Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXII (1927)
- Issue
- Heft 60 (29.7.1927)
- Date
- 1927-07-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 430 lÜEOTWHE 'RÜKDSCHÄÜ - ' Nr. 60, 29. W. 1927 Wählers enthalten und den Grund dafür angeben, warum schriftliche Abstimmung notwendig ist. Er muß die Ver- Sicherung des Wählers enthalten, daß das Wahlrecht nur auf diese Weise und mittels dieses Briefes ausgeübt wird und muß von dem betreffenden Wähler eigenhändig unterschrieben sein. Der Brief soll also etwa folgenden Wort■ laut haben: An die Hauptwahlkommission für die Wahlen zum XV. Zionistenkongreß in Deutschland Berlin W15. Meinekestr. 10. Ich beteilige mich an der Wahl durch schriftliche Ab- Stimmung: a) weil mein ständiger Wohnsitz nicht Wahlort ist, b) weil ich am 7. und 8. August nicht an meinem ständigen Wohnort weile. (Nichtzutreffendes Ist zu durchstreichen.) Ich füge die auf meinen Namen lautende Schekelquittung für das Jahr 5687 bzw. 1,— M. für den Schekel für das Jahr 5687 bei. Ich versichere, daß ich das 18. Lebensjahr vollendet habe, daß ich mein Wahlrecht zum XV. Kongreß nur auf diese Weise und mittels dieses Briefes ausübe und daß dieser Brief von mir eigenhändig unterschrieben ist. Ich füge das verschlossene Kuvert mit dem Stimmzettel bei. Name: Ständige Adresse; Gegenwärtige Adresse: Datum: (Deutlich leserliche Unterschrift erforderlich.) Diese Wahlbriefe sind mir dann gültig, wenn sie den Poststempel vom 7. oder 8. August tragen und nicht später als am 10. August, abends 8 Uhr, bei der Hauptwahlkommisslon in Berlin eintreffen• * Die Wahlleitungen in den Wahlorten (Wahlkommissionen) sind unverzüglich zusammenzusetzen. Sie sollen grundsätzlieh bestehen aus drei Vertretern der Allgemeinen Zionisten, einem Vertreter der radikalen Zionisten, zwei Vertretern des Misrachi, einem Vertreter der Hitachduth, einem Vertreter der Poale Zion. In Orten, in denen eine dieser Richtungen nicht vorhanden Ist, soll die Zusammensetzung der Wahlkommission sinngemäß geändert werden. Die Gruppen ״Zi onis ten-Re v i sion is te n“ sowie ״Linkes Zentrum“ haben das Recht, je einen Vertreter mit beratender Stimme in die Wahlkommissionen zu entsenden. Selbstverständlich sind Wahlkommissionen auch in solchen Orten zu bilden, in denen nur Anhänger einer einzigen Richtung vorhanden sein sollten, ln solchem Falle braucht die Wanlkomtnission aus nicht mehr als 5 Mitgliedern zu bestehen. Die Wahlkommission wählt einen Wahlleiter und kann zur Leitung des Abstimmungsgeschäfts Unterkommissionen, bestehend aus mindestens 3 Mitgliedern, einsetzen. Die Ortswahlkommissionen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Wahlen diesen Bestimmungen entsprechend am 7. und 8. August ordnungsgemäß stattfinden und daß die Wahllokale und Wahlzeiten mindestens 3 Tage vorher, also spätestens am 4. August, durch Ankündigung in der ״Jüdischen Rundschau“ oder durch ortsübliche Mitteilung den Wählern ihres Ortes bekannt gemacht werden. In den Wahllokalen soll die ״Jüdische Rundschau“ vom 29. Juli aufilegen, welche die Wahlvorschläge enthält. Der O rtsg ru ppen v ors i t ze nd e oder im Behinderungsfaile sein Stellvertreter ist dafür verantwortlich, daß eine Ortswahlkommission ordnungsgemäß gebildet wird und daß in jedem Wahllokal eine von ihr zu ernennende Abstimmungsleitung von mindestens 3 Mitgliedern während der angekündigten Wahlzeiten den Wahlakt leitet. Berlin, den 27. Juli 1927. Die Hauptwahlkommission für die Wahlen zum XV. Zionistenkongreß