Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIX (1924)
- Issue
- Heft 92 (18.11.1924)
- Date
- 1924-11-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Einr.cfmtmmer 0,30 Ooklmark» \ז ר־־ו r r i - ■■ , Redaktion und Verlag W SS, MclnckcalraQo 10. Erscheint 'U; t ,7 1 ■ r׳":! / r\ ־. i t vH? 1 : 1 ' : ד ‘ ij 1; •. 1 ן!;; \ / ן ן :! ת t נ י' ז 1 ׳ v; i 1; t ־; j t ג t נ / Keoamion uno vertag w iu, eieincKcsiraua iu. exftenemt 15 An׳״e י5יןי«-Vf *׳״־nl{und* » 1 eh'i'hon« Bismarck 7165 70. Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392. jeden Dienst.־»« und Freitag. BexuC.prei. bei der Expedition t ״ '״« “^‘€ל7 _ . ,״״uw. . V K0״«Üicb 1.8S Goldmark. VierUljibrlicb 5.25 Goldmark. f «*OJiscI»• RundocW G.ra.b.,11, Berlin V15. Kclr.rk«■ ,, r־.t.p״.״.״,״,t ״•'<* ־"״ « יי; ,).״ ־ ■•""־""יי׳יו. str-dic 10. - TeUpbon, Am BHmarck 7165-70 R^nkUnnMehl״״ Sonnt״״ und Mittwoch nachmiMa«. - Naramcr 92 Berlin, 18. Xi. 1924 .. (.fhr|ud1t כ״א מרחשון׳ חרס״ה XXIX. Jahre. Oor Zionismus crrirabl rar das jCCIsclie Volk ül<3 Cc:1L:;:-rr.tj c:r,ur UlJenlllsii יי rcchtCSch goatehertan KalmiUitta In PalSstlna. ״Qaaclar f»ro1׳r11mm.‘• Der Bcricki der rlciiclafo. 1 בבס. »->01*1111110 Die J. T. A. veröffentlich! eine snminnrir.rlie Wiedergabe des Berichtes der Mandatskommission des Völkerbundes an deu Völkerbundsrat über die Verhandlungen, die im Bei- *ein Sir Herbert Samuels linde Oktober in Genf stattgefunden haben. Wir halten uns an den englischen Text des ״Jcwish Chronicle'׳, von dem der deutsche Text des Berliner J. T. A.•Büros ziemlich wesentliche Abweichungen aufweist. Cs heiBt In dem Bericht: Bei der Besprechung der Verwaltung Palästinas lm Zujamtncnliang mit dem ersten von der Manclatarmacht seit drin Inkrafttreten des Mandates vo!•gelegten Jahresbericht fah sich die Kommission vor eine neue Situation gestellt. Denn während alle anderen Mandate, deren Anwendnng die Kommission bisher zu prüfen hatte, nur die allgemeinen Prinzipien des Artikels 22 des Völkcrbund-Covcnant zu verwirklichen haben, ist da* Palästina-Mandat von einer komplizierteren Natur. Wie ausdrücklich in der Präambel des Mandates festgestellt wird und auch aus einigen Bestimmungen des Mandates klar hervorgeht, hatte der Völkerbundsrat bei der Abfassung des Mandates den Wunsch, einerseits die Bcstimimmgen von Artikel 22 des Govcnant zur Ausführung zu bringen, andererseits aber auch den Plan der Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina gemäß der historischen Deklaration vom 2. November 1017, mit welcher Lord Balfours Namen verbunden ist und der die alliierten Hauptmächte zustimmen, zu verwirklichen. Entsprechend dem Grundprinzip von Artikel 22 des Covenant ist es die oberste Pflicht der Mandatarmacht, die Entwicklung der Mandatsterritorien durch eine Verwallung lm Einklang mit den Interessen der Einwohner zu sichern. Es Ist nicht Sache der Kommission, welche gemäß Artikel 22 die Aufgabe 11a♦, ״den Völkerbundsrat in alten mit der Beobachtung der Mandate zusammenhängenden Angdegenheiten zu beraten", Irgendwelche Bemerkungen über die tatsächliche Abfassung dieser Dokumente zu machen, deren Anwendung zu prüfen sie berufen ist. Noch weniger ist die Kommission berechtigt, die beiden Prinzipien, von denen der Rat bei def Abfassung des Palästina- Mandates geleitet war, einander gegenüberzu':, teilen. Aber da dieses Mandat notwendigerweise die Doppelnatur seiner Ent- Stellung verrät, und da *eine Anwendung Klagen hervorgerufen hat seitens Personen, die ihre Sache auf eines von diesen beiden Prinzipien stützen und das andere ausschließen wollen, würde die Kommission ihre Pflicht gegenüber dem Rate nicht erfüllen, wenn sic nicht auf die Tat- Sachen hinwiese, die in diesem Zusammenhang zu ihrer Kennttls gekommen sind. DI« jüdisch* Einwanderung. Die Kommission wünscht, die besondere Aufmerksamkeit u.s Rats auf die Hauptfrage zu lenken, welche die ganze gegenwärtige Lage in Palästina zu beherrschen scheint. Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, daß in den letzten Jahren ein beträchtliches Zuströmen jüdischer Immigranten nach Palästina stattgefunden hat. Dieser hauptsächlich aus dem östlichen Europa kommende Immigraiitenstroin gibt Palästina eine neue Be- »ölkcnnigr,schicht, die trotz großen Eifers und ihres Wunsches, an dem Wiederaufbau des Jüdischen Nationalheims mitzuwirken, weder die technische Uebung, noch die Tradition hat, um sich der manuellen, Insbesondere der lamlvvirtscliaftliehen Arbeit, deren Palästina am meisten bedarf, zu widmen. Laut Artikel 6 des Mandats soll die palästinensische Admlnistration die jüdische Immigration unter angemessenen Bedingungen erleichtern und eine dichte Anstellung der Juden auf dem Lande, einschließlich der für öffentliche Zwecke nicht erforderlichen Staatsländcreien, fördern. Diese Bestimmung macht es der palästinensischen Administration zur Pflicht, die jüdische Immigration nach Palästina sowohl zu fördern, als auch zu regeln. Die Kommission ist glücklieh, den von dein Mandatar zur Verwirklichung des in diesem Artikel zugrunde gelegten Prinzips gcmacislcn Anstrengungen die Anerkennung auszudrücken. Sic ist jedoch verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß die Immigralionspoiitik des Mandatars zu einer akuten Auseinander- Setzung geführt hat, indem die Zionisten mit dieser Politik nicht ganz zufrieden sind. Die Zionisten betrachten die Errichtung eines Jüdischen Nationalbcims in Palästina als die erste Pflicht des Mandatars und offenbaren daher eine gewisse Ungeduld angesichts der zuweilen der Immlgrafion und der Landbcwilliguiig im Wege stehenden Schwierigkeiten. Andererseits lehnt die arabische Mehrheit im Lande die Immigrationspolitik der Mandatarmaclit ab und weigert sieb, deu Gedanken eines Jüdischen Nationalheims anzunehmen, si« neigt dazu, in dem Wirken der Adininistration eine Wegnahme ihres ererbten Besitzes durch Ausländer zu selten, eine Wegnahme, die wohl nicht gewaltsam, aber darum nicht minder wirklich ist. Angesichts der der palästinensischen Administration aufcrlegtcn zweifliehen Pflicht wünscht die Kommission, ihrer Anerkennung über die Gründlichkeit, treffsichere Klugheit und den GercchllgkcilRwilicn, mit denen die Administration ihrer Pflicht wclikommt, öffentlich Ausdruck zu geben. Der Widerstreit der Interessen der die Zionisten und die Mehrheit des arabischen Elements der Frage der Immigration unvermeidlich ln einen Konflikt bringen muß, ist auch im Zusammenhang mit einer Anzahl anderer Kundgebungen bemerkenswert. Was die E r z 1 e 11 u n g z. B. nnbetrifft, 60 beklagen sich die Juden, daß der Mandatar den Arabern finanzielle Unterstützung gibt, die iJrnen als ungewöhnlich groß erscheint, ln der!Tage der öffentlichen Arbeiten beklagt sich hinwiederum das arabische Element, «laß die Juden eine Bevorzugung geniefien, selbst wenn diese Bevorzugung nicht von der Administration, sondern von der Zionistischen Organisation ausgelit, welche öffentliche Arbeiten auf eigene Rechnung ausliilirt. Wenn die Frage der Errichtung; einer beratenden o»ler gesetzgebenden Körperschaft aufgeworfen wird, lehnen die Araber ihre Unterstützung ab, wenn ihnen nicht eine ihrer numerischen Kraft entsprechenden Repräsentation nigc'lchcrt wird, Die Administration kann jedoch nicht eine Mehrheit zulassen, die gegen die Errichtung eines Jüdischen Nationallleims In Palästina zu opponieren entschlossen Ist, gegen die Aufgabe 81150, die durch die Mandatsbedingungen der Mandatarmaclit auferlcgt Ist. Die Kommission ist erfreut, berichten zu können, daß infolge der Unparteilichkeit und Klugheit der Administration, insbesondere des Oberkommissars, die Scharfe dieser widerstreitenden Interessen gelindert worden ist. Sic wünscht fcslzustclicn, daß obwohl zweifellos Un- Zufriedenheit in Palästina herrscht, diese doch nicht der Admlnistration zuzuschrciben ist, die getreulich bestrebt ist, die vom Mandate ihr aufcrlcgte zweifache Pflicht zu erfüllen. Die Kommission hat den von dem bevollmächtigten Repräsentanten im Namen der