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Jüdische Rundschau · 1924-07-15 · Heft 56 (15.7.1924) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIX (1924)
Issue
Heft 56 (15.7.1924)
Date
1924-07-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 404 jUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 53 Faläsllitciisiscltcs SladtrecM Von IV. Victor Grüuwald (Tel-Awiw). Das Mandat f(ir Palästina verlangt von *Irr britischen Rcgiemiig die l*' ü r d c r tt n g a u t o n o m 0 r l n s t i t u t i 0 ־ 11 eit. Unter Hinweis darauf versuchte die palästinensische Ivi’i;i 1■ 11־ m 1: wiederholt und stets vergeblich die Bevülkeni m; zur Mitarbeit an der I aiidesgcsctzcdniiig horanai/ieheit. I >ic Ausgestaltung der L« k a I a 11 to 11 «> in i e dauerten wurde bisher vernachlässigt und das türkische Gesetz aus 11 c in Jahre 1877 über die Munizipalitäten steht noch in Kraft, Ja, die Regierung denkt sogar daran, es zur Grundlage iles neuen (h1־neü1doj:esrt/.es >11 niaehen und mir einiger- 111,1 ik'11 zu niederni:,ieu׳n. Hie Aufgaben, die das j;011 a 111110 Gcsclz den (lemeiiidcn zuweist, sind (;coli: Gesundheitspflege, Sorge um Spitaler, Vorkehrungen i'iir die Reinlichkeit der Stadt, Versorgung• von Wasser und Lieht für die Bewohner, Hau timt Instandhallimg von Straßen, Plätzen und Märkten, Vorkehrungen gegen Preistreiberei, Hau von Schulen, Spitälern und Hesserungsaiedaltcn und vieles andere mehr. Zwecks Erfüllung dieser Pflichten sind Gebote und Verbote (besonders. diese) vorgesehen, die den naiven europäischen Juristen in Erstaunen setzen. Mau sieht nämlich, daß seit fast 50 Jahren all die Dinge verboten sind, die nicht nur im orientalischen Straßenlehen Vorkommen, souleni!geradezu charakteristisch hierfür sind, 7, li.: Kaulleutc dürfen ihre Waren nicht vor ihren Laden auf die Straße stellen, man darf nicht vor Cafehäusern;111( der Straße sitzen. Auf der Straße 11■ 11 f nichts verkauft werden, es dar( dort kein Vieh getrieben mul Tiere dürfen dort nicht angebunden werden: man darf Hie Tiere nicht schlagen, es gibt ein Höchstgewicht für Lasten, man darf schließlich nicht frei im Meer baden usw. Das Gesetz wurde offenbar, wie in der Türkei üblich, nach einem ■fremden Vorbild kopiert, ohne übrigens einen Versuch zu machen, diese Vorschriften in dir Wirklichkeit umzu; etzen. Es erinnert das lebhaft an das alte Oesterreich: ״Alles, was verboten ist, ist erlaubt.“ Es muß wold auch nicht besonders gesagt werden, daß die Städte fast keine der ihnen auferlegten Pflichten erfüllt haben und die arabischen Städte Palästinas bis heute nicht erfüllen. Es gibt übrigens auch eigene M u n i z ipnlge richte für kleinere Ueberlretungcn mit der Befugnis, Strafen bis 15 Tagen Gefängnis oder 5 VE zu verhängen. Eerucr hat die Stadl\ertretuiig das Hecht, Grund und Hoden, der für Straßen benötigt wird, zu beschlagnahmen. Der (icmciudcral (Muuieipalitv) ist aus 12—16 Mitgliedern zusammengesetzt, die für vier Jahre gewählt werden. Jedoch scheiden nach zwei Jahren die Hälfte der Mitglieder, die durch das Los bestimmt werden, aus und es werden neue gewählt. Der Gcmrimlcrat soll sich mindestens zweimal wöchentlich versammeln, eine Vorschrift, die nirgends henbaehlet wifd. Das aktive Wahlrecht besitzen nur Eigentümer von Realitäten tu der Gemeinde, die das 25, Lebensjahr vollendet haben und mindestens 51) Piaster jidirlieh an Gemeindesteuern entrichten. Das passive Wahlrecht setzt Vollendung des 30. Lebensjahres und ״Kenntnis der linkischen Sprache“ voraus; die