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Jüdische Rundschau · 1923-07-24 · Heft 59 (24.7.1923) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVIII (1923)
Issue
Heft 59 (24.7.1923)
Date
1923-07-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 59 IUEÜISCHE RUNDSCHAU Seile 377 «1 ן; H: »״ ~iao :j re ■'rrt \i ■< bef 11 t l'cit, M >a* bc• jj riiiiicin l; 1 '׳IXis '* :darinlä 4 »׳ ״,t> ווו 4 *11j wir ד,י mit Iüt mit; fi'.r das . ul für , nmCteu ' ht, die d man : ba der klvi In '■ mi bei : 11 ihre , rachen I ei innig 1 '11; sie; ase. —; nt, mit ־.; Ile, die 1 n ganz 1 :er nah- :11 sehen 1 , ist 'beiten, tri; mit . n. Idi -eitu 11^ r, nocli r Mälr maß in der 1er ge- :önnen, nidit, haben, r and! enn er crateii. cs mit ־׳iS! mit , lluütc Volksich es eh alle 5iiitten, tu und Lehr- Arbeit n aller I n ver-!,einer 1d Sic jcltcud u verld mit isation jefügt hieben, löglicll 1i.T a littags* haben ar gej von en, ist re cs, eh irr nicliig, einige di und e, die wird, für die i Tee• 11! für kleiner rerilea un £0 fst ereniand teilen, er auf!deren legen* 1 Lin* 1 jüd- 0 cies isfin.׳!, ro 22. Na* i t! 1 I 1־ i! 's i i 1 $ : HillditiHfi Ir. 4 des Büros des XIII. ZionisIcukongresscsKarlsbad 1923 1. Visa. Durch neuerliche Verhandlungen mit dem tschcdioslowakischcn Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ist ei dem Kongreßbiiro gelungen, nocli folgende wcitcrgchendc Begünstigungen zu erlangen: a) Sämtliche Kongreßteilnehmer erhalten bei Vorweisung der Kongrcßlcgitimntion das tschechoslowakische Visum gegen einea uf die Hälfte herabgesetzte üebühr auch ohne besonderen Nachweis ihrer Minderbemitteltheit oder Mittellosigkeit. b) Audi die Inhaber russischer und ukrainischer Pässe, die den Kongreß besuchen wollen, erhalten das tschcchoslowakische Visum beim zuständigen Konsulat (Paßstelle) in kurzem Wege — ohne ri ie an sich in diesen Füllen erforderliehe Rückfrage beim Außenministerium in Prag —, wenn sic sich mit einer Kongroßiegitimathm des betreffenden zioiiistischcn Landesverbandes oder des Landesbüros des Sonderverbandes aiiswciscn. 2, Fahrpreisermäßigung. Auf die SOgrige Fahrpreisermäßigung, die die tschcchosbwakischen Eisenbahnen den aus dem Ausland kommenden offiziellen Kongreßteilnehmern auf allen Stred;e11 innerhalb der Zeit vom 1. bis 31. August für direkte Fahrten zwischen einer Grenzstation und Karlsbad, sowie umgekehrt gewahren, ist bereits wiederholt hingcwicsai worden. Die den Beteiligten seitens der zionistischen Landesverbände, bzw, Landesbüros der Sonderverbände auszuliäniligendcn Legiti-!national müssen bei Beginn ihrer Benutzung abgcstempclt werden; die Stempel, die für Benutzung der 1. Wagen-!־lasse Ke. 2,—, der II. Klasse Ke. 1,— und der III. Klasse Ke 0,50 betragen, sind auf den Bahnhöfen der tschcchoslowakischen Grenzstationen in den Tabakvcrkaufsstcllcn zu erhalten. 