Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1923-05-11 · Heft 38 (11.5.1923) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVIII (1923)
Issue
Heft 38 (11.5.1923)
Date
1923-05-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2651273-2652595-2652502-2652537--16558-2674213
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 228 JUEDtSCHH RUNDSCHAU 7ug£f1dbe\&tgung Ztisa^mensclitaß von ״Britli Haolira“ uni JF.J.VV.B. Blau - Weiß“ Wir erhalten folgenden Bericht zur Veröffentlichung: In zwei Zusammenkünften, am 11. Marz in Hameln und am 24./25. März in Wolfenbüttcl haben sich Brith Haolim und Freier Jüdischer Wanderbund Blau-Weiß zu einem Bunde zusammcngcschlosscn, dessen Name und Organisationsform noch nicht bestimmt worden sind. Dieser Zusammenschluß geschah in der Erkenntnis, daß die Lage im Judentum und in Erez-Isratl zu ernst ist, um die Zersplitterung der bewußten jüdischen Jugend in kleine und kleinste Teile ertragen zu können, und daß sic das Zusammenfließen und Zusammenwirken aller gleichgerichteten Kräfte fordert. Die Richtlinien des neuen Bundes sind eine Vereinigung der wesentlichen und notwendigen Bestrebungen beider Bünde unter Fortlassung aller für die praktische Arbeit unwesentlichen Anschauungsuntcrsclucde. Der Versuch des Brith Haolim eine jüdische Jugendbewo gung in ihren Grundlagen aus den geschichtlichen Aufgaben des Judentums und in enger Verknüpfung mit dem Gesamtbereich seiner Vergangenheits- und Gegenwartsprobleme zu gestalten, findet seine Erweiterung in de n Streben des Freien 'Jüdischen Waudcrbiiiidos Blau-Weiß, all: Teile der jüdischen Jugend zu erfassen, die eine Entwicklung ihrer Gruppen in jenem Sinne wünschen, sowie auch solche einzelne und Gruppen aufzunchmcn, die, mit der Grundtendenz des Bundes übercinstimmcn, eine Entwicklung der jüdischen Jugend in ihrem besonderen Sinne anstreben. Wir haben die Ueberzeugung, daß alle spezielleren Bestrebungen, falls sic lebendig und stark sind, sich schon von selbst im Leben des Bundes durchsetzen werden. Damit glauben wir, die Grundlage für die Einigung der zionistischen Jugendbewegung gelegt zu haben. Richtlinien. Der Bund fühlt sich mitverantwortlich für die Zukunft des jüdischen Volkes im Hinblick auf den sozialen Aufbau Erez-Isracls und auf die Erhaltung des geistigen Inhaltes des Judentums und erhebt daher für sich folgende Forderungen: 1. Teilnahme am Aufbau Palästinas durch Chaluziuth; 2. Anschluß an die jüdische Arbeiterschaft in Palästina als; das sozial aufbauende Element dort und Pflege enger Beziehungen zu ihr; 3. Verbindung mit den nationaljüdischen Jugendbünden ähnlichcr Tendenz im Galuth; 4. Intensive Beschäftigung mit dem alten und neuen jüdischen Kulturgut. ,(Grundlagen: Hebräisch, Quellen, jiddisch). 