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Jüdische Rundschau · 1923-03-20 · Heft 23 (20.3.1923) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVIII (1923)
Issue
Heft 23 (20.3.1923)
Date
1923-03-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Telephon: Pfalzburg669711.6698, Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392. Für Oesterreich: Postcparkasscnamt Wien. Konto Nr. 156030. Für Tschechoslowakei: Postsparkassanamt Prag, Konto Nr.59410. — Rcdnktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. — ג׳ אה־' XXVIII. Jalir!״. per Zionismus erstrebt für daa JUdlseha Wollt cila $<11a??ung eines* tfffcnSllch ■ rechtlich goalchertan Heimstätte In Palästina• ,,Snsofer Programm. Um ELedi&$ imd E11s־e des Jydncädeia Volles Die Entrechtung der rumänischen Juden Brief aus Rumänien (— 7) Die Judcnschaft Rumäniens führt einen schwer״';) Kampf um die Anerkennung ihrer staats* bürgerlichen und nationalen Rechte. Die Regierung hat jm Parlamente einen Verfassungsentvvurf cingebracht, י welcher die Situation der Juden in Rumänien, die in $Mt$l)iirge1iichcr Hinsicht großenteils noch immer als ..■.fremde angesehen werden, noch verschlechtert. Lieber; (jjs bisherige Verhalten der führenden rumänischen j’ Kreise zur Judenfragc gibt die seinerzeit vom Kopen-! ];agciier Büro herausgegebene Dokumentensammlung ק vollständigen Aufschluß. Bekannt ist aucii, daß der i jetzige Ministerpräsident Rumäniens, Bratianu, die Unter- {!cid!.... ' des Minoritätenzusatzvertrages verweigerte mit ji der Pegründnng, Rumänien hätte die Minoritätenfrage und insbesondere die Judenfragc bereits gesetzlich gclöst. Er dürfte dabei auf den von den Sicbenbürgcr; Rumänen gefaßten sogenannten ״Karlsburgcr Beschluß“ hingewiesen haben, welcher, nachdem er die Verein!• 11״ng Siebenbürgens mit. dem rumänischen Mutterlande ' ausspricht, den Minoritäten jede Bewegungsfreiheit in atonaler, kultureller und sozialer Hinsicht zusichert. Dieser Knrlsburgcr Beschluß wurde wenige Wochen nach seiner Fassung als Reichsgesetz promulgiert und greift insofern dem Minoritätenschutzvertrag tatsächlich i0r. Nichtsdestoweniger war Bratianus Hinweis auf dieses Gesetz nichts als ein Vorwand, denn es Hegt kein Grund vor, einem spontan erlassenen Gesetze, wenn :!dem Willen der Regie!ungskreise tatsächlich ent-;rieht,!1 internationale Geltung zu verschaffen. Es;;! dem energischen Widerstande der jüdischen Dcle-;ado..vn zu verdanken, wenn dieser Minoritätenvertrng 10n Rumänien trotzdem unterzeichnet wurde, allerdings ,nicht von Bratianu, sondern von Vaida-Voevod, welcher, ׳gemeinsam mit Mafiiu, einer der hervorragendsten Führer kr Sicbenbürgcr Rumänen ist, und an der Fassung :nes Karisburger Beschlusses maßgebenden Anteil hatte. ' Es muß als objektiv richtig zugegeben werden, :'aß die Verhältnisse in Großrumänien einer Vercinheitcli:;;״ der Gesetzgebung entgegendrängen. Es ist ein •׳־jf die Dauer unahltbarer Zustand, daß die vier vertchicdcncn Gebiete Großrumäniens verschiedenen Ge-!fekomplcxcn unterworfen sind. Das äußert sich oft k Fragen verwaitungstechnischer und wirtschaftlicher ׳]Natur und der Rechtsprechung. Es soll nunmehr dem; Kugcfonnten Reiche auch eine neue Verfassung : gegeben werden. Die liberale Partei, welche heute am ־ Ruder ist, hat es bei den letzten Parlamcntswaiilen j verstanden, sich die Mehrheit in beiden Häusern zu jj sichern. Sie hat diesem Parlamente den Charakter einer ןי Konstituante verliehen, obwohl die starke rumänische k Bauernpartei und die unter Führung Vaida-Voevods und ' ‘ianius stellende rumänische Nationalpartei diesem Par-; hmente den Charakter einer Konstituante energisch absprechen. Für uns Juden ist aber die Situation real- ’;politisch so, daß wir mit diesem Parlamente u'nd