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Jüdische Rundschau · 1926-01-12 · Heft 3 (12.1.1926) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXI (1926)
Issue
Heft 3 (12.1.1926)
Date
1926-01-12
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Einzelnummer 0£3 Goldmark JÜDISCHE RUNDSCHAU Rodaktion und Verlag W 15, MeinekestraSe 10. Encheint jeden Dienstag und Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 135 Goldstark. Vierteljährlich 5,25 Goldmark. 4m1»od.«bono«nent» werden <o der Wlhrtra« der etaelsea Linder berechnet Anzeigen -V erwaltnng JüdischeBundschasG.m.b.H., Berlin W15. Meinekestr.10 Telephons Amt Bismarck 7165—70. Telephon! Bismark7165—70. Postscheckkonto; Berlin Nr. 11392, frör Otilerreich; Postsparkassen«!!!* Wteo* Konto Nr. 156030. Für Tschechoslowakei rostsp*rk«sser!ami Prag, Konto Nr. 59*110. Für Polen : Pottsparkassesanit Warschau, Konto Nr, 190708. Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. Nummer 3 | Berlin, 12. L 1926 AAeeigeopxmUf 8 gDtpcJUtospftreiUftztU« 0,50 G.M SUU«&g«tttthe 045G.-M. AaxeigtascklaBi Dieastaä und Ire?tag nachmittag 4 Uhr. נ" ו סבת׳ תי׳פ״ו 1 YYVI l.k.« 1 <!rlkarei.rLl» 4uPdJElS*C£e Der Zionismus erstrebt lOr das Jüdische Volk die Schaffung einer «ffentllch י rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. ,!Baseler Programm.'* Englands Stellung zu dem zionistischen Memorandum an den Völkerbund \Vi<* wir bereite berichteten, erschien soeben das ausführliche Verhandlungsprotoko'l der siebenten Session der Mandatskommission, das in den Anlagen neben den zionistischen Schriftstücken auch den wichtigen Begleitbrief enthält, mit dem das englische Aus* wärtige Amt seinerzeit die zionistischen Eingaben an den Völkerbund weitergegeben hat. Das Londoner offizielle Organ der Zionistischen Organisation .,T11 e N c w J u d a c nimmt zu dieser Publikation (Text in voriger Nr. d. ״J. R.") folgendermaßen Stellung: ״Der Bericht der ständigen Mandatskommission über Palästina ist im allgemeinen in zionist Urhcn Kreisen als der Beweis eines sichtbaren Fortschrittes gegenüber dem 1 orjährigen Report mit Rech! freundlich begrüßt worden. Ab Grundlage gn diesem Bericht diente das Protokoll der 7. Tagung der Kommission, welches soeben erschienen ist. Es stellt sich als ein umfangreicher Band von über 200 Seiten dar, von denen *ich aber nur ein verhältnismäßig kleiner Teil auf Palästina bezieht. Man nimmt befriedigt zur Kenntnis, daß die Anlagen zum Protokoll der» vollen. Wortlaut des diesjährigen Memorandums der Zionistischen Organisation und des von Dr, Wcizmann gereich- Beten Begleitbriefes vom 1. September 1025 enthalten. Auf diese, Weise sind die von der Zionistischen Exekutive, der Mandatskommission des Völkerbundes unterbreiteten Tatsachen und Ziffern aktenmäßig fcstgehalten, und zwar in einer Form, in der sie zur Kenntnis aller Mitglieder des Völkerbundes und aller derjenigen, die sich ernstlich mit dem Studium des Mandatssysterns befassen, gelangen werden“ Nach einigen Bemerkungen über den gemäßigten Ton des zionistischen Memorandums (der Artikel bezeichnet ihn und die Vermeidung einer öffentlichen Diskussion mit der Aguda als richtig) werden nochmals die drei Fragen erwähnt, die in dem Begleitbriefe Dr. Wcizmanns an die Mandatskommission gerichtet waren. Fragen, die sich bekanntlich auf die Staatsbeiträge zur Erhaltung der hebräischen Schulen, auf die Zuerkennung \;01j Staatsländereien und auf die Regelung des schriftlichen Verkehrs zwischen der Zionistischen Organisation und dem Völkerbunde bezogen. Der Artikel befaßt sich zuerst mit der dritten ««ftM«! Ifa« Ufei־ S^j1«M.K«peruaf» der ie «bttSftselifr Dokurhente ' begleitet, einiges Licht geworfen. Die