1 Der Bund unterwirft sich der Disziplin der Zionistischen!Weltorganisation und schließt sich durch seine Chaluzim dem Welt-Hcchaluz an. Der Bund ist ein sich stets freiwillig bindender Kreis von Menschen, dessen Arbeit getragen sein soll von dem freien Zusammenwirken der Einzeibüude. Um Mißverständnisse zu vermelden und einiges mit Rücksicht auf von anderer Seite vertretene Ansichten zu unterstreichen, sei diesen Richtlinien folgende Erläuterung hinzugefügt: Die Verknüpfung des sozialen Gedankens mit dem des nationalen Aufbaus ist unserer Meinung nach eine für die jüdische Jugendbewegung notwendige. Sozialismus ist für uns die aus menschlicher Gesinnung und jüdischer Ueberüeferung gewordene Forderung, die von uns erst in Ercz-lsrael verwirklicht werden kann. In der Einsicht, daß es sich beim Sozialismus im wesentlichen um eine Frage der Erziehung der Menschen handelt, lehnt der Bund, ohne die politische Meinungsfreiheit seiner einzelnen Mitglieder zu beschränken, die korporative Teilnahme an einer Partei ab und betont auf der anderen Seite für sich die Notwendigkeit des konstruktiven sozialistischen Aufbaus. WirbejahendenGedankcndesBundes.verwerfen seine Verabsolutierung. Die Aufgabe unsercs Bundes ist seine Stärkung und Festigung im Galuth, seine Uebcrwindung und Auflösung in Palästina. Unsere LJcbcrsiedlung nach Palästina hat nur Sinn, wenn sie uns ohne alle Klauseln der Trennung, in den Kreis der dort positiv aufbauenden Menschen cinfügt, der derjenige der jüdischen X Arbeiterschaft ist. Unser Bund in Palästina ist die jüdische Arbeiterschaft. Wir empfinden uns nur als eine ihrer Quellen in der Diaspora, aus der ihr immer neues Leben zuströmt, ln diesem Sinne ist für uns Chaluz nur der nach Palästina Ubersiedelnde, der durch eigene Arbeit an dem sozialen Aufbau t e i 1 n i m m t. Bcrufsumschichtung nach den Bedürfnissen des Landes also In diejenigen Berufe, die infolge des Mangels an Umstellungsvcrmögcn der älteren Zionisten noch nicht genügend besetzt sind, wie vor allem Landwirtschaft, Gärtnerei, Handwerk usw., in bewußter Abkehr vom Studium, Kaufmannschaft, Bank, ist für uns als junge Menschen eine Selbstverständlichkeit. Aber auch derjenige, dem diese Umschichtung aus triftigen Gründen nicht möglich ist, gehört zu uns, 60bald er den Gedanken des sozialen Autbaus auch in seiner Berufsarbeit zu verwirklichen erstrebt. Solche Formen erscheinen uns auch außerhalb der bisher von der Arbeiterschaft beschrittcnen Wegen möglich. Ebenso wie für uns Sozialismus selbstverständliche Ein- Stellung einer jüdischen Jugendbewegung ist, können wir sie uns auch nicht ohne eine lebendige Einstellung zum jüdischen Kulturgut denken. Intensive Beschäftigung mit unserem jüdischen Schrifttum ist eine der not• wendigen Vorbedingungen für ein jüdisches Palästina, Wir wissen, daß eine solche Tätigkeit eine ungeahnte Erweiterung unseres ganz.cn Menschen bedeutet und wir so den lebendigen Anschluß an die Vergangenheit unseres Volkes finden. Gegenüber allen Bestrebungen, die wir für nötig halten, den einen oder den anderen dieser beiden Grundgedanken zu betonen, erklären wir ihre Vereinigung als den Weg der jüdischen Jugendbewegung, der nur als Ganzes fruchtbar sein kann. Die Verbindung von Chaluziuth und Lernen ist erst der Weg der Rückkehr zum Juden tum u 1: d judcnland. Alle einseitigen Bestrebungen sind keine Lösung unserer Auigabc. Der Weg ist schwer, aLc.״ wir müssen ihn gehen. Wir wären keine Juden, wenn wir nicht auch dieses Schwere auf uns nähmen. , rן, <״ . ,.v.