Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVII (1922)
- Issue
- Heft 50 (23.6.1922)
- Date
- 1922-06-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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S hier; י imut;;״ י dä i!j imd M »"1 rin’l Adres״!•‘ gtdikUo« *««1 VerUy W 15, Saebaiadhe Straße 8. Erschsla* j«d«a Diemta? יסוי} Frcitas» R«ug*rr*U be» der E*pe;iition und den Peitaratero vi*rt«!jihrl.eH 50.־־- M. in DaatsrliUnd. Auslaodaaboeae• «eota werdan in de! Wlhranf dar •inacinen Liadar berechnet. 1״HMH1m»1 """''""""' 1 ו!!! ■ו.״־־ י* ו ■זדז - ~m Nummer 50- | Berlin. 23. VI. 1922 A n 1 e lg e n-V crwnltung; Jüdiicha Rundschau G.m.fc.H., Berlin W15, Sachliche Str. 8 Talepboa; Amt Uhluad S45 und 846. Aaialgaapreia für di• •iebengMpalten« Noapsr•(!)•«•(!«!־■‘.י* M.t ÄBialgtaiehlnfli Dienitaf «nd Freitag nichmitUj 4 Ubr. v hl * ־־ IVA. ״ ׳ . m! ןןןן innnni n—־■!■TI TelaphonJ UbUnd 845 0.846, PoiUcJherlkontot tUrü■ Hr. 17 St Für Öesterraich; Po«Uparkaa*«namt Wien, Kont» Nr. 136 G5Q, Für 1Vhech©»low*kd: PeaUparkaurnamt Prag, Konto Nr. 114 830. — RAdaktionaidiiuS Sonntag und Mittwodb ■aobmittag. *יי■ יה" חרס״ב XXVII. Jahrg. per Zionismus erstrebt für das jüdlscho Volk die Schaffung cinor öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. ״Baseler Programm״. *. ״״s«1,,. lie san.W irion mul ״ i'ii'ibtb z . I;. ' Uvbcm., Re/itatiJ 011c V( J der Tii 1 vi'i'imit,{ »Krupp *«(imsr.: :ieltc. wir ci:. i f ü 11 d ■;tzmnisi( propaRj, lohe vc »erwiest :fimlowl rtvoli u rrn I. .t.'illuneiW Isdircii! 1׳ iS. Ssittff niammr.'ä Ta״ R,.Ä ilUOIKlsläl 12, Inn, j 'bornick ij ». / 1 Ent*l»k"ן b«rnljk 2; erpfl(11?־ 'iener 1' 160. •te l’f׳ Interpretation der Balfour- Deklaration Wir bringen au anderer Stelle eine Nachricht des |. C. B., die meldet, daß eine Kundgebung der englischen Regierung über ihre Politik in Palästina bevorsteht. Es scheint sich dabei um die Inter- Imitation der Balfour-Dcklaration zu handeln, die bereits seit längerer Zeit angekündigt und von vielen Seiten gefordert wurde, um der herrschenden Unklarheit ein Ende zu machen. Selbst ein;jomslisch-politiscli so radikales Blatt wie ״Jcwish Clironide“ erklärt, eine einschränkende Interpretation dem jetzigen Zustand willkürlicher Deutungen vorzuziehen.' Auch wir haben schon mehrfach auf dieses Erfordernis hingewiesen, von dem wir uns vor allem die Schaffung einer Grundläge für eine Verständigung mit den Arabern ver- <prccl1en. Die bisher vorliegenden Einzelheiten sind zu dürftig, um sich daraus ein Urteil über 'den wirkliehen Inhalt der Erklärung zu bilden. Nach unseren Informationen ist die Darstellung des J.C. B. keineswegs erschöpfend und läßt wesentliche Teile der Erklärung unberücksichtigt. Wir wissen auch nicht, ob die Veröffentlichung vor der Bestätigung des Mandats erfolgen soll. Aber es ist natürlich, daß die Erklärung lediglich die Auffassung der engtischen Regierung zum Ausdruck bringen kann, die als Mandatarmacht eine besonders heikle und verantwortungsvolle Rolle beim Aufbau des Landes zu spielen hat. Für uns ist der wichtigste Oedchtspuiikt die Frage, ob die völkerrechtlichen (iruiullagen der jüdischen Arbeit im Lande unzweideutig anerkannt werden; die Arbeit selbst kann uns, so wissen wir, nicht erspart und durch einen Dritten nicht abgenommen werden. Wir haben uns zu fragen, was wir