffen. Wir verweisen im übrigen auf die Bekanntmachung im Innern dieser Nummer und lenken die Aufmerksamkeit der Ortswahlkommissionen noch einmal auf die Veröffentlichungen in Nr. 51 und 63 der ״Jüdischen Rundschau“. Berlin, den 4. August 1927. Die Hauptwahlkommission für die Wallen zum ' -XV, Zionistenkongreß in, Deutschland. Zwei wfehtige Gutachten Das offizielle Organ der Exekutive, ״The New Judaea“ (London) veröffentlicht in seiner letzten Nummer die zwei Outachten, welche zwei der bedeutendsten landwirtschaftlichen Sachverständigen Englands über die landwirtschaftlichen Probleme Palästinas und die jüdische Siedlung erstattet haben. Es ist dies erstens Sir John Russell, der Direktor der Rothamsted-Versuchsstation und zweitens Dr. John Orr, Direktor des Rowett-Forschungsinstituts, die beide im April 1927 zusammen mit dem Vorsitzenden des pariamen־ tarischen Komitees für Unterstützung von Forschungen, Major Elliot, Palästina besuchten. Die Initiative zu dieser Reise war von der Zionistischen Organisation ausgegangen, die mit dem britischen Empire Mark etin g Board, der offiziellen Stelle für die Fragen des Produkten-Marktes innerhalb des britischen Weltreiches, in Verhandlungen getreten war. Der Board, der die Bedeutung der Sache würdigte, stimmte zu, ein Budget von 1500 Pfund für eine Kommission auszusetzen, wenn die Zionistische Organisation sich mit dem gleichen Betrag beteiligt. Es wurde ein Komitee eingesetzt, bestehend aus Mr. John Crichton, M. A., B. Sc., vom Rowett Research Institute in Aberdeen, Dr. Herzberg-Fraenkel und Dr. M a g a s a n i k, von denen die beiden ersten Palästina im Dezember 1926 besuchten. Als Gutachter standen ihnen die beiden hervorragenden Gelehrten Russell und Orr zur Seite. Wir werden in der nächsten Nummer die beiden hochinteressanten Gutachten auszugsweise wiedergeben und begnügen uns heute mit der Feststellung, daß sie im Endergebnis ein äußerst günstiges Urteil über unsere bisherige landwirtschaftliehe Kolonisation abgeben. Der Feldzag gegen Tote Die Verwüstungen, die durch antisemitische Rowdies am 28. Juli auf dem jüdischenFriedhofinKöln angerichtet wurden, stellen sich als weit schwerer heraus, als nach den ersten Mitteilungen anzunehmen war. Die Täter haben sämtliche Grabsteine umgestürzt und einen großen Teil der• selben zertrümmert. Der Friedhof macht einen geradezu niederschmetternden Eindruck. Der mit der Untersuchung beträufe Kriminalkommissar erklärte, daß er etwas derartiges an Zerstörungswut in seiner langjährigen Praxis nicht erlebt habe. Es ist dies seit etwa zweieinhalb Jahren die 39. S c h ä n düng von jüdischen Grabstätten. Wahrend aber bisher die Verbrecher sich auf Friedhöfen kleinerer Gemeinden betätigten, haben sie hier zum ersten Maie auch den Friedhof einer Großstadt heimgesucht. Ehe Zeitungen fordern, daß alles geschehe, um diesmal eine Aufklärung herbeizuführen und die strenge Bestrafung der Täter zu erreichen, andernfalls sei ein Ende dieser Kette von Grabschändungen nicht abzusehen. Die orthodoxe jüdische Gemeinde Kölns hat einen Aufruf erlassen, in welchem sie die Bevölkerung bittet, zur Aufklärung der Grabschändungen auf dem Friedhof der Gemeinde beizutragen. Sie setzt für zweckdienliche Angaben eine Belohnung von 1000 Mark aus. Mutig und edel ist wahrhaftig dieser Kampf gegen Tote; die deutsche Oeffentlichkeit sollte dagegen protestieren, daß man dies als eine besondere Abart germanischen Heldentums erscheinen lassen möchte. . Die Jüdischen Gemeinden ln Palästina Jerusalem, 29. Juli. (J.T.A.) Die Jüdische National- Versammlung in Palästina (Assefath Haniwcharim) tritt im Oktober dieses