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Jüdische Rundschau · 1923-04-06 · Heft 28 (6.4.1923) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVIII (1923)
Issue
Heft 28 (6.4.1923)
Date
1923-04-06
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seife 168 JUEDJSCHE RUNDSCHAU 7ü0endbevw0u!10 Die Stellung des HapoEI Haz&tr In Heit 6 der ״Arbeit" veröffentlicht der Zentrale Waad des Hapoel-Hazair folgende Erklärung: Auf der Tagesordnung einer der letzten Sitzungen stand erneut die Stellungnahme des Landesverbandes ru der Entwicfclung in der zionistischen Jugendbewegung in Deutschland. Nach einer auslühriichen Erörterung des ganzen Fragenkomplexes wurde die Ucbercinstimmung aller Cbavvcrim und die Annahme einer Erklärung hergestcllt, die die Stellung der Hapoel-Hazair wie folgt zusammenfaßt: Der deutsche Landesverband Hapoel-Hazair hat bisher in den Streit der Meinungen, der im Laufe der letzten Monate, hauptsächlich auch im Zusammenhang mit der fchlgcschhgcneu Verschmelzung von K. J.V. und Blau-Weiß, entbrannt ist, nicht tingegrilien. Wir haben bisher geschwiegen, weil die Art und Weise, in der der Kampf um die Methoden und Prinzipien zionistischer Jugenderziehung in der Oeffcntiichkeit des deutschen Zionismus gekämpft wurde; die In diesem Kampf sich klar offenbarende Fremdheit der dcutsch-zionistisehen Jugend in Lebensfragen des palästinensischen Jischuw und der jüdischen Volksmassen; die Haltung der deutschzionistischen Jugend, insbesondere des Blau-Weiß, in einem Augenblick, in dem von ihr Rechenschaft gefordert wurde; weil alle diese Faktoren in uns unsere Ucbcrzeugung festigten, daß alle Slreitteile von den w ahren Zielen zionistischer Volkserzichung gleich weit entfernt s:nd und dalter ein Eingreifen des Hapoel-Hazair so lange nicht von Nutzen sein wird, als es sein Erziehungsprogramm nicht in einer lebendigen Jugend selbst verwirklicht hat. Dcmungcachtct sieht sich der Zentrale Waad veranlaßt, nachdem der Landcsvorstand der Z.V. f. D. mit einer unvermittcltcn taktischen Schwenkung zu einer neuen aktiven Stellung in der jugendfrage übergegangen ist, auch seinen Standpunkt erneut zu präzisieren. Obwohl seine Stellung zum kommenden Kurs im Blau-Weiß natürlicherweise nicht anders als ausgesprochen negativ sein kann, liegt es dem Hapoel-Hazair fern, in die Reihen der ״nationalen Einhcits* front“ der offiziellen Blau-Wciß-Gegner einzutretert. Von ihnen trennt uns nicht nur unsere ganze zionistisch-sozialistische Anschauung, aus der wir unsere entscheidenden Erzichungsziele ableiten, die fern ab liegen von den Erziehungszielen des offiziellen bürgerlichen Zionismus. Von ihnen trennt uns auch die in der letzten Zeit von ihnen gewählte Taktik, die, ohne klare Linien, ohne Rückgrat, ein ständiges Schwanken zwischen den Extremen, nach beiden Seiten gleich unbegründet, darstellt und die wir mit unserer Stellung nicht decken können und nicht decken wollen. t Der Hapoel-Hazair Hat schon lange vorher, bevor noch überhaupt der Vercinigungsgcdankc zwischen K. J. V, und Bbu-Wciß aufgetaucht war, den herrschenden Kurs im Blau- Weiß, seine Ideen wie seine Methoden, entschieden bekämpft, in den Oronzcn, die natürlich dem Eingreifen einer Partei in die Jugendbewegung gezogen sind. In der ״Arbeit“ ist — lange vor dem Scheitern der Fusion — dieser Oedanke als ein rein taktisches Manöver gewisser Gruppen verworfen worden. Im Landesvorstand haben unsere Vertreter sowohl die Unterstützung des Blau-Weiß-Kolanie-Projektes, die Förderung des Bundcs-Maasser, die Unterstützung des Wirtscliaftsamtes des Blau-Weiß eindeutig abgelehnt. Wir haben den herrschenden Kurs im