Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1923-11-02 · Heft 94 (2.11.1923) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVIII (1923)
Issue
Heft 94 (2.11.1923)
Date
1923-11-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2651273-2652595-2652502-2652582--16922-2674622
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

f 7 ׳. / i ■ j I 1 , , , I KCV, 3 c וי־גז^־־־־־׳ז ד^-ן ׳]—'] -־•^ן,■imi^ p׳»MW- ^■-11—״T| ן«•"**■«^ ןך»««-ד■-^ ^s»•״•־״־•* ... ו t'.. v "~י *.’ •*“, . *T'""*i Sächsische Straße 8. Erscheint Bezugspreis bei der Expedition Berechnung zum Tageskurs, WllminJ dir •Iniiinen Linder biredmtl׳ ■mnt«8K<| ׳J Y gedaktion und Verlag W 15,!*den Dienstag und Freitag. [Monatlich 1,10 Goldmark. AtiUndriHeaaeniBti werden ln der Kummer 94 ^Jllli I " III* 'TT—f“*"P" gcr Zlonlamus erstrebt für das Jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich - rechtlich gesicherten Heimstätte ln Palästina. ׳*" U j 1 t i j 1.j c״a l. ן/ Berlin, 2. XI. 1923 Anzeigen-Verwaltuag: Jüdische Rundschau G.m.b.H,, Berlin W15, Sächsische Straße8, — Telephon! Amt Pfalzburg <697, 6698 u. 6699, An1etgenprel11 fl gaipeltcn« N0np1reUU»**SI• 0,15 Goidmirk. Fimilienanxeiget) 0,10 Goldmark. Für htbrtfiach• Anstitfen 150 0״ Aufschlag, Für AuiiaruUiniertt« 10Ü^ VatuUzutchlag. Anreigontchlu•' 1 Dien•( g und Freitag nachmittag 4 Uhr. ZZ3 ' .ך״־״־־״״י — ׳, ד;־ ״־ Telephon: Piakburg 669711.0698. Postscheckkonto: Berlin Nr, 17392. Für Oesterreich: Postsnnrkasscnamt Wien, Konto Nr. 156030. Für Tschechoslowakei: Postsparkassennmt Prag, Konto Nr.59410. - . ,RedakIlonaschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag, — כ״ג מרחשת׳ תרס״ד XXVIII. Jahrg. ״Baielor Programm. In folgendem bringen wir auf Grund des uns nunmehr vorliegenden ausführlichen aüthcnlischcn Materials (ine Darstellung der Vorgänge in Bayern. Am!7, Oktober erschienen frühmorgens gleichzeitig je vier Kriminalbeamte bei fast allen in München lebenden Ostjuden und nahmen in den Wohnungen Hausdurchsiielmngcn vor. Es wurde dabei eine regelrechte Bestandjufnahme über das Vermögen des Betroffenen und ein Protokoll über seine ganze bisherige Lehcnshaltung au?genommen. Das Verhalten der Beunten bei diesen Amtshandlungen war nach den vorliegenden Meldungen im allgemeinen einwandfrei. Am 20. Oktober wurden vierzig AusweisungsbefeMc erlassen, ,welche auf eine Frist von 14 Tagen lauten. Die Befehle haben alle den folgenden Wortlaut: Beschluß: X. Y. wird hiennit mit seiner Frau: gcb.... und seinen Kindern .... aus München und dem Freistaat Bayern ausgewiesen. Gebühren bleiben außer Ansatz, die Kosten des Verfahrens und der Ausweisung fallen den Ausgewiesenen zur Last. Gründe:.... es folgen dann irgendtveldtc beliebige Scheingründe, z. B. irgend eine Polizeistrafe vor langer Zeit. Ein besonders krasser Fall: Der Betroffene war aut Grund der Denunziation eines Nationalsozialisten eines Raubmordes verdächtigt worden; der wirkliche Mörder wurde aber inzwischen abgetirtdlt, so daß die Anklage gegen den Ost Juden wegen völliger Haltlosigkeit der Beschuldigung niedergeschlagen wurde. Vielfach war die einzige Begründung die, daß die Betroffenen vor Jahrzehnten in ärmlichen Verhaltnbscn eingewandert seien, nun aber reich seien, ״daß sie also verstanden haben, sich während der tiefsten Not des deutschen Volkes zu bereichern.“ Nirgendwo fehlt der Schluß: X. Y. sei also ein gefährlicher Schädling des deutschen Volkes, der eine Wiedergesundung des deutschen Volkes behindere und demgemäß auszinvciseu scL Es folgen dann noch die Angaben der rechtlichen Bestimmungen, inf die sich die Ausweisungen stützen: die Verordnungen des Gesamtstaatsministenums über den Ausnahmezustand; die verschiedenen Erlässe des Gcneralstaatskommissar v. Kahr; dann wird gleichzeitig auf Grund des Erlasses vom 17. 