Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXI (1926)
- Issue
- Heft 62 (10.8.1926)
- Date
- 1926-08-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Einzelnummer 0,35 Goldmark JÜDISCHE RUNDSCHAU Redaktion und Verlag Berlin W 15, Meinekestraße 10. Erscheint jeden Dienstag und Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 1,85 Goldmark, vierteljährlich 5,25 Goldmark. AuaUndsabonnements werden in der Wlhnujg der einzelnen Linder berechnet. Nummer 62 | Berlin, 10. VIII. 1926 Anzeigen - Verwaltung Jüdische RundschauG.m.b.H., BerlinW15, Meinekestr.10 Telephon: Amt Bismarck 7165—70. Anzeigenpreis: 8gespalt.NonpartiUezeite0,50G.*M. Stellengesuche 0,25 G.-M. Anzrigenschlafl: Dienstag und Freitag nachmittag 4 Ubr. Telephon: Bismarck 7165- 70. Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392. Für Oesterreich! Paatsparkassenamt Wien, Konto Nr. 156 030. Für Tschechoslowakei: Postsparkassenamt Prag, Konto Nr. 59 410. Für Polen: Postsparkassenamt Warschau, Konto Nr. 190708. Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. ל אב תרפ״ד | xxxi. Jahrg. Der Zionismus erstrebt für das Jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte ln Palästina. ״Baseler Programm.** # Das neue Palästina - Budget £668.920 - Die Beschlüsse des A. - C. - Aktive Politik der Mandatarmacht gefordert I. Politische Beschlüsse I. Die allgemeine Mandatspolitik. Das Aktions-Comite stellt fest: Die zionistische Arbeit in Palästina seit der Balfour- Deklaration hat unter großem Aufwand von Energie und Geldmitteln den Aufbau des jüdischen nationalen Heimes in einem Grade gefördert, daß der Mandatarmacht und der öffentlichen Meinung der Welt der Wille und die Fähigkeit des jüdischen Volkes zum Aufbau seines nationalen Heimes in Palästina erwiesen worden ist. Während dieser Zeit hat die Mandatarmacht sich hauptsächlich auf die Errichtung einer geordneten Administration und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Lande beschränkt, was eine der Grundvoraussetzungen für die Entwicklung des ganzen Landes bildet. Dagegen hat sie es im wesentlichen an einer aktiven Förderung des jüdischen Aufbauwerkes fehlen lassen; und insbesondere in den Fragen der Staatsländereien, der Naturalisation, der jüdischen Selbstverwaltung, der Gestaltung des Sicherheitswesens, der Regelung der Immigration und der öffentlichen Arbeiten hat sie, wie es die Memoranden der Zionistischen Organisation und des Waad Leumi an die Mandatskommission des Völkerbundes im einzelnen dargelegt haben, die jüdischen Forderungen bis zu einem hohen Grade unerfüllt gelassen. Das Aktions-Comite glaubt, daß nunmehr, nachdem eine gewisse Stabilisierung der VerhältnisseJn Palästina erfolgt ist, der Zeitpunkt gekommen ist, in dem die Zionistische Organisation als Jewfsh Agency an die Mandatarmacht die Forderung stellen muß, eine Politik der aktiven Förderung des jüdischen Aufbauwerkes, zu der sie nach dem Mandat verpflichtet ist, einzuleiten. Zu diesem Zwecke hält es das Aktions-Comite für notwendig, daß die Mandatarmacht die Richtlinien einer solchen aktiven Politik der Unterstützung des jüdischen Aufbauwerkes im Einvernehmen mit der Jewish Agency in einem Arbeitsprogramm iür dis nächsten Jahre festlegt und kundgibt. Das Aktions-Comite beauftragt die Exekutive, in Verhandlungen mit der Mandatarmacht hinsichtlich der Ausarbeitung und Festlegung eines solchen. Programms einzutreten. II. Die Naturalisation. 