2. Reise gcpäckversichcrung. Das Kongreßbüro hat, wie bereits mehrfach mitgeteilt, durch Vertrag mit einer erstklassigen, vollkommen interrational organisierten Rcisegcpäck-Vcrsiclicnmgsgescllschaft eine eigene Abteilung für Reiscgepäckversichcrung eiligerichtet, worauf alle Kongreßteilnehmer (Delegierte, Gäste, Journalisten, Beamte usw.) besonders aufmerksam gemacht werden mit dem Ersuchen, ihre Gepäckversicherung durch das Kongreßbiiro ahschlielkn zu wollen, da der erzielte Reingewinn zionistischen Zwecken zufließt. Die Versicherung bietet Schutz gegen alle Schäden die das aulgegebcnc oder mitgenommene Gepäck auf der Reise, während des Aufenthaltes beim Kongreß und anderwärts erleidet, wie Verlust, Feuer, Diebstahl״ Beschädigung usw. Die Versicherungsnehmer erhalten ihre Police sofort nach Eintreffen in Karlsbad vom KongrelSfaiiro gegen Darein- Zahlung der Vcrsiclicrungsgcbiilir ausgehändigt; die Versieherung selbst läuft jedoch — unabhängig vom Tage der ivimieiicinzahiung und Policeübergabe bereits vom Tage der Abreise an. Diese Regelung dürfte allen Kongreßteilnehmern ganz besonders erwünscht sein. Die Prämie beträgt für Europapolicen bei einer Geltunnsdaucr von 30 Tagen 0,55 י»',״! von 60 Tagen 1 0/0, für Amcrikapoliecn 45 Tage 2 0׳,<׳, auf 90 Tage 3 0/0 vom versicherten Werte des Reisegepäcks; eine Ermäßigung der Pr ä m i c n s ä 11 c bleibt Vorbehalten. Die Versieh crungsanmcldung geschieht mittels einer Postkarte, die vor der Abreise an die Versieherungsabtcilun g des Kongreßbüros zu richten ist und die folgenden Wortlaut haben soll: ״Ich versichere hiermit durch die Versicherungsabteilung des Kongreßbüros des XIII. Zionistenkongresses mein Reisegepäck auf Ke.' Die Versicherung soll am . beginnen und durch (30, 60, 45, 90 Tage) laufen. Den entfallenden Prämienbeitrag von Ke. verpflichte ich mich im Kongreßbiiro sofort nach meiner Ankunft zu erlegen. Name und Adresse.“ Wir erwarten, daß sich die Kongreßteilnehmer recht zahlreich unserer Vcrsichcrungsabtcilung bedienen werden. 4. Bahnhofsdienst Auf den beiden Bahnhöfen von Karlsbad, nämlich dem Zentralbahnhof — für die aus der Richtung Wien, Triest, Rom ankomm enden Reisenden — sowie dem Bustnirader Bahnhof — für die aus der Richtung Prag, Berlin, ■Paris ankommenden Reisenden — wird ein Bahnhofsdienst eingerichtet, und zwar auf beiden Bahnhöfen im Wartesaal f. Klasse. Der Dienst tritt am 27. Juli in Wirksamkeit und ist durch entsprechende Schilder und Ausschmückungen kenntlieh gemacht. Außerdem werden die iri Betracht kommenden Züge durch Ordner mit blau-weißen Binden empfangen. Diejenigen Kongreßteilnehmer, die beim Kongreßbiiro bercits auf schriftlichem Wege Zimmer bestellt haben, erfahren bei dem auf dem Bahnhof eingerichteten Wohnungs- ת a c h w e i s, wo sie untergebracht sind. Alle anderen Kongreßteilnehmer müssen sich in das Kongreßgebäude (Schützenhaus, Hauptstraße) begeben, wo sie an den Schaltern des Wohnungsamtes ihre \Vohmmg zugeteiit erhalten. Bei dieser Gelegenheit wira darauf aufmerksam gemacht, daß die Diciistrnänncrorganisation von Karlsbad ihre Tarife für Besorgung von Gepäck vom Bahnhof in die Stadt bedeutend ermäßigt hat und zwar auf Ke 7,— pro 50 kg. 5. Zuhörerkarten, Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Besteller von Zuhörcrkarlen in Karlsbad nur dann auf Aushändimmp der Karten rechnen können, wenn sic ihreiseits den betreffenden Verbänden die Karten bezahlt und diese Verbände die Gelder an das Kongreßbüro abgefuhrt bzw. über- י^וו״חיז »\זלז n . * ן t1 ׳ t - ■) ח r' 1 r״\ y rן"""1 ן\ר״ ץ .