praktisch von der Mandatarmacht fordern. Wenn wir den Sinn des Mandatssystems verstehen wollen, müssen wir bedenken, daß keines der üblichen staatsrechtlichen Schemen für unseren Fall zu trifft. Daß Palästina kein jüdischer National- 5taat im Sinne der europäischen Nationalstaaten werden kann, bedarf heute nicht mehr der näheren Ausführung. Aber auch das Schema des Nationali- I tätenstaates und der nationalen Autonomie ist für j Palästina aus der europäischen Theorie nicht einfach׳ zu übernehmen. Denn erstens handelt cs sich bei der Sicherung der jüdischen Einwanderung, die die jüdische Bevölkerung erst schaffen 'soll, um einen exzeptionellen Fall, andererseits muß damit gerechnet werden, daß auch im günstigsten Fall einer jüdischen Ma.sscncinwandening in den nächsten Jahren, in absehbarer Zeit höchstens ein Verhältnis erreicht werden kann, für das eine Gegenüberstellung von Majorität und Minorität kaum in Frage kommt, da die numerischen Diffcrenzen nicht beträchtlich sein werden. Dagegen könnte für Palästina gerade die Form außerordentlieh fruchtbar werden, die als neue staatsrechtliche Konstruktion durch das Mandatssystem tatsächlich eiugeführt wurde. Durch die Schaffung des Mandats ist schon angedeutet, daß normale Verhältnisse nicht vorliegen und daß es einer Sicherung besonderer Art bedarf, um das Ziel zu erreichen, das die Mächte mit dieser Provinz erreichen wollen. Denn wenn wir einmal von unseren historischen Ansprüchen und unserer unlöslichen Verbundenheit mit Palästina vollkommen ahschen, so ist es, objektiv genommen, nur ein einziger Anspruch, der uns wirklich Palästina sichert: Nämlich die Bereitschaft,, für den Aufbau des Landes größere Opfer zu bringen, als cs andere tun würden. Durch' diese Bereitschaft sind wir legitimiert, und um diese wertvolle positive und aufbauende Kraft, die sonst für die Welt verloren wäre, ־zu sichern und fruchtbar zu machen, muß die Gesamtheit der Völker, also ein ganz neutrales Forum, in unserem Falle repräsentiert durch den Völkerbund, uns die Möglichkeit der Besiedlung Palästinas schaffen, wenn dadurch die gegenwärtigen Einwohner nicht geschädigt werden. Diesen Prozeß muß aber auch der Vöfkerlmud durch seinen Mandatar überwachen und sichern, solange er im Werden ist. Es handelt sich also im wesentlichen darum, eine Form zu finden, die uns die Einwanderung und Betätigung sichert, und dies kann durch ״Minoritäts* rechte“ nicht geschehen. Zugleich _ aber muß zum Ausdruck kommen, daß die Juden keineswegs als Herrscher ins Land kommen und die gegenwärtige Bevölkerung nicht des Selbstbcstimmungsrechtcs zu berauben beabsichtigen. Es scheint, daß die englischt־ Regierung den Wunsch hat, eine derartige Formulierung zu finden. Es wäre zu begrüßen, wenn dadurch die politischen Schwierigkeiten bescitigt würden. R. W. Eine neue englische Palästina-Deklaration? Aus zuverlässiger Quelle wird dem J. 0. B. mitgeteilt, daß die Berufung der Mitglieder der zio- .J! nistisclicn Exekutive zu einer außerordentlmi liehen Sitzung nach London zu. dem Zwecke ן erfolgt ist, die neu entstandene politische Lage n׳;;| ״ n1 besprechen im Hinblick auf einen Beschluß der . *']־ englischen Regierung, eine neue Deklaration *lila;;« w'cSe״ der Palästinafrage zu veröffentlichen, die G itj als eine Art Interpretation der Balfour-Dcklaration 01|| dienen