# ן ,. i״ iviU'B Ja .A . , ak’jV'-ZJ : . . Büro* BftTUrvftv Utv.'ün O l'<>, /rH'UtrtJt & T#I*phoni Znnf rntn 1*^1 i/15 1V!<: ■<־'hrr-!'Annf׳> Ko, V«jjOi3 iJrrlin NW 7, Kasfim1vor־wnll!״tj{ dar U. V. . ßo»nabünd, dun i‘2. Mm iinpsi'l n»xa1Y, im Iiflim 11 7 8אu J. V., HolUizogfMrUtraß• ZäVi’ifcor Voftms? dos Zykltm Ohor KoH^ritÜnrohlmno Chawer Dr.UoUnuumns ״Iloforoi d»brftantft»to*iich4a Aatt>*n1 der Bewegung**. IfonUf, d«a 14. Mfti *band• 8 Uhr Grupji* Tfesfc, fm Srlmtmtsnal, BttlowitraS• 104 BropagaiiriAVfirAistfttfstaag. T?>rr Br. Lotower: *«Judciilian imd Ä*alä»tl01s,»11ffesa*. Pio worUna cuholon, üftifco oin*aftlhron* 43rappe der Zlonlstrn am dem 03t?u, im Tiftbrorvörofushaas. Al*x»nder«t1׳, Herr Dr. llofonstoiu: MP31«stlo», wl« leb et •ah“. Grupp• Cfaarloltftabsrg, im Oaf6 Nixdorf, 0*v%nypUia bUmmlinnb. Montag, de» 14, und 28. Mai •bonds 8 Uhr Zrtra MUr&dif, 23 Herr Dr. WAiftibnrgi Laktüra das ״liftpufti |l»ml*raohi■ tmd d•• ״lI*tor*. Mittwoch, den 10. MM ah*nd• 8 Uhr Örapp« Gat, io d*n Uclonpälon, Gndfswaldor Straße MitpKodBrroraftninilnn«׳ Tagesordoangj 1 Allgomoin« Auittprarha Wahl •Ino■ DoUjSerfcfnund etelivortretondon!)•ilfgiörton für *Ho Tottfeterversammlußg. floferout: llKgo Wolfcrmftim, Dooruirstn^, den 17. Mai Örujtpi Kord, in don S0p11lon«afen (HRngor«ftal), SophUnitraß• abends 8 Uhr! YorsUrUaallunnr »!)•nd« 0Uhr: Vortrag ▼on Dr. Aron Barth? wGe«r«uwat6 bb4 Zakuaft dp« J&difehoB Volke■4* ftniohlioüond Wahl ein»» Pol^^inrten und•tolWertretgnden Dole^iortcn für die Vertretör« Vt!r*ammluDp(. Donngreteg, den 17 , 21. und 01, Mai abtnda 6 Uhr Z*Yr• Mliraelil, BrftgonoriHr. £2 Horr Pr. Knham Korau• über JüdUoh• (UiehtohU. Mittwoch, den 23. Mai abend• 8 Uhr Grappa 0*1, in den UnloniHton, GroifnwftMor Straß• 222 II. •A. Kacawant ״Nalloa&le Krtfieli«•(“• Hapoel«HtxaTr, im Heim, Koiü^ofteiaUtr, 63 Jod•* Mittwoch abwerliaalnd Knraut von Chawer Ärlosoroff! ״Gaselittkt• vid Tbeeri* des •otUIlmUoh•» ZionUm«■'* nnd Kur*ui ▼on Chawer Binmbergi *Jläiicb• GeichUbt• ▼ob dem Zeit•» bla aar ffraiütlitfe•* Bno• lullen unter BerSekilchtlgaag der wirftiobafMUk•! Moment•.41 Jaden Montag־ Lespabeal — Grmeinia.m* LaktQra d•■ wHap04i Haietr*• M ם s s a n - C-j g o fl 5 n 0 des Klsraclii am Dienstag, den 15. Mal Im Lchrcrvcrclnshaus, ÄlexandarstraßG 41, abends 8 Uhr Thoma: 3Udhche Pflichten In Erez-Israel und Im Galuth Eedncr: Samnel Zuchowieeki, Warschau, Obcrrabbinor Aronsobn, Kiew, Bcg.-ltat Hans Qoslar, Laiarus Barth. Parleinaclirlclilcn Die Jahreskonferenz der Englisl» Zionist Federation findet am 3. und 4. Jni in Manuchcstcr statt. Die zionistische Arbeitspartei Hitachduth (HnpocI- HazaTr— Zcirc-Zion) hielt in der ersten Maiwoche in Berlin eine mehrtägige Plenarsitzung der Parteileitung ab, an der außer den Mitgliedern des Wand Poel auch einige auswärtige Delegierte tcilnnhmcn. Außer den Fragen der Organisation und Propaganda sowie innere Partei fragen waf die Sitzung vor allem den Problemen des bevorstehenden Kongresses gewidmet. Dr. fl eil mann (Riga) hielt ein ausfüJirliencs Referat über Reorganisation der Zionistischen Organisation und machte eine Reihe von Vorschlägen, die als Diskussionsgrundlagc angenommen