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Jüdische Rundschau · 1926-07-23 · Heft 57 (23.7.1926) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXI (1926)
Issue
Heft 57 (23.7.1926)
Date
1926-07-23
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 420 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 57 XXL Delegiertentag der Zionistischen Vereinigung für Deutschland in Erfurt im ״Kaisersaal" vom 22.-24. August 1926. Auszug aus den Wahlvorschriften Die Wahlen zum Delegiertentag finden in den Tagen vom 8. bis 15. August einschließlich statt. Die Gültigkeit der Wahlen hängt davon ab, daß die oben erwähnten finanziellen Verpflichtungen vor Vornahme der Wahlen erfüllt sind. Die Gruppen müssen daher dafür sorgen, daß die Zionisfensteuer-Beiträge für das erste Halbjahr 1926 bis spätestens 30. Juli beim Büro der Z. V. f. D. eingehen, und sie müssen bis zum gleichen Tage die Landesbeiträge für 1925 und das erste Halbjahr 1926 für alle diejenigen Milglieder in bar überweisen, deren Beitrag zur Zionistensteuer für 1925 und für das erste Halbjahr 1926 bis zu dem genannten Termin bei der Zentrale der Zionistischen Vereinigung für Deutschland nicht eingegangen ist. Der Wahlprüfungsausschuß wird kein Mandat anerkennen, für das die finanziellen Voraussetzungen seiner Gültigkeit nicht gegeben sind. Da die Mitglieder des Zentralkomitees als solche auf dem Delegiertentag Sitz — wenn auch kein Stimmrecht — haben, da andererseits die zur Entsendung von Vertretern ins Zentralkomitee berechtigten Gruppen diese Vertreter wechseln können, haben die in Betracht kommenden Gruppen dem Büro vor Beginn der Wahlen, d. h. spätestens 30. Juli,»mitzuteilen, ob personelle Veränderungen bezüglich ihrer Vertretung im Zentralkomitee eingetreten sind. Das Präsidium der Zionistischen Vereinigung für Deutschland wird hinsichtlich später einlaufender Meldungen beim Wahlprüfungsausschuß die Ungültigkeitserklärung beantragen, da eine nur zwecks Teilnahme am Delegiertentag erfolgende Nominierung in das Zentralkomitee dem Sinn des Statuts widerspricht. Die _ Wahlvorschläge (in Ortsgruppen, wo laut Statut Verhältniswahlen stattfinden) müssen an die Ortswahlkommission bis spätestens 1. August eingereicht und von der Orts- Wahlkommission in der Reihenfolge ihres Eingangs bis spätestens 3. August in ortsüblicher Weise bekanntgemacht werden. Die Verbindung von Wahlvorschlägen muß der Ortswahlkommissiori spätestens bis zum 4. August mitgeteiit und von der Ortswahlkommission bis spätestens 6. August auf ortsüblichem Wege bekanntgegeben werden. 3. Das passive Wahlrecht zum Delegiertentag steht nur solchen Angehörigen der Zionistischen Vereinigung für Deutschland zu, die ihre Maasserpflicht gegenüber dem Keren Hajessod erfüllt haben. Der Wahlprüfungsausschuß ist berechtigt, von jedem Delegierten eine schriftliche Bestätigung des Keren Hajessod zu verlangen, und verpflichtet, die Anerkennung des Mandates zu versagen, falls die Oberste Vertrauenskommission des Keren Hajessod Einspruch erhebt. 4. Niemand darf sein Wahlrecht doppelt (in der Ortsgruppe und einer Sonderorganisation) aasüben. 