10. des Generalstaatskommissars die Beschlagnahme der Wohnung des Angewiesenen ausgesprochen. Als Rechts׳ mittel wird angegeben, eine bei der Polizcidircktion «in• zureichende Beschwerde an den Gcneralstaalskommissar inner• halb dreier Tage, die aber kclneaufschicbendc Wirkung hat Falls eine Beschwerde cingereicht wird, tritt die W'ol»• jiungsbcsdilagnahmc am Tage des die Beschwerde verwerfen• den Bescheides des Gcncralstaatskommissars in Kraft. Ge• zeichnet sind die Ausweisungsbefehle vom Polizeipräsidenten Mantel und für die beglaubigte Unterschrift vom Kriminal■ oberkommissar Prohaska. Außer in München sind derartige Ausweisungsbefehle auch in anderen bayerischen Städten ergangen. Infolge cler Ausweisungen hat sich der in München lebenden Juden große Erregung bemächtigt. Eine Intervention beim Leiter des Fremdenamtes der Münchener Polizei-Direktion hatte kein Resultat. Dieser bczeichnete im Gegenteil es als Vergünstigung, daß die zunächst für 3 Tage vorgesehene Ausweisungsfrist auf 14 Tage verlängert worden ist. Interventionen beim Minister für soziale Fürsorge und beim Handels minister w׳arcn r e s u 11 a 11 o s. Ein P r 0 test des Industriellen-Verbandcs blieb wirkungslos. Die Ausweisungen wurden fortgesetzt. Die Betroffenen sind zumeist polnische Staats- 3ngchörige. Der polnische Generalkonsul hat seiner Empörung über die Vorgänge Ausdruck gegeben und erklärt, daß er nicht glaube, daß seine Regierung gegen dieses Vorgehen keinen Widerspruch geltend machen werde. Die Warschauer Regierung wurde vom Konsulat sogleich eingehend informiert. Ausgewiesen wurden ferner in zwei Fällen auch reich sdcutschc Juden nie h!bayerisch er Landeszugehörigkeit. Die Münchener Behörden scheinen also der Ansicht zu sein, daß auch die reichsdeutschen nichtbayerischen Juden ausgewiesen werden dürfen. In politischen Kreisen .wird behauptet, daß diese Austreibung der Preis sei, um den der augenblickliche Friede zwischen Hitler und Kahr erkauft worden sei. Hitler hätte sich nur durch die Darlegung der wirtscha ftlichen Folgen des von ihm verlangten Vorgehens davon abbringen Jasseji, daß die Aus- "׳cisungsaktion sich gleichzeitig auf alle Juden Gstrecke und sich damit zufrieden ge- 8tellt.daßdiescAusweisungetappenweise Gfolge. Ausgewiesen sind bisher 70 Familien, Hie Ausweisung weiterer 200 Familien ist *u erwarten. Die Ausgewiesenen sind wirtschaftlich zugrunde gerichtet, da bei den großen und weit verzweigten Betrieben, die manche besitzen, eine Liquidation innerhalb von 14 Tagen undurchführbar ist. Es kommt hinzu, daß das Finanzamt die Ausgewiesenen als Auswanderer ansicl\J und zur Sicherung der Steuern für mehrere Jahre hinaus Vcrmögcnsbcsclilagnahmc Vorsicht. Ein Teil der Ausgewiesenen ist mittellos und besitzt nicht einmal die Ucbcrsicdlungskosten. . , ״Marxistische“ Methoden Der ״Vorwärts" vom 1. November veröffentlicht den folgenden Erlaß des Münchener Polizeipräsidenten an einen Teil der Angewiesenen: ״Nr. 2a. Polizcidircktion 'München, Herrn ...״ betreffs Wegweisung. Es ist Ihnen hiermit eröffnet, daß cs untersagt ist, aus Ihrem Geschäft Waren, Roh- Stoffe, Halbfabrikate und Fabrikate, Maschinenteile oder andere Gegen stände fortzubringen oder fortschaffen zu lassen. Ihr Betrieb muß in vollem Umfange weitergeführt werden und Sic werden auf gefordert, einen Bctricbsleiter für Ihr Geschäft zu bestellen und den Namen des Betriebsleiters der Polizcidircktion sofort anzuzeigen. Im Falle der Weigerung wird der Betriebsleiter durch die Polizcidircktion ■bestellt. In diesem Falle erfolgt die Weiterführung des Geschäftes oder Betriebes und dessen Veräußerung — unbeschadet der Rechte Dritter, die vor der Zustellung dieser Anordnung entstanden sind —־ zugunsten der bayerischen Staatskasse. Falls der gegen die Ausweisung eingelegten Beschwerde statt• gegeben wird, ist vorstehende Anordnung hinfällig. Der Polizeipräsident, gcz. Mantel.