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Jüdische Rundschau · 1927-06-21 · Heft 49 (21.6.1927) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 49 (21.6.1927)
Date
1927-06-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr. 49 JÜEBI8CH1 RüNüSCHÄU Sdte S83 Vom RecMsaiisschiiB des landesverbandes (Offizielles Commuttiqu€.) Am 29. Mal tagte zu Berlin unter dem Vorsitz von Herrn Ismar Freund der Rechtsausschuß des Preußischen Landesverbandes. Ein für die Feststellung eines Normal- Statuts für die Synagogengemeinden schon vor einiger Zeit eingesetzter Unterausschuß wurde nunmehr auch mit der Vorbereitung der Revision der Wahlordnung _ für Verbandstag und Rat sowie mit einer Oesamtrevision der Verfassung des Landesverbandes betraut. Ueber den Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches und die Notwendigkeit und die Möglichkeit, hierbei jüdischerseits Anträge zu stellen und Wünsche zu äußern, wurde eingehend verhandelt. Es wurde für notwendig erachtet, daß der Landesverband unverzüglich sämtliehe an der im Augenblick akutesten Frage, der Schichtfrage, interessierten Stellen zu einer gemeinsamen Beratun g einlädt, um zu versuchen, zu einer einheitlichen Formulierung der von jüdischer Seite zu stellenden Anträge zu gelangen. Andere Anträge als zu der Schächtfrage sollen im Augenblick nicht gestellt werden. fs wird eine Kommission, bestehend aus 7 Personen, eingesetzt, die die Frage der eventuellen Einrichtung eines Wahlprüfungsgerichts beim Landesverband prüfen soll, an das die Gemeinden sich bei Streitigkeiten, die aus Wahlen entstanden sind, zu wenden hätten. Es soll dadurch die Inanspruchnahme der Behörden vermieden werden. Aufgabe der Kommission wird es sein, Statuten für ein derartiges Gericht zu entwerfen, und durch Umfrage bei den Gemeinden ihre Stellungnahme zu erfahren. Ein von einer hierfür eingesetzten Unterkommission fertiggestellter Entwurf einer generellen Geschäftsordnunc für alle Ausschüsse des Landesverbandes wurde mit den dazu eingegangenen Abänderungs- und Ergänzungsvorschlagen durchberaten; die Geschäftsordnung wurde nunmehr endgültig festgelegt. Der Vorsitzende berichtete sodann über den Stand der Arbeiten des Unterausschusses zur Festsetzung eines Normal- Statuts für die Synagogengemeinden, dessen baldige Beendigung er in Aussicht stellte, sowie über den zurzeit dem R. W. R. vorliegenden Entwurf eines neuen Arbeitsschutzgesetzes und die unternommenen Schritte, bei dieser Gelegenheit die Frage der Sonntagsarbeit in jüdischen Organisationen gesetzlich zu regeln. Es fand schließlich eine eingehende Durchberatung und Stellungnahme zu verschiedenen Rechtsfragen statt, die von verschiedenen Gemeinden aus Erfordernissen der Praxis heraus an den Landesverband gestellt worden waren, und denen über den Einzelfall hinaus eine prinzipielle Bedeutung zukommt. Die Frage, ob als ״Kirchendienst“ in steuerlicher Hinsicht auch Dienstleistungen bei den jüdischen Gemeinden anzusehen sind, wurde bejaht, Eine andere Anfrage, ob es zur Gründung einer Sondergemeinde mH korporativen Rechten durch die aus einer Synagogengemeinde Ausgetretenen der Genehmigung dieser Gemeinde bedürfe, wurde verneint, daran anschließend darüber beraten, ob die kontraktliche Bindung einer solchen Austrittsgemeinde ohne die Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts an ihren Beamten der Synagogengemeinde gleichwertig ist, und ob ein rechtlicher unterschied zwischen einer Religionsgesellschaft e. V. und einer solchen, die nicht e. V. ist, in