Blau-Weiß bekämpft und wir lehnen ihn auch heute entschieden ab, weil er die Jugend von einer brüderlichen Verbindung mit der palästinensischen Arbeiterschaft, der Trägerin des produktiven und sozialistischen Aufbaus Palästinas fernhält; weil er in einer der reaktionären Gedankenwelt entlehnten Ueber- Spannung des Bundesgedankens andere Instanzen als die in der jüdischen Arbeiterschaft die Ansiedelung leitenden und bestimmenden zugunsten des Kolonicplans entscheiden lassen will; weil er durch das Predigen der Machtlehre die Er- Ziehung der ,Jugend in falsche und verderbliche Bahnen lenkt; weil er der jüdischen lebendigen Volksvvirklicbkcit fremd, ihre kulturellen und sozialen Traditionen und Gegenwartsaufgaben verneint. In diesem Sinne hat schon die Plenarsitzung des Zentralen Waad im Dezember 1922 Stellung genommen, nachdem sie die Lage in der alhvcltlichcn zionistischen Jugendbewegung — von der die deutsch-zionistische Jugend nur ein kleiner Teil ist —■ erörtert hatte. In diesem Sinne ist der Zentrale Waad auch gegenwärtig noch der Meinung, daß dem Verfall und Niedergang der deutsch-zionistischen Jugend aller bestehenden Großorganisatianen nur durch die Schaffung einer neuen Jugendkraft wirksam entgegengetreten werden kann, die unsere Erziehungs- Prinzipien in die Wirklichkeit umgesetzt hat. .....1 1 Deutschland Sächsische Kulturpolitik : Der Reichstag besduiftigte sich in »einer 324, Sitzung mit Interpellationen des Zentrums und der Deutschnationalen wegen der Gefährdung der Religion»- und Gewissensfreiheit in Sachsen und einigen anderen Ländern, Der Abgeordnete Marx vom Zentrum begründete die Interpellation und wandte sich mit aller Sdüirfe insbesondere gegen den sich* sischen Erlaß, der die Befreiung da- Kinder vom Schul unterricht an religiösen Feiertagen ihrer Konfession verbot (Wie wir inzwischen mitgcteilt haben, ist dieser Erfaß aufgehoben worden.) Der dcutschnationale Redner, Dr. Barth, Chemnitz, behauptete, daß die sächsische Regicrung den Juden und Katholiken Entgegenkommen zeige, dagegen die Evangelischen unterdrücke. Der Rdchsminkier Dr. Oeser beantwortete die Interpellation und teilte mit, daß die Rcicbsregienmg mit den in Betracht kommenden Ländern verhandelt habe. Durch die Verfassung sei die Re• ligiomrfrcihcit garantiert, doch behielten die Länder das Recht, Landesfeiertage einzitsetzen und abzuscluffen, soweit die» nicht einer rcichsgesetzlidien Regelung entgegenriehe. Eine solche Regelung stehe in Aussicht Die Rechtsfrage sei ungeklärt Die in Betracht kommenden Länder bestritten jedenfalls, daß die Schüler ein Recht auf Be* freiung vom Schulunterricht hätten, Sie seien jedoch bereit, ihre Verwaltungspraxis auf derartige Wünsche Rücksicht nehmen zu lassen, Das Sächsische KwltuanWsterium habe seine Rechte gewahrt, wolle aber in der Praxis Entgegcnl.ommeu zeigen. Es sprach dann der sächsische Minister Fl ei iS 11er, bck.umtiirfi der Urheber dos rJclisb.clien Erlasses. Er beschäftigte sich insbesondere mit der Abschaffung des sächsischen Bußtages. Dann wurde in die Besprechung der Interpellation ciiigcireicrt, wobei von sozialdemokratischer Seite zu Zurückhaltung und Toleranz gemahnt wurde. Dem soeben erschienenen stenographischen Protokoll ent• nehmen wir den Wortlaut der neuen Verordnung: ״Dresden, den 9. März 1923. Ueber die Auslegung der Art. 135, 136 Abs. 1 und 148 Abs. 2 der Reichsvcrtassung hat der Reichsminister des Innern mit den Unterrichtsministern von Sachsen, Thüringen und Braunschweig Verhandlungen gepflogen. Nach deren Ergebnis werden hiermit die in den Verordnungen vom 12. August 1922 und vom 11, November 1922 gegebenen Vor- Schriften