übrigen Erfordernisse sind dieselben wie beim aktiven Wahlrecht. Das Erfordernis nach Kenntnis der tiirkhcheu Sprache ist heute natürlich in Palästina erledigt. Der Gcmciiulerat kontrolliert die Einnahmen und die Ausgaben, ratifiziert Verträge, stellt Ileamte an uml entläßt sie usw. Der Vorsitzende wird von 11er Regierung aus den gewählten Mil gliedern des Gemeinderales ernannt und sollte eigentlich bloß das Exckutivorgan des Gemeinde rat cs sein. Heute aber ist die Lage meist so, daß der Vorsitzende selbst alle Anordnungen trifft und der Gemeindend die fertig.cn Tatsachen zu bestätigen hat. Der Vorsitzende ist besolde(, die übrigen Mitglieder des Gemeinderales dagegen nicht. Die Krage der Einnahmequellen der Gemeinden hat bisher keine befriedigende I <>,1mg gefunden, was auch vorläufig unmöglich ist. In Palästina gibt es nämlich keine l;ink o 111 in e 11 s t e u e r, es gibt daher auch keine gerechte 1 .v.lenvei leihuig, Die;.1.1.11liehen .Steuern lasten auf den Gumdbesüzeni und m der Stadl wollte man dies nachaluuen uml_besteuerte das Hatiseigeiüum. Die Hauseigentümer haben 5 7K׳% von »len Eingängen aus der Wohmmgsuiieie zu zahlen. Es muß aller hemetki werden, daß »fiese Steuer fast stets ,׳ml the Mieter iil>erw,il/.1 wml. Die fiüiiere Ver- 7 c 11 rn 11 gs s t e 11 e r ist heute aufgehoben, dafür wird von der Regierung von allen ins Land emgei'iilirleii Waren 1 ׳.יי" 7 o 11 z 11 s e h I a g eingehobeu, der an »li»• Städte verteilt wird. Hei Spiritus, IUitzin usw. beträgt dieser /usclila!׳ 21’'«. Von jedem Kilogramm Tabak, das cingcfiihrt wird, wird ein Zoll von 5 VE eingehobeu, der ebenfalls den Städten zukommt. Schließlich erhallen die Städte den größten Teil der Lizenzgebühren für Wagen, Auto mobile usw., die ziemlich hoch sind. Diese Einnahmen sind natürlich ungenügend, um irgend- Welche größere Aufgaben zu erfüllen uml wenn die paläsliueiisisi heu Sladilmdgcls ohne Defizit abschlicllen, so liegt der Grund darin, daß die Städte eben für ihre Bewohner yohr wenig hm, Die städtischen Budgets sollten stets veröffentlich! werden, eine Vorschrift, die jedoch nicht he- «eiltet wird. Es gibt in;:011/ Palästina 22 S i ä »II e mit einem der- *rügen Miiuizipaliei hie. Im Mai 1021 erließ die Regierung ein Gesetz ״L״cal Councils, O r d i 11 a n e e IÜ2I“, wonach gewisse Teile einer Stadt »Her größere Dörfer oder Gruppen von Dörfern auf Grund einer Verordnung des Oberkornmissnrs von einem selbständigen Local Council verwaltet werden sollen. Wenn es sich tun einen Stadtteil 11;ווו- «teil, so ist die b.inwilligiing der Munizipalität hierzu erforderlieh. Dieser Local Council ist ebenso wie die Munizipalität eine j 11 r i s 1 i s e 111׳ l'eisou, hat das Recht 'Stenern einzulieben, Anleihen aiif/iim-limeit, Verordnungen für die Hewob ne r des hctieffeiuleii Stadtteils zu erlassen usw. Der erste Local Council nach diesem Gesetz wurde in Tel- A w i vv konstituiert. Selbst in Palästina sind sicli nur wenige Leute darüber Idar, welche rechtliche Stellung Tel-Awiw eigditlich hat. Die meisten glauben, es sei eine Munizipalität-, 'dies Ist aber nicht neblig. In »ler Verordnung vom II. Mai 1621, durch die der Council eingesetzt wird, ist Tel-Awiw als ״Township“ bezeichnet. •Dies ist ein ziemlich unklarer Begriff 11ml bedeutet jedenfalls weniger als Municipalit(y. 1111 Hebräischen dagegen gibt es für beide Begriffe;nur cm Wort ״Irin" was natürlich leicht zu Irrtiimcrn führen kaum Jedenfalls ist »ler Council von Tel-Awiw eine iurisiisclic Person, wie