5. Das Wahlrecht zum Delegiertentag steht nur den Ortsgruppen zu, die mindestens drei Monate vor Einberufung des Delegiertentages bestanden haben und vom Landesvorstand bestätigt sind. 6. Jede Ortsgruppe von mindestens 25 Mitgliedern walift einen Delegierten, Ortsgruppen von mehr als 75 Mitgliedern wählen zwei Delegierte, Ortsgruppen von mehr als 100 Mitgliedern wählen für jedes weitere Hundert Mitglieder einen weiteren Delegierten, Wobei überschießende 50 Mitglieder einem vollen Hundert gleich gerechnet werden. Es wählen demnach Ortsgruppen von 25— 75 Mitgliedern 1 Delegierten, Ortsgruppen von 76—125 Mitgliedern 2 Delegierte, Ortsgruppen von 126—225 Mitgliedern 3 Delegierte, Ortsgruppen von 226—325 Mitgliedern 4 Delegierte usw. Als Mitglieder der Ortsgruppe werden hierbei nur diejenigen Zionisten gerechnet, für die der Schekel für das Jahr 5686 und der Zionistensteuer-Beitrag bzw. Landesbeitrag für das Jahr 1925 und für die erste Hälfte des Jahres 1926 in bar an die Zionistische Vereinigung für Deutschland vor Beginn der Wahlen überwiesen ist. 7. Mitglieder von Ortsgruppen, die nach parteimäßigen, beruflichen oder irgendwelchen anderen Gesichtspunkten zusammengeschlossen sind, üben ihr Wahlrecht als Einzelmitglieder innerhalb der Ortsgruppe aus. 8. In Ortsgruppen von mehr als 300 Mitgliedern finden Verhältniswahlen nach einer vom Landesvorstand zu erlassenden Wahlordnung statt. 9. Der Landesvorstand kann auf Antrag die Bildung von besonderen Wahlbezirken gestatten. Auf Grund dieser Bestimmung des Statuts können die Gruppenverbände die Zusammenlegung solcher Orte zu einem Wahlbezirk beantragen, in denen nur einzelne Zionisten wohnen bzw. Gruppen bestehen, die die vorgeschriebene Mindestzahl von 25 Mitgliedern nicht erreichen. Selbstverständlich gelten für derartige vom Landesvorstand auf Antrag zu genehmigenden Wahlbezirke alle voiher aufgeführten Bestimmungen. 10. Auf Antrag eines Sonderverbandes ist den Angehörigen_ dieses Sonderverbandes zu gestatten, innerhalb eines Bezirkes einen eigenen Wahlkörper zu bilden. 11. Die Mitglieder des Landesvorstandes, des Zentralkomitees und der Vorsitzende des Finanzausschusses haben als solche auf dem Delegiertentag Sitz. Auch die Mitglieder des Landesvorstandes, des Zentralkomitees und der Vorsitzende des Finanzausschusses müssen also za Delegierten gewählt werden, um an Abstimmungen teflnehmen zu können. Das Präsidium der Zionistischen Vereinigung für Deutschland Blamenfeid. Rosenblüth. Schwarz. Unterbringung, Alle Gesinnungsgenossen, die die Absicht haben, am Delegiertentag teil zun enmen, werden dringend gebeten, dies jetzt sofort Herrn Dr. Schlochauer, Erfurt, Anger 51, mitzuteilen. Es stehen Zimmer in Hotels I. Ranges M. 6 und M. 7,20 inkl. Bedienung, Hotels II. Ranges M. 3,70 bis M. 4,60, inki. Bedienung, Hotels III. Ranges M. 2 bis M. 2,50 inkl. Bedienung, Privatquartiere M. 2 bis M. 3 mit Frühstück zur Verfügung. Bei mlen Bestellungen ist die Aufenthaltsdauer aufzugeben und auch mitzuteilen, ob Zimmer mit einem oder zwei Betten gewünscht werden. Nur bei allen denjenigen Delegiertentagsbesuchern, die rechtzeitig Quartiere bei der oben angegebenen Adresse bestellen, kann Garantie für eine wunschgemäße Unterbringung übernommen werden. Wes gilt insbesondere für die Besteller von Einzelzim- Bern, die