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Jüdische Rundschau · 1924-10-31 · Heft 87 (31.10.1924) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIX (1924)
Issue
Heft 87 (31.10.1924)
Date
1924-10-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
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IW030 / F0rT>ch<chntlowtk«fa I0>l,p1,k«11tn1ml 1W Koni״ Nr, 50110 / bar P0I.0V WsrtcHttt Nr. 14010a, RedaktionsseMufl Sonntag und Mittwoch nachmittag. — ג׳ מרחשון׳ תרס״ה I xxix. Jahrg. 0״ Ztonlsmu■ erstrebt für da» IQdlsch« Volk Ula Schaffung elnor OMantllth - whttltti QesHhortan HelmatBH» In PalBsllna. ״Basel«* Programm.«• st «*־> r•' ■m ך י* ■*f* *gj*► /»-ך .״* ,■^3יייק״ s jr f ■'***&• *״* j ן v «L.i Das Paläste-Mandat vor im Völkerbund (ienf, den 2$. Oktober (Telegramm der ״' R.‘‘. Die Mnndatkommissinn des Völkerbundes beschädigte ich lieufc mit dem britischen Mandat über Palästina. Im Verlaufe der Verhandlungen wurde der Bericht des Oberkommisriirs Sir Herbert Samuel entgegengenomneu. Der Obeikommissär setzte die Prinzipien auscininder, auf denen die Verwaltung Palästinas aufgebaut ist. ';o|ort nach Einsetzung der Zivilverwultung im Juli 1920 1,11 die Regierung Schritte unternommen, um die Beolkcmng des Landes zur Teilnalmu־ an der Verwaltung icraiizuziehcn. Ls wurde zunächst ein Beirat, Advisory ״oiineil, eingesetzt, der aus 10 Beamten und 10 rc]3rä-;entativen Persönlichkeiten aller Bcvölkchtngskreisc bctand und zwar aus 4 Mohammedanern, 3 Christen und J Juden. Als dann das britische Mandat vorn Völkeruindrat prinzipiell genehmigt worden war, versuchte die Regierung, dem Lande eine Verfassung zu gehen. Her-!ert Samuel berichtete über den Inhalt und das bekannte 'Chi,cksnl dieser Verfassung, die schlielllicli gegentandslos wurde, weil die Waiden zum gesetzgebenden, Rat wegen des Boykottes der Araber ungültig erklärt werlen mußten. Weiter berichtete der Oberkommissär über lic Fortsetzung seines Versuches, eine geeignete Form für die Beteiligung der Bevölkcnmg zu finden und zwar ׳nerst durch Wkkrhcrstellung des Advisory Council, solann durch Bildung׳- einer Arab Agency, die in ihren Beziehungen zur Regierung analoge Rechte genießen olltc wie die Jewish Agency. Schließlich war die Re-!icrtmg durch das Scheitern dieser Versuche gezwungen, teil auf einen Beirat aus 10 Beamten zu beschränken. Der Obcrkoimnis.dir gab .sodann ein Bild der Verwaitung auf den wichtigsten Cicbictcn. Er schilderte lic Gcrichtsorganisatioii, besonders die Eigenart der eUgtösen Gerichtsbarkeit,, ferner die Leistungen. der Regierung für die Hebung des Erziehungswesens und;des Ackerbaus. Seine weiteren Ausführungen waren der durch das Mandat vorgesehenen nationalen Heimstätte für das jüdische Volk gewidmet. Der Oberkommissär schilderte die Fortschritte der jüdischen Aufbau arbeit und setzte auseinander, in welcher Weise sich diese Arbeit dem allgemeinen Leben des Landes eingliedert. Er charakterisierte die jüdische Einwanderung, die zum Hauptteil aus dem Osten stammt, und die Eigen tümlichkeit des Problems, aus größtenteils gebildeten Städtern eine landwirtschaftliche Bevölkerung zu machen. Die Versuche sind geglückt, doch betrachtet es die Verwaltung der Mandatarniacht als ihre Aufgabe, den Um fang der Einwanderung zu regulieren in Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Samuel weist auch auf das merkwürdige Widcrauflcbcn der he bräischen Sprache hin, die unter den Einwanderern die Umgangssprache ist. Schließlich gibt der Oberkommissär noch einen Ucberblick über die Finanzen. Die britische Regierung habe Palästina bisher niemals eine Subvention ge zahlt, da die