“ Der ״Vorwärts“ schreibt zu dieser Verfügung: Die Methoden, mit denen der Polizeipräsident von München in seinem ״Wcgwcisungsbcfchl" droht, erinnern lebhaft an das Ent eignungsfieber, das die Bolschewisten in Rußland'naclr der Errichtung ihrer Diktatur zuin Entsüzen aller guten Bayern ergriffen hatte. Es gehört augenscheinlich mit zum antimar.xistischen Kurs in Bayern, nach unverfälschten ״marxistischen“ Rezepten tu verfahren. ausgewiesenen die aus einer Einzelheiten der Aaswelsungen Von der Art der Ausweisung und der Personen geben folgende Beispiele ein Bild, großen Anzahl ausgewlihlt sind; Isidor Fett, Generaldirektor der ״Münchener Liebtspiclknnst“, des größten bayerischen Fitnrkonzerns, wohnt-seit Jahrzehnten in München, beschäftigt hunderte von Arbeitern und Angestellten, wird von den deutsch-völkischen Blättern Bayerns selbst als Industrie- Kapitän bezeichnet. Der Ausweisungsbefehl traf ihn voll• ständig überraschend. Fett hatte um Naturalisierung eingtreicht, die von der Münchener Polizei-Direktion bereits genehmigt war. Als er bei dem zuständigen Dezernenten er• schien, um das Naturalisierungs-Dekret in Empfang zu nehmen, winde ihm mitgefeilt, daß man ihm dieses Dekret nicht aus händigen könne, da er ausgewie• SCII sei. Diamant, ein angesehener Münchener Kaufmann, wohnt bereits seit über 30 Jahren in München, ist Vater von 7 Kindern. Er wurde mit der Begründung ausgewiesen, er hätte sich aut Kosten des deutschen Volkes bereichert. Eine sachliche Beschuldigung, welcher Art immer, wird weder gegen Diamant noch gegen Fett erhoben. Baruch Ass, verheiratet, Zigarctlenfabrikant, beschäftigt 200 Arbeiter und Angestellte; einer der wenigen Fabrikbetriebe, die bis in die letzte Zeit voll gearbeitet haben, lebt in München seit 30 Jahren; seine Kinder sind in München geboren, Als Begründung wird angegeben, daß Ass vor mehreren Jahren als einfacher Arbeiter ohne Vermögen zugezogen, heute im Besitz einer der bedeutendsten Fabriken und sehr wohlhabend sei. Außerdem wird ihm der Besitz von Gold (im Nennwert von 100 Mark) sowie von goldenen Uhren und Schmucksachcn vorgeworfen. Selig Orljansky, verheiratet, 5 Kinder, die zum Teil in München geboren sind; lebt seit 17 Jahren in München; cs wird ihm vorgeworfen, daß er es schnell zu Vermögen gebracht habe. In Wirklichkeit hat er, als Kürschner geschätzt, lange Jahre bei ersten Münchener Firmen gearbeitet tiijd 1010 mit dein durch seine Arbeit Erworbenen ein kleines selbständiges Geschäft errichtet, hi angestrengtester Arbeit hat er cs allmählich zu etwas gebracht. l>cr Vorwurf, Orljansky sei politisch nicht unbedingt ״zuverlässig‘1, scheint auf einer nicht nachprüfbaren Denunziation zu beruhen. Er hat sich politisch niemals betätigt. ... In einem einzigen Falle wurde ein Nicht Jude ausgewiesen, der tsc 11 cc 110,8Jowa k 1 scher Slaatsangehöriger ist. In diesem Falle wird gegen den Ausgewiesenen die Beschuldigung erhoben, er hätte wiederholt große Steuerhinterziehungen begangen, Auf Intervention des tschcchoslawakischen Konsuls wurde der Ausweisungsbefehl in diesem Fälle zurückgezogen. '׳ ׳׳'־.- ׳ -; . '• ׳ •־. -• 7^7 ךי\י* ן* TV i . X^jLJ Jf ii Die Münchener Vorfälle Die planmäßigen Judenauswcisiingen aus München, über die wir heute genauere Mitteilungen veröffentlichen, sind der erste sichtbare und bedeutsame Erfolg der antisemitischen' Bewegung in Deutschland, die heute nicht mehr bloß eine parteipolitische ist, sondern jetzt als amtliche Praxis der Zentralbehörden eines deutschen Einzel Staates deutlich in Erscheinung getreten ist. Dies macht, abgesehen von der menschlichen, wirtschaftlichen und politischen Ungeheuerlichkeit dieser Ausweisungen, die besondere Tragweite der Austreibung aus. Dieser amtliche Antisemitismus und diese administrativ durchgcführten Exzesse des Judenhasses sind ein ernstes Wnrnungszeichcn für das gesamte deutsche Judentum und kennzeichnen auch der Welt seine bedroliliclic Situation. Es wäre zwecklos, die bayerischen Regierungsstellen von der