aufgehoben und durch folgende ersetzt: I. Kein Lehrer oder Schüler hat einen Rechtsanspruch auf Unlcrriclitsbcfrciung an staatlich nicht anerkannten Feiertagen zum Zwecke der Teilnahme an religiösen Feiertags- Handlungen. Es steht vielmehr durchaus im freien Ermessen der Untcrrichtsvcrwnltungcii der Länder, ob sie auf Antrag zu diesem Zwecke Urlaub erteilen wollen oder nicht. Entsprechend den obenerwähnten Verhandlungen und Vereinbarungen will das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts in gewissem Umfange auf Antrag die Ge- Währung von Urlaub nachlasscn. Eine Untcrrichtsbcfrelung kommt jedoch nur in Frage für diejenigen öffentlich-rechtliehen Rcligionsgcscllschaftcn, deren höchste Feiertage nicht zugleich staatlich anerkannt sind, sofern cs sich uni alt überkommene Volksauffassungen, Gebräuche und Sitten handelt. Nach der' gegenwärtigen Rechtslage kommt hiernach׳ Unterrichtsbefreiung nur in Betracht: 1. Für die römisch-katholische Kirche am Fronleichnamsfest am Donnerstag nach Trinitatis, am Feste Peter und Paul am 29. Juni, am Feste Mariä Himmelfahrt am 15. August, am Feste Allerheiligen am 1. November, am Feste Mariä Empfängnis am 8. Dezember. 2. Für die israelitische Rellglonsgeraelnschaft an den beiden Ncu jah rs f e5* tagen Im Scpfernher oder Oktober und am Versöhnungifeit acht Tage nach dem Neujahrsfeste. Die Unterrichisbcfrciung ist für diese Tage den Schülern — jedoch nur soweit es zur Verrichtung Ihrer religiösen Pflichten erforderlich Ist — auf schriftlichen Antrag ihrer Erzlchungspflichtlgon vom Klassenlchrcr, den Lehrern von der für sie zuständigen Stelle zu erteilen. Auch Lehrer und Schüler der katholischen Minderheitsgcmclndcn sowie der Schulen in den Ortschaften mit überwiegender römisch-katholischer Bevölkerung im Bezirke der Kreishauptmannschaft Bautzen können nur auf Antrag, der in diesen Fällen jedoch zu Beginn des Schuljahres für die säm(liehen bezeichnten Feiertage gemeinsam gestellt werden kann, vom Unterricht befreit werden. Die israelitischen Lehrer und Schüler sind außerdem auf Antrag, der für die Schüler von ihrem Erziehungspflichtigen schriftlich zu stellen ist, an den Sonnabenden (Sabbathen) und den hohen israelitischen Festtagen vom Schreiben, Zeichnen und Handarbeiten in der Schule zu befreien. II, In den öffentlichen Schulen hat jede Art religiöser Beeinflussung im Sinne eines bestimmten Bekenntnisses außerhalb des Religionsunterrichts zu unterbleiben. Andachten, Gebete und Kirchenlieder sind nur ln den Rcligionsstundcn zulässig. Dementsprechend sind die allgemeinen Veranstaltungen der Schule wie Schulfeiern, Aufnähme und Entlassung von Schülern, Einweisung und Verabschiedung von Lehrkräften und dergleichen so zu gestaltcn, daß es jedem Lehrer und jedem Schüler möglich ist, ohne Gewissensbedenken daran teilzunehmcn. Dasselbe gilt auch für die Ausgestaltung amtlicher Lchrcrversanunlungea. Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf die Schulen katholischer Mindcrheitsgemcindcn, denen bei der Vereinigung mit der Mehrheitsgemeinde die einstweilige Erhaltung ihres konfessionellen Charakters ausdrücklich zugesichert worden ist. Sonst können Ausnahmen in besonderen Fällen unter Vorbehalt des Widerrufs lediglich für solche Intcrnatsanstaltcn bewilligt werden, die bestimmungsgemäß nur den Angehörigen einer bestimmten Religionsgesellschaft geöffnet sind. Für den Unterrichtsbetrieb jedoch werden Ausnahmen nicht bewilligt. , Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.