ausdrücklich in der Verordnung steht, fiat das Recht Verordnungen zu cr'ussen, die supplementär '711׳ denen der Jaffaer Munizipalität treten, hat auch das;Recht, gewisse in der Verordnung aufgezählte Steuern einzulieben, Anleihen aufzunehmen was bereits geschehen ist -— usw. Das auf dem Gebiete von Tel-Awiw befindliche מ f f entliehe Ci 111 gehört sonderbarerweise nicht dieser Juristischen Person, sondern den Eigentümern von Grund und Boden in Tel-Awiw, was bereits zu vielen Streitigkeiten gcführt hat. Tcl-Avviw genießt also in seinen inneren Angclegenhellen völlige Autonomie, nur unterliegen alle Ver- Ordnungen usw, der Genehmigung des Distriktpouvcrnciirs. Auch in den wichtigsten Jüdischen Kolonien wurden solche Local Councils eingesetzt, doch waren die JRe• suliaie weniger ׳zufriedenstellend als in Tel-Awiw. Während z. B. das Wahlrecht in Tel-Awiw relativ demokratisch ist, versuchen in den Kolonien die Grundbesitzer die übrigen Bewohner möglichst auszusdialten. Eerucr wurden die Steuern M-I1em;i!i:;cl1 von der St,1׳<lt auf (las Land übertragen und »lern Cmmeil der Kolonien das Recht eingeräumt, die I lii u - sei׳ zu besteuern, was in der Kolonie ziemlich sinnlos ist, da Hauser auf dem Dorfe fast nichts tragen, während die reichen Eriirhtgärleu vom Council nicht besteuert werden dürfen. Die Einanzlagc dieser Councils iu den Kolonien ist daher meist recht unerfreulich. Es ist allen jüdischen Kreisen und auch der Regierung klar, daß »las bestehende Stadlrecht r e f o r m b e (I ü r (t i g ist. Den Reformen aber stellen!.Ich die Schwiriigkeiten entgegen, die in pataslliin mit der Gesetzgebung überhaupt veiImmlcu sind. Die Araber fühlen ,sich bei dein jetzig,en Stande ganz wollt und widerstreben energisch jeder Heuerimg. I in neues Gesetz soll aber den Bcdürinisscu eines möglichst weiten Kreises eiitgogoukommen und so ist die tage »ler Regierung schwierig. Allcrtllngs sind die Juden gerade in der städtischen Bevölkerung Palästina» sehr stark verlrelen, sie Italien vielfach sogar die Majorität, aber es »larf nicht üher.-chen weiden, daß die Juden seihst kein einheitliches Element sind. Zum Beispiel bei der Präge des E r a 11 e 11 \v a 111!׳ e c 111 c s , an das in Palästina allerdings nicht einmal ernstlich gedarbt werden kann, stehen Eie jiidici hen Orthodoxen durrhatis auf Seite der Molmmmeö,1m׳r. Ebenso treten die jüdischen bürgerlichen und bancrliehen K1 eise dafür ein. das Wahlrecht an eine gewisse -S t c n »• r I e i s t u n g zu binden, r.o daß sich ein einheitlieber Wille bei den luden nicht oder nur schwer herauskri.-t.illi'iel'eii kann. Die Regierung hat seinerzeit eine Kominb-sion /usaiiuneiiiu'nifen, und auf Grund der Vorschläge dieser Koinmis-ioii wurde ein neues Gesetz vorbereitet, Ha; im we ■cnili ■heu die nc*üimmun״en des bisherigen Rechtes beibeliält mit folgenden Armierungen: Das aktive und passive Wall Ire eilt in 'den Städten wird männlichen pal.Mincieisclicn Staatsbürgern von über 25 resp. '10 Jahren erteilt, die mindestens 25 Piaster jährliche Steuern zahlen. Gniudbesilz in »ler Gemeinde wir»l also nicht mehr erfoi'tlei'iieli sein. Daß das Wahlrecht an die Staatsbürgersehafr geknüpft wir׳!, ist im allgemeinen zu begrüßen, da dies ein Ansporn für die Neuankömmlinge sein wird, sich naturalEicrcn zu lassen. Bereits besiehendes Wahlrecht von Ausländern, wie in Tel-Awiw uml einigen Kolonien, soll übrigens iiicht berührt werden. Es wäre natürlich wünschenswert, »las Wahlicclit von jeder MininiaESteucrleistung zu befreien, um den