bezug auf kontraktliche Abmachungen besteht. Zu der Frage, wann für einen aus der örtlichen Gemeinde Ausgetretenen die Befreiung von der Beitragsleistung eintritt, wurde dahlrt Stellung genommen, dpiß als Termin der Abgabe der Erklärung Im Sinne des § 2 Abs. 1 des Austrittsgesetzes von 1920 das Datum der protokollarischen Erklärung oder des Eingangs der schriftlichen Erklärung bei Gericht anzusehen ist. Es wurde übereinstimmmend erklärt, daß die Bestimmungen betr. den Austritt aus einer Gemeinde im Frankfurter Sondergesetz von 1899, ebenso wie alle anderen früheren Austrittsgesetze, durch das von 1920 außer Kraft gesetzt sind. Es wurde für zulässig erachtet, in das Statut eine Bestimmung aufzunehmen, wonach ein Repräsentantenmandat bei eintretendem Konkurs oder Unterlassung der Steuerzahlung erlischt. Um dieEnteignungjüdischerFriedhöfe durch Staat oder Kommmune zu verhindern, sollen mit dem Ministerium Verhandlungen aufgenommen werden, um einen generellen Erlaß an die Regierungspräsidenten zu erwirken, wonach sie ohne Rückfrage beim Ministerium eine Enteignung nicht anzuordnen befugt sind, und tim ferner zu erreichen, daß das Ministerium selbst keine Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Landesverbandes trifft. Die Heranziehung jiidischer Besitzer von Grundstücken zur Kirchensteuer wird mit Rücksicht auf § 9 des Austrittsgesetzes vom 14. 5. 1873 für zulässig erachtet. Es wird festgestellt, daß ein gesetzlicher Zwang der Synagogengemeinden zur mündelsicheren Anlage ihres Vermögens nicht besteht. Verschiedene Fragen sollen zunächst durch schriftliche Gutachten geklärt werden, so die Frage, ob das Amt eines Synagogengemeindevorstehers ein öffentliches Amt und die Wahl eines Ausländers für diesen Posten zulässig ist, die Gestaltung der Eigentumsverhältnisse einer aufgelösten Synagogengemeinde oder einer solchen, in der oranungsmäßige Vertretungsorganc nicht vorhanden sind, und schließlich die Frage, welche rechtliche Bedeutung dem sogenannten ״Verkauf“ von Synagogenplätzen und Friedhofsstellen beizumessen ist. Den Schluß der Verhandlungen bildete eine sehr eingehende Durchberatung des ganzen Fragenkomplexes der Steuererhebuneaurch die Synagogengemeinden. Die Zulässigkeit einer Staffelung der Kultussteuern wurde anerkannt. Für die Frage der Doppelbesteuerung wurde eine gesetzliche Regelung für notwendig gehalten. Hauptgegenständ der Beratungen bildet die von den Gemeinden immer wieder betonte Notwendigkeit der Erfassung solcher Gemeindemitglieder, die zur Einkommensteuer gar nicht oder in einem Umfang herangezogen sind, die ihrer wirklichen Leistungsfähigkeit nicht entspricht, von Geschäftsführern einer G. m. b. H., Direktoren einer A.-G. u. a. Es werden verschiedene Wege und Möglichkeiten zu einer ausreichenden Heranziehung dieser Kreise zur Kultussteuer erörtert. Bevor jedoch den Gemeinden Vorschläge gemacht werden, soll eine Fühlungnahme mit dem Ministerium stattfinden. Konferenz zur Bekämpfung des Mädchenhandels London, 16. Jufti. (J. T. A.) Am 22. Juni wird in London eine interterritoriale Konferenz jüdischer Vercinigungenzur Bekämpfungdes Frauen -und Mädchenhand eis eröffnet werden. Einberuferin der Konferenz ist die Londoner Jewish Association for the Protection öf Girls and Women; den Vorsitz wird Cläude G. Montefiore führen. Der Konferenz werden u. a. beiwohnen: Der stellvertretende Generaldirektor der Iea, Edouard Oungre, der Präsident des Amerikanisch-Jüdischen Kongresses, Dr. Stephen S. W i s e, der Großpräsident des Weltordens Bnei