Fjnanzverwaltung des Landes selbst vermoclif habe, das Budget ins Gleichgewicht zu bringen Nach dem Referat von Herbert Samuel, das au die Mitglieder der Kommission einen starken Eindruck machte, wurde die Sitzung der Mandatskommission vertagt. Das ״Berliner Tageblatt" bringt in seiner Aben« ausgabc vom 20. Oktober einen Bericht über die Tagun der Mandatskommission, in welchem audi das Memorandu der Zionistischen Organisation Erwähnung findet. In de berichte werden eine Reihe von wichtigen Punkten ans de Inhalt des Memorandums hervorgehobeu. schaffen werden, daß die Errichtung des Jüdischen N a t io n a 111 c ims und die Entwicklung der Sclbstvcrwnltinigsinstiiutioncn sicher,:cstellt sind. Eine Jewish Agency wird ab eine öffentliche Körprruchnft vorgesehen, die mit dir Administration in Angelegenheiten, die das Jliilis-che N,1ti־,11(׳dhei1n und die Interessen der jüdischen Itevöl'kcrung in Palästina betreffen, Zusammenarbeiten soll. Die Zionistische Organisation wird als eine solche Agency anerkannt. Sie soll Schritte unternehmen, um die Kooperation aller jener Juden dureiizufülircn, die willens sind, an der Ervich• tu«1g des jüdischen Natioiialhciins mitziiarbcitcii. Die Administration soll unter entsprechenden!!«liuguiigcn die jüdische Einwanderung crlcicltlurn und die jüdische Ansicdlimg au{ dem Lande fördern. Das zu schaffende Biirgcrsdiaftegesetz Palästinas soll die Erwerbung der pal.isHiicusisclien bürger• recb'e allen jenen Juden erleichtern, die ihren Dauerwohusitz. in diesem Lande׳ nehmen. Andererseits legt das Mandat Nachdruck auf die Verpflichtung der Administration, daß die Rechte und die Lage der übrigen Bevölkerung durch diese Politik nicht, beeinträchtigt werden. Di« heiligen Stätten Es wird erwähnt, daß die britische Regierung mehrere Vorschläge betreffend die Einsetzung einer (laut Artikel 14 des Mandats von dem Maudatcr zu ernennenden) Kommission zwecks Regelung der Frage der heiligen Stätten, der Rechte und Ansprüche der verschiedenen religiösen Gemein• schäften in Palästina unterbreitet hat. Es wird darauf hingewiesen, daß die Kontrolle über *lic Heiligen Stätten und religiösen Gebäude oder Plätze in Palästina in der Ver• gaugcnl'.cit Anlaß zu Schwierigkeiten und Konflikten gegeben hat. Die bisherigen Vorschläge der britischen Regierung haben noch nicht den Ansichten aller Im Völkerhundsrat vertretenen Mächten entsprochen. Die britische Regierung hat der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Mächte, die ihren Vorschlägen nicht zustimrtten konnten, sich bemühen werden, einen annehmbaren Pfau dein Völkerbund zu unterbreiten. ׳,. Dl© Mandatsterritorien unter Verwaltung des gesamten Völkerbundes Es wird betont, daß di« MandätstcrritorieiJ Im Namen des Völkerbundes als Ganzes verwaltet werden; dieses schließt die indirekte Verantwortung aller seiner Mitglieder in sich. Mit der Ucbcrwaelntng der Mandatsausiibung ln erster lnstanz ist der Völkerhundsrat betraut. Die permanente Mandatskonimissioii ist nur eine beratende Körperschaft; sic hat keine Macht, irgendwelche Beschlüsse zu fassen oder den Mamlatmnüichtcu direkte Vorschriften zu machen. Andererseits werden die Beschlüsse des Volkerbundsrats zum großen Teil auf den Erwägungen und Anregungen der Mandatskommission basieren. Das Verfahren vor der Mandafs-Kommfssion Es wird erwartet, daß das Mandatskomitcc die ganze Admimstratiou vom Standpunkt der vom Völkerbund zugrunde gelegten Prinzipiell betrachten wird. Die Kommission hegniigl sich daher nicht mit der negativen Aufgabe der Feststellung, ob die Mandatsmacht innerhalb der Grenzen der ihr verliehenen Vollmacht geblieben Ist, sondern sie prüft außerdem, ob von dieser Volmacht guter Oebrauch gemacht worden ist, ferner ob die Administration sieh den Interessen der einheimischen Bevölkerung angepaßt habe. Die Kommission prüft und erörtert jeden Bericht ln Gegenwart des bevollmächtigten Repräsentanten der Manda tarm.