jüdischen Arbeitern dieses Recht zu verschaffen, doch uir»l sieh dies kaum durchsetzen lassen. Die Wahlen sollen in Kurien statt finden, und zwar wird es eine iüdisclie, eine christliche uml eine in o h a m m c d a - nischo Kurie geben. Jede Kurie wählt nach der Zahl der bei reffenden Bewohner eine gewisse Zahl von Mitgliedem des Gemeindendes. ׳Der Vo r s i t z. e 1111 e der Munizipalitiu wird von der Regierung ernannt. Ich halle dieses Ivuricnsystem für ganz vernünftig, da sieh die Wahlen innerhalb jeder Kurie nach sachlichen Gesichtspunkten gcstalten können und das nationale Recht hoffentlich keine all/ugroße Rolle spielen wird. Es besteht übrigens ansrheiueml keim• Aussicht auf baldige Abhaltung der Gem e i 11 (I e w a 111 e n , da offenbar erst das Gesetz über die palästinensische Staatsbürgerschaft publiziert werden muß, das wiederum von der Ratifizierung des l'riedensverlragcs von Lausanne abhängt. Auch das erwähnte neue Munizipalitätengesetz wird w״hl noch nicht sobald in Kraft treten. Von jüdischer Seite werden Wahlen energisch von »I e r R e g i e r 11 n g gefordert, da der jetzige Zustand die jüdischen Hechte beeinträchtigt und es z. B. vorkommt, »laß iu Jerusalem, einer Stadt mit |üdi;eher Majorität, ein Ar all er Bürgermeister ist. Wichtiger erscheint mir die wirtschaftliche Seite, da die Städte große Aulgabrii 11:111111־, Arbeiter beschäftigen, Kapital dnrcli Anleihen ins I and bringen könnten und überhaupt hd richtiger Verwallnng eine bedeutende Rolle im wirtschaftlichen Fortschritte des I aml»׳s spielen könnten. Dies werden sie jedoch erst »!uml lim, wenn (Inreh Neuwahlen der blslieiigeii ttnkoiitrolliei'leu ״Pasdiawirtsdialt“ ein Ende gemacht wird. T e I - A w i w , den 2. Juli 1921. Per Fr folg des P.1!as!ina»P.1vllI0ns zu Wembley Die Jaffa-Orangen bilden einen sehr starken Anziehung»• puukt für den Palästina-Pavillon zu Wemblcv. Seitdem (Sie Königin einige Kisten Orangen als Geschenk für den Bückingham-Pafast erhalten hat, sind die Jaffa-Orangen hei dem britischen Volk so populär geworden, daß alle Wembley. Besucher nur ״Jaffas“ haben wollen. An einem der letzten Tage sind 7000 Orangen nur an Besucher des Pavillons verkauft worden. Die ״Pardcss"-Companv, welche diese Orangen midi London sendet, bat die Absicht, einen regelmäßigen Export zu organisieren und in London einen Kühl• raum einzurielüen. Wenn das Experiment gelingt, wird das auch auf andere Orangenmiirkte nicht ohne Eindruck bleiben. Auch palästinensischer Wein, Perlmutter, Seife und Töptcrwaren werden in großen Mengen im Pavillon verkauft. Engrosaufträge gehen zahlreich ein. Tausende von Palästina- Souvenirs werden in den Buden abgeset/t. Südafrika hat eine Weizenordre gegeben. Engländer, sowie Kaufleiite des Kontinents haben große Aufträge auf Silber-Filigranarbeiten erteilt.! ■ Ein »irablschcr Führer Oberhaupt einer Rllnberbande Wie die Pal, Tcf.-Agmtiir meldet, wurden nach der Verhaftmiß Sa lim Abdul Raclimans, des Führers der moliammedanlsrli-christliehcn Gesellschaft, und seines Sohnes, (I es II 1i rge r m e isters (I) In T ulkcrem, während einer Haussuchung Dokumente gefunden, aus denen hervorgeht, daß Salim Abdul das Haupt einer Räuberbande ist, die in der Umgegend ihr Unwesen treibt. Die Bande hat bisher 10 Ueberfülle auf arabische und jüdische Dörf c r verübt. Die Zionistcnvcrlolgunocn in Sotvjct-Itaßland Der Rigaer J. T. A.