Brith, Alfred M. Cohen, Prof. Dr. M. Sobernhelm, Berlin, u. v. a. Von den vertretenden Organisationen sind zu nennen: Ica, Hias- Ica-Emigdirekt, Hilfsverein der deutschen Juden, U. O. B. B., American Council of Jewish Women, die Frauenschutz-Komitees in Oesterreich, Belgien, Kanada, Danzig, Dänemark, Holland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Rumänien und Schweden, Vortrag Rabbiner Dr. JoacMnt Prinz Rabbiner Dr. Joachim Prinz, selbst einer der aktiven Teilnehmer an der bekannten Konferenz liberaler Rabbiner, gab, in der Form eines von den Gruppen West und Charlottenburg der B. Z. V. veranstalteten Vortrages am Dienstag, den 14. d. M. seine Beurteilung der Bedeutung jener Tagung wieder. Der Vortragende, der in zionistischen Kreisen schon vor Antritt seiner Stelle am Friedenstempel in Berlin kein Unbekannter war, hat es verstanden, sich durch seine hingebungsvolle Aktivität im Dienste des Judentums, durch die jugendliche Frische seiner Persönlichkeit und seine Rednergabe, in kurzer Zeit auch hier in weiten Kreisen Sympathien zu erwerben, was diesmal in dem guten Besuch des Vortrags zum Ausdruck kam. Der rednerisch frisch und klar gestaltete Vortrag fand lebendiges Inferesse, erzeugte eine lebhafte Diskussion und den Wunsch nach weiteren Vorträgen des Redners zum Thema der religiösen Erneuerung und ihres Verhältnisses zum Zionismus. Einem Bericht über die Tagung, so sagte Dr. Prinz, seien bedauerliche, aber berechtigte Grenzen gezogen. Die Beratungen wären geheim gewesen, mußten geheim sein, um die Aussprache vor dem Druck der Oeffentlichkeit zu bewahren, und über das veröffentlichte offiziöse (und in der ״J. R.“ abgedruckte) Protokoll hinaus dürfe er als Teilnehmer nicht berichten. Er wolle aber seine persönliche Anschauung vom Verlauf der Tagung und ihrer Bedeutung mitteilen. Das Thema der Aussprache sei kein politisches, sondern ein ״theologisches“ gewesen. Ls hätte sich nicht darum gehandelt, ein praktisches Verhalten zur Tatsache des politischen Zionismus zu beschließen, sondern darum, ob — mit einem Worte Wieners — das religiöse Judentum ohne Einbeziehung der ihm eindeutig zugeordneten jüdischen Nation überhaupt zureichend beschreibbar ist; d. h. mit anderen Worten; ob der Begriff des Judentums überhaupt faßbar sei ohne den Begriff der Nation. Dem so gestellten Thema sind die beiden an die Spitze der Aussprache gestellten Referate, das Vogelsteins (Breslau), welches die Frage bejahte, und das Wieners (Berlin), welches sie verneinte, gerecht geworden. Beide sind durchaus von der religiösen Fragestellung ausgegangen und sind mit ihren Ausführungen auf religiösem Gebiet verblieben. Die Verschiedenheit der Antworten rührt daher, daß Vogelstein Judentum mit einem antinational interpretierten, an die Propheten anknüpfenden Universalismus gleichsetzt und so zu seiner Paradoxie kommt, daß ״das Judentum jede Nationalität anerkennen müsse, nur nicht die jüdische“, während Wiener die Gleichsetzung von Judentum mit antinational interpretiertem Prophetismus bekämpft, die nachprophetische Tradition bejaht, die Bedeutung des die Religion tragenden Gesamt kö rp e rs gerade in religiöser Hinsicht anerkennt und daher ebenso konsequent zu einer Bejahung der zionistischen Bestrebungen nach Gesundung des jüdischen Volkskörpers kommt. Erst die Diskussion brachte politische Momente in die Debatte und es stellte sich dabei heraus, daß sehr viele von den Rabbinern dem praktischen Zionismus in mehr oder weniger anerkennender Weise gegenüberstehen. Von der