Regierung sprießt - die Meinung aus, daß die Frage der Prozedur weniger fine ' Priwijjiepfrage als eine .solche der Zweckmäßigkeit sei. Memoranden, che von der Zionistischen Organisation untnittelbar an die Regierung in London eiagereicht werden, müssen in jedem Falle vor der Weiterleitung nach Genf zuerst an die Palästina-Regierung zur Stellungnahme übermittelt werden. Aus diesem Grande, wäre es voratziehen, die diesjährige Prozedur, d. 11. die Einreichung an die. Palästina-Regierung beim• behalten. Dazu ist zu bemerken, daß die zionistischen Schriftstücke aus dem Londoner Zentralbureau hervorgehen. Ihre Uebermittlung an die Palästina-Regierung setzt also voraus, daß sie von London an die Zionistische Exekutive in Jerusalem übersendet werden müssen, um dort der Palästina-Rcgierung zur Rückleitung über London nach Genf übergeben zu werden. In jedem Falle müssen daher die Memoranden von London nach Jerusalem gesendet werden; der einzige Unterschied ist nur der, daß sie in einem Falle vom britischen Kolo■ nialamt an die Palästina-Regierung und in dem anderen Falle von dem zionistischen Zentralbureau in London an die zionistische Exekutive in Palästina geleitet werden müssen. Daraus folgt, daß in bezug auf Zeitersparnis keine, dieser zwei )Methoden einen Vorzug vor der anderen hat. Andererseits können wir nicht ohne weiteres zugeben, daß dies keine prinzipielie Frage sei. Ohne uns allzu ausführlich über diesen Punkt auszulassen, möchten wir darauf hinweisen, daß, wie schon Dr. Wcizmann in seinem Brie.fe hervorhob, die Einreichung der zionistischen Schriftstücke bei der Palästina-Regierung s o gedeutet werden könnte, als ob die Z i o ni s t i ■ Teiles sehe Organisation nur im Namen eine der Bevölkerung Palästinas handeln würde. Ihr wirklicher Status ist aber der der Javish Agrncv, welche d i e J u d e n s c h a f t der ganzen Welt i 17 ihren B e z i c * htingen zu der jüdischen Natt' <> n 1111 c i m s t ä 11 e repräsentiert. Es scheint, daß dieser Gesichtspunkt vom Aus- «־artigen Amte nicht genügend!הדיוehret wurde. Da aber die von der ZionistUcben Organisation für b«v.,ser gehah nicht zeitraubender ist als,die im letzten Jahre ist m hoffen, daß der zionistische Vorschlag nominell werden wird. ■ne Mot!ו! ,«*• angowendete, so ,chlicßUdi ange- Was da־ Foreign Oftice zu den anderen von Dr. Welz• mann berührten Punkten zu sagen hat, ist geschickt aber nicht überzeugend. Was die hebräischen Schulen anbetrifft, :0 könnte man eine einfache Berufung auf Mangel an Geldmitteln zwar nicht akzeptieren aber wenigstens verstehen. Man könnte auch Verständnis haben für die Forderung, daß die hebräischen Schulen, falls sie eine Regierungsunterstützung in größerem Maßstabe anstreben, bereit sein müssen, sich in einem gewissen Umfang der öffentlichen Kontrolle zu unterwerfen. Soweit uns bekannt ist, sind die jüdischen Behörden in Palästina durchaus bereit, bei erhöhten Subventionen eine verstärkte Regierungskontrollc anzuerkennen. Das Auswärtige Amt stellt aber an die Spitze seiner Argumente den Grundsatz, die Palästina- Regierung sei nicht verpflichtet, die für irgendeinen Zweck be* stimmten öffentlichen Gelder unter die verschiedenen Bcvölkcrungsteile im Verhältnis zu ihrer Stärke zu verteilen. Ohne Rücksicht darauf, ob dieses Prinzip, abstrakt genommen, richtig oder nicht richtig ist, kann es auf die hier behandelte Frage keine oder mir eine sehr beschränkte Anwendung finden. Neh* men wir an. es handele sich hier nicht um Palästina, sondern tun ein anderes Land, in welchem die Bevölkerung in zwei sprachlich verschiedene Teile: die Mehrheit A.