־ ־׳״ cj ״ v. j y v .,u ^4^1/2׳ J L 43י macht es allen Zionisten doppelt zur Pflicht, trotz der ״ י* , ץ~־ז 2 * י' י, ־ י י ׳!',, tJ ihre Zionistensteuer für das III. Quartal 1923 {"״־■, , ו \י׳^!יי's «ג**, ׳•־־ V» i׳i < ) y lyj zu zahlen. Die Ortsgruppen müssen bei ihnen ein* gehende Beträge ungesäumt und spezifiziert überweisen. Stcuerotafcn (vierteljährlich): I. Slufe: (Jugendliche und Personen mit ganz kleinem Einkommen) .... 10 000 — 20 000 M. II. Stufe: (Personen mit gering. Einkommen) 35 000— 70 0G0 M. ill. Stufe: (Personen m. mittleren Einkommen) mindest 2 Goldmark IV. Stufe; (Personen mit höherem Einkommen) mindest 4 Goldmark V. Slnfe: (Personen mit höherem Einkommen) mindest. 5 Qoldmark Zionistische Vereinigung f. Deutschland. Bankkonto: DarmstSilfer- und Natlormlbank, Dep.-Knsa DE, Berlin, Kurfiirstciidamm 52. Postscheckkonto: Berlin £091. pflichtet, im Wege der Massenspeisung an vier Tagen der Woche (Sonnabend, Sonntag, Dienstag und Donnerstag) ein mit Fleisch, an den übrigen Tagen der Woche ohne Fleisch ausgestattet ca Mittagessen zum Preise von Ke. 6,50 und an den Tagen Sonnabend, Dienstag und Donnerstag ein fleischloses, an eien übrigen Tagen ein fleischhaltiges Abendessen zum Preise von Ke. 5,— abzugeben, Die Mahlzeiten werden in den beiden Gasthäusern nur gegen die Abgabe entsprechender Bons ausgegeben, die in der Vcrpllcgtmgsabtcilung des Kongreßbüros gegen Bezahlung erhältlich *incl. 9. Offizielle Kong r c ßzct tung. Ab 5. oder 6. August wird das Kongreßbüro täglich die die ausführlichen Verhandiungsbciiciite sowie sonstige wichtige Mitteilungen enthaltende offizielle Kongreßzeitung herausgeben, die etwa 10 bis 12 Mal erscheinen und einen Umfang von 6-—10 Seiten haben dürfte. Das Abonnement für die Kongreßzeitung kostet Ke. 20,—. Dieser Betrag ist entweder in Ke. oder in anderer Währung, zum Tageskurse der Einzahlung!ungerechnet, gleichzeitig mit der Abonnementsaufgabe zu überweisen. liei der spezifischen Verbreitung, die die nicht nur von allen Kongreßteilnehmern und daiüber hinaus in Karlsbad weit verbreitete, sondern auch in die ganze Welt an zahlreiche Abonnenten und ausgcwähltc Interessenten zur Versendung gelangende Kongreßzeitung haben wird, kann eine Inscrt i *0 1נ mit großen Erfoigsaussidtten wänustens empfohlen wer den, Interessenten erhalten Inscratcntarifc vom Kongreßbüro auf Anforderung unverzüglich ztigesendet. Angesichts der großen Inanspiuclmahme, die der Inseraten* teil der Kougreßzeitung in den Kreisen der Karlsbader und auswärtigen Geschäftswelt bereits gefunden hat, können nlsc* ratenaufträge allerdings nur noch in beschränktem Umfange entgegengenommen werden. Es wird daher empfohlen, etwaige Jnscrtionswünschc dem Kongreßbüio beschleunigt zu übermitteln. 