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Jüdische Rundschau · 1927-07-15 · Heft 56 (15.7.1927) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 56 (15.7.1927)
Date
1927-07-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 402 JUEDISCHE RONÖSCHÄU Nr. 56, 15. Vü. 1927 haben daher gegenüber dem Zionismus unsere Grenze vorverlegt, anderseits sic aber gegenüber der einseitig und ausschließ* lieh aut Palästina gerichteten Judenheit verschärft. Beides dient dem Interesse des Judentums. Je schärfer der Abstand erkennbar wird, um so klarer die Scheidung, um so sachlicher die Austragung der Meinungen, aber auch um so leichter die Brücke von einem zum anderen Ufer, die die Grenze unberührt läßt, aber den Zugang von Mensch zu Mensch erleichtert. Manche uns unbegreifliche Formen des Parteikampfes in Zeitungen, Ver- Sammlungen, Gemeindekörperschaften und auch im Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden werden in der Folge solcher Grundeinstellung unmöglich sein, eine gewiß begrüßenswerte Nebenwirkung eines sachlichen Fortschrittes. Den Sabbat leiteten wir mit unserem eigenen Gottesdienst im Logentempel des Dessauer Gemeindehauses ein. Im übrigen bestand unsere gemeinsame Beschäftigung am Sabbat in der Lektüre von Bibelstellen in der neuen Uebertragung von Buberund Rosenzweig. Auf einen einleitenden Vortrag am Freitagabend folgte am Sonnabendvormittag und Nachmittag die Arbeitsgemeinschaft an der Hand des Bibelwortes. Ihrer ganz und gar aufs Praktische eingestellten Art entspricht es, daß sie sich in Kürze nicht schildern läßt. Sie betlcicnerte uns nicht nur an Wissen, sondern vermittelte auch die Bedeutung des neuen Uebertragungswerkes. Die Bibelübertragung von Martin Buber und Franz Rosenzweig ist nach dem Willen ihrer Schöpfer nicht dazu bestimmt, die hebräische Bibel zu ersetzen, sondern soll den Zugang zu ihr erleichtern, indem sie uns, der hebräischen Sprache nur wenig Kundigen, mit dem deutschen Wort Eingang in den Sinn derursprache verschaffen will. Das gelingt ihr meisterhaft; immer wieder stehen wir voller Staunen vor Bildern, die wir in der Abgenutztheit der überlieferten üblichen Uebersetzung nicht mehr gewürdigt haben, deren Sinn uns jetzt erst neu aufgeht Bei dieser Betrachtungsweise geht unvermittelt nebenher, daß wir die Bibel nun nicht mehr bloß philologisch und bibelkritisch oder künstlerisch betrachten, sondern sie wieder als das lebendige Wort ihres Schöpfers zu uns sprechen lassen. -׳«%, *»|'»|») Der erste Tagungstag brachte Referate über den Preußisehen Landesverband und die Gemeindearbeit, über die Liberalen, den Centraiverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und die Zionisten. Referenten, die in diesen Organisationen und Parteien selbst tätig sind und unserem Kreise angehören oder nahestehen — Rudolf Stahl, Arthur Lilienthal, Ernst Heinrich Seligsohn, Martin Goldner, Erich Hirschberg —, setzten in nüchterner, einfacher Schilderung die dortigen Arbeitsmöglichkeiten auseinander, die sich etwa für uns ergeben. Ein Referat des als Gast bei uns weilenden Dr. Georg L u b i n s k i über die gemeinsamen Arbeitsmöglichkeiten der Jugend auf jüdisch-sozialem Gebiet ergänzte das von uns gewiesene Aufgabengebiet Erich Hirschberg. Visa-Erteilong Iflr Kongreßteilnehmer Die Exekutive der Zionistischen Organisation veröffentlicht nachstehend die Bestimmungen, die sich auf die Einreise von Kongreßteilnehmern in die Schweiz beziehen: 1. Inhaber gültiger Auslandspässe können ein Einreisevisum nach der Schweiz bei dem zuständigen Schweizer Konsulat erhalten. 2. Staatsangehörige der Staaten: Belgien, Großbritannien, China, Dänemark, Freistaat Danzig, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Monako, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechoslowakei, aller Staaten von Amerika benötigen kein Einreisevisum, sondern brauchen nach unseren Informationen für die Ueberschreitung der Schweizer Qrgnz«! nur einen ordentliehen gültigen Ausländspaß. Es wird aber empfohlen, sich hierüber bei dem zuständigen Konsulat vor der Abreise nochmals zu vergewissern. 