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Jüdische Rundschau · 1926-09-22 · Heft 74-75 (22.9.1926) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXI (1926)
Issue
Heft 74-75 (22.9.1926)
Date
1926-09-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Einzelnummer 0,40 Goldmark JÜDISCHE RUNDSCHAU Redaktion und Verlag Berlin W 15, Meinekestraße 10. Er*cheint jeden Dienstag und Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 1,85 Goldmark, vierteljährlich 5,25 Goldmark. AuakndubonneiBeBta werden in der Wlhrun^ der etaelnen Linder berechnet Nummer 74/75 § Berlin, 22. IX. 1926 Anzeigen - Verwaltung Jüdische Rundschau G. m. b. H., BerlinW15, Meinekestr.10 Telephon: Amt Bismarck 7165—70. Amelgeapreis: 8gespalLNotipftreilltzeiie 0,50 G.-M. Stellengesuche 0,25 G.-M. Anzeigenschluß: Dienstag und Freitag nachmittag 4 Uhr. Telephon; Bismarck 7165 70 ־־* Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392, Fär Oesterreich! Postsparkassenamt Wien, Konto Nr, 156 030. Für Tschechoslowakei; Postsparkassenamt Prag, Konto Nr. 59 410. Für Polen: Postsparkassenamt Warschau. Konto Nr. 190 708. Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. תשרי תרס״ז, ע״ס Der Zionismus erstrebt für des jüdische Volk die Schafluna einer tfffentllch ■ rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. ״Baseler Programm.“ Nationalismus und Völkergemeinschaft Das Problem des Völkerbundes — Einschränkung der Souveränität — Die Stellung der Minoritäten — Das Mandats - System — Unser Nationalismus — Der Papst spricht RW., z. Zt. Zell ä. S., Mitte September. Seit einigen Jahren fallen die hohen jüdischen Feiertage mit den großen internationalen Tagungen des Völkerparlaments zusammen; in der Zeit, da der Jude mehr noch als sonst geistig mit dem Problem der Be- Ziehung von Individuum und Gemeinschaft, der individuellen Verantwortlichkeit und der Solidarität zugleich, zu tun hat, wird auf dem ganz realen Boden der Völkerpolitik ein analoges Problem behandelt: Die Beziehung zwischen nationaler Einheit und Völkergemeinschaft. Dte Aufgabe ist dort, begreiflich zu machen, daß die Freiheit de ''"■weinen, hier der einzelnen Nation, eine Grenze findet an dem Interesse der Gesamtheit; daß ein Ausgleich der Interessen zwischen den Nationen gcfunden werden muß, um der Existenz des Ganzen, der Menschheit willen. Diese Idee des Völkerbundes als eines nicht nach Macht, sondern nach Recht organisierten 'erbandes ist freilich noch nicht realisiert; sie kann acht mit einem Schlage Wirklichkeit werden, sondern sie muß das Resultat eines langsamen Erziehungsprozesses sein. Die Gedanken, denen Briand in seiner großen Rede so ergreifenden Ausdruck gab, widersprechen nicht nur der bisherigen Erziehung, den Be- ,griffen von Heldentum und Patriotismus, die von den *herrschenden Schichten den Völkern eingeimpft werden, sie stehen auch in Widerspruch mit der heutigen Orga- ‘ DahgtJtoromLffildaBtj»»n; ■ bei'' *iUni «t'es'' er jetzt wieder durch Deutschlands Eintritt gegeben ist, das Gefühl der permanenten inneren Krise nicht los vird. Das System von Sonderbündnissen und Allianzen, de Wilson grundsätzlich ausschließen wollte, floriert wie de zuvor. Das Mißtrauen aller gegen alle ist nicht eringer geworden. Die Länder, die als Grundprinzip ,res nationalen Lebens ihren nationalen ״Egoismo“!eilig gesprochen haben, können nicht leicht aufrichtige nhänger des Völkerbundes sein. Es ist kaum zu verundern, daß gerade das diktatorische