10. Sitzungsräume, Büros und Hilfskräfte. Es hat sich leider infolge der beschränkten Raumverhältnisse in Karlsbad als nicht möglich erwiesen, allen oder auch, nur den größeren Landesverbänden und SairJerverbändcn sowie den offiziellen zionistischen Institutionen eigene Sitzungs* Zimmer für ihre ausschließliche Benutzung dauernd zur Verfügung zu stellen. Vielmehr muß eine ׳jeweilige Verteilung der vorhandenen Säle gemäß den an die Verteilungsstelle des Kongreßbüros cinlaufcndcn Anforderungen erfolgen. Wir werden bemüht sein, alle Gesuche um Ucberlassung von Sitzungssälen, soweit sic mit bestimmten Tages- und Stundennitgaben versehen sind, zu berücksichtigen. Wir bitten daher die Landes- und Sonderverbände sowie sonstige in Betracht kommende Stellen, ihre Anmeldungen bis spätestens 26. Juli d, J. ciiuureichcn. Das gleiche gilt lür Büros, Schreibmaschinen sowie Hilfskräfte, für die die Verbände selbstverständlich die entstehenden Unkosten in vollem Umfange dem Kongreßbüro zu vergüten haben; 11, Kongreßandenken. Es sind zwei offizielle Kongreßkarten hcrgcstellt worden, und zwar die eine nach einer Originalradicrung von Hermann Struck, , Clialuziimclt unter Palmen“ und die andere nach einem Originalholzschmtt von Josef Budko, ״Jeremias tröstet Mutter Rachel“. Die beiden Karten werden am Stande des Jüdischen Natiaualfonds zum Verkaufe gelangen. Das künstlerische Kongreßabzeichen, das die Form einer Abzcichennadcl hat, wird gleichfalls vom Jüdischen Na׳ tionaifonds gegen einen Betrag von 3 Ke. verkauft. Das Abzeichen gewährt seinen Trägern bei mannigfachen Gelegen■ beiten — in verschiedenen Geschäften, Restaurationen usw, — gewisse Preisermäßigungen. Im übrigen bittet das Kongreßbüro seine in dieser Zeihing frülter erschienenen Veröffentlichungen zwecks Beaeft׳ lang noch einmal genau zu lesen. Büro des X!U. Zionistenkongrestes Karlsbad 1923. gez. Dr. Kirsdtner. diesen iisbcn Die Ausgabe der Zuhörerkarten auf Grund der von den Landes- und Sonderverbanden ausnisidknücn ,,Gastkartenan• Weisungen“ erfolgt ab 1. August an den Schaltern des Kon- ״eßbüros in der Zeit von 8-11 Uhr vormittags und 4-6 Uhr nachmittags. 6. Journalistenka rten. .Wir weisen nochmals mit Nachdruck darauf hin, daß Pressekarten nur an solche Journalisten ausgegeben werden können, die eine Erklärung ihrer Redaktion betbrmgen, wonach sie, und zwar nur sie, mit der Berichterstattung über den Xlli! Zionistcnkongrcß betraut sind. Wegen des sehr ocschränkten Raumes können Journalisteiikarten an Vertaeter von Monatsschriften, jugendzeitungen u. dgl. ment ausgcgeben werden. 7. Post Auf die Einrichtung.eines besonderen Kongreßpostarates, bei dem auch Telegramme und eingeschriebene Briefe aufgegeben, sowie Postlagcrsachen abgcliolt wereen können, ist Bereits bei frftl1Ä־cn Gelegenheiten hingewiesen worCiCtt. wie Kongreßteilnehmer werden jetzt noch davon verständigt, dal! ,auf dem Postamtc ein oder zwei Kongre!)spezialster,ipel mit hebräischem Aufdruck zur Verwendung gelangen werden, die die Postbchörden ausdrücklich genehmigt naben, t 8. Massenverpflegung. Die