Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVIII (1923)
- Issue
- Heft 22 (16.3.1923)
- Date
- 1923-03-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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I Sette 130 Deutschland Reform oder Beseitigung des udengesetzes? י Zugleich eine Antwort en die ״Jüdisch-Liberale Zeitung“ * Von Dr. Aron Sandler, Berlin. In Nr. 10 der ״Jüdisch-Liberalen Zeitung“ erhebt ein Anonymus unter der Uebcrschrift ״Die Aenderung des preußischen Judcngcsctzcs von den Zionisten sabotiert", gegen die zionistischen Qemeindepolitiker ln Berlin und die Zionistische Vereinigung den Vorwurf, sie hätten mit Hilfe ihres Gcsinnugsgenossen, des Herrn Ministerialrat Dr. Badt, die Aenderung zweier Paragraphen des Iudengesct7.es aus partciiaktlschen Gründen verhindert. Die freundliche Anfrage des Blatte» gibt mir willkommene Gelegenheit, über den Rahmen der Anfrage hinaus die Stellung der Berliner Gcmeindcpolitiker zu diesen Fragen darzuiegen. Was ist geschehen? Der Vorstand der Berliner Jüdischen .Gemeinde hat die Aenderung der §§ 39 bis 41 des Prcußisehen Judengesetzes von 1847 beantragt. §§ 39 und 40 legen die Höchstzahl der Repräsentanten und Vorsteher fest, und diese Zahl soll erhöht werden. Der § 41 regelt das Wahlrecht, dem bekanntlich ebentaiis mancherlei Schön• hcitsfeliler anhaften. Die preußische Regierung aber, die im Gegensatz zum Reichministerium des Innern und z. B. zur bayerischen Regierung vorläufig noch an der Ansicht fest• hält, daß sie trotz des Art. 137 der Reichsverfassung sich in alle inneren Verwalhmgsangclcgenhciten der Gemeinde cinzumischen befugt und berechtigt sei, legte dem Landtag eine entsprechende Novelle vor. Diese tragt den Titel ״Gesetzentwirf zur Aenderung der §§ 39 und 40 des Ocsctzcs über die Verhältnisse der Juden vom 23, Juli 1817“. Man sicht, die Reform des Wahlparagraphen ist am der Vorlage versch wunden, und es handelt sich nur noch um die bedeutsame Frage der Vermehrung der Vertretcrzahl. Die Rcgierung und die Liberalen rechneten fest auf die schleunige Erledigung der Angelegenheit. 1m Landtag wie» aber Herr Dr. Badt auf die verfassungsrechtliche Seite der Frage hin und beantragte im Aufträge der Vereinigten Sozialdemo• kratischen Partei Uebcrweisung an den Verfassungsausschuß. Hier wurde die Entscheidung über die Novelle aufgeschoben, da allen Parteien eine gemeinsame Regelung der Autonomiefrage für alle Religionsgesellschaften am Platze schien. Die ״Jüdisch-Liberale Zeitung" erblickt ln dem Eingreifen des Abg. Dr. Badt ein parteitaktisches Manöver der Zionisten, Ohne ein solches Eingreifen hätte man die staatsrechtliche Seite der Frage gar nicht beachtet. Vielleicht meint gar das Blatt, daß der Kirclienrechtslehrcr, Abg. Bredt von der Wirt- Schaftspartei, der sich seit langem für diese Fragen besonders interessiert und auch zur vorliegenden Frage das Wort ergriffen hat, diese Zusammenhänge gar nicht bemerkt hätte, wenn er nicht von Dr. Badt darauf aufmerksam gemacht worden wärel Ich habe keine Veranlassung, Herrn Dr. Badt in ״Schutz“ zu nehmen, da er weder der Vertrauensmann der ׳Zionist!׳ sehen Vereinigung ist, noch selbst geneigt sein dürfte, den Vorwurf eines parteitaktischen Manövers ernst zu nehmen, nachdem seine sachlichen Darlegungen im Landtag auf allen Seiten des Hauses als so überzeugend beurteilt worden sind, daß sämtliche Parteien seinen Ausführungen und seinem Anträge zustimmten. Schon die primitivste Uebcrlegung sollte ferner Herrn A (=־־ Anonymus) verständlich machen, daß die Zionistische Vereinigung zu der Frage der Reform der §§ מ und 40 gar nicht in ablehnendem Sinne Stellung nehmen kann, da die Vermehrung der Vcrirelersitze in einer größeren