wurde, Dr. Arlosoroff legte einen Plan iibcfti ic Finanzierung des Aufbaus Palästinas vor, der von ganz neuen großen Gesichtspunkten nusgeht und demnächst im Druck erscheinen wird. Feste Beschlüsse zu diesen Fragen wurden noch nicht gefaßt, doch wurden die Allgemeinen Richtlinien für die Haltung der Federation beim Kongreß durch diese Referate und die Diskussion bereits vorgczcichnet. Das Kongreß ■ Walilrcglcmen! Das letzte ״Zionistische Bulletin“ veröffentlicht die neue, auf Grund des Organisationsstatuts und der Beschlüsse des XII. Kongresses und der Jahrcskonfcrcnz, von der Exekutive nunmehr erlassene Wahlordnung fiir die Wahlen von Dclcgierten zum Kongreß. Das Reglement, das 24 Artikel umfaßt, ist gezeichnet von den Mitgliedern der Kommission A. Barth, A. Hantke und A. Kaznelson. Wir geben im folgenden die wichtigsten Bestimmungen wieder, insbesondere jene, die für <lie Verhältnisse in Deutschland maßgebend sind. Bildung von Haupt Wahlkommissionen. § 1. Abs. 1. Jeder Landesverband und jede Landesgruppe eines Sondcrvcrbaudes hat am Beginne eines jeden Kongreßjahrcs zur Leitung der Wahlangclcgcnhcitcn eine Hauptwahl• Kommission (H. W. K.) zu bilden, die womöglich aus Vcrtretem aller dem betreffenden Landesverbände bzw, der Latidesgrtippc des Sonderverbandes angchörenden Richtungen nach Maßgabe deren ungefährer Zalilcnstärkc bestehen soll. Abs. 2. Landesverbände ebenso wie Landesgruppen von Sonderverbänden, in denen es keine besonderen Richtungen gibt, oder in deren Vorstand die bestellenden Richtungen gibt, oder in deren Vorstand die bestellenden Richtungen entsprechend vertreten sind, können beschließen, daß ihr Vorstand als 11. W, K. gilt. Ein solcher Beschluß bedarf der Bcstätigung durch die Exekutive. Abs, 3. Die Exekutive setzt dm Termin fest, bis zu welchem ihr die Bildung und Zusammensetzung der H. W. K. bekanntzugeben ist. § 2. Abs. 1. Landesverbände und Landesgruppen von Somlcrverbänden, die im Sinne des § 3, Abs. 2 des Organi• sations-Statuts eine Arbeitsgemeinschaft eingchen, die die Abhaltung gemeinsamer Kongreßwahlen zum Inhalte hat, bilden gemeinschaftlich eine H. w.K. Abs. 2. Ebenso ist von Landesverbänden und Landesgruppen von Sondervcrbändcn, die gemäß 8 25 Abs. 3 und 5 des Organisations-Statuts zusammen eine Wahlgruppe bilden, einverständlich eine gemeinsame II. W. K. ins Leben zu rufen. . Wa h 11 n s t r u k t i 0 n e n. ' | | 5. Abs. 1. Jede Hauptwohlkommission hat für ihr Gebiet auf Grund des Organisations-Statuts und dieses Wahl* rcglemcnts!eine Wahlinstruktion auszuarbeiten. Abs. 2. Die Wahlinstruktion Ist von der H. W. K. der Exekutive mitzuteilen und zu publizieren. Abs. 3. Für II. W.-Kommissioncn, die trotz Aufforderung durch die Exekutive eine Wahlinstruktion in angemessener Frist!nicht veröffentlichen, hat die Exekutive aas Recht, eine Wahlinjtruktion zu erlassen* - « > 4 v Nr. 33 Festsetzung der DelegiertenzahL I § 6. Für die Bestimmung der Zahl der Delegierten m» i Kongreß bzw. der Vertreter zur Jahrcskonfcrcnz, im Smr* * der §§ 25 und 41 des Organisations-Statuts, gilt der?....! { Monate vor Eröffnung des Kongresses bzw. der Jahrcskon- I ferenz liegende Tag als Stichtag. Bis zu diesem Tagt f sind die Schckclgckicr an die Exekutive zu bezahlen | mit ihr abzurcclinen. i § 7. Wenn das Wahlvcrfahren es gestattet, kann dieser I Endtermin bis einen Monat vor deni Kongreß verlängert I werden. t Unmittelbarkeit der Wahlen. | § 14. Abs. 1. Die Wahlen der Delegierten (und Ersatz 1 delegierten) zum Kongreß sind direkt (8 27 Org.