nur in beschränktem Umfange vorhanden sind Eintrittskarten. Es werden Eintrittskarten für Zuhörer ausgegeben und zw$r für die Eröffnungssitzung zum Preise von M. 2, für die folgenden Tage zum Preise von je M. 1. Bestellungen unter gleichzeitiger Einsendung des Betrages und eines Freikuverts werden schriftlich an die Z. V. f. D. erbeten. Jugendliche erhalten Eintrittskarten zum Preise von M. 1,50 für die ganze Tagung nur durch Vermittlung der Jugendverbände. Delegiertentags-Mandatc. Zur Ucbcrnahme von Mandaten von Gruppen, die nicht in der Lage sind, eigene Vertreter nach Erfurt zu entsenden, haben sich bereit erklärt: Dr. Martin Pleßner-Hainburg. Hebräiiche Beratuig in Erfurt Anläßlich des Delegiertentages in Erfurt wird beabsichtigt, dortsclbst eine spezielle Beratung über die Hebräische Arbeit in Deutschland abzuhalten. Delegierte und Gäste, die an einer solchen Zusammenkunft teilnehmen wollen, werden um entsprechende Mitteilung an die untenstehende Adresse höfl. gebeten. Beth-Waad Iwri, Berlin, Oranienburger Str. 26. Die Wahlprtteste gegen die Gemeindewahlen Wir haben bereits in der vorigen Nummer kurz über den Verlauf der für den 15. d. M. vom stellvertretenden Vorsitzenden einberufenc Repräsentantenversammlung der Berliner jüdischen Gemeinde berichtet. Auf der Tagesordnung stand neben belanglosen geschäftlichen Angelegenheiten eine Anfrage der Konservativen Arbeitsgemeinschaf t und der Volkspartei wegen des Verlaufes der Verhandlimgen über die Wahlproteste. Wenn es noch eines Beweises bedurft hat, daß für die liberale Partei die Frage der Proteste keine Rechtsfrage ist, sondern lediglieh eine Machtfrage; diese Sitzung hat ihn schlagend erbracht. Die Liberalen, anstatt sich zur Diskussion zu stellen, haben unter dem kindlichen Vorwand, daß von den 21 Repräsentanten einige das Einladungsschreiben nicht drei Tage vorher, sondern erst zwei Tage vor der Sitzung erhalten haben, sich aus der Sitzung entfernt. Sie haben sich entfernt, weil sie wußten, wie fadenscheinig ihre Argumente waren, weil sie fühlten, daß die Oeffentlichkeit für ihre Zersetzungstaktik kein Verständnis aufbringen würde und weil sie sich nur im tiefsten Dunkel geheimer Beratungen wohlfühlen. Auf der anderen Seite haben die Ausführungen des konservativen Redners und der Redner der Volkspartei den klaren Beweis erbracht, wie unfähig die Liberalen sind, eine Gemeinde von der Bedeutung der Berliner zu führen. Hier boten die Ausführungen des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeinde Herrn K a - r e s k i ein Bild von der völligen Zerfahrenheit und der politischen Unfähigkeit der leitenden Gemeindeliberalen. Welch tragisches Verhängnis: Der Vorsitzende der Gemeinde, durch Amt und Pflicht gegenüber dem Judentum berufen, die Einheit der Gemeinde zu wahren, läßt es zu, daß die Politik der Gemeinde sich i n Konventikeln auflöst. Man darf sogar sagen, er fördert diese Politik. Das Urteil der Wähler, am 16. Mai gesprechen, es verstärkt sieh und wird noch viel vernichtender ausfallen, wenn der Liberalismus sich zum zweitenmal dem jüdischen Volke von Berlin zur Entscheidung stellt. Die von der Repräsentanten Versammlung nach Kenntnisnähme der Steilung des Gemeindevorstandes wie auf Grund der erfolgten Aussprache angenommene von Herrn M. A. Loeb vorgeschlagene Entschließung lautete: 1. ״Die gegen die Gültigkeit der Wahl vom 16. Mai 1926 erhobenen Einsprüche, bemängeln Unregelmäßigkeiten, die, selbst wenn sie im behaupteten Umfange vorgekommen sein sollten, auf das Endergebnis der Wahl einen Einfluß nicht ausüben konnten, zumal ihre Wirkungen alle Parteien betreffen. 