־und die Minderheit B., getrennt sei. Angenommen weiter, eine Prüfung der Verhältnisse würde ergeben, daß, obwohl A. und B. zu den Steuereinnahmen in genau dem gleichen Verhältnisse beitragen, c.ihczu das ganze Erriehungsbudget zugunsten von A, verwendet ״■ ird, während B. mit einem Bevölkerungsanteil von 14 Prozent so gut wie gar nichts bekommt Ist es denkbar, daß ein unpar- *discher Beobachter eine solche Situation nicht abnormal lande! Man kann sich. leicht vorstellen, was gesagt werden wurde, wenn die Situation umgekehrt wäre, und wenn auf irgendeinem Gebiet der öffentlichen Verwaltung zugunsten der Araber weniger als ein Viertel des Betrages ausgegeben werden würde, zu dem sie laut ihrer Zahl berechtigt sind. Es wird von keiner Seite gefordert, daß jede Regierungsabteilung in Palästina, ihre Gelder fiir die zwei Bevölkerungsgruppen in genauer Proportion zu ihrer Stärke verwendet. Aber es muß schließlich in diesen Dingen eine gewisse elementare Gerechtigkeit geben. Es ist jedenfalls einleuchtend, daß das Gebiet der E r z i e - 11 u 11 g eint: besondere Behandlung erfordert, da hier, wie sonst fast nirgends, das Element der Sprache der springende Punkt ist. Ein Weg, eine Brücke oder eine Eisenbahn mag einem Bevölkerungsteile mehr Nutzen bringen als dem anderen, aber sie stehen auf jeden Fall zur Verfügung von jedermann, mag er Araber oder Jude sein. Etagegen ist eine Schule mit arabischer Unterrichtssprache praktisch genommen jüdischen Schülern verschlossen. Daher ist eine mehr oder weniger proportioncllc Verteilung der öffentlichen Gelder die richtige Vcrteilungsmethode auf dem Gebiete der Erziehung, obwohl sie vielleicht auf anderen Gebieten der öffentlichen Verwaltungen weniger zutreffend sein mag. Daß Schulen nach allgemeinem Urteil eine ganz besondere Position einnehmen, beweisen deutlich die Bestimmungen der europäischen Minderheitsverträge. Der Minderheitsvertrag für Polen 7. B. setzt ausdrücklich fest, daß jüdische und andere Minderheiten an den für Erziehungszwecke bestimmten Ausgaben anteilig partizipieren. Die Juden in Palästina sind sicherlich nicht in derselben Lage wie die Minderheiten in Ost-Europa, aber es gibt keinen prinzipiellen Grund, warum sie in Palästina schlc c 111 c r hehandelt werden sollten." Der Artikel führt weiter aus, daß. wenn die Regierung sich auf finanzielles Unvermögen berief, sie jedenfalls besser getan hätte, sich auf dieses Argument zu beschränken, anstatt eine abstrakte Prinzipienfrage aufzurollen, und fährt dann fort: ״Was die Ansiedlung der Juden auf Staats- und Oedländereien im Einklänge mit dem Art. 6 des Mandates anbelangt, so enthält der Brief des Auswärtigen Amtes die Erklärung, daß der größte Teil der Staatslä-ttdereien■ Tn Palästina sehe® — ima 16 vielen FalMn’dn gjhsefellcffes Recht’"häbtei,' unbelästigt zu bleiben. Das Auswärtige Amt hat aber .nicht so deutlich, wie man hätte erwarten sollen, klärgestcllt, daß die' Hauptschwierigkeit, die auch gewöhnlich von der Palästina- Regierung in Erwiderung auf Beschwerden hervorgehoben wird, darin besteht, daß vor Beendigung oder hinreichender Förderang der Landvermessung׳ unmöglich mit Bestimmtheit festzustellen sei, welcher Boden dem Staate gehört und welcher nicht. Die Mandatskommission weist in ihren ״Allgemeinen Bemerkungen“ darauf hin, daß die Mandatarmacht die Verniessung des Landes als eine notwendige Voraussetzung für die Zuerkennung von Staatsländereien betracht«. Wenn dem aber so ist, so ist schwer zu verstehen, daß das Foreign Office es für nötig findet, zu sagen, es sei ״dies eine Angelegenheit, in welcher_ die Palästina-Regierung berechtigt zu sein glaubt, die Initiative der Zionistischen Organisation abzuwarten". Wenn die Regierung selbst das Ausmaß und die Lage der Staatsböden nicht genau kennt, so ist