ו eilt, der jede etwa erforderliche ergänzende. Information zu gehen hat. Sobald die Diskussion zu Ende Ist, und der Repräsentant sich zurückgezogen hat, entscheidet die Kommission über die dem Rat zu unterbreitenden Berichte. Die Beobachtungen werden der Mandatarmacht mitgeteilt, die berechtigt ist, ihrerseits Erläuterungen hinzuzufiigen. Solche Erläuterungen werten gleichzeitig mit den Berichten der Mandatarmäehtc und den Beobachtungen der Kommission veröffentlicht. Verlcflunfl der Waiden zum PrenBischen lamlesverband Eine offizielle Publikation Ober die Mandate Erklärungen z u ni P a 1 ä s t i n a in a n d a t, Genf (J.T.A.). Im Zusammenhang mit der jetzigen tagung der ständigen Mandatskommission des Völkerbundes : hat das Sekretariat des Völkerbundes über die Mandatsfragen *in kleines Buch erscheinen lassen. Die Publikation behaudelt den Ursprung des M a 11 d a t 8 y s t c in s, die Mani «Intsbcslimmuiipcn des Völkerbundes, den Unterschied der ״A“, i ״H" und ״C"-Mandale, die Verantwortlichkeit der Mandat״• if Wachte vor dem Völkerbund, das Ucbcrwacluiiigssystein des ן Bundes betreffend der Administration der Mandatsläiider I Das jüdische Natlonnlhclm;1 Betreffend die Mandatsbcstimmuiigcn für Palästina | wird darauf hingewiesen, daß hier gewisse besondere Um- I Stände obwalten. Das Palästinensische Mandat besagt, daß 1 die Mandatemacht dafür verantwortlich ist, daß solche politische, administrative und ökonomische Bedingungen ge- De! Vorstand der Berliner Jüdischen Gemeinde hat mit Rücksicht auf die am 7. Dezember stattfindenden Wahlen zum Reichstag und zu den Landesparlamcntcn, wie z. B. zum Preußischen Abgeordnetenhause, bcschlossen, die für den 7. Dezember d. J. angesetzten Wahlen ztun Preußischen Landesverband jüdischer Gemcimlen zu verschieben. Als neuer ]Waliitermin ist der 1, Februar 1925 bestimmt worden. Hie Verschiebung erfolgte gegen die Stimmen der Vertreter der Jüdischen Volkspartei, die erkliirten, daß sic au der Verschiebung eine einseitige Rücksichtnahme auf den Centrai-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und die Intorcs-scn der ihm nahestehenden Organisationen erblicken. Infolge der Verschiebung der Wahlen werden auch alle andern Termine, t, B. für die Fertigstellung der .Wählerlisten, verschoben werden. Nach sieben Jahren Am 2. November werden «rieben Jahre verflossen sein, seit jenem historischen Ereignisse, wodurch di* Juden zum ersten Mal in der modernen Ge• schichte wieder als Volk und als politischer Faktor an. erkannt wurden und ihr Anspruch auf Wiederherstellung ihres nationalen Heimes in dem Lande ihrer historischen Verbundenheit die Billigung und Unterstützung einer des führenden Großmächte der Erde erhielt. Die Ralfour. Deklaration ist der Anfang einer neuen Zeit für das jü• dischc Volk, einer Zeit voll Möglichkeiten und Perspek- ■tiven, Ls bleibe dein Historiker späterer Generationen Vorbehalten, die Bedeutung dieses Ereignisses objektiv! in seinem ganzen Umfang zu würdigen; denn erst nach dem wirklich Geschaffenen, nach den realen Folgen wird inan ihren Wert messen können. Für uns, die wir mitten im Geschehen stehen, dessen Verlauf zum größten Teil von uns selbst nbhängt, wäre cs unbescheiden, ein end« gültiges Urteil fällen zu wollen. Sieben Jahre nach der Balfour-Dcklaralion legt die Jewish Agency dem Völkerbund ihren