2. Bei einer Kassierung der Wahl und nachfolgender Neuwahl sind, bei 100 Wahlbezirken und 135 CKM) Wählern, Verstöße der einen oder der anderen Art wieder mit Sicherheit zu erwarten. Nach Schaffung eines Präjudizes würde der unterliegende Teil auch das Ergebnis einer nochmaligen Wahl mit gutem Grunde anfechten können. Auf diese Weise würde eine dauernde Unruhe in die Gemeinde getragen und eine geordhete Verwaltung unmöglich gemacht werden. 3. Besonderen Protest muß die Versammlung dagegen erheben, daß der Gemeindevorstand auch die Ein- Sprüche, die sich auf die Richtigkeit der Wählerliste beziehen, für gerechtfertigt erklärt. Nach § 18 des Statuts hat über die Richtigkeit der Wählerliste nur die Repräsentantenversammlung zu entscheiden. Es ist dies im vorliegenden Falle durch Einsetzung eines aus Mitgliedern aller Parteien gebildeten Ausschuß geschehen, dessen Anträge von dem Plenum der Repräsentantenversammlung einstimmig gutgeheißen wurden. Daß das gegen diese Entscheidung einzige zulässige Rechtsmittel — die Klage beim Bezirksausschuß — ergriffen worden wäre, wird von keiner Seite behauptet. Somit steht die Gültigkeit der Wählerliste außer allem Zweifel und das Gutachten des Gemeindevorstandes muß in diesem Punkte als eine flagrante Verletzung der Rechte der Repräsentanten- Versammlung angesehen werden. 4. Aber auch in allen übrigen Punkten kann das auf Kassierung der Wahl lautende Votum des Gemeinde- Vorstandes als ein objektives nicht betrachtet werden. Es ist mit 3 gegen 3 Stimmen gefaßt, wobei die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gab. Die für Kassierung votierenden drei Herren gehören alle der liberalen Partei an, von der die Einsprüche, über die sie befinden, herrühren; sie bilden somit Kläger und Richter in einer Person. 5. Die Repräsentantenversammlung weiß, daß sie nur der bei der großen Mehrzahl aller Gemeindemitgliedcr herrsehenden Stimmung Ausdruck verleiht, wenn sie sich gegen eine in den Annalen der Gemeinde noch nie vorgekoramene Kassierung der Wahl ausspricht. Es würde in ihren Kreisen nicht verstanden werden, wenn der Gemeinde und ihren Mitgliedern in so kurzem Zwischenraum die ungeheuren Kosten und Aufregungen einer Neuwahl ohne zwingenden Grund aufs neue auferlegt werden sollten.“ Der angenommene volksparteiliche Antrag lautet: Die Repräsentantenversammlung wolle beschließen: 1. Es wird festgestellt, daß nach Artikel 137 der Verfassung eine Kassation der Wahl durch eine staatliche Aufsichtsbehörde rechtlich nicht mehr möglich ist. 2. Der Vorsitzende der Rep r ä s en t a n ten v er- Sammlung wird beauftragt, die Ent- Schließungen der heutigen Sitzung unverzügüch zur Kenntnis des Herrn Polizeipräsidenten, des Herrn Minister des Ib־> nern und des Herrn Ministers für Wissen- Schaft, Kunst und Volksbildung zu bringen. * Von