prinzipiellen ablehnenden Gegnerschaft, die früher in liberalen Rabbinerkreisen fast selbstverständlich war, sind nur noch Reste vorhanden. Die jungen Rabbiner sind Zionisten. Es ist bemerkenswert, daß wie von selbst zu ihnen als Hauptsprecher einer der bedeutendsten der älteren Generation, Leo Baeck, stieß. Baeck hat eine Rede gehalten, wie man sie nur seiten hören kann und sich darin mit sehr bemerkenswerten Argumenten voll auf den Boden der zionistisch fühlenden ״Opposition“ gestellt. Das Resultat der Tagung ist nicht die bekanntgewordene Resolution, welche ein Notauskunftsmittel war, als vielmehr die Erkenntnis, daß es notwendig sei, die Diskussion der ideologischen Grundlagen des religiösen Liberalismus, die seit Geiger starr sind, wieder in Fluß zu bringen, den Anschluß an aic vielfältigen Probleme des modernen Judentums zu finden und so Lehre und Leben des liberalen Judentums zu erneuern. Dr. Prinz ist überzeugt, daß diese Erneuerung über die neue junge Rabbinergenerauon kommen und daß sie zu einer Annäherung an den Zionismus führen, vielleicht sogar die Kluft zu überbrücken imstande sein werde, die heute das religiöse Judentum in zwei Lager spaltet. ln der anschließenden Diskussion, an der sieh mehrere Herren und Damen beteiligten, antwortete Dr. Prinz auf verschiedene, die Stellung der jungen neuliberalen Rabbinergruppe zu den religiösen Problemen betreffende Fragen und versprach schließlieh auf Wunsch, diesem Thema einen eigenen Vortragsabend widmen zu wollen. Es war interessant, in dieser Diskussion das rege Interesse an den religiösen Fragen bestätigt zu finden, welches schon im Verlaufe der ״kulturpolitischen Diskussion“ in der ״J. R.“ wahrgenommen werden konnte. Dr. Prinz würde sich ein Verdienst erwerben, wenn er diesem Interesse durch weitere Vorträge Nahrung gäbe. $p. Ein wichtiges Urteil Duisburg. Am 10. September 1926 zog ein aus 54 Bursehen bestehender Trupp des Jungstahlhelms abends durch die Kaiser-Wilhelm-Straße und brüllte ein Lied, in dem es heißt: ״Schmeißt sie raus, die Judenbande, schmeißt sie raus aus unserm Vaterlande!“ Ein jüdischer Bewohner der Kaiser-Wilheim-Straße, der dieses Lied gehört hatte, erstattete Anzeige wegen Beleidigung, Anreizung zu Gewalttätigkeiten und groben Unfugs. Nachdem der Oberstaatsanwalt zu Duisburg das Verfahren eingestellt iiatte, erhob er auf Weisung des Generalstaatsanwalts Anklage. Am 14. Juni fand die Hauptverhandlung gegen zwei Teilnehmer des Zuges statt, die namhaft gemacht werden konnten und die im Ermittlungsverfahren die Tat zugegeben hatten, in der Hauptverhandlung aber sich aufs Leugnen verlegten. Der Staatsanwalt beantragte, indem er die Anklage wegen Anreizung zu Gewalttätigkeiten fallen ließ, je 100 M. Geldstrafe wegen Beleidigung. Das Gericht verurteilte wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von je 30 M., an deren Stelle im Falle des Unvermögens je 5 Tage Haft tritt. Ferner sprach es dem Beleidigten die Publikationsbefugnis zu. In der Begründung wurde festgestellt, daß die Angeklagten das fragliche Lied (Lied der Schwarzen Reichswehr) gesungen hätten; durch das Lied seien die anwohnenden Juden beleidigt worden. Die Absicht der Beleidigung sei festzustellen, da die Angeklagten Duisburger seien und gewußt hätten, daß auf der Kaiser-Wilhelm-Straße Juden wohnten. — Diese Entscheidung ist von Wichtigkeit für die Frage der Kollektivbeleidigung. Nach diesem Urteil können jüdische Anwohner die Teilnehmer von antisemitischen Trupps, die für die luden beleidigende Lieder singen, wegen Beleidigung belangen, wenn angenommen werden muß, daß die Singenden davon Kenntnis haben, daß Juden in den in Frage kommenden Straßen wohnen. Auf Einladung der Zentral wohlfahrtsstelle der deutschen Juden fand im Hause der Jüdischen Ciemeinde in Berlin unter Vorsitz von Herrn Rabbiner Dr. Horovitz, Frankfurt a. M. eine Vorbesprechung für die am 22.