in Deutschland gez. Bileski. Die Kongreijwahlen in Berlin Bekanntmachung der Berliner Zionistischen Vereinigung A. Es wird auf die Wahlordnung hingewiesen, die die Hauptwahikommission für die Wahlen zum XV. Kongreß in Nr. 51 der ״Jüdischen Rundschau“ erlassen hat. B, Für die Wahlen in Berlin werden folgende Bestimmungen erlassen: Groß-Berlin bildet einen Stimmbezirk. Der Stimmbezirk ist eingeteilt in 8 Wahlbezirke: Wahlbezirk I: Nordwesten (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 2 und 3). ״ II: Westen und Grunewald (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeindc Berlin Nr. 9). ״ III; Zentrum und Osten (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 1, 5 und 17). IV: Nordosten (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 4 und 18). ,, V: Schöneberg (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 10, 11, 12). VI: Charlottcnburg, Halensee (Verwaltungsbezirk der Stadtgejneinde Berlin Nr. 7). ,, VII: Norden (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 19, 20). ״ VIII: Süden inkl. Neukölln und Tempelhof (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 6, 13, 14, 15). § 1• Nicht zu Groß-Berlin sind folgende׳ Vororte zu rechnen: Beelitz, Cladow, Friedrichshagen, Grünau, Hermsdorf, Johannisthal, Karlshorst, Köpenick, Lichtenrade, Mahlsdorf, Berliner Kalender Büro: Berliner Zionistische Vereinigung, Berlin W 15, Meinekestr, 10. Telephon: Bismarck 716>—70. Postscheckkonto Nr. 37 830 Berlin NW 7. Kassenverwaltung der B. Z. V. Dienstag, den 2. August abends 8$ Uhr Kongreßversammlung der B.Z. V״ In den Musikersälen, Kaiser-Wilhelm-Straße 31. Referenten: Vertreter sämtlicher Parteien. Eintritt 20 Pf, Mittwoch, den 3. August abends 8y! Uhr Kongreßversammlung der B. Z. V״ im Gartensaal der Loge, Klelststr. 10. Referenten: Vertreter sämtlicher Parteien. Eintritt 20 Pf. Jeden Mittwoch abends 9 Uhr im Gartenlokal Lips, Am Friedrfchshaln 16/23 (Brauerei Friedrichshain). Zusammenkunft der Gruppe Ost Jeden Donnerstag abends 9 Uhr Zusammenkunft der Charlottenburger Zionisten im Caf6 Kersten, Kurfürstendamm 90. Nikolassee, Niederschöneweide, Potsdam, Rahnsdorf, Schlachtensee, Schmöckwitz, Spandau, Staaken, Wannsee. Von diesen Orten aus kann also schriftliche Wahl nach den untenstehenden Bestimmungen erfolgen (§ 7). § 2. Die Wahlen finden am 7. und 8. August in verschiedenen Stadtgegenden (s. unten) statt. Jede Wahlhandlung wird von einem von dem Hauptvorstand der B. Z V. ernannten Wahl- Vorstand geleitet. § 3. Die Wahl ist geheim. Jeder Wähler muß persönlich im Wahllokal erscheinen. Er übergibt dem Wahlvorstand seine Schekelquittung, die er abgestempelt wieder zurückerhält. Der Wahlvorstand hat das Recht, eine Legitimation zu verlangen. Der Wähler erhält darauf einen Stimmzettel, den er persönlich in die Urne legt. Auf dem Stimmzettel muß der Wähler die Ordnungsnutnmer und mindestens den Namen des an erster Stelle stehenden Bewerbers eines Wahlvorschlages vermerken. Die Veränderung einer Liste ist unzulässig. Stimmzettel, die dieser Bestimmung nicht entsprechen, sind ungültig, es sei denn, daß die Wahlleitung einstimmig der Ansicht ist, daß der wirkliche Wille des Wählers unzweifelhaft erkennbar ist. Wähler, die den Schekel entrichtet haben, jedoch nicht mehr im Besitze einer Schekelquittung sind, müssen sich über ihre Person ausweisen und erhalten, falls sich ihre Schekelzahlung aus der Wählerliste erweist, die Wahlberech« tigung. § 4. Gesinnungsgenossen, die nicht im Besitze einer