-Stat.l, d. (,( 1 sic werden von den" zur Wahl berechtigten ächekclzahlern I (| 23 Org.-Stat.) unmittelbar vorgennmmen. Niemand ist! berechtigt, im Namen eines anderen Wählers oder mehrerer 1 Wähler zu wählen. I Abs, 2. Ausnahmen hiervon können nur, wenn außer. | gewöhnliche ׳Umstände hierfür sprechen, von der Exekutive im!Einvernehmen mit dem Präsidium des A.-C. zugclassen werden, sofern ein entsprechender Antrag spätestens einen Monat vor Eröffnung des Kongresses bei der Exekutive ein• trifft. Line solche Ausnahrnsverfügung ist sowohl von der Exekutive wie von der Hauptwahlkommission rechtzeitig vor der Wahl zu veröffentlichen. Öffentlichkeit des Wahlakte«. § 15. Die Wahlen sind geheim. Der Wahlakt und die Ermittlung des Ergebnisses haben öffentlich zu erfolgen. ReinhcitdcrWahlen. § 16. Die H. W.-Komrnission, Wahlvorstände und Wahl, leitimgcn sowie alle zionistischen Behörden haben sich jeder Einflußnahme zugunsten einer sich bewerbenden Person oder Liste zu enthalten. Verhinderung mehrfacher Wahlrechts• ausübung. § 17. Die Wahlleitungen haben Maßnahmen zu treffen, die eine ordnungsgemäße Legitimierung der Wähler gewähr• leisten und eine mehrfache Ausübung des Wahlrechts ver• hindern, t , Vornahme der Wahlen. 8 19. Für Verbände, Landesgruppen von Sonderverbfinden und Wahlgruppcn, die zwei und mehr Delegierte wählen, gelte» folgende Bestimmungen: , , , . Wahlsystem. 5 19A. Die Wahlen haben nach einem System zu erfolgen, welches auch den Minderheiten die Möglichkeit einer Vertretung gibt. Das Wanlsystem und der Modus werden in der Wahl• Instruktion t(§ 5) bestimmt. Die Wahliustruktion hat auch Vor• Schriften!über die Wahl von ErsalzdcJcgicrten zu enthalten. W a h 11 e r m 1 n. •5 19B. Der Wahltcrmin ist von der H. W. K. festzusetzen und Kundzuniachcn. Zwischen dieser Kundmachung und dem Beginn des Wahltermins selbst müssen zumindest zwei Wochen verstreichen.! Wahlvorschläge. § 19c, Abs. 1. Die H. W. K. hat öffentlich bekannt» machen, bis zu welchem Tennin Wahlvorschläge an sie oder an die Wahlvorstände cinzureichen sind. Dieser Termin darf nicht früher als 14 Tage nach dieser Ankündigung und nicht später als 7 Tage vor dem ,Wahl• beginn ablaufcn. . Abs. 2, Die Wahlvorschläge sind rechtzeitig fn den be• treffenden!Wahlorten kundzumachen. "יו t! 11 *: i am!. r 11 ' 1 str.vjk des j; weg! 3. , , '1 I lau״:׳ anw'j,' die .'