-24. Juni in London stattfindende Internationale Konferm über Fragen des Kinder- und Frauenschutzes statt. Eingesandt Wer ist Freund de« arbeitenden Palästina? Jüdisch« Parteileidenschaft treibt mitunter wunderliche Blüten. Das Wunderlichste vom Wunderlichen hat sich aber soeben in Jena ereignet״ Die Jenasche Poalc-Zion-Studentengruppe veranstaltete unter der Aegide des örtlichen ״Komitees der Freunde de* arbeitenden Palästina“ einen Vortrag Beri Lockers, zu welchem durch öffentliche Bekanntmachung im sozialdcmokratischen Presseorgan alle Freunde des arbeitenden Palästina eingeladen wurden. Soweit wäre alles in bester Ordnung. Nun wurden aber außerßem an die meisten jüdischen Studenten persönliche Einladungen versandt, den Niehteingeladenen aber, sofern sie es wissen wollten, be• deutet, ihe Anwesenheit bei diesem ״öffentlichen“ Vortrage sei unerwünscht. Zu diesen ,,Unerwünschten“ zählten nun, neben Kommunisten und linken Poale-Zion (ein Mitglied der Hitachduth wurde erst nach langem Schwanken im letzten Augenblick eingeladen), auch . . . sämtliche K. J. V.er (der Parteistellung nach Stammzionisten und Anhänger der Hitachduth). Diese Briiskierung wurde damit begründet, daß ״Korporanten“ ein ״reaktionär-bürgerliches Element“ seien. Wir halten es für überflüssig, uns gegen derartig demagogische Unterstellungen auch nur zu verteidigen, und nehmen es auch einigen harmlosen Besuchern des Vortrages weiter nicht übel, wenn bei ihnen notwendigerweise der Eindruck entstehen mußte, als wenn die ״Korporanten“ die Veranstaltung boykottierten (war das vielleicht die eigentliche Absicht der Herren Veranstalter?). Eine Frage möchten wir aber doch allen Ernstes aufwerfen: dürfen Bundisten und K.-C.er (solche wurden eingeladen) nur deswegen, weil sie eine Mitgliedskarte der SPD. besitzen, für bessere Freunde des arbeitenden Palästina gehalten werden, als Menschen, die einem hundertprozentig zionistischen Bunde, wie das K. J. V., angehören? Die Jenaschen K. J.V.er haben stets das aktivste Interesse für den arbeitenden Jischuw in Erez-Isrjcl gezeigt; einer von ihnen half die Initiativgruppe schaffen, welche die erste Aktion für den Palästina-Arbeiter-Fonds in Jena durchführte; mit der Hechaluz-Bewegung sind sie durch weit engere persönliche Bande verknüpft, als jene Herrschaften, welche sich die Entscheidung darüber anmaßen, wer zum ״Freunde des arbeitenden Palästina“ qualifiziert ist und wer nicht. Die Jenaschen K.J.V.er werden, durch derartige Taktlosigkeiten unbeirrt, auch ohne dieses ״Freundschafts“diplom nach wie vor im Geiste der Anschauung, die im palästinensischcn Chaluz einen der wesentlichsten menschlichen Faktoren der jüdischen nationalen Wiedergeburt sieht, wirken und handeln. An diejenigen aber, welche es angeht, seien zwei Fragen gestellt: 1. Gibt es in der deutschen Poale-Zion-Bewegung eine Ansicht, welche K.J.V.er für schlechtere Freunde des arbeitenden Palästina hält, als Bundisten und K.