beiden streng koscheren Gasthauser Bominitz und icscgeld haben 8ic§ durch aut de» KpogreSburo ver* Kongrcßwaltlcn der deiisekn Zetre Zloa Nach der einzigen ordmmijsmäBig clngcreichten Vorschlags!istc der Z.S. P. Zeirci-Zkm in Deutschland tind zum zum Kongreß gewählt: als Delegierter D. M. Helfmann (Z. Z. Deutschland), als Ersatzdclegicrtcr E. Golomb (Achdutit- Haawoda Palästina). Gcncralvcrsaramlunij des Icivfc’i Cc!cr־!sl Trost Im Anschluß nn den Zion Istenkongreß. findet am 10. August, 11־ Uhr vormittags, ln Karlsbad, Schützenhaiis, die 25. Generalversammlung de8 Jewisfc Colonial Trust (Jüdische KolonIalbank) statt GcPiCralvcrsamralung der Pdcsikic laoä Development Co Die Generalvcrsamtnlung der PLDC, findet am 9. August, 4 Uhr nachmittags, ui Karlsbad, Sdiüizcn* haus statt Tagesordnung: 1. Bericht und Bilanz für 1922; 2, Gewinnverteilung; 3. Annahme der Resolution des Direkto iums für Ausgabe von Bonds; 4, Kap.italcchöliung; 5, Waid da» Direktoriums; 6, Diverses. ־־־ ״־־׳ •■ - Das Je: 1. Vereinigte Staaten £ 25,130. 3. 9 2. Argentinien 3,700.-.— 3, Rumänien 2,044. 8. 2 4. Holland 1,185. 8. 9 5. Litauen 1,075. 4. 4 6. Südafrika 1,000.-.- 7. Polen 968.11.10 8. Belgien 777.12.2 9. England 766. 2. 2 10. Tsdiechosbvakei 753.19. 5 11. Schweiz 465.13.11 12. Russische Flüchtlinge 406.—.— 13. Bukowina 399.10.— 14. Ostgalizicn 356. 9. 7. 15. Beßarabien 350.-.— 16. Oesterreich 342. 1, 9 17. Finnland 297.1Z 5 18. Kanada 252. 1. 8 19. Estland 208. 9. S 20. Jugoslavien 1».-.— 21. Türkei 76.16.— 22. Elsaß-Lothringen 74. 7. 5 23. Lettland 68. 7. 2 24. Griechenland 60.—.— 25. Bulgarien 57.-.— 26. Danzig 46.11.11 27. Sibirien —,׳״«■ ,45 28. Frankreich 23.17. 6 29. Dänemark 19. 5. 7 30. Mexiko 18. 4. 3 41,091. 4. 2 Außerdem ein spezieller Beitrag für administrative Auslagen von £ 225.—.*• Die G e s a m t s u m m e der Eingänge des Keren Hajessod per 30. Juni 1923 beträgt demnach £ 955,664.10. 1. (Ziko| Der religiöse Aulbau Palästinas (Aus einem Gespräch mit Rabbi Jakob Meir.) Oberrabbiner Jacob Meir, der Vorsitzende des Jerusalem cf Rabbinatskollegiums und Oberrabbiner der scphardischcn Oemcinde in Jerusalem, gewährte vor einigen Tagen einem Mitarbeiter der ״Wiener Morgcnzcitung“, anläßlich seiner Durchreise nach Karlsbad, eine Unterredung. Oberrabbiner Meir schilderte die Wichtigkeit der religiöses Institutionen in Palästina und meinte: ״Es nützt nichts, in des Ländern der Zerstreuung über Irreligiosität der neuen Einwohner des jüdischen Palästina zu klagen, wo man doch die Mittel hätte, auf dem Boden des heiligen Landes große jüdische Massen, die in der Ga'.uth ganz bestimmt vom Judentum abfallen würden, zurückzugewinnen. Wenn irgendwo, so ist in Erez Israel der Ort, wo alle Juden religiös gemacht werden können. Nur um ein Beispiel zu erwähnen, besteht ja in Palästina eine Gerichtsbarkeit nach dem jüdischen Gesetze und also auch die gesetzliche Gewalt, um das Wesentlichste unseres Glaubens, die Gesetzesvorschriften, allgemein durchzitiührcii. Für die aschkcnasisdic und sephardisdie Gemeinde besteht