liberaler Seife wird der ״Jta“ geschrieben: ״Der Führer der Konservativen bei den letzten Repräsentantcnwahlcn, Herr Moritz A. Loeb, hat in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender der Repräsentanten- Versammlung in Abwesenheit des liberalen Vorsitzenden, Rechtsanwalt Stern, der in London zur Teilnahme an der Weltkonfercnz des liberalen Judentutris weilte, in der alten Repräsentantenversammlung die Frage der Wahlproteste zur Erörterung gestellt. An den Beratungen nahmen, da die Sitzung nach ihrer Meinung nicht ordnungsgemäß einberufen war, die liberalen Repräsentanten und der Vertreter der ji'1dischen Handwerker nicht teil. Die mittelparteilichen Repräsentanten, Magistratsrat Dr. Neumann und Lichtenstein, gaben Erklärungen gegen die Rechtmäßigkeit der Sitzung ab. Desgleichen der Gemeindevorstand, der sich ebenfalls amtlich an den Verhandlungen nicht beteiligte. Ehe Resolution, die bei dieser Zusammensetzung der Versammlung zum Schlüsse angenommen wurde, kommt also nur die. Bedeutung eines Beschlusses der volksparteilichen und konservativen Fraktionen zu. Wir haben es im Interesse jüdischer Würde bisher nicht für zweckmäßig erachtet, die Gründe die zu dem liberalen Wahlprotest geführt haben, in der breiten Oeffentlichkeit klarzustellen. Nachdem nunmehr Konservative und Volksparteiler eine öffentliche Erörterung dieser Frage herbeigeführt und bei Abwesenheit der Liberalen eine Resolution angenommen haben, sehen wir uns zu unserem Bedauern genötigt, die wesentlichsten Gründe unseres Wahlprotestes der Oeffentlichkeit mitzuteilen: f!1 unseren Wahlprotesten wird dem volksparteilichen Vor- Standsmitglied der Jüdischen Gemeinde, Herrn Kareski, der zum amtlichen Wahlkommissar ernannt worden war, vorgeworfen, daß die Art der Tätigkeit, die er im Wahlkampf ausgeiibt hat, mit der Stellung eines Wahlleiters nicht vereinbar ist. Die Liste der ״Jüdischen V o 1 k s p a r t c i“ in der Form,' in der sie zur Wahl gestellt worden ist, ist erst nach Schluß der Annahmefrist eingegangen, und zwar nicht beim Büro der Jüdischen Gemeinde, sondern bei Herrn Kareski. Auf Grund von Sammeleinsprüchen zweier volksparteilicher Gemeinde-Vorstandsmitglieder sind Tausende in die Wählerliste nachgetragen worden, ohne Prüfung, ob bei ihnen die Voraussetzung der Wahlberechtigung überhaupt gegeben ist. Sämtliche Mitglieder der Sondergemeinde ״Adas Jisroel“ waren ebenfalls in den Wählerlisten enthalten, trotzdem diesen zum Teil unzweifelhaft kein Wahlrecht zusteht. In den Wählerlisten fehlten ganze Häuserblocks, während andererseits Vororte, die gar nicht zum Bezirk der jüdischen Gemeinde in Berlin gehören, darin enthalten waren. Bei der Ermittlung des Wahlergebnisse fehlten für drei Bezirke die amtlichen Protokolle. Es wurden deshalb Ziffern, die von Mitgliedern der Jüdischen Volkspartei genannt wurden, dem amtlichen Resultat zugrunde gelegt. In zwei Bezirken mit vorwiegend ostjüdischer Bevölkerung wurden vom amtlichen Zettelverteiler Stimmzettel ausgegeben, in denen die Liste der Jüdischen Volkspartei bereits angezeichnet war. ln einem anderen Bezirk sind noch am Wahltag Personen, die nicht in der Wählerliste standen, in diese nachgetragen und zur Wahl zugelassen