Jahres zusammen, um über die Organisierung der palästinensischen Judenheit gemäß den Bestimmungen der am 16. Juli in der ״Official Gazette“ veröffentlichten, von der britischen Regierung bereits genehmigten jüdischen Gemeindeordnung Beschlüsse zu fassen Die Gemeinde- Ordnung enthält auch Bestimmungen über Organisation und Tätigkeitsgebiete des Waad Leumi (Nationalrats der, paiästinensischen Juden), der von der Assefath Haniwcharim, dem Oberrabbinat und den lokalen jüdischen Gemeinden gewählt werden soll. Die Gemeindeordnung sieht das Bestehen von nur einer jüdischen Gemeinde in jedem Orte vor, sie enthält aber auch Bestimmungen betreffend die Bildung autonomer Kongregationen innerhalb der jüdischen Gemeinden mit eigenen Schacht- und Begrabnisinstituiionen. Auch die Absonderung von der allgemeinen jüdischen Gemeinde wird in Betracht gezogen. Die palästinensische Judenheit wartet bekanntlich seit sieben Jahren auf die Einführung einer Gemeindeordnung, die die gesetzliche Lage der jüdischen Gemeinden in Palästina fixiert. Unmittelbar nach der ersten Tagung der Assefath Haniwcharim, Oktober 1920, ist an die Regierung wegen der Schaffung einer jüdischen Gemeindeordnung herangetreten worden. Das Pressebüro der Agudas Jisroel meldet: Das am 16. Juli 1927 veröffentlichte Gemeindegesetz in Palästina tritt erst am 16. August in Kraft. Es ist im Laufe des Monats noch Gelegenheit gegeben, in Einzelheiten Aenderungen zu beantragen. Zu diesem Zweck ist Herr Rechtsanwalt Dr. Isaak Breuer namens des Geschäftsführenden Ausschusses der Agudas Jisroel nachLondongefahren,um dem Kolonialministerium die Vorschläge der Agudas Jisroel und des Waad Hair Hoaschkenasi in Jerusalem zu unterbreiten. Ueber die Einzelheiten der neuen Gemeinde-Ordnung, die uns in dem Regierungsblatt ״Official Gazette“ gedruckt vorliegt, werden wir nächstens berichten. Palästina und Transjordamen Jerusalem, 1. August (J. T. A.) Einige transjordänische Scheiks haben bei der Palästina-Regierung Protest eingelegt gegen den angeblichen Beschluß Großbritanniens, das Gebiet von Hama in der Nähe von Samakh in Trans- Jordanien Palästina einzuverleiben. (Es handelt sich wohl um das von der Ruthenberg-Compagnie erworbene Gebiet. — A. d. R.) Das Wahlresaltat in der Tschechoslowakei Aus der Tschechoslowakei wird uns folgendes vorläufiges Wahlresultat gemeldet: ln Wahlkreis I erhielt die Liste des ״Linken Zentrum — Arbeitendes Erez Israel“ 5 Mandate, die ״Radikalen“ 1 Mandat (Dr. Margulies). Im Wahlkreis Ii (Slowakei und Karpatho-RuBland) erhielt das linke Zentrum 1, Misrachi I; das 3. Mandat des 11. Wahlkreises wird entweder dem Unken Zentrum oder den Radikalen zufallen. Es gibt drei Stufen im Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit: 1. Unterstützung, 2. Notstandsarbeiten, 3. Siedlungsarbeiten. Von diesen drei Stufen ist die erste, die Unterstützung der Arbeitslosen, die billigste, aber auch die wertloseste. Sie ist billig, denn es ist möglich, einen Menschen, der nicht arbeitet, mit etwa fünf Piaster pro Tag vor dem Verhungern zu schützen, aber sie ist wertlos, da sie weder für den Arbeitslosen, noch für den Aufbau Palästinas irgendetwas Dauerndes leistet. Mit Recht ist deshalb die Arbeitslosenunterstützung von allen Seiten als eine in jeder Beziehung ungeeignete Lösung verurteilt worden. Wenn die zionistische Exekutive sie doch angewendet hat, so war es deshalb, weil sie durch die geringen ihr zur Verfügung stehenden Mittel gezwungen war, zu der billigsten Lösung zu greifen. Die zweite Stufe, Schaffung von Notstandsarbeiten (oder besser: Ameliorationsarbeiten), läßt zwar den Arbeitslosen, wenn die