3. Russische Staatsangehörige und Inhaber von Ersatzpapieren (Nansenpässe, Laissez-passer u. dgl.) wenden sich wegen einer Einreiseerlaubnis an das zuständige Schweizer Konsulat, welches die Genehmigung der Zentralregierung einholen muß und erhalten wird. Die Schweizer Regierung stellte den von der zionistisehen Exekutive empfohlenen Kongreßteilnehme rn größtes Entgegenkommen in Aussicht. Aus diesem Grunde sollen Kongreßteilnehmer mit solchen Ausweispapieren ihr Einreisegesuch in erster Linie an den zuständigen zionistischen Landesverband richten, und zwar unter Angabe folgender Einzelheiten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Angabe der Legitimation: a) Sowjet- oder Nansenpaß, b) Nr, In welcher Eigenschaft erfolgt eine Teilnahme am Kongreß? (Delegierter, Journalist, Beamter, Gast.) JBesitzt der Bewerber ein Riickreisevisum? a) für welches Land? b) bis wann gültig? Der betreffende Landesverband leitet an die Exekutive die von ihm befürworteten Gesuche zur Beförderung an die Schweizer Behörden weiter. Die Schweizer Bundesregierung hat sich bereit erklärt, den zuständigen Konsulaten auf schnellstem Wege die entsprechenden Weisungen zu geben, damit die Bewerber sobald als möglich einen Bescheid erhalten und in die Lage versetzt werden, rechtzeitig die Visa bei den zuständigen Konsulaten zu erhalten. Da der Instanzenweg gewisse Zeit in Anspruch nimmt, werden die interessierten und unter 3. angeführten Personen ebeten, sich rechtzeitig bei den zuständigen Landesveränden zu melden unter Vorlage der Ausweisdokumente. Die Exekutive muß spätestens am 5. August 1927 im Besitze aller Gesuche sein, da sie sonst für eine rechtzeitige Erledigung nicht die Gewähr übernehmen kann. Der Verband der Kultusgemeinden in Oesterreich verboten. Der im Dezember 1526 konstituierte Verband der Kultusgemeinden Oesterreichs (die Wiener Israelitische Kultusgemeinde war dem Verbände nicht beige treten) ist nunmehr vom Ministerium für Kultus und Unterricht verboten worden. Das Ministerium ist der Ansicht, daß das sogenannte Oesterrcichische Israeiitengesetz eine Vereinigung von Kultusgemeinden im allgemeinen nicht vorsehe, und daß eine solche die im Gesetze begründete Autonomie der Kultusgemeinden gefährden könne. Rabbiner Jacob Levinson, der Präsident des amerikani• sehen Misrachi, ist in Jerusalem eingetroffen. Zeitschrift ״Palästina“ Das soeben erschienene neue Doppelheft der Zeitschrift ״Palästina“ (Wien) bringt an leitender Stelle einen überaus interessanten Aufsatz von Dr. Ru p pin über die Bevölkerung Palästinas. Ruppin gibt eine Zusammenstellung der spärlichen Nachrichten, die uns aus früheren Jahrhunderten überliefert sind; zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Zahl der Juden in Palästina sehr gering, bis zur Mitte des IQ. Jahrhunderts mag sie 8000 betragen haben. Im Jahre 1900 betrug sie 55 000. Ruppin analysiert dann die Ziffern der letzten Volkszählung. Aus der Statistik ist zu entnehmen, daß Ende 1926 die Juden 17,28 ״/» der Bevölkerung ausgemacht haben. Ein zweiter wichtiger Beitrag 1 st die Darstellung Ettingers über die Lage der acht kon- $01 Edierten zionistischen Siedlungen, die als selbsterhaltend aus dem zionistischen Budget ausgeschieden wurden. Er gibt eine genaue Analyse der Betriebszweige und SAMAUL TASCWS für den KEREN KAJEMET» Die grosse Nationalfonds-- Bücke muss zn Hanse bleiben ך ׳ ״AberlMIdie kmmeltasche hat noch immer piatei der landwirtschaftlichen Methoden der Siedlungen. Eine Ergänzung dazu bildet die Untersuchung von Agronom Zagoroasky, der 12 Wirtschaften einer von ihm nicht genannten Kolonie (es handelt sich offenbar un» Nahalal) miteinander vergleicht. Diese beiden fachmännischen Abhandlungen bieten auch für den Laien außerordentlich viel des Interessanten und müßten von jedem genau studiert werden, der Einzelheiten des zionistischen Siedlungswerkes beurteilen und daraus Schlüsse für die zionistische