Anzahl von Gemeinden insofern den zionistischen Interessen entspricht, als die kleineren Parteien nur bei einer genügend großen Zahl von Vertretern auf die Wahl eigener Vertreter rechnen können. Es haben sich daher angesehene Zionisten aus der Provinz für eine solche Vermehrung der Vertreterzahl eingesetzt. Was endlich den Verdacht des parteitaktischen Manövers betrifft, so habe ich das Bedürfnis, den Spieß umzudrehen. Wenn nämlich die Zionisten die Aenderung der beiden Para graplten aus parteiiaktischen Gründen verhindert haben sollen, so stellt nichts im Wege, den Liberalen, die die Aenderung mit größter Beschleunigung, ja mit verdächtiger ' Eile durchzusetzen wünschten, dieselben Motive zu׳ zuschreiben. Die ungeheure Eile, mit der der Antrag ohne Befragung der anderen preußischen Oeme Inden bei der Regierung eingereicht wurde, und das fortgesetzte starke Drängen nach schleuniger Erledigung der Angelegenheit läßt dem von Herrn A. ausgesprochenen Ver■ dacht nicht minder Raum als das eventuelle Gegenspiel. JUEPISCHE RUNDSCHAU d1:,־ alte Polizcigesitz von 1847 verschwinden müsse. Mnn kann zu,gehen, daß es sich unter diesem Ocsetz, zumal bei der heute maßgebenden ministeriellen Interpretation wichtiger Wa11Ibcstimnvun״cn, leben läßt. Aber erstens ist das eine schmale Basis, die nicht für ' alle Eventualitäten genügend sicher fundiert Ist, und zweitens können wir aus moralischen Gründen den Fortbestand dieses Gesetzes nicht dulden. Das,Gesetz ist aus kleinlichem Mißlraucn gegen die Juden lind aus dem Bestreben, ihre festgefügte Gemeinschaft ln kleine, isolierte Einzclgemcimkn attfzulösen, hervorgegangen, und ■es genügt nicht, fcstmstcllcn, daß Bestimmungen wie die, daß die Juden ihre Handelsbüchcr in deutscher Sprache zu führen haben und die Verordnung über die Juden Im Oroßhcraogtum Posen obsolet geworden seien. Nach wie vor haben wir bei der Anstellung eines Kantors die Genehmigung des Berliner Polizeipräsidenten einzu holen. Wir wissen, daß sich bei der Neuordnung der Dinge für uns Gefahren ergeben können, daß ein Mißbrauch der Freiheit von seiten der autonomen Geincindcn, z. B. die Entrechtung der Ausländer, nicht ausgeschlossen ist, und daß uns dann gegenüber solchen Maßnahmen nur moralische Abwchnnit tcl übrig bleiben. Dennoch wünschen wir die Beseitigung der alten Juden- Ordnung mit ihren 73 Paragraphen, und wir wünschen nicht, daß man ihre Aufhebung durch kleine Rcparaturen an dieser oder jener Stelle hinausscliicbt. Würde es sich bei einer solchen Aenderung um lebenswichtige Einzelfragen handeln, bei der Gefahr im Verzüge ist, so ließe sich darüber reden. Aber das morsche Ocsetz künstlich stützen, um eine Maßnahme von so zweifeihaftem Nutzen wie die Vermehrung der Vorstandssitze durch Zufuhren, ist nur dem zuzutraucn, dem fest an sich gleichgültig ist, ob das Gesetz fortbestcht oder nicht. Wenn wenigstens mit dieser ״Reform“ noch eine solche des Wahlrechts verknüpft worden wärel Man hat aber von vornherein der Regierung zu verstehen gegeben, daß, wenn sie an eine Reform des Wahlrechts heranzugehen nicht gesonnen sei, man sich auch mit einer Reform der §§ 39 und 40 begnügen würde. Das Preußisclie Kultusministerium aber, das der Meinung war, daß der Art. 137 der Verfassung und die bekannte Rcichsgerichtsentschcklung in dein Braunschwelger Fall an den bestehenden Rechtsverhältnissen nicht das ge׳ ringste geändert habe, hätte bedenken sollen, daß man dem Geiste der Verfassung zum mindesten insofern hätte Rechnung tragen müssen, als die einwandfreie Zu׳ Stimmung der gesamten preußischen Judenhcit zu dieser Neuregelung hätte vorlicgcn müssen. Was aber in Wirklichkeit vorlag, war die Zustimmung einer preu׳ Puschen Grofigemeinde, in