Spanien der erste jropäische Staat ist, der austritt. Vielleicht möchten Ich andere, um völlig unbehindert dazustehen, diesen chritt vollziehen, wenn er nicht für sie augenblickliche pchteile im Gefolge hätte. Der Widerstreit zwischen nationalen und internatiolalen Interessen ist das zentrale Problem des Völkerbundes. Richtig erklärt die ״Times“ in einem ihrer letzten Leitartikel: ״Der Bund wird stehen oder fallen je nach dem Ausmaß, wieweit all seine Mitglieder die Aussichten auf Gewinne, die nur auf Kosten anderer gemacht werden können, opfern werden, und die Maxime, daß gemeinsames Wohlergehen die beste Garantie für das Wohlergehen des Einzelnen ist, in ihrem vollen Umfang annehmen werden.“ Es wäre utopisch, anzunehmen, daß die Idee der Gerechtigkeit allein Staaten bewegen wird, auf Vorteile zu verzichten; aber die Erkenntnis, daß diese Vorteile gering wiegen, verglichen mit den Nachteilen der durch sie erzeugten Feindschaft, diese Verstandesüberlegung ist heute die Stütze des Völkerbundes. Der Völkerbund bedeutet eine Abschwächung der Souveränität des einzelnen Staates. Eine Instanz über den Staaten wird allmählich aufgebaut, die das Recht in Anspruch nehmen muß, die einzelnen Staaten in gewisser Hinsicht zu kontrollieren, in ihre inneren Angelegenheiten dreinzureden. Ohne dieses Prinzip wird der Völkerbund sinnlos und wirkungslos. Es geht hier um eine sehr delikate Frage, die bisher noch kaum ernsthaft ventiliert wurde. Denn jeder Staat bedarf zur Lösung seiner inneren Aufgaben der Autorität, und diese könnte leicht geschwächt werden, wenn die Anrufung einer übergeordneten Instanz möglich wird, innerhalb derer doch zumindest die Möglichkeit besteht, daß für einzelne Teilnehmer ihre Interessen und nicht reine Gerechtigkeit maßgebend wird, so daß einem Intrigucnspiel die Tür geöffnet wäre. Diese Gefahr muß jeder würdigen, der eine immer stärkere internationale Organisation wünscht, aber auch gegenüber den empirisehen Tatsachen des heutigen Stadiums nicht blind ist. Auch hier wird erst allmählich und mit großer Vorsicht die rechte Form gefunden werden. Aber die Idee gilt es festhalten. Noch viele Klippen sind zu umschiffen, bevor sich die Anschauung durchsetzen wird, daß auch einzelne Staatsbürger und Staatsbürgergruppen nicht mehr schrankenlos der herrschenden Schicht des Staates ausgeliefert sein sollen. Internationale Rechtssätze sollen für die Staaten auch nach innen verbindlich sein. Dies gilt heute schon vielfach auf sozialem und hygienischem Gebiet, den wichtigsten Fall aber bildet das M i n o r i - täten recht. Es ist der Anfang einer Besinnung auf das naturgegebene Recht des Menschen auf Pflege seines Volkstums, unabhängig von Staatsgrenzen, und des Verständnisses dafür, daß diese Freiheit, sobald sie einmal allgemein anerkannt ist, keinen Gegensatz bildet zur staatsbürgerlichen Stellung des Einzelnen, im Gegenteil: daß sie seine staatsbürgerliche Treue festigt. Wird die Minorität, sei es nun eine nationale oder religiöse oder sonst eine erkennbare und historisch zusammengehörige Gruppe, dauernd zurückgesetzt oder in ihren Gefühlen verletzt, dann entsteht, auch bei bestem staatsbürgerlichen Wollen, jenes Unbehagen, das ein so objektiver Gelehrter wie Meineke in Anwendung auf die Juden in einem kürzlich erschienenen Aufsatz ״jüdisches Ressentiment“ genannt hat, das aber ein allgemeines Merkmal zurückgesetzter Minoritäten ist. Der Staat der Zukunft, den der Völkerbund vorbereitet, wird dieses die Harmonie störende Gefühl nicht mehr kennen, denn auch innerhalb des Staates wird gelten, was sammenleben gesagt hat: ״Der wird der Menschheit' äm meisten dienen, der, wurzelnd im eigenen Volke, das ihm seelisch und geistig Gegebene zur höchsten Bedeutung entwickelt.