ein gemeinsames Tribunal, wo gleiches Recht für alle im Ociste der Thora gesprochen wird. Die altansässigen jüdischen Einwohner Palästinas sind bekanntlich gesetzestreu und cs wird keiner großen Anstrengung bedürfen, auch die Ncueinwandernden in diesem Geiste zu erziehen. Das einzige Mittel dazu ist allerdings die Unterstützung des Palästina-Werkes durch die gcsctzestrcucn Juden in der Oaluth. Bei uns spricht man nicht bloß von Mizwoth, mau tut sie und das muß die Orihodoxie in der jüdischen Diaspora davon überzeugen, daß cs eine Bedingung der nichtscheinheiligen Frömmigkeit ist, dem jüdischen Werke im heiligen Lande zur Vollendung zu verheilen. In diesem Sinne wirkt der MisrachL Sic kann aber nur mit Hilfe der Gesamtheit der thoratreuen Juden ihren religiösen Ziele» in der jüdischen Heimstätte nachkoramcn. Ein großer Teil der Orthodoxie glaubt sich durch faden« scheinigc Einwendungen der Mitarbeit entziehen zu können, De religiösen, kulturellen Einrichtungen des jüdischen Paläsüna werden von ihnen nicht un.crstützt. Wer soll denn in Pa* lästina für die Einhaltung des Sabbat und der übrigen Gebote sorgen, wenn nicht die gesetzestreuen Juden? Die aber sprechen bloß. Erscheinungen wie die Agudas Jisroel sind ein Irrtum, der für das ganze Volk verhängnisvoll werden kann. Wenn wir Palästina re- Dgiös haben wollen, 60 müssen wir es religiös machen und daran hindert uns ja nichts. Darum hoffen wir fest, daß die Zeit zu dämmern beginnt, wo alle frommen Juden sich vereinigen zur Vollbringung der großen Aufgabe im heiligen Lande. Als bedeutsames Vorzeichen hierfür betrachte ich den Plan der Erweiterung der Jewish Agency, jener Körpcrscliaft, welche für den Aufbau richtunggebend werden soll. Daran tcilzunehmcn ist ein Recht aller Juden, da ja Palästinademgesa raten jüdischen Volk und nicht nur einzelnen Gruppen gegeben wurde. Dieses Recht aber baut sich auf Pflichten auf, die für jeden religiösen Juden heilig sein müssen. De Erwerbung des Bodens Palästinas, die Erhaltung der religiösen Institutionen, der Schulen dort, sind heilige Pflichten. Wer würde sich ihnen entziehen? Es ist ganz gewiß, daß das gesamte jüdische Volk seinen Teil an dieser heiligen Arbeit fordern wird und dazu ist zweifellos die Erweiterung der Jewish Agency ein Mittel“ Eine leis von Brandcls Der Oberrichtcr Brandeis hat in Boston auf einer Konferenz des Pakstine Development Council eine Rede gehalten, die in dem ״Jewish Advocat“ wörtlich wiedergegehen wird. Brandeis spricht darin von den Leistungen der amerikanischen 'Hadassah-Organisation in Palästina, sowie von dem Ruthen-• berg-Projekt, an dem der P. D. C. besonder» interessiert Ist, Brandeis ■unterstrich am Schlüsse seiner Ausführungen, daß die P. D. C. nicht Spenden wolle, sondern Investments, für die Zinsen gewährt würden, daß er aber glaube, daß diejenigen, die durch ihren Beitrag für den P. D. C. *am Aufbau Palästina mitwirken, In diesem Gefülil eine größere Belohnung find«« würden als in allen Dividenden. ' * -'־ J,

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