׳, am Y:• Ode y; Gru :1"■ bei 11 Täti1 ״ .3 gres‘ e! isth.t. ’ sehe ן,: sehe;j im Ist Arth י Der für -Hi Zu io berg;,j' I Jako; " ן Hilfstן < ־ dere’l'E, darin! das!:י ' arrar. an '1■ zu h Joomr!! Vcri.! Syuaif Roh«.. Einteilung in Wahlkreise, g •19D, Wo zwei oder drei Delegierte zu wählen sind, bildet das ganze der H. W. K. unterstehende Gebiet einta Wahlkreis. § 19E. Abs. 1. Dort, wo vier oder mehr Dele• gierte zu wählen sind, hatdie H. W. K. das ganze Gebiet in Wahlkreise einzuteilen, von denen t, ״ Abs. 2. Wenn das einer H.W. K. unterstehende Gebiet nicht mehr als sieben Delegierte wählt, so kann von der Einteilung in Wahlkreise abgesehen und das ganze Gebiet als ein Wahlkreis erklärt werden. Abs. 3. Die Einteilung ln Wahlkreise hat so zu er• folgen, daß auf je einen Delegierten ungefähr die gleiche Anzahl von Schckclzahlern entfällt, und daß hierbei die Wünsche ■der Schekclzahlcr dieser Wahlkreise nach Möglich• keit berücksichtigt werden. Insbesondere dürfen die in einem Vereine, Ortsgruppe u. dgl. organisierten Schekelzahler nicht ohne zwingende Gründe auf mehrere Wahlkreise aufgeteilt werden. Wahlvorstände. § 19F. Abs. 1. Für jeden Wahlkreis ist ein Wahlvorstand zu bilden. Jedeyn der Wahl beteiligte Richtung ist berechtigt, nach Maßgabe ihrer ungefähren ZanlensUirke Vertreter in den Wahlvorstand zu entsenden. Der Rest der Bestimmungen ist wesentlich technischer Natur.; Wahl zur Vdlrdcrversamralung der B. Z. V. Nachstehender Wahlvorschlag ist ordnungsgemäß einge* gangen. Da keine weitere Liste eingereicht ist’ erübrigt es sich, eine Wahlhandlung vorzunehincn. Die 21 Kandidaten der cingcrcichfen Listen gelten hiermit als gewählt. Die Bezirksgruppen werden hiermit aufgefordert, in der Zeit vom 14. bi« 17 Mai je einen Gruppendclcgicrien und stellvertretenden Delegierten fiir die Vcrtrctcrvcrsamnihmg zu wählen, damit die konstituticrcndc Sitzung der Vcrtrcfcrversanimlung einbe• rufen werden kann. Georg Baer, Ass. Benno Golm, Dr. Max *rcuiicllicli, Frau Lilli Glaser, Jaoob Haubenä'ock, P. Hauser [>r. Siegfried Helfer, Noe 1 ioni, Jakob Josefsberg, Dr. Max Kurz, Dr. Fritz Mayer, Willy Preis, Dr, Hermann Rom, Frau Käie Roth, Dr. Schereschewski, Nathan Scharf, Dr. Willy Schön, Dr. Alfred Schwarz, Hugo Wolfermami, Dr. Ernst Vkollsiein, lians Zamorv. — Ersatzdclcgicrtc: Für Ass. Benno Gohu׳• Dr. Werner Bloch, für Nathan Schart: Marcus Sclilittncr, für Hauser und Dr. Scnercschewski: Georg Freund; für die übrigen Delegierten: Luise Ar,eher, Dr. Moritz Landau, Walter Rolli, Dr. Abraham Steincrt, Dr. Heim- Unna, Frau Heta Wöllstein. 1 Der Hauptvorstand der B. Z. V. gez. Dr. Arthur Hanlke, Bcrlc’illgang In der letzten Notiz über die Nu ri s-Sa m ml'un? ,.Warensendung, für die N 11 r i s - A k t i o n sind zu richten an üebr. Hei :Ing, G'luir'ot'.euburg, Sophie-Chariatte- Platz 5 usw.“ heißt es irrtümlich: ״zur Verfügung von Dr. Max Hirsch“. — Es muß statt dessen lauten: ״zur Verfügung des Kef.en Hajcssxxf-Beauftragtcn Herrn Twmowsky usw,״ 1 paar,׳ ׳ I Narli ■•־ fihnli ‘!י .* hatte; i Olieil :׳'i schw ' 1׳ alten/ dem ff. Es g , aber V, Amu. : dem; ־, den 1'׳ bäum;‘., Uns ׳* mehr!' bcarl: zwei f ׳ Mont daß; Hand ‘!Y gesai ■' ־.• Volk* (o neuer ,'׳!, sondr.', ■! ganz h bloße, h mm •ז d Chor;, Läinn'/' putat; v׳l s'arkt.w'i au di נ unser : ו t1׳: ׳; 8 y•; Misrj: Büro ■!V der |; \! Schaf '׳יי: treter d l'i 'tan! kenn* { ergar;. I: ' lieh 5 / Pest! ׳•■ tmdr.g(, < Groß, . Dr,«:;, Lc*!tji!. »iaitfc ,־ und 1;׳. hrsm 1u״hUir\ die keit rächt! die 4

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.