Palästina-Administration eo• statteten Bericht mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, laut welchem die Administration die Pläne gewisser zionistischcr Extremisten, die die Araber in Palästina durch die Juden verdrängen wollen, verwirft. Die D.'klaration, welche die von der britischen Regierung in Ihrer Korrespondenz mit der Zionistischen Organisation (Weißbuch') nusgcdrtkktcn Ansichten enthält, und die von der Zionistischen Organisation nm 18. Juni 1022 angenommen wurde, sollte nach Meinung der Kommission die den Frieden des Landes gefährdende Unzufriedenheit mildern. Die Kommissinn nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß es lm allgemeinen möglich gewesen ist, die bevollmächtigten Re. präsentanten der arabischen Bevölkerung mit der lokalen Administration zu verbinden. Sie würdigt die Bemühungen des Oberkommt־־,$ars, die Mitarbeit der arabischen Majorität in der zentralen Verwaltung zu sichern und Hofft aufrichtig, im Interesse der friedlichen Entwicklung des Landes und der guten Ordnung, daß diese Bemühungen bald von Erfolg gekrönt sein werde n. Die Kommission wünscht ln dem nächsten Berichte eine ausführlichere Information zu erhalten bezüglich I m m I - gration und Emigration, Klassifikation der Immlgrauten nach Rasse und Beruf, detaillierte Angaben über deren Herkunftsland. Die Kommission hofft, daß der nächste Bericht genauere Einzelheiten über die Zusammensetzung und die Pflichten der verschiedenen militärischen Streitkräfte in Palästina und Ihre völkische Zusammensetzung bringen wird Die Kommission hat mit Befriedigung die Erklärung des akkreditierten Vertreters zur Kenntnis genornmen, daß er bereit ist, die Möglichkeit der einer auf Palästina anwendbare״ Arbeiter gesetzgeb ung in Erwägung zu ziehen. Sic hofft, daß der nächste Bericht darüber mehr Einzelheiten bringen wird, insbesondere bezüg. lieh der Anwendbarkeit der internationalen Arbeiterkonventionen auf Palästina. Die Kommission hofft, daß der nächste Bericht auch vollere Informationen bezüglich der Budget- Voranschläge und der Finanzen der Verwaltung von Palästina geben wird und wäre dankbar für Information über die flnanziclie Verwaltung des Wakuf. Wie wir erfahren, wird die nächste Sitzung des Völkerbundrates am 9. Dezember in Rom stattfinden. Ob die Palästinafragc bzw. dieser Bericht dort zur Sprache kommen wird, Ist noch ungewiß. Amery uni die Bnifonr-Deldaratlon Herr Amery, der Kolonlalmlnlstcr ita Kabinett Daldwln, hat anläßlich des Jahrestages der Balfour-Deklnration folgende Kundgebung an eine am 9. November in Manchester im Rahmen der englischen Keren Hajessod-Kampagne stattgefundene Versammlung gesandt: 1 ״ n den Jahren, die seit der Vcröffcntlich 11 ng der Balfour-Deklnration verflossen sind, wurden große Schwierigkeiten überwunden, und in ihnen wurde der Grundstein zu Ihrer Bewegung der Tat gelegt. Sic haben allen Grund, einer Zukunft beständigen und sicheren Fortschritts cntgcgenzuschcn.“ Der Präsident der Zionistischen Weltorganisation, Dr. Weizmann, schrieb: ״Ich habe jetzt aus Jerusalem mehr ak je die Ucbcrzctigtmg mitgebracht, daß der Aufbau unseres Nationallieims angemessen fortschrcitct. Während der letzten zwei Jahre sind nach jeder Richtung hin wunderbare Fortschritte erzielt worden. Die Zeichen eines neuen Geistes Innerhalb der englischen Judc-nhelt ermutigen mich sehr; ich hoffe, daß die Manchester- Juden für die eben beginnende Kampagne vorbildlich werden sein wollen.