1. Unter Hinweis auf frühere vom Aktions-Comite in dieser Frage bereits gefaßte Resolutionen gibt das Aktions- Comite seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß das Naturalisationsgesetz in wesentlichen Punkten unvollkommen ist und sich nicht in Uebereinstimmung: befindet mit dem Mandat. Vor allem erhebt es stärkste Bedenken gegen die Bestimmungen, wonach der High Commissioner das Recht hat, Naturalisationsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sowie insbesondere gegen die Möglichkeit der Ent- Ziehung der Staatsbürgerschaft aus politischen Gründen. Das Aktions-Comite erachtet eine solche Bestimmung als im Widerspruch befindlich mit dem Begriffe der Staatsbürgerschaft im allgemeinen und dem des jüdischen nationalen Heimes in Palästina im besonderen. Es fordert die Exekutive auf, mit allen Mitteln auf die Beseitigung dieser Bestimm u n g hinzuwirken, sowie auch dafür zu sorgen, daß die Formalitäten der Einbürgerung erleichtert, daß insbesondere die ungerechtfertigt hohen Geb ü h r e n wesentlich ermäßigt werden. 2. Das Aktions-Comite hält es für die elementare Pflicht aller palästinensischer Juden, im weitesten Maße von dem Rechte der Einbürgerung Gebrauch zu machen. Die Erwerbung der palästinensischen Staatsbürgerschaft durch die palästinensische Judenheit ist die staatsrechtliche Grundlage des Aufbaus des jüdischen nationalen Heims. II. Palästina •Budget Aut Grund des § 49a des Organisations-Statuts beschließt das Aktions-Comite folgendes Budget für die Palästina-Arbeit der Zionistischen Organisation im Jahre 5687: Landwirtschaftliche Kolonisation (mit Einschluß besonderer Sanierungsarbeiten in einzelnen Siedlungsposten).£E. 170.000 Versuchsstation.10.000 ״ Schechunsth Owdim.4.500 ״ Erziehung (einschließlich Deckung des Defizits) . 78.000 ״ Universität . 5,000 Univerr-iti tsbibliothek .. . . 2,000 ״ Haitaer Technikum .4.500 ״ Gesundheitswesen (einschließlich Teilzahlung von £E. 1.000 am Rechnung des Defizits der Kupath Choiim £E. 1.000) . Budget) . in Tiberias HadaCssah (besonderes P. Schweitzer Hospital Einwanderung .... Arbeit. Solei Boneh .... Handel und Industrie . Industriebank .... Religiöse Angelegenheiten Religiöse Erziehung Misrachi-Organisation (besonderes Budget) TachkemonfSchule Olim Bonim .... Besondere Ausgaben . Administration . . . Abzahlung auf Defizit Beteiligung an der Palestine Electric Cooperation 45.000 90.620 3J00 39.000 60 000 4.600 18.000 25.000 3.000 4.000 9.200 2.000 1,000 18.000 20.000 25.000 25.000 *E. 668.920 Resolution zum Palästina-Budget. ‘ i. Allgemeines. 1. Das Aktions-Comite beschließt, eine ständige Budget- Kommission einzusetzen, die einen Monat vor dem Kongreß, bzw. vor der Jahres tagung des Aktions-Comites in Palästina Zusammentritt, um den Buagetentwurf der Exekutive zu prüfen. 2. Das Aktions-Comite beauftragt die Exekutive, im Wege einer Anleihe die erforderlichen Mittel für die Durchführung der öffentlichen Arbeiten durch die Arbeitsabteilung zu schaffen, um ihr die Möglichkeit zu geben, ihr Arbeitsprogramm zu verwirklichen und den Stand der Arbeitslosigkeit zu^erleichtern. 3. Das Aktions-Comite spricht sein Bedauern darüber aus, daß der Kongreßbeschluß betreffend die Gründung einer Industriebank bisher nicht verwirklicht wurde und verpflichtet die Exekutive, diese Institution in möglichst baldiger Zeit zu gründen. II. Zum Posten Kolonisation. Das Aktions-Comite beschließt, daß innerhalb des Budgets für Kolonisation für das Jahr 56S7 auch ein entsprechender Betrag für neue Kolonisation verwendet werden soll. III. Zum Posten Erziehung. Die Einzelheiten des Erziehungsbudgets sind von der Exekutive zu bestimmen. Aus der Gesamtsumme dieses Budgetpostens sollen 3 350 £E für die Erziehungsarbeit der Arbeiterorganisation verwendet werden. IV. Zum Posten Gesundheitswesen. 1. Die Summe von 45 000 £E verteilt sich wie folgt: Medizinische Organisation Hadassah 22100 £E, Kupath Choiim. 19 500 ״ Waad Habriuth und dessen Anstalten 1 400 ״ Kupath Choiim Hamisrachi .... 1000 ״ Dezifit der Kupath Choiim im Jahre ״ 1000 . 