*1 *: Gegenüber der religionsfcindlichcn ünd Unduldsamen ursprünglichen Verordnung bedeutet dieser Erlaß, der das Ergebnis wochenlang«• Unterhandlungen mit der Reichsregicrung darsteiit, einen Fortschritt. Aber dieser Fort* schritt ist ungenügend. Vom jüdischen Standpunkt ist besonders zu betonen, daß es dem Wesen des Feiertags widersprechen würde, daß die Kinder vom Unterricht nur ״soweit es zur Verrichtung ihrer religiösen Pflichten erforderlich Ist“ befreit werden. Völlige: Arbeitsruhe muß verlangt werden. Die Erklärungen des sächsischen I<ul* tusministers Dr. Ficißner in dieser Reichstagssitzung lassen es freilich so erscheinen, als ob diese Verordnung schon das Höchstmaß an Konzessionen darstelle, die ein mißverstandener Sozialismus machen m können glaubt l Das Verbot jeder religiösen Beeinflussung außerfiatb des Religionsunterrichts erscheint uns in allen Sitnultausch ulen berechtigt. Insbesondere stellen Ah* dachten und Schulgebete für jüdische Kinder oft dne Ge* wissensqual dar. ׳ ' * Der Abschluß der ganzen Angelegenheit Ist kein befriedigender. Er beweist von neuem die Notwendig* keit der jüdischen Schule. 1 ביום השבת בשביעי של פסח. בשמנת בערב באגודת הסמותמים מי המזרח יקרא משיריו המשורר שאול 0שר2יח1בםקי. המיסח רק לחבריא __* Aus der Berliner Jüdischer! Gemeinde I Wir werden von jetzt an über die VerhamlW״. p der Repräsentanten Versammlung der Berliner jüdische» fl Gemeinde regelmäßig berichten, soweit es sich m» ft Gegenstände von allgemeinerem Interesse handelt In der Sitzung der Rcpräscnt&ntenversammlung 25. März wurde die Debatte vom 10. März über djj Judengesetz von 1847 fortgesetzt. Vom Vorstand nahm Dr. Sandler das Wort zu den Angriffen, die die liberalen Repräsentanten, Dr. Freund und die ״Jüdisch-liberale Zeitung« gegen die Zionisten erhoben hatten. Unsere Freunde konnten Sandlers Standpunkt bereits in seinen Ausführungen ״Reform oder Beseitigung des'Judengesetzes?1‘ in Nr. 22 der ״Jüdischen Rundschau" kennen lernen. Es sei nichts zerschlagen sind man brauche nicht erschüttert ru sein. Dr. Badts Verhalten gehe ihn nichts an; aber die Liberalen könnten Ihm fgr seine Tätigkeit im Landtage Dank «agen. Der Landtag habe seinen Willen bekundet, das Judengesetz aufzuheben. D»j Artikel 137 der Verfassung soll in allernächster Zeit von der Regicrung eine Interpretation erfahren. Für den Lande», verband der preußischen Juden sei eine staatliche Zustimmung gar nicht erforderlich. Man werde dasselbe erreichen wie die christlichen Gemeinschaften, nicht mehr, nicht weniger. Die s‘aatsrecl1tlichen Bedenken gegen die Aenderung der §§ 39—40 des Judengesetzes von 1847 seien nicht von Dr. Badt aufgerollt, sondern bereits vor einem Jahre von dem Kirchcnrcchtslchrcr Abgeordneten Dr. Bredt ln Ministerium erörtert und in voller Klarheit erkannt worden• sie konnten auf die Dauer nicht verschwiegen werden. ‘ Aus einer ermüdend langen Geschäftsordnungsdebatte geht nur hervor, daß der Gcmcindevorstand eine einheitliche Stellung zu den Dingen nicht hat. Herr Rosen th»l (liberal) erneuert darauf den Vorwurf, die Volkspartei habe ihr Versprechen, auf Aufhebung der §§ 39—40 zu wirken das bd den Kompromißvcrhandlungcn gegeben wurde, nicht gehalten. Reg.-Rat Ooslar und Dr. Klee erwidern, eine Verschleppungstaktik liege nicht vor. Dr. Badt habe »ich nicht mit einem zionistischen ״Führer“ ins Einvernehmen gesetzt, sondern lediglich vor zirka drei Vierteljahren eine private, unverbindliche Unterredung mit Herrn Kareski gehabt und dann im Landtage als Sozialist und als Jude Stellung genommen. Weder die Volkspartei noch die Zionisten hätten ihre Hand Im Spiele gehabt. Entschieden weist Dr. Klee die Angriffe eines Anonymus R. H. in der ״Jüdisch-liberalen Zeitung“ zurück, die inhaltlich die Dinge vollkommen verkennen