dem in diesem Parlamente eingebrachtcn V e r f a s ־ jungsentwurfe als mit Tatsachen zu rechnen Xn. Es kommen für die Juden Rumäniens die folgen- •tn Stellen in diesem Verfassungsprojekte vor allem ";Betracht: Im Eingänge heißt es: ״Alle Rumänen s t vor dem Gesetze gleich“; der Artikel 133 sagt: Ä Juden des alten Königreiches, welche am 2. August JM nicht fremde Staatsbürger waren, Xnen die rumänische Staatsbürgerschaft erlangen“; ^schließlich —• in negativer Hinsicht — das Feh- Arider Bestimmungen des Minoritäten- Schutzvertragcs im Entwürfe. Die Bestimmung ״alle Rumänen sind vor ״cm Gesetze gleich“ wird nach der in Rumänien ״crrschcnden Mentalität ganz anders ausgelegt, als es Xrhalb Rumäniens zu geschehen pflegt. Die maß- Xmlcri Kreise Rumäniens — und diese beschränken X nicht bloß auf die liberale Partei — wollen eine Unterscheidung zwischen Rumäne und rumänischer Staatsbürger nicht machen, obwohl zwischen diesen Vulcn Begriffen doch ein sehr wesentlicher Unterschied «csteht. Für diese Mentalität bezeichnend ist der Aus- ]pnich eines sonst iioch zu schätzenden rumänischen Universitätslehrers, welcher, als ihm diese Untcrscheirn2 entgegengehalten wurde, empört ausrief: ״Wir jjvben doch nicht gekämpft, damit jeder Beliebige ,1Xr wird!“ Mit dieser Mentalität also haben die Jll(lcn zu kämpfen; aber nicht bloß die Juden, sondern *ucl1 die anderen Minoritäten. Die siebenbürgischgäsche Parlamcntspartci führt einen heroischen Kampf Xn diese Bestimmung und verlangt die Ersetzung ״cs Begriffes Rumäne durch den Begriff rumänischer ‘batsbürgrr. Sie kämpft in diesem Falle wie auch in ihrem Verlangen nach1 Aufnahme des Minoritätenschutzvertragcs in die Verfassung gleichzeitig auch für die rumänische Judenschaft, welche, von Dr, Stern abgesehen, einer selbstbewußten parlamentarischen Vertretung icidcr entbehrt.; *' Von weittragender Bedeutung ist ferner der Artikcl 133 der Verfassung. Praktisch durchgeführt bcdeutet er geradezu eine Unmöglichkeit, indem er alle Juden Altnnnäiiicns zwingt, naclizuweisen, daß sie am 2. August 1914 nicht fremde Staatsangehörige waren. Dieser Nachweis kann nur so geführt werden, daß alle durcii diese Bestimmung betroffenen Personen Dokumente von allen Staaten der Erde herbcischaffen, aus welchen hervorgeht, daß sie nicht Angehörige der bestätigenden Staaten waren. Eine geradezu groteske Bestimmung! Die Erklärung der Regierung, die seit 1918 erlassenen Dekretgesetze betreffend die Judenfrage in die Verfassung aufzunchmen, ist durchaus ungenügend, weil auch diese Dekretgesetze die Einbürgerung der Juden von verschiedenen Voraussetzungen abhängig machen, nur nicht von der Tatsache, daß diese Juden irn Lande geboren wurden und hier ihren Wohnsitz haben. Durch diesen Artikel 133 werden aber auch zwei Klassen von Juden geschaffen, denn den Juden der neuerworbenen Gebiete (ßeßarabiens, der Bokuwina, Transsylvaniens und des Banat) ist die Staatsbürgerschaft durch die Friedensverträge an sich garantiert, Durch die Niciitaufnahme des Minoritäten, .itzvertrages werden den Juden die ohnehin kärglichen nationalen Rechte, die sie insbesondere auf dem Gebiet des Schulwesens besitzen, genommen. Auch diese Schulen sind, insoweit sic Staatsschulcn sind, nur konfessioneller Art. Die jüdischcn Privatschulen sind gefährdet, da ihnen das Oeffenlliclikeitsreclit, um das sie ohnehin schwer zu kämpfen haben, mangels entsprechender gesetzlicher Bestimmungen leicht genommen werden kann. Wie sehr die Regierung gegen jede Art Autonomie ist, beweist der § 74 des Steucrgcsctzcntwui^S, welcher nach Erledigung der Verfassung dem Parlamente vorgelegt werden soll. Dieser § 74 erklärt, daß zur Ein- Hebung von Steuern nur der Staat,.die Bezirke und die Stadtgemeinden berechtigt