deren Vorstand nur die liberalen Mitglieder dafür eingetreten waren. Alle diese Darlegungen erhalten noch dadurch1 dne besondere Aktualität, daß die Frage der Aufhebung des Gesetzes in allernächste Nähe gerückt ist. Wie die Regierung mitteiltc, ist die Besprechung mit den Christ׳ liehen Religionsgeselischaftcn soweit gediehen, daß eine Regelung der z. B. in Bayern bereits gelösten Frage, inwieweit der Staat auf Grand neu zu schaffender Be- Stimmungen zur Ueberwachung der Hoheitsrechte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften berufen ist, und inwieweit andererseits die Angelegenheiten der ״eigent* liehen Kirchcnvcrwaltung“ dem staatlichen Aufsiclits* und Eingriffsrecht entzogen sind, nahe bevorsteht Der Landtag war sich darüber klar, daß eine An nähme des Antrags der Berliner Jüdischen Ocnieinde zugleich jene staatsrechtliche Frage dahin entschie den hätte, daß der Staat auch heute noch das Recht habe, in Verwaltungsangelcgenlieiten der Synagogcnge meinden einzugreifen, daß also das Judengesetz unverändert fortbestehe. Liegt es vielleicht im Interesse der Berliner Jüdischen Gemeinde, in dem׳ Augenblick, in dem der Landtag dem Judengesetz den Todesstoß zu versetzen sich anscbickt, dieses im Ein׳ stürz begriffene Gebäude dadurch zu stützen, daß er mit der Durchbringung einer Novelle zur Erhöhung der Zahl der Vorstandssitze die Existenz und Wirksamkeit dieses Gesetz anerkennt? Es ist ein Verdienst des Herrn Dr. Badt, diese Zusammenhänge klar dargestellt zu haben. Herr A, hätte, statt von unsachlichen Motiven zu sprechen, das stenographische Protokoll der Landtagssitzung lesen .Nr• n i ׳ .יי■־‘"״" ״ """" sündigen Kirchcnreditslehrers, des Abg. Bredt, möd!!., ich wenigstens zitieren: Er habe immer den Stamlpur.'o < vertreten, nach Art. 137 gehe die innere Verfassung Kirche den Staat nichts mehr an, oder: ״Wieviele Vc!,, stclicr z. B. die Synagogengcineinden haben, geht unft hier nach meiner festen Ucbcrzcugung gar nichts an'4׳ oder: ״Dieses Gesetz ist unnötig; der Art. 137 der J, Reichsverfassung ist doch kein bloßer Schein".; » Man kann verraten, daß im Vcrfasstmgsaussclmj ן auf seiten größerer Parteien der Wunsch bestand, den: | ganzen Judengesetz sofort den Garaus zu machen. %. können uns aber schlicßlidt eine kurze Zeit noch ij! Geduld fassen. Das Preußische Kultusministerium, na^j dessen Interpretation der Rcichsgericlitsentscheidung j.! den bestehenden Verhältnissen nichts geändert war, wird | aber durch die Verhandlungen des Landtages und do! f Verfassungsausschusses darüber aufgeklärt worden sdaj daß der gesamte Landtag anders denkt und gewillt bi, mit der Selbständigkeit der Rcligionsgcsellschaitcn i£ Bezug auf ihre innere Verwaltung ernst zu machen. Dieser Auffassung des Landtages wird die preußisch{ Regierung fortan ihr Verhalten anzupassen haben. Es ist also mit einer veränderten Sachlage zu rechnen, die man von unserem oben gekennzeichneten Standpunkts aus als erfreulich bezeichnen muß. Man kann verstehen, daß sich Jüdische und nichtjüdische Vcrwaltungsbcamte, die zu eiligster Entsdieidruig über diese Novelle (warum?) drängten, und die offenbar die Urteilsfähigkeit der Abgeordneten unterschätzt haben, durch diesen Verlauf der Dinge gekränkt und, soweit sie Juristen sind, ein wenig blamiert fühlen, Nach meiner Ansicht liegt aber kein Grund zu einer Klage darüber vor, daß wir mit dieser Verbesserung, von der es zweifelhaft sein kann, ob sie eine Verbesserung ist, nun einige Zeit warten müssen, bis das baufällige Judengesetz völlig zusammengebrochen ist, und wir eine solche Bestimmung aus eigener Kraft schaffen können. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß es nicht gelungen ist, die staatsrechtliche Bedeutung der Reformfrage vor dem Landtag zu vertuschen und ihn durch Zustimmung zu dieser unwichtigen Verbesserung auf eine Entscheidung fcstzulegcn, die nichts weniger als Aufrechterhaltung des ganzen Judengesetzes und eine entsprechende Auslegung der Reidisverfassung bedeutet hätte. Herrn Dr. Badt gebührt für seine Tätigkeit unser Dank, Wenn das Judengesetz trotz mancher Widerstande gefallen sein wird, und die preußische Regierung sich eine neuere und freiere Auffassung von der Selbständigkeif der jüdischen Gemeinden zu eigen gemacht haben wird, wird auch der Landesverband der preußischen Oemcindcn vor einer neuen Situation stehen. Audi er kann nur in der Sphäre der Freiwilligkeit gedeihen., Vielleicht gibt es kleinliche Geister, die etwas wie' die Rache der Regierung füxditen, in dem Sinne, daß die Regierung dem Verbände gewisse Hoheitsrechtt vorenthalten könnte. Setzen wir zunächst voraus, daS wir derartiger Rechte überhaupt bedürfen, so ist dazu zu sagen, daß wir die Einsicht der Regierung höher einschätzen, ganz abgesehen davon, daß man dieses Ziel auch durch einen Initiativantrag der Landtagsabgeordneten erreichen kann. —- Ich hoffe, daß nun auch unsere Gegner bezüglich unserer Anschauungen über das Judengesetz nicht mehr Im Dunkeln tappen werden. Die Ausführlichkeit der Darlegungen erklärt sich aber aus dem Wunsche, unsere Gesinnungsgenossen über den Stand der Ding^ 01 informieren. ׳ <1ג ö | Vftol Wir Prot 1 ׳ , 't tiftsc', mit kom, ft' die <:,f sind.11״ Sie! Ibrci;1 ׳ , 11.11 bidt 1 l)r. : wir ' liä'tt <!!e 1 k •יי"' ' nacht;, beim:'! Tats.b eine!י .Mmi: sprich . Ib 1 1. Berliner Jüdische Gemeinde und Ica In der letzten Rcpräscntantcnversammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde stand eine Interpellation der jüdischen Volkspartei auf der Tagesordnung, durch die der Vertreter der Berliner Jüdischen Gemeinde bei der I c a ersucht wurde, über die letzten Verhandlungen der Ica in Paris zu berichten. Rechtsanwalt Dr. Klee begründete die Interpellation damit, daß mit der bisherigen Methode, nach welcher die jüdische Odfentlichkelt über die Vorgänge und Beschlüsse der Ica nie etwas erfahren habe, gebrochen werden müsse. Der Vertreter der Berliner Jüdischen Gemeinde in der Ica, Oeheimrat Stern, «chloß *Ich dieser Auffassung an, nur bat Ein Wort noch zur Prüfung der Frage, ob die Vermehrung I > hätte z. B. daraus ersehen können, daß sogar I er mit Rücksicht darauf, daß er erat an einer Sitzung teil׳ der Vertreterzahl wirklich eine so bedeutsame Angelegenheit I Adtcstemat, was selten vorkommt, die Uebcrweisung j genommen habe, ein ausführliches Referat in einem etwa• ist, daß die Hinausschiebung ihrer Durchführung zu Ent rüsttmgs- und Klagerufen Anlaß geben muß. Wenn man die Herren des Gemeindevorstandes, die sich für die Aenderung eingesetzt haben, ernsthaft befragt, ob sie von der Zweck mäßigkeit der Vermehrung überzeugt seien, so hört mnn nicht von allen Seiten freudige Bejahung. Die Ucberbürdung der einzelnen Alitglicder mit Arbeiten ist zwar sehr erheblich, aber die gemeinsamen Beratungen, für die die Zeit nie ausreicht, würden bei einer Vergrößerung des Gremiums Zweifel los noch weiterhin erschwert werden, da es die Art und Weise der Tätigkeit des Vorstandes mit sich bringt, daß fast alle der Vorlage an den Vcrfasstmgsaxtsscltuß vorgeschlagcn hat. Daß sich die Abgeordneten auf die Versicherung, die Regierung werde aus der Zustimmung des Landtages zu der Novelle keine staatsrechtlichen Konsequenzen ziehen, nicht eingelassen haben, wird man hoffentlich verstehen. Und wie berechtigt die Uebcrweisung an den Ausschluß und der Wunsch nadhl Schaffung einer klaren Rechtsläge war, ergibt sich daraus, daß alle Parteien im Ausschuß naire daran waren, dem Landtag Voranschlägen, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu versagen, und Mitglieder ihre Stellung zu wichtigen vorliegenden Fragen daß mail sich schließlich auf Abbruch der Debatte ge« ","',"׳־-•' •י-- .