Notstandsarbeit beendigt ist, in demselben Zustande, in dem er früher war; sie kann aber, wenn die Notstandsarbeiten richtig ausgewählt werden, zum Beispiel zu Entsumpfungs- und Bewässerungsarbeiten oder zum Wegebau in unseren Siedlungen, für den Aufbau Palästinas von dauerndem Nutzen sein. Insofern ist sie bedeutend besser als die Unterstützung. Sie hat aber den Nachteil, daß sie viel teuerer ist. Erstens kann ein Mensch, der schwere körperliche Arbeit verrichtet, nicht mit fünf Piaster täglich auskommen, sondern muß mindestens das dreifache haben. Zweitens sind bei den Notstandsarbeiten in fast allen Fällen nicht nur Ausgaben für die menschliche Arbeit, sondern zugleich auch für Material, Transport, technische Leitung •erforderlich. Man muß damit rechnen, daß Notstandsarfeitett^ia^a. vier- bis fünfmal 80 teuer auch dritte Personen oder Körperschaften heranzuziehen, die an der baldigen Ausführung der Notständsarbeiten interessiert sind, Aber bei dem Mangel an Kapital, der jetzt in Palästina herrscht, wird die Anteilnahme dieser Dritten an den Kosten im allgemeinen nur gering sein, und man wird, selbst wenn man von Dritten eine gewisse Beteiligung erlangt, doch immer damit rechnen müssen, daß Notstandsarbeiten die Zionistische Organisation mindestens dreimal soviel kosten als Unterstützung. Die dritte Stufe, die Stufe der Siedlungsarbeiten, ist diejenige, bei welcher der Arbeitslose solche Arbeiten verrichtet, die für ihn selbst später die Grundlage oder zumindest eine Erleichterung einer dauernden Existenz werden können. Hierzu gehört in erster Linie die Entsumpfung, Entsteinung oder sonstige Verbesserung (Wasserbeschaffung, Wegebau) von Boden für neue landwirtschaftliche Siedlungen (eventuell auch die Errichtung von Gebäuden für die Siedler) oder der Bau von städtisehen oder vorstädtischen Arbeitersiedlungen, in denen der Arbeitslose selbst später ein Häuschen bewohnen kann. Diese Methode vereint die beiden erwünschten Ziele: sie nützt dem Arbeitslosen selbst, indem sie ihm seine zukünftige Existenz erleichtert, und sie nützt gleichzeitig auch dem Aufbau Palästinas. Aber diese Methode ist wiederum noch teuerer als die zweite Methode, weil der Arbeitslose nur dann aus seiner Arbeit Früchte ziehen kann, wenn diese Arbeit bis zu Ende fortgeführt, d. h. bis zur landwirtschaftlichen Besiedlung des Bodens oder bis zum völligen Ausbau der vorstädtischen Arbeitersiedlung geführt wird. Selbst bei allergrößter Beschränkung der Ansiedlungskosten und unter der Annahme, daß die An- Siedlung in der Nähe einer bereits bestehenden Kolonie erfolgen und die Siedler ihren Lebensunterhalt, wenigstens in den ersten 5—10 Jahren, nur zum Teile aus ihrer eigenen Wirtschaft und zum Teile aus Lohnarbeit beziehen sollen, muß doch immer mit einem Mindestbetrage von £ 400 gerechnet werden. Ebenso w׳ird das kleinste Häuschen in einer vorstädtischen Siedlung zusammen mit den Kosten für Straßenbau und Wasserbeschaffung kaum uutei200 £ ׳ herzustellen sein. Will man also einen Arbeitslosen in der Landwirtschaft und einen zweiten vorstädtisch ansiedeln, so ergibt sich ein Durchschnittsbedarf von £ 300 pro Siedler. Machen wir jetzt die Rechnung, was die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach jeder dieser drei Methoden kostet, und nehmen wir vorläufig an, daß es zweiJahre dauern wird, bis durch Einwanderung von Kapital die jetzige Arbeitslosigkeit liquidiert wird, so ergibt sich folgendes: a) Die Methode der Unterstützung kostet 5 Piaster pro Tag oder in zwei Jahren £ 361/2 pro Kopf, oder für tausend Arbeitslose £ 36500.

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