und verdrehen und in Ihrer Form maßlos sind und auf die Leser geradezu verrohend wirken müssen. Von den übrigen Punkten heben wir noch hervor: Din Steuervorlage kam ru einem befriedigenden Abschluß. Die wichtige Frage der Jüdischen Schulen wurde an die Kommission überwiesen. Wir kommen darauf zurück, Gemüsebau* and Landwirtschaftsschaie Bukow Der Verein zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden hat bekanntlich 1919 die Siedlung Halbe ins Leben gerufen. Es Ist ihm nunmehr gelungen, eine neue Stätte bcrcitzustcllen, auf der junge Juden in der Landwirtschaft und Gärtnerei ausgcbildet werden. Diese» Unternehmen liegt nur 10 km von dem Zentrum Berlin» entfernt, zwischen. Mariendorf und Buckow, Dank des Entgcgenkommens der Jüdischen Oemcinde konnte der Herr Rittergutsbesitzer Is. Brandt (Biciblreustr. 40) in nicht ermüdender Liebe und Hingabe den Bau def Gebäude, da Wohnhauses, der Schuppen, der Stallung durchführen, den Hof anlcgcn, Brunnen graben, Umzäunungen schalten, Vleb besorgen, Saat und künstliche Düngemittel einkaufen. Bel dem geringen Interesse der Wohlhabenden für die Berufs* Umschichtung der Juden ist die Arbeit des Vorstandes de» Bodenkulturvcreins um so dankenswerter, an dessen Spitze zuerst Prof. O. Warburg und jetzt Geh. Rat Frankel und Geh. Rat K a 1 i s c h e r stehen. Die jungen Leute, die in Buckow zur Aufnahme kommen können, müssen körperlich und geistig gesund »ein. Da Spenden für sie noch nicht zur Verfügung stehen, aber jederzeit entgegengenomnien werden, Ist für sie ein Kostgeld von vorerst 30000 M. pro Monat zu entrichten. Es war bisher Auffassung, daß nur die schlechten Elemente der deutschen Juden Landwirte wurden. Der Blau-Weiß* Bewegung ist es gelungen, diese irrige Anschauung zu be* kämpfen. Es wird eine wichtige Aufgabe der Anstalt In Buckow sein, aus der Weltstadt Berlin geeignete Kräfte der Landwirtschaft zuzufüitrcn. Um weiten Kreisen die neueste Schöpfung jüdisch-sozialer Bestrebungen zu zeigen, sind für das Frühjahr Besichtigungen geplant. Es wird aber angezeigt sein, daß auch ohnedies die ernsthaften Interessenten dem Bodcnkulturvcrein beitreten und sein Werk fördern, Hebräische Sprachschule in Leipzig In Leipzig ist eine hebräische Sprachschule gegründet worden, die am 10. April eröffnet werden wird. Es werden vorerst 3 Lehrgänge von je 4 Wochenstundcn für Jugendliche im Alter von 10—17 Jahren und ein Lehrgang für Erwachsene eingerichtet. Der Unterricht wird möglichst in hebräischer Sprache geleitet. Er findet an Nachmittagen ln den Räumen der Bartbschcn Realschule, Gcorgiring 5, statt. Der erste Lehrgang beginnt mit dem elementaren Aufbau des Hebräischen. Für den zweiten Lehrgang kommen Schüler und Schülerinnen mit hebräischen Vorkenntnissen ln Frage. Für den dritten Lehrgang kommen die vorgeschrittensten Schüler und Schülerinnen in Betracht, die die hebräische Sprache in Ihrem grammatischen und lexikalischen Aulbau bereits so weit beherrschen, daß mit ihnen klassische Lektüre, jüdische Geschichte und Literatur und Palästinageogra.'hie ln hebräischer Sprache getrieben werden kann. Hebräische Sprachschule in Berlin X. Semester, Mitte April werden neue Anfängcrklassen fürSchük. eröffnet. Die Vorbesprechung zwecks Festsetzung des Stundenplanes für diese Anfängerklassen findet Mittwoch, den 11. April, 6 Uhr abends, 1® der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums, Artilleriestr. 14, statt. Die Eröffnung neuer Anfängerklassen für Erwachsene findet Anfang Mai statt. Näheres wird noch bekannt gegeben. N» Berggrftn, Charlottenburg 5, Pestalozzistr. 541«

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