“ Die doppelte Aufnabe Der Bericht, den die Mandatskommission des Völkerblindes über ihre Behandlung des Palästina-Problems an den Rat erstattet, unterstreicht besonders einen Punkt: während alle übrigen Mandate ausschiicBücli nach dem Artikel 22 des Völkerbimdstraktates, der die Verwaltung im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung und die allmähliche Erziehung zur Selbstverwaltung vorschreibt, zu beurteilen sind, hat das Palästina-Mandat einen exzeptionellen Charakter, indem cs der Mandatarmacht noch überdies die Aufgabe gibt, die Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina zu fördern. Das Palästina-Mandat verlangt also bei seiner Beurteilung von der Kommission ein Abgeben von der Routine, und man wird vielleicht nicht fehlgehen, wenn man zwischen den Zeilen des Berichtes eine Art Mißmut über diese Zumutung heranslicst. Die Kommission konstatiert, daß zwischen den zwei Prinzipien, die in dem Mandat zur Geltung kommen sollten, und zwar zwischen dem allgemeinen Grundprinzip des Mandatswesens und dem speziel'en Zweck des Palästina- Mandats, eine schwer lösliche Kol'ision besteht. Da jedoch die Kommission nicht die Bestimmungen des Mandates seihst nachzuprüfen, sondern lediglich deren Anwendung zu beurteilen hat, so wird bescheinigt, daß die Mandatarmaclit bestrebt war, der delikaten ״doppelten Aufgabe“ tunlichst gerecht zu werden. Obwohl der Bericht der Mandatskommission noch! nicht in der authentischen Fassung vorlicgt, sondern lediglieh in der Wiedergabe einer nicht immer zuverlässigen Nachrichtenagentur, und cs daher unmöglich ist, ein .definitives Urteil über dieses Dokument zu fällen, so kann man sich doch des Eindruckes nicht erwehren, daß der Bericht keineswegs befriedigend Dt. Zwar stellt nichts darin, was als direkte Unrichtigkeit bezeichnet werden könnte, aber der Bericht tut dem speziellen mit der Verwaltung Palästinas verknüpften Problem keineswegs Genüge. Der rein formale Gesichtspunkt, daß eine Kollision zwischen den beiden Seiten der Aufgabe bestellt, erschöpft nicht das Wesen der Sache. Paläsiina ist ein Land, das in Geschichte und Politik eine Sonder- Stellung cinnimmt Zu viele Interessen sind mit diesem Lande verbunden, das in höchstem Sinne international genannt werden muß. Vor allem aber ist Palästina der einzige Ort, wo eine der brennendsten Fragen der heutigen Welt gelöst werden kann. Die alliierten Mächte und später der Völkerbund haben verstanden, daß cs eine der dringenden und unaufschiebbaren Aufgaben einer neuen Wcltordnung ist, den Anfang mit einer Lösung der Judenfrage zu machen, u!n deren Existenz stell die Welt nicht länger hcrumdrücken kann. Diese Forderung ist eine so akute, daß die Frage der völligen Selbstverwaltung der heutigen Bevölkerung Paa'tinas dagegen zurücktreten muß. Auch wir sind uns dessen bewußt, daß in dieser Kollision eine Härte liegt, und wir sind iu diesem Blatte stets dafür cingctretcn, daß von nlchtjüdischcr und jüdischer Seite das Aeußerste getan werden soll, um diese Härte zu mildern und gleichzeitig die Gewähr für eine harmonische Synthese der beiden Prinzipien in naher Zukunft zu schaffen. Dies ist natürlich nur dann denkbar, warn die Juden mit brüderlichen Gefühlen zu den Arabern nach Palästina kommen und sich dessen bewußt sind, daß sie durch Takt und Verständnis dazu beizutragen haben, die arabischen Besorgnisse einer späteren Verdrängung zu beruhigen. Sicher ist, daß die Juden bisher auf dieses Problem nicht genügend Scc’cnkraft verschwendet haben und daß darum die Kollision, von der die Mandatskommlssion spricht, besonders scharf zum Ausdruck gekommen ist, Dem in Zukunft abzuhetfen, muß unsere politische und erziehliche Arbeit streben; aber die ״doppelte Aufgabe“ des Mandats kann nur bewältigt werden, wenn die vcrantwoitlichcn E'cmen'.e des Völkerbundes den ganzen Tatbestand übersehen — nicht nur die Frage des Landes, sondern auch die Frage des Volkes. Die Judenfrage pocht an die Pforten de* Völkerbundes; er muß eine Lösung finden und jedes seiner Organe müßte verstehen, daß hier der Ursprung des Palästina-Mandates liegt, das daher in noch viel weitgellenderem Maße als die Kommission andeutet, eine Sondcrbchandlung gegenüber den anderen Mandaten beanspruchcn muß. Was besonders frappiert — falls der vorliegende Auszug nicht unvollständig ist — ist die Kühle, mit der die Kommission über die positiven Leistungen der jüdischen Aufbauarbeit in Palästina hinweggeht. Das einzige, was erwähnt wird, ist die mangelnde Vorbcrcitung der aus der Stadt kommenden jüdischen InwiU 1' _