“ Aehnlich gilt auch der Satz: Der wird seinem Staate am meisten dienen, der, wurzelnd in der eigenen Gemeinschaft, das ihm seelisch und geistig Gegebene zur höchsten Bedeutung entwickelt. Ebensowenig, wie zwischen richtig verstandenem Nationalismus und Internationalismus ein notwendiger Gegensatz besteht, gibt es einen Gegensatz zwischen Treue zum angestammten Volkstum und Treue zur S t a a t s g e in e i n s c h a f t, die die Organisation zur Pflege wichtigster Interessen aller Staatsbürger darstellt. Es ist uns klar, daß es hierbei Grenzfälle gibt, bei denen eine Interessen-Kollision vorliegt, besonders bei deutlich irredentistischen Gruppen in Grenzgebieten, aber diese Fälle sind ein kleiner Bruchteil des gesamten Minoritätenproblems, und auch sie müssen durch die wachsende Kraft des Völkerbundes als allgemeiner Friedensorganisation ihres Stachels beraubt werden. Im allgemeinen aber wird durch gerechte Lösung des Minoritätenproblems eine der brennendsten Fragen des Zusammenlebens der Völker beseitigt werden. Dieses Problem ist gewissermaßen das innerstaatliehe Korrelat des Völkerbundgedankens. Seine internationale Lösung greift in die Hoheitssphäre der Staaten ein und ist eine Einschränkung der Souveränität, die die wohltätigsten Folgen für die Staaten selbst, die sich — freiwillig, als Mitglieder des Bundes! — ihr fügen, haben muß. * Das Problem der Souveränität und ihrer Beschränkung durch den Völkerbund wurde in der letzten Session des Rates gerade an einem Gegenstand erörtert, der für uns erhöhtes Interesse hat. Es handelte sich um den Bericht der Mandatskommission, der für diese weitergehende Kontrollrechte als bisher in Anspruch nimmt. Der eine strittige Punkt, die Erweiterung des Fragebogens, bezieht sich nur auf B- und C-Mandate, also nicht auf Palästina; dagegen ist der zweite Streitpunkt, ob die Mandatskommission in Zukunft das Recht der Anhörung von Delegationen haben soll, für uns von großer Bedeutung, ja, die Aufrollung dieser Frage ist bei der Juni-Tagung der Mandatskommission geradezu durch die Delegation des Waad Leumi veranlaßt worden, wie unseren Lesern noch aus unseren damaligen Berichten erinnerlich sein dürfte. Die Zweckmäßigkeit dieses Verlangens ist schon damals von vielen angezweifelt worden, weil eine Anhörung nicht auf den Waad Leumi beschränkt bleiben könnte und dieses Verfahren daher unabsehbare Folgen haben könnte. Durch dieses Verfahren würde die Mandatskommission in viel höherem Maße eine Beschwerde-Instanz als sie es heute, wo sie nur Petitionen entgegennimmt, ist. Es würde einen Schritt weiter zur Erlangung realer Macht für die Kommission bedeuten, und die Mandate würden, so wie sie ursprünglich gedacht waren, eine Souveränität des Völkerbundes effektiv machen, die Verwaltung durch die Mandatarmächte deutlich von einem Kolonialverhältnis scheiden. Die Mandatarmächte jedoch haben im Verlaufe der sechs oder sieben Jahre Mandatsverwaltung die umgekehrte Entwicklung gefördert, sie haben ihre Praxis immer mehr der kolonialen angenähert. Der englische Kolonialminister Amery hat vor nicht langer Zeit im Unterhaus (bei Besprechung von Tanganyika) dem Sinne nach erklärt, es gebe keinen