worden. Neben diesen Beschwerden enthält der Protest noch eine f“ ‘ ” " ״*-י--,- ־’*־ ־׳ ־ "“ * ~ '־- gekommen sein dürften. Da nur 350 Stimmen zur Erlangung des 11. Mandates der liberalen Liste fehlten, kann es u. E. wohl keinen Zweifel unterliegen, daß bei einer objektiven Führung des Wahlgeschäfts das Resultat der Repräsentantenwähl vom 16. Mai d. J. ein anderes gewesen wäre. Daß bei den Gründen unseres Protestes die Vertreter der konservativen Partei und der Jüdischen Volkspartei, deren Listen im Wahlkampf verbunden waren, nicht Richter sein können, erscheint uns gewiß. Vermischtes Die Misrachi-Jugendgemeinschaft, Berlin, unternimmt am : . Juli abends eine Fanrt nach Köln mit einer Fahrpreisermäßigung von 50 0/0. Da die hierfür erforderliche Anzahl von Mitreisenden noch nicht erreicht ist, besteht für Interessenten die Möglichkeit, an der zur Hälfte ermäßigten Fahrt bis Köln teilzunehmen. Meldungen sind zu richten an Herrn Alwin Koppenheim, Berlin NW 87, Claudiusstr. 4. Berlin. Zionistischer Jugendbund. Am Montag, den 26. Juli, abends 82/י Uhr, veranstaltet der neugegründete Zionistische Jugendbund, Berlin, in den City- Festsäien, Dresdener Str. 52, eine Theodor Herzl- Gedenkfeier. Die Gedenkrede hält Herr Dr. Alfred Klee. Der Tenor Leo Monosson singt hebräische Lieder von Joel Engel. Begleitung: Dr. Schalom Hildesh e i m e r. K. J. V. Wir können einem gynäkologisch und chirurgisch gut ausgebikleten Mediziner eine Vertretung in einer Stadt Westfalens nachweisen. Die Ortsgrnppe■ Duisburg. Die hiesige Ortsgruppe hat ihre regelmäßigen Zusammenkünfte bis Anfang September unterbrochen. An: 1. Juli sprach Edmund Levy über den ״Keren Kajemeth“ Am 8. Juli fand eine Besprechung des Programms dei Zionisten-Revisionisten statt. Das einleitende Referat hieb Dr. Epstein. An beiden Abenden folgten den Berichter lebhafte Diskussionen. Die Arbeitssitzungen wurden am 15. Juli mit einer Herzl-Gedenkfeier beendet. Die Gedenkrede hiell Dr. Epstein. Mainz. Unsere Diskussionsabende setzten wir auch im Frühjahr fort. Am 12. Mai 1926 sprach Herr cand. ing. G u m b e 1 (Darmstadt) über ״Jüdische Erziehung“. Am 2. Juni hielt Herr cand. rer. pol. Willy Samuel (Frankfurt a. M.) einen einleitenden Vortrag über ״Zionismus und Sozialismus“. Am 16. Juni referierte Herr Dr. Schloß (Frankfurt a. M.) über ״Die Araber in Palästina“. Die Referate veranlaßten eine fruchtbringende Aussprache. Anläßlich des Todestages Herzls fand am 30. Juni im Geraeindesaal der Hauptsynagoge eine Gedenkfeier statt. Herr Dr. Landsberg (Wiesbaden) hielt die Gedenkrede. ״El mole Rachmim“ sang Herr Oberkantor Jonas. — Dank der Initiative des Herrn Zahnarzt I. Epstein veranstalteten wir am 27. Juni eine gemeinsame Rheinschiffahrt, woran auch unsere Gesinnungsgenossen aus Frankfurt a. M., Wiesbaden und Worms teifnahmen. Wir erzielten von dieser Veranstaltung einen moralischen und finanziellen Erfolg. Wir machen schon jetzt unsere Mitglieder darauf aufmerksain, daß am 11. August im Gemeindesaal der Haupt- Synagoge ein Vortrag des Herrn J. Herzberg (Frankfurt a. M.) über ״Die Probleme des Delegiertentages“ stattfindet. Anschließend — Wahlen zum Delegiertentag.

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