5685 2. Das Aktions-Comite akzeptiert den Antrag der Exekutive, das Defizit der Kupath Choiim aus dem Jahre 5685 im Betrage von 3000 £E aus dem Budget zu decken und nimmt aut Rechnung dieses Betrages 1000 £E in das Budget für das Jahr 5687 auf. V. Zum Posten Einwanderung. Diesem Budgetposten lag folgender Voranschlag zugrunde: Einwanderung. 10000 £E Darlehen. 12000 ״ Hachscharah.. 4 800 ״ Unterstützung an Immigrationsanstalten 1 200 ״ Administration. 10000 ״ Reserve . 2 000 ״ 40 000 £E Da nur 39 000 £E bewilligt wurden, hat die Exekutive die notwendigen Kürzungen vorzunehmen. VI. Zum Budgetposten Arbeit. Das Aktions-Comite ermächtigt die Exekutive, die Einzelheiten dieses Budgetpostens fesfzusetzen. VII. Zum Budgetposten Solei Boneh. Das Aktions-Comite nimmt zur Kenntnis die Erklärung der Exekutive, welche die Bedeutung der Tätigkeit des Solei Boneh und die Notwendigkeit anerkennt, daß die Zionistische Organisation ihre Beteiligung an dem Gründungskapital des Solei Boneh bis zum Betrage von £E. 12.000 vergrößerte. Das Aktions-Comite erwartet, daß die Exekutive alle erforderlichen Mittel ergreifen wird, um diese Vergrößerung der Beteiligung noch im Laufe des Jahres 5687 zu verwirkliehen. VIII. Zum Budgetposten Handel und Industrie. 1. Die Festsetzung der Einzelheiten dieses Budgetpostens wird der Exekutive uberlassen. 2. Das Aktions-Comite empfiehlt der Exekutive, die Darlehen an Privatleute sowohl aus dem Immigrationsbudget, wie aus dem Budget für Handel und Industrie soweit als möglich durch Vermittlung von Gemeindeausschüssen lind Kreditinstituten zu erteilen. DL Kolonisation a) Zahlung der Werko-Steuer. Das Aktions-Comite setzt eine Kommission in Palästina bestehend aus den Herren J. Suprasky, Ch. Pasman, Samuei Landau, Dr. Remes und Dr. Ch. Ariosoroff ein, mit dem Aufträge, die zwischen der Palästinaexekutive und dem Direktorium des K. K. L. schwebende Frage der Zahlung der Werko-Steuer zu prüfen und zu entscheiden. b) Forderung von Nahalal. Die für die Prüfung der Werko-Steuer eingesetzte Kornmission wird ermächtigt, die Forderung der Siedlung Nahalal an den Keren Kajemeth zu untersuchen und darüber eine Entscheidung zu fällen. Jede Partei kann gegen diese Ent- Scheidung gegebenenfalls Berufung an das Aktions-Comite einlegen. rv. Keren Hafessod 1. Das Aktions-Comite fordert seine Mitglieder sowie alle Mitglieder der Zionistischen Organisation in der ganzen Welt auf, daß sie sich ohne Ausnahme mit der größten Energie und mit Anstrengung aller Kräfte in den Dienst des Keren Hajessod stellen. Die Zionisten müssen durch ihre Tätigkeit sowie durch ihre Selbstbesteuerung zum Muster dienen. 2. Das Aktions-Comite fordert die Exekutive auf, die Durchführung des Kongreßbeschlusses zu sichern, demzufolge kein Zionist, der seine Pflicht gegenüber dem Keren Hajessod nicht erfiilit hat, ein Ehrenamt innerhalb der Zionistischen Organisation und ihrer Institutionen bekleiden darf. 3. Das Aktions-Comite spricht den Delegierten und Mitarbeitern des Keren Hajessod seine wärmste Anerkennung aus, die durch ihre unermüdliche, opferwillige Arbeit den Atifbaufonds für Palästina schaffen. V. Keren Kajemeth Im Jahre 5687 feiert der Keren Kajemeth Lejisrael das Jubiläum seines 25 jährigen Bestehens. Das Aktions-Comite der Zionistischen Organisation erwartet, daß die Zionisten der ganzen Welt sich vereinigen, um das Jubiläumsjahr zu einem Markstein in der Entwicklung des Keren Kajemeth Lcjsrael zu gestalten. Es ruft die Exekutive und alle Instanzen der Zionistischen Organisation dazu auf, ihre Kräfte auf die Jubiläumsaktion des Keren Kajemeth zu vereinigen, die in der Zeit von Chanukkah bis Chamisclia Asser b’Sehwat in der ganzen Welt vor sich gehen soll. VI. Erziehung A. Das Aktions-Comite begrüßt die Tendenz der Be- Schlüsse der Zwanzigerkommission, die Schulen, unter Wahrung