die Z. O. in dieser Hinsicht sicherlich in einer noch ungünstigeren Position. Einige Vor- Schläge sind tatsächlich, wie auch der Brief des Foreign Office hervorliebt, von der Zionistischen Organisation gemacht worden, aber es ist nicht die Schuld der Zionistischen Exekutive, daß sic über die tatsächlichen Möglichkeiten im wesentliehen im Dunkeln ist. Wenn die Vermessung, wie man behauptet, eine unentbehrliche Voraussetzung־ darstellt, so folgt daraus, daß die Regierung selbst nur stufenweise feststellen kann, welche Böden ihr zur Verfügung stehen, und, falls dem so ist, und die Regierung bis nun nicht imstande war, aus diesem Grunde irgend etwas für jüdische Kolonisation zu tun, so dürfte es kaum fair sein, die Schuld hierfür auf die Zionisten zu wälzen. Gewiß hat die Zionistische Organisation die Pflicht — und sic wird sich ihr mir zu gerne unterziehen — in dieser Sache mit der Regierung nach ihren besten Kräften zusammenzuarbeiten, aber schließlich ist es nach dein Mandat die Pflicht der Regierung, .,die Ansiedlung von Juden auf Staat- ׳and Oedländereien, die für öffentliche Zwecke nicht erforderlich sind, zu ermutigen“ und nicht nur zu «•:men, bis die Z. O. mit d<׳a utigenügenden Informationen, über die sie notwendigerweise verfügt, das Glück hat, eine Anregung zu unterbreiten, die zufällig ausführbar ist.“ Die Entwicklung Tel-Awiws Eine in Tel-Awiw durchgeffihrte Zählung ergab t.tr den Herbst 1922 12 862, für den Herbst 1923 16 554, fjir den Herbst 1924 21610 und fiir den Herbst 1923 34 209 Einwohner. Ehe Zahl der industriellen Betriebe in Tel-Awiw mit mehr als 8 Arbeitern bzw. Kraftmaschinen beträgt!56, davon wurden 57 erst int Jahre 1925 gegründet, während 29 in diesem Jahre wieder geschlossen worden sind. In all diesen Betrieben werden insgesamt 2048 Angestellte und Arbeiter beschäftigt, davon 74 Beamte und 1645 Angestellte. Das investierte Kapital beträgt 586857 £E, 16,6°0 der Betriebe beschäftigen mehr als 16 Arbeiter und 2 Betriebe mehr als 100 Arbeiter. 16°/0 besitzen nur Kraftmaschinen ohne Lohnarbeiter. Insgesamt wurden 647 gewerbliche Betriebe registriert, davon sind 25®/״ Tischler- und Schlosserwerkstätten, 25®״ gehören zum Bekleidungsgewerbe und 19°,'0 zur Leben?mittel- Branche. Im Laufe des letzten Jahres wurden 260 Betriebe neu eröffnet und 138 geschlossen. Die Zahl der Handels- und Restaurationsbetriebe beträgt, insgesamt 938, in denen 172b Menschen beschäftigt sind, davon 373 Angestellte. Auf je 45 Einwohner Tel-Awiws kommt ein Laden und auf je 97 ein Lebensmittelgeschäft, in freien Berufen sind 331 Menschen beschäftigt, davon 121 Gehaltsempfänger, ln dar! 49 Unterrichtsanstaiien und Kindergarten Tel-Awiws zählt man 3-10 Lehrer und Lehrerinnen gegenüber 321 in 41 Anstalten im Jahre 1924. (Ziko.) Restaurationsversuche Von M o s e s W a 1 d m a n n. Auf der Stiche nach einer Rechtfertigung der Jahrhunderteiangen, unmenschlichen Bediiickungen des judi* scheu Volkes im ״Mittelalter erfand fromme christliche Unduldsamkeit die Legende vom ewigen Juden. Ihr zufolge kann der Jude nicht leben und nicht sterben; zur Strafe für die Ablehnung der ewigen Heilswahrheiten wird er von Land zu Land getrieben, ein abschreckendes Beispiel göttlicher Vergeltung für die Weigerung, dem einzig wahren Glauben zu dienen. Dem ewigen Juden blüht nach der frommen Christliehen Legende niemals Erlösung, und sein Leidensweg wird dauern bis ans Ende der Tage. Auch jüdische Gläubigkeit suchte das Schicksal des ewig wandernden, leidenden Judcnvolkes zu deuten, und auch sie erklärte die beklagenswerte Lage Israels als Strafe für den Ab* fall von Gottes Geboten und von der eigenen Art. Aber ungleich der christlichen Legende glaubte