Schekelquittung sind und sich im Zweifel über ihr Wahlrecht befinden, können im Büro der B. Z. V., Meinekestraße 10, in der Zeit vom 1. bis 5. August in der Zeit von 9—5(2 Uhr Auskunft erhalten, ob sie in der Wählerliste stehen. § 5. SchekeJzahler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Baben kein Wahlrecht. DJä׳ Wahlvorstand ist berechtigt, in Zweifelsfällen von den Wählern einen Ausweis über inr Alter zu verlangen. § 6. Die Wahlen finden am Sonntag, den 7. und Montag, den 8. August zu folgenden Zeiten und m folgenden Lokalen statt: Vormittags von 11—2 Uhr: Wahlbezirk I: im Beth Hamidrasch Ez Chaim, Kloppstockstraße 25; ״ H: im Sitzungssaal der Z. V. f. D., Meinekestr. 10; ״ III; in der Jüdischen Mädchenschule, Kaiserstr. 30; ״ IV: in den Unionsälen, Greifswalder Straße 222; Nachmittags von 3—6 Uhr: Wahlbezirk V: im Schubertsaal, Bülowstraße 104; ״ VI: im Casino-Restaurant, Wilmersdorfer Str. 106 (Bahnhof Charlottenbur); ״ VH: im Misrachi-Büro, Wemmeisterstraße 18; ״ VIII: im Vorraum der Synagoge Kottbuser Ufer 48. Jeder Wähler soll in dem zu seinem Stadtteil zugehörigen Wahllokal sein Wahlrecht ausüben. Für Wähler, die nicht in ihrem Wahlbezirk ihr Stimmrecht ausüben, ergehen an die Wahlvorstände besondere Anweisungen. § 7■ Wähler, die am 7. und 8. August nicht in Berlin sind, oder deren Wohnort nicht Wahlort ist (s. § 1), können die Wahl brieflich ausüben, indem sie den Stimmzettel in einen verschlossenen Umschlag legen und diesen Umschlag in einem Brief (in einem zweiten äußeren Umschlag) an die Haupt- Wahlkommission (Adresse: Zionistisches Büro, Berlin W 15, Meinekestraße 10) einsenden. Die betreffenden Briefe müssen den Poststempel vom 7. oder 8. August tragen und dürfen nicht später als am 10. August, abends 8 Uhr, bei der Hauptwahlkommission eintreffen. Im äußeren Umschlag sind beizufügen: a) ein Begleitbrief, in dem mitzuteilen ist, daß der verschlossene Umschlag den Stimmzettel für die Wahlen zum XV. Zionistenkongreß enthält. Dieser Begleitbrief muß die genaue Angabe des ständigen Wohnortes und die Adresse des Wählers enthalten, warum schriftliche Abstimmung notwendig ist. Er muß die Versicherung des Wählers enthalten, daß das Wahlrecht nur auf diese Weise und mittels dieses Briefes ausgeübt wird und muß von dem betreffenden Wähler eigenhändig unterschrieben sein; b) die auf den Namen lautende Schekelquittung für das Jahr 5687. § 8. Persönliche Wahlaufforderungen ergehen nicht. Der Hauptvorstand der Berliner Zionistischen Vereinigung■ Dr. Kanowitz. Kongreßbesncher ans Deutschland Wir machen hierdurch darauf aufmerksam, daß Besteüungen auf Gastkarten zum Kongreß bis spätestens 3. August aufgegeben werden müssen. Es werden Karten nur für die I. Kategorie H. III. IV iv. ״ v 1 Frcs. 160,- 80,- 50,- 25,- 10,- M. 129,60 64,80 40/50 20,25 8,10 ״ Stehplätze Bel der Bestellung muß der darauf entfallende Betrag zuzüglich 1 M. Spesen sofort miteingeschickt werden. Zionistische Vereinigung für Deutschland, 1 Berlin W 15, Meinekestraße 10. Postscheckkonto: Berlin Nr. 8091. Beuthen (O.