ersten Bericht vor, der ein Bild des gewaltigen Fortschrittes gibt, den wir seitdem gemacht haben. Wenn wir auf die sieben Jahre 2urückblicke11, so können wir fesisteilen, daß wir nicht mir in der Aufbauarbeit im Lande, sondern auch im Denken wcitcrgckommcn sind. Mit größerer Klarheit als vor sieben Jahren sehen wir heute, daß die Balfour. Deklaration keineswegs die Erfüllung, sondern lediglich der Ausgangspunkt einer Entwicklung war. Die nebcl* haften Vorstellungen, die schon am 3. November 1917; den Judenstaat für begründet hielten, sind heute klareren Anschauungen gewichen. Die Bedeutung der Balfour« Deklaration selten wir heute vor allem darin, daß 5>ia durch Anerkennung des jüdischer! Anspruches einer ander, weitigen Gestaltung Palästinas präjudizierte. Sie schuf die Voraussetzung für die Erfüllung unseres Programms, Die schweren Enttäuschungen, die in diesen sieben Jah. fen wiederholt Unwillen und Unzufriedenheit in zionistt. sehen Kreisen nnd besonders in Palästina selbst hervor, gerufen haben, beruhen zum großen Teil darauf, daß matt die schöpferische Wirkung eines solchen völkerrcchtlichctt Aktes überschätzte. Eine Deklaration, so wichtig sie auch sein mag, ist nur ein Stüde Papier, solange ihr Gedank« nicht im Leben Wirklichkeit geworden Ist. Seit sieben Jahren ringen wir darum, diese Wir& lichkeit zu schaffen. Je klarer wir uns über die be. schränkte Macht der Deklaration werden, desto näher werden wir unserem Ziele kommen. Denn wir werden dann mit aller Deutlichkeit die andern Voraussetzungen sehen, die noch lilnzutrdcn müssen, damit das jüdisch, nationale Heim aus dem Bereich der Akten in den Bereicht des Lebens tritt. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist unsere Sache. Zwei Bedingungen sind die wichtigsten, eine politische und eine ökonomische. Die politische Voraussetzung des Gelingens besteht darin, daß wir die politischen Realitäten Palästinas er. kennen und unsere Tätigkeit danach cinrichtcn. Obwohl wir in dieser Hinsicht zweifellos in den letzten Jahren vvcitergikommcn sind, sind wir doch von einem bcfric. digenden Zustand weit entfernt. Die übertriebenen Er. Wartungen, die sich an die Balfour-Dcklaration knüpften, wirken noch heute in den Köpfen nach und die betrachtliehe Opposition, die das Samuel-Clutrchilksche Weißbuch in zionistischen Kreisen gefunden hat, ist ein Beweis dahir, daß unsere öffentliche Meinung die Grenzen des unter den gegebenen Verhältnissen politisch Erreichbaren noch nicht Im Bewußtsein verarbeitet hat. Die Tatsache, daß in Palästina eine politisch, kulturell und wirtschaftlich vorwärts schreitende arabische Bewölkerung vorhanden ist, die numerisch irt den nächsten Jahren dem jüdischen Element überlegen und später vielleicht gleich sein wird, zwingt uns zu der Erkenntnis, daß Palästina ein Nationalitätenstaat sein wird und daß keine der dort lebenden Nationalitäten prosperieren kann, wenn sic nicht mit der andern in Frieden lebt. Die unsichere Lage im vorderen Orient, das nationale Erwachen der Islamischen Völker, die vielfachen Wechselbeziehungen Pulibthia* zu seinen Nachbarländern und die Notwendig« keit einer engeren wirtschaftlichen Verbindung mit diesen Gebieten, alle diese Momente weisen darauf hin, daß auch ein Palästina mit etwaiger jüdischer Mehrheit seinen Platz in den! System des vorderen Orients suchen muß, einen Platz, der nur durch natürliche Beziehungen und positive Atbeit, nicht aber durch äußere Gewalt gesichert sein wird. Wenn erst diese Erkenntnis in den zionistischen 1 Reihen durchgedrungcn sein wird, dann werden sich auch

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