-C.er? 2. Was sagen dazu die K.J.V.er, welche selbst Poale- Zionisten sind? Jena, 10. Juni 1927. H. Srago. Die ״Jüdische Masikwoche“ in Frankhirt a. M. Im Rahmen des ״Sommfcrs der Musik“ in Frankfurt a. M. finden, wie bereits gemeldet, auch jüdische Musik veranstaltungen statt. An die Woche für katholische Kirchenmusik schließen sich vom 26. bis 28. Juni Aufführungen religiöser vnd volkstümlicher jüdischer Musik an. Ah Oesangsinter* preten sind Rahel Ermoinikow (Berlin) und Oberkantor Älter (Hannover) gewonnen. In den zwei Chorkonzerten werden der von Josef Ziegler geleitete jüdische Gesangverein aus München und die drei Frankfurter Synagogenchöre unter Dr. Ehrenreich, Frank Rothschild und Artur Holde auftreten. Solopartien: die Kantoren Saretzki, Raumow-Fleischmann, Scheuermann und Groß. Es werden alte Gesänge von Rossi (um 1600) und neuere von Sulzer, Lewandowski, Naumburger, Birnbaum, Dunajewski und Schorr vorgetragen. Kapellmeister Jascha Höre 11 stein, der zurzeit das Musikfert der ״Internationalen Gesellschaft für neue Musik“ vorbere tet, ist eingeiaden worden, im Rahmen der Aus- Stellung ״Musik im Leben der Völker“ ein Symphoniekonzert mit dem Opernhausorchester (Museumsorenester) zu dirigieren. Er wird die Neunte Symphonie von Gustav Mahler zur Aufführung bringen. Zionistischer Grnppenverband RedUsrhelnland und Westfalen Am Sonntag, den 26. Juni 1927, pünktlich 3 Uhr nachm., wird in Essen, im kleinen Saal der Börse, Bachsir. (gegenüber dem Hauptbahnhof) ein Gruppenverbands* tag stattfinden. Tagesordnung: 1. Die Aufgaben der Zionistischen Vereinigung für Deutschfand. Referent: Herr Kurt Blumenfeld, Berlin. 2. Die Aufgaben des zionistischen Gruppenverbandes Rechtsrheinland und Westfalen: a) Schekelarbeit; b) Kongreßarbeit; c) K. K. L.-Arbeit; d) Wahlen. Schluß der Tagung: abends 7»/3 Uhr. Wir rechnen bestimmt damit, daß sämtliche Zionisten des Bezirks an der Tagung teilnehmen werden. Vor allem fordern wir die Jugend auf, vollzählig nach Essen zu kommen. Max Warburg, der Keren Hajessod —• und die ״C.-V.-Zeitung“. In der letzten Nummer der ״C.-V.- Zeitung" findet sich eine Notiz, ״Max Warburg und der Keren Hajcssod“, in der mitgeteilt wird, daß in vcrschiedenen jüdischen Zeitungen infolge einer Meldung der ״Ita“ Max Warburg als ״Mitglied des Palästina-Aufbau-Fonds (Keren Hajessod) und als Freund der Besiedlung Palästinas vom Kultur- und Kolonialstandpunkt aus“ bezeichnet worden sei. Dann heißt es weiter: ״Wir teilen dazu berichtigend mit, daß unseres Wissens Max Warburg niemals Mitg 1 i e d des Keren Hajessod war und auch die Be- Siedlung Palästinas unter jüdisch-kulturellen Gesichtspunkten nicht unterstützt.״ — Ganz abgesehen davon, daß die Behäuptung der ״C.-V.-Zcitung“ falsch und die Angaben der ״Ita“ richtig sind (Max Warburg ist seinerzeit dem Keren Hajessod mit einem namhaften Betrag beigetreten), stellen wir die Frage, in welchem Zusammenhang die Verbreitung dieser Nachricht mit den Aufgaben des C.-V. steht? Welches Interesse hätte der C.-V. daran, falls die Nachricht der ״Ita“ wirklich irreführend gewesen wäre? Was hat es mit dem Kampf für Deutschtum und Judentum zu tun, ob eine jüdische Persönlichkeit aus Deutschland Mitglied des Keren Hajessod ist oder nicht? Es genügt wohl, diese Frage aufzuwetfen, New York, 15. Juni. (J.T.A.) Die Fußballsektion des Palästinensisch-Jüdischen Sportkhibs ״Makkabi“ traf dieser Tage in New York ein und spielte am 13. Juni zunächst gegen den Meisterklub der Giants in New York. Dem sensationell verlaufenen Spiel wohnten mehr als 15 000 Personen bei; cs endigte 1:1. Der palästinensische Makkabi lehnte es ab, an Sabbat• tagen zu spielen! M .1 % ׳ r; f ן;■,..■ i-v|; 'S; I Ä *

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