-S.). Die Ortsgruppe Beuthen hat den kommenden Kongreß durch eine Reihe von wertvollen Veranstaltungen vorbereitet. Nachdem bereits vor längerer Zeit Herr Moses W a 1 d m a n n gelegentlich des letzten Gruppenverbandstages über die Kongreßprobleme gesprochen hatte, Herrn Richard L i c h t h e i m uns das revisionistische Pro• gramm entwickeln zu hören. Alle drei Veranstaltungen waren sehr gut besucht und die Diskussion, an welcher sich Herr Dr. Deutschmann, Oppeln, für die Hitachduth und Herr Dr. Weißmann für das linke Zentrum beteiligten, dauerte bis in die späten Abendstunden. — Am Montag, den 1. August, abends 81/4 Uhr, spricht in unserem Heim, Gartenstraße (gegenüber dem Gefängnis) Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Bileski, Berlin, über: ״Das Programm des linken Zentrums“. Alk oberschksischen Gesinnungsgenossen sowie Schekelzahler werden hierzu eingeladen. Spor! Die Jlu-Jltsu-Gruppe des Reichsbundes jüdischer Front- Soldaten, Ortsgruppe Berlin, hat am 22. und 23. Juli an den in Swinemünde vom Reichsverband für Jiu-Jitsu veranstalteten Kämpfen um die deutschen Jiu-Jitsu-Meisterschaften teilgenommen. Der R. j.F. war vertreten durch Harry Rosenthal II im Fliegengewicht, Ernst Joachimsthal im Federgewicht und Alfred Mendelsohn im Leichtgewicht. Der Gegenkämpfer für Rosenthal konnte aus unvorhergesehenen Schwierigkeiten in Swinemünde nicht erscheinen. An einer kampflosen Erringung des Titels war nichts gelegen, so daß der Kampf um die Deutsche Jiu-Jitsu-Meisterschaft im Fliegengewicht für Rosenthal innerhalb 14 Tagen in Berlin stattfinden wird. Mendelsohn vertrat die Farben des R. j. F. gegen Schreer vom Justizsportverein-Berlin. Nach einem Kampf von 7 Minuten 9 Sekunden errang Mendelsohn durch Rippenschere den Sieg und damit die Anwartschaft auf Teilnahme in der Entscheidungsrunde. Joachimsthal trat im Vorkampf gegen Baumbach vom Justizsportverein-Berlin an und konnte in 7 Minuten 43 Sekunden durch Kopf schere siegen, ln der Endrunde ging Mendelsohn gegen Zippel vom Ersten Berliner Jhi-Jitsu-Klub in den Ring. Nach gutem Kampf von 4 Minuten erlag er Jedoch dem als weitaus besten Techniker bekannten Zippel unter einem Spezialgriff. Joachimsthal hatte in der Endrunde Henschel vom Ersten Berliner Jhi-Jitsu-Klub zum Gegner. Er konnte nach einer Kampfdauer von 14 Minuten, 43,6 Sekunden stbm״, Gegner durch Brustschere zur Aufgabe zwingen. Damit errang JoacWmsthal den Titel eines deutschen jfiü- Jitsu-Meisters im Federgewicht. Bei Jiu-Iitsu-Vorführungen im Zusammenhang mit den Kämpfen konnte Frl. Anni Blumenfeld von der Damenabteilung der Jiu-Jitsu-Oruppe des R. j. F. durch ihre ausgezeichneten Leistungen den bewundernden Beifall der Zuschauer erringen. Arzt. Für einen Optiker besteht in guter Lage des Berliner Westeais eine Existenzmöglichkeit. Interessenten wolkn sich an Herrn Dr. Werner Bab, Berlin W 15, Olivaer Platz 4, wenden. Geschäftliche Mitteilungen Unseren Lesern wird das Cafd Kutschera, Charlottenbürg, Bismarckstr. 109, am SehiUertheater, bestens empfohlen. Wir machen auf die Annonce der ersten Jüdischen Wirtschaftlichen Frauenschule auf dem Lande in Wolfratshausen bei München aufmerksam, die jetzt die staatliche Genehmigung erhielt. raiasiina-firunmonds (Keren Haiesae® E. v. Berlin W 15, Meinekestraße 10. Bankkonto: Darmst&dter und Nationalbank, Depos.-Kasse 59, Kurfttrstendamm 52. Postscheckkonto: Berlin Nr. 104951. ״Htvttdknvticvfz Marttn-lntherStraße S / Potsdamer Straße 60 Frteirtdrstraße 170, Bdse Taabemtraße. Billige Hemden~Tc* ge/ Tennis - Hemd rve(ß Oxford, tanger Aermel 50°, kurzer Aerme! Si0 Trikotin-Oberhemd moderne Farben ....... 690 Trikotin- Oberhemd moderne Jacquard• Farben, Muster 390 Trikotin-Oberhemd neueste Jacquard. Muster .... H90 Reinseidenes Oberhemd beige.1690 Oberhemden nach Maß in nettesten Zephir; Trikotinu. Seidenstoffen tu anerkannt billigsten Preisen Jeder Zionist spende anläßlich von Herils Todestag einen Baum im Herxl-Waidl