ihrer inneren Entwickiungsfrcihcit, einem ein heitliehen Verwaltungssystem einzuordnen. B. Das Aktions-Comite akzeptiert folgenden Be- Schluß der Zwanziger-Kommission betreffend die Einheit des Erziehung« Werkes: Alle Erziehungsinstitutionen, die sich an dem einheitliehen Erziehungsrat (Waad Hach in u ch) beteiligen, unterstehen der Kompetenz des obersten für die Aufrechterhaltung des Erziehungswerkes verantwortlichen Organs. Sie werden durch ihn geleitet auf der Grundlage der Autonomie für die Schulen des Misrachi und für die Schulen der Arbeiter in Uebereinstimmung mit der Verfassung, die für die Leitung des Chinuch auf Grund vorliegender Beschlüsse ausgearbeitet wird. -׳ istder Vergrößerung der Vollmachten des Waad Hachinueh, insofern durch sie die Uebertragung des Schulwerkes auf den Jischuw vorbereitet wird. D. Das Aktions-Comite ist aber der Ansicht, daß die Beschlüsse in den nachstehenden Punkten einer Revision bedürfen: 1. Bis der Kongreß die Frage der Baaluth (verantwortliehe Leitung) entschieden haben wird, sichert die Zionistische Organisation die Gehälter der vom Erziehungsdepartement angestellten Lehrer und ihre finanzielle Verantwortung bleibt in den Grenzen des von den zionistischen Instanzen dafür bewilligten Etats. 2. Das Aktions-Comite glaubt, daß die Zionistische Organisation die Verantwortung für das Schulwerk nur tragen kann, wenn ihr in allen Fragen der Schulverwaltung (Budget, Eröffnung und Schließung von Schulen, Anstellung, Versetzung und Entlassung von Lehrern und Schulleitern, Besetzung des Erziehungsdepartements) die Entscheidung zusteht. E. Das Aktions-Comite ist ferner der Ansicht, daß die Beschlüsse der Zwanziger-Kommission in folgendem Sinn geändert werden müssen: '1. Der Waad Hachinueh, der bisher nur beratende Befugnisse hatte, erhält gemäß dem Vorschläge der Kommission erhöhte Befugnisse hinsichtlich aller pädagogischen Fragen (Bestimmung der Bildungsanforderungen für die Lehrer, Fest- Setzung des Minimallehrprogramms, Aufstellung von Schulreglements usw.) unter Wahrung der gegenwärtigen Formen der Schulautonomie. 2. ln allen wichtigen Fragen der Schulverwaltung hat der Waad Hachinueh das Recht der Beratung. 3. a) Der Waad Hachinueh ist so zusammenzusetzen, daß die Zionistische Organisation die Hälfte der Plätze besetzt. b) Der Waad Hachinueh setzt sich aus 12 Mitgliedern zusammen, von denen 11 durch die Palästinaexekutive, den Waad Leumi und die Lehrerorganisation gcwäh’t werden und denen der Leiter des Erziehungsdepartements ex officio mit Stimmrecht angehört. Die 11 Mitglieder des Waad Hachinueh werden folgendermaßen gewählt: 5 wählt die Pal:i-t!naexekutive 3 wählt der Waad Leumi 3 wählt die Lehrerorganisation. c) Die Palästinaexekutive und der Waad Leumi verständigen sich dahin, daß von den von diesen beiden Körperschäften zu wählenden acht Mitgliedern zwei der Misrachi- Organisation und zwei der Palästina Arbeiterorganisation angehören. Den 12 Mitgliedern steht das Recht zu, einen Vorsitzenden zu wählen, dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag geben soll. F. ln allen anderen Punkten werden die Vorschläge der Zwanziger-Kommission zur definitiven Beschlußfassung der Palästinaexekutive zusammen mit dem Präsidium der Zwanziger-Kommission überwiesen, im Sinne der vom Aktions• Comite angenommenen Beschlüsse. ¥11. Kuliurionds Es wird eine Kommission in Palästina eingesetzt, deren Aufgabe es ist, den Vorschlag der Gründung eines besonderen Kulturfonds zu studieren und der kommenden Tagung des Aktions-Comites darüber Bericht zu erstatten. Mitglieder dieser Kommission sind die Herren: M. M. Ussischkin, Chaim Nachtnann Bialik, Dr. Schmarja Levin, Rabbi Meir Berlin, Dr. R. Mossinson, S. Rubaschow, Dr. J. L. Magnes, Dr. Arthur Hantke und Leib Jaffe.