-Vcrfrcter erfährt aus sehr glaubwürdiger Quelle den folgenden Fall: In der fetzten Zeit wurden auf Grund von Angaben eines zionistischen Häftlings in Witebאk zahlreiche Zionisten vcrfiafiet. Diese Angaben wurden von den Organen der O.P.U. durch schwere Mißhandlung und Pcini- SfiHiff des betreffenden Häftlings erpreßt. Der Gepeinigte bereute dann sein Geständnis und wider• rief cs. Als er erfuhr,'daß die angegebenen Personen verhaftet wurden, machte er einen Selbstmordversuch, der aber mißlang. Der Name des Betreffenden ist dem J. T. A.-Vertrcter bekannt. (Wenn diese Meldung den Tat- Sachen entspricht, wäre kein Wort für die unmenschliche Grausamkeit und die mittelalterlichen Methoden det Sowjet• Bürokratie scharf genug.) :* •■-׳־׳ ־ ׳״« .. -fi:? * Die Schekcls&mmlung Das Resultat der diesjährigen Schckcbamtnlunf» muß bisher als ein durchaus ungünstiges bezeichnet werde״. Trotz vielfacher dringender Aufforderungen sind bisher ans: Aachen, Alleustcin, Alsbach, Alzey, Aunahcrg, Arnstadt, Aschaffciihurg, Baden-Bade״, Bergzabern, Bielefeld, Bottrop, Brandenburg, Bruchsal, Coblcnz, Coctiicn, Darmstadt, Dt.- Eylau, Elbing, Emden, Erfurt, Erlangen, Essen, Frankfurt a. (>., Gailiuj'eit, Geestemünde, Gießen u. Umgegend, Ciiogau, Gotha, Güttingen, Gr.-Sticlilitz, Hagen, Halle, Hamburg, Hamein, flamm, Hanau, 1 leilbromi, Herne, I lihlrshcim, Jena, Jülich, Kehl, Köln, Königsberg, Leipzig, Magdeburg, Mannheim, Messiugwerk, Münster, Oppeln, Planen, Rstibor, Reck• liiigliariHcn, Rees, Rostork, Saarbrücken, SU•!!bürg, Simmern, Schlüchtern, Sdiiieidemülil, Schönlankc, Schweidnitz, Schwc« rin i. Mccidbg., Stettin, Strcblit/.-Alt, Trier, Varel, Waiden• bürg, Wesel, Wiesbaden, Würzburg, Zülpich überhaupt noch keine Schck ci, aus: Berlin, Bochum, Bon״, Breslau, Chemnitz, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Eisenach, Elberleid, Frankfurt n.M., I'rciliurg, (j'leiwitz, 1 lalherstadt, Hannover, Heidelberg, Konstanz, Mainz, München, Nürnberg, Pforzheim, Zwickau nur Teilbetrag v gekommen. Wir fordern alle diese (Truppen hierdurch dringend auf, alle dort inzwischen noch verkauften Schekel unverzüglich an uns ahzuf ü 11 rc 11 und die Sc!1 ek c 1 sam in 1 u ng nt i t grö ß t er E n c r g i e f o r t z u s e t 7e 11. Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß die Zahl der in diesem Schckcljahr aufgebrachten Schekel maßgebend ist für die Anzahl der der Z. V. f. D. ziisfelicnden Delegierten zum nächsten Kong rc 11. Bei der großen Bedeutung, die gerade dieser Kongreß für die Weiterentwicklung der zionistischen Bewrgmig haben wird, ist cs außerordentlich wichtig, daß die Z. V. f, L). ihrer wirklichen Stärke nach auf ihm vertreten ist. Dies ist aber abhängig von dem Ausfall der d i c s jä 11 r i gc nn Schekelsamm- I u!1 g. Die Zionistische Exekutive hat in Aussicht gestellt, das Sc lick c I ja 11 r in kurzer Zeit ab zuschließen, und es ist daher größte Eile geboten, tun das bisher außerordentlich ungünstige Schekclcrgcbnis noch zu verbessern. Die Schckelsammlung muß unbedingt mindestens die gleiche Anzahl Schekel wie diejenige des Vorjahres ergeben. Zionistische Vereinigung für Deutschland. Berlin W 15, Mcinckcstr, 10. Postscheckkonto Berlin 8001. Minister!Uiklaszewskl gegen die Warschauer Jüdische Gemeinde Der Uiilcrrirlitsniinistcr M i k 1.1 s 7 c w s k i hat den bis■(!irrigen Präsidenten der Warschauer Jüdischen Gemeinde verständigt, daß infolge der iu der ersten Sitzung der neugewiilil- Um Repräsentanten vorgekommenen Zwischenfälle eine zweite Sitzung erst nach vorangegangciicr Weismut des Unterrichtsminister» cinberufen werden soll. Ein bestimmter Termin ist nicht