der Jude an eine schließliche Erlösung aus dem Unstetsein und Bedrücktwerden und befrachtete seinen beklagenswtrten Zustand in der Diaspora, solange er auch dauern mochte, als vorübergehende Erscheinung. Inzwischen aber versuchte er durch gewissenhafte Beobachtung der göttlichen Lehre seines Volkes sich zu reinigen und die Zeit der Messiasankunft, der Erlösung, vorzubereiten. Vergraben in den Geist der jüdischen Vergangenheit, treu die Gesetze seines Glaubens erfüllend — trotzte er — überzeugt, alleiniger Träger der einzigen wahren Lehre zu sein — allen Schicksalsschlägen und Wechselfällen des Galuthloses. Die beginnende Aufklärung im 18. Jahrhundert und die darauffolgende Emanzipation der Juden in den einzelncn Ländern zersetzten den inneren Halt und den bis dahin unerschütterten Kern der * jüdischen sein eines leuchtenden ' Zieles ’*unA <Öe' von seiner Ausmvähltheit durch Begnadung mit der einzig wahren Lehre — darum ertrug ‘er alle Plagen'üiM Leiden, ohne seinen Glauben an den endgültigen Sieg des Judentums zu verlieren. 111 dem Augenblicke jedoch, wo er in diesem Glauben wankend wurde, mußte er sein Ausgestoßensein aus der nichtjüdischen Umgebung, mußte er die Diaspora als sinnlos empfinden. Ghetto-Dasein, Rechtlosigkeit konnte er nur ertragen in der Hoffnung auf kommende Befreiung und Erlösung. War diese Hoffnung erschüttert, so mußte ihm seine Stellung außerhalb der europäischen Gesellschaft als sinnlos und die Angleichung, innerlich und äußerlich, an die Umgebung wünschenswert erscheinen. Der Prozeß der Angleichung konnte jedoch nicht eine Folge eines Willensaktes sein. Er war historischer Art und fand sowohl innere Hemmungen im Judentum selbst wie auch äußere Widerstände bei der nichtjüdischen Umwelt. Mit der formalen Gleichberechtigung war er nicht abgeschlossen, sondern erst cingeleitet, und die Juden wurden nach wie vor, trotz Annahme der Sitten und Gewohnheiten der nichtjüdischen Umwelt, als Fremde und als .geschlossene Gemeinschaft empfunden, der die tatsächliche Gleichberechtigung bis auf den heutigen Tag im Gefühl und im Bewußtsein der nichtjüdischen Umwelt, vorenthalten wird. Diese bestehende und empfundene Verschiedenheit von Juden und nichtjüdischer Umwelt und die faktische Zurücksetzung des Juden gegenüber dem Nichtjuden wurde in den Jahrzehnten vor dem Kriege besonders in Deutschland geleugnet. Ls war das Zeitalter der ״konventionellen Lügen“ der bürgerlichen Gesellschaft. Offizielle Meinung und tatsächliche Verhältnisse entsprachen einander nicht; die P11 rase herrschte auf allen Gebieten des Lebe״«-, Eine derartige Phrase war auch die Behauptung von der vollzogenen Eingliederung der Juden innerhalb der nichtjüdischen Umwelt. In Wirklichkeit wußte jeder Jude, daß er im Grunde ein nicht gern gesehener, niemals völlig gleichbered..:;;er Fremder in seinem Wohnlande war. Er richtete sich jedoch, so gut es ging, ein und — nach der Art des Vogel Strauß, der den Kopf in den Sand steckt, um nicht von den anderen gesehen zu werden — fand er sich mit seinem Diaspora-Dasein ab und behauptete schlankweg, ihm fehle eigentlich gar nichts, und er unterscheide sich in nichts von den anderen. Um der Gegnerschaft gegen die Juden die Begründung zu nehmen, behauptete man, es gäbe keine Juden mehr. Theodor Herzl charakterisierte diesen Zustand mit den treffenden Worten: ״Wie heißt Ehre, was heißt Ehre, wenn nur die Geschäfte gut gehen“. Eine Libertinen- Psychologie, wie sie in der ersten römischen Kaiserzeit sich unter den reich gewordenen, frei gelassenen Sklaven bemerkbar machte und von den zeitgenössischen römisehen Schriftstellern beschrieben wurde, machte sich

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