״״״,.ס ,.״יו״-״ ":י׳ ״*»<״״ •״״״״-.ז ""יי*••- einigt hat, um der Regierung Gelegenheit zu geben, den Gesetzentwurf entweder• ganz zurückztiziehcn oder wenigstens zurückzustellen. Das zeigt jedenfalls, daß die sachlichen Argumente stark genug, waren, um eine Einheitsfront von den Dcutsdinationalcn bii zu den Kommunisten hcrzustcllcn. Es wäre verlockend, die von einigen Abgeordneten im Plenum gemachten Aeußcrungcn zu wiederholen, aus denen sich ergibt, daß sämtliche Parteien der Ansicht sind, daß die Gesetzgebung in die inneren Angelegenbeiten der Syuagogcngcmciudcn, soweit cs sidi nicht um Steuer- oder andere Hoheihreditc handelt, nicht einzugreifen hat. Nut der Red« #9! ticaopdcjl dariegen. Ferner müßten die großen Dezernate aucli später nur von je einem Vorsteher verwaltet werden. Zum mindesten ist also der Nutzen der Vermehrung der Sitze für den Berliner Gcmcindcvorstaud zweifelhaft; für die Repräsentanten Versammlung erst recht. Der Aufschub dieser Maßnahme ist also jedenfalls sehr erträglich. Und dennoch diese Kassandra rufe, die in der Repräsentanteuvcrsammlung van einem ״Freund großer Worte“ mit vielem Pathos noch durch großzügige historische Aspekte ergänzt wurden. Wir kommen endlich dazu, unsere Meinung über Reform oder Abschaffung des Gesetzes darzulegen. Hurtdertmal ist von zionistischer Seite — zuletzt noch von mir in der Beratung: der gemischten Deputation über die Reform des Judengesetzeg,ausgeführt worden, daß späteren Stadium erstatten zu dürfen. Die jüdische Volkspartei erklärte *ich damit einverstanden. Der erste Bericht de» Qchcimrats Stern soll ln zwei Monaten erstattet werden, Ausstellung synagogaler Kunst Karlsruhe. Vom 15. Mal bis 15. Oktober findet h Karlsruhe die Oroße Deutsche Kunstausstellung statt. Hierbei ist auch eine Abteilung für alte und neue jüdisch-synagogale Kumt vorgesehen, ln dem einen der hierfür zur Verfügung gestellten Räume sollen synagogale, ln dem anderen häusliche Kuligegenstände aufgcstcllt werden. Zur Vorbereitung dieser Abteilung, deren künstlerische Leitung Prof. Gustav Wolf -Karlsruhe übernommen hat, wurde beim Oberrat der badischen Israeliten ein Ausschuß gebildet. Der Ausschuß hat die Aufgabe, im Benehmen mit der Ausstellung*• leltung und dem Badischen Landesgewcrbcnmt, für die Einrlchtung der jüdischen Abteilung zu sorgen. Um ein vornehmt» und würdiges Bild der jüdischen Kunst geben zu können, woran allen deutschen Juden gelegen sein muß, ist ea notwendig, daß die Abteilung mit hervorragenden Stücken jüdischer Kunst beschickt wird. Es ist zu hoffen, daß die Gemeinden und Oemeindcmitglleder, die Im Besitze hochwertiger jüdischer Kunstgegcnstande sind, gerne bereit sein werden, diese der jüdischen Abteilung zur Verfügung zn *teilen. Näher« Auskunft erteilt der Oberrat der badische* IirtcJUen, ✓ ׳׳• ׳-״ WciE Man! ׳: Zuge1 jl roilei mnh' dem)׳־ unte!' legal die <ן.') wese k solch ׳ dor“ ’ * haup < Zuw׳', hlcr'n groß ist fl,[■* [ linkt 1 ו im Mi׳*: dann? Natk י Vers'׳־; hüte d.irai warn '׳ Belg;,׳:, weil mit ft ge»;,; die t''J L: *sge!; heute, sadn,' in d 80'ch unlai11 werd liehst; allen'• oder Ang«; ׳; •ung p:.l I! mrn .';1 1 ZU ttj'ift' unsc.,!. einm ß: i Land.;'« ׳ (her, 1 Iran1 t Eiern ft Ikrliij,: gern! /: wir >| E!em :1 ft wohj 7׳ *eint 11'׳ und s» unlei n verm .) bei » 7 Wun )■ beleb ן heiß!;7 kratc (Hel trura! Ihr 1 Pge t; dies( 1" bat Mini 'ן Rcsc's dort' , habe die ן und!; Mini! •ond au» *lud zuzi.l Jude 19 \ 1