soll. - ' Gjj|]״f Wie J.C. B. erfährt, soll die neue .Deklaration «31 /] d!c Erklärung enthalten, daß die Balfour-Dcklaration rlä‘y n‘rmals die Tendenz hatte, den Juden eine privi- |K׳U' 1',K'crtc Stellung in Palästina zu gewähren. Die englische Regierung hat die Absicht, den Juden k tt״e nationale Heimstätte i n Palästina zu ge- "ähren, nicht aber Palästina als d ic nationale Heimstätte der Juden zu erklären. Was die Vertretung des jüdischen Volkes bei der Palästina- Regierung (Jewish Agency) anbetrifft, so soll diese ״׳stitution keinesfalls als ein Bestandteil der Reperungsmacht angesehen werden. In dem Teil der Deklaration, der sich mit den praktischen Fragen befaßt, soll die Deklaration, auch die Frage der ™Migration nach Palästina berühren, piiach sollen alle, die Immigration betreffenden .ra£e״ durch eine besondere, aus Vertretern der örtlichen Bevölkerung zusammenbesetzte Kommission erörtert werden. Wenn *wischen dieser Kommission und der Palästina- *־gierung Meinungsverschiedenheiten entstehen, genau״" I S° Cn Hie betreffenden Fälle der britischen Regieern״gf in London zur Entscheidung unterbreitet JjehiiHi Zugleich mit dieser Deklaration soll eine »1*flu: ן Klärung der Zionistischen Organisation über iFire ' dnmgiuhme zu diesem Dokument erscheinen. Die englische Judenhcit fordert die Ratifizierung des Palästina-Mandats Das aus Vertretern des Jewisl» Board of De• putics und der Anglo-Jevvlsh Association zusammengesetzte Joint Foreign Committee nahm in seiner jüngsten Sitzung eine einstimmige Re so 111־ t i o n an, in welcher die britische Regierung namens der gesamten englischen judenhcit ersucht wird, ihr möglichstes aufzubicteu, um die Bestätigung des Palästina-Mandates in der bevorstehenden Sitzung des Völkerbundrates za sichern. Die Resolution wendet sich gleichzeitig mit einem Appell an den Völkerbundrat, das britische Mandat über Palästina’ohne wertere Verzögerung zu ratifizieren. . Die Prager Kultusgemeinde für Keren Hajessod Die Repräsentanz der Prager jüdischen Kultusgemeinde hat in ihrer Sitzung ain W. Juni einstimmig folgenden Beschluß gefaßt: ״Die Repräsentanz erblickt im Keren Hajessod eine wichtige jüdische Institution, von der das Schicksal eines großen Teiles der Judenhcit ab hängt. Es Ist die Aufgabe eines jeden Juden, ohne Rücksicht auf seine sonstige religiöse, nationale und politische Oricnticrung, den Keren Hajessod zu unterstützen.“ Dieser Beschluß einer großen und alten ji'1dischcii Gemeinde Mitteleuropas ist ein erfreuliches' Zeichen, wie sehr sich der Gedanke des Keren Hajessod auch in nichtzionistischen Kreisen Balm bricht. Zweifellos ist der Beschluß auch eine Frucht der erfolgreichen Aufklärungsarbeit unserer Prager Gesinnungsgenossen. Keren Kajemeth Lejisrael Von Dr. Hillel Hugo Schachtel, Breslau. Keren Kajemeth Lejisrael. In deutscher Bereichinnig: Jüdischer Nationalfonds. Unter diesem Namen vor allem wurde er populär, wurde er volkstümlicli bei allen jüdisch-national Empfindenden. Und doch auch wegen dieser deutschen Bezeichfümg nicht bei allen Juden populär, wie cs dem' Zwecke nach hätte sein müssen: Bodenkauf in Palästina . . . Dagegen au sich hatte kein Jude etwas. Aber gegen das Wort ״national“. Unseres Erachtens ganz unberechtigterweise. Doch darüber sei hier nicht gestritten. Bedauerlich ist, daß eine Bezeichnung, die