sind. Die Kultusgemeinden, welche bisher durch autonom bestimmte Umlagen und durdi deren Einhebung unter Assistenz der Staatsautorität ihre Budgets deckten, sind durch diese Gesetzesbestimmung nicht mehr in der Lage, Umlagen cinzuiicbcn und daiier auch in Gefahr, die von ihnen erhaltenen kulturellen und sozialen Institutioncu nicht länger erhalten zu können. Auch gegen diese Bestimmung wendet sich der Kampf der Juden, welche auch hierin von der deutschen Parlamcntspartci wirksam unterstützt werden. Von Bedeutung ist schließlieh, daß sicli die beiden bereits angeführten Oppositionsparteien im Kampfe gegen den Artikel 133 an die Seite der Juden gestellt haben. Inwieweit dies einer anderen als der sonst in Rumänien herrschenden Mentalität entspricht, insbesondere was die Begriffsbcstiinmung Rumäne und rumänischer Staatsbürger betrifft, wird wohl schon die nächste Zukunft zeigen. Die Vereinigung der rumänischen Juden sowohl, wie aucii die Bukowinaer zionistische Landesorganisation haben gegen die Verfassung in öffentlich gefaßten Rcsolutionen Steilung genommen. * Die Bukowiner zionistische Landesorganisation erläßt folgende Kundgebung: ״In diesen Tagen, da die Regierung Oroßrumänicns dem Parlamente den Entwurf einer auch das Verhältnis der Juden zum Staate regelnden Verfassung vorlegt, erachten wir es als Pflicht aller .Juden dieses Landes, die Stimme zu erheben gegen den im Verfussungsentwurfe der Regierung gemachten Versuch, uns in unserem natürlichen Ansprüche auf volle Gleichberechtigung mit den anderen Bürgern dieses Staates zu verkürzen. Wir erblicken in der Fassung des § 133 des Entwurfes eine durch unmögliche Voraussetzungen wertlose Regelung unseres staatsbürgerlichen Verhältnisses. Aber auch in der Kodifizicrung der die Juden betreffenden königlichen Dekretgesetze erblicken wir eine durchaus unvollständige, die Willkür nicht ausschaltende Erledigung der Frage, welche zum Schaden dts Reiches und seiner Bewohner das öffentliche Leben in Atem hält, obwohl die volle Emanzipation der Juden in allen anderen Kuiturstaatcn der Welt schon längst zu deren unbestrittenem geistigem Besitztum gehört. In unserem aufrichtigen Bestreben, neben der Pflege unserer Volksidcalc mit aller Hingebung tätig initzuarbeiten an den: Gedeihen des großrmnäuischen Staates, wünschen wir, die selbst gegebene Verfassung des Königreiches als die lebendige Quelle jener staatsbürgerlichen, nationalen und religiösen Rechte zu betrachten, die in den internationalen Fricdcnsvcrtrngcn grundsätzlich fcstgclcgt worden sind. ' Demgemäß verlangen wir die Anerkennung de« Grund* satacs, daß nicht ,Jeder Rumäne“, sondern Jeder rumänUchc Staatsbürger“ sich der durch die Verfassung gewährleisteten Rechte zu erfreuen hat. Wir verlangen die allgemeine Fest- Stellung, daß alle auf rumänischem Territorium noch vor dem 20. September 1920 ansässig gewesenen Juden ohne weitere Formalitäten als Staatsbürger anzusehen sind, sofern sie nicht selber für eine andere Staatsbürgerschaft optieren. Ferner verlangen wir die Anerkennung unseres Rechtes auf selbständige Regelung unserer kulturell-nationalen und reügiösen Angelegenheiten sowie auf eine angemessene Vertretung in der Gemeinde und im Reiche. Wir erwarten, daß die gesetzgebenden Faktoren, unabhängig und unbeirrt von 'den Strömungen des Tages sowie in richtiger Erkenntnis von der Notwendigkeit einer eines modernen Staates würdigen endlichen Lösung der rumänisehen Judenfragc, die Gerechtigkeit unserer Forderungen anerkennen und dem Lande eine Konstitution geben werden, gegen die anzukämpfen wir Juden keinen Anlaß haben sollen.