Unterschied zw'1sehen Kolonien und Mandatsgebieten. Und was Syrien betrifft, ist dessen Verwaltung wohl kaum mit der dem Mandatssystem zugrunde liegenden Idee der Helferschaff in Einklang zu bringen. Gerade in bezug auf Syrien zeigte sich die Machtlosigkeit der Mandatskomrnission deutlich genug. Charakteristisch ist ein Artikel des ״Manchester Guardian“, der vor einiger Zeit erschien; dieses Blatt, das seit jeher den Mißbrauch des Mandatssystems zu ״verkappten Annexionen“ bekämpft, schildert das Verhalten der Franzosen in der Oase von Damaskus, wo sie nicht nur zwanzig Dörfer verbrannt und viele tausend Fruchtbäume vernichtet, sondern der Oase den Wasserzufluß abgeschnitten haben. ״Was würde der Westen gesagt haben, wenn diese Dinge in Syrien unter dem Ottomanischen Regime geschehen wären? Und was wird der Osten sagen, wenn sie jetzt weiter geschehen durch die Mandatskommission des Völkerbundes?“ Die Verantwortung des Völkerbundes bestellt ja in der Tat zumindest juristisch. Und doch hat sich Briand in der Ratssitzung energisch gegen eine Erweiterung der Rechte der Kommission gewendet und — nicht ganz mit Unrecht — darauf hingewiesen, zu welchem Intriguenspiel gerade die Zulassung syrischer Delegationen Anlaß geben könnte. Er war dabei in voller Ucbereitistimiming mit Chamberlain, der gleichfalls eine Einmischung der Mandatskommission ablehnte. Wo ist der Ausweg aus diesem Dilemma? Vorderhand ist die Frage vertagt worden und es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis die Rolle der Mandatskommission ihre endgültige Form gefunden hat. Wir haben uns nun die Frage vorzulegen, welchen Standpunkt wir als Zionisten zu diesem Problemkomplex einnehmen. Haben wir ein Interesse daran, die Autorität der Mandatskommission gegenüber der Mandatarniacht gestärkt zu sehen? Gewiß, ein ideelles; denn wir wollen, daß das neu werdende jüdisch-arabische Gemeinwesen einmal wirklich unter internationaler Kontrolle, unter dem Schutz der Völkergemeinschaft steht, als ein Gesamtinteresse der Menschheit. Aber dies ist nur zu realisieren, wenn der Völkerbund ein .Stadium erreicht hat, von dem er noch weit entfernt ist. Bei der heutigen Sachlage gelten praktisch-politische Erwägungen. Nun meinen ja manche Zionisten, daß es auch unter solchem Gesichtspunkt günstig für uns wäre, in der Mandatskommission eine Art Appellationsinstanz gegen die Mandatarmacht zu haben. Dies halten wir für irrig. Alle Erfahrungen haben gezeigt, daß wir gerechte politische Forderungen am ehesten bei der Mandatarmacht selbst, die das Problem genau kennt, durchsetzen können, während die Vielheit der nur theoretisch die Sache kennenden und oft von ganz allgemeinen prinzipiellen Gedanken, die auf unseren Fall nur modifiziert anwendbar sind, beherrschten Persönlichkeiten in den Organen des Völkerbundes die Lösung der Fragen eher kompliziert als erleichtert. Aber wir müssen uns an den Gedanken gewöhnen, daß das Wesen des Mandates noch keineswegs eine geklärte Sache ist, vielmehr ein politisches System hier erst im Werden, in der Entwicklung begriffen ist. Und was uns betrifft, so haben wir vor allem darauf hinzuweisen, daß das Palästinamandat, formell eingereiht unter die A-Mandate, eine res sui generis darstellt, einen Sonderfall, eine Spezialaufgabe des Völkerbundes und seines Mandatars. Hier ist nicht einfach ein Land zu verwalten, sondern ein Weltproblem zu lösen. Diese einzig-

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