hebräisch vermieden wurde, auch deutsch vermeidbar war, dem alleinigen Zweck geschadet hat und bewußt zur Schädigung benutzt wurde. (Ein letztes Beispiel: Justizrat Bernhard Breslauer, Ehrenvorsitzender der ״Vereinigung für das liberale Judentum“ in Deutschland schreibt in Nr. 22 der ״Jüdisch-liberalen Zeitung“: ״Jetzt braucht der Zionismus Geld für Palästina. Da wird der Keren Hajessod geschaffen; wieder ist die Sammlung notwendig fiir das Judentum, in Wirklichkeit soll und wird sie, ganz abgesehen davon, daß ein Teil des Geldes dem zionistischen Nationalfonds zufließt, ausschließlich zur Stärkung des Zionismus dienen.‘‘ Der Mann, der dies schreibt, weiß sicher, muß cs wissen, wozu der Jüdische Nationalfonds dient. Aber er weiß auch, daß sein Publikum nichts so schreckt und abstößt, als das Wart ״national“ . . .) Uns aber wurde der ״Jüdische Nationalfonds — war Keren Kajemeth Lejisrael unser Stolz, ruhender Pol in aller zionistischen Erscheinungen Flucht — Zentrale, da aller Opfcrwilligkeit und aller Liebe Fäden zusammenlicfen. Auch um ihn wurde gestritten, gekämpft, — ob und wie und wann er sich betätigen solle. Aber mochte es im Zionismus Kämpfe geben, welcher Art auch immer, aller Parteien Gunst und keiner Haß gehörte dem KKL. & stand über den Parteien. ״Geulath Haarcz“, das wollten alle, gleichviel, wie sie sonst zu den zionistischen Dingen standen. Bodenkauf in Erez Israel, das wollten auch die, die die Ziele des politischen Zionismus bekämpften oder für eine Utopie hielten. Ein großes Heer von freiwilligen Mitarbeitern erstand dem KKL., wo nur Juden wohnten, die noch jüdisch fühlten. So wuchs d,\s Vermögen des KKL. in dauernd steiler ansteigender Linie.!Besonders von der Zeit an, da er begann, in Erez Israel praktische Arbeit zu tun. Der Rückschlag durch den Krieg wurde bald überwunden. Auch in den Schützengräben und in den Fcldhospitälern und in den Gefangenschäften vergaß man nicht den KKL.!Lind gar als der ״Frieden“ kam lind wenigstens das blutige Ringen aufhörte. Da kam die Londoner Jahrcskonferenz. Sie faßte Beschlüsse, von denen man annelimcn konnte, daß sie dem KKL. einen neuen Aufschwung bringen würden. Es hieß da: 1. Das Grundprinzip der zionistischen Bodenpolitik ist, den Boden, auf dem die jüdische Kolonisation erfolgt, in das Gemeineigentum des jüdischen Volkes zu ütx־rführen. Die Exekutive wird aufgefordert, alles aufzubieten, um׳ diesen Grundsatz zur vollen Durchführung zu bringen. 2. Der Träger der jüdischen Bodenpolitik in Stadt und Land ist der J. N.-F. 3. Um beim Bodenerwerb den J.N.-F. zum maßgebenden Faktor zu machen, müssen ihm jederzeit ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. . . Ikr J. N.-F. soll berechtigt sein, unter Ausschaltung der bisherigen Reserven- Verpflichtung, seine gesamten Mittel ohne jede Einschränkung in Palästina zu investieren. . . Solche Beschlüsse, so schien es,!mißten die Arbeit für den KKL. neu beleben, mußten seine Eingänge erheblich vennehren, sein Vermögen stärken, ihm große neue Möglichkeiten für den Erwerb palästinensischen Bodens geben. Es kam aber anders. Der KKL. erhielt eine Konkurrenz. In diesem Momente wäre die Möglichkeit gcw'esen, den KKL. noch ganz anders auszubauen, ihm, der eine wohldurchgebildcte Organisation, in allen Teilen der Welt besaß, zum Träger des ganzen neuein-