“ ♦ Anfang der Generaldebatte über die Verfassung Bukarest. (J.C.B.) In der Kammer wie im Senat begann gleichzeitig die Generaldebatte über die neue rumänische Verfassung. Die gesamte Opposition erschien gleichzeitig vollzählig in beiden Häusern des Parlaments und leitete eine planmäßige Obstruktion gegen die Verhandlungen ein. Die Sitzung wurde mehrmals unterbrochen, der Ministerpräsident wurde die ganze Zeit am Sprechen verhindert. Von den jüdischen Deputierten steht der Abgeordnete von Czcrnowitz, Dr. Straucher, auf der Liste der Pro-Redner (II Red. d. ״J. R.״), während Dr. Stern und der jüdische Sozialist am der Bukowina, Dr. P i s t i n e r, auf der Liste der Kontra- Redner eingetragen sind. Rabbiner Zirelson gehört der bcßarabischen Bauernpartei an, die mit der liberalen Regierung zusammengeht. Eine Kundgebung der vereinigten Judcnschaft Wiens Die Im Sitzungssaale der Israelitischen Kultusgemelnde - versammelten, in einem gemeinsamen Vollzugsausschuß vereinigten Vertreter aller jüdischen Parteien und Korporationen Wiens haben in ihrer Vollversammlung vorn 14. d. M. einstimmig nachstehende Kundgebung beschlossen: ״Die judenfeindliche Bewegung in Wien und fn Oesterreich hat in der letzten Zeit derartige exzessive Formen angenommen, daß die jüdische Bürgerschaft, die sich in ihrer staatsgrundgcsctzüch gewährleisteten Gleichberechtigung gefährdet sicht, zu diesen Vorgängen nicht länger schweigen kann. In aufreizenden Plakaten, Druckschriften und Ver- Sammlungen wird die Ehre der jüdischen Bevölkerung herabgesetzt, zu Haß und Gcwalttätigkcücn gegen jüdische Bürger aufgefordert und die Lehre ihrer Religion durch Erdichtungen und Entstellungen ׳schwer verunglimpft. Die Bestrebungen nach Einschränkung der Lehr- und Lernfreihcit zum Schaden der jüdischen Lehrer und Studierenden begegneten an zuständiger Stelle bisher keinem Widerstand. Als Bürger dieses Staates, welche sich treu zu unserer Republik bekennen, Leid und Freud dieser Staatsgcmcinschaft teilen und ihre Pflichten gegen die Gesamtheit stets erfüllt haben, verlangen wir, daß die Regierung der zu Feindseligkoiten gegen die jüdische Bevölkerung aufreizenden, die Staatsautorität im Innern und das Ansehen der Republik nach außen schädigenden Bewegung mit alten ihr zu Gebote stehenden Mitteln entgegentrete. Die Judenschaft Wiens und Oesterreichs ist fest entschlossen, jeder Beeinträchtigung ihrer staatsbürgerlichen Gleichberechtigung und der Schmälerung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte entschiedenen Widerstand entgegenzusetzen. In diesem Bestreben .fühlt sich die gesamte Judenschaft Wiens und Oesterreichs, ohne Unterschied ihrer Oesinnung und Parteirichtung einig.“ * An der Versammlung, weiche unter dem Vorsitz des Präsidiums der Kultusgemeinde tagte, nahmen die Vertreter der Wiener Ku 1 tusgemeinde, der österreichischen Zionistischen Partei,der B’neiB'rlth- Logen, der Union österreichischer Juden, der Alliance Isra6Hte und der jüdischnationalen städtlschenMandatare teil. Die Entschließung wurde einstimmig getaßt. * Der mutige Kampf, den das Wiener Judentum für seine Ehre und seine Rechte führt, könnte dem deutschen Judentum als Beispiel dienen. Aber zu einer derartigen Selbstbcsinnung ist in Deutschland noch wenig getan. Die Existenz der Naumann-Gruppe, die schwächliche und gegenüber dem Ostjudentum so häufig versagende Haltung des Centralvereins (München 1), die ghettohafte Acngstlichkeit, mit der der ״Israelit“ in der Haltung der Wiener Juden auch den ״Schein einer Herausforderung“, vermieden scheu niychtc, beweisen, ^aß im deutschen Judentum noch alles zu tun übrig bleibt, t , 1, i;,l I? ' ׳i>'■>; :1י 9 I '; I ח;י 1,׳!1 1 ■.1't.l, . *' f '; י,'! I ' ו!׳.‘! |; ,|"l i ׳ , *ä ־, :♦I 11 1, 1 l :1I I li'V i't»; i 1;1 h I׳.!, I ז I I :1 ■j! f'V 1■ . I I 1:" )'■ ’ 1 1 '1! f '1 1 I ■•*+* .

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