Unmcnschlichkeit, Wirtschaftliehen Torheit und politischen Schädlichkeit dieser großangelegten Ausweintngsm.aßnahmen überzeugen zu wollen. Die Einzclfälle, die wir anführen, sprechen selbst überzeugend für jeden ruhig denkenden, noch eines Miternpfimlcns fähigen, nicht ganz und gar von blindwütigen Leiden schäften umnebelten und jeder Einsicht entbehrenden Menschen. Es ist nicht nötig, nur vom jüdischen und allgemein-menschlichen Standpunkt diesen administrativen Pogrom zu betrachten und zu verurteilen. Es wäre durchaus vorstellbar, daß sogar deutsch« Antisemiten, trotz ihrer grundsätzlichen Einstellung den Juden gegenüber, von ihrem deutschen, ja vielleicht sogar von ihrem partikularistisch-baycrisclien Standpunkt aus, die Ablehnung einer solchen Maßnahme fordern müßten. Denn eine Praxis, die nicht allein das Deutsche Reich in seiner heute ungeheuer schwierigen Situation außenpolitisch belastet, sondern rücksichtslos auch in das Wirtschaftsleben cingreift, zahlreiche schwer errungene Existenzen mit einem Scl1lagAvernichtet, darf mit große■׳, rem' Hecht' als ״bolschewistisch verseucht“ und ״marxistisch vergiftet“ bezeichnet werden, als alles, was in Bayern offiziell mit diesen Begriffen verbunden wird. Die Erfahrung, die die Juden in allen Ländern machen mußten, daß der Antisemitismus niemals vor den ausländischen Juden Halt macht, sondern sich dann auch gegen die das Staatsbürgerrecht besitzenden ein heimssehen Juden wendet, gilt in ähnlicher Anwendung auch auf die allgemein-wirtschaftliche Sphäre. Die brutalen Masseninstinkte, denen man die Ostjuden in Bayern opfert, sind durch solche Nachgiebigkeiten und dieses richtungslose Gcwälirenlasscn nicht zu versöhnen, sondern sic werden im Gegenteil dadurch nur noch mehr aufgestachelt. Der Pöbel gewinnt an Maßregeln, die eine Konfiskation «der Wohnungen und vielfach auch praktisch eine solche der Vermögen ,in sich schließen, immer mehr Geschmack. Und einmal losgelassen oder durch die Haltung der Behörden ermutigt oder geradezu angercizt, verliert der uniformierte oder nichtuniforinicrtc Pöbel bald die Unterscheidung zwischen jüdisch und nichtjiidisch. Die Ausschreitungen in Bcuthen, wo auch mehrere Christen blutig geschlagen und beraubt wurden, sind die letzte Bestätigung dieser bekannten Erfahrung. Es ist also auch von diesem Gesichtspunkt aus gesehen die Austreibung und Aechtung einer ganzen Gruppe von Ortsbewohnern, auch wenn es sich um Ausländer handelt, ein gefährliches Spiel. N-och gefährlichcr ist natürlich die schlechthin beispiellose Bc• gründung verschiedener Ausweisungsbefehle, daß der Betreffende sich nämlich in jahrzehntelanger Arbeit Vermögen erworben habe, zu Wohlstand gelangt und des• halb ein Schädling des deutschen Volkes sei. Außer in Sowjet-Rußland hat wold keine amtliche Stelle der Welt unvcrhtilltcr und, was vielleicht noch viel schwerwiegender ist, weniger absichtlich den Proudhonschcn Satz: ״Eigentum ist Raub“ öffentlich sanktioniert. Mit Ausnähme des extremsten Flügels der Rechtsparteien, der sich ja, den Kreis schließend, mit der extremste« Linken sehr nahe berührt, wird wohl die deutschen Politiker aller Parteien ein Bangen erfassen vor den Geistern, die inan so bedenkenlos ruft, um sic um so schwerer wieder loszuwerden. In Berliner Blättern war bereits die Meidling verzeichnet, daß die Ausweisung der Ostjuden, der eine solche ■von rcichsdcutschcn Juden nachfolgen soll, ein Versöhnungsopfer des bayerischen Gencralstaatskommissars v. Kahr an den national-sozialistischen Führer Hitler darstcllc und auf solcher Grundlage die inzwischen tatsächlich erfolgte Einigung beider völkischer Parteien zustande gekommen sei. Wenn dem so ist, so hätte Herr v. Kahr dem Drucke der Straße nachgegeben. Daß er die Ausweisungen trotzdem verfügt hat, kennzeichnet deutlich die augenblickliche innerdeutsche, aber auch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.