Wirtschaftspolitik ziehen will. Spezialarbeiten bringt das Heft über den Gemüsebau und über die Schafzucht in Palästina. Ferner sei erwähnt ein Aufsatz über die Reform der Agrarsteuern und ein Beitrag über das Problem der Währungsreform von Ernst Davis. Einen interessanten Vorschlag veröffentlicht Günther Stein, Wirtschaftskorrespondent des Berliner Tageblatts, der vor einigen Monaten in der ״Jüdischen Rundschau“ über das Problem der Anleihe schrieb. Er regt eine Umsatzsteuer in Form eines Stempels an, der auf alle Rechnungen geklebt werden soll. Der Ertrag soll dem Ozar Hajischuw zugute kommen, jenem Fonds, der als Selbsthilfeorgan des Jischuw gedacht ist. Der Verfasser meint, daß bei vorsichtiger Schätzung der Ertrag der Steuer in Palästina allein 20000 Pfund ausmachen dürfte, außerdem könnte aber auch die Diaspora in einem gewissen Umfang sich des Stempels bedienen. — Den Schlußteil des Heftes bildet wie stets eine ״Rundschau“ über alle Gebiete palästinensischen Lebens und schließlich eine reiche Rubrik ״Daten und Materialien“. Im Rahmen der ״Rundschau“ finden wir Beiträge über die Tätigkeit der Jewish Agency, über die politische Lage in Palästina, eine Reihe wirtschaftlicher Beiträge (und zwar von Kurt Grünwald, Ernst Davis und Reinhold Cohn); über ״geistiges Leben“ schreibt Hugo Bergmann, über Arbeiterbewegung Dr. Tartakower. — Die reichhaltige Zeitschrift, die bekanntlich von Adolf Böhm redigiert wird, erweist sich immer mehr als Erfüllung eines wirklichen Bedürfnisses und als unentbehrliches sachliches Informationsmittel jedes Zionisten und Palästinafreundes. Organisation der karaitisehen Gemeinden in Polen Aus Wilna wird berichtet: In H a I i c z, dem Mittelpunkt des karaitisehen Lebens in Polen, fand dieser Tage eine Konferenz der Karäer statt, die sich ausschließlich mit der Frage der Schaffung eines karaitisehen Gemeindebtmdes in Polen nach dem Konsistorialsystem befaßte. Das Statut wurde angenommen und beschlossen, den Chacham von T r o k zum religiösen Oberhaupt aller Karäer in Polen zu bestimmen. In einer Reihe von Beschlüssen wurden die Mittel und Wege zur Hebung des kulturellen Niveaus bestimmt. Geldstrafen bet Ausländern Keine Entziehung des Tellzahlungsrechte* Von R.-A. Dr. Werner Fraustädter, Berlin. Eine der bedeutsamsten Errungenschaften der neueren Strafrechtsentwicklung ist das Teilzahlungsrecht bei Verurteilung zu Geldstrafen. Nur hierdurch wird es vermieden, daß auch der Vermögenslose nicht jede kleinste Straftat im Gefängnis abzubüßen braucht. Von vielen Gerichten wird nun gerade bei Delikten kleinsten Umfanges, insbesondere bei Vergehen gegen die Paßvorschriften, dem Aus- 1 ä n d e r die Vergünstigung der Ratenzahlung mit der Begründung verweigert, daß durch das Ratenzahlungsrecht die von der Verwaltungsbehörde gewünschte Ausreise des Ausländers aus dem Reichsgebiet verzögert werde. Diese Praxis der Gerichte ist gesetzwidrig. Selbst im Falle des Vorliegens einer rechtskräftig gewordenen Ausweisungsverfügung darf den Richter bei der Frage, ob dem Ausländer Ratenzahlungen zu bewilligen sind, der verwaltungsmäßige Gesichtspunkt der Ausweisung nicht interessieren. Hat der Richter pflichtgemäß gegen den Ausländer auf eine Geldstrafe erkannt, so greift § 28 der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (RGBL I S. 44) ein. ״Ist dem Verurteilten nach seinen Wirtschaftliehen Verhältnissen nicht zuzumuten, daß er die Geldstrafe sofort zahlt, so hat ihm das Gericht eine Frist zu bewilligen, oder ihm zu gestatten, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen.“ Diese Vorschrift ist eine ״Muß- Vorschrift“. Der Richter ist zur Gewährung von Teil- Zahlungen oder Stundung nicht etwa nur berechtigt, sondern verpflichtet. Die Berücksichtigung anderer Gesichtspunkte als der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten enthält eine Gesetzesvcrletzung und bildet einen Revisionsgrund. Nach § 28 Abs. 2 der oben angeführten Verordnung kann das Gericht die Ratenzahlung auch nach dem Urteil bewilligen. In diesem Falle liegt jedoch keine ״Muß- Vorschrift“ mehr vor; der Richter hat jetzt vielmehr über das Ratenzahlungsgesuch pflichtgemäß zu entscheiden. Aus dem Zusammenhang des § 28 Abs. 2 mit § 28 Abs. 1 ergibt sich aber, daß die Gesichtspunkte, die für ihn bei der Beurteilung des Ratenzahlungsgesuches maßgebend zu sein haben, dieselben sind. Lehnt er das nachträgliche Raten- Zahlungsgesuch ab, so steht dem Ausländer gemäß § 28 Abs. 3 der Verordnung über Vermögensstrafen in Verbindung mit § 462 der Strafprozeßordnung die sofortige Beschwerde zu. Vom deutschen Hechalnz Am 3. Juli fand in Berlin eine Tagung des Deutschen Hechaluz statt, auf der die wichtigsten Fragen der fachliehen Ausbildung zur Besprechung standen. Die Tagung brachte außer einem ausführlichen Bericht über die allgemeine und die Mädchenarbeit seit der 5. Landeskonferenz des Hechaluz (Referate v. d. Walde, Grete Bloch) einen einleitenden Diskussionsbeitrag von Lorenz über Ziele und Methoden landwirtschaftlicher Hachscharah, sowie ein Referat von Schattner über den Plan einer eigenen Lehrsiedlung des Hechaluz. Die Diskussion ergab volle Einmütigkeit in der Forderung größtmöglicher Intensivierung der Hachscharah, ferner wurde vor allem das Problem des Verhältnisses der kulturellen zur fachlichen Hachscharah und die Schwierigkeiten der Einordnung junger Menschen in das ländliche Milieu behandelt. Der Gedanke des Lehrgutes fand in der Debatte lebhaften Widerhall. Die Tagung brachte außer dem sachlichen Ergebnis vor allem die Schaffung eines Kreises von Chawerim, die entschlossen sind, die landwirtschaftliche Facharbeit gemeinsam mit dem Merkas zu tragen und die großen Aufgaben der Hachscharah in vollem Umfang zu erfüllen. Vom PrenBisehen Landesverband In voriger Woche trat der vom Wohlfahrtsausschuß des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden eingesetzte Unterausschuß für Bevölkerungspolitik unter dem Vorsifz von Frau Wronsky, Berlin, zusammen. Als wichtigster Punkt der Tagesordnung wurde der von Herrn Sanitätsrat Dr. Peyser und Frau Wronsky ausgearbeitete Entwurf eines Flugblattes durchberaten, das in großem Umfange an weiteste Kreise der jüdischen Bevölkerung verschickt werden und Aufklärung über die bevölkerungspolitischen Gefahren, die das Judentum bedrohen, bringen soll. Ein zweites von Herrn Dr. med, Theilhaber entworfenes Flugblatt, das mehr wissenschaftlichen Charakter trägt, soll zu einem späteren Zeitpunkt, besonders in Rabbiner- und Lehrerkreisen verbreitet werden. Der Ausschuß war sich darüber einig, daß eine sofortige Aufnahme der Arbeiten mit aller Energie eine dringende Not- Wendigkeit ist, wenn den derzeitigen bedenklichen Verhältnissen abgeholfen werden soll. Besondere Beachtung verdient die von Herrn Dr. Theilhaber mitgeteilte Sterblichkeitsziffer unter den Juden, welche die Geburtenzahl um jährlich 3000 übersteigt. Der Ausschuß wird demnächst zu weiteren Beratungen zusammentreten; die Herstellung des Flugblattes soll inzwischen so gefördert werden, daß die Verbreitung noch vor den Herbstfeiertagen erfolgen kann. Kleine Nachrichten Wie der Ziko unterm 12. Juli aus Jerusalem telegraphiert wird, wurde die Keren Hajessod-Kampagne in Kanada mit einer eindrucksvollen Ansprache von Ussischk i n in Winnipeg eröffnet. Das bisherige zahlenmäßige Ergebnis beläuft sich auf Zeichnungen in Höhe von 20000 Dollar. Die Generalversammlung der Kultusgemeinde in Zürich hat für das laufende Jahr auf Antrag des Vorstandes einen Beitrag von 2000 Schweizer Francs für den Keren Hajessod beschlossen. Riga, 10. Juli. (J. T. A.) Der Rabbiner Schneursohn aus Lubawitsch wurde in Leningrad unter der Beschuldigung verhaftet, Geld für eine Jeschiwah gesammelt zu haben. Am 12. Siwan (12. Juni) waren 15 Jahre vergangen, seitdem auf der Versammlung in Kattowitz die Gründung der Weltorganisation Agudas Jisroel beschlossen worden ist. Jeder Zionist spende zum 20. Tamus einen Baum im Herzl-Waldl

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