angegeben, ln jüdischen Kreisen nimmt man an, daß der Untcrriclilsniinislcr die Weiterarbeit der neuen R c p r ä sc n tanz überhaupt verhindern w i 11. Der Minister ist sich darüber im klaren, daß die Proteste der neuen Vorstandsmitglieder gegen seine Instruktionen, die Sitzungen nicht öffentlich abzuhnlteii mul polnisch ju verhandeln, nicht aiifliören werden. Ls heißt, daß der bisherige Vor* stand der Warschauer Jüdischen Gemeinde wieder in seine Funktionen eingesetzt und daß ein besondrer R c g I e 1 u 11 g s k o m in I s s 11 r zur Beau!• sichtigung der Arbeit ernannt werden wird. Abg. Priluzki im Sejm mißhandelt In der Sitzung vom 0. Juli fand im polnischen Sejm die Abstimmung in der dri’tten Lesung der Sprachenge* setze statt. Ls kam zu ernsten Tumulten, als der Sejm-Vor« sitzende den Antrag der Ukrainer und Weißrussen, über die SpraeliciiRcset/c zur Tagesordnung überzu* gehen, als jjcscli.'iftsordiiimgsvvidrig nicht zur Abstimmung bringen wollte. Der jüdische Abgeordnete Priluzki wurde für drei Sitzungen ausgeschlossen. Die Ukrainer und Weißrussen verließen unter Absingung von Liedern den Saal. Ein Teil der jüdischen Abgeordneten folgte ihnen. Die Sprnchcngesct/c wurden hierauf mit großer Mehrheit angenommen. Der Abg. N. Priluzki (Folkist), der während der letzten bewegten Sitzung des polnischen Sejm von zwei polnisclicii Deputierten tätlich attackiert wurde, hat einen Brief an den Scjmvorsitzcndcn gerichtet, in welchem darauf hingewiesen wird, daß die jüdischen Deputierten fortwährend von den antisemitischen Deputierten Dobija und MartV11 Cs provoziert werden. Noch vor einer Woche haben diese Deputierten jüdische Abgeordnete im Garten des Sejm angegriffen. Priluzki fordert ein vom Vorsitzenden eingesetztes Gericht gegen diese Abgeordneten. Der jüdische Parlaments• klub hat ebenfalls beschlossen, seinen Vorsitzenden Dr. Leon Reich zum Sejm-Marschall zu entsenden, um ein Einschreiten gegen die genannten Abgeordneten zu fordern. Priluzki liegt jetzt krank zu Bett. Er hat hohes Fieber und muß auf Anordnung der Acrztc das ßett hüten. Von vielen Seiten gingen Ihm briefliche und telegraphische Teil• nahmekundgcbiingcii zu.! f!1 der Sitzung des polnischen Sejm, in welcher bei Ab- Wesenheit der Vertreter der nationalen Minderheiten die drei sogenannten Mimlcrhcitsscluitzgesctzc angenommen wurden, hot der Scjin auch eine von der Vcrfassungskommission vorgcschlagenc Resolution angenommen, in welcher die Regierung aufgefordert wird, eine Verord- ״ף»Jg ü'יcr die Regelung des Gebrauchs der indischen Sprache in Versammlungen herauszugeben. klubs sandte an den Ministerpräsidenten Orabskl unc an den Innenminister ein Schreiben, In welchem Be׳ schwcrde darüber gctfdirt wird, daß in der Verordnung wc ’rr der offiziellen Sprachen in den Randliimlmi die jüdische Sprache nicht berücksichtigt worden ist. ln dem Briefe heiß cs: Wir erinnern daran, daß in den Randländcrn die jüdisch( Bcvolkmmg einen!׳rolien Prozentsatz ausmacht; lr den Städten bildet sic meist die M c h r h c i t, Es ist daran■ ein großes Unrecht, wenn man die sprachlichen Postu• Jato gerade dieser Ilcvölkening unberücksichtigt läßt. Diei verstoßt gegen die I rinzipientjer Verfassung und des Vc rsa 1 i 1 e r Vc rt ra ge s. ׳Die Juden werden gezwun■ gen sein, eine der zwei anderen Mindcrheitsspracncn alt ihre Sprache